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Schweizerisches Bundesblatt.

XVIII. Jahrgang. II.

Nr. 36.

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18. August 1866.

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nationalräthlichen .kommission über Einführung des metrischen Maß- und Gewichtsystems.

(Vom 6. Juli 1866.)

Tit..

Die Einführung des Metersystems für Mass und Gewicht ist für .alle ..Staaten, welche dasselbe zur Stunde noch nicht eingeführt haben, .eine ho.hst dringliche Frage. Ein einheitliches , rationelles Mass- und Gewichtsystem bedingt und fordert den freien Verkehr unter den Volkern in Wissenschaft u..d Kunst, Handel und Gewerb, Kauf und Tausch der gesammten Volkswirtschaft so, dass die Einführung eines solchen WeltBedürfnis.. geworden ist. Und welches Mass- und Geeichtestem den Weltverkehr ...ermitteln soll, ist gar nicht mehr in Frage , das Meterfestem hat gegeuwartig schon eine Ausdehnung in und ausser Europa gewonnen, dass in kurzer Zeit dasselbe über den großen Theil der Erde verbreitet sein wird, namentlich nachdem England durch die Varlamentsakte vom Sommer 1864 und die konigliche Verordnung vom

.2.). Juli 1864 den Gebrauch des metrischen Mass- und Geeichtestem...

sowohl zum Nuzen und zur Ausbreitung seines innexn und aussexn Welthandels, als auch znr Beorderung der Wissenschaft verordnet und gutgeheißen hat. Die Fachmännerkommission des deutschen Bundes in

Frankfurt am Main hat im Dezember 1865 gleichfalls die Herstellung eines allgemein deutschen metrischen MassBundesblatt. Jahrg. XVIII. Bd.II.

und Gewichtsystems zu .

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^

einem befriedigenden Abschluss gebracht. Sämmtlieh... Staaten rings um die Schweiz werden in kurzer .^eit das metrische System eiugeführt haben, und in solcher Lage dars die schweizerische Eidgenossenschast uicht im Stillstand verharren.

Es ist daher nicht zu verwundern, wenn auch in der Schweig zuerst aus dem Betitionswege alle wissenschaftlichen, militärischen und industriel.le.. Grosseu die Einführung des Meters^tems bei der Bundesversammlung ernstlich in Anregung gebracht habeu.

. 2.^14 Beteuten haben sür gese^liche Einführung des Meters^stems, 1 Beteut hat für fakultative und nur 2 Betenten haben gegen dieselbe petitionirt.

Ans Waadt, Renenbnrg und Genf allein kamen 1701 Betitionär.., ungerechnet die Handels^ und Jndnstri..gesellschast des Kantons Waadt, welche besonders petitionixt hat.

Ans Hessin kamen 222 Beteuten, ein Beweis, dass in Kautoneu , welche an ^raukreieh und Jtalien augrenzen, die Einführung des Metersi.stems ^ur Lebensfrage geworden ist. Rieht so zahlreich sind die B^tenten ans den übrigen Kantonen .

jedoch stellten sieh von Bern und Aargau 43.... Betenten, 353 verteilen sieh unter die übrigen Kantone. Unter diesen aber sind von besonderm Gewicht die Brosessoren der schweizerischen Hochschulen und des s.hwei^erisehen Bol.^techniknms, die Maschinenwerkstatten, Jngenieure, Baumeister und Hand.elslente.

Jn vollständiger Würdigung der grossen Bedeutung dieser Betitionen hat die Betitiouskommissiou mit Bericht vom 27. September 1.^64 beautragt, deu Gegenstand der Einführung des Meters.^stems an den Bundesrath ^ur Bexiehterstattung und .^ntragstellung zu überweisen ; was dann auch beschlossen wurde. Aus dem Bericht der Betit.onsl.ommission führen wir nur an , was von derselbeu in Be^.g ans das Verhältnis des Meters^stems gegenüber der Bundesverfassung und der Bundesgese^gel^uug ausgesprochen wordeu ist. Ueber die theoretische und praktische Vorzüglichkeit des Meters^stems ist Jedermaun einverstanden, und es ist daher gan^ überflüssig, den Beweis dafür noch besonders zu leisten.

^ie Betitionskommission berichtet : ,,^o lauge der Art. 37 der Versassnug bestehe , konue von der

.,Eiuführnug^des metrischen ^pste ms, als einzigen und obligatoriAschen Masssi.stems, nicht die Rede seiu.

,,Bei^ bloss fakultativer Einführung des ^hstems sei nicht zu .,perkeuueu, dass ein solches f a k u l t a t i v e s Versahren durch deu^ mehr^erwähnten Art. 37 der Buudesverfassung kaum ausgeschloss^r sein .,mochte. ^er Artikel verlange nur Gleichheit des Masses und Ge-

.,wichtes für die gauze Schweiz. Er stipulire aber nicht blos einMass .,und ein Gewicht.

429 ,, Anders gestalte sich aber die Sache im Zusammenhalte mit der ^Bundesgesel^gebung (namentlich durch Art. 6 . und 8 der Mass.. und ,,Gewichtordnung vom 23. Dezember 1851), durch welche der Grund,,sal^ ausgestellt werde , dass neben dem Konkordatssi.steme kein anderes ,,S...stem zulässig sei ^) und es erscheine augenfällig, dass der f a k u l t a t i ,,v e n Einführung des metrischen Systems zwar nicht die Bnndesver,,fass..ng, wohl aber die Buudesgesel^gebung im Wege stehe.^ Der Bundesrath hat seinen Bericht vom 8. September 1865, be^ treffend die Betitionen uni Einführung des metrischen Masses und Gewiehtes im Oktober ^865 den Räthen vorgelegt ^.) ; der Nationalrath hat den Gegenstand in ernste Berathung genommen und au eine durch das bureau .unterm 26. Oktober 1865 gewählte Kommission gewiesen.

