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Botschaft des

Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Herabsezung der schweizerischen Einfuhr zölle auf Eisen.

(Vom 5. Dezember 1866.)

Tit.l Eine Anzahl schweizerischer Maschinenbauer und Eisenhändler haben im Laufe dieses Sommers eine Vorstellung an den Bundesrath gerichtet, welche eine Abänderung, resp. herabsezung der schweizerischen Einfuhrzölle aus den Rohstossen für die schweizerische Eisenindustrie verlangt.

Jn einem Rachtrage zu dieser Vorstellung formuliren sie ihre Begehren näher.

Dieselben verlangen folgende Modifikationen im Zolltarife .

^ .

.

^

.^r.

Eisen, rohes, in Masseln . . . . . .

Eisen, geschmiedetes, gezogenes, gewalzte.^ .

Eisen zum Maschinen- und Schiffsbau . .

Eisenblech, rohes, nicht besonders genanntes ,, in grössern Dimensionen .

Eisendrath, Weissblech, verrinnt oder verbleit Stahl, roher . . . . . . . .

Eisenguss, unverarbeitet . . . . . . .

,, verarbeitet . . . . . . .

Maschinen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^p.

30 -. 05

^

.^r.

1.

.

1.

1.

1.

1.

.

.^p.

-^. 30 30 -^. 30 50 -. 75 30 -. 30 5.)

1 50

.

.

.^^r^eschlaaener ^^.

1.

.

1.

.

2.

---

-

^ ^^

2. 2

---

338 Die Betenten begründen ihr Begehren damit, die Lage der schwer zerischen Eisenindustrie, resp. der Maschinenbauer, sei bezüglich der Konkurrenz fremder Erzeugnisse immer schwieriger. Das Eisen (vorzüglich handelt es sich um das Schmiedeisen) sei , im ..^erhältniss zu seinem Werth, namentlich im Vergleich zu andern Rohstoffen , zu hoch belastet, und eine Herabsezung der betressenden Zollsäze habe sür die einheimischen Eisenwerke keine naehtheiligen folgen, weil dieselben kaum den fünften Theil des Bedarfes für die schweizerische Jndustrie lieserten und ihr Eisen, seiuer besondern guten Eigenschaft wegen und seines bedeutend hohern Breises ungeachtet, immerhin einen gesicherten Absaz finden müsse, während der schweizerische Masehineubauer sür den grossern Theil seines Bedarfes sieh mit dem wesentlich billigern fremden Eisen zu behelfen genothigt sei, wenn er konkurrenzfähig bleiben wolle.

Der Bundesrath wies am 2.). Juni d. J. diese Begehren ab, weil er das Bedürfuiss einer solchen ausnahmsweise Abänderung des Zolltariss materiell nicht nachgewiesen und sormell nicht thunlich faud , die angeregte ^rage ans ihrem Zusammenhange mit andern Fragen zu xeissen ^ es müsse dazn die in Aussicht stehende Berathung und ^.estsezuug eines definitiven Zolltarifs abgewartet werden.

Gegenüber diesem Entscheid sahen sich die fragliehen Betenteu im

Falle, ihr Begehren an die gese^gebenden Räthe zu stellen. Gleichzeitig petitionixten die schweizerischen Eisenwerke um ^esthaltung der damaligen Eiseuzolle. Beide Begehren liegen uns zur Untersuchung und Berichtexstattung vor.

Um die Sache eiuer möglichst gründlichen und allseitigen Beleuchtung zu unterstellen , haben wir unser Handels- und Zolldeparte^.

ment beauftragt, folgende Bersoneu als Sachverständige einzuberufen .

Herrn Konrad Rauschenbach , gew. Maschinenbauer, in Schasfhausen ;

^, ^ritz Blosch, Grossrath, in Biel.

,, ,, ,, ,,

Franz Brunner, Vertreter der von Rol.^schen Eisenwerke , E. v. Gonzenbach, vom Hause Eseher W^ss ..^ Komp. iu Zürich ; Rieter, Ehes der ^irma J. J. Rieter, iu Winterthux ; Vallotton, Direktor der Eisenwerke in Vallorbes.

Das Hans Rie t er, sowie die Firma E s c h e r , W ...ss und Eomp., stehen an der Spize der Betenten.

