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Schweizerisches Bundesblatt.

XVIII. Jahrgang. II.

Nr. 30.

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9. Juli 1866.

B o tsch aft des

Bundesrathes

an die h. Bundesversammlung . betreffend die

Stellung der Eidgenossenschaft bei der gegenwärtigen euro-

päischen Weltlage.

(Vom 4. Juli 1866.)

Tit..

Das Jahr 1866 hat scheinbar unter den günstigsten und friedliehsten Auspizien begonnen.

im Februar abhin , als Sie die Buudesstadt verliessen, haben Die schwerlich daran gedacht, dass bei dem ordentlichen Zusammentritt der Bundesversammlung ein Krieg ansgebroch..n sei, d..r eine solche Zahl Männer unter die Wasfen rief, wie dieses seit dem Jahr 1815 auf dem Kontinent nicht mehr der Fall war. Jm Süden stehen die osterreichischen Truppen den Kriegern des juugen Konigreichs Jtalien gegenüber, während im Worden das gleiche Oesterreich in Verbindung nut mehreren Staaten des deutschen Bundes mit dem Königreich , nm welches sich ebenfalls einige deutsche Bundesstaaten geschaart haben, den Kampf anzunehmen hat.

Es liegt nicht in unserer Aufgabe, über die Ursachen und die Zielpunkte dieses Krieges uns an dieser Stelle weiter auszulassen wir erachten es vielmehr am Vlaze, Jhre Aufmerksamkeit auf die Lage der Schweig gegenüber den bereits eingetretenen und noch bevorstehenden Ereignissen zu lenken.

Bundesblatt. Jahrg. XVIII Bd. II.

20

224 Die Stellung , welche d^ Eidgenossenschaft heute wie im Jahr 1859 einzunehmen hat, scheint uns durch Geschichte und Tradition vorgezeichnet ^u sein. Bestrebt, die Güter und Segnungen des Friedens im Jnnern zu wahren, und die Elemente eines gedeihlichen Volkslebens nach allen Richtungen zu entwikeln, gonnt die Schwe^ dasselbe Glük, dieselbe stetige und harmonische Entwiklung jedem andern Volke , wäl.^ rend sie es sich ^ur Aufgabe maeht, in fremde Händel sich eben so weni^ zu mischen, als fremde Dazwischenkunft in ihre inneren Angelegenheiten zu dulden. Die von der Bundesverfassung ausdrüklieh proclamiate UnAbhängigkeit und Neutralität des Vaterlandes ist daher die Bolitik, welche wir glauben festhalten und Jhnen zur Genehmhaltung empfehlen

zu sollen. Die Verwirklichung dieser politischen Endziele haben wir bei unsern bisherigen Verfügungen unentwegt im Ange gehabt, und daraus gerichtet sind unsere Schlussanträge . welche wir Jhrer Würdigung und Sanktion zu unterbreiten die Ehre haben werden.

Eine sormliche Erklärung dieser von uns zu beobachtenden politi scheu Gruudsäze gegenüber den sämmtlichen Garanten der Wienerverträge, wie solche im Jahr 185.) ersolgt ist, haben wir unter den gegenwäri.igen Verhältnissen für nicht nothwendig erachten müssen.

Unsere jezige Lage ist von der damaligen verschieden. Damals drohte nach einer langen Reihe von Friedensjahren wieder zum ersten Male ein bedeutender Krieg an unsern Grenzen auszubrechen , und da war es am Blaze, die Stellung der Sch..^..^ wieder einmal allgemein in Erinnerung zu bringen. Zudem kamen noch gewisse benachbarte Laudestheile in Betracht, welche durch die Verträge von Wien in die schweizerische Neutralität eingeschlossen worden waren, die aber gegenwärtig nicht in .^rage liegen. l^s seheint uns aueh keineswegs absolut nothwendig , bei jedem ausbrechenden .Kriege die Stelluug besonders darzulegen, welche die Schweiz einzuhalten gedenke. Die tha..sächliche Richtbeiheiligung au eiuem Kriege sichert einem Staate die Vortheile der Neutralität zu , sofern dieser ..^taat die Bedingungeu , welche die neutrale Stellung verlaugt, in allen Treuen und mit ausgiebigen. Erfolge erfüllt. Gestüzt auf diese Stellung haben wir unterm 16. Jnni folgende allgemeine Verordnung über die Handhabung der Neutralität erlassen.

,, D e .^ schw e i z e r i s eh e B u n d e s r a t h ,,hat

,,in der Absicht, die .Ordnung in den Grenzgebieten des Kriegsschauplazes auf alle ^älle hin zu sichern, und allen Haudlungen vorznbeugen , welche mit der neutralen Stellung der Schweiz nicht verträg-

lich sind, ,,gestü^t aus Art. .)0, Z^fser .) der Bundesversassung,

225 ,,folgende V e r f ü g u n g e n e r l a s s e n , ,,die zu Jedermanns Verhalt hiemit offentlich bekannt gemacht werden.

..Art. 1. Der Eintritt von regulären Truppen, so ^ie von Frei-

willigen der kriegführenden Staaten in die Schweiz , sei es , dass sie

korpsweise oder einzeln den Durchzng durch eidgenössisches Gebiet anstreben, ist nothigenfalls mit Gewalt zu verhindern.

,,Art. 2. Die Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial überhaupt in die angrenzenden kriegführenden Staaten , so wie sede Ansammlung solcher Gegenstände in der Rahe der betreffenden Grenze ist untersagt.

,,J.n Fal^ ^e- Widerhandelns werden die Waaren mit Be-

schlag belegt.

^Art. 3. Waffen und Kriegsmaterial. welche aus den kriegfüh^ rende.. Staaten auf Schweizergebiet gebracht werden, sei es von Fluchtlingen oder Deserteuren oder in anderer Weise, sind ebenfalls in Beschlag zu nehmen.

,, Ausgenommen sind die Waffen von Reisenden, die sich über ihre Berson und den Zwek der Reise genügend ausweisen , oder von Flüchtlingen , die sieh sofort nach dem Jnnern der Schweiz begeben.

,,Art. 4. Der Ankauf oder überhaupt di.. Anhandnahme von Waffen und Kriegsmaterial und Ausrüstungsgegenständen, die von Deserteuren über die ..Grenze hereingebracht werden , ist untersagt , und es sind solche Gegenstände , auch wenn sie sich im Besi^e dritter Versonen befinden, mit Beschlag zu belegen.

,,Art. 5. Die auf ^ehwei^ergebiet anlangenden Flüchtlinge oder.

Deserteure sind auf angemessene Entfernung ^u interniren. Sollte die Zahl derselben bedeutend sein, so ist davon sofort dem Bundesrathe Keuntniss zu geben, welcher die uothige.. Verfügungen erlassen wird.

^Ausgenommen find Greise, ^ranen , Kinder, Kranke und solche V^.rsonen, von denen ein ruhiges Verhalten mit hinreichendem Grunde vorausgesezt werden kann.

,. Flüchtlinge oder Deserteure, die sieh den Anordnungen der B.^ horden nicht sügen , oder sonst Grund zu Beschwerden geben , werden sofort ausgewiesen.

,,Art. 6. Der Durch^ug von waffenfähigen Beuten über Schweizer^ boden , um sich vom Gebiete der einen kriegführenden Macht in dasienige der andern zu begeben, ist untersagt. Solche ^eute sind, wenn sie nicht vorziehen, zurü^ugehen , nach den. Jnnern der Schweiz zu verweisen.

,,Art. 7. Die betreffenden Regierungeu der Gren^antone und

die aufgestellten eidgenossischen Militärkommandos sind mit der Voll-

226 ziehung dieser Verordnung beauftragt. ebenso das Handels- und ^olldepartement mit Bezug ans den verbotenen Verkehr mit Waffen und Kriegsmaterial an der Grenze.^ Jm Weitern haben unsere diplomatischen Vertreter im ...lnslaude den ^on der Schweiz einzuhaltenden Standpunkt den betreffenden Ministerien in loyaler Weise zur Kenntniss gebracht. Sie haben denselben .unverholen aus einander gefezt, dass die Schweiz ihre Neutralität gewissenhaft aufrecht erhalten werde, dass sie aber eben so bestimmt erwarte, diese Neutralität von den kriegführenden Mächten respektirt zu sehen.

