^

#ST#

Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Einführung der frankirten Briefumschläge.

(Vom 6. Juli 1866.)

Tit..

Jn England, den grössern Staaten Deutschlands und in Dänemark, sowie in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist nach und nach die Einrichtung getroffen worden, dass die Postverwaltung mit dem Frankostämpel versehene Briefumschläge versertigen lässt und zur Lage des einfachen Briefes verkaust, mittelst welcher die Briefe frankirt befordert werden. Auch Frankreich und Belgien bereiten sieh dem Vernehmen nach vor, die Frankoumschläge einzuführen.

Wirklich gereichen dieselben nicht nur zunächst dem Briefe sehreibenden Publikum zur Bequemlichkeit, sondern sie bieten für die Postverwaltung in der Beziehung einen wirkliehen Vortheil dar, dass sie keiner besondern Entwerthung bedürsen und nicht, wie bei den Marken oft in Umgehung der Posttaxe geschieht, wiederholt benuzt werden konnen.

Die Boftverwaltung hat schon vor einiger Zeit sieh zur Einführung der frankirten Briefumschläge vorbereitet und würde mit dem Vorschlage schon früher hervorgetreten sein, wenn nicht die Betrachtung, dass die kosten der Briefumschläge einen erheblichen Aussall auf dem ohnehin wenig günstigen Boftertrag herbeiführen konnten und die Rüksicht aus die hiebei zunächst betheiligten Kantone ihr etwelche ..Verschiebung angerathen hätten. Konnte diese Erwägung einen kurzen Aufschub wohl

279 rechtfertigen, so erscheint es nunmehr doch, nachdem das Publikum dieser Erleichterung im Briefverkehr mit Recht entgegen sieht und deren Werth sich allgemeine Anerkennung verschafft hat, an der ^eit, einige vorübergehende Rachtheile zu übernehmen und in Sachen vorzugehen. auch darf die Postverwaltung sich um so mehr der geneigten Aufnahme bei der Bundesversammlung versichert halten, als die ständeräthliche Kom-

miffion in ihrem Berichte vom 16. Juni 1866 über die ^eschäfts^ führung des Bundesrathes vom Jahre l 865 die Einführung der frankirten Briefumschläge als sehr wünsehenswerth bezeichnet.

Wir fügen dieser Botschaft vorerst eine Uebersicht der frankirten Briefumschläge bei, welche in andern Ländern eingeführt worden sind und nehmen an, dass vor der Hand die Schweiz sich füglieh auf 2 Sorten, nämlich zu 10 Rp. und zu 5 Rp. beschränken könne, welche für die Briefsendungen im Jnnern ^der ganzen Schweig und im Ortsxar^on dienen. Die nämlichen Umschläge können auch sowohl für schwerere (nicht einfache) frankirte Briefe im Jnnern der Schweiz als überhaupt sur srankirte Briefe nach dem Auslande verwendet werden, wenn der Versender den Umschlag mit den zur Ergänzung der Ta^e weiter erforderliehen Marken belegt. Es wird hier beabsichtigt, die

Verfertigung der Umschläge in erster Linie der eidgenössischen Münzstätte

zu übertragen, als derjenigen Stelle, welcher bereits die Lieferung der Frankomarkeu anvertraut ist, und bei welcher die Postverwaltung genügende Kontr^le voraussehen kann. Es haben vorläufige Ausmittlungen mit derselben über die technischen Erfordernisse, die Gewährleistung und die zu stellenden preise bereits stattgesunden ; nichts desto weniger bleibt vorbehalten, die Fabrikation im Wege anderweitiger Konkurrenz zu erzielen, sobald es sich vortheilhafter erzeigen sollte.

Ueber die Beschaffenheit der Umschläge sind wir noch nicht in der Lage, endgültig abgeschlossene Vorlagen zu machen . indessen sind nach Einholung von Jnformationen durch Experten und hierseits ergangene Prüfungen und Versuche nachstehende Rormen in .Aussicht genommen worden.

1) Es werden Umschläge zweier Sorten, nämlich zur Ta^.e von 5 Rp. und von 10 Rp., wovon die Erstern zunächst für Briefe des Ortsra.^on und die Leitern sur Briefe aller .veiteru Distanzen des innern Verkehrs dienen, verfertigt.

