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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Anstellung zweier Adjunkten bei der Generalpostdirektion.

(Vom 19. Juni 1866.)

Tit..

Mit Botschaft vom 25. Oktober 1865 hatte der Bundesrath bei den Vergebenden Räthen die Errichtung zweier Adjunktenstellen bei der Generalpostdirektion vorgeschlagen.)

Unterm 7. November 1865 besehloss dann der Ständerath, die Angelegenheit zu nochmaliger Brüfuug und Begutachtung an den Bundesrath zurükzuweisen.

Jn Vollziehung dieses Auftrages beehrt sieh der Bundesrath. unter Beilage der Eingangs erwähnten Botschaft seinen srühern Antrag zu wiederholen und in folgenden. zu begründen : Jn der Simung vom 2l. Heumonat 1865 hat die Bnndesv..r-

sammlung bei Anlass der Behandlung des Geschäftsberichtes über das

Ja.hr 1864 nachstehendes postula.., Rro. 14, beschlossen: "Der Bundesrath wird ermächtigt, die geeigneten Anordnungen zum Behnfe einer wirksamen und umfassenden Kontrolle des Bostweseus zu treffen."

Der Berieht der Prüfungskommission des Nationalrathes vom 3. Juni 1865, ans deren Antrag dieses Vostulat beschlossen worden ist, konstatirt vorerst, dass eine wirksamere , direkt von der Centralverwaltung ausgehende Kontrole des Bostdienstes seit einer Reihe von Jahren als nothwendig anerkannt und auch angestrebt worden, aber aus Maugel an Personal nicht zur Ausführung gekommen sei, weil

Siehe Bundesblatt v.

1865, Band III. Seite 792.

163 keine b^sondern Jnspektoren vorhanden und die hohern Beamten der Generaipostdirektion von den laufenden Geschäften ^u sehr in Anspruch genommen seien.

Die Prüfungskommission hat sich dann auch über die Mittel und Wege ausgesprochen , wie die wünsehbare Kontrole in Ausführung gebracht werden konnte. Sie findet, dass dieselbe entweder durch spezielle Jnspektoren, welche sieh einzig mit dieser Ausgabe zu befassen hätten, ausgeübt werden konnte, oder aber durch die Büreauchefs der drei Sektionen der Generalpostdirektion, nämlich durch den Oberpostsekretär, den Oberpostkontroleur und den Knrsinspektor. Die Kommission findet, daß dem leztern Mittel der Vorzug zu geben sei, indem die genannten Beamten vermoge ihrer Stellung mit den. Geschästsgauge bis in alle ^Verzweigungen g^.nau bekannt seien und die Kontrole daher mit mehr Sachkenntniss und mehr Autorität zu handhaben im Falle wären als spezielle Beamte, welche wenig Gelegenheit hätten, sich mit dem Geschäftsverkehr des ^entralbüreaus zu befassen.

Um nun die Büreauchefs der Generalpostdirektion für Jnspektionsreisen verfügbar zu machen, beantragt die Prüfungskommission , dem Oberpostsekretär und dent Oberpoftkontroleur Adjunkten zuzutheileu, wie dem Kursinspektor bereits ein solcher beigegebe^ ist, welche Adjunkten vermoge ihrer Befähigung im Falle wären, die Ehess zeitweise im ganzen Geschästsnmfange zu vertreten, oder auch, abwechselnd mit den Ehefs der drei ^ektioueu ^er Genera lpostdixektiou, Inspektionen vorzunehmen.

Der Bundesrath geht mit der Ansteht der Kommission vollkommen einig, sowohl darin, dass weitere Kontrolirung dringendes Bedürsuiss sei, als aueh darin, dass dieselbe in der Regel am ^wekmässigsten durch die Büreauchess der Generalpostdirektion erzielt werde.

