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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom 26. März 1866.)

Die konigl. italienische Gesandtschaft hat sich veranlag gesehen, unterm 17. März neuerdings eine Rote bezüglich der Alpenbahnfrage dem Bundesrathe einzugeben.

Der Wortlaut dieser Rote ist folgender: ^ ,,Der Unterzeichnete, ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mimster Seiner Majestät des Königs von Jtalien , hat die Ehre , nach den ihm von der italienischen Regierung unterm 6. dieses Monats ertheilten Weisungen, an Seine Exzellnez den Herrn .K n ü s e l , Bundesprästdenten der Schweiz, die nachfolgende Erklärung zu richten.

,,Wenn die Regierung des Königs als zwekmässigsten Vunkt für den Durchstich der schweizerischen Alpen den St. G o t t h a r d wählte (wie dies durch Rote herwärtiger Gesandtschaft vom 27. Februar abhin dem Bundesrath eroffnet wurde), und vom Splügen für so lange abstrahirte, als das St. Gotthardunternehmen nicht als weniger ausfuhrbar erscheint, so wurde sie hiezu nicht durch die seinerzeit vom Bundesrath gegen diesen Pass ausgeworfen Bräjudizsrage bestimmt, iu Bezug auf welche Frage

die Regierung des Königs sieh im Gegentheil veranlasst findet, die weite-

sten Vorbehalte zu machen.

,,Vielmehr hat nur die Rüksicht auf die nach den Konklusionen der neulich angeordneten und erst jüngst geschlossenen Enquête damit ver-

knüpften Vortheile die Regierung des Königs dazu bewogen, sich für den

St. Gotthard auszusprechen und dem Parlament einen Gesezentwnrs vorzulegen . bezwekend die Forderung des Baues einer Eisenbahn in dieser Richtung, wohlverstanden für den Fall, dass die übrigen dabei interessirten .Länder eine erl.lekliche Mitwirkung würden eintreten lassen.

..Sollte jedoch gleich von vornherein die Unmogli.hkeit zu Tage treten, von den transalpinen Ländern eine wirksame Mithilfe zu erlangen (wobei es übrigens der Regierung des Königs, was die Schweiz betrifft, nicht darauf ankommt, ob diese Mitwirkung von den Kantonsregierungen und von Korporationen, oder aber von der Bundesregierung ausgehe), oder sollte nach einem gewissen Zeitraum die von der italienischen Regierung beanspruchte Hilsssumme nicht ausgebracht sein, so behält sich dieselbe in der Frage der Alpenüberschienung, sowol in Bezug ans die geeignetsten

Bnndesblatt. Jahrg. XVIII. Bd.I.

3t

394 Mittel zu.. Wahrung der italienischen Jnteressen, als aus die Wahl des Basses, volle Freiheit vor.

,,Jndem der Unterzeichnete Seine E^ellenz ersucht, ihm den Empfang dieser Rote gefälligst anzeigen zu wollen , benuzt er auch diesen Anlass , um Wohlderselben die Versicherung seiner vollkommensten Hochachtung zu

Diese Rote erwiderte der Bnndesrath also: ..Der Bundesrath hat die Ehre, dem Herrn Minister Jtaliens den ......

Empsang seiner Rote vom 17. dieses Monats anzeigen , mit welcher ^ Seine Er^ellenz, gemäss den von der k. Regierung erhaltenen Weisungen, die Erklärung an den Bundesrath richtet: es sei die Regierung des Konigs, wenn sie als ..^wekmässigsten Bn..kt für den Durchstich der sch.veizerischen Alpen den St. G o t t h a r d wählte und vom Splügen für so lange abstrahlte , als das St. Gotthardunternehmen nicht als weniger ausführbar erscheint , hie^. nicht durch die seinerzeit vom Bundesrath gegen diesen Bass ausgeworfene Bräjndizsrage bestimmt worden, in Bezng ans wel.he ^rage die Regierung des .Honigs sich im Gegentheil veranlasst finde, die weitesten Vorbehalte ^u machen. Vielmehr habe nur die Ruksi^ht auf die nach. den Konklusionen der ueulich angeordneten und erst jüngst geschlossenen Enquete damit verknüpften Vortheile die Regierung des Konigs dazu bewogen , sieh für den ^t. Gotthard aufsprechen und dem Barlam..nt einen Gese^eutw..rs vorzulegen, be^wekend die Forderung des Baues einer Eisenbahn in dieser Rieht..ng, wohlverstanden für den ^all.

dass die übrigen dabei interessirten Länder eine erklekliche Mitwirkung würdeu eintreten lassen. Es behalte sich die Regierung des Konigs je^.

doch, salls gleich von vornherein die Unmoglichkeit zu Tage treten würde.

von den transalpinen Ländern eine wirksame Mithilfe zu erlangen (wo^.

bei es übrigens der Regierung des Kouigs, was die ^ehwei^ betrifft, nieht

darauf ankomme, ob diese Mitwirkung von den Kantonsregierungen und von Korporationen, oder aber von der Bundesregierung ausgehe), oder falls ua.h einem gewissen ^eitraum bie von der italienischen Regierung beanspruchte Hilsss^mme ui.ht ausgebracht sein sollte , in der ^rage der ^llpenüberschienung , sowohl in Bez..g anf die geeiguetesten Mittel ^nr Wahruug der italienischen Jnteressen, als aus die Wahl des Basses, volle Freiheit vor.