2) Die Umschlage erhalten den Umsang der gewohnlichen Briefumschlage größerer Privatbriefe, nämlich von 49 Linien aus 28 Linien, nach beigefügtem Muster. Ein größeres Format kann nicht angerathen.

werden, da das format hauptsächlich die Kosten der Lieferung bedingt und neben allfällig grossern Formaten auch kleinere aufgestellt werden müssten.

3) Die Umschläge werden aus leichtem, doch hinreichend festem Papier verfertigt und anf dem untern Rande der Klappe gummirt, um

280 mittelst Anfeuchtung den leichten Verschluß der ganzen Klappe möglich zu machen, wobei dem Versender überlassen ist, den Verschluss noeh durch eine Oblate oder eine Schlusset^uett.. zu verstärken.

4) Sie erhalten in Relies- und Farbeudruk in der rechten obern Eke einen den Frankomarken ähnlichen, dennoch durch Form und Zeichnung von denselben leicht unterscheidbaren ovalen Stämpel, das eidgenössische Kreu^ im Wappeuschilde enthaltend und sonstiger passender heraldischer Aussehmükuug mit deutlicher Bezeichnung des nominalen Werthes, in gleicher Farbe wie die Marken des entsprechende.. Ta^verthes. ^..ie vorläufige Zeichnung eines 10 Rappen-Umschlags, deren definitive Bestimmung weiterer Beratung und Versuchen vorbehalten bleibt, wird hier beigefügt.

Auf Weiteres übergehend berühren wir vorerst die Kosten der ^abri^

kation, bei deren vorläufiger Abschäzung die Einriehtuug als bleibeud

angenommen worden ist, demnach dem Uuternehmer, der hiefür Maschinen im Betrage von 16,000 bis 20,000 Franken auf eigene Rechnung ...nzuschasfeu hat, die Fabrikation auf eine längere ^eit oder sonstige Kompensation zugesichert werden muss. Zur besseren Kontrolirung, sowie zugleich zum okonomisehen Vortheil wird es dienen, das Bapier durch die Bostverwaltuug anzuschaffen. Unter diesen Annahmen ist ein Breis von 75 Rp. für je 100 Stük Umsehläge, in Bakete verpakt und zur Versendung fertig, vorläufig ermittelt worden.

Ueber die technischen Ersorderuisse der Fabrikation und die Faktoren, auf welchen diese Breisberechnung beruht, erlauben wir uns im Mähern

aus den beigefügten Bericht der Experten, vom 30. August 1864, hin-

zuweisen und bemerken noch, dass die Feststellung der definitiven Uebertragung an die Münzstätte und des .....ieferungspreises Gegenstand weiterer und einläßlicherer gemeinschaftlicher Untersuehuugeu un.^ VerHandlungen des Bostdepartemeuts und des ^inan^epartemeuts bilde... wird.

Ueber den Umfang des Verbrauches, demnach über die der Bostverwaltung im Ganzen entstehenden Kosten der Unternehmung. lassen sich sür eiumal nur sehr unvollständige Berechnungen aufstellen. Es dürfte der Wirklichkeit am nächsten kommen, wenn wir annehmen, dass man wenigstens für die ^ bis .^ der frankirten internen und ausindischen Briefe Umschläge verwenden wird. Jm ersten Jahre der

Einführung der Umschläge mag die Zahl der sraukirten Briefe 24

Millionen erreichen, der Bedarf an Umschlägen wird dah^r wenigstens auf 12 Millionen Stük auflegen, zu deren Anschaffung eine Ausgabe verwendet werden muss von beiläufig

(75 Rappen per 100 ^tük) . . . . . . . . ^r. ..)0,000

wovon in Abzng kommen: Kostenersparniss für Minderbedars von Frankomarken

(12 Millionen ^ Rp. ^0,7 für 1000 Stük)

. . ,, .^,684

Anschlag der Mehrausgabe für das erste Jahr F^. 80,316

281 Um diesen Ausfall aus dem Briespoftertrag zu vermeiden, stellten wir uns die Frage, ob nicht die Kosten der Fabrikation der Umsehläge aus den Verkauspreis gelegt werden sollten, indem man die Tax^e der Umsehläge sür das Ortsra^on auf 6 Rp. und diejenige für die weitern ^...istan^en auf 11 Rp., oder den Breis sür 100 Stüke der Erstern auf

500 ^ 50 - 5,50 Rp. und der Lebern aus 1000 ^ 50 .^ 10,50 Rp.