Mit Befriedigung werden Sie den .Ulkten entnehmen, dass in dieser Beziehung sowohl von den. k. k. österreichischen als von dem k. italienischeu Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten die beruhigendsten Gegenerkläruugen erfolgt sind , woran sieh natürlich die Erwartung knüpfte, dass die Eidgenossenschast wie den Willen, so auch die Kraft habe, die von ihr als Richtschnur ihrer Politik proklamirte Rentralität aufrecht zu halten. Eine gleichlautende Erklärung ist in anerkennenswerther Weise aueh von dem Herrn Minister Frankreichs abgegeben worden für den Fall, dass dieser Staat durch die Verwiklungen d.^r Ereignisse aus seiuer ueutralen Stellung herauszutreten sich veranlagt sehen sollte. Hierauf haben wir unsere diplomatischen Vertreter augewiesen, den Herren Ministern zu erössuen, dass wir von ihren Erklärungen Vormerkung genommen und die Erwartung hegen , es werden an die betreffenden Armeekommandanten diejenigen Weisungen erlassen werden, welche die Sicherung der Jntegrität des schweizerischen Gebietes zum Zweke haben, indem die Schweiz fest entschlossen sei, ihre Neutralität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ausrecht zu erhalten , sich aber volle Freiheit des Handelns vorbehalten müsste , wenn ihre proklamirte und eben so bestimmt zugesicherte Neutralität verkümmert oder missaehtet werden sollte.

Wir sezten einen grossen Werth daraus, die kriegführenden Mächte gleich im Anfang darüber ins Klare zu fezen, dass die Schweiz entsehlossen sei, die Unverlezlichkeit ihres G.bietes und ihre Unabhängigkeit näthigenfalls mit ganzer Kraft ausrecht zu halten und Jeden als ^eind anzusehen , der es wagen sollte , unsere Grenzen auf porsäzliehe Weise zu überschreiten. Wir misskennen keineswegs den Werth von Verträgen und
Zusieherungen , aber wichtiger als die Garantie der Mächte und eine blosse Proklamation der Neutralität unter Anrnsung von europäischen Verträgen ist die Kundgebung eines krästigen und entschlossenen

Willens, diejenige Stellung mit eigener Kraft zu schüzen , welche die

schweizerische Ration selbst als die einzig richtige anerkennt. Je mehr sich die Ueberzeugung Bahn bricht, dass die ..Schweiz den Willen und die Kraft befize , ihre Neutralität und Un^erlezliehkeit selbst ^u schüfen, desto sicherer dürfen wir daraus rechnen, dass auch Andere sie respel.tiren werden.

^

227

Nachdem wir Jhneu unseru Standpunkt über die Handhabung der Neutralität dargelegt haben , wird es am Orte sein , auch diejenigen Massregeln zu Jhrer K^.nntniss zu bringen, welche wir zu diesen. ^weke ergriffen haben. Als allgemeine Bemerkung schien wir voraus , dass wir es am Vlaze erachteten , die Vorbereitungen zur Kriegsbereitschast, beziehungsweise zur Aufrechthaltung unserer Stellung ohne Aushebens und unnöthige Ostentation zu betreiben. Diese Bemerkung sührt uns von selbst zu folgenden Auseinandersezungen über unsere Anschaunngs^ und Handlungsweise. Bis zum gegenwärtigen Moment war und ist die Stellung der Schweiz gegenüber den kriegsührenden Mächten nicht

der Art , dass weitgehende militärische Maßregeln sich als nothwendig herausgestellt hätteu. Der Kriegsschauplatz in. Worden liegt unsern Greu^en so fern, dass pou daher zur .^it keine Gefahr drohen kann; au der südöstlichen Grenze dagegen mussten allerdiugs Vorkehren getroffen werden , uni uuser Gebiet vor absichtlichen o^er unabsichtlichen Grenzverlezungen sieher zu stellen ^ allein auch hier sind die Verhältuisse der Art, dass eine verhältnissmässig geringe ^ahl aufgebotener Gruppen vollständig genügt. ^udem ist nicht abzusehen, wie ^esterreich o.^.r Jtalien es in ihrem Jnteresse hätten finden sollen, gleich im Anfange des Krieges einen befreundeten Staat durch Verlegung seiner Neutralität sich zum Gegner zu machen. Ganz anders würde sich aber die Sache gestalten, wenn der Krieg noch andere Mächte aus den Kampfplaz rufen und sich verallgemeinern würde. Bereits wurde der deutsch.. Buud in den ursprünglich nur zwischen ^est.^xreieh und ^reussen ausg..broeheuen Krieg hineingezogen. Und wer vermag es vorauszusagen, ob je naeh ^er Wendung der ....^inge nicht noeh andere Mächte in die Ereignisse verwikelt werden ^ Die ^timmun^, welche über ganz Europa lagert, die Rüstungeu, welche da und dort osfener oder geheimer betriebeu werden, beweisen zur Genüge, dass die Besorgniss, wir stehen am Vorabend eiues europäischen .^x.eges allgemein verbreitet ist. Wir glauben zwar nicht, ^ass es zu diesem Aeussersteu kommen werde. aber ^ie Vorficht gebietet, sich daraus gesasst zn halten , denn dannzumat würde die ^age der Schweiz, netten in Europa, ringsum von kriegführeuden Mächten um^ geben, eine grossere, ja eine allseitige Krastaustrengung von uns fordern.

Auf diesem von Ansang an von uns eingenommenen Standpunkt hatten wir also Massregeln zu treffen , einerseits auf die gegenwärtige .^age der ^inge berechnet, wobei wir zur Schonung unserer Kräfte und unserer Bevolteruug vor allen. unnothigen und verfrühten. Aufwand,.

jedoch ohne das ^othige zu versäumen, füglieh Umgang nehmen konnten, und andererseits mußten wir uuausgesezt die nothigen Vorbereitungen ins Auge fassen , um bei deu. Ausbrueh eines allgen.ein.u Krieges unserer Ausgabe gewachsen ^u sein.

Das sind die Gesichtspuukte, aus welchen die bisher von uns für

die Lande^pertheidigung getroffenen Massregeln zu beurtheileu find, die

228 wir Jhnen in einem Gesammtüberblik, wenn auch in gedrängter Kürze, vorführen wollen. Am t 6. Mai bezeichneten wir den Stab der 23.

Brigade und einige Truppenkorper dieser Brigade, nebst einigen Ko.npaguien Spe^ialwaffen als diejenigen Korps , welche im Falle einer Grenzbesezung des Kautons Granbünden in erster Linie einberufen werden sollten. Am 13. Juni riefen wir mit Rüksicht auf den immer näher xükenden Ausbruch des Krieges in Oberitalien den Kommandanten der Vlll. Armeedivision, Hrn. eidg. Obersten Eduard Salis, mit einigen Offizieren seines Stabes, so wie den Stab, der dieser Division angehörenden 23. Brigade in den dienst , um alle auf die Truppenstellung in Graubünden Bezug habenden Vorbereitungen zu^ tr^.n.

Gleichzeitig wurden zum Abmarsch nach dem Engadin , beziehungsweise Münsterthal, ausgeboten : das Bataillon Rr. 5 von Zürich ., die Seharfsehü^enkompaguie Rr. 36 von Graubünden,

und endlich wurdeu die übrigen Truppen der Brigade 23 auss Viket gestellt.

Wir begannen das Aufgebot mit Truppen aus entserntern Kautonen, weil der Marsch derselben an die Grenze eine geraume Zeit in Anspruch nahm, nnd die bündnerischen Truppen, für welch.. der sehnellern Besammlnng wegen die Wafsen im Engadin in Bereitsehast gehalten wurden, im ^alle von Dringlichkeit sofort zur Hand sein konnten. Wir habeu desshall. auch dem Herrn Obersten Salis die Vollmacht ertheilt, im Falle von Gefahr von sich ans die ganze Militärmannschast und den Landsturm der zunächst gelegenen Thaler des Kantons Graubünden unter die .Waffen zu rufen.

Es kann hier bemerk werden , dass wir nicht nur aus die Eutwiklung der Kriegsvorbereitnugeu im Allgemeinen unser wachsames klugenmerk richteten, sondern dass wir üb^r d^ie sneeesstve Vermehrung von osterr..iehisch..u Streitkräften an unserer Grenze und von dem ^ortgaug der Organisation und Ausrüstung der italienischen ^reiwilligeu^orps in Eomo und Umg^end fortwährend genau unterrichtet waren.