Um bei den Jnspektionen mit gehöriger Autorität auftreten zu konueu, ist es durchaus uothweudig, dass die Jnspektoren mit den laufenden Geschäften und mit den jeweiligen Forschriften vollig vertraut seien. Die formellen Vorschristen, die Leitungen und Kartirungeu ^e.

unterliegen aber, namentlich im Verkehr mit dem Auslaude, fortwährendeu Modifikationeu, deren Anordnung ^.a.he der Büreauchess ist, die aber uicht so leicht mit Reg...lmässigkeit an die Jnspektoreu mit^ getheilt werden konnten. ^..rner müsste den Büreauehess uaeh wie vor überlassen bleiben, Jnspektionen
auszuführen, welche Verkommenheiten in ihren speziellen Geschästsabtheilnngen erheischen. Hiedurch sowohl als bei der Stellung überhaupt, welche deu Jnspektoren gegenüber den Büreauchess angewiesen werden müsste, konnten leicht Konflikte entstehen, und Anordnungen der erstern und der leztern aus einander gehen.

Ueberdies wären wenigstens zwei Jnsp^ktoren ersorderlich, die rüksichtlich der fi^en Gehalte sowohl als auch in Bezug ans die Reise-

164 Entschädigungen eben so hoch besoldet werden müssten, als Adjunkte der Büreauchefs.

Der Bundesrath muss sich daher entschieden dafür aussprechen, dass die Jnspektionen den Ehefs der bestehenden Abtheil.mgen der Generalpostdirektion überlassen bleiben, wie sie denselben auch bisher überlassen waren, so weit ihre Zeit dafür hinreichte.

Ohne eine V^rsonalvermehrung müssten aber diese Jnspektionen bei der steten Zunahme des Bostverl.ehrs immer mehr reduzirt werden . denn namentlich die ausgedehnter.. Verbindungen mit dem ^luslande und die Einführung neuer Gesehastszweige haben die Arbeiten bei der CentralVerwaltung in einer Weise vermehrt, dass bei den. vorhandenen personal, troz aller Anstrengung, manche zwekmässige Einrichtungen und VerBesserungen verschoben werden mussten.

^ur Stunde liegen hiesür noch vermehrte Gründe vor . denn in der Botschaft vom 25. Oktober 1865 wurde die Ausstellung zweier neuer Adjunkten bei der Generalpostdirektion hauptsächlich von dem Gesichtspunkte ans behandelt, dass dieselben die Büreauchess in angemessener Weise ersezen können, damit leztere für die durch den Bundesbeschluss vom 21. Jnli 1865 verlangte Kontrol.. verfügbar werden.

dermalen aber haben die Geschäfte der ^entralpostverwaltung in eiuem bisher nie gekannten Masse zugenommen, so dass eine ..^rsonalvermehrnng unter allen Umständen eintreten muss, sei es durch Anstellung neuer Beamten, oder sei es durch .Herbeiziehung von Gehilfen.

Jn der That dürfte es ni.^ ungerechtfertigt erscheinen, wenn das personal der Zentralpostverwaltung um zwei Beamte vermehrt würde .

denn währenddem , wie der (im Manuskript beigefügten) Tabelle zu entnehmen ist, vom Jahr 1851 bis zum Jahr 1865 das personal der ^reispostdirektion . . . von 37 aus 74

dasjenige der Vostbüreau^

. . . . . , , 610 ,,

946 .und

dasjenige der Ablagen und übrigen Bediensteten ^, 1930 ,, 2763 angestiegen ist, und .vährenddem ini gleichen ^eitranme die jährlichen Einnahmen sich

bei der Briespost . . von Fr. 1,750,518 auf Fr. 3,613,441 und ,, ,, ^.hrpost . . ,, ,, 966,000 ,, ., 2,161,600 vermehrten, ist bei der Generaldirektion der Personalbestand nur um zwei Beamte vermehrt worden. denn im Jahr 1851 betrug derselbe 21 Beamte, und im Jahr. 1865 beträgt er nur 23.

Abgeseheu davon, dass noch ausgedehnte ganz neue Geschäftszweige.

wie die internen und internationalen Geldanweisungen, die fahrenden Vostbürean^. u. s. ..... hinzugekommen sind, dürfte das Verhältnlss der oben nachgewiesenen Gesehästsvermehrnng für sich allein schon den Vorschlag des Bundesrathes rechtfertigen. Dieser glaubt aber im Jnteresse

165 der Bostvexwaltung sowohl als des Verkehrs zu handeln, wenn er, bei der notwendigen Bersonalvermehrung, Stellen zu schassen beantragt, welche die Herbeiziehung intelligenter und im Bostdienst erfahrener Beamten ermöglicht.