stellen würde. Obgleich ein Behelf dieser Art für die Boftkasse vor^ teilhast war.., so kann der Bundesrath dennoch einen solchen Vorschlag nicht empfehlen. Rieht nur würde dieses Versahren in der Ausführung

der sonstigen vorzüglichen Einfachheit der Einrichtung nachtheiligen Ein-

trag thun, sondern. leicht der ganzen Einrichtung den Anschein einer ängstlichen und widrigen Manipulation verleihen, und den Werth einer willkommenen und bloss aus Verbesserung gerichteten Massregel benehmen,

so dass die Einrichtung nicht die volle Zustimmung, die ihr beim Bubli-

kum zu wünschen ist, zu Theil werden dürste. Auch würde ^die Schweiz mit diesem Anschlage einzig dastehen, da andere Staaten einen solchen entweder ni.emals berechnet haben oder aber davon , als unzwekmässig, wieder abgekommen sind.

Auch wird die unbedingte und uninteressirte Anbietung dieser VerBesserung am meisten dazu ^beitragen , den srankirten Briesverkehr in stärkerer Broportion zu vermehren und hiedurch die in dem Ertrage der Briefe vorerst entstehende Lüke in baldiger Zeit wieder auszufüllen.

^er Ertrag der Briespost erreichte im Jahr 1865 die Summe vou .

.

.

.

1864 . . . . . . . , 1863 . . . . . . . , l 862 (1. Jnli 1862 Einführung der dermaligen Einheitstar^e) 186l . . . ^ . . . .

Fr. 3,613,441

, , ,, ,,

3,467,436 3,405,010 3,280,038 3,142,2.)1

und verzeigt hienach im Durehsehnitt eiue jährliche Vermehrung von 1l7,78^ Franken, so dass die Annahme nicht gewagt erscheint, eine dem Bublikum erwünschte Verbesseruug konue eine die Summe von

80,000 Fr. bald ausgleichende Mehrzunahme des Ertrages zur Folge haben.

Will mau übriaens der Bostverwaltung die Durchführung dieser Einrichtung erleichtern, so ist daraus Bedacht zu nehmen, die interne ^riessrankirung weiter dadurch zu begünstigen und folgerecht herbeizusühren, dass man die Frankoprämie auch aus die Ortsbriese ausdehnt, indem man die ^xtstar^e, die im ^rankirungssalle 5 Rp. beträgt, für den unfrankirten Brief aus 10 Rp. erhoht.

Jm Jahr 1862 hatte, bei Berathuug des dermaligen Ta^engesezes, der Bundesrath bereits in diesem Sinne seiuen Vorsehlag gestellt. ^ie Fraukirung der Briefe war nun damals noch nicht in beinahe allgemeine

282 Uebung übergegangen, und es wurde aus Rüksicht auf bisherige Bewohnheiten, zwar entgegen einer konsequenten Durchführung des dem Geseze zu Grunde gelegten Systems der Fxankirung, pon der Festsezung einer Zuschlagt...^... für niehtfrankirte Ortsbriefe abgesehen.

Seither hat die Frankirung der Briefe sieh als Regel behauptet, und es ist bei allen wohlgeleiteten Vostverwaltungen der Grundsaz eines Banale für die Richtfrankirung aufgenommen. Es werden an internen Briefen berechnet: Vom einfachen Brief süx den Orts-Ra.^on. für weitere Distanzen.

.^p.

Frankirt.

in Frankreich .

., Jtalien . .

,, Belgien . .

,, Deutschland

,, England . . . .

,, den Vereinigten Staaten von Nordamerika .

10 5 10 l 3^ l 10^ 10^ 16

.

unfrankirt.

.^p.

Frankir .. Unfrankirt..

15 10 20 10^ 21 21

20 20 20 21 32 10^

30 30 30 32 43 21

26

16

26

Es erscheint nun der Zeitpunkt der Einführung der frankirten Briefumschlage für ganz geeignet, die im ......ax.geseze vom 6. Februar 1862 vorhandene Luke des Ta^uschlags aus unsrankirten Briefen des OrtsRadons auszufüllen, indem man die Tax^e dieser Briefe auf 10 Rp.

festsezt, worin weder eine Härte noch sonst irgend eine Unrichtigkeit zu finden ist. Dagegen sieht der Bundesrath wohl ein, dass ein entschieden weiter gehender Schritt, nämlich die verbindliche ^rankirung der internen Briefe nicht Eingang finden würde, da mit einer derartigen Anordnuug die .^olge ^u verbinden wäre, dass die uufrankirten Briefe gax nicht zur Beförderung gelangen würden, womit noch eine Ungleichheit in der Behandluug der Briefe nach dem ...luslande entstünde, auf welche man, den Verträgen gemäss , den ^rankiruugszwaug nicht anwenden konnte.