Wir liesseu dann sueeessioe, je nach der Bedeutung d^r uns zukommenden Berichte, das Aufgebot folgender weiterer Truppen folgen, die sämmtlich unter das unmittelbare Kon^nando des Stabes d.^r 23.

Brigade gestellt wurden.

Den 16. Juni: Das Bataillon Rr. 63 von ^t. Gallen, die Seharfschüzenkompagnie Rr. 12 von Glarns.

Den 20. Juni: Die Gebirgsbatterie ^r. 26 von Graubünden ; Den 25. Juni: Auf die Rachricht des Vordringens der ^...sterreicher über den Stelvio wurden aus das Beehren des Hr... ^bersten

.^

229 Salis das xeservirte Bataillon Rr. 51 von Graubünden und die SchüfenCompagnie ^r. 16 dieses Kantons aufgeboten und ebenfalls unter das .Kommando der 23. Brigade gestellt.

dadurch hat die aufgebotene Mannsehast die Zahl von 2000 Mann überschritten, und wir würden nicht ermangelt haben, Sie sofort ausserordentlich einzuberufen, wenn nicht schon die Einladung zur ordentlichen Simung aus den 2. Juli erfolgt geweseu wäre.

Bezüglich einer Besezung der Grenze im Kanton Tessin, so glaubten wir vorerst die weitere Entwiklnng der Ereignisse in Jtalien abwarten zu sollen. Als dann der Eiusall der Österreicher ins Veltlin ersolgte , so riefen wir am 25. Juni die 27. Brigade (...lrnold) in dienst, und stellten folgende Truppen aufs Viket, aus denen gegebenensalls die Besazungsbrigade kombinat werden soll : Die Vierpsünder^Batterie Rr. 12 von .Luzern , die Scharsschü^nkompagnie Rr. 11 von Ridwalden , ,, ^ ,, Zu^ ein Bataillon von Bern, ..

,, Tessin, ,, ,, .. Aargau.

Die Bezeichnung der Bataillone bleibt den Kantonen überlassen.

Weit mehr als die Vorbereitungen für eine Grenzbeseznng bei dem je^gen lol.alisirten Kriege beschäftigten uns die Vorkehrungen , welche die Schweiz in Stand se^en sollen, bei dem ^lusbruche eines allgemeinen ^rieg^.s die Jntegrität und Unabhängigkeit unsers Vaterlandes iu ehren^ voller Weise zu schüfen.

Wir haben, wie im Jahr 1850, unser Militärdepartement mit einer Kommission von hohern Stabsoffizieren^ umgeben, welche ihr Gutachten über die zu treffenden Massregeln abgeben hatte. Da wir den Berieht ^es Militärdepartements über die bis anhin getroffenen und in Aussicht genommenen militärischen Massregelu in der Zulage diesem Bericht beifügen, so^ können wir süglich ans denselben verweisen. Jm Allgemeinen wollen wir nur hervorheben, dass das H..er neu eingetheilt worden ist und eine Bezeichnung der Stäbe stattgefunden hat. Die übrigen Massregeln begehen sich hauptsächlich ans die Sorge für Waffen, Bulver und Munition . ...lusrüstnng und Unterricht der Truppen , Beschaffung von Vorräthen, Ankauf von .^ssizierspserden .......

Wir wollen hier mit einigen Worten noch einer Massregel erwähnen, die ties in die Brivatverhältnisse eingreift und daher . gerade wie im Jahr 1859 , sehr verschieden beurteilt wurde. Es betrisst dieses die Erhohnug des Ausfuhrzolles auf Bferde und Maulesel von ^r. 1. 50 per ^tük ans Fr. 400. Ju der Wirkung kommt diese Zollerhohung einem Ausfuhrverbot allerdings gleich, was wir aber gerade bezwekten. Zur

230 richtigen Beurteilung dieser Massreael müssen folgende Momente ..lwas näher ins Auge gefasst werden. Rach der neuesten ^,ählung b^.sizt die Schweiz im ganzen 100,364 Bserde, von denen aber nur 64,345 über vier Jahre alt, also in einem diensttauglichen Alter find. Unter dieser Zahl befindet sieh aber immerhin eine ziemliche Anzahl solcher Teiere, die effektiv kaum im Dienste verwendet werden konnte. Dazn kommt noch der Umstand, dass der Landwirthschast und den. bürgerlieh.... Verkehr überhaupt viele Vferde belassen werden müssen, wenn man nicht allzustorend in die Verhältnisse des täglichen Gebens eingreifen will.

Es dars also zuversichtlich angenommen werden, dass wir keineswegs einen Ueberfluss an den sür unsere Armee verwendbaren Vser^den besizen.

Dieselbe bedarf an eigentlichen Vferden 1 1 ,947 und an Requisition.^pferden 2100, zusammen 14,047 Stüke. Darunter ist aber ein Wechsel der Re.^uisitionspserde bei einer grossern Bewegung der Armee nicht vorgesehen, und ebensowenig der Ersaz sur die abgehenden Vferde , der natürlich bei grössern .Bewegungen oder selbst Gefechten ein bedeutender sein konnte. Bei der Wichtigkeit der Massregel und widersprechenden Jnterefsen liessen wir den daherigen Verkehr sorgfältig beobachten und hielten, nm den Bürger nicht zu beschränken, so lange als es nur irgend rathsam schien, mit unserer Verfügung zurük. Als aber die meisten der uns umgebenden Staaten die Auss..chr verboten hatten, der Ankauf durch fremde Händler immer lebhafter wurde und drei ^antonsregierungen ihre Bedenken äusserten, ob sie bei sernerm Wegzug von Pferden ihrer ^flicht noch nachkommen konnen, erliessen wir die fragliche Verordnung, die schon einige ^eit von der einen Seite laut verlangt, nach deren Erlass aber von der andern eben so stark angegriffen wurde. Die ^olltabellen weisen nach , dass in den Monaten April und Mai im

Ganzen 1152 Vf^.rde ausgeführt und 277 eingeführt wurden. später

wurde noch für 541 .^tüke vor Erlass der Verordnung angekaufter und bezahlter ^serde die ^lussnhr zum gewohnlichen ^ollansaz bewilligt, die

meisten dieser später ausgeführten .^tüke sind jedoch in obiger Haupt-

zisser schon enthalten. Hieraus mag entnommen werden, wie weit die Wirklichkeit und die laut gewordenen Angaben über die Zahl der aus..

geführten Vserde auseinander stehen. Wir glauben, unser.... Verfügung im richtigen Momeute erlassen zu haben. Wenn auch die ^ahl der für das Ausland angekauften Vferde noch nicht gross war, so ist anderer-

seits richtig, dass gerade dazumal der Aukaus anfing, viel schwunghafter

betrieben zu werden und sich theilweise aus bessere Vs...rde zuwandte.

Die grosse Zahl der daraufhin in andern ^ändern angekauften Vferde beweist, dass, wenn wir mit Erlass der Verfügung uoch eine Woche zugewartet hätten , die oben angegebene Ziffer der Ausfuhr bedeutend hoher angesezt werden u.üsste.

Jn Beziehung ans die Bereithaltung finanzieller Mittel glaubten wir um so mehr

rechtzeitig daraus Bedacht zu nehmen, aus

231 welchem Wege solche herbeigeschafft werden sollen , als selbst bei einem längern, auch nicht bedeutenden Truppenausgebot die gewohnliehen Ein^ künste zur Bestreitung der Auslagen nicht hinreichen würden.

Wir fassten daher unterm 23. Mai folgende Schlussnahme .

,,Wenn die eidgenossenschaft in den Fall kommen sollte. für Kriegszweke ^eld aufzubrechen, so geschieht es auf dem Wege , dass das Finanzdeparteme..t nach Massgabe des Bedürfnisses und vorläufig bis auf eine Summe von 5 Millionen Franken sogenannte Kassa- oder Depotscheine ausgibt.