J.^wischen hatte die Bundesversammlung im Oktober und Rovember 1865 die Revision der Buudesversassuug iu Berathung genommen und unter andern auch den Art. 37 dahin revidirt: ,,^ie Festse^n^ ,,von Mass und Gewicht ist Bundessache.^ Der alte Art. 37 lautet: ,,Der Bund wird ans die Grundlagen des bestehenden eidgenossischen

,,Konkordates für die ganze Eidgenossenschaft gleiches Mass und Gewicht ,,eiuführeu.^

Selbstverständlich mnsste man die Bexathung und Beschlussfassung über Revision der .^...se^gebnng für Mass und Gewicht verschieben, bis der revidirte Art. 37 durch die Volksabstimmung angenommen oder verworfeu sei. Die eidgenossische Abstimmung vom 14. Januar 1866 ergab zwar 15.),202 Annehmende gegen 156,3.)6 Ver.verseude, also ein Mehr der Annehmenden von 2806 Stimmen. Allein von der Mehrheit der Stände wurde der revidirte Art. 37 verworfen, indem nur .)1/2 Stände ihn angenommen und dagegen 121/2 ^täude ihn verworsen haben.

Wir untersuchen die Gründe, welche ^u diesem bedauerlichen Resultate einer Verwerfung durch die Stände , im Widerspruch mit der VolksAbstimmung geführt haben, nicht näher und bemerken einfach, dass wir dadurch wieder aus dem Boden des alten Art. 37 der Bundesverfassung und des Bundesamtes über Mass und Gewicht vom 23. Dezember 1851 stehen. Es. entsteht nun die ^rage, ob die sreie, demokratische, schweizerische Eidgenossenschaft in Beziehung auf eiue der wichtigsten Angelegenheiteu, welche das Mass^. und Gewichtigem iu seiner Anwendung auf Wissenschaft, Kunst, Technik, Handel und Volkswirtschaft in der .^hat ist, still stehen soll, während alle Welt rings um uns herum den. ^ortsehritt huldiget, und ^war dess.vegen, weil die Grundlagen des eidge-

.^) Siehe eidg. ^esezsammlung, Band Ill, Seite 88 und 89.

^, Slehe Bunde^blatt vom ^...hr 18^5, Band III, Seite .^2.

430 nössischen Konkordates in ^ der Bundesverfassung eine weitere Verbesseruug verbieten.

Wir antworten aus diese Frage ganz entschieden mit Rein. Es wird sich nur darum handeln , ob in Beibehaltung der aus das Konkordat gegründeten Masse und Gewichte das M^ters..stem dennoch eingeführt werden konne oder nicht. Diese Frage beantworten wir mit Ja, und gestehen, dass , wenn wir auch lieber den revidirten Art. 37 über Mass und Gewicht in der Bundesverfassung wünschten, der be-

steheude Art. 37 kein Hinderuiss ist gegen die Einführung des Meter-

s^stems. Die Stände haben nur das Recht, zu verlangen , dass der Gebrauch von Mass und Gewieht nach dem eidgeuossischen Konkordat nicht verboten werde. Und auf diesem Standpunkt muss sich die Revision

der Bundesgese^gebung diessalls bewegen.

Der Bundesrath hat in seiuem Berichte vom 8. September 1865 den Antrag gestellt: ,,Es sei aus^die eingelangten Betitionen sur Ein,.sühruug oder gese^liche Anerkennung des metrischen Mass- und Ge,,wichts..,stems ^ur Z e i t nicht weiter einzutreten.^ Der Bundesrath mag durch die Antworten der Kantonsregierungen, welche aus sein Kreisschreiben vom 24. Oktober 1^64^) eingelangt sind ^ zu eiuem solchen Antrage hauptsächlich ^veranlasst worden sein, und nachdem durch die eidgenossische .Abstimmung in Sa.^hen der Revision der Bnudesversassuug eine Verwersung des neuen Art. 37 exsolgt ist, so konnte man meinen , als wäre sein Antrag nur noch mehr am Blal^e. Diese Meinung wäre richtig, wenn ohne Revision des Art. 37 in der Bundesversassung das bestehende Bundesgesetz über Mass und Gewi.ht nicht revidirt werden konnte. Jn diesem Falle bliebe nichts übrig , als abzuwarten, ^is wieder eine Revision der Bundesverfassung vorgenommen und ein revidirter Art. 37 derselben vvm Volk und von den Stauden auch angenommen würde. Gegenwärtig denkt Niemand au eine Bundesversassungsrevision, und das Volk selbst ist sicher aus längere Zeit nicht in der Verfassung, eine Revision zu wünschen. Es schickt sich a..ch nicht, dem sonverainen Volke gegen seinen ausgesprochenen Willen einmal über das andere neue Revisionsprojekte in Seene zu selben. Wir konnen aber aus der Basis des Art. 37 der Bundesverfassung das B..ndesgese^ über Mass und Gewicht in dem Sinue revidiren, dass der ^ortschritt vollständig erzielt werden kann , ohne die R^hte der Kantone für Beibehaltuug der bisherigen Masse nud Gewichte irgendwie ^u be-

^ eiuträchtigen.

Aus einer Zusammenstellung der Antworten der Kautonsregierungen aus das bundesräthliche Kreisschreiben vom 24. Oktober 1864 ergibt sich Folgendes : ^ Siehe Bundesblatt .^m ^ahre 18^4, Band III,

Seite 4.