. ,,Der Bundesrath auerkennt vollständig das freie Entsehliessungsrecht der italienischen Regierung bezüglich der ^rage, ob nnd unter welehen Bedingungen sie einem schweizerischen Alpenpasse ^ubsidien ^..wenden wolle. Ra.hdem dieselbe sieh in erster Linie für den Gotthard erklärt hat, kann vor der Hand für den Bundesrath keinerlei Grund vorhanden sein, in weitere Eroberungen über die Bedeutung des von ihr dureh Art. 8 des Vertrages zwischen der .^ehwei^ und Sardinien vom 8. Juni 1851

395 (durch nachträgli.he Erklärungen ausgedehnt auf Jtalieu) übernommenen Engagements einzutreten.

das e.an^e Koni^.e.eh

..Jmmerhiu erachtet es der Bundesrath für seine Bflicht. der Erklärung der italienischen Regierung gegenüber au.h die Rechte der Schweig eventuell zu verwahren , damit u.cht ein diessälliges Stillschweigen ^u irrigen Folgerungen Anlass geben moge.

,,Der Bundesrath ergreift au.h diesen Anlass, Seiner E^ellenz dem Herrn grasen Mamiani die Versicherung vollkommenster Hochachtung ^u erneuern .^

Die Rote der k. italienischen Gesandtschaft hat der Bundesrath sämmtliehen Kantonsregieruugen , so wie dem Gotthardkomite in Luzern und durch Vermittlung der Regierung von St. Galleu dem dortigen Lukmauierkomite ^.r Kenntmss gebracht , und . an den schweizerischen Minister in F l o r e n z das umstehende Schreiben erlassen:

,,Die italienische Gesandtschaft hat uns eine Rote mitgetheilt, welche das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nnterm 21. Februar d. J.

in Sachen der Alpenbahnfrage an die genannte Legation gerichtet hat.

,,Daraus erhellt , dass die konigliehe Regierung steh , absehend von andern Projekten , für die Gotthardlinie mit langem Tunnel entschieden hat , aus deren Verwirklichung von nun an alle Anstrengungen der interessirten Theile e.eri.htet sein sollen. Die konigliehe Regierung erklärt sich serner bereit, ihren Theil ^ur Unterstützung des Unternehmens beizutragen , wenn das Gleiche auch von ^eite der übrigen Betheiligten ges.^ehe, und aus ihrem Entscheide ^u Gunsten des Gotthard ^u beharren, so lange nieht die Erfolglosigkeit dieser Bestrebungen dargethan sein werde.

,,Wir haben nicht ermangelt, den Jnhalt dieser Rote sowohl den Kantonen , als dem am Unternehmen zunächst betheiligten Komite ^ur Kenntniss zu bringen.

,,Das Gotthardkomite drükt nun seine lebhafte ^reude über diese Eutseheidung der kouigliehen Regierung und die dadurch gewonnene Grundlage sür die Verwirklichung der hier in Frage stehenden internationalen .Ausgabe aus. Ebenso habe es mit lebhafter Befriedigung wahrgenommen, dass in dem bezüglichen Gesezesvors.hlag an das Parlament eine ^ubsidie im Betrage von 5l^ bis 57 Millionen in Aussicht genommen werde, welche Jtalien unter der Bedingung , dass von den ausseritalienischeu Staaten und Betheiligten ebensalls ....^ubstdien im Betraae von 35 Millionen Franken an das Unternehmen geleistet werden, dem Gotthard ^.zuwenden gedenke.

^Das Komite ersn.l..t uns, dem italienischen Ministerium hinwieder zu erofsnen , dass es steh in der Lage befinde , für die Ausführung des Gotthardprojektes Subsidien im Betrage von Fr. 15,050,000 anbieten,

396 unter der .^oraussezung, dass das im kommerziellen Gutachten zu Grunde gelegte Traee zur Ausführung gebracht und dass von einer Baugesellschast hinlangli.^ Garantie für die gehorige Dnr.hsühr..ng des Unternehmens geboten werde. Von dieser Summe seien einzig ^r. 1^300,000 an Ve-

dingungeu geknüpft, bezüglich welcher sedo.l., na^h dem bisherigen Verlaufe der im Gange befindlichen Unterhandlungen zu s.hliessen , mit Zuversieht erwartet werden dürfe , dass dieselben in .Bälde zur Erfüllung kommen werden.