Um mehr Einheit und l^es..mmtübersicht der verschiedenartigen Vertragsunterhandlungen mit andern Bostverwaltungen, die bisher von einzelnen Kreispostdirektionen geführt worden sind, zu erzielen, wäre eine nähere Betheiligung des Oberpostsekretärs und des Oberpostkontrol.eurs bei denselben in der Regel angemessen, da diese Beamten meistens berufen sind, die ^.lussührung der Verträge einzuleiten und die eingehenden Jnstruktionen hiesür zu entwerfen.

Die Bostverwaltung ist fast fortwährend im Falle, auch mit Brivattransportgesellschasten, sei es für Abschluss neuer Verträge, Abänderung oder Erweiterung bestehender Verträge, oder sonstige Verständigungen über den beiderseitigen Verkehr Unterhandlungen zu führen, und ^war z. B. nicht nur mit den Eisenbahn- und Dampsbootgesellschasten im Juuern der ..Schweiz, sondern auch mit den Brivatgesellsehasten des .Auslandes, namentlich: 1) mit den oberitalienischen Eisenbahnen .

2) ,, ,, Dampsbootgesellschaften aus dem Eomersee und Langensee , 3) ,, der fran^osisehen Baris.., L.^on-, Médi^rranéebahn , 4) ..

^ ,, Ostbahn, 5^ ,, de.. Mess.^eries Impériales in Basel.

.-)

^

7)

,,

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....

.^enf^

der Gesellschast der Transporte .für überseeische Länder.

Die dermaligen Bostverträge mit andern Bostverwaltnngen sind nur je auf ein Jahr abgeschlossen und bedürfen osterer Modifikationen, wovon ein Theil in die Kompetenz der beiderseitigen Bostverwaltungen gelegt ist. Es bestehen Verträge mit den Bostverwaltnngen von ^rankreich, Jtalien, Baden, Württemberg, Thurn und Tar^s, Bauern, besterreich, sowie mit der Gesammtheit des deutsch-osterreichischeu Bostvereins, serner mit Belgien und Spanien, und es werden in naher Zeit auch mit andern Staaten bezügliche Verträge zu unterhandeln sein.

Die Erneuerung und wesentliche Abänderung und Erweiterung der Bostverträge mit den deutschen Staaten ist bereits eingeleitet und soll im Laufe dieses Jahres ersolgen.

fortlaufende Kenntnissnahme der Diensteinrichtungen anderer Bostverwalt^ngen ist für die Büreauchefs der Zentralverwaltnng unerlässlieh.

Hiezu sind Bereisungen und vor .^lllem die genaue, zeitraubende Durchgehung aller Bostamtsblatter und Erlasse anderer Bostverwaltungen nothwendig.

Die Anbahnung von Revisionen der Bostgeseze und Verordnungen, namentlich des Ta^engesezes, und andere allgemeine Versügungen er-

166 fordern genaues und umfassendes Sammeln und Ordnen von statistischem Material, auf dessen Grundlage allein bezügliche .Vorschlage gestellt werden können.

Die Tarife, Weisungen, alle Verträge, Reglemente ..e. sind je in zwei bis drei Sprachen anzustellen, auszufertigen und im Druke herauszugeben, wodurch bedeutende Arbeitanhäufung eutsteht.

Alle Erlasse des Vostdepartements, alle Geseze, Verordnungen und Jnstrnktioneu über das Vostwesen werden zum Spezialgebrauche der Postbeamten in einem besondern Bostamtsblatte, in einer jährlichen

Auflage von 1500-^2000 Exemplaren, in 2 bis 3 Sprachen zusammengestellt und im Druke herausgegeben. Das Bostamtsblatt bildet jährlich einen Band von 200 bis 500 Seiten, und^ bereits find 16 Bände erschienen , die nothwendig eine Revision und Umarbeitung und Zusammenfaffung in eine neue abgekürzte Auflage erheischen. Diese ganz dringend gewordene Arbeit muss nun unter der ganz unmittelbaren Leitung des Büreauchess der Generalpostdirektion nächstens erfolgen, wozu eine besondere Aushilfe mit hinreichender Bildung und Dienstkenntniss erfordert wird, da es unmöglich ist, eine derartige Umarbeitung des umfassenden Materials bloss nebenbei durch das bestehende personal in blossen Gesehäftsintervallen mit Erfolg an die Hand zu nehmen und zu Ende zu bringen.

