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Schweizerisches Bundesblatt XVlll. Jahrgang. 1ll.

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Nr. 54.

15. Dezember 1866.

Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend ein Anleihen von 11 Millionen Franken für außerordentliche Bewaffnung.

(Vom 30. November 1866.)

Tit..

Die Bundesversammlung hat schon zu wiederholten Malen mit den Defiziten sich beschäftigt, welche in Folge der seit dem Jahre 1861 für die Korrektion von Flüssen, die Alpenstrassen, die Umänderung der leichten Artillerie und die Kaserne in Thun .e.. bewilligten Kredite in den eidgenossischen Budgets sich ergeben konnten oder sich ergeben zu müssen schienen.

Jn den Jahren 1863 und 1864 wurde der Bundesrath dringend eingeladen, der Bnndesversammlung Vorschlage zu hinterbringrn über

die Mittel und Wege, wie einer Störung des Gleichgewichts in den

Finanzen der Eidgenossenschaft vorgebengt werden konnte.

Diese wiederholten Einladungen haben ....ir dahin beantwortet, dass für den Angenblil. ein so ungünstiges Resultat nicht zu besuchten sei, und gestüzt auf Berechnungen die Thatsaehe sestgestell.., dass troz

der in den Jahren 1861, 1862, 1863 und 1864 bewilligten ansserordentlichen Ausgaben und .nit Beisügung eines Beitrages von sünf

Millionen sür die eventuelle Korrektion der Jurage.oässer, wonach der Betrag der bis Ende 1875 sneeessive zu bestreitenden ausserordenlichen

Bundesblatt Jahrg. XvIlI. Bd. IlI.

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304 Ausgaben auf ungefähr 18 Millionen sich stellt, die Eidgenossenschaft nichts desto weniger durch ihre xegelmassigen Einnahmenübersehüsse alle bewilligten Ausgaben zu bestreiten im Stande sei , ohne zu einem Anleihen ^uslucht nehmen zu müssen.

Selbstverständlich haben wir uns so ausgesprochen in der Vorausse^ung , dass neue Ereignisse und neue Bedürfnisse an diesem sinangellen Stand nichts ändern, und es ist Jhnen. Tit., bekannt, dass die Ergebnisse der Jahresrechnungen uusere günstigen Voraussichten bis

jezt bestätigt haben.

Heute aber befinden wir uns in einer andern Lage. Europa ist zwar im Frieden , behält aber das Gewehr im Arm. Diese Stellung , so wie die Lehren. welche wir ans den jüngsteu Kriegsereiguissen sast an unserer Grenze ziehen konnten , veranlassen die Bundesversammlung , ohne Verzug die durch die Verhältnisse gebotenen Massrege.ln ^u ergreisen.

Durch drei auseinander folgende Beschlüsse, vom 17., 19. und 20. Juli 1866, haben Sie nämlich den Bundesrath eingeladen, beforderlichst die sür die Aufrechthaltung der schweizerischen Neutralität und die neue Bewaffnung der eidgenössischen Truppen erforderlichen Massregeln zu treffen.

Die Ausgaben, welche durch die Ausführung dieser, die Bewassnung betreffenden Beschlüsse entstehen , belaufen sich nach den Voranschlagen des Militärdepartements auf die Summe von ^ehn Millionen.

Angesichts eines so wichtigen Beschlusses glauben wir es den Umständen angemessen , wenn wir der Bundesversammlung neuerdings den Stand der früher eingegangenen Verpflichtungen vorlegen, ihr auf mogliehst klare Weise darstellen, wann und wie diese Verpflichtungen gelost werden , und wie es moglich sein wird , die sür die neue Be.^ waffnung erforderliche Ausgabe von 10 Millionen ebenfalls .^u bestreiten.

Zu diesem ^weke werden wir querst das Verzeichuiss der durch die Buudesversammlnug seit dem Jahre 1861 bewilligten ansserordentlichen Kredite wieder aufführen, sodaun die Zusammenstellung der Ende 1866 aus Rechnung dieser Kredite geleisteten Zahlungen macheu, und aus diese Weise die für die Ausführung der srühern Beschlüsse noch notwendigen Summen ganz genau angeben.