,.Jnde.n das fomite sich übrigens verbindlich mache , seine Anstren^ gungen zur Erwirkung noch weiterer Subsi.^en in der .Schweiz sortzusezen, erklare es sich bereit, an Verhandlungen Tl^il zu nehmen, die den Zwek haben, aus den oben erwal^.ten Grundlagen eine Verständigung über die weitern Schritte, wel.^e zur Verwirklichung des Gotthardprojeites im .^lllgemeinen oder zur ^estse^ung der Stellung der ..^ubsidienbeiträge zum Unternehmen im Besondern zu thun seien, herbeizuführen, und ^es gewärtige die diessällige Einleitung von ^eite des italienischen Ministeriums in dem dieser hohen Behorde hie^u geeignet scheinenden Momente.

.,Jndem wir Jhnen von dieser Erosfunng des Gotthardkomites Mittheilung zu machen die Ehre haben , laden wir Sie ein , davon der italienischen Regierung besörderlichst Kenntniss zu geben , mit dem Beifügen , dass der Bundesrath seinerzeit gerne die Entschliessungen der konigliehen Regierung entgegennehmen werde und bereit sei, bei etwaigen Unterhandlungen, welche in dieser Beziehung stattfinden dürsten, sich ebenfalls vertreten zu lassen.

,,Genehmigen Sie ^..^

(Vom 29. März 1866.)

Der Bundesrath hat sein Vostdepartement ermächtigt, die unterm 13. Dezember v. J. unterhandelten Verträge 1) mit der Verwaltung der Eisenbahnen der Westschweiz über die Benu^ung derselben sür den Bosttransport, 2) mit den Verwaltungen der Franeo.. Suisse -Bahn und der .^aris^ .^on^M.^iterran^e-Bahn über die zwischen denselben und der sehweizerischen Bostverwalt.mg auf der Linie V o n t a r l i e r ^ R e u c h a t e l ^ e .

zn unterhaltende Verkehrsverbindung definitiv al.^us..hliessen, unter Festsezung einer dreimonatlichen .^ündig.mgsfrist für den leztern ^ertrag.

397

(Vom 3. Aprit 186^.)

Die Regierung von Waadt hat dem .Bundesrath mit Schreiben vom 31. vorigen Monats die Anzeige gemacht, dass Hr. Oberst Francois E o r b o z , von Epesses, Mitglied des schweig Nationalrathes, am 1t... Mar^ abhin gestorben sei.

Dem Bundesrathe sind Demissionen eingereicht worden: t) von Hrn. Beter Jen n^, ^von Schwanden (Glaxus), Mitglied des Nationalrathes , der aus Gründen seines Alters nnd seiner Ge^ schäste den Austritt aus dem Nationalrath mit Sehreiben vom

28. März abhin erklart;

2) von Hrn. Duplan-Veillon, in Lausanne, der wegen seiner Er-

wählung als Mitglied des waadtländischen ^antonsgeriehtes von

seiner bishex bekleideten Stelle eines eidg. Untersuchungsrichters für die franzostsche ..Schweiz laut seinem Schreiben vom 31. Mäxz d. J.

zurüktritt.

(Vom 6. April 1866.)

Auf den Bericht des schweif Bostdepartements hat der Bundesrath die Trennung des Tele^aphendienstes in Glarus vom dortigen Bostdienfte.

beschlossen.

Als Bosthaltex in Haag ^St. Gallen) ist Hr. Georg Egli, von dort, und Stationsverwalter daselbst, gewählt worden.

3398 Berichtigung.

Uebereinkommen wegen Freihaltung vom Militärdienste hat dle Schweiz bisher abgeschlossen .

mlt Bauern (26. .November 1858),

,. . W ü r t t e m b e r g (4. März 1859), ., (7/18. November 1859), .

., Bremen (22. Oktober / 2. November 1860), ,, e s s e n . D a r m st .. d t (12. Oktober 5. November 1860).

,, Holland (4/30. August 1862), ., Belglen (11. Dezember 1862),

,, N a s s a u 15/19. Januar 1864, ., Oesterreich (18. Dezember 1864, ,, Sachs en Königreich, (27. Januar 4. Februar 18....5), ,. Sachsen-Meiningen (22. Dezember 1865 /2. Januar 1866),

11 Staaten, nicht 9, wle es auf Selte 371 hievor lrrlg angegeben ist.

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07.04.1866

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