431 8 ganze Stände und ein halber Stand ^.nd dermalen sür kein anderes als für das bisherige System, nämlich : Schwyz, Uuterwalden, Glarus, ^ug, ...^chasshausen, Appenzell, St. fallen, Aargau uud BaselLandschaft.

5 ganze Stände sind für kein anderes als für das metrische System, nämlich: Bern, Uri, Tessin, Waadt und Genf.

7 ganze Stände und ein halber Stand sind sür beide Systeme, d.h. sür Zulassung auch des metrischen Systems, nämlich: Zürich, ^ern , Freiburg, Solothurn, Graubünden , Thurgau, Reuenburg und Basel^tadt.

1 Stand, Wallis, verlangte Beibehaltung des bisherigen, oder Einführung nur eines und desselben Systems.

^icht uninteressant sind die besondern Bemerkungen und Vorbehalte, welche die Kantonsregierungen Samens der Stände kund gegeben haben, und ein Beweis , wie sehr in manchen Beziehungen die föderativen Anschauungen und Gewohnheiten kollidiren und ohne zentrale Schwerund Schwungkraft ^u weiterer Entwicklung und Ausbildung nur schwer und oft gar nicht in Bewegung gefegt werden könnten.

Zürich möchte die Toleranz des metrischen Systems nur als Uebergang und dasselbe zulegt verbindlich macheu.

L u d e r n , wenn auch sür Zulassung des Meters, hält das bishörige ..^stem uoch für genügend.

Uri

will nicht verbürgen, dass das Volk damit einverstanden sei.

Schwy.,. verlangt aus den ^all der Aenderung .^chadloshaltung.

R i d w a ld e n , wenn auch für's alte System , verlangt sür den ^all der .^lendexung o b l i g a t o r i s c h e Einführung des metrischen Syste.ns.

^reiburg verlangt 10^ährigen Uebergaug und da.ss der Bund die Kosten übernehme.

A p p e n z e l l J. R h. verlangt für den Fall der Aendexung ob l i-

g a t o r i s c h e Eiusühruug des metrischen S^sten.s.

St. Gallen ganz gleich wie ......idwalden und Appenzell J. Rh.

G r a u b ü u d e n schlägt sür gänzliehe Einführung des metrischen Systems wenigstens 5 Jahre Zeit und unentgeldliche Lieferung der Urmasse vo^u Bunde vor.

^ l a r g a u stellt ein eventuelles Begehreu um Zeitfrist sür Einfüh^ rung des metrischen Systems.

R e u e u b u r g schlägt zwei Jahre Uebergangs^eit vor, nach deren

Ablauf nur das metrische System Geltung hätte.

432

^

Mehrere dieser Kundgebungen der Kantousregierungen sind mit der Volksabstimmung vom 14. Januar d. J. in bedenklichen Widerspruch gerathen ; so namentlich Bern und ..^raubünden. Die Regierung von Uri hatte ein richtiges Vorgefühl gehabt.

Jndem wir den bundesräthlichen Berieht vor uns haben , so ist nicht nothig, dass über das Wesen und die wissenschaftliche Hexleitun^ des .metrischen Systems noch eine Si.lbe gesagt werde , das Alles ...nss als bekannt vorausgesetzt werden. ^luch über die Vorzüge des Metersi..stems darf man füglich schweigen, wenn Wissenschaft und Brar^is in aller Welt dasselbe anerkannt^ und angewendet haben. Hingegen ist es nothig, einigen Einwürfen ^u begegnen, welche in demselben viele Schattenseiten und Mängel erkennen wollen.

Erstlich sei es kein R a t u r m a s s , sondern von einem solchen dnrch

künstliche The i lu n g abgeleitet. Die Länge des Bariser MeridianQuadranten sei nicht 10 Millionen Meter, sondern nach B..ssel's Be-

stinmtuna 10000857 Meter, folglich der 10 millionste Theil nicht ^..^

^

1 Meter, sondern 1 -^ ^^^ ^eter ,.

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der tarifer ^eter

um ^ 0,0857 Millimeter 0.028556 Linien ueuschweizerisches Mass seiuer eigenen Trosse ^n klein. Darin kann kein Mangel im S^ stem gefunden werden , wohl aber ein Maugel in menschlicher Messkunst. und dieser Mangel wird bei jeder Bestimmung einer Raturgrosse zum Vorschein kommen , weil jede numerische . Grossenbestunmung an ^aturgegenständen nur innert gewisser Gr^eu u.oglich ist und die Wissenschaft sich befriedigt erklärt , wenn^.^ die Grenzen des Fehlers in. Minhuum^ und Ma^innnn zu bestim.n^n^.n Falle ist. Der geschickt teste Künstler in der Mechanik wird einen ^ge^benen Raturgegenstand niemals iu einem Massstab da^ustellen im Staude sein^, dass das nachge-

bildete Grosseumass keinen ^el.^ler zeigte .^^ ist ^. B. ans 47 d.^r

besten ^endelbeobachtnugen der mittlere Fehler ans 0,00274474 engl.