Bewilligte Kredite.

Militärische Alpenstrassen und bündnerische Strassen . ^r. 2,750,000 Rhein^ und Rhonekorrektion . . . . . . . .

Juragewässerkorrektion (eventuell) . . . . . .

Ausserordentlich.e Militär^sgaben . . . . . .

,, ,, ,,

5,700,000 4,670,000 4,757,000

.^. 17,^7^000

305

Fr. 17,967,000

. Rämlieh: Gezogene Vierpfünder-Kanonen

und

Zeughäuser . . . . . . Fr. 1,851,000

Kaserne in Thun und Schusslinie Jufant.eriegewehre , die dekretirten

Fr. 4,600,000 reduzirt auf .

,, 1,266,000

,, 1,640,000 Fr. 4,757,000

Aus Rechnung d i e s e r Kredite b e z a h l t e S um m e n : Militärische Alpenftrassen Büudnerische Strassen .

Rheinkorrektion . .

Rhonekorrektion . .

Militärausgaben

.

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.

.

.

.

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.

.

.

.

. . . . .

^ 1,750,000 506,500 ^

^

780,000 6l 1,500 4,757 000

Ab , bezahlte Summe Saldo der noch zu bezahlenden außerordentlichen Aus-

^^^

gaben . . . . . . . . . . . . ^r. 9,472,000

worunter in runter Summe: Büudnerische Strassen . . . . Fr.

403,500

Rheinkorrektion . . . . . .

Rhonekorrektion . . . . .

,, 2,370,250 ,, 2,028,250

Juragewässerkorrektion (eventuell)

,, 4,670,000

Wie oben Fr. 9,472,000 ...lus obigen Zahlen ergibt sich, dass von den seit 1861 sur ausser.^ ordentliche Ausgaben bewilligten 18 Millionen bereits 8^ Millionen mittelst unserer Eiunahmenübersehüsse und verfügbaren Kapitalien bezahlt worden find , es bleiben daher noch zu bestreiten 9^ Millionen, deren

Zahlung aus die Jahre von 1867 an bis Ende 1875 vertheil.. ist, mit

Ausuahme des Beitrages an die Jnragewässerkorrektion , dessen Repar-

tition noch nicht sestgese^t ist.

Es fällt uns nicht schwer , nachzuweisen , dass diese Summe von 9^ Millionen ebenfalls durch die voraussichtlichen jährlichen Einnahmenüberschüsse bis zum Jahr 1875 gedekt werden kann.

Der Büdgetentwnrf für 1867 enthält nämlich Einnahmen ^r. 20,523,000 gegenüber Ausgaben ,, 20,128,000 mithin einen Einnahmenüberschuss von ^r.

3.)5,000 Wir bemerken hier noch, dass in den^Ausgabeu von ^r. 20,128,000 eine gewisse Anzahl ansserordentlicher oder momentaner Ausgaben ent-

306 halten sind, welche su.^essive vom Budget versehwinden werden, und die pou der Rechnung der gewohnlichen und normalen Ausgaben auszu^.

scheiden sind , um eine penane Schäzung des den Berechnungen zu Gruude zu legenden Einnahmenüberschusses zu ermoglichen.

Jm Büdgetentwurs für das Jahr 1867 erseheinen nämlich:

Ausstellung in Baris . . . . . . . . . . Fr. 160,000 . Moblirung der Kaserne in Thnn .Bündnerische

Strassen .

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. . . . . .

.

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.

,,

,,

88,000

88,000

Rhein^ und Rhonekorrektion . . . . . . . .

Truppeuzusammenzug, alle ^wei Jahre, die Halste von

,, 550,000

300,000 mit . . . . . . . . . . . ,, 150,000 im^ Ganzen ^r. 1,036.000

welche sueeessive aus dem Büdget fallen werden.

Wenn wir nun im Jahr 1867 diese Summe pou Fr. 1,036,000 für außerordentliche Zweke nicht zu verwenden hätten , so wäre der Einnahmenüberschnss um so viel grosser.

