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des

Bundesrathe.... an die h. Bundesversammlung über den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnen im Hessin.

(Vom

30. November 1866.)

T i t. l Nachdem durch Schlussnahme des schweizerischen Ständerathes vom 17. Rovember v. J. die .Behandlung unserer Vorlage betretend die Tessiner Eisenbahnen auf die Februarsession der Bundsversammlung verschoben worden und während der ledern die Vorlage unsers Berichts nicht opportun erschien, erachten wir sur notwendig, Jhnen, in Vervollständignng der bänglichen Ulkten, über den seitherigen Verlaus und den gegenwärtigen Stand fraglicher Angelegenheit in Kürze Bericht zu erstatten und unsere unterm 6. Rovember 1865 gestellten Anträge*) naeh Massgabe der jezigen Sachlage zu modifiziren.

Mit Sehreibeu von. 22. .....ovember 1865 theilteu wir dem Staatsrathe von Hessin den eben erwähnten Verschiebungsbeschluss des Stauderathes vom 17. gleichen Monats mit. Bei diesem Anlasse luden wir die Regierung ein : 1) An den Grossen Rath (welcher damals eben persammelt war) im Ramen des Bundesrathes das bestimmte Begehren zu stellen , dass das Traee der Linie Biasca-Locarno im Laufe jener Siznng endgültig

festgestellt werde. Bezüglich der Begründung dieses Begehrens wurde *) Siehe Bundesblatt v. J. 1865, Band III, Seite 644.

^

3l3 auf den Bericht der Experten Bridel und Kocher und aus die Botschaft des Bundesrathes vom 6. November 1865 verwiesen.

2) Dem Repräsentanten der eentraleuropäischen Gesellschaft Ramens des Bundesrathes zu erofsnen, dass, sofern nicht in nächster Zeit die Arbeiten aus der ganzen Linie mit voller Krast begonnen und gleich-

zeitig der B..siz von Mitteln sür eine kräftige Fortsetzung der Arbeiten

speziell nachgewiesen werde, der Bundesrath sieh genöthigt sehen würde,

in Anwendung des Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 31. Juli 1863 ^)

der Bundesversammlung vorzuschlagen, die Genehmigung der ertheilten Konzession zurül.zuziehen.

3) Dem Bundesrathe über den Fortgang der Arbeiten zu Ende jeden Monats Berieht zu erstatten.

Hinsichtlich des ersten Bunktes erhielten wir unterm 23. Rovember vom Staatsrathe die Mittheilung , dass der Grosse Rath der von dem Repräsentanten ^ex eentraleuropäischen Gesellschaft verlangten Traee-Abänderung zwischen Bellinzona und Loearno bereits unterm 2l. Rovember die Genehmigung erth^lt habe. Jn dem bezüglichen Schreiben machte die Regierung daraus aufmerksam, dass es sich niemals um eine Aenderuug des ganzen Trae... Loearno^Bellinzona-Biasea, wie die Gesellschaft vorgab, sondern bloss um eine theil^eise Abänderung des Traee zwischen Gor^ola und Bellinzona gehandelt habe. Es konne somit von einer Verlagerung der Arbeiten durch hohere Gewalt nicht die Rede sein, um

so weniger , als die Gesellschaft Zeit und Gelegenheit genug gehabt

hätte, die Arbeiten anderwärts, wo sie nur .gewollt artigem Massstabe zu betreiben.

hätte, iu gross-

Mit ..Schreiben vom 22. Jannar d. J. übermittelte uns die Regierung von Tessin eine Abschrist des Berichtes des Jngenieurs V o n e ini über den ^ta..^ der Arbeiten auf Ende Dezember 1865.

Wir entheben diesem Berichte , der speziell diejenigen Arbeiten, welche vom ^eitpun^te der lezten Expertise, d. h. vom 20. Oktober

1865 ..n bis 3l. Dezenter 1865, ausgeführt worden sind, umfasst,

im Wesentlichen folgende nähere Daten: Jn erster .^inie wird die Bemerkung vorausgeschikt , dass während des ganzen oben bezeichneten Zeitraumes von beiden Unternehmern G..na^ini und Villa k e i n e n e u e n A r b e i t e n in A n g r i f f g e n o m me n . v o x d e n u n l.. auch die Expropriationen nicht weiter vorgeschritten seien.

Was zunächst die ^.treke E h i a s s o - B e l l i n ^ o n a --^ Unternehmung .^enazzini -^ anbetrifft , so wurden die begonnenen Arbeiten am Tunnel von Eoldrerio und an den Einschnitten gegen Ehiasso nicht

^) S..el^ eldg. ..^esezsammlung^ Band ^II. Seite o.^2.

weiter ausgedehnt, und es war auch das bereits Begonnene nicht bedeutend vorgeschritten.

Es wurde eine kleine Dohle von 2 Metern lichter Oefsnung erstellt und jenseits dieser lezteren gegen Ehiasso hin ein Einschnitt begonnen. Die Arbeit am Richtstollen war zur Zeit der Expertise bis aus 16 Meter von der Mündung auf der Seite gegen Ehiasso vorgerükt.

Die Arbeit gegen Eapolago hin konnte wegen mangelnder Expropriation gar nicht in Angriff genommen werden.

Jn einem Zeiträume von zwei Monaten und zehn Tagen wurden hier nicht mehr als 30 Arbeiter, 2 Bferde, 2 Fuhrleute uud 1 Magazinier verwendet.

Die Arbeiten auf dem Gebiete vou B i s s o u e , aus uugesühr 1 600

Meter Länge, wurden ebenfalls nicht nach Möglichkeit gefördert. es wurden aus dieser Streke durchschnittlich ungefähr 150 Arbeiter nebst den. Direktions- und Aussichtspersonal und 10 Bferde verwendet.

Rach der Ansicht des Herrn Bovini scheint die Ursache des langsamen Vorrükens dieser Arbeiten vornehmlich darin zu liegen , dass die Expropriationen aus dem Gebiete von Maroggia noch im Rü.stände

sind , dass die Gesellschaft überhaupt die Expropriationen nicht sortsezt und Anstände entstehen lässt, welche Misstraueu ^erzeugen.

Die bis Ende Dezember ausgeführten Arbeiten konnen veranschlagt werden wie folgt : Felsensprengungen zirka .

.

.

.

. 20,000 Meter.

Abträge und Auffüllungen .

. ^ .

.

. 7,000 ,,

Minenarbeit für den Richtstollen des Tunnels : i n

,,

Erde

Felsen

.

.

.

.

.

.

.

Troken- uud Kalk-Mauerwerk

.

.

.

.

.

.

.

.

2 7

.

.

, ,

23

. 1,300

,,

,,

D i e Arbeit d e r V e r b r e i t e r u n g d e s S e e d a m m e s v o n M elide rükte nur nach der eiuen Seite vor, und erlangte eine Ausdehnnng von ^irka 450 Metern. Mit Eintritt des Winters musste diese.

Arbeit suspendirt werden. Es mogen hier durchschnittlich 1^ Maun und 2 ^serde verwendet worden sein.

Die ^treke von M e li de nach Eus a r o u e , Lauge zirka 4400 Meter , war nahezu vollendet. Der kleine Tunnel des Vorsprunges von St. Martino war auf der ganzen Länge vollständig ausgemauert, und es fehlten einzig noch die Vollendungsarbeiteu an den Mündungen.