Ausser diesen hier speziell auswählten Arbeiten fällt d^.m Geschästskreise des .^berpostsekretärs noch die Mehrzahl aller laufenden .Korrespondenzen, Erhebungen u.^s. w. zu, welche nicht das Knrs- und Kontrolewesen besehlagen.

So wird derselbe namentlich von den Reklamationen, Rührung der Etats, Behandlung des personellen und der Gehalte, der Leitung und Aufsicht der Registratur und E^peditiouskan^lei, der Ueberse^ungeu u. s. w. in umfangreichem Masse in Anspruch genommen.

Den. Oberpostsekretär sind nebst den .^anzlisten, welche .^ur Ausfertigung der .Korrespondenzen ^e. verwendet werden, nur 3 Sekretäre beigegeben, von denen einer beinahe ausschließlich mit den französischen Ueberse^ungen, ein anderer mit der Zusammenstellung und Ausarbeitung

der hänfig wechselnden in- und ausländischen Tarife für die Brief-

und Fahrpostsendungen, der speziellen Vorschriften über die Anwendung der Tar^n bei Errichtung neuer Bostbüreaur^ im Jnnern der Schweiz oder im Auslande und der Leitnugsan^eigeu u. s. w. beschäftigt ist, und der dritte durch die Rührung der verschiedenen Etats, namentlich jener über das Personal der gesammten Voftver.valtung und dessen Besoldungen zum grossten Theile in Anspruch genommen ..^ird. Für die Besorgung der ^ umsangreiehen Korrespondenz die Ausarbeitung der Reglemente, Instruktionen u. s. w. ist daher das personal unzureichend.

167 Dem Oberpostkontroleur sind 5 Revisoren und 1 Gehilfe zugetheilt.

Vier derselben sind ausschließlich mit der materiellen und arithmetischen Revision der Ansgabenrechnungen .^er Kreise, mit Ausstellung der daherigen Zahlungsanweisungen, mit der Revision der Einnahmenrechnungen, mit den Abrechnungen über den ^rankomarkenperkauf, über die internen Geldanweisungs- und Empsangsseheinsormnlare und mit Aufstellung der monatlichen und a^uartalweisen Generalabrechnungen , sowie mit Aufstellung der Generalabrechnung vom ganzen Jahr und der weitern,

daraus hervorgehenden Komptabilität beschäftigt. Die Statistik über

den Verkehr der Bostbüreaux^, über die Zählung der Korrespondenzen, der ^ahrpoststüke, der Nachnahmen und der Geldanweisungen, ferner die Aufstellung und Revision der ausländischen Abrechnungen, der Rebütsdienst, die Abrechnungen über den internationalen Geldanweisungverkehr, die Anschafsnng und Versendung der Formulare, die gesammte Korrespondent und die vielfachen außerordentlichen Erhebungen, Bereehnuugen und anderweitige Arbeiten haben früher schon die volle Arbeitskraft der 3 übrigen Beamten in Anspruch genommen.

Seit Einführung der uenen .Vorverträge mit Frankreich - vom 15. Oktober 1865 ^- und des neuen Geldanweisungsvertrages mit Jtalien, sowie des Vertrages mit den oberitalieuischen Eisenbahnen, vom 1. Jänner 1866, hat sieh die Arbeit naehgewiesenermassen um mehr als um so viel vermehrt, als ein gewandter Beamter bewältigen kann.

Die angestellten Erhebungen ergeben nämlich Folgendes : 1) Das Abrechnungsverfahren über den Korrespondenzverkehr mit Frankreich, welches früher etwa 2 Beamtentage per Monat erheischte, erfordert dermalen 8 Beamtentage, also monatlieh 6 Beamteutage mehr.

2) Die Revision der sranzosiseh- schweizerischen Geldanweisung^ reehnungen der Vostbüreaux^, die daherige Korrespondenz mit diesen, die Ausstellung der Monatrechnung über die hierseits ausbezahlten Geldan^ weisuugeu , die Aussertigung derselben , die Erstellung der Saldoverzeichnisse für jeden Kreis und deren Ausfertigung, die Aufstellung

der Bilanz und der Statistik, sowie die Mittheiluug der Differenzen

und Unrege lmässigkeiten an die Kreise , dann die Revision der von Frankreich aufgestellten Monatsreehnung über die dortseits ausbezahlten Geldanweisuugen erheischt allmonatlich die Arbeit eines Beamten während. . . 1 0 Tagen, eines andern Beamten während 3 ,, eines dritten Beamten während 2 ,, Total 15 Beamtentage.