Zoll berechnet worden, so dass auf 1000000l) engl. Zoll der Fehler

ans 701,46 Meter steigt, also..nahez.. ein gleicher .fehler, wie bei B^ftimmung des Erda^uadrauteu.^^o^ ist aueh ^das Urniass eines Meters in Blatin, welches im .Besi^e d^s preußischen Staates in Berlin si.h befindet und genau naeh^ ^deu^ M.^ter im Archiv in Varis angefertigt worden ist^, uni 30^^ Meter^ ^.10000000 Meter, oder absolut nm

0,00301 Millimeter zu gross. .i.ln.... der schweizerische Muttermete.... in

Messtng aus der eidg. Eichstätte in Bern ist nach den Bestimmungen der Herreu Vros. Dr. H. W i l d und Bros. Dr. A. M M o u s s o n um

0,001.).) Millimeter kurzer als der Urmeter von Blatin der Archive.

in Baris. Die Wissenschaft begnügt sieh , ^den Fehler auszunntteln, weil eine genaue .^rosseuuachbilduug ohne Fehler der me..s.hlich.... Kunst

bisher nicht gelungen ist. ein allfälliges Gelingen wäre ein blosser

433 Zufall. So richtet der Astronom seine Uhr nur auf einen gewissen Fehler, und er ist zufrieden, wenn ex den Fehler kennt.

Ein anderer Uebelstand sei der , ,.dass die^ Meterlänge zu keinem .,der bisher gebräuchlichen Borisse von Grosse passe. für den einen sei ..sie zu gross, für den audern zu klein. Die Dimensionen sämmtlicher ^Gegenstände der Architektur, der Gewerbe, des Maschinenbaues und der ,,Wirthschaft müssten umgeändert werden.^ Dieser Uebelstand ist weder theoretisch, noch praktisch vorhanden.

Theoretisch sind kleinere oder grossere Massgrossen in beliebigen Theilen feiner und exakter aus den Unterabtheilungen des Meters, welche Eentimeter und Millimeter darstellen, abzunehmen, als durch Fusse, Zolle und Linien, welche eine grobere, weniger feine Unterabtheilung aufweisen. Jm Meter ist viel mehr Raum und Freiheit im Ansmass ge^ geben. Roch viel entscheidender aber ist die Vra^is gegen einen solchen Vorwurf in die Schranken getreten. Ju neuerer Zeit sind alle vorgeschrittenen Astronomen, Bhysiker, Ehemiker, Geodäten, Geographen, Jngenieure, Techniker, Handelsleute und selbst Handwerker, wenn sie nicht beim alten Schlendrian zu verharren von Drittleuten genöthigt wurden, nach dem metrischen System zur Grossenbestimmung geschritten. Das beweisen die Sternkarten ,^ die Laboratorien , die Eisenbal.mbanten, die topographischen Ausnahmen , die Hohenbestimmungen der Berge ..e. ..e.

Ja , die Handwerker hantiren mehr mit 2^, 3- und 4süssigen Massstäben als mit 1füssigen. Warum sollten sie nicht mit Massstäben von 1/2.^, ^, ^/.^ Meter oder in beliebiger Theilgrosse des Meters ^urechtkommen kennen ^ Aus den u.eisten neuereu Massstäben sür Werl.leute ist auf eiuer Seite der S^hwei^rfnss und aus der audern Seite sowohl der Meter als der französische Kouigsfuss mit allen Unterabteilungen aufgetragen.

Dex wichtigste Einwand ist aber der : ,,Es sei dem Vublikum die ..Un.wandlung der früher gebräuchlichen Duodezimaleintheilung in eine

^dezimale ^ nicht augeuehu... Es s.^i dieses begreiflich ; der kleinste ein-

,,saehe Bruch sei zwar auch im Dezimalsystem ^/2 ...^ 0,5 ; dann aber ,,fehlen 1/2 und 1/2, und erst 1/2 - 0,2 passe wieder hinein.^ Wer in seinem Kopse nie über 1/2, ^/^ und 1/2 hinausgekommen, moge dieses allerdings schwierig finden. Raeh solchen^ Raisonnement müsste man einfach auch unsexn D.^imalfnss mit seiner Dezimaleintheilung von Zollen und Linien abschafsen und die 12theilige Unterabtheilung wieder einführen ^ denn auch unsere ^usseintheilung widerstrebt der 1/2-, 1/2- und 1/2.^Eapaeität. Uebrigens weiss jeder ^chnster, Schneide und Schreiner sich leicht zu helfen , wenn er 1/2-Grosse brancht ; denn er theilt einfach 1 Meter, 1 ^uss ^e. in drei Theile und nimmt e i n e n davon.

434 Es wird hiebei R a p o le o n l. als Gewährsmann eitirt. Aber in diesem Falle ist selbst ein R a p o l e o n l. keine Autorität, um so.

weniger, als er das metrische Mass bestehen liess , und dasselbe zur Stunde noch besteht, auch in alle Welttheile sich ausbreitet. D^ Rapoleonische Opposition der Halbirnug und Viertbeilung gegen die Dezimirung kommt mit R a p o l e o n l . selbst in Widerspruch, welcher bekanutlich, ein ^eind der .Halbheiten, das D e z i m i r e u wie Keiner verstanden und angewendet hat.

Es ist noch der Einwand gemacht worden, .,dass die dem Griechi,,schen und Lateinischen entlehnten Benennungen des metrischen Spsten..^

,,für die Richtgebildeten , also für die Mehrzahl der Staatsbürger, ab-

,,solut unverständlich seien, und es ihnen daher erschweren, sich einen ,,Begriss damit zu verbinden.^ Der Einwand wäre richtig , wenn mit der Benennung der Massgrosse nicht zugleich eiue Begriffsbestimmung, was unter der bezüglichen Benennung zu verstehen sei , gegeben würde. Die Ramen der Mass.^ sind auch in Frankreich nicht in sran^osischer Sprache gegeben . aber die.

da^u gegebene Begriffsbestimmung ist so präzis und genau, dass Jedermann sogleich darüber belehrt ist , und zwar kürzer und besser, als es bei unseru deutscheu Massnamen .der Fall ist. Auch sind die Bekenn....geu von einem Meter, einem Kubikmeter, einen.. .Kilometer schou je^t in stockdeutsehen .fegenden so landläufig und wohlverstanden , ^vie der Münzname C e n t i m e , anstatt dem Rappen, welche deutsche Bezeichnung viel weniger im gebrauche ist als die sran.^osische.

