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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
(Vom 8. Oktober 1866.)
Herr Regiernngsrath Aepli, dem der Bundesrath unterm 24.
September abhin die nachgesuchte Entlassung von seinem Gesandtschastsposten in Wien ertheilte , hat mit Schreiben vom 6. dies die Anzeige gemacht , das.. er am 4. d. Mts. sein Retreditiv dem k. k. osterreichisehen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten abgegeben und dass der zu seiner Ersezung ernannte Herr v. Tschudi am 5. l. Mts. sein .Kxeditiv dem gedachten Ministerium übergeben habe.
Der bisherige Sommerkurs zwiseheu Geusen und Heiden ist .vom .Bundesrath in einen Jahreskurs unbewandert worden.
(Vom 12. Oktober 1866.)
Der Staatsrath des Kantons Waadt hat dem Bundesrath mit Zusehrist vom 6. dies ein Dekret des dortigen Grossen Rathes eingesandt , durch welches die der schweizerischen Westbahugesellschast unteren
2. April 1856 vom gedachten Grossen Rathe ertheilte und an.. 5. März
1858 vom Buudesrath genehmigte Konzession für eine Eisenbahn von Jougne nach Massonger) an die Gesellschaft Cusacl.. P a t r i c k R o n c y & Compagnie übertragen wird.
Der Bundesrath ernanute Hrn. Jaques D ub och e t , aus dem Kanton Waadt , in Baris , zum Breisrichter in der Spezialjury für die humanitarischen Bestrebungen der internationalen Aüsstellnng zu
Baris im Jahr 1867.
Siehe eldg. Versammlung, Band VI, Seite 2t.
^ Der Bundesrath wählte als Zolleinnehmer ni Verrier (Genf) Hrn. Jean Simon Vierue, pon Genf, und als Posthalter in Maienseld (Graubnuden) Hrn. Christian Davatz, Sohn, von Fideris, Eisenbahnstatiousperwalter in Ma.enfeld.
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Verpachtung des Café-Restaurant der
schweizerischen Sektion der Weltausstellug von 1867.
Das Cafe-Restaurant der schwelgerischen Sektion im Jndustxiepalaste in Paris wird hlemit zur Verpachtung öffentlich ausgeschrieben. Dasselbe bietet 140 Quadratmeter Salonfläche, die teilweise durch Anbringung von Gallerien vergroßert werden kann, einen offenen Vorraum von 16m oo Meter Länge für zwei Reihen von Tlschen und einen Heller und Küchenraum von ungefähr 90 Ouadralmeter Jnhalt. Das Etablissement muß vom Pächter dekorirl und meublirt werden nnd
ist vom 1. Aprll bls 31. Oktober 1867 zn Betreiben.
Bewerbern, die Gewandtheit lm Fache und die nolhigen Mittel besinn, wird auf Begehren das Pflichtenheft eingesandt Weitere Informationen werden nur mündlich ertheilt. Die.Soumissionsanerbieten sind bis und mit Samstag den 3. November dem Unterzeichneten einzusenden.
Aar an, 3. Oktober 1866.
Der schweizerische General-Kommissär .
Feer-Herzog.
Bekanntmachung.
Die Heimathörigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein eingesandt wurde, ist zu ermilleln, nämlich.
Für einen Jakob Regli, gebürtig aus der Schweiz, gew. Arbeiter in einer Chocolate-Fabrike , gestorben zu Genua am 30. August 1866 in einem Aller von 35 Jahren.
Nach dem Todscheine soll der Vater des verstorbenen Jakob Regli Peter heißen, und in der Schweiz wohnen.
Bundesblatt. Jahrg. XVIII. Bd. III.
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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
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Bundesblatt
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In
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Jahr
1866
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
45
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
13.10.1866
Date Data Seite
32-33
Page Pagina Ref. No
10 005 263
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