Die Berathnng mit diesen Experten , .nit Ausnahme des Herrn R a u s c h e n b a c h (der wegen Gesundheitsverhältnissen nicht theilnehmen konnte^, fand am 20.^ Rovember unter dem Vorsize des Vorstehers des Handels- und Zolldepartements statt. (S. das betreffende Brotokoll.)

Rach einer sehr einlässlichen Diskussion, iu welcher ausäuglich jeder Theilnehmer seine speziellen Jnteressen nachzuweisen und geltend zu machen gesucht hatte, vereinigten sich zulezt sämtntliche Theilnehmer der

339 Konferenz dahin, von einer Abänderung der Zollsaze anf Eisen zu abstrahiren, dagegen zu perlangen, dass der unverarbeitete Stahl in allen Formen den entsprechenden Eisensorten assimilât werde. Ebenso wurde als ein Gebot der Billigkeit anerkannt , den schweizerischen Maschinenbauern für die nach dem Auslande er^portirten grossern Maschinen den auf dem Rohstoff bezahlten schweizerischen Einfuhrzoll in billigem Verhältniss theilweise zurük zu geben.

Der Bundesrath, nach gehöriger Würdigung der dabei in Betracht fallenden Fragen, hat nun die Ehre, seinen Bericht über diese Angelegenheit zu erstatten.

Die Betenten behaupten, die Zollsäze des schweizerischen Zolltarife.^ auf Eisen hatten die .^atur eines Schnelles zu Gunsten der schweizerischen Eisenwerke. Diese Behauptung ist unrichtig.^ Das ganze schweife-

rische Zollsystem ist kein protektionistisehes. Bei der Einführuug des jezigen

Zollwesens sollte man die innern Zolle beseitigen, d. h. die gesammten Zoll-, Brüken - und Weggelder, so wie die übrigen derartigen Gebühren an die Schweizergren^e verlegen und dabei , ohne die Gesammtsumme der bisherigen Bezüge namhaft zu überschreiten , die einzelnen Tarissäze .^ach Anleitung der Vorschristen der Bundesverfassung feststellen. Man zählte dabei daraus, dass durch die grossen Ersparnisse der neuen Bezugsweise , welche eine Menge Beamter und Angestellter, Lokalitäten und Zinse überflüssig mache , sich immerhin zu Gunsten der B..ndesverwaltu..g ein Ueberschuss der Einnahmen ergebe, welcher einen wesentlichen Theil der erforderlichen Ausgaben der Bundesverwaltuug zu de^en im ^alle sei.

Damals, 184.), fand man, dass 5 Millionen Zentner Güter aller Art 3,600,000 alte ^ranken dergleichen Gebühren bezahlen, somit durchschnittlich ein Zentner sieben alte Ba^en. Bei der Ausstellung des ^ariss musste somit dieser Betrag die Einheit bilden, von welcher, in verminderndem oder erhöhendem Sin^ne, ausgegangen werdeu musste.

Da nun auch die Zoll.. gleichsam eine indirekte Auflage sind, so musste man ferner die Durchschuittsta^e vorab dort anzuwenden suchen, wo es sich um Waaren handelte, die nicht nur den. Grenzverkehr augehoren, sondern in der ganzen Schweiz zirkuliren und von allgemeinem Gebrauche find.

Bei ^er ^pezialeiureihung der Waaren in die verschiedenen Tarisklassen bot gerade das Eisen in seinen verschiedenen Abstufungen mannigfaltige Schwierigkeiten dar, und gab zu sehr einlässlicheu Besprechungen Anlass, immerhin aber beabsichtigte man auch beim Eisen keinen .^chuzzoll, aber auch kein.e Vernichtung der einheimischen Eisenwerke.

Es ist wohl kaum ein Artikel wie das Eisen, der so allgemein gebraucht wird, wo der Reiche v..rhältnissmässig wie der Aermere die darauf hastende Abgabe entrichten muss.

340 Darum wurde in jener Zeit ein Eingangszoll von zehn alten Bazen aus den Zentner Schmiedeisen gar nicht zu hoch und snr unbillig gehalten, und die eidg. Räthe sezten ihn in diesem Betrage fest.