Einwendungen gegen das metrische System ans dem Grnnde, ,,dass ,,die l a n d w i r t h s c h a s t l i c h e B e v ö l k e r u n g Einsprache ......heben werde, ,,uud dass so schnelle Plünderungen nicht gerechtfertigt seien , indem die ,,Uebergaugs^eit grosse S c h ä d i g u u g d e s k o u s u u . i r e u d e u Bubli-

,,kums herbeiführe^, fallen von .selbst dahin, weil nicht die absieht herrscht, die bisherigen Masse und . Gewichte abzusehassen , sondern nur das alte System zu vervollständige.. und ^u verbessern. ^iese Einwendungen sind aber aueh an und für sich uustichhaltig. ^ie laudwirths.hast-

liche Bevolkeruug ist so besähigt und geschickt, ne.u^ Masse in^s .Leben

einzuführen, wie der Handwerksstand , und das ko n su mire n de Vublikum hat von jeher auf dem Wege der Konkurrent sich gegen die . P r o d u z e n t e n zu wehreu gewusst. Wenn aber ein Mass- und Gewichtigstem, wie das metrische, anerkauut für alle hohern und schwierig gern Disziplinen und Berufsarten viel leichtere Methoden zur Grossenausmittlung an die Hand gibt, so muss dies um so mehr aneh bei niedern .Berussarten der ^all seiu.

,,Die Kantoue haben aber auch gegen die Duldung und gleichzeitige ^ese^liche liehe Gültigkeit zweier Mass^ und Gewichts^steme oppouirt.^ Hierauf

435 ist vorläufig zu bemerken, dass unser jel^.ges System und das metrische ^ar nicht zweierlei Systeme sind ; wir werden weiter unten etwas weitläufiger daraus zurückkommen.

Die Behauptung , .,dass weder die^ Bedürfnisse des alltäglichen ,,Verkehrs , noch diejenigen des internationalen Austausches eine Ab,,äuderung des bestehenden Systems fordern, und. dass für internationale ^Transaktionen durch die liberale Fassung von Art. 7 de.^ Bundes-

^.gesel^es vom 23. Dezember 1851 hinlänglich gesorgt sei^ , ist vollständig dadurch widerlegt , dass man sich in Wirklichkeit ftimmungen , namentlich um die Strafbestimmungen der Gewichtordnung gax nicht kümmert und ganz ungenirt die und Grammgewichte anwendet , welche Fälle in Unzahl

um die BeMass - nnd Meter-Masse vorkommen.

Es hilst sich also der alltägliche Verkehr selbst und set^t sich einfach über das Gese.^ hinweg. Die Liberalität des Art. 7 ist nicht weit her, indem er vorschreibt, dass die Umwandlung in gesetzliches Mass nnd Gewicht ausdrücklich^ beigefügt werde. Gerade diese Vorschrift wird gar

nicht befolgt, nnd das mit Recht, weil eine solche Doppelanfschrift von Mass und Gewicht eine gauz unnice pedanterie beurkundet.

Die Bundesversammlung selbst hat in ihren Beschlüssen M e h r m a s s e ansgenommen, ohne daran zu denken, .dieselben nach Art. 7 in ^ussmass umzuwandeln. Jm Bruutrutiseheu^ soll zur Stunde das gese^liche Mass und Gewicht gar nicht eingeführt sein und das metrische Mass ganz und gar die Herrschaft behaupten. Tro^ allem dem haben die Vrnntrnter den revi.^iri.en neuen ^t^37 der Bundesverfassung, welcher dem metrischen System eine ^ sreie^Bahn brechen sollte, am 14. Januar mit grosser Mehrheit und u.^Glauz verworseu.

Wir berühren nur n^eh.^iuige wenige kantonale Bedenken und Befürchtungen mehr der ^uriosttät wegen , als um sie zu widerlegen ; denn sie siud wahrlich .in fieh^selbst unbegründet und jeder Beweis gegen dieselben überflüssig.

Eine Kantonsregieruug sagt: ,,D.ie Z n t a s s u n . ^ de-. metrischen ,, Systems sei für den Handel und ^e^kehr ^mehr eine Erschwerung als ,,eine erleichternde Massregel ;^ ^^ ^ eiue andere behauptet : ,,dass^si..h ..I..^ metrischen ^..^stems nur die ,,damit vertrauten und darin ge.vandt^B^ussklasseu bedienen würden, ,,und dass die dessen ungewohnten od^er ^unkundigen Berufsleute uno ,,Konsumenten sich ostern Jrrungen oder Täuschungen ausgese^t sehen ,,würden^ eine dritte Kantonsregieruug meint : ,,das Nebeneinanderbestehen ,,zweier Masss^steme bringe mehr oder weniger Verwirrung in die Geschäfte, ...erschwere die amtliche Kontrolle , und rücksichtlich der Kosteu würden