Jm Jahr 1868 wird die Verbesserung schon fühlbar werden, indem die Bosten betressend die Ausstellung in Baris und die Kaserne iu ^hnn dannzumal nicht mehr im Büdget erseheinen, und die Eutfernung dieser beiden Bosten wird den Einnahmenüberschnss um Fr. 248,000 erhohen, so dass ohne Gesahr vor wesentlicher Jrrung behanptet werden darf , dass bei dem gegenwärtigen Staude das eidgenossische Budget einen jährlichen Ueberschuss au Einnahmen über die ordentlichen Ausgaben von ungefähr 1,400,000 bis 1,500,000 ^ranken

bietet.

Wenn dieses Resultat sich noch nicht günstiger darstellt, so ist dies dem Umstaude beizumesseu , dass wir , vom Jahr t 867 an , von dem srühern Modus der Amortisirung des Anleiheus von 1857, auf wel.chem wir noch einen ...^aldo von ^r. 2,750,000 schulden, abgehen und diese Amortifiruug ins Budget aufuehmeu , statt die bezüglichen jährlichen . Summen ans den Kapitalien zu erheben.

ferner habeu wir , um die Greuze , inuer welcher die Räthe iu Be^ug aus die Beiträge an einige schweizerische Gesellschaften sich bewegen , nicht allzusehr zu beschräuken , diese Beiträge, welche dem Departement des Junern ^..r Verwendung zugewiesen wurden , als einigermaßen ständige Ausgaben betrachtet. denn es ist wahrscheinlich, dass die oben erwähnten Kredite in den eidgenossischen Büdgets stets mehr oder weniger dnrch andere, ähnliche erseht werden. Dieser Spielranm, welchen wir offen lassen, berechtigt uns um so mehr zu der Annahme, dass jedes der ordentlichen Büdgets der künstigen Jahre einen Ein-

nahmenüberschnss von 1,400,000 bis 1,500,000 Franken darbieten wird.

307 ^..estü^t ans Vorstehendes kann als bestimmt angenommen werden, dass während der neun Jahre (1867-^1875) inner welchen 9^ Millionen als Saldo der früher bewilligten Kredite zu bezahlen sind, die Einnahmenüberschüsse im ..Mauzen die Summe von 13,500,000 Franken erreichen werden.

Auf diese Weise werden wir Ende 1875 nicht nur die bisher eingegangenen Verpflichtungen, in welchen (man wolle es nicht übersehen) der eventuelle Beitrag von Fr. 4,670,000 an die Kosten der Juragewässerkorrektion inbegrissen ist , gelost haben , sondern es wird uns im ^ernern ein versügbarer Ueberschuss von Fr. 4,000,000, nämlich ^.r. 445,000 per Jahr , übrig bleiben. Wir können diesen Ueberschuss jedoch nicht in Anschlag bringen , indem derselbe , wie wir später aus einander sezen werden , zur Bezahlung der Zinsen des durch die Ansgaben sur die Bewaffnung momentan nothwendig werdenden Anleihens verwendet wird.

Wenn es uns gelungen ist , unsere Ause.nanders.^ung so klar zu machen, als es unser Wunsch war, so werden Sie, Tit., zur UeberBeugung gelangt sein, dass die eidgenössischen Finanzen bis jezt blühend genug waren, um nicht nur alle ^lausenden Ausgabeu zu deken, sondern auch um grosse, gemeinnü^ge Unternehmungen ^n fördern und zu unterstüzeu , welche als ein Denkmal der Kraft und Macht der durch ^den neuen Bund ins .Leben gerufeuen Jnstitutionen dastehen werden.

Wenn auch im Jahr 1865 unsere Jahresreehnungen mit

einem

Defizit abgeschlossen worden sind , und das Defizit des Jahres 1866 noch^edeutender werden wird, so ist es Jhnen klar, dass dieses Ergebniss nicht aus eiuem eigentlichen Maugel an Hilfsquellen entspringt, sondern vielmehr einem Zusammenfluss von Ausgaben, deren Verteilung aus eine gewisse Anzahl von Jahren mit der Anhäufung unserer jährliehen Einnahmenübersehüsse nicht in richtigem Verhältnisse steht.