Der Tunnel am Bergvorsprung von Eusaroue, welcher nur von e i n e r Mündung aus betrieben wird , schreitet regelmässig vorwärts , derselbe

ist auf 97 Meter Lauge vollständig ausgemauert. Die Arbeit des

Richtstollens erstrekt Seite von paradiso Zeitraum, aus den nicht mehr als 120

sich uoch aus weitere 50 Meter.

Um aus der herauszukommen, sehleu noch 27 Meter. Jn den.

sieh dieser Beriet bezieht, wurde ans dieser Streke Arbeiter verwendet.

31

^

Tunnel v o n Lugano.

Der Schacht iu der ^he della Madonna della salute hatte bereits eine Tiese, die erlaubte, in den Tunnel zu gelangen. Die Lauge des Richtstvlleus (3..^ im Geviert) betrug gegen Lugano 14 Meter und ^g..n Bellinzoua 2.) Meter. Es waren ^ei dieser Arbeit, weiche keine besouderen Schwierigkeiten darbietet, bei fortgesezter Tag.^ und Rachtarbeit 24 Arbeiter beschastigt. Der andere . hoher gelegene Schacht in der Ebene von Bovero ist vollendet. Der Richtstollen ist auf 5 Meter von der Seite vorgerükt. Ber Tag werden hier 20 Mann ver^ wendet.

T u n n e l des M o n t e Ceneri, Voreinschnitt gegen Lugano.

Die bei deu Ausgrabungen verwendeten Arbeitskräste konnen durchschnittlich auf 65 Mann berechnet werden. Zur Zeit der Besichtigung waren zwar nur 12 Manu beschäftiget, es wurde jedoch versichert, dass dieselben iu den ersten Tagen des neuen Jahres aus obige Zahl vermehrt werden sollen.

Der erste Schacht , dessen Erstellung mit ^rossen Schwierigkeiten verbunden ist, hatte die Tiefe von zirka 27 Metern erreicht. Es arbeiten au demselben 15 Maun Tag und Racht. Das tägliche Vorrüken be-

trägt nur 0,14-0,15 Meter.

Aus der S.ute von Bellinzoua rüken die Arbeiten ohne wesentliehe Schwierigkeiten vor. Der Ri^htstollen hatte eine Länge von 46

Meter. Verwendete Arbeitslüste 8 Mann täglich. Diese Arbeit rükt

bei einem .^..uerschuitt von 3,00 .^ 2,50 Meter um 0,50 Meter per Tag vor.

V a l l o n e di C a d e n a . ^ . ^ o -

Dammschüttung.

Jnfol^e auhalteuden Regens wurde diese Arbeit gegen Ende Rovembers eingestellt, und nur wenige Maun arbeiteten noch bis zum 24. Dezember in den Beinbrüchen. Diese Arbeiten waren nnr unbe^euteud vorgerükt ; sie besiuuden^in einer zirka 30 Meter laugen Mauer am rechten Ufer und einer Ausgrabung ^ur ^uudation des Mauerwerks von zirka 50 Metern Länge.

U n t e r n e h m u n g Villa.

Die Arbeiten zwischen Lo^arno und Bellin^ona und Bellin^on..

und Biasea waren zur ^eit der Expertise um keinen Schritt weiter gerütt. Ein^g eine B..hnstreke von 200 Metern zwischen Molinaio und dem Thal Arbedo n.^r in Arbeit genommen ; Dagegen war d.^s .^.t^tion.^ gebände von Bastione unter Dach gebracht. Das Wächterhäuscheu al

G.^elto war ebensails gedekt und äusserlich v..rpu^t. Das gleiche gilt

von einem zweite.. Häus^en unterhat Elaro.

^

316

Die Balmarbeiten ^lla Giusti zwischen Eresiano und Bmsea waren sehr wenig vorgerükt. Die bisherigen Arbeiten bestunden : in einer einfachen Dammsüllung von 800 Metern Länge und zirka 2 Metern Hohe , einer Streke Damm mit Steinen bekleidet gegen den Tessin, zirka 160 Meter lang und 4 Meter hoch über den. ....^oden ; serner in der Anlage eines Wassergrabens und den Anfängen einer kleinen Strassen-

streke nebst Bett für die Giustizia.

Die von Herrn Boneini vorgenommene approximative Schwung der auf Ende Dezember erstellten Arbeit g.bt folgende Resultate : I. U n t e r n e h m u n g l ^ e n a z z i n i .

Approximatives Total auf 20. Oktober 1865 . . . Fr. 572,200 Arbeiten vom 20. Oktober bis Ende Dezember 1865: a. Arbeiten im Thal und am Tunnel von Eoldrerio

.

.

.

.

.

.

.

.

F.

8,000

b. Arbeiten aus dem Gebiete von Bissone ,. 39,000 c. Verbreiterung des Seedammes von

Bissone . . . . . . . . . , , 3,500 d. Von Melide bis Eusarone . . . ,, 20,000 e. Lugauer Tunnel mit Schachten . .

k. Monte Eeueri- Tunnel , Voreinschnitt und Schacht gegen Lugano , Arbeitsstollen aus der Seite von Bellinzona

.,

4,500

,, 11,000

.^. Arbeiten im Vallone dl C.^den^.o . ,, 3,500 Summa

.

.

.

-

^,

8.)

,500

Gesammtbetrag der Unternehmung ^enazzini Fr. 661,700 II. Un t e r n e h mu n g Villa.

Approximativer Gesammtbetrag aus 20. Oktober 1865 . Fr. 325,000 Arbeiten vom 2l). .^tober bis Ende Dezember 1865: Von ..^oearno bis Bellinzoua .

^r.

Arbeiten b e i Molinaio . . . . ,, 1,200 Station v o n Eastion.^ . . . . . ,, 1,200 d. Wächterhäuschen al ^...letlto . . . ,, .^00 a.

h.

.^

,,

^.

l.

unterhalb Elaro

Arbeiten ^vischeu Ereseiano und Biasea

,, ,,

.)00 7,000

1l 200 Gesammtbetrag der Unternehmung Villa .^r. 336,200

Unternehmung Gena^ini

,,

Z nsammeuzug.

. . . . . . . . . Fr. 66 l ,700

Villa . . . . . . . . . . . ,, 336,200 Total beider Unternehmungen auf Ende 1865 Fr. 997,900

317 Am Schlusse des Berichtes erwähnt Herr Boneini noch eines während der Jnspektion stattgehabten Zusammentreffens mit dem Unternehmer Villa und seinem Repräsentanten Jngenieur Gape..., bei welchem Anlasse Hr. Villa erklärte , dass er eben im Begrisse sei , die nothigen Anstalten zu trefsen, um sofort mit Beginn des Jahres 1866 die Arbeiten in grossem Massstabe betreiben zu lassen.

Jn Beantwortung einer por Eingang des obigen Jnspektionsberichtes an die Regierung von Tessin bezüglich der mit Schreiben vom 22. Rovember an dieselbe gerichteten Einladungen erlassenen Recharge theilte uns der Staatsrath mit Schreiben vom 27. Januar mit , dass er dem Repräsentanten der eentxaleuropäischen ..Gesellschaft seinerzeit entsprechende Notifikationen habe zugehen lassen : derselbe habe dann auch versprochen , den Ausweis über den Besiz der nothigen Finanz-

mittel beizubringen ; dieses Versprechen sei jedoch bis zur Stunde nicht erfüllt worden. Hinsichtlich des Standes der Arbeiten perweist fragliches Schreiben auf den erwähnten Bericht des Hrn. Boneini.