Als dann im Jahr 1851, der Einführung des neuen Münzfnsses wegen , auch der Zolltarif einer Revision unterworfen werden musste,

trugen die Räthe Bedenken, den Zoll von 1 Fr. 50 Rp. für das ge-

Rammte Schmiedeisen zu blassen, im Hiublik darauf, dass gerade zum Maschinen^ und Schiffsbau viel wohlfeiles Steinkohleneisen eingeführt werde, wovon der Werth kaum 14 ^ranken per Zentner beträgt. ^ie bestimmten daher eine Eiugangsgebühr vo... nur 75 Rappen per Zentner für dasjenige Schmiedeisen, wovon der Rentner nur 14 Franken oder weniger werth sei ; das theurere Eisen dagegen sollte 1 ^r. 50 Rp.

bezahlen. Jm Jahr 1855 sodann wurde das bloss 18 Franken oder weniger werthe ^Eisen zum niederern Zollsaz zugelassen , und als die Verzollung des so in z.vei Klassen getrennten Eisens zu den großen Schwierigkeiten und .Anständen sührte , vereinigte man die Eisensorten wieder, und am 19. Juli 1856 erfolgte ein Buudesbeschluss , welcher den Eingangszoll aus dem Sehmiedeisen, ohne Rüksicht auf dessen Werth, aus einen Franken per Zentner , gerade die Durchschnittssumme der früheren losgekauften Gebühren sestsezte. So blieb es bis auf den heutigen Tag , uud die Eisenverzollung machte sich von da an leicht und sicher.

Reben diesem Zollsaz bestund uud besteht aber noch ein anderer, aus Eisen von grosser Dimension , zum Maschinen- und Schiffsbau, und dieser beträgt nur 30 Rappen per Zentner.

Bedenkt man nun , dass dergleichen Eisensorten zum Maschinenund ^.hisssbau und grobes Eisenblech, die in grosse.. Quantitäten eingeführt werden, mit dem so massigen ^lnsaze oon bloss 30 Rappen per ^ntner belegt sind, so lassen sich Reklamationen gegen den Zollsaz aus den. g..u.ohnlichen Eisen schwer entschuldigen. Die Maschinenbauer verbrauche übrigens den kleinern Theil des eingeführten ^chmiedeisens, der weitaus grossere Theil desselben vertheilt sich aus die grosse Menge von kleineru Ge.verben und Berufen , die ihren Bedars aus ^weiter oder dritter Hand beziehen. Die ^Herabsezuug des Einfuhrzolles aus dem Schmiedeisen von 1 Franken aus 30 Rappen per Zentner wäre ein eigentliches Geschenk an die Masehinenfabrikanten und Zwischenhändler, denn der Einsnhrzoll auf Eisen ist immerhin so schwach , dass die Dissexenz von 70 Rappen per Zentner oder .^ Rappen per Bfund unmoglich aus den Verkaufspreis des Eisens und der daraus gefertigten Waaren einwirken konnte. Der Abnehmer, d. h. ^der eigentliche Ko..snment des Eisens, hätte also von der Herabseznng des Zolles keinen Ruzen. Legerer bliebe in der Tasche des Eifenhändlers, während der Fiskus eine jährliche Einbnsse von mindestens ^.r. 300,000 bis

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Fr. 350,000 zu tragen hätte, wenn die Reduktion der Einfuhrzoll^ im Sinne der Betenten angenommen würde.

Andere Staaten erheben ans den Rohstoffen der Eisenindustrie

beträchtlich hohere Einfuhrzolle.

.^helfen in Masseln.

Frankreich

Gewalztes, Eisenblech ln geschmiedetes großen ^imen^ ^lsen.

stonen.

C.lsenbIeeh , anderes.

Per 100.^.... Per I00 ^ilo. Per 100.^... Per 100 .^ll....

. Fr. 4. 50 Fr. 6. --- Fr. 7. 50 Fr. 7. 50

Jtalien . . frei.

,, 5. 75 ,, ..). 25 ,, 9. 25 Zollverein . 52^ kr. fl. 2. 55 fl. 4. 05 fl. 4. 05 Oesterreieh . 80 ,, ,, 3. 40 ,, 8. 45 ,, 8. 45

Der Bundesrath verkennt keineswegs die Bedeutung der schweizerisehen Eisenindustrie .^ allein so ungünstig wie die Betition ihre Situation darstellt, sasst er sie nicht aus.