Der Bundesrath u.urd durch eine besonder^ Schlussnahme das Finanzdepartement ermächtigen, wann und in welchem Masse von dieser Befuguiss ..gebrauch gemacht werden soll.^ Wir glauben, auf diesem Wege am besten einen allsälligen nothigen Geldaufbruch es.fektuiren zu können. Wir wollten mit der Summe auch nicht zu hoch greifen, weil die Einberufung der Bundesversammlung doch wieder stattfinden müsste, wenn die Ereignisse die Aufstellung einer grossen Truppeumacht erheischen sollte.

Wir haben hier noch eines Gegenstandes Erwähnung zu thun, welcher mancherlei Deutung fähig zu seiu scheint, der indessen aber nach unserer Ueber^eugung durch unsere Verfügungen vom 18. und 20..

Juni seine durchaus korrekte Erledigung gefundeu hat. Am 18. Juni nämlich telegraphirte das grossherzogliche Militärkommaudo in Konstant an die Regierung von Schafshaufen, dass das zweite grossherzoglich..

Jnfauterieregiment am 1.). mit der Eisenbahn von Konstanz nach Durla..h abgehen und in ^wei Zügen durch deu Kauton ..^.chaffhausen pasfiren werde.

Auf die Anfrage der Kantonsregierung. ob diessalls etwas vorzukehren sei, wurde noch am gleichen Abend erwidert, der Art. 32 des.

Vertrages zwischen der Schweiz und Baden vom Jahr 1852 regle diese Angelegenheit, mau solle sieh daher einfach au jene Vorschriften halten und keine unuothigen Schwierigkeiten machen.

Die ängstliche ^orge um unsere Neutralität konnte sich hier nun fragen, ob die Bestattung dieses Durchmarsches sieh mit den von uns proklamirten Prinzipien vereinbaren liesse. .^ier fallen aber folgende Rüksichten in Betracht.

Allerdings war am 18. dies der Bundestagsbeschluss vom 14., betrefseud die Mobilisirung gegen Breussen , durch die offentlichen Blätter bekannt geworden, und nach der ^ogik menschlicher Verhältnisse konnte man nicht mehr zweifeln, dass nunmehr die Lösung der .^rage der friedlichen Unterhandlung entrükt und dem Entscheide durch die Waffen werde anheimgestellt werden. Allein ein^ offizielle Erosfnung war uns in dieser Richtuug von keiner Seite zugekommen, und es darf keine Staatsregierung eensirt sein, dass sie ihr Handeln durch Raeh-

232 richten, die in den Tagesblättern gegeben werden, bestimmen lasse.

Zudem gehorte gerade das Grossh.r^ogthum Baden im deutschen Bun-

destage nicht zu der Mehrheit sür den Mobilisirungsbeschluss . vielmehr

hat Baden, wenn nämlich die Abstimmung richtig wiedergegeben ist, sich des Votums enthalten, was der Anschauung Raum gab, dass es eine mehr neutrale Stellung einzuhalten bestrebt sein mochte. anch .ist es Thatsaeh..., dass zu jener Zeit und noch mehrere Tage uachher kein badischer Soldat über die Landesgrenzen trat. Bei solcher Lage der Dinge hat nach unserm dafürhalten Baden den vertragsgemäß.

Durchlaß seiner Truppen wohlbefugt in Anspruch genommen. Eine Verweigerung hätte den Charakter einer gehässigen und nicht schlechthin notwendigen Massregel an sich getragen.

Anders gestaltete sich die Sache aber, nachdem di^preussische Gesandtschaft mit Rote vom 1..). Juni (eingegangen den 20. Juni) der Schweiz sowohl von dem betreffenden Buudestagsbeschlusse, als von dem in Folge desselben eingetretenen Bruche zwischen Breussen und seineu Buudesgeuosseu einerseits und der bundestäglichen Mehrheit andererseits offiziell Kennt..iss gegebeu hatte. Runmehr tritt für uns die ^flieht eiu , im Jnteresse loyaler Neutralität gegenüber beiden deutschen Kriegsparteieu von derjenigen Freiheit Gebranch zu machen, welche in den. schon erwähnten Staatsvertrage für solche ^wischensälle zugestauden ist.

Der Staatsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und den. Grossher^ogthum Baden uämlich, betreffend die Weit..rführnng badisch.^r Eisenbahnen über schw^i^risch^.s G^bi^.t von. 27. Jnli l 8.^2 (eidg. Ges. Sml.

lll., 43^), regelt in seinem ...lrt. 32 genau die Bedingungen, unter denen deutsche Buudestruppeu ul.^r schweizerisches Gebiet oder uu^gekehrt eidgenössische Truppen üb^r badiseh...s Territorien n.it der Eisenbahn besordert .oerdeu konnen. Der Rachsa^ d..s genannten Artikels erhält dann aber folgende ausnahmsweise Bestimmung : .,D.^r Transport von Truppen über die Bahnstxeken aus schwei,,zerischen^ , beziehungsweise grossher^oglieh.^m Gebiet..., kann von der ^schweizerischen iu gleicher Weise wie von der grossh^r^oglichen Regierung ,,unterfagt werden, wenn dadurch die Neutralität der Schweiz oder des ^Grossh^ogthn^ns Baden gefährdet würde.^ Es schien uns nachgerade an der Zeit zu sein , von dieser Ausnahmsbestimmuug im Jnteresse unserer St..llu^.g Gebrauch zu machen, und wir haben am 22. Juni den sernern Trausport nichtsehwei^erischer.

Truppeu über herwärtiges Gebiet untersagt, und hievon sowohl den betheiligten Regierungen von .^chasfhausen und Basel-^tadt, als ganz besonders auch der ^^herzoglichen Regierung sofort Keuutniss gegeben.

233 Jn der Rül^ussernng auf unsere Erklärung vom 22. dies spricht sich das grossh^.rzo.glich... Ministerium mit Rote vom 25. Juni dahin aus: Es habe nicht die Absieht, die von der Schweig aus Grund des Staatsvertra^s vom 27. Juli 1852 beanspruchte ..Befugnis.. unter den obwaltenden ^eitverhältnisseu den Transport von Truppen über die betreffenden Bahnstreken aus schweizerischem Gebiete bis auf Weiteres zu verbieten, beanstanden zu wollen, indem es den Gründen, welche den schweizerischen Bundesrath bei dem fraglichen Verbote geleitet haben, Rechnung trage.

G.g^.n die Korrektheit unsers Versahrens ist überhaupt von keiner S..ite Einwendung erhoben worden. ^ Dies, hochgeachtete Herren Rational- und Ständeräthe, sind die hauptsächlichsten Verhandlungen, welche wir bis jezt glaubten treffen zu sollen. Es ist nun an Jhneu, zu entscheiden, ob wir bisanhin die erforderliehen Massregeln zur Aufreehthaltuug strenger Reutralität nach jeder Seite ergriffen haben , und ob die für die Zukunft getroffenen Vorbereitungen ^vekentsprecheud und genügend seien. Vorschläge für weitere militärische Vorkehrungen haben wir Jhuen dermalen nicht zu machen. Wir müssen vielmehr wiederholen , dass wir es sür einen grosse.. Fehler erachteten, wenn man bei der dermaligen Lage der Dinge unsere Mannschaft unnüz ermüden und unsere Kräfte zu frühzeitig sehwachen würde. dagegen sollen wir uns in die Verfassung se^en, um jeden Augenblik und rechtzeitig einer nahenden Gefahr m^t voller Macht entgegentreten zu konnen. Warten wir daher die weitere Entwiklung der Dinge ab und machen wir von einer grossern Krafteutwii.luug nur je nach dem wirklichen ^edürfniss Gebrauch.

^.hli..sslich müssen wir no.l.. die .^rage berühren, ob der Zeitpunkt gekommen sei, um schon dermalen einen militärischen Oberbefehlshaber.

w.un auch nicht in effektiven Dienst zu rufen, doch zu ernennen. Wir glauben , diese Frage verneinen zu sollen. ^o lange nicht eine starke Gr^n^besezung notwendig wird, genügen die Divisionskouimandos, aber auch bei einer vermehrten Gr.m^besezuug. die aber au verschiedenen, weit ans einander liegenden Grenzen stattfinden müsste, wäre einem .^berbef..hlshal....r kein passender Wirkungskreis angewiesen. Erst weun die Ausstellung einer grossern, mehr konzentrirten Truppenmacht uothweudig werden sollte, würde der Moment gekommen sein,
wo ein General eine ^eignet^ Wirksamkeit finden wird. Vei dem Eintritt eines solchen Balles würden wir ohnehin die Bundesversammlung sofort wieder einberufen.