Die Korrespondenz mit der franzofisehen Vostverwaltung einerseits und mit den schweizerischen Bostbüreaur^ andererseits in Bezug aus die Reklamationen und Berichtigungen unregelmässiger, ausgelaufener oder

168 zurükzuvergütender Anweisungen und die Registratur über diese Korresponden^ beschäftigt einen Beamten durchschnittlich eine Stunde per Tag, also 4 Tage im Monat. Da dieser Verkehr ganz neu ist und dadurch kein Geschäft in irgend einer Weise erleichtert wird, so ergibt also der Geldanweisungsverkehr mit Frankreich einen reinen Arbeitszuwaehs von 19 Beamtentagen im Monat.

3) Das neue Verfahren im italieniseh^schweizerischen Geldanweisnngsverkehr gibt eine bedeutende Mehrarbeit. im Vergleich zu dem srühern Versahren, indem die Revision und Konfrontation der Avise wenigstens auf einen Beamtentag per Monat zu berechnen ist. Ferner beschäftigt die Korrespondenz mit der italienischen ^ostverwaltung und mit den schweizerischen Bostbüreau^ in Bezug ans Berichtigungen und Reklamationen , welche früher null war, einen Beamten taglieh auch beinahe 1 Stunde oder 4 Tage per Monat, wie beim französisch^. Verkehr, so dass also der Geldanweisnngsverkehr mit Jtalien seit dem 1. Jänner 1866 monatlich 5 Beamtentage mehr erheischt.

Es sind also uuter Zisfer 1 6 ,, ,, 2 ^ ^ ,,

3 ^ 5

zusammen 30 Beamtentage per Monat sür ^nene Arbeiten nachgewiesen, somit jezt schon mehr als die durchschnittlichen 26 Arbeitstage per Monat, währenddem, wenn vielleicht der Geldauweisungsverkehr mit Jtalien eine sehr fühlbare Ausdehnung nicht mehr nehmen wird , der Geldanweisungsverkehr mit ^rani^reich erst im Entstehen ist und sich ohne Zweifel inner knrzer Zeit nicht nur v..rdoppeln, sondern verdreifachen wird.

Der Beweis für die zu gewärtigende Zunahme liegt theils in folgenden Ziffern: S t ü k z a h l der nach Frankreich a u s in der Schweiz a u s b e z a h l t e n gestellten A n w e i s u n g e n .

sranzosischen A n w e i s u n g e n .

1865 Oktober 854 412 ,, .November 847 55.)

,, Dezember 1155 8l 0 1866 Jänner 1122 ^ 1045 theils auch darin, dass im Jahr 1865 per Monat im Durchschnitt 1066 Anweisungen nach Jtalien ausgestellt und 1042 in Jtalieu ausgestellte Anweisungen in der Schweiz eingelost wurden; denn man darf wohl annehmen, dass der Geldanweisnngsverkehr zwischen der ...Schweiz und Frankreich der Zahl nach , durch welche die Mehr- oder Wenigerarbeit bedingt wird, dreimal so gross werden dürfte als derjenige zwischen der Schweiz und Jtalien.

169 Ueberdies musste in Folge des erwähnten, mit den oberitalienischen Eisenbahnen abgeschlossenen Vertrages pom 1. Jänner .l 866 an die Abrechnung mit dieser .Gesellschaft ebenfalls durch die ^entralkontrole übernommen werden, was wiederum eine erhebliche , jedenfalls auf mehrere Tage per Monat zu veranschlagende Mehrarbeit mit sich gebracht hat.

Endlieh wird die Revision der Postverträge mit den deutsehen Vereinsstaaten zweifelsohne die Einführung des internationalen Geldauweisungsverkehrs zur Folge haben. Die Komptal.ulität darüber fällt ebenfalls in ihrem ganzen Umfange der Zentralkontrole zu ; denn hier, wie im Verkehr mit Frankreich und Jtalien konnte eine Betheiligung der Kreistontrolen nur mit vieler Mehrarbeit und grossem Zeitverluste gestattet werden.