Wenn indessen dazu beigetragen werden kann, die Entwikl.nng der so interessanten und so viele Hände beschäftigenden Eisenindustrie, und ganz besonders des Zweiges des Gross-Maschinenbaues zu fördern , so soll man es um so eher thun , sobald es ohne erhebliehe Beeinträchtig gung anderer Jnteressen geschehen kann.

Die Betenten beantragen zwar, zur Dekung eines entstehenden, von ihnen irrtümlich bloss aus Fr. 250,000 berechneten Aussalles, die Verdopplung der Einsnhrzolle aus verschiedenen Artikeln, wie z. B. auf Eigarren, seinen Esswaaren und Barsümeriewaaren. Diese Artikel sind aber bereits mit den h.^hst.noglichen Ansähen belegt. Eine Erhohung derselben ist nach den abgeschlossenen Handelsverträgen sür einmal nicht zulässig, und sürs Andere kann es nicht in der .^onvenienz der Schweiz liegen, durch so unverhältnissmässige Steigerung einzelner Zoltsäze einem organisirten Schmuggel zu rufen, dessen Bekämpfung, abgesehen von der entstehenden Demoralisirung , grosseren Aufwand an Grenzschuzkosten erheischen ml.sste. als die Mehreinnahme je abwerfen konnte.

Mit hohen Zollen ist dem Lande nicht gedient ; im Gegentheil hat die Erfahrung bewiesen, dass gewisse Artikel, deren frühere hohere Belastung ansehnlichen Schmuggel hervorries, nun seit der eingetretenen Zol.lermässigung ziemlieh regelmässig verzollt werden und die srühern Summen abwerfen.

Wir haben schon oben gezeigt, dass der schweizerische Eingangszoll auf ^chmiedeisen kein unbilliger und jedensalls nicht so hoch ist , dass dadurch der Breis des Eisens sür den eigentlichen .Konsumenten vertheuert werden kann. Das Kapital der Eisen^olle bildet einen eigenen Theil des Zolltarifs. Erst nach längern Diskussionen, Untersuchungen und Ersahrungen gelangte man dazu , dasselbe so zu ordnen , wie es jezt ist. Eine Aenderung des Ansazes auf Schmiedeisen würde auch

342 die Ansaze auf andern Eisenarten in Frage stellen und konnte leicht zu einem Resultate führen, das Riemand befriedigte und sich als weniger

gut erwiese , als das jezige ^erhältniss der Eisenzölle , während die Bundeskafse eine sehr grosse jährliche Einbuße erleiden müsste.

Jedenfalls wäre dann auch grosse Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass nicht nur der Zoll auf Schmiedeisen , sondern auch derjenige aus Maschinen herabgesezt würde , und das dürfte den Betenten kaum gefallen. Hüte man sieh daher vor Abänderungen , die nicht dringend geboten sind. Abgesehen davon halten wir es überdies für sehr unthnnlich, dass die gesezgebenden Räthe in prinzipielle Abänderungen einzelner Ansäze im Zolltarif eintreten , wodurch sehr leieht ein einzelner Artikel aus seinem ^usammenhauge mit andern herausgerissen werden kann.

Meistens würden dergleichen Vorgänge eher ungüustigere Verhältnisse herbeiführen, als diejenigen sind, die man beseitigen wollte.

Zieht man nun auch noch in Betracht, ob es im Hiüblik aus die dem Bund bevorstehenden grossen ausserordentlichen Ausgaben angemessen erseheinen koune, gleichzeitig dessen Einnahmen ohne Aussicht aus Ersaz und ohne Hoffnung, die wirklich konsumierenden Bürger zu erleichtern, in so hohem Masse zu schmälern , so wird jeder Unbefangene mit uns finden müssen , dass eine Verfügung im Sinne der Betenten dermalen

nicht gerechtfertigt wäre.

Die als Experten beigezogenen Betenten haben nach einer ein-

lässlicheu Eroberung mit den andern Sachverständigen die Richtigkeit dieser Gründe auch zugegeben und gesunden , es dürste unter solchen Umständen geboten sein, von einer Tarismodifikation Umgang zu uehmen.

Dadurch halten wir uns einer weitern einlässliehern Widerleguug jener Betition der Masehiuenbauer und Haudelsleute überhoben. Wir konnen daher nicht beantragen, aus dieselbe einzutreten.