Jndem wir die Ehre haben , die sämu.tlichen hier einschlagenden Akten zu Jhr...x Verfügung ^t stellen, erlauben wir uns, nachstehenden

234 Beschlussentwurs Jhrer Würdigung zu empfehlen, und benuzen den Anlass zur erneuerten Versicherung vollkommenster Hochachtung.

Bern, den 4. Juli 1866.

Jm Ramen des schweig. Bundesrathes , Der Bundespräsident.

.^. M. Kni^sel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

Beschlußentwnrf.

D i e B u n d es v e r s a m m l u n g der seh w e i z e r i sche n E i d g e n o s s e n scha f t ,

nach Einsicht einer Botsehast und eines Beschlusseutwurfes des Bundesrathes, betreffend die Stellung der Eidgenossenschaft bei der

gegenwärtigen europäischen Weltlage, sowie in Würdigung der in dieser Beziehung bereits getrosfenen Massnahmen ,

b e s eh l i esst :

1. Die Haltung des Bundesrathes bei dem gegenwärtig zwischen mehreren europäischen Staaten ausgebrochenen Kriege, betreffend die Wahrung der Neutralität der Schweiz und die Besehüzung der Jutegrität

ihres Gebietes mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, wird ausdrutlich gutgeheissen.

2. Die vom Bundesrathe erlassenen Truppeuausgebote und die zum Zweke militärischer Vorbereitung vorläufig beschlossenen .Ausgabe...

werden genehmigt.

3. Ebenso wird die vom Bundesrathe am 18. Mai abhin angeordnete Beschränkung der Ausfuhr von Bferden und Mauleseln durch Erhohung des Ausfuhrzolles für so lange gutgeheissen , als der ^ortbestand dieser Massregel sur nothwendig erachtet wird.

235 4. Der Bundesrath ist ermächtigt, die zur Ausrechthaltung der Neutralität und zur Sieherstellung des schweizerischen Gebiets weiter erforderlichen Truppen aufzubieten und die nothigen Vertheidigungsmassregeln anzuorduen.

^ ..

5. Dem Bundesrathe wird der nöthige Kredit zur Bestreitung der Ausgaben erofsnet, welche er in Anwendung der im gegenwärtigen Beschlusse ertheilten Vollmachten zu machen im Falle sein wird.

Diese Ermächtigung erstrekt sich einstweilen nur bis auf die Summe von 5 Millionen, welche durch Ausgabe von eidgenössischen Kassaseheinen

beizubringen sind.

6. Sollten die Verhältnisse sich drohender gestalten und ein Auf^ gebot von mehr als 20,000 Mann nöthig machen, so hat der Bundesxath die Bundesversammlung zur Ergreifung fernerer Vorkehrungen unverzüglich wieder einzuberufen.

7. Jedenfalls hat der Bundesrath der Bundesversammlung bei i.hrem nächsten Zusammentritte Rechenschaft über den gebrauch abzu^ legen, welchen er von den ihm kraft gegenwärtigen Beschlusses ertheilten Vollmachten gemacht haben wird.

8. Der Bundesrath ist mit beauftragt.

der Vollziehung dieses Beschlusses

236

Spezialbericht über

die getroffenen militärischen Maßregeln.

Schon Anfangs Mai begann das Militärdepartement seine Thätigkeit , um außerordentliche Truppenausgebote^ und überhaupt diejenigen Massregeln vorzubereiten , welche zu einer kräftigen Wahrung unserer Neutralität nothwendig schienen.

Auf den Wunsch des Departements säumte der Bundesrath nicht, ihm eine Kommission von hohern Ossi^ieren beizugeben, welche ihr Gutachten über die zu treffenden Massregeln abgab. Es wird diesfails aus das bei den Akten liegende Protokoll verwiesen. Von den militärischen Massregeln, welche getroffen worden sind, wird in Kürze Folgendes zitirt.

1. .....^gmsatorisches.

Eine vom Militärdepartement seit längerer ^eit vorbereitete neue Armee-Eintheiluug erhielt die Geuehmigung des Bundesrathes. dieselbe enthält, was die Gliederung der Armee betrifft, keine wesentlichen Reueruugeu, dagegen bietet sie . gegenüber der bisherigen Eintheilung, den nicht zu uuterschä^eudeu Vortheil , dass sie eine rasche und ungestörte Besammluug der strategischen Einheiten sichert. Diese Armee-Eintl^ilung ist selbstverständlich, wie die bisherigen, nur eine provisorisch^., ^a es dem ^bergeneral vorbehalten bleibt, die ihn.. gutschelnenden Abänderungen zu trefsen.

^ureh den frühzeitigen Erlass dieser ^irmee-Eintheilnng ist es den.

Departement moglieh geworden , umfassende Vorarbeiten für die Besammlung der Divisionen au den betreffenden ^ammelplä^. und ^tudien sür ^ie Konzentrirung der Arn..ee uaeh gewissen .^uppositionen anzuordnen. Der erste Theil dieser Arbeit wird von den Herren Dir.isionären besorgt, welche die Vollmacht erhalten haben, sieh nothigensalls au Ort und Stelle zu begeben.

237 Eine besondere Aufmerksamkeit schenkte der Bundesrath der Organisation der .Landwehr. Es wurden daher auch hier unvorgreislich der Anordnungen des Obergenerals eine Anzahl von Jnsanteriebrigaden sormirt, die gegebenen Falles in die ..Divisionen eingeschoben werden, oder eine andere zwekmässige Verwendung finden können. Auch hat der Bundesrath eine durchgehende Rumerirung für die taktischen Einheiten der Landwehr vorgenommen.

^. personelles.

Mit Bezug auf das Personelle der Armee hat der Bundesrath por Allem geglaubt, so wenig als möglich in den ordentlichen Unterrieht der Truppen storend eingreifen zu sollen. J.n Gegentheil fand er, dass die Zeitnmstände eher eine Ausdehnung des Unterrichtes erfordern. Demgem.iss ist eine beinahe doppelt so grosse Anzahl Generalstabsosfi^iere als gewohnlich in die Zentralschule berufen worden, und es wurde die Zulassung freiwilliger Jnsa..teriestabsossiziere der Kantone gestattet. Es wird auch nicht unterlassen werden , einigen Offizieren des Stabes .gelegenheit zu weiterer Ausbildung ans den auswärtigen Kriegsschauplätzen geben zu lassen, sobald von den betreffenden Regierungen aus die geschehenen Anfragen zusagende Autworten eingegangen sein werden. Bis jezt ist eine solche nur von Jtalieu eingelangt, welche die Zulassuug eines Osfiziers unter dem Titel eines Attaches der Gesandtschast gestattet, woraus sosort Herr eidg. Oberst A u b e r t als solcher bezeichnet und ihn.. ein Offizier des Artilleriestabes als Adjutant beigegebeu wurde.

Da die Reserve^Kompagnien der Guiden und Dragoner in der Regel keinen Unterricht mehr genießen und meistens rohe Vferde zählen, so hat der Bundesrath, um sie einigermaßen für ^ie Division verwendbar zu machen , vorerst für die Gu.den einen außerordentlichen Remontenkurs vou 10 Tagen augeordnet.

Eine wesentliche Lüke im personellen der Armee besteht in dem Mangel jeder Organisation für die Depots des personellen zur Ergän-

zung des Abganges bei der Armee. Die Militärkommission hat sich

dah.^r einlässlieher mit dieser ^.rage beschäftigt und sich aus die Grunds.^e vereinigt, auf welche im ^alle des Bedürfnisses eine Organisation der Depots aufgebaut werden könute. Jn Uebereinstimmung damit hat der Bundesrath durch ein Zirknlar die nöthigen Weisungen ertheilt, um einstweilen für die zur Gren^besezung berufenen oder noch zu berufenden Truppenkorps kantonale Depots anzulegen , indem die Korps nur in reglementarischer Stärke einrüken, alle Ueberzähligen, .Nachzügler, nach.^ er^er^irte Rekruten dagegen in die Depotskontrollen eingetragen werden

sollen. Darin liegen die Anfänge für das Jnstitut der Depots, das je nach dem Umfange, den die Trnppenausgebote nehmen werden, weiter zu entwikeln sein wird.