Um grosse Werke beforderlieh auszuführen, haben wir die Hilssquellen der Znknnst in Anspruch nehmen müssen . aber wir haben die Ueberzeugung , dass wir allen .Ansprüchen genügen können, ohne in das

gefährliche System der b l e i b e n d e n S t a a t s schu l d zu ge-

ratheu . es wird genügen , wenn wir in Znknnst unsere Einnahmen und Ausgaben mit der grössten Sorgfalt und während einer gewifsen Reihe von Jahren unsere Einnahmenüberschüsse zur Rükzahlnng des momentan erforderlichen Anleihens verwenden.

Die Frage der neuen Bewaffnung ist von der Bundesversammlung im ^ Juli abhin grundsä^lich mit einer dem Sinn und Willen des schweiferischen Volkes vollkommen entsprechenden Energie entschieden worden.

Würde die Schweiz der selbst mit den grossten Opfern zu erkauseuden Ausrechthaltung ihrer unabhängigen und neutralen Stellung im Herzen

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des europäischen Kontinents nicht die hochste Wichtigkeit beilegen , so nähmen die Militärausgaben in unsern Budgets weniger Vlaz ein, und es fänden die finanziellen Hilfsquellen des Bundes in einer noch grossern Betheiligung an den grossen , gemeinnüzigen Werken zur Eut.^iklung und Vervielfältigung unserer nationalen Jndustrie eine leichte und lohneude Verwendung. Aber es gibt ein Gut, die Freiheit, welches die Schweiz über die Bedürfnisse seines Handels und seiner Judustrie stellt, und das schweizerische Volk wird vor keinem Opser zurüksehreken, wenn es sieh um die Wahrung seiner Unabhängigkeit , seiner Autonomie und seiner Freiheit handelt.

So zogern wir denn keineswegs , Jl^n.. Tit. , im Ansang der neuen Amtsperiode Vorschläge für di.e moglichst rasche Durchführung der von Jhnen schon im Bringe beschlossenen Reubewafsnung vorzulegen.

Da eine besondere Botschaft betresseud die Bewafsnuug sich in Jhren Händen befindet, so brauchen wir nicht in die Details einzutreten, und beschränken. uns daher daraus, die sür den fraglichen Zwel.

bereits bewilligten und noch zu bewilligenden Kredite auszuzähleu :

Einführnug der gezogenen Hinterladungsgeschüze, 8- und 12-Bsüuder (Gesez vom 1.). Juli 1866) Milbauk^.Amsler- Gewehre, Umänderung und An-

schafsuug

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.

Winchester-Gew...hre .

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Karabiner sür Genie, Artillerie und Kavallerie .

Umänderung der ^relat^Burnaud- Gewehre oder Anschaffung von Winchester- Gewehren als Vor-

rath

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,

^r. 1,474,480 ^, 1,374,000 ,, ,,

6,38 I ,466 323,626

, 600,000 ^r. 10,153,572

Rach der Ausicht der Militärverwaltung ist diese Ausgabe voraussichtlieh in ^den Jahren 1867 und 1868 zu bestreiten, nämlich :

Jm Jahr 1867 ,, ,, 1868

.

.

. . . . ^r. 6,82.),.)46 . . . . , , 3,323,626 ^r. 10,1.^572

Wir beantragen Jhuen daher , für Bezahlung dieser Ausgabe von 10 Millionen ein Anleihen aufzuuehmeu.

Jm ^erneru haben wir ^ie daraus ausmerksau. zu machen , dass unterm 17. Juli abhin die Bnudesversammlung einen Kredit von sünf Millionen erosfuet hat, um provisorisch diejenigen Ausgaben zu bestreiten, welche der Bundesrath in ^olge der ihm sür die Ansrechthalt..ng der Neutralität des schweizerischen Gebietes erth..ilten Vollmachten zn machen im ^alle wäre.