Dagegen ergreifen wir gerne diesen Anlass , einige in den Berathungen der Expertenkommission hervorgehobene und besprochene Bunkte zu bezeichnen, die zum Theil für die schweizerischen Masehin^nfabrikanten als wirkliche Hemmnisse erscheinen , deren Beseitigung oder Milderung wir dagegen der hohen Bundesversammlung uachdrüklich empfehlen mochten.

Für's Erste betrifft dies den dermaligen Zollansaz aus Stahl.

Jm Zolltaris von 1851 war derselbe belastet: Stahl,

roher

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Stahlblech, Stahlplatten und Stahldrath . . .

^r.

1.

50

,, 3. 50

Seit dieser Zeit hat die Technik in der Darstellung des Stahls so grosse Fortsehritte gemacht , dass der Stahl in Stangen , Stäben u.

s. w. ungleich billiger zu haben ist als früher, ja beinahe so wohlfeil als das gewöhnliche Eisen. Dies hat denn auch die .^olge , dass der

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grössern Solidität wegen jezt häufig da Stahl verwendet wird , w^ man sich srüher des Gusseisens oder des gewöhnlichen Eisens bediente.

Ausländische Fabriken gingen hier voran , und würden die schweizerisehen nicht nachfolgen, so wäre ihre Jndustrie bald zernichtet.

Jnsolge dessen ist natürlich auch der Bedarf und die Einfuhr von Stahl stark im Zunehmen begriffen. Bereits im Handelsvertrag mit Frankreich wurde desshalb der Zollansaz auf Stahl aller Art auf Fr. ^. 50 herabgesezt. allein bei der steten Zunahme des Verbrauchs von Stahl, statt Eisen, und ganz besonders zu grosseu Maschinenstüken, will jene Vorschrift um so weniger genügen, als manchmal Schwierigkeiteu über die Unterscheidung solchen Stahls von gewöhnlichem Eisen an den Zollstätten austreten und die Maschinenbauer sieh fortwährend über das Missverhältniss der ^ollsä^e zwischen Stahl und Eisen beschweren. Es erscheint desshalb als gerechtsert.gt , den bisher in der Verzollung zwischen Stahl und Eisen festgehalteneu Unterschied sallen zu lassen und deu erstern in allen Sorten den entsprechenden Eisenarten beizugesellen. Es ist dies eiue durch die veräußerten Verhältnisse geforderte, der Billigkeit angemessene Massnahme, die ungleich anch für die Vollziehung eine Vereinfachung enthält und nicht bloss deu Maschinenbauern, sondern allen denen zu gut kommt, welche .^tahl verarbeiten, von den grossen Maschinenbauern an bis zu dem Werkzeugfabrikauten, der Uhrenindnstrie und den Messerschmieden.

finanziell hat dieser Vorschlag keine überwiegende Bedeutung, denn bei einer dermaligen Einfuhr vou 15,000 Rentnern Stahl aller Art würde

der jährliche Ausfall in ^deu Zolleinnahmen hoehste.ns Fr. 6000-7000 betragen.

Wir gehen zu einem andern funkte über, welcher sür die schweiferischen Maschinenbauer allerdings wenig günstig ist, und in folgendem Verhältniss besteht : Der früher zwischen unverarbeitetem und verarbeitetem Eisenguss

bestandene Zollunterschied (75 Et. und 3 Fr. 50 Et. p. Ztr.) wurde.

durch den französischen Handelsvertrag fallen gelassen und in einen einheitlichen Ansaz von ^r. l per Zentner für Eisengnss aller Art (gleichgültig, ob roh oder verarbeitet) verschmolzen.

Diese Verfügung wurde hauptsächlich durch die masseuhasten Reklamationen veranlasst, die sich gegen die Anwendung des Zollansazes auf verarbeitetem Guss geltend gemacht hatten. Es war unmöglich , eine praktisch durchführbare Grenze zwischen verarbeiteten. und unverarbeitetem Eisenguss aufzustellen , weil der Grad der Verarbeitung desselben in unendlichen Abstnsungeu verschieden. ist. Die Zollverwaltung suchte sich daher an die absolute Bedeutung des Wortes ..unverarbeitet^ zu halten und nur dasjenige Gusseisen als unverarbeitet zum niedrigern Ausaz...