238 Um die Verhältnisse der überzähligen Cadres der Reserve und Landwehr zu regeln, und um zu verhüten, dass dieselben ihren Korps nicht entfremdet werden, hat der Bundesrath die Weisung ertheilt, dass sie im Falle einer Jndienstberufung der Korps ebenfalls einberufen und nach ihrem Grade besoldet werden sollen.

Die Fragen der Ausnahmen von Freiwilligen in die Korps , die Errichtung von Freiwiltigenkorps , der Organisation des Landsturms, werden von. Militärdepartement noch naher geprüft und ausgearbeitet,

so dass dasselbe , sobald sich das Bedürsniss dazu geltend macht, im Falle f^in wird, uns weitere sachbezügliche Projekte vorzulegen.

Die Wichtigkeit, welche die Jnstitute der Bost, der Telegraphen, Eisenbahnen, der militärischen Laboratorien und Werkstätten gerade in .Kriegszeiteu haben , lassen voraussehen , dass die meisten Augestellten dieser Jnstitute bei grossern oder allgemeinen Aufgeboten vom Dienste dispensât werden müssten ; es sind daher bei den betreffenden Verwaltungen Erhebungen über das zum Betrieb durchaus uothwendige Bersonal gemacht werden , und es wird sich nun darum handeln, ob und iu welchem Umsauge eine provisorische Dienstbesreiung jenes Bersonals ausgesprochen werden soll , damit den Kartonen Gelegenheit gegeben werde, die dadurch entstandenen Luken noch bei Zeiten aus^usüllen.

^. Materiellem

Mit ^irkular vom 11. Mai richtete der Bundesrath die Einladung an die Kantone, ihr Kriegsmaterial in B^.reitschast zu sezen. Die erste Sorge der eidg. Behörde, als die Verhältnisse ernster zu werden drohten , war die, die Uebelstände mogliehst zu beseitigen , weleh^ in ^olge des Uebergangs-Zustandes, in der sieh unsere Bewaffnung der Jnsanterie

gegenwärtig befindet, noch bestehen. Ein Uebelstand, der nicht beseitigt

werden konnte, ist der, dass wir gegenwärtig beinahe in allen Korps der Jusanterie Gewehre zweierlei Kalibers und daher aueh zweierlei Mnnition haben. Ueberdies bestand aber noch der weitere Uebelstand, dass die Gewehre kleinern Kalibers wieder zwei verschiedene Munitionen führten , solche , in welche die kleine, und solche, in welche die grosse Kapsel verpakt war, je nachdem sie dem ..^tuzer und Jägergewehr oder dem neuen Jnfanteriegewehr zudiente. Da es im Sinn und Geiste

der Bundesgesezgebung lag, später für alle Gewehre kleinen Kalibers

eine Einheitsmunition einzuführen , so stand der Bundesrath keinen ^lugenblik an, die kleinen Kamine an Stuzern und Jägergewehren schon jezt durch grosse ersezen zu lassen und die Munition mit entsprechenden .Kapseln zu versehen.

Das Bnndesgesez betreffend die Durchführung der neuen Jnsanteriebewaffnung vom 31. Heumonat 1863 schreibt vor, dass die neuen

239 .^

Gewehre bataillonswetse , und zwa.r zuerst beim Auszug und dann bei der Reserve, eingesührt werden sollen. Diese ..Bestimmung bietet zweif^lsohne Vortheile, wenn die g..nze Rettbewaffnung in ruhigen Zeiten porgenommen werden kann , dagegen ist sie mit Raehtheilen verbunden, so wie man mitten in de... Reubewaffnung von einem grossern Aufgebot überrascht wird. Der Bundesrath empfahl daher den Kantonen , die Bewaffnung so vorzunehmen , wie sie ihm beim gegenwärtigen Stand der Gewehrsabrikation am angemessensten schien, nämlich die neuen Gewehre zuerst an die zweiten Jägerkomp.^nien des Auszugs abzugeben.

Dadurch wird eine billige und gleiehmässige Vextheilung der bessern Wasfen aus alle Bataillone des .Auszugs und zugleich der Vortheil ehielt,.

dass jeder Kaisson mit beiderlei Munitionsgattungen versehen ist, fatale Verwechslungen also permieden werden.. Diese durch die Macht der Verhältnisse gebotene Anordnung wird sicherlich auch den Beifall der Bundesversammlung finden.

Der ^tand der Gewehrfabrikation aus Ende Mai verzeigte an kontrollirten Gewehren 15,048. An die Kantone abgegeben waren 14,253 Gewehre, eine genügende Zahl, um alle zweiten Jägerkompagnien des Auszugs , und sosern man aus obigen Gründen auch bei der Re^ serve in gleicher Weise vorgehen wollte, um auch die ersten Jä^erkompagnien der Reserve mit dem neuen Gewehre zu persehen.

Gleichwohl glaubte der Bundesrath, aus eine beschleunigte Fabrikation der neuen Gewehre Bedacht nehmen zu sollen und sicherte desshalb den Fabrikanten die Abnahme ....ler innert einem halben Jahre über das kontraktmässige Quantum hinaus gelieferten Gewehre zu, was dieselben

zu erhohter Thätigkeit angespornt hat. Es wird dadurch die ursprüng-

lieh porgesehene Anzahl nicht überschritten werden, da infolge Aufhebung eines Vertrages nicht sür die volle Anzahl Lieferungsverträge abgeschlossen waren.

Um mit Läusen und Bajonetten nicht in Verlegenheit zu gerathen, wurden ansehnliche Bestellungen gemacht.

Um das im Bundesgeseze vom 14. Ehristmonat 18.^0 vorgesehene Gewehrdepot etwas zu änsnen und gleichzeitig, um zu verhindern, da^ die fraglichen Waffen ins Ausland gehen , beschloss der Bundesrath, diejenigen neuen Gewehre, welche bisher von den Kontrolleuren. wegen geringen Fehlern zurükgewiesen werden mnssten , die sich aber in jeder Hinsicht so gut als ^chiess- und Stosswassen eignen als die kontrollirten Gewehre, zn ermässigt^n Vreisen sür das Wafsendepot anzukaufen.

Auf die Bewaffnung der Offiziere mit Revolvern konnte das Deparlement in so weit Bedacht nehmen, als es durch den Verwalter des Materiellen eine Anzahl von Revolvern ansehafsen und zum kostenden Vreise verabfolgen liess.

Bunde.^bla^. ^ahrg. X^III. Bd. Il.

21

240 Da die Munitionsbestände in mehreren kantonalen Zeughäusern sehr wesentliche Luken ausweisen und der geseziiche Munitionsvorrath ohnehin den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entspricht, so traf der Bundesrath die geeigneten Massregeln, um einen wenigstens dem ersten Bedürfnisse genügenden Munitionsvorrath zu erhalten. Es wurde desshalb die Vulververwaltung angewiesen, bis aus Weiteres aussehliesslich .^riegs.^ pulver zu sabriziren, und im Laboratorium in Thun wurden die nöthigen Anstalten getroffen, um täglich 15,000 Batronen erstellen zu konnen.

Rieht weniger energisch wurde die Fabrikation von Artilleriemuuitivn betrieben. Die mit der Eonfektion der Vierpfünder^Geschosse beauftragte Firma hat anerkennungswerthe Anstrengungen gemacht, um die Ablieferung vor dem vertragsmässigen Termin zu bewerkstelligen , und es werden jezt täglich 300---400 Geschosse geliefert. Für die 27 gezogenen Viervfünder-^eldbatterien sind erforderlich: 74,400 Sehüsse, worunter in- 50,220 Granaten, klusive Munition sür 24 Vier- 17,670 Shrapuels, 6.510 Büchsenkartätschen.

pfünder-Ergänzungs-Geschüze An dieser Munition waren Anfangs Mai vorhanden: 23,81.5 Granaten, geladen, sür den ersten Bedarf 8,973 ., ungeladen, welche der Batterien und Barks mehr 6,922 Shrapnel.s, geladen, als ausreichen.