436 ^keinerlei E r s p a r n i s s e für den Kanton eintreten, da bei der fakul-

,,tatipen Einführung beider Systeme selbstverständlich die sämmtlich^m ,,Eichstätten mit den Mass- und Gewichtseinheiten des Meters^stems zu ,,verseheu wären..^ .^ach Aufsühruug solcher kantonaler Aeussernngen , welche keine genaue Kenntniss des metrischen Systems und seines ^..sammenhangs mit dem bisherigen und noch bestehenden eidgenossisehen Massshstem beurkunden. welche Erschwerung und Verwirrung im Handel und Verkehr voraussehen, während die ganze Welt das strikte Gegentheil praktisch ausweist. die befürchten, dass die langsamen und unl^hülsliche.. B^ russleute zu kurz kommen, und von den geschwinder^ und gewandteren Geschäftsleuten überholt werden, als wenn dies nicht schon o h n e metrisches System der Fall wäre . und welche endlich keine Ersparnisse sich vorstellen kouuen, wenn für die sämmtlichen Eichstätten die metrischen Mas^e und Gewichte angesehafst werden müssen, was sich in Be^.g ans die Kosten der Anschaffung allerdings von selbst versteht. Aus solche Aeusse- .

rnugeu sasst der Bundesrath seine Ansicht wie folgt zusammen.

^..ie Schweiz habe sich aus praktis.hen Gesichtspunkten sur das bestehende System erklärt und dasselbe durchgeführt.

i n n e r e Gründe für eine Veränderung des Systems lägen nicht vor, ä u s s e r e Gründe seien zwar in den fortschreitenden Eroberungen zu suchen und zu finden, die das metrische System in d e n j e n i g e n ^ändern macht, mit d e n e n die S c h w e i z in l e b h a f t e n V e z i e hu n g eu steht, so lange aber namentlich ^eutsehlan^ und England ihr System nicht ändern, sei die ^rage für ^die Schweiz gar nicht dringlieh.

eine weiter als bisher gehende Toleranz d..s metrischen ^stems sei nichi. zn enipfehlen, ....ei.. eine verfrühte indirekte Adoptirnng desselben und ein ..^ruch mit ........ Grundsa^ der E i u h e i t von Mass und Gewicht, ja selbst eine Verlegung der Bundesverfassung daraus hervorgehen würde ; das Bedürfniss staatlicher Fürsorge für die Männer der Wifsens.hasi.

und der hohern Technik sei nicht vorhanden , und am Gebrauehe des Metermaßes sür wissenschaftliche Zwecke hindere sie Niemand.

^ Ans solche Motive gestü^t kommt der Bundesrath zum ^.hluss und Antrag aus R i c h t e i n t r e t e u zur Zeit. Wir bedauern, sagen zu müssen, dass wir damit in keiner Begehung uns einverstanden erklären konnen.

Eine Verändernng des Systems wird gar nicht angestrebt ; denn wir anerkennen , dass das bestehende ^stem aus praktischen Gesichtspunkten ein- und durchgeführt worden ist, aber für Verbesserung, Ver-

437 vollständigung und rationelle ...lusb.ldung des gegenwärtigen Systems liegen i n n e r e Gründe zur genüge vor, denn was wir je^t haben, ist ein in sich durchaus unvollständiges halbes System. was weiter unten noeh besprochen werden soll.

Wenn zwar ä u ß e r e gründe sür das Meters^stem in den Eroberunden desselben liegen, welche es in d e n j e n i g e n ^andern macht, w..lehe mit der Schweiz in l e b h a f t e n B e z i e h u n g e n stehen, da^ g..gen die Aendexung nicht dringlich sei, so lange Deutschland und England dasselbe ui.ht annehmen , so widerspricht sich diese Entgegenhaltung o^fe.^ar selbst. Unsere nächsten Rachbaren , mit denen der lebhafteste Verehr stattfindet, sind Frankreich, Jtalie.., .^olla^d, Belgien, und diese haben schon das Meters^stem. aber nicht diese, sondern erst Eng^ lan^ und Deutschland , die unserm Verkehr ferner liegen , sollen uns in's Seh^pptau nehmen. Der Widerspruch ist um so Brosser, als im Bericht des Bundesrath... steht , dass England durch einen Varlameutsbesehiuss dem metrischen System Duldung in Grossbritannien gewährt habe. Es ist die englische Barlamentsakte aber etwas mehr als eine blosse Duldung in Grossbritannien, und auch in Deutschland sind die Vorarbeiten beendigt, und nach denselben wurde aus ^erlangen Breuss^ns der .^Meterfuss ...^ unserm Schweizersuss, adoptir.., was im Anfange dieses Berichts schon berührt worden ist. Wenn o h n e Einführung des Meters

in Deutschland und England die Sache für die Schweiz nicht dringlich ist, so muss sie doch gewiss mit land dringlich sein.

Einführung in Dentsehland und Eng^

Verfrüht kann ^etwas Gutes nie sein ; dle Einführung des Meter^..stems ist aueh kein Bruch mit der E i n h e i t des Masss.^stems . gerade dur...h dassell^^ wird die E i n h e i t erst recht hergestellt, und von Verle.^ung der Bundesverfassung kann um so weniger die Rede sein, als ja nach dem Vorsehlag der Kommission die Grundlagen des ei^genossischen Konkordates gewahrt werden.

Die Männer der Wissenschaft und der hohern Technik keine staatliche ^ürsorge ausser der Gewähr der Lehx- und freiheit . vielmehr sorgen sie dafür, dass der .^taatsgesellschast Forschungen un^ Ersahrungen ein stetiger und gedeihlicher

verlangen Gewerbs^ durch ihre Fortschritt

zu gut kommt. Wissenschaft und .^nnft sind sich selbst genug.

438 Ueber metrisches System überhaupt , sowie über den Zusammen hang des gegenwärtig bestehenden schweizerischen Mass- und Gewichts.^stems mit dem Metersystem muss unter solchen Umstanden und bei dem Stande der so verschiedenen und sieh ga.^ widersprechenden Meinungen nothwendig noch eine nähere Auseinandersetzung folgen.