^44 zuzulassen, das in demjenigen Zustande zur Verzollung vorgewiesen wurde, wie es in der gesserei die Form verlassen hatte. Dieses Verfahren führte aber zu einer gewissen , ost sehr ungerecht erscheinenden ^ärte. Es kommen häufig Gusseisenstüke vor, ^ie, mit ganz wenig Schmiedeisen verbunden, oder mit eingebohrten Lochern, abgeseilten Rändern, oder mit angenieteten Stüken versehen,^ im Uebrigen ganz roh, als unverarbeiteter ...^uss erklärt werden wollten. Erhoben die Zollbe.^ amten Anstände, so erfolgten Besehwerden, Vlakereien, Untersuchungen, die sowohl sur die Verwaltung , als sür das Vubliknm hochst unangenehm und lästig waren , aber nicht vermieden werden konnten. Das Wort ^verarbeitet.^ führte zu den mannigfaltigsten Jnterpretationsversuchen, zu verschiedenartiger Anwendung bei den verschiedenen ^ollstätten, und gar oft musste das Prinzip der Milde gegen das Vnblikum eine weniger strenge Anwendung des starren Gesezesansdrul.s entschuldigen.

Ans diesen Grüuden erfolgte die Verschmelzung der beiden srühern Zollsäze in einen einzigen. Seither geht die Sache bei der Verzollung g.^nz gut. Die Reklamationen uud Klagen h..ben aufgehort.

Dagegen geschieht es nun allerdings , dass gusseiserne Maschinenteile, die bisher, gleich wie Maschinen, Fr. 2 per Rentner zahlten, zum Ansage von Fr. .l eingeführt werden konnen, ein Umstand, gegen den die Maschinenbauer und Giesser sich beklagen und dem einige Rechnung ^u tragen ist.

Es lässt sich aber diesem Uebelstaude durch eine Tarisabändernng nicht abhelsen , weil wir , durch die Verträge mit andern Staaten gebunden, die bestehenden Zollsäze nicht erhohen tonnen. Dagegen werden alle gusseisernen Maschinentheile , die mit , wenn auch nur kleinen Beftandtheilen ans andern Metalten verbunden sind , nicht mehr als rein gusseiserne Maschinentheile behandelt, sondern mit dem Ansa^ von ^r. 2 per Zentner belegt.

Was hingegen die vorgeschlagene Rükvergütung des Einsnhrzolles ans demjenigen Eisen betrifft, das zu ex^rtixten Maschinen verwendet worden ist, so halten wir dasür, dass in ein solches Begehren grundsäzlich nicht eingetreten werden konne. Eine derartige Massnal^ue, bloss zu Gunsten der Maschinenbauer eingeführt, erschiene als eine Unbillig^ keit gegenüber den andern Jndustrie^veigen, als eine Ungleichheit, die verfassungsgemäss als unzulässig und als
eine Staatsprämie für eine bestimmte Jndustrie bestritten werdeu dürste. Eine Rükvergütung des Einsuhrzolles aus allen verarbeitet wieder ausgeführten Rohstoffen hätte aber ein^ so beträchtliche finanzielle Tragweite, dass unter den dermaligen Verhältnissen gar nicht daran zu denken ist. Allein a..ch abgesehen von diesen Gründen, passt eine Rükvergntung des Einfuhrzolles i^n anBedeuteten Sinne weder ^u unserm Zollsystem, noch zu unsern Verhältnissen überhaupt. Unsere Fiskal^olle sind bisher ohne wesentliche Anstände b^ahlt worden , und ste sind nicht der Art, dass st... die Jndustrie belästigen. Es ist auch bisher keinerlei Kontrole über die Waare.n

345 erforderlich grwesen , wenn diese die Landesgrenze in die Schweiz einmal überschritten hatten. Das System der Rükzolle müsste aber eine solche .^ontrole herbeiführen , damit nicht im Jnland gewonnene Rohstoffe unter dem Ramen von Rü^olien eigentliche Ausfuhrprämien erhielten. Eine Massr^el, wie die^ augeregte, würde uns daher auf einmal in die Richtung der Kontrolirnug und des Schu^ollwesens briugen, und das ist sicher nicht, was der schweizerische Gewerbs- und Haud..lsftaud wünscht. Unter unsern jezigen Zollverhaltnissen haben Handel und Judustrie sich wohl befunden und frei und uaturgemäss eut.vik..lt. Warum also ein System verlassen, dessen Zwekmässigkeit sich durch. die Erfahrung erprobt hat, besonders wenn nicht im mindesten nachgewiesen ist, dass unter den bestehenden Verhältnissen der Maschiuenbau in der Schweiz unmöglich werde. Die schweizerische Maschinensabrikation beruht im Gegentheil auf so gesunden Grundlagen, dass sie ohne eine solche Begünstigung auch in Zukunft, so gut wie bisher, sich fortwahrend erweitern kann und wird. und wenn dies, was wir nicht glauben konnen, anders wäre, so würde auch die entsprechende Summe, welche die Buudeskasse an die Maschinenbauer zuxük zu vergüten hätte, ihre Jndnstrie nicht erhalten konnen.

Wir glauben, unserer Eisen^olle ungeachtet, an die Konkurrenzsähigl^.it unserer Maschinenbauer gegenüber ^denen des Auslandes.

. Wie wir oben gezeigt haben, sind in allen Staaten die Eingangs^olle auf dem Eisen hoher als bei uns, und da man in der Regel die Eingangszeile dortselbst als das Ae.^uivalenl. derjenigen Steuern zu betrachten hat , welche von den Landeseinwohnern zu bezahlen sind , so kann geschlossen werden, dass die Maschinenbauer im Ausland ihr Eisen

nicht billiger in Rechnung bringen konnen und überhaupt nicht im Stan^ sind, der Torverhältnisse wegen .wohlfeilere Arbeit zu liefern, als der schweizerische Brodu^ent.

Wenn wir demnach das Vrinzip der Rückvergütung überhaupt nicht anerkennen , so wird es unno..hig sein , über das Mass derselben, das heisst, in. vorliegenden Fall, über den Betrag der für jeden Zentner an ausgeführten Maschiuen zurükerstattet werden sollte, noch ein Wort hinzuzufügen.

Wir kommen demnach zum ^chluss, allerdings den Stahl dem Eisen zu assimiliren, dagegen weder in eine Ermässigung der Eisen^olie, noch in das System der Rükvergütungen einzutreten , und beantragen demgemäss sollende Schlussuahme :

346 Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Berichtes und Antrages des Bundesrathes vom 5. Dezember 1866, b e schl i esst : 1. Der Stahl in allen seinen Formen wird im Zolltarif dem

Eisen assimilirt.

2. Diese Verfügung tritt mit dem 1. Januar 1867 in Krast.

Der Bundesrath ist mit deren Bekanntmachung auftragt. .

und Vollziehung be-

Bei diesem Anlasse erneuern wir Jhnen , Tit. , die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 5. Dezember 1866.

Jm ^amen des sehweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : ^. M. Knüsel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schieß.

^ .

.

.

^

347

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Bundesratbsbeschluß in

Sachen des Rekurses de... J a k o b S t u d e r ,

Mezger und

Wirth in Subingen,. betreffend Vollzug eines

Jnjurien-

Urtheils.

(Vom 27. Juli 1866.)

Der s c h w e i z e r i s c h e

Bundesrath

hat in Sachen des Jakob S t u d e r , Mezger und Wirth zu Subingen, Kts. Solothurn, betreffend V o l l z u g e i n e s J n j n r i e n n r t h e i l s , nach angehortem Berichte des Justiz- und Volizeidepartements und nach Einsicht der Ulkten, woraus sich ergeben :

... Am 18. April 1865 wurde Rekurr.ent Jakob Stnder auf seiner Reise mit der Eisenbahn von Solothurn nach Subingen aus solothurnischem Gebiete von Gottlieb E g g i m a n n , Wirth, in Kleindietw...l , Kts. Bern , und aus seiner Weiterreise von Subingen nach Jnkwyl, ebenfalls aus dem Territorium ^ des Kantons Solothurn, von Jakob Ryser, Fuhrmann von Hutwyl in Gegenwart eines zahlreichen Publikums, iujurirt. d. h. der Tötung eines Mannes, (Polizeidirektor V e r r e t von Chaux-de-Fonds) verdächtig gemacht, welcher por einigen Jahren aus dem Bahnhose zu Subingen todt gesunden worden, jedoch nach einem einstimmigen Gutachten des Sanitatskol.legiums des

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Herabsezung der schweizerischen Einfuhrzölle auf Eisen. (Vom 5. Dezember 1866.)

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1866

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1866

Date Data Seite

337-347

Page Pagina Ref. No

10 005 320

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