So sehr eine verbindliche Frankirung sich vom bloss administrativen Standpunkte aus empfehlt, so wenig günstige Ausnahme dürfte sieh eiue solche bei deu Korrespondenten versprechen , die , wenn auch in den meisten Fällen durch das eigene Jnteresse zur ^raukirung veranlagt , dennoch immer die Wahl der srankirten oder unsrankixteu Versendung behalten wollen und überhaupt unnothige Beschräukungen der sreien Verfügung über ihren Briefwechsel mit Unwillen aufnehmen.

Der Bundesrath erachtet nun , es sei in beiden Richtungen der Einführung frankirter Briefumschläge und der hohern Festsezung der Tar^e nichtfrankirtex Ortsbriefe auf 10 Rp. ohne weiters vorzugehen und stellt den .Antrag :

283

^

Es sei von Seite der eidgenössischen Räthe ein bezüglicher Beschluß nach dem untenstehenden Vorschlage zu erlassen.

Bern, den 6. Juli 1866.

Jm Ramen des fchweiz. Bundesrathes, Dex Bundespräsident:

.^. .^. Knusel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : ^chie^.

^esezentwnrs betreffend

die Anführung frankirter Briefumschläge.

Die Bundesversammlung dex s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , in Erweiterung der Bestimmungen des Art. 7 und in Abänderung des Art. .. des Bundesgesezes über die Vostta^.en , vom 6. Februar

1862; nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 6. Juli 1866, beschließt:

Art. 1 . Die Vostverwaltung hat ausser den im Art. 7 des Bostta^engesezes vom 6. .^ornung 1862 vorgesehenen Briessrankomarken zur ^rankirung von Briesen auch Umschläge mit den Frankozeichen versehen und der Tax^e der .^..rtsbriese von 5 Rp. und derjenigen weiterer schweizerischer Distanzen von 10 Rp. entsprechend, zu erstellen und zum Rennwerthe zu verkausen.

Art. 2. Von Briefen bis aus 10 Gramme. die vom Bureau oder der Ablage des Versenduugsortes bis zum Bureau oder der Ablage des Bestimmungsortes in gerader .Linie nicht weiter als 2 Stunden beordert werden, ist die Tax^e festgesezt: sur den srankirten Bries aus 5 Rp.

,, ,, unfrankirten ,, , , 1 0 ,, Art. 3. Der Art. 2 desBosttax^engesezes vom 6. Februar 1862 wird hiermit ausser Krast gesezt.

284

#ST#

Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend eine neue Preis-Eintheilung des Telegraphennezess.

(Vom 29. Juni 1866.)

Tit..

Wir haben die Ehre, der h. Bundesversammlung nachstehend einen Gesetzentwurf betreffend Abänderung des Art. 1.) des Bundesgesezes vom 20. Dezember 1854 über die Organisation der Telegraphen-Ver-

waltuug, welcher die Kreiseiutheiluug des Telegrapheunezes feststellt, vorzulegen.

Dieser Gesezentwnrs erhoht die Zahl der Telegraphenkreise von vier aus sechs und bezwekt, durch Verminderung ihrer Ausdehnung die Thätigkeit der Jnspektoren wirksamer zu machen.

Die Aufmerksamkeit der Bundesversammlung wurde schon Biederholt auf diese Frage hingelenkt. Wir verweisen namentlich auf den unterm 1. Juli 1864 an den Ständerath auf dessen Begehren erstatteten Berieht über die Frage der Vereinfachung der Telegraphen-Verwaltnng und den bezüglichen Bericht der ständeräthlichen Kommission über den nämlichen Gegenstand vom 22. September Es handelte sieh damals nm den Gedanken , die Juspektoren der Telegraphen kreise zu unterdrüken; beide eitirten Berichte wiesen aber die Rüzlichkeit. ja

Siehe BundesbIatt, Jahrgang 1864, Band II, Selte 805.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Einführung der frankirten Briefumschläge. (Vom 6. Juli 1866.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1866

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.07.1866

Date Data Seite

278-284

Page Pagina Ref. No

10 005 161

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.