4,500 Büchsenkartätschen,

Das ^aga^niren von ..^,^2^ scharf geladenen Granaten .st zwar hoehst gefährlich. allein bei den dermaligeu Einrichtungen dars nicht zu sehr zugewartet werden , sondern es muss die Mehrzahl der Munition zum Voraus laborirt sein, um keine Ueberstürzung beim wirkliehen Bedarf ^u veranlassen. Es wurde daher sofort Anfangs Mai Befehl an das Moratorium gegeben, mit thunliehster Beförderung das Laboriren von Vierpfünder-Munition zu beschleunigen , unter Vermehrung der Anzahl Arbeiter.

Zwei Unterinftruktoren der Artillerie wurden zugezogen, um in den Kantonal^eughäusern Granaten scharf zu laboriren , welche für die Reservebatterien bestimmt sind. Die Eonfektion von Zeitzündern zu Granaten und ^hrapnels war schon seit Monaten uuterbrochen worden, weil man sieh von deren geringer Haltbarkeit im Magazin überzeugt hatte und ^mit dem Gedanken umgiug, diesem Zünder einen Berkussions.züuder zu substituireu. Jm jezigen Augenblik war keine Zeit mehr mit Vrobeu und Studieu zu verlieren , und da bei den ersten Wiederholungskursen der Verkussionszünder sich gut gehalten und keine Anstände in der Manipulation dureh die Kanouiere ergab, so wurden An-

stalten getroffen, um in möglichst - kurzer Zeit 30,000 Stük zu eonfektion.ren, wel^s .^uatum jezt auf 40,000 Stük erhöht wurde.

241

^

Mehrere grossere und kleinere mechanische Werkstätten der Schw..^ verfertigen di.. einzelnen Bestandteile , welche in Thun kontrollirt und zusammenlese^ und die ^ündschrauben geladen werden. ^i..se Anfertignng ist nun ziemlich im Gange, so dass nächstens wöchentlich 3.^0 Zünder vollendet sein werden.

Ueb^r di.. weitere Dur.hsührung des Systems gezogener Geschüze wird der Bundesversammlung eine eigene Botschast vorgelegt. unterdessen gereicht es zur Befriedigung, hier konstatiren ^u konneu, das. die von der Bundesversammlung angeordnete Umänderung der SeehspsünderKanonen in gezogene Vierpfünder vollendet ist, so dass sämmtliche leichte ^..ldartillerie mit gezogenen ^esehüzen versehen sein wird. Es beträgt nun die Zahl gezogener Vierpsünder^..sehüze .

198 Vierpsünder-Feldgeschüze, 20 Gebirgs-Vierpfünder-Geschü^e, zusammen 218 Stük.

Eine Erhebnug der in den Kantonen noch vorhandenen überzähligen

Gesehü^e hat zwar mit Bezng anf die Zahl ein günstiges Resultat

geliefert , dagegen werden diese Geschüze nur zum Theil verwendbar sein.

^..as Militärdepartement ^ hat sieh bei den Verwaltungen der verschiedenen Eisenbahnen über die vorhandenen Kohlenvorräthe erkundigt, und es ist nun Sache weiterer Untersuchung, ob und wie die Eisenbahngesellsehasten zur ^luschasfuug uoeh grosserer Vorräthe veraulasst werden konnen, die unumgänglich nothwendig sind, sosern wir längere Zeit auf den Bezng von Kohlen ans dem Auslande verzichten müssten.

^ie Kantone wurdeu aufgefordert, ihre Kontingente einzuladen, sich rechtzeitig mit gutem Schuhwerk zu versehen. überdies wurde deu Kautoneu die ^inlegnng von ^..huhvorrätheu empfohlen, und das Militärdepartemeut sezt sieh in deu ^tand, ihnen geeignete Modelle zusenden zu konnen.

^en Kantonen wurde die Anschauung der nothigeu Kapüte und de.r Korpsausrüstung für die ^an^wehrbataillone dringend empfohlen.

^ie Kompletirung des .^anitätsn^aterials würde eine Ausgabe von ^r. .)3,000 erheischen , da für 7 Brigaden noch die Ambulanzenfourgons und für 2^ Brigaden die Krankentransportwagen fehlen.

Um nun sur einmal wenigstens die notl..wendigsten Ambülau^enfourgons und eine weitere Zahl von Transportwegen anschaffen,

wird ein Kredit von ^r. 37,000 verlaugt, es ist dies ein Betrag,

der dem ordentlichen Bürget ^veier Jahre gleich kommt und somit nur ein Vorschuss anf die künftigen Budgets bildet, aus denen daun um so bälder der Vosteu für das nene ^anitätsmaterial verschwinden wird.

242 Da den Kavallerie -Brigaden d.^r Kavallerie -Reserve noch drei Epsons fehlten, so wurde die Bewilligung ^ur Anschaffung derselben

ertheilt und dafür ein Kredit von ^r. 4800 ausgesät.

Um die von der Eidgenossenschaft zu stellenden Zugpferde mit Vferdgeschirren versehen zu konnen , wird zur Anschaffung von solchen

ein Kredit von Fr. 36,875 verlangt.

Ebenso nahm man Bedacht daraus , für den Bedarf einer Rekratirung die Sattelboke und den nothigen Tuchbedarf zum Voraus zu bestellen. Es verursacht dies einen Vorschuss aus das nächstjährige

Budget von Fr. 2400.

Wie im Jahr 185.), so nothigten uns die. Verhältnisse auch diesmal,

die Aussuhr der Vserde zu erschweren, was wie damals durch Erhohung des Ausfuhrzolles aus Fr. 400 perVserd geschah. Die daherige Schlussnahme wurde den 18. Mai gefasst, zu einer Zeit, wo der Verschlnss der fremden Märkte und die Ankäufe, die da^ Auslaud bei uns maehte, diese Massregel als unausweichlich erscheinen liessen, wollte man nicht Gefahr lausen, im Falle der Roth nicht mehr über den nothigen Vferdebestand verfügen zu konnen. Endlich hat der Bundesrath namentlich auch auf die Beschaffung von Reitpferden im Jn- und Auslande Bedacht genommen , an welchen wir , sosern es sich um die Berittenmaehung der Ossiziere handeln sollte, in so empfindlicher Weise Mangel leiden. Zu diesem Behuse ist ausser dem ordentlichen Büdget der Regieanstalt ein Kredit von ^r. 60,000 ausgesetzt worden, und es sind die daherigen Ankäufe beinahe beendigt. Da die Vserde leicht zum kostenden Preise an die Ostiere des eidgenossischen Stabes, die natürlich in erster Linie.

berüksichtigt werden müssen , abgesezt werden konnen , so erwächst der Eidgenossenschast kein finanzieller Raehtheil aus der Massregel, die vom militäris.hen Standpunkte aus bei unsern Verhältnissen gewiss vollkommen gerechtfertigt ist.

Damit die Ossiziere selbst so viel als mo^lich zur Beschaffung von Vserden ermuntert werden, hat der Bundesrath unterm 8. Juni die Vergütung der Vferdration an die berittenen Offiziere derjenigen Divifion besehlossen , aus welcher im Falle eines Aufgebotes sür Graubünden die Truppen in erster Linie gezogen werden sollten , und unterm 25. Juni wurde diese Massregel aus alle in obiger Bestimmung nicht inbegrisfenen Ossiziere des eidgenossisehen Stabes ausgedehnt ., es ist dies eine Anordnung, wie sie auch im Jahr 1859 mit ei^em monatlichen Kostenauswande von zirka Fr. 9000 ausgeführt wurde.

4. .^erpfle^un^ nud .uuterkuuft ^er Trugen.

Die Verpflegung der Truppen betretend hat das Kommissariat die nothigen Anordnungen m erster Linie für die in den zunächst be-

243 drohten Grenzgebieten zu verwendenden Truppen getroffen. Es wurden eventuelle Lieferungsverträge abgeschlossen und einige Vorräthe an Hafer, Mehl und Heu angelegt, um die notwendigsten Bedürfnisse bei plozliehen Aufgeboten aus den Magazinen des .Kommissariates bestreiten zu konnen. Der Bundesrath bewilligte den Ankauf von 3000 Zentnern Hafer über den bereits vorhandenen Vorrath hinaus , und für weitere Anschaffungen von Mehl und Gemüse ertheilte er einen Kredit v.^n

Fr. 41,800.