Diese Komptabilität kann sich der Ratur der Sache nach kaum

anders gestalten , als dass die hierseitige Verwaltung mit sämmtlichen 16 deutsehen Postverwaltungen in direkten Abrechnungsverkehr sich sezt, was eiue unabsehbare Geschäftsvermehrnng zur Folge haben wird.

^

Der Bundesrath muss daher wiederholen, dass eine Personalvermehrnng sowohl aus der Kanzlei als ans dem Kovtrolebüreau des Postdepartements zur unabweisbaren ^othweudigkeit geworden ist . und wenn die Büreauehefs der Generalpostdirektion vermittelst Jnspektionen ans den Postbüreau^ eine Koutrole über richtige Behandlung der Postgegenstände, gesezliche Anwendung der Tarife, gewissenhafte Ver^eigung der Eiunahmeu und Ausgaben, sowie über genaue Befolgung der Reglements und Jnstruktiouen, über pfliehtgetreue Bedienung und Behandlung des Publikums, über Zwekmässigkeit der bestehenden Einrichtuugeu u. s. w.

eine wirksame Kontrole ausüben sollen, so muss deuselben allerdings ganz in dem Sinne der nationalräthlichen Prüfungskommission ein Stellvertreter beigegeben werden, welcher während ihrer zeitweisen ^lbwesenheit für den regelmäßigen ungestörten Gang der laufenden Gesehäste auf den Büreaur^ besorgt ist.

Die Prüfungskommission hat in ihrem Berichte im Weitern hervorgehoben, dass die sahrenden Postbüreau^ der Ratur der .^ache nach von den Sehranken der Poftkreise frei gemacht werden müssen, und ihre Bestimmung besser zu erfüllen vermogeu, wenn dieselben unter eine einheitliche Leitung gestellt werden. Sie hat daher anch die Hoffnung ausgesprochen, dass der auf dieseu Zwek hinzielende Besehluss des Bundesrathes vom 28. Oktober 18^3^) seine unbeanstandete Vollziehung finde.

Die Aufstellung von Adjunkten bei dem Oberpostsekretariat und bei der .^berpostkontrole wird nun den ...lnlass geben, den Erwartungen der Prüfungskommission zu entsprechen, denn bisher bildete die Ueberfülle

^ Siehe B..nde...bla^ v. ..^ 18^ , Band III, Seite 7.^4.

170 von Arbeit einen Theil der Anstände, welche sich der zentralen Leitung der fahrenden Bostbüreaux^ entgegenstellte.

Wie schon bemerkt ist aus den. Kursbüreau bereits. ein Adjunkt angestellt und dessen Behalt durch den Bundesbeschluss vom 29. Heumonat 1864 ans Fr. 3300 bis Fr. 3600 sestgesezt worden. ^ mochte daher angemessen sein , die .^ehalte der beiden neuen Adjunkte demjenigen aus dem Kursbüreau gleich zu stellen und zu diesem Behnfe in dem Budget sur d.^s Jahr 1866 den Betrag von Fr. 3600 für jeden derselben auszusehen.

Gestüzt aus diese Auseinandersezung hat der Bundesrath die Ehre, den gesezgebenden Räthen einen Besehlussentwurs über Errichtung von zwei Adjunktenstellen bei der Generalpostdirektion in der Anlage vorzulegen, und b^.nu^t diesen ^nlass zur erneuerten Versicherung vollkommender Hochachtung.

Bern, den 19. Juui 1866.

Jm ^amen des schweif. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t .

^. M. Kn^sel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^chie^.

^esezentwurf betreffend

die Errichtung ^weter Adjunktenftellen bei der Generalpoftdrrektion.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 19. Juni 1866,

beschliesst: 1. Dem Oberpostfekretär, Ehes der Kanzlei der Generalpostdirektion, und dem Oberpostkontroleur, Ehes des Kontrolebüreaus der GeneralpostDirektion, wird je ein ^ldjunkt beigegebeu.

2. Der Jahr..sgehalt dieser ^djunkte wird ans ^r. 3300 bis

Fr. 3600 festgesezt.

3. Gegenwärtiges Gesez tritt sosort in Krast.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Anstellung zweier Adjunkten bei der Generalpostdirektion. (Vom 19. Juni 1866.)

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1866

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27.06.1866

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162-170

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