^

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Bevor der Bundesrath die durch den Bundesbeschluß vom 17. Juli vorgesehenen finanziellen Hilfsmittel in Anspruch nahm, fand er für angemessen , zuerst die erforderlichen Summen dem versassungsmässigen , in der Bundeskasse depouirten Kriegsfond ^von 2 Millionen zu entheben.

Die Detailrechnungen über die Kosten der Grenzbesezung sind noch nicht bereinigt und abgeschlossen ; indessen zeigt die vom Kriegskommissariat mitgetheilt Zusammenstellung , dass die Kosten für die Wahrung der Neutralität auf die Summe von einer Million angestiegen sind.

Diese Summe muss nun der Bundeskasse zurükerftattet werden, um das durch Art. 40 der Bundesverfassung vorgeschriebene^ doppelte Geldkontingeut zu ergänzen.

Die sowohl im gegenwärtigen Berichte als in der das Budget begleitenden Botschaft enthaltene Darstellung der der Staatskasse ^u Gebote stehenden Hilss.^uell.en weist zur Evidenz das Bedürsniss nach, dass auch für Dekung dieser Summe von 1 Million zu einem Anleihen Zuflucht genommen werden müsse. Das gesammte Anleihen betrüge demnach 11 Millionen. man würde sür dieselbe die moglichst günstigen Bedingungen zu erlangen trachten , und es sollte nach unserer .Ansicht der Zinssuss in keinem Falle 41/2^.. übersteigen. Die andern^einzelnen Bedingungen der Aussührung blieben den weitern Schlussnahmen des Bundesrathes anheim-

gestellt.

Unsern detaillirten Auseinandersezungen in Betreff unserer finanziellen Lage ist zu entnehmen , dass die Amortisation des Auleihens von eilf Millionen wahrscheinlich nicht vor dem Jahr 187.... wird beginnen konnen , indem bis zu jenem Zeitpunkte allen versügbaren Summen bereits ihre Bestimmung angewiesen ist. Jn dieser Voraussicht wird

daher bis Ende 1875 nur die sür die Bezahlung der Zinsen des An-

leihens ersorderliehe Summe im Jahresbüdget zu erscheinen haben, und es wird dieselbe durch den Einnahmenübersehuss gedekt , welchen wir hievor als diesem ^weke vorbehalten erwähnt haben.

Wenn die Bnndesversammlnng unsere Anträge annimmt, so wäre daher im Jahre 1876 in das Budget der Ausgaben eine Summe von

^r. 315,000 sür die Zinsen der ersten Hälfte des Anleihens auszu-

nehmen, und von 1868 an bis und mit 1875 hätte der Zins derGesammtsumme von eils Millionen mit Fr. 495,000 jeweilen im Budget zu erscheinen.

Vom Jahr 1876 an würde dagegen die Amortisation beginnen, und zwar durch Aussezung einer jährlichen Summe von m i n d e s t e n s 1,000,000 Fr. zur Bezahlung des Zinses und Amortisation des Kapitals. wir hoffen indessen, es werde für die Amortisation eine noch grossere ..^umme verwendet werden konuen , so dass die definitive Rlik-

zahlung dieses Anleihen... von eilf Millionen spätestens Ende 1887 be-

310 endigt sein wird. Hie^t kann man gelangen, wenn von 1876 an, statt Fr. 1,000,000, Fr. 1,200,000 für Zins und Amortisation verausgabt werden.

Diese Perspektive von Verpflichtungen , welche unsere künftigen Hilfsquellen während zwanzig Jahren absorbiren, ist jedenfalls eine Thatsache, ernst genug , um von Seite der eidgenossischen Räthe reiflieh geprüft zu werden , besonders wenn man bedenkt , dass wir bei den Jhnen vorgelegten Berechnungen von der Voranssezung ausgegangen sind , dass in den nächsten zwanzig Jahren kein unvorhergesehenes Ereigniss diese Kombinationen umstosse und dass die Schweiz während dieser langen Zeitdauer von allen politischen Krisen, welche den Frieden Europas storen konnten, verschont bleibe.