Um die nach dem Danton Graubünden beorderten Truppen mit Wolldeken versehen zu konnen und gleiehwohl für die Schulen den noth.^ wendigen Bedarf vorxäthig zu haben, wurde die Anschauung von 2000 Wolldeken bewilligt. Für die Unterbringung von Franken u. s. w.

sind statistische Erhebungen angeordnet , und es werden vom Oberseldarzte, daraus gestüzt, weitere Arbeiten ausgeführt.

^. La^e^ert^i^^.

Unsere sogenannten festen Plaze sind bekanntlich nicht in dem Zustande , um im Ernstfalle irgendwie genügen zu konnen , namentlich mangeln denselben diejenigen Ergänzungen, welche die heutige Bewafsnung absolut erheischen. Es wird daher eine der dringendsten Ausgaben sein, diese Vläze .in brauchbaren Zustand zu stellen. Das MilitärDepartement hat diesfalls mit Bezug auf Luziensteig eine Untersuchung durch den Genie- und Artillerie -Jnspektor vornehmen lassen, die ein Gutachten über die Ergänzung der Werke und deren Armirung einge-

geben haben. ^ür die Verbesserung des Vlazes selbst ist bis jezt nur

die Vollendung der längst in Angriff genommenen Wasserleitung angeordnet worden ; für die Armixung wurde eine Anzahl Kantoue angewiesen, die nothigen Gesehüz.... sammt Munition in Bereitschaft zu halten.

Auch mit Bezug ans die übrigen festen Plaze sind ähnliche Aufträge

ertheilt , und das ^tabsbüreau arbeitet gegenwärtig weitere auf die

.^andesvertheidiguug bezügliche Projekte aus.

Das Militärdepartement hat gemeinschastlich mit dem Postdeparte-

ment Vereinbarungen getroffen, um die Telegraphen moglichft im Jnteresse der Laudesvertheidigung verwerten zu konnen , uud namentlich um das Rez zur Verbindung einzelner Posten durch Militärtelegraphen vorübergehend zu erweitern.

^. Tru.^e^uf^te.

Wie der Bundesrath mit Be^ug auf die .^riegsvorbereitnngen , so lange er nieht mit weitern Vollmachten ausgerüstet war, alle unno^.higen Ausgaben vermeiden und überhaupt inner den Sehranken seiner Constitutionellen Stellung bleiben wollte, so ging er mit Bezug aus die

244 Trnppenaufgebote von dem Grundsaze aus, jede unnothige Jnaus.pruchnahme der Milden ^u verhüten , die Ausgebote zwar frühzeitig genng und in dem Umfange zu erlassen, um jeder^ Bedrohung unserer Rentra

lität rechtzeitig und mit dem nothigen Raehdrnke zu .begegnen, dagegen

aber zu vermeiden, dass die Truppeu ohne sichtbaren Zwek ...n der Grenze stehen. Jnsbesondere aber leitete den Bundesrath das Gefühl, dass wir berufen sein konnten, unsere Truppen zu grosseren Ausgaben als zu blossen Grenzbewachnngen zu verwenden, und dass es daher ein G^.bot der Klugheit sei, jede unnü^e Krastverschwendnng zu vermeiden.

Geleitet von diesen Gruudsä^eu wurden folgende Anordnungen getroffen : Am 16. Mai bezeichnete der Bundesrath den Stab der 23. Br^gade und einige Trnppeukorper dieser Brigade , nebst eiuigen Ko..^ pagnien Spezialwassen als diejenigen Korps, welche im ^alle einer Greuzbesezung des Kantons Graubünden in erster Linie einberufen würden.

Am 13. Juni rief er mit Rüksicht ans deu immer wahrseheiulieher werdenden Kriegsausbruch iu Oberitalien den Kommaudanteu der Vlll.

Aru.eedipision, Herru eidg. .^.bersteu Ed. Salis, mit einigen .^fsi^eren seines Stabes , sowie deu Stab der dieser Division angehörenden 23.

Brigade in deu Dienst, um alle aus die Truppeuausstellung in Grau^ Bünden Bezug habeuden Vorbereituugen zu tressen.

Gleichzeitig wurden zum Abmarsehe nach dem Engadiu, beziehungsweise Münsterthal, aufgeboteu : das Bataillou Rr. 5 von Zürich , die ^charfschüze..kompagnie Rr. 36 von Graubüuden .^

und endlich wurden die übrigen Truppen der Brigade 23 anss Viket gestellt.

Dem Komn.andauten der Grenzbesezungstrnppen in Graubünden wurde eine, den politischen und militärischen Theil seiner Ausgabe umfassende Justrul^tion zugestellt, wonach ihm namentlich an.h die Bereehtiguug ertheilt war, im ^alle der Roth über die zunächst gelegenen personellen und materiellen ^treitkräfte zu verfügen.

Der Bundesrath liess sodann su.^essive das Ausgebot sollender weiterer Truppen solgen , die sämmtlich unter das unmittelbare Kommando des Stabes der 23. Brigade gestellt wurden : Den 16. Juni: das Bataillon Rr. 63 von .^t. Gallen, die ^eharsschüzenkou.paguie Rr. 12 von Glarus.

Deu 20. Jnni: die Gebirgsbatterie Rr. 26 von Graubünden.

Deu 25. Juni : aus die Rachrieht des Vordringens der ^..esterreicher uber ^en Stelvio wurden ferner im Engadin das für den ^all, al^ eine plozliehe Verstärkung der Beseznugsbrigade notwendig würde,

245 reservirte Bataillon Rr. 51 von ^raubünden und die Schü^enkompagnie Rr. 16 von Graubünden besammelt und ebenfalls unter das Kommando

der 23. Brigade gestellt

Bezüglich einer Besezung der Grenze im Kanton Tessin glaubte der Bundesrath vorerst die weitere Entwiklung der Ereignisse in Jtalien abwarten zu sollen. .^lls dann der Einsall der Oefterreieher ins Veltlin erfolgte, so rief er am 25. Juni den Stab der 27. Brigade (Arnold) in Dienst, und stellte folgende Truppen aufs Biket, aus denen gegebenenfalls die Besazungsbrigade kombinirt werden sollte : die Vierpsünder.^Batterie ^r. 12 von Luzern , ,, Scharssehüzenkompagnie Rr. 11 von Ridwalden, ,, ,, ,, ^.^ ,, ^u^ das Bataillon Rr. 55 von Bern,

,. 109 ,, Tessin,

..

,,

,,

42

,,

Aargau.

Jm Uebrigen wird bezüglich weiterer militärischer Anordnungen und der weitern Details aus das bereits umfangreich gewordene Aktenmaterial verwiesen.

^

#ST#

Botschaft de...

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Einführung gezogener Feld- und Positionsgeschüze schweren Kalibers.

(Vom 26. Juni 1866.)

Tit..

Durch Bundesbeschluss vom 14. Heumonat 1864 haben Sie die Summe von Franken achtzigtausend zur Vornahme von Versuchen mit gezogenen Gesehüzen schweren Kalibers votirt , in der Absicht, die zwekmassigste Weise der Umwandlung der schweren glatten Feldgeschüze und Vositionsgesehüze vermittelst dieser Kredite untersuchen zu lassen und aueh diese so wichtige Frage einer Entscheidung nahe zu führen , wohl einsehend , dass der status quo unmöglich beibehalten werden kann , indem die gezogenen Gesehüze überall die glatten Gesehüze verdrängen, und die Beibehaltung der leztern nur in ganz vereinzelten Fällen oder zu spegellen Zweken, namentlich bei der Seeartillerie stattfindet.

Sofort nach Ertheilung des Kredites hatte sieh unsere Artillerie an die .Arbeit gemacht, und zuerst ein Zwolspsünder- und ein Aehtpsünderohr in Bronze, nach dem System der Wechselzüge Vorderlader nach Armstrong gezogen mit dem Dralle von 16,5 Fuss und mit 6 Zügen versehen, imOktober und Rovember 1864 dem Versuch unterzogen, wobei gleichzeitig auch die Sehiessversuehe mit dem glatten Zwolspfünder-Kanonenrohr im BogenSchuss, Rollschnss und Büehsenkartätschschuss ergänzt, und auch das schon int

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Stellung der Eidgenossenschaft bei der gegenwärtigen europäischen Weltlage. (Vom 4. Juli 1866.)

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1866

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2

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30

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09.07.1866

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223-246

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10 005 159

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