Wir besten im bestehenden Mass- und Gewichtsystem schon das Urmass und Urgewicht des metrischen Systems , aber in einem beschrankten, übel modifi^irten, die Einheit und das Ganze desselben in Stücke und Brüche theilenden Modus der Anwendung. Wir besinn nur einige Theile und nicht das Ganze , Bruchzahlen und ni.ht die Einheit des metrischen Systems, 1/2o und nicht 1 Meter, 1/2.^ und nicht 1 Quadratmeter, ^1/2.^ und nicht 1 .Kubikmeter. Warum sollen wir, wenn wir Theile des Ganzen haben, nicht das Ganze selbst einführen konnen^ warum nicht die Einheit selbst, wenn wir die Brechzahl von dieser und derselben Einheit schon besitzen .^ Unser System ist ein Kind des Meters^ aber die e.gene Mutter dieses Kindes ist verbannt und e^ilirt in fremde Länder. Es klingt das sonderbar, uni so mehr, als mau einverstanden ist, dass das Metern system in seiner dekadischen Harmonie , in seiner Eleganz und Evide..z unbestritten und unübertroffen dasteht, und als unser System nur eine Abart, ein Zwitterdiug des ^Metersystems, eine Mischung von Halbheit und Viertheilnug. von Se^agesimal^ und ^.uode^imal^ Eintheilung ist.

Wir machen alles aus dem Meter selbst, aber den Meter selbst in seiner Einheit und Ganzheit sollen wir nicht besten und handhaben dürfen .

a.us dem Schooss des Meters bilden wir alle unsere Mass- und Gewichtgrossen, aber nach Bildung dieser Theilgrossen ^erschlagen wir uns gleichsam die Grundform und die Muttergxosse selbst und sollen uns mit den verbildeten und mißgestalteten 1/2..., ^..., ^/..o.^.., ^/.. und 11/2 Theilgrosseu beguügen. alle dem faulen Herkommen und der trägen Gewohnheit angepaßten Modifikationen von ..^tückwerth haben wir, nur nicht die Einheit der M u t t e r g r o s s e .

Wir haben. 1/2... .^äugeumeter ...^ 1 Längeususs, aber nicht ^ Längenmeter ; ^..^ .Quadratmeter .^ 1 .^uadr.^tfnss, aber nicht 1 .Quadrat..

u^eter .

^1/2^ Kubikmeter ^ .^1 Kubiksuss , aber uieht 1 Kubikmeter .

1^.^Kubikdezimeter.^ 1^/2 .^iter - 1 Mass, aber nicht f Kubikde^imeter ; 1/2 Kilogramm ........ 500 Gramme - 1 Bfund, aber uicht 1 Kilogramm .... 1000 Gramme.

439 Schon vor mehr als einem halben Jahrhundert erhielt die Eidgenossenschast eine Kopie des Urmasses , des Brotot^ps eines Meters von Blatin.a, deponirt im Archiv z.u Baris am 4. Messidor des Jahres VII der sranzosisehen Republik , wenige Jahre nach der Einführung des Meters.^stems in Frankreich , und zwar in zwei Exemplaren , das eine mit , das andere ohne Unterabtheilungen , versertigt vom Mechaniker .Lenoir, von welchen jedes Exemplar in einer Temperatur von Zero die Metergrosse genau darstellt. Etwa 35 Jahre später nahmen wir für uns ^o davon, unter gleicher Temperatur pon Zero.

Zu gleicher Zeit haben wir die Kopie vom Urmass eines Kubikdezimeters .^ 1 Liter ^ 1 Kilogramm .....^ 1000 Gramme reinen Wassers unter der Temperatur von 4^ Eelsius .^ 3^,2 Reaumur, durch den Mechaniker F o r t i n in Baris erhalten . aber dasselbe dann 11/2 mal so gross genommen, um unser Flüssigkeits^Mass , und 1/2 mal so gross, um uuser Bfund zu bestimmen.

Die Abgeordneten der konkordirenden Kantone anerkannten in einer besondern Urkunde den Meterstab ohne Eintheilung pon L e n o i r und das .Kilogramm von ^ orti n, welch' beide seit dem .Anfang unseres Jahrhunderts im eidgenössischen Archive lagen , als das Urmass und Urgewicht unseres gegenwärtigen Mass^ und Gewichts.^stems.

Jn jüngerer Zeit hat der Bundesrath unterm 19. September 1862 aus Antrag des Departements des Jnnern die Reform der schweizerischen Muttermasse (Meter und Kilogramm) beschlossen, und diese Arbeit den Herren Professoren Dr. Wild und Dr. M o u s s o n übertragen, mit dem .Auftrag, als Abgeordnete nach Baris zu gehen.

Rach dem Bericht dieser Herren Experten ^) war die Anschassung von neuen Mul.termasseu durchaus notwendig. Die bisherigen Mntter^ masse, das unvergoldete Kilogramm von Messing und das Meter a bout von Eisen sind nämlich nicht bloss durch unvorsichtigen Gebrauch und maugelhafte Aufbewahrung unzuverlässig geworden , sondern aueh aus Materialien gefertigt , welche eine Unveränderlichst der Masse nicht einmal aus kürzere Zeit garantiren. Zu dem Zwecke wurden angeschafft : 1 Meter von Kristallglas von Steinheil in München, 1 Metallmeter von einem mit der Konstruktion osfizieller Masse und Gewichte betrauten Mechaniker in Baris , 1 vergoldetes Messingkilogramm pon Steiuheil, von diesem selbst bereits früher in Baris verglichen , 1 Kilogramm pon Kristallglas, ebensalls von Feinheit.