Jm Hinblik auf diese wenig beledigenden Mittheiluugen über den Stand des Unternehmens erachtete unser ...Departement des Jnnern eine nochmalige gründliche Untersuchung über den Fortgang der Arbeiten^ für unerlässlich. Dasselbe beauftragte daher unterm 10. Februar 1866 den früheren Experten, Hrn. Jngenieur K o c h e r in Bern, den Stand der Arbeiten zu untersuchen und über deu Befund besorderlichst Bericht zu erstatten. Jm Fernern wurde Hr. Kocher beauftragt, darüber Bericht zu erstatten , ob von ..^e.te des Unternehmers Villa seit Ansaug dieses Jahres die Arbeiten wirklieh in der Weise gesordert worden seien , wie er bei Anlass der von Jngenieur Voneini vorgenommenen Jnspektion in

Aussicht gestellt hatte. Drittens endlieh verlangte das Departement ein

bestimmtes Gutachten über die ^rage, ob b e i dem g e g e n w ä r t i g e n S t a u d e der A r b e i t e n noch immer die M o g l i c h k e i t zur Voll e n d u u g der Bahn inner der durch die K o n z e s s i o n f e s t g e s e z t e n Termine v o r h a n d e n sei.

Diese drei Fragen sind in dem Berichte , welchen Hr. Kocher unterm 1..). Februar über die Ansführnug der ihm übertragenen Mission erstattet hat, einlässlich erortert und bestimmt beantwortet.

Jndem wir hinsichtlich der Details dieser Expertise auf den Bericht selbst verweisen , beschränken wir uns darauf , hier noch das Schlussresüme derselben anznsühren^ Dasselbe lautet wie folgt: ,,Wenn ich zusammenfasse, was seit dem Beginne der Bauarbeiten an den Tesstnerbahnen für dieselben mag gethan worden sein, dann mochten folgende Zahlen gelten: 1) An erworbenem Terrain . . . .

18,000 Quadratmeter.

2) ,, Erdarbeiten (Fe.^s und Erde) . 250,000 Kubikmeter.

3) ,. Mauerwerk itroken und Mortel) . 60,000 ,, 4) ,, Beschotterung . . . . . . 18,000 ,,

318 ,,Legt man diesen Massen die üblichen und gewohnlichen Arbeitspreise zu Gruude , oder wendet^ man auch die ^oranschlagspreise selbst daraus an, wie sie speziell sü^diefe Arbeit sind aufgestellt worden, so fehlt man jedensalls nicht viel, oder ^ di... Fehlergrenze. liegt sicher unter zehn Prozent, wenn ma... die ausgeführte Arbeit zu ...iner Million Franken ta^irt.

^ ^ ^^ ^^ . ..

,,Rechnet man zu diesen Kosten der Bauausführungen noch an Landerwerbuugeu und Vorarbeiten den annähernden Betrag der Fr. 470,000, so stellt sich eine Gesammtausgabe von nahezu ^r. 1,500,000 heraus.

Die übrigen Rebenkoften, .^e mit der Gründung solcher Unternehmungen verbunden zu^ sein pflegen , fallen natürlich ansser den Bereich des Technikers.

,,Wenn die Tessinerbahnen aber wirklich 33 Millionen ^ranken kosten sollen , so würde demnach die Vollendung derselben , nach dem Massstabe des bisherigen Arbeitsbetriebes, noch volle zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

,,Die vorgehende Darstellung enthält nun zwar die Beantwortung der den. unterzeichneten Experten vorgelegten und bestimmt sormulirten Fragen schon , da jedoch die speziellere Beantwortung derselben gleichzeitig als Schlusssolgernng angesehen werden kann, so fasst er die nähere Beantwortung derselben in sollende Säze zusammen : ,,1. Seit der Uutersnchung der in ^rage liegenden Arbeiten im Oktober, ja sogar im August des verflossenen Jahren, sind die Arbeitsstellen dieselben geblieben , ohne Ausdehnung und ohne Erweiterung.

Reue Werkpläze find nirgends erosfnet worden. Selbst aus den damals schon eröffneten Arbeitsstellen ^ch^nt.ie...^ wurde die Arbeit nnr m.t grosser Schlaffheit fortgeführt, ^die aus ein gewisses Agonisiren hindeutet, mag dieses nun seine Ursache haben, wo es will. Wenn neben den schon ausgesührten Arbeiten und übrigen Rebenkosten der Bau der Tessinerbahnen vom August .l 865 ab nur noch 25 Millionen gekostet haben würde, und wenn sie so hätten gefordert werden sollen, dass sie

mit dem Kou^essionstermiue , d. h. 20. Januar 1867, betriebsfähig

gewesen wären , so hätte Arbeit und Material eine durchschnittliche Monatsausgabe von etwa 1^ Million ^ranken erfordert. ..^rägt man dabei auch dem später verfallenden Vollendungstermin sur Ungano..

Bellinzona uud den Kosten des Oberbaues und Rollmaterials volle und gebührende Rechnung, so zeigt deuuoch die seit jener Zeit wirklich verbrauchte Summe von etwa ^r. 400,000, wie wenig das wirklich

Geleistete demjenigen entspricht, das hätte geleistet werden sollen.

,,2.

Wenn der Unternehmer der ^inie Loear^o^Bellinzona^.Biasea, Hr. Villa , dem inspizirenden Beamten der Tessiner Regierung im Dezembex des vorigen Jahres die Wiederaufnahwe der Arbeiten gleich nach dem Reujahr 18.^6 mit erneuter Energie und erhohteu Arbeits-

^

319

mästen in Aussicht stellte , dann hat Hr. Villa sein Wo^t sehr schlecht gelost, wie dies schon aus den tatsächlichen Angaben meines Berichtes hervorgeht. Denn nicht nur hat Hx. Villa seither keinen neuen Anlauf genommen , keine neuen Arbeiter engagirt , sondern er hat noeh die srühern sortgeschikt und die Bauten sich selbst überlassen. Dass am Tage der Jnspektion keine Arbeiter aus der Linie waren, das will der Experte mit dem abscheulichen Wetter und den Rachwehen des Earnevals entschuldigen . dass aber während . des ganzen günstigen Monats Januar

kein Streich ist gearbeitet worden, dies zu entschuldigen mag Hr. Villa selbst übernehmen. Der zur Jnspektion beigezogene tessinische Experte hat aber in Geg.^wart der Repräsentanten des Hrn. Villa aus Ort und Stelle erklärt, der Zustand der Arbeit sei haargleich derselbe am Tage der eidgenossischen Jnspektion , wie am Tage derjenigen Untersuchung, ^ie er gemacht habe, um seinen Bericht vom 8. Januar l 866 an den Tessiner Staatsrath abzugeben.

,,3. Wenn es sieh jezt noch um die Frage der Vollendung handelt, so bedenkt sich der berichterstattende Experte nicht einen Augenblik, die^ selbe peremptorisch mit Rein zu beantworten. Der von der Konzession seftgesezte Vollendungstermin sür Ehiasso-Lugano und Loearno^Biasea ist der 20. Januar des Jahres 1867, und die Unternehmer haben also noch eilf ...lrbeitsmonate vor sich. Wenn sich im freien Felde eine Anzahl von Arbeitskräften ausstellen liesse, die fast in's Unbeschränkte geht, so müssen sie doch Alle Unterkunft und Rahrung finden, und an diesem Umstande einzig scheitert die Konzentration einer grossen Arbeiter^ masse schon an und für sich , abgesehen von den enormen Kosten , die das Zusammenziehen so grosser Arbeitsmasse.n im Gesolge haben müsste.

Bei einzelnen Bauten dann, wie beim Tunnel von Eoldrerio, bei der

Brüke über den Tesstn, die Verzasea u. s. w., lässt sich selbst durch die

Einstellung einer grossen Menge von Arbeitern wenig erzwingen. Wenn auch für die Gründungen der Tessinbrüke auf pneumatischem Wege die Sommerhochwasser kein Hinderniss abgeben können, und .venn am Eoldrerio - Tunnel auch zwei und mehr Schachte etablirt werden , so sind dennoch elf Monate zu ihrer Vollendung um so sicherer ungenügend, als für die Tessinbrüke noch nieht einmal die Baustelle si^irt ist, also noch kein Vlan sür dieselbe ausgearbeitet sein kann. Wenn serner beim Eoldrerio-Tnnnel auch zwei Arbeitsschachte angebracht werden, die schon um der Sicherheit der Arbeiten willen indizirt erscheinen, so müsste doch je vor ..^rt ein tägliches Vorrüken von 13 Zoll erzielt werden, um inner der elf disponiblen Monaten nur den Richtstollen durchzuschlagen, und dann wäre der Tuuuel weder in seiner vollen Sektion ansgebrochen, noch viel weniger wäre er ausgemauert und ausgewolbt, eine Arbeit, die unumgänglich und mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist.

,,l^s bieten also gegenwärtig weder die .Arbeiten im sreien Felde, noch die unterirdischen Bauten, noch die grössern ^lnssübergänge irgend

Bundesblal.t. Jahrg. X^III. Bd.IlI.

27

320 eine Ehanee rechtzeitiger Vollendung -- unter welcher die Experten ausdrüklich stet.^ den 20. Januar 1867 verstanden haben - mehr dar..^ Mit Schreiben vom 15. Februar übermittelte uns der Staatsrath von Tessin noch folgende Aktenstüke : 1) einen Bericht des Jngenieurs Boneini über den Stand der Arbeiten auf Ende Januar 1866, d. d. 6. Februar 1866.

2) Abschrift eines Schreibens des Repräsentanten der eentral-euxopäischen Gesellschaft, Herrn Gave..,, an den Staatsrath von Hessin,

vom 2..). Dezember 1865;

3) Abschrift eines Schreibens des Staatsrathes ^n Herrn Gav..^, vom 1. Februar 1866, 4) Abschrist eines Schreibens vom 3. Februar 1866, nebst einem gedrukten Berichte der Direktoren der Gesellschaft an die Aktionäre, Vorlage der Rechnungsbilanz auf 30. Juni 1865, vom 5. Septem^

ber 1865;

5) Abschrift eines Schreibens des Herrn Gave.^ an den Staatsrath, vom 3. ^ebruar 1866, und

6) desgleichen vom 9. Februar 1866.

Aus dem oben unter Rr. 1 angeführten Berichte des Herrn Jngenieur Voneiui entheben wir folgende, mit dem Expertenberichte des Hrn. .Locher (dessen Expertise 14 Tage später stattgefunden) im Ganzen übereinstimmende Daten : Keiner der beiden Unternehmer hat andere Werkpläze erössnet als die in den schon früher angegebenen Lokalitäten ; aueh haben keine neuen Expropriationen stattgefunden.

Der Stand der Arbeiten lässt sich in Folgendem zusammenfassen : 1. Der Richtstollen des Tunnels Eoldrerio unter der Ebene von Orna würde um 10 Meter verlängert und hat jezt (31. Januar)^ eine Länge von 26 Meter mit einem .Querschnitt von 1,6..^ Meter. Diese Arbeiten sind mit Ende Jannar eingestellt worden.

2. Die Arbeiten auf dem Territorium von Bissone sind, so weit sie das Mauerwerk und die Einschnitte betreffen, eingestellt, und beschränken sich nun auf die beiden Richtstollen der Tunnel, die vorwärts gediehen sind wie folgt : a. Derjenige im Fels auf der Grenze von Maroggia von 23 auf 40 Meter vorgetrieben, ist also im .Laufe des Monats Januar um

17 Meter porgerükt.

b.

Derjenige in Erde zn Bissone von 27 ans 37 Meter Länge fortgesezt, also um 10 Meter im Monat.

c. Gegenwärtig arbeiten 10 Bserde am Materialtransport in Verbindung mit der Dammfüllung von Melide.

^

321 3. Streke von Melide nach Eusarone gegen Varadiso. - Die Ausbruchsarbeiten ^wischen ...^t. Martino und Eusarone werden fortgebt mit einer Arbeitskraft von 12 à 15 Mann, und die Mauerarbeiten des Tunnels haben eine Länge erreicht von 142..., 43, haben also einen

Fortschritt von 45..., 43 gemacht. Der Richtstollen ist um 9 Meter vorgerükt.

4. Tunnel ob Lugano. Schacht in der Rahe von M.^do.^na della .^lule. Der Richtstolleu mit einem Querschnitt von 3.^3... ist gegen Lugano von 14 bis aus 28 Meter vorgetrieben, hat also im Monat um 14 Meter sich verlängert ; derjenige gegen Bellinzona wurde aber nur um 9 Meter (von 2..) Meter aus 38 Meter verlängert).

Zweiter Schacht in der Ebene del Povero. -.^ Gesammtlänge gegen ^ellinzona 13 Meter, also im Monat um 8 Meter. gegen Lugano Gesammtlänge 13,50 Meter, im Monat um 8,50 Meter verlagert.

Lezterer Richtstollen wird mit beschränkterem Vrosil ausführt, da

sich der Felsen härter zeigt als beim Schacht della Madonnen^

5. Tunnel vom Monte Eeneri. - Der Voreinsehnitt gegen Lngano ist eingestellt, indem starker Frost und Wasserandrang das Weiterarbeiten verhindert haben.

Der Schacht oberhalb dieses Einschnittes konnte des ausserordentlichen Wasserandranges wegen, ungeachtet einer Vermehrung der Mannschaft vou 15 aus 20 Mann, im .^ause des Monats nur um 6 Meter weiter, d. h. von 27 Meter aus 33 Met^.r (20 Zentimeter per Tag) gebracht werden.

Riehtstollen des Tunnels gegen Vel.linzona. - Die Ansbrucharbeiten hatten eiue Länge von 46 Meter. dieselbe beträgt nun 61,50 Meter, also ein Fortschritt von 15,50 Meter im Monat, was ein tägliches Vorrüken von 0,56 Meter ergibt.

6. Die Arbeiten im Thale von Eadeuazzo sind seit der Unterbrechung derselben im Jahre 1865 nicht wieder ausgenommen worden.

S t a n d der A r b e i t e n ans der S t r e k e L o e a r n o B i a s e a - Un t e r n e h m n n g V i l l a .

Diese Arbeiten, die schon znr Zeit der legten Jnspektion eingestellt waren, sind es hente noch, und die Unternehmung hat im verflossenen Monat Jannar keine Anslagen sur Arbeiten gehabt. Auch hat bis jezt Herr Villa noch keine Vläne der Variante aus dem rechten Tessinnser ^..r Annahme vorgelegt, so dass man annehmen n.nss, es sei ihm nicht recht Ernst, die Arbeiten zn fordern, obschou für diese Variante schon vom Grossen Rathe grosstmogliche .^eforderung verlangt worden ist.

322 ^....raximatine ^.^a^nn^ der angefahrten Arbeiten au^ ^nde dannar .1.^6.^.

I. Unternehmung Genazzini : Approximativer Werth auf 31. Dezember 1865 .

. Fr. 66 l ,700 Kommen hinzu pro. 31. Januar 1866 : a. süx Arbeiten an. Eoldxerio^Tnnnel Fr.

600 b. ,, ,, .....uf dem .Gebiete von c.

,,

,,

Bissone^ . ..

Melide Eusarone

. zwischen

^ . ,, 5,0^0 . ,, 18,000

und

d. Tunnel ob Lugano mit Schachten .

e. Tunnel des Monte Eeneri mit Voreinschritt und Schacht gegen Lugano und Richtstollen gegen Bellinzona .

Summa pro Januar

,,

6,000

,,

4,000 .

.

,.

29,600

II. Unternehmung Villa: Approximativer Werth auf 31. Dez. 1865 Fr. 336,200 Vermehrung im Monat Januar .

.

----- ,, 336,200 Total beider Unternehmungen aus 31. Januar 1866 Fr. 1,027,500 Vorstehender Zusammenstellung fügt Herr Voneini noch die Be^ merkung bl.i, dass der Werth der ausgeführten Arbeiten obigen Betrag von Fr. 1,027,500 nicht erreichen würde, wenn man die Schwung nach Art. 24 der Konzession hätte vornehmen wollen , da in diesem ^alle viele kaum angefangene und alle noch uieht bezahlten Arbeiten in die Schäznng nicht hatten aufgenommen werden dürfen.

Was die Beilagen 2, 3, 5 und 6 des oben erwähnten Schreibens von Tessin vom 15. dies anbetrifft, so geben uns dieselben zu keinerlei Bemerkungen Veranlassung, indem sie nichts enthalten, was sür die Beurtheilung der vorliegenden Verhältnisse von besonderer Bedeutung wäre.

Wir müssen hier anch noch der Beilage 4, des Schreibens des Hrn. Gave.., an den ^taatsrath von Tesfin vom 3. dieses Monats, erwähnen, mit welchem der genannte Repräsentant der eentral-europäisehen Eiseubahngesellschaft der Regierung von Tessin einen gedrnkten Bericht der Direktoren der Gesellschaft an die Aktionäre vom 5. September 1865, nebst der Rechnun.gsbilanz pro 30. Juni 1865 übermittelt. Wie es scheint, sollte dieses Aktenstük, dessen wesentlichen Jnhalt wir bereits in uuserem Berichte vom 6. November 1865 als Auszug ans einem Artil.el der ,,Times^ xeproduzirt haben, die Stelle de.^ mehrfach von der Gesellschaft xeklamirten Finanzausweises vertreten, während dasselbe eher

^

^ 3 2 3

geeignet ist, als Beleg für die ökonomische Bedrängniss der Gesellsehast ^u dienen.

Unterm 21. ^ebruar l. J. übermittelte uus die Regierung von Hessin eine vou Herrn Jngenieur W ^ t l i iu^hrem Auftrage versasste Broschüre, betitelt: ^Untersuchungen i.ber die Konzession^linien der.schweiArischen Alpenbahu von Bellinzo..^ .^s^an das italienische Bahnne^.

Bei diesem Anlasse hob die Regierung ^n.^h^xükltch .hervor , dass, wie durch die vou Herrn Wetli gema.hten Untersuchungen bestattet werde, die^ Eiseubahuliuieu Belliu^oua^oearno und Bellinzoua^Lugau.^Eamerlata für die Juter^sseu beinahe des gauzen^ Kanton s in seder Be^iehun^ die zwekdienlichsten seien, und dass daher Tessin seit 1.^46 stetssort an diesen^ Linien festgehalten habe. Diese Teudenz habe sieh anch in ...ex lezten Session des Grossen Rathes wieder geltend gemacht, so dass sieh der Staatsrath infolge der diessalls stattgehabten Anregungen zu dem Gesuche veranlasse sinde, es mocht.. der Bundesrath bei den Entschliessungen, die er bezüglich der Tessinerbahnen zu fassen im .^alle sein werde, die Rechte und Jnteressen des Kantons Tessin , namentlich so weit es die oben erwähnten internen Linien betreffe, bestens wahren.

Wir entgegnen hierauf der Regierung , der Bundesrath wünsche mit dem Grossen Rathe, dass die kon^edirteu internen Linien im Kanton Tessin ^ur Ausführung ton^men mochten. Leider hal.e sich aber der Bundesrath aus deu Berichten sowohl des J^genieurs der Regierung als des eidgenossischen l^perten , Herrn K o c h e r , überzeugen müssen, dass tro^ verschiedener Mahnungen die Banarbeiten auf den fragliehen Linien nicht nur nicht im .^erhältniss zu den angesehen Terminen vorxüken, sondern sogar theilweise lässiger als früher betrieben werden, und ebenso konne sich der Bundesrath mit den vorgelegten Dokumenten, welche den Ausweis über das Vorhandensein hinlänglicher Finanzmittel leisten sollen, durchaus uicht beruhigen. Sobald die Bundesversammlung in den ^all kommen werde , von der Sachlage .^enntniß zu nehmen, so sei, wenn nicht unverweilt entschiedene Veränderungen be^üglich der Arbeiten und der Beschaffung der nothigen Mittel eintreten,

mit Sicherheit zu erwarten, dass sie die Thätigl.eit des Bundesrathes

für ersehopft ansehen uud nach Mitgabe des Art. 4 des BundesBeschlusses vom 31. Juli 18l^3 selbst einschreiten werde.

Wir ersuchten die Regierung , der Gesellschaft der eeutraleuropäisehen Eisenbahnen von diesen Eröffnungen Keuutniss geben zu wollen.

Untern. 5. Mai abhiu übermittelte uns die Regierung von Tessin die Kopie eines Schreibens des Hrn. William ^ o u n g , Sekretär der europäischen Eeutraleiseubahngesellschast , mit welchem derselbe die eingetretene Stol^ung des Unternehmens der Tessiner^Eisenbahnen mit der gegenwärtigen Geldkrisis, ^welche als ein ^all vou ^lorce m.^enr.^

im Sinue vou Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 31. Juli 1.^.63 zu

324 betrachten sei, zu entschuldigen sucht und dahei di^ Hoffnung ausspricht, dass es troz der momentanen Ungunst der Verhaltnisse der Ge-.

sellschaft dennoch gelingen werde, das Zustandekommen de.s Unternehmens zu sichern.

dieses Schreiben, welches Herr ^oung dann unterm 16. Mai wortlich übereinstimmend auch an den Bundesrath richtete, lautet in der Uebersezung wie folgt:

..London 16. Mai 1865.

,,Au den Tit. Bundesrath .der schweif Eidgenossenschast in Bern.

,,Hochgeachtete Herren .

,,Der Ver^vaitnngsrath der europäischen Eentraleisenbahngesellschast hoffte pou Tag zu Tag den gluklicheu Erfolg der ununterbrochen...^..

Unterhandlung ^um Z.veke der sichern Ausführung der internen Linien Tessins und der ^llpenüberschieuuug , welche den Gegenstand der vom Kanton Tessin unterm 12. Juni 1863 und 10. Februar 1866 genehmigten Konzessionen bilden, melden zu konnen.

,,Allein die G..ldkrisis, welche in Folge der gegenwärtig porwaltenden politischen Besorgnisse in Europa, und zwar namentlich in Paris und London, ansgebrochen ist, erschwert mehr als je die Anssührung irgend einer Unternehmung, und gan^ besonders der ...nsrigen , welche ein so grosses Kapital erheischt.

..Unsere Gesellschaft ist genothigt, mit der grossten Unisicht zu Werke zu gehen, indem die Erfahrung lehrt, dass das Er^wingenwollen einer Unternehmung b.^i ungünstigen Umständen dieselbe diskreditirt und gar ost deren Rnin herbeiführt.

,,^ie gegenwärtige ^iuan^krisis ist nicht weniger ernst als diejenige von 1848, wie mau aus den preisen der Werthpapiere ersehen kann, und es muss dieselbe als ein ^all vou ^kor..^ m^eure^, vorgesehen durch ...lrt. 28 der Konzession vom 12. Juni 1863 und Art. 4 der am 31. Juli darauf ersolgteu eidgenossischen Ratifikation, augesehen werden, welche die vertragschließenden Parteien der strengen Erfüllung der Kon^essionsbedingungen entbindet.

,,Es rechtfertigt dieser Umstand die Gesellschaft serrer au .l.. darin, dass dieselbe wahrend der legten vier Monate der ^lusführnng der internen Linien nicht alle die Forderung augedeihen liess, wie sie es gerne gethau hätte.

,,Richts desto weniger hat der Verwaltuugsrath die Ehre, Sie, hochgeachtete Herren, zu versichern, dass derselbe weder je^i., noch in Zukunft irgend welche Schritte unterläßt, welche zu einem baldige Ergebnis^ führen konnen. Die schwebenden Unterhandlungen berechtigen den Verwaltungsrath zu der Hoffnung, sobald die gegenwärtig l^ritis.^ ^age des europäischen Geldu^arktes sich gebessert haben wird , Jhnen , hoch^

^

325

geachtete Hexren, und dem Danton Tessin den Ersolg einer Eombination melden zu konnen , welche gleichzeitig füx die schnelle Ausfühxung der internen Linien, wie für die Ueberschiennng der Alpen bürgt.

,,Die Herren Hentfch und Eomp. werden im Falle sein, ihrerseits der h. Regierung die nämlichen Versicherungen zu geben, aber wir konnen und dürfen nicht im gegenwärtigen Augenblike in einer gewaltsamen Weise auf die Unterhandlungen einwirken, indem ein derartiges Vorgehen ihren Erfolg beeinträchtigen würde.

,,Dex Verwaltungsxath bittet Sie, hochgeachtete Hexren, die^ Versicherung entgegenzunehmen, dass derselbe in feinen Bemühuugen ausharre, dass ex wünsche und die bestbegründeteste Hoffnung hege, baldigst zu einem Resultate zu gelangen, welches Jhnen, hochgeachtete Herren, und dem Kanton Tessin zur vollen Befriedigung gereichen wird.

,,Der Verwaltungsrath bennzt diese Gelegenheit, Jhnen die Vex^ sicherung seiner hoe.hsten Achtuug auszudxüken.^ Unterm 5. Juni l. J. ersuchten wir die Regierung von Tessin^ nochmals, uns über den Stand der .Arbeiten und des Unternehmens überhaupt Bericht erstatten und uns im Weitern auch von den Verhaudlungen, welche im ^rossen Rathe des Kantons Tessin in dieser Angelegenheit stattgesunden haben . so wie von den bezüglichen Beschlössen Kenntniss geben zn wollen.

dieser Einladung entsprechend , ertheilte uns der Staatsrath mit Schreiben vom 1.^. Juni die gewünschten Aufschlüsse, denen wix unter Hinweisung auf den sraglichen Bericht selbst und die demselben beige^ fügten ^lktenftüke folgeude wesentliche Momente entnehmen :

Jn erster Linie bestätigt die Regierung, dass sämmtliche Axb e i t e n aus den k o n z e d i r t e n Bahnlinien s c h o n vor dem 5. Mai (nachdem dieselben s.^hon früher immer lässiger betrieben worden) vollständig im Stiche g e l a s s e n w o r d e n seien. Jnfolge dieser Einstelluug der Arbeiten seien verschiedene Streken der kautoualen Landstrasseu in beschädigtem und theilweise Gesahr drohenden Zustande gelassen worden, so dass die tesfiuisehen Behorden sich wiederholt genothigt sahen , die Gesells.l.ast nachdrüklichst zur Erfüllung ihrer konzessions-

gemäss^n Verpslichtuugen in Bezng aus die Wiederinstandstellnng der

infolge des Eisenbahnbaues beschädigten Strassen und Brüten ^e. anhalten.

^iese Aufforderungen hatte txol., mehrfacher entsprechender Zusichexungeu von Seite der Gesellschaft und ihres Repräsentanten, Hrn. Gave.^, nicht nnr keinen Ersolg, sondern der Lettere ging sogar so weit, gegen die ihm hinsichtlich der Ausführung fraglicher Arbeiten gemachten Jnsinuationen sormlich Vrotest einzulegen. (Schreiben des Staatsrathes an den Verwaltuugsrath der eentraleuropäischen Eisenbahngesellschaft vom

24. Mai 18^.

326.

Später hat dann zwar allerdings Hr. Gaver^ die baldig Ausführung der erwähnten Arbeiten wieder in Aussicht gestellt. allein da die Ratifikation^ des Vertrag^ mit dem betreffenden Unternehmer von Seite der Gesellschaft immer nicht erfolgte , fo fah sich die

Regierung mit Rücksicht ans allsällig stattfindende Truppenbewegungen

und um überhaupt den verschiedenen dringenden Reklamationen gerecht zu werden, genothiget, die Ausführung der nothwendigsten Arbeiten von sich aus anzuordnen.

Was die in dieser Angelegenheit stattgehabten Verhandlungen, insbesondere diejenigen des Grossen Rathes des Kantons Tessin , über welche wir nähere Mittheilungen verlangt hatten, anbetrifft, so verweist der Staatsrath in dem erwähnten Berichte auf die bezüglichen Brotokolle, wobei sie dieselben mit einigen resümirenden Bemerkungen begleitet, welche wir ihrem wesentlichen Juhalte nach hier solgen lassen : Mit

Botschaft vom 21. April 1866 erstattete der Staatsrath dem

Grossen Rathe Bericht über den Stand der Angelegenheit. Dieser Bericht, in welchem die Unthätigkeit der Gesellschaft geschildert und deren Richtbeobachtung des ihn

ertheilten Mahnungen in Bezug ans grossie

Entwiklung der Arbeit , die Leistung des Finanzausweises und die

Wiederstellung der beschädigten Landstrasse.. hervorgehoben wird, schliesst damit, der Staatsrath überlasse es dem Ermessen des Grossen Rathes zu erwägen , ob diese Situation länger hinausgezogen werden konne, oder ob er nicht zum mindesten die unterm 23. Jnni 1865 gefassteu Beschlüsse bestätigen wolle.

Diese Beschlüsse waren folgende:

1. Jm Hinblik auf den Stand der Arbeiten wird die Regierung eingeladen, dem Repräsentanten der Gesellschaft zn insinuixen, dass es in seiner Bfluht liege, die Arbeiten in grosserer Ausdehnung zn betreiben und dass der Kanton Tesfin nach Mitgabe des Kon^essionsaktes alle seine Rechte wahre, selbst dasjenige nicht ausgeschlossen , krast welchen.

ihm die Besugniss zustehe, die Konzession als dahingesallen zu erklären.

2. ^ür den Fall , dass die Gesellschaft den Jnsinuationen des Staatsrathes nicht in kürzester Frist nachkommen sollte, sei leerer angewiesen, die Sache dem Bundesrathe anheim ^u stellen, damit derselbe

gemäss Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 3l. Juli 1863 von Bundes wegen den Stand der Arbeiten selbst untersuchen lasse.

Auf vorerwähnte Berichterstattuug und den sa^bezüglichen Bericht der Grossrathskommission (Brot. des Grossen Rathes Seite 230) fasste der Grosse Rath unterm 0. Mai, in Abweichung von den Konklusionen des ^taatsraths, folgende Schlussnahmen : 1. Die Maßnahmen des Staatsrathes sind gutgeheissen, und es wird derselbe eingeladen, bei der Gesellschast ferner dahin zu wirken,

.

327 a.

h.

dass sie die notwendigen Arbeiten anordne, um in kürzester Frist die kantonalen Landstrassen wieder in Stand zu stellen (sieh epentuell auf die Befugnisse berufend, welche der Konzessionsakt der Regierung vorbehält) , dass sie ihrem Repräsentanten diejenigen Vollmachten ertheile, welche zur Leitung einer solchen Unternehmung erforderlich sind. .

2. Der Staatsrath wird eingeladen, der Gesellschaft den Art. 1 der Beschlüsse des Grossen Rathes vom 23. Juni 1865 zu erneuern.

3. Dem Staatsrath wird die Vollmacht , von der Bundesversammlung die Erlosehenerklarung der Bundesgenehmigung zu verlangen,

nicht ex theil t.

Der Staatsrath erklärt die Divergenz zwischen den Beschlüssen des Grossen Rathes und den Konklusionen der regierungsräthlichen Botschast damit, dass man glaube , die A.^srechthaltung der gegeuwärtigen Konzession konue da^u beitragen, eine eveutuelle Abänderung des Traeé.

der gegenwärtigen durch die Konzession festgestellten, d. h. der internen Liuien zu verhindern. Aus diese Linien lege der Kanton einen hohen Werth , wie dies auch aus den. mit Schreiben vom 21. ^ebruar mitgeteilten Wunsche des Grossen Rathes hervorgehe. Der Kanton werde daher unter allen Umstanden au deu überlieferten Traee der internen Linien festhalten und dasselbe auch in Zukunft unabänderlich ^onditio.

sine qua non einer jeden tessinisehen Eisenbahnkon^ession macheu.

Aber - sligt das Schreiben der Regierung bei .-.-. ..ein anderes ,,ist die logische, konsequente, unerlässliche Wahxuug der internen Linien -..,,ein anderes die Hoffnung, dass die Zukunft derselben durch eine Kon.Cession gesichert werden konne, welche auch nicht die geringste Lebens^

,,fähigteit mehr zeigte

Judem sich im Uebrigen die Regierung aller weiteren Bemerkungen und Schlüsse über die Sachlage , wie sie in ihren Mittheilnngen ans^

eiuandergesel^t wird, enthält, theilt sie schliesslich nur noch mit, dass die

Beschlüsse des Grossen Rathes s. Z. sowohl dem .^errn Jngenienx Gave...., Repräsentanten, als auch dem Herrn W. ^onng, Sekretär der Gesellschast eroffnet worden seien. Dabei habe die Regierung darauf gedrungen, dass wenigstens sofort Massregeln für die Herstellung der kau..

tonale.. Strassen getroffen werden , mit den.. ausdrüklichen Vorbehalt, dass wenn dies nicht geschehen sollte, die Regierung das Rothigste von sich aus anordnen .^ürde, was dann auch, .oie bereits oben angeführt worden, in der Folge wirklich geschehen ist.

Obigem Berichte haben wir einzig noch die Bemerkung beizufügen, dass sich seit dem Eingange desselben die Sachlage in keinerlei Weise

perändert hat. Was das Bauliche aubelaugt, so hat sich ein Mitglied unserer Behorde durch personliche Anschauung an Ort und Stelle überzeugt,

328 dass die sämmtlichen arbeiten seit längerer Zeit vollständig liegen geblieben sind. Ebenso ist auch in finanzieller Hinsicht gar nichts geschehen, was irgend welche Veränderung in dem Stande der Unternehmung begründen könnte.

Jndem wir die aktenmassige Darstellung des allgemeinen Standes der Tessinerbahnunternehmung hiemit schließen , gehen wir zu den aus dieser Berichterstattung sich ergebenden Schlusssolgerungen und Anträgen über.

Der Art. 4 des Bundesbeschlusses betretend die Eisenbahnen im Danton Tessin vom 31. Juli 1863 lautet: ,,Die Bauarbeiten sind in dem Verhältnisse zu den in der bonzession festgesezten Vollendungsterminen zu fordern. Sollte dieser Vorschrift zuwider gehandelt werden, ohne dass höhere Gewalt Veraulassung dazu gegeben, so wird ^der Bundesrath die erforderlichen Massregeln ergreisen, um ihr ..^achachtung zu verschaffen, und es kann im änssersten Falle die Bundesversammlung die Genehmigung des Bundes für die vorliegende .Konzession als erloschen erklären.^ Die Termine, aus welche sich dieser Artikel bezieht, sind im Art. 3 der Konzession solgendermassen festgesezt : ,,Die Bauarbeiten si..d 6 Monate. nach der eidgenössischen Ratisi^kation ernstlich in Angriff zu nehmen und in gleicher Weise ununter,,broehen sortzusezen.

,,Die Sektionen Ehiasso-Mendrisio^ugano und Loearno..Bellen^ ,,Biasea sollen 3 Jahre nach Beginn der Arbeiten vollendet und dem ,,Betrieb übergeben werden.

,,Jn Be^ng aus die Sektion Lugano^Bellenz hat das Rämliche ,,inuert 5 Jahren, vom gleichen Datnm an, zu geschehen.^ Die Arbeiten haben begonnen am 25. Januar 1864. Der Vollendungs und Uebergabstermin für die Streken Ehiasso^Lngano und .^oearno^Bellen^Biasea ist somit der 25. Januar 1867 und derjenige für ^ugauo-Bellenz der 25. Januar 1869.

Waren

wir schon am 6. Rovember 1865 im Falle, zu erl.lären^

dass die Gesellschast die Arbeiten uieht . im Verhältnisse zu deu Bau^ terunneu gesördert habe, und der Vorschrift des ersteu ...^azes des Art. 4 entschieden nicht nachgekommen sei , so müsseu wir diesen Aussprueh heute, angesichts des Weuigeu, was in den seither verflossenen 12 Monaten gearbeitet worden ist, nur noch in bestimmterer Weise bestätigen, und berufen uns dabei auf die oben mitgetheilten Befunde sowohl der Er^perteu der Regierung von Tessin, als des eidgenossischen Experten.

Die sortdauerude Verzogerung der Arbeiten ist uieht dnrch hohere Gewalt veranlasst. Mochte jene in Bezug aus die Streke Bellenz...^oearno eine zeitlang damit gerechtfertiget werden, dass der Entscheid

.^

^

329

über die Zurichtung dieser Linie von den tessinischeu Behorden verzogert worden sei, so ist diese Entschuldigung jedenfalls jezt nicht mehr

stichhaltig, seit der Grosse Rath von Tessin im .November 1865 das

bezügliche Traeé festgestellt hat, und die Arbeiten für diese Streke gleichwohl, wie der Aperte, Herr Kocher, sagt, ,,um keinen Schritt weiter

gerükt find.^

.^ln den erforderlichen Massregeln, um den Vorschristen des Art. 4, bezüglich Forderung der Arbeiten, Rachachtnng zu verschaffen, hat es der Bundesrath, wie die Akten es beweisen, nicht fehlen lassen. Er hat zu verschiedenen Malen die Arbeiten untersuchen lassen . hat wiederholt gemahnt, und bei der Fruchtlosigkeit dieser Mahnungen schließlich unterm 2.... R o v e m l., e r 1^65 der Gesellschaft eroffueu lassen, "dass, sosern nicht ,,in nächster ^eit die Arbeiten auf der ganzen Linie mit aller Kraft ,,begouueu nnd gleichzeitig der Besiz von Mitteln für eine kräftige Fort,,seznng der Arbeiten speziell nachgewiesen werde , der Bundesrath sich

,,genothigt sehen würde , in Anwendung des Art. 4 des Bundesbe-

.Schlusses vom 3l. Juli 1863, der Bundesversammlung vorzuschlagen, ,,die Genehmigung der ertheilten Konzession zuxükzuzieheu.^

Die oben mitgetheilt^. Expertenberichte zeigen, dass auch diese bestimmte Warnnug ohue Erfolg geblieben ist, und dass gemachte mündliche Versprechungen eiufa.h nicht ^halten worden sind. Jn Betreff der nachzuweisenden Mittel sur kräftige Fortseznug der Arbeiten hat sich die Gesellschaft damit begnügt , ein Aktenstük einzusenden , welches bereits vor Monaten vorlag und durchaus nicht der Art ist, die gexiugste Bexuhigung zu gewähren.

Bei solcher Sachlage glauben wir durchaus berechtiget zu sein , zu erklären, dass jeuer ,,äussexste Fall^, von welchem der Art. 4 des Bundes-

besehlnsses spricht, eingetreten ist.

Es bleibt somit schliesslich nur noch die Frage ,^ ob Gründe vorhauden seien, von dem verfallenen Rechte jezt wirklich Gebrauch zu machen oder nicht.

Wären an der in ^rage stehenden Eisenbahn einzig kantonal tessi-

nisch.. Jnteresfen beth.^iligt, so konnte füglich das weitere Schiksal derselben den Behörden ^alle würden wohl sion ^ur Anwendung den Versall^eiten die

des Kantons Hessin überlassen werden. ^n diesem nach und nach die Artikel 26 und 27 der Konzesk.^nnnen , laut welchen , wenn zwolf Mouate nach Linien nicht vollendet und dem Betriebe übergeben

sind , die Gesellschaft in eine Bnsse zu Gunsten des Staates verfällt,

und wenn sechs Monat. nach jener zwolsmonatliehen Frist die Arbeiten nicht vollendet und die Bahnlinien nicht dem Publikum übergeben werden, oder w...nn die begonnen Bauarbeiten für die Dauer eiues Jahres unterbrochen würden, di... Konzession als erloschen betrachtet werden soll.

330 Allein gerade der Umstand, dass bei der tessinischen Eisenbahn nicht nur kantonale , sondern auch allgemeinere schweizerische Jnteressen

betheiligt erscheinen, führte die eidgenossischen Räthe dazu, bei der Rati-

fikatlon der betreffenden^ Konzessiv. sich nicht einfach mit den Massnahmen zu begnügen, welche die klinischen Behörden für den Fall von Nichterfüllung der Konzessionsverpflichtungen Seitens der Gesellschaft sieh vorbehalten hatte, sondern unabhängig von jenen Massnahmen besondere schüzende Bestimmungen aufzustellen. Es wurde dabei (siehe den Kommissionalbericht ^) auf das grosse nationale Jnteresse hingewiesen, welches sich an die konzessionirte Linie uud namentlich an die Fortsezung derselben über die Alpen knüpfe, indem der B e s i z dieser Thallinien ohne die Verpflichtung des Baues der Bergliuien eben so leicht zn einer Erschwerung und weitern Belastung des ohnehin mit immensen Schwierigkeiten belasteten Alpenüberganges gebraucht werden , als er der Anstrebung dieses Zieles Vorschub leisten könne.

Was damals nur als Moglichkeit vorausgeht worden ist , darüber haben wir jezt bestimmte Erfahrungen vor uns. Es ist unzweideutig bewiesen , dass die Gesellschast , in deren Händen die Konzession liegt ,

weder die Mittel, noch den Willen h.^.t, die konzedirl.en Linien wirklich

auszuführen, und mauuigsache Thatsaeheu sprechen dafür, dass dieselbe für jedes ernsthafte Unternehmen eines Alpenüber^anges wirklich weit eher eine Erschwerung als eine Erleichterung ist , und auch ferner sein würde.

Mag auch für diesen Augenblik die Frage des Alpenüberganges in Folge eingetretener Ereignisse in den Hintergund getreten sein, so wird sie doch in nicht serner Zeit wiederkehren. Kaum aber möchte es gerathen sein , diese Zeit , wo dann neuerdings widerstreitende Jnteressen aus den Vlau treten und eine Lösung der ^rage nur schwieriger machen .vürde, abzuwarten.

Wir halten vielmehr dasür, dass gerade diese Zeit temporärer Ruhe in den Alpenbahnbeftrebungen , wo jede unmittelbare Benn^ung des zn treffenden Entscheides ferne liegt, mehr als jede audere eiuer voxurtheilslosen Prüfung und einer der wirklichen Sachlage entsprechenden Erledi-

gung günstig sei.

Gestüzt hieraus beehren wir uns , Jhnen nachfolgenden Beschlussentwurs vorzulegen und zur Aunahme zu empfehlen .

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft,^ nach Einsicht zweier Berichte des Buudesrathes vom 6. Rovember

1865 und 30. Rovember 1866, aus welchen sich ergiebt, dass die Bau^) Bundesblatt v. .^. 18^5, Bd. III, S. 41l...

.

331 arbeiten an den Eisenbahnlinien Biasea-Billin^ona^Lugano^Ehi..^ und Bellinzona-Loearno , für welche die Konzession vom Grossen Rathe von Hessin am 12. Juni 1863 ertheilt und ^ von der Bundesversammlung am 31. Juli 1863 genehmiget worden ist, nicht nach den in der Konzession festgesezten Vollendungsterminen gefordert, vielmehr, ohne dass hohere Gewalt dazu Veranlassung gegeben , so verziert worden find , dass die Vollendung und Jnl..etriel..se^ung auf jene Termine nicht mehr moglich erseheiut ; dass die vom Bundesrathe wiederholt erlassenen Mahnungen und Warnungen ohne Erfolg geblieben sind ;

in Anwendung des Artikels 4 des Bundesbeschlusses vom 31.

Juli 1863, beschliesst: 1. Die Genehmigung des Bundes für die oben genannte KonCession ist hiemit erloschen erklärt.

2. Der beauftragt.

Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses

B e r n , den 30. November 1866.

Jm Ramen des sehweiz. Bundesrathes , .^er B u n d e s p r ä s i d e n t : ^.. M. Knusel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schieß.

.^..^..

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnen im Tessin. (Vom 30. November 1866.)

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1866

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15.12.1866

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