Wie wichtig auch diese lettere Betrachtung sein mag, so stehen wir nicht an, Tit., den nachstehenden ^ Beschlussentwurf Jhrer Annahme zu

empfehlen , da wir ganz überzeugt sind , dass die für die gute Bewassnung unserer Truppen zu leistenden Opser für die Schweiz eine der sichersten Garantien des Friedens und Wohlstandes sein werden.

Die

Neutralität des schweizerischen Gebietes ist zwar als eine der

wesentlichsten Bedingungen für das politische Gleichgewicht Europas anerkannt und proklamirt . aber wir dürfen nicht ganz aus diese Znstcherung baueu.^ wir dürfen uns nicht mit den. Rechte, neutral zubleiben, beguügen, sondern es ist auch nothwendig, dass alle Mächte, in deren Juteresse wir diese Neutralität besten, wohl wissen, dass wir vor keinem ...^pser z u r ü k s .l.. r e k e n , um diese Neutralität unter allen Umständen und durch unsern eigenen Willen zur Wahrheit zu machen.

Wir benuzen diesen Aulass, Jhnen, Tit., vollkommenen Hochachtung zu erneuern.

die Versicherung unserer

B e r n , den 30. November 1866.

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^

s ^ e ^ i ^ n

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^ u n ^ ^ a l .

^ ,

Der Bundespräsident: ^. M. Knüsel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft .

^chie^.

311

Entwurf eines Bundesbeschlußes betreffend

ein Anleihen von eilf ...Millionen für die außerordentliche Bewaffnung.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Antrages des Bundesrathes vom 30. November

1866,

beschließt: 1. Zur Bestreitung der Ausgaben für die Bewaffnung und die ausserordentliehen Kosten der ^renzbesezung wird der Bundesrath ermächtigt, ein Anleihen von eils Millionen ^ranken auszunehmen.

2. Die Entrichtung der Ziuseu und die Rükzahluug des Kapitals haben aus folgende Weise zu geschehen :

Bis Ende .1875 findet keine Amortisation statt, und es werden nur die Zinsen des Kapitals in das Jahresbüdget Jm Jahr 1876 und in je..,em der sollenden ständiger Rükzahlung des Anleihens wird in das Bezahlung der Zinsen nnd die Amortisation ^u von wenigstens e i n e r Million ausgenommen.

aufgenommen.

Jahre bis nach vollBudget eine für die verwendende Summe.

3. Ueber den jeweiligen ^taud dieses Anleihens ist jährlich eine besondere Rechnung zu stel.leu.

4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

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Bundesrathe.... an die h. Bundesversammlung über den gegenwärtigen Stand der Eisenbahnen im Hessin.

(Vom

30. November 1866.)

T i t. l Nachdem durch Schlussnahme des schweizerischen Ständerathes vom 17. Rovember v. J. die .Behandlung unserer Vorlage betretend die Tessiner Eisenbahnen auf die Februarsession der Bundsversammlung verschoben worden und während der ledern die Vorlage unsers Berichts nicht opportun erschien, erachten wir sur notwendig, Jhnen, in Vervollständignng der bänglichen Ulkten, über den seitherigen Verlaus und den gegenwärtigen Stand fraglicher Angelegenheit in Kürze Bericht zu erstatten und unsere unterm 6. Rovember 1865 gestellten Anträge*) naeh Massgabe der jezigen Sachlage zu modifiziren.

Mit Sehreibeu von. 22. .....ovember 1865 theilteu wir dem Staatsrathe von Hessin den eben erwähnten Verschiebungsbeschluss des Stauderathes vom 17. gleichen Monats mit. Bei diesem Anlasse luden wir die Regierung ein : 1) An den Grossen Rath (welcher damals eben persammelt war) im Ramen des Bundesrathes das bestimmte Begehren zu stellen , dass das Traee der Linie Biasca-Locarno im Laufe jener Siznng endgültig

festgestellt werde. Bezüglich der Begründung dieses Begehrens wurde *) Siehe Bundesblatt v. J. 1865, Band III, Seite 644.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend ein Anleihen von 11 Millionen Franken für außerordentliche Bewaffnung. (Vom 30. November 1866.)

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1866

Date Data Seite

303-312

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10 005 317

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