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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathe.

(Vom 19. Oktober 1866.)

Der Bundesrath hat beschlossen, den von Hrn. Brosessor Z a n g g e r in Zürich über den Stand der Rinderpest in den Kantonen Granbünden und St. Galleu erstatteten Berieht (Seite 73 hievor) sämmtlichen Kantonsregierungen in gehöriger Anzahl mit folgendem Kreisschreiben zu übersenden.

,,Tit.l "Wir haben die Ehre, Jhnen einige Exemplare desjenigen Berichtes ,,einznbegleiten , welcher über die glüklicherweise .nur sporadisch ausgetre,,teue Rinderpest von unserm Spezialbevollmächtigten, Herrn Brosessox ,,Zangger, erstattet worden ist.

Der beruhigende Juhalt dieses Rapportes berechtigt zu der Hoff,,uu..g, dass wir in Kurzem in den Stand gesezt sein dürften, Jhnen ,,vo... gänzlichen Aushoren der Seuche , sowie von der Aufhebung der .,getrosfeuen ausserordentlichen Maßregeln Kenntuiss geben zu können."

Ferner beschloss der Bundesrath, dass der gedachte Bericht auch den Regierungen uuserer Rachbarstaaten (nebst England, Belgieu und Holland) übermacht werden solle, mit der Erklärung, dass ausser den im Berichte genannten Orten keine einzige weitere Ortschaft in der Schweiz Fälle von Rinderpest gehabt habe, und dass mit Rüksieht auf die geringe V..rbreitung derselben und die strenge Absperrung der infizirten Bewirke , sowie den bisherigen beruhigenden Erfolg der von den schweizerischen Behorden getrossenen strengen Massnahmen , baldige Milderung uud Aushebung der von den genannten Staaten gegen die Schweiz verfügten Sperrmassregeln gehofft werden dürse.

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(Vom 22. Oktober 1866.)

Veranlag durch eine Anzeige, dass Jesuiteu in Sitteu als Lehrer angestellt seieu, hat der Bundesrath an die Regierung des Kantons

Wallis folgendes Schreiben gerichtete Tit.!

,,Es ist uns zur Kunde gekommen, dass Augehorige des Jesuiten,,ordeus an einer Lehranstalt der Stadt Sitten angestellt seien und ^gegenwärtig in der Eigeuschast als Lehrer daselbst wirken.

95 ,,Gestüzt aus Artikel 58 der Bundesverfassung ^) laden wir Sie ,,ein, uns hierüber besorderlich Bericht zu erstatten und Auskunft zu ,,geben, inwiefern obige Anzeige begründet erscheine.^

Das eidg. Bostdepartement ist vom Bundesrath ermächtigt worden, vom 1. November d. J. an bis zum Wiederbeginn der Dampsbootfahrten zwischen Luzern und Küssnacht einen Doppelkurs anstatt des ein.^ fachen zwischen L u z e r n und A r t h zu erstellen.

^om 24. Oktober 1866.)

Jn Ausführung vom Art. 7 die internationalen Uebereinkunsf von Genf für Verbesserung des Looses der im Kriege verwundeten Militärs hat der Bundesrath beschlossen: 1. Das Militärdepartemeut wird beauftragt, bei Anlass seiner Vorschläge für das ordentliche Budget für das Jahr 1867 die Anschassung der nothige.. nationalen und internationalen Bahnen und der internationalen Armbinden für die Spitaler und Ambülaueen und deren Material vorzusehen.

2. Für die Verbandpläze haben die Kantone die Fahnen ^u lie^ fern, indem sie die Eorpsausrüstnng der Jnsanterie- Bataillone und Haibbataillone un. je eine nationale und internationale Fahne permehren.

Ebenso haben die Kantone die internationalen Armbinden ^sür die Eorpsärzte, ^ldprediger und ^rater auzuschafsen.

Das Militärdepartement wird den Kantonen über die Ordonnanz der Abzeichen die nöthigen Mittheilungen zugehen lassen.

Der Bundesrath hat der kais. srauzosisehen Gesandtschaft in der Schweiz, auf ihr unterm 10. Juli d. J. gestelltes Gesuch hin, Auskunst ül^er die iu der Schweiz bestehende Seidenzucht gegeben.

Aus den hiefür aus den Kartonen eingezogenen Berichten ergibt es sieh , dass bisher mehr und weuiger Seidenzucht getrieben wurde in den Kantonen Zürich, .Lnzern , Schw^ , St. Gallen, Granbünden, Aargan , Tessin und Wallis.

^ Dieser .^ikel lautet alsv . ,,Der Orden der Jesuiten und die ll^m afstlii.rten ^Gesellschaften dürfen ln kelnem Theile der Schweiz Aufnahme finden.^

Kleinere und grossere Versuche in der Seidenzucht, hauptsächlich in der Pflanzung des Maulbeerbaumes und im Erziehen der Seidenwürmer , haben gemacht die Kantone Bern , Zug , Solothurn , Basel-

Stadt, Basel^andschaft, Schaffhansen, Appenzell, Thurgau, Waadt

und Genf.

^ Das lezte Jahr war der Seidenzucht sehr ungünstig , und die durch Frankreich aus Japan .erhaltenen Seide.^würmer entsprachen den gehegten Erwartungen nicht.

Das schweb. ^ostdepartement ist vom Bundesrath ermächtigt .vorden, mit den Regierungen der Kantone Thurgau und St. Galleu über Errichtung von Telegraphenbüreau^ in H a u p t w e i l , W a n g i und Thal^in Unterhandlung zu treten ,. und unter den in der Verordnung vom 6. August 1862 enthaltenen Bedingungen Verträge abzuschließen.

Der Bundesrath wählte ^ .

(am 19. Oktober 1866) als Zolleinnehmer in Rheineck:

Hrn. Jakob U s e n a s t , von Stasa (Zürich) , bish. Einnehmer

der Hauptzollstätte Haag (St.

Gallen) ;

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,,

.

,, St. Margrethen : Hrn. Jakob B^oni, von Amden (St. Gallen), derzeit Ein.^ nehmer der ^ebenzollftätte Steinach (St. Gallen), ., Posthalter in Märstetten : Hrn. Johannes A u s d e r a u , vou und in Märstetten (Thurgau), ,, Bostkommis in Zürich : ,, Heiurich V o g t , von Jllnau

(Zürich), bish. Gehilse aus den.

Hauptpostbüreau Zürich , (am 26. Oktober ^1866)

als Telegraphist in Gens: .^rn. Alfred Furrer, von Hittnau (Zürich^,

Telegraphenaspirant ll. Klasse.

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27.10.1866

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