^ Siehe Bunde^bla^ .... ^. 18^ Band III^ S^e ....11--.....^.

440 Diese schweizerischen Muttermasse wurden im April 1864 in Baris selbst mit den Urmasseu im Conse.....^toi...e des ^rts et Maliers verglichen und vermittelst Zurückführung aus die eigentlichen Urmasse in den Archiven des Kaiserreichs in ihrem authentischen Werth genau bestimmt; sie sind

gegenwärtig in der eidgenössischen Eichstätte in Bern sehr sorgfältig ansbewahrt.

Jm Ausauge dieses Jahrhunderts erhielten wir also die ersten rein metrischen Muttermale vou Baris, welche 1835 als solche sür das je^t bestehende Konkordatss..stem anerkannt wurden. im Jahre 1864 schassten wir neue, genauer bestimmte, gleiche Muttexmasse an und liessen sie in Baris durch die vier Experten T r e s e n , S i l b e r m a n n , M o u s s o u und Wild genau vergleichen und authentisch bestimmen.

Hat die Schweiz, nachdem dieses alles geschehen ist, keinen Meter, kein Kilogramm, die sie anwenden darf^ Muss man sich nicht fragen: Wie ist es moglich. dass man sich bei solcher Sachlage so dagegen wehren und sperren kann, das Einfache, das Ganze, die Einheit, eigentlich die Grundwahrheit, aus der unser ganzes j e t z i g e s System beruht, in's Leben einzuführen^ Es entsteht nun die Frage, ob das alte, bisherige Mass- und ..^..e..

wiehts.^stem neben dem xeinen Meter.s^stem noch fortbestehen, oder ob es nur auf einige Zeit ^u tolerireu sei und dann für immer beseitigt werden soll. Darauf ist die Antwort ganz gleich wie oben, nur im umgekehrten Verhältniss ^u geben. Wir sagen : Weun wir die Einheit als Basis haben , warum soll mau nieht deren Bruehtheile gebranch^u dürfen ^ Denn das alte , wie das neue System beruht auf derselben Basis, beide beruhen auf dem Metersustem. Es kann gewiss Niemand ^ezwungeu werden ,^ uur in ganzen , ungeteilten Einheiten zu handeln und ^u verkehren, nicht aber in Bruchteilen dieser einen und derselben Eiuheit. Gese^t, das Fussmass würde aberkannt und uur der M.^tex als zulässig erklärt, und es bedürste Jemand zu irgend einem Zwecke eiueu Gegenstand vou 2347 ^uss Lauge , und nicht mehr und nicht weniger, so bestellt und kaust er nicht, wenn es verboten ist, 2347 ^uss, sondern 2347 mal ^ie Meter ....^ 701 Meter und 1 Dezimetex. Jn der Zahl 2347 Fuss ist genau die Grosse angegeben , die er bedarf, und dieselbe .ist eben sowohl ^ eine ^uss - wie eine Metergrosse. .denn

2347 ^ 1 ^nss ist .^ 2347 ^ ^ Meter. Es erscheint daher ein Verbot des Fussmass..s als gan^ illusorisch, ja uoch mehr, das Verbot

wäre i^n Vollzug eine Unmöglichkeit und Verkehrtheit, die ^u den ungereimtesten Blackereieu führen würde. Wir kehren daher den ^a^ nur um und behaupten , wenn wir sür uus gese^lieh sestse^eu :

1 Meter 1 ^ Meter

sei .^ ., ^

^1/2 Fuss , ^1/2 l^uss

1 Kubikmeter ,, ^ ^1/2.^ Kubitfuss, 1 Liter ,, ^ 1/2 Mass, 1 Kilogramm ., ^ 2 Vsund,

dann ist 1/2^. Meter ... .^ 1/2^ ^ Meter

,,^ ., ^1/2.^ Kubikmeter ^ ,, 11/2 Liter ,, ,, 1/2 Kilogramm

.^ 1 Fuss ; ^1.^^

^ 1 Knbiksuss.

^ 1 Mass.

- 1 Pfund.

Wenn nun . aus diese Weise im Vordersal^ die geset^Iiche Einheit genau bestimmt ist, warum soll im Hintersat^ die eben so genau abgeleitete Bruchgrosse dieser Eiuheit verboten sein^ Es ist dieses durchaus nicht denkbar., was in so mathematisch evidenter Korrelation steht, kann unmoglich verboten sein, oder wenn es verboten ist, so macht man aus dem ..^ ein l.^, weil 2347 ^ .^ ........ 2347 ^ 1/2.^ ... ist, wie vorhin schon bewiesen wurde.

Man kann allerdings einwenden , dass jedes beliebige bekannte Mass in ein anderes bekanntes Mass umgewandelt werden konne, aber das kann nicht so leicht geschehen, wie hier beim Meter.. und ^ussmass, auch nicht in so rationellen, ans den kürzesten Ausdruck reduzirbaren ^ahlenverhältnissen , sondern entweder in unaufhorlichen ^..ezimalbrücheu, oder in Verhältnissen eines gemeinen Bruches von so vielen ^isfern, dass die Rechnung.^operationen damit uugemein ersehwert sind. ^ie Zulassung von Theilgrossen muss eine gewisse .kreuze haben , und in einem rationellen Mass^ und Gewichts^ftem müssen die vielzifferigen Theilgrossen vermieden werden. ^arum war in den alten Systemen die Theilung mit 2, 4, 8, 16, 32 ^e. ^.gelassen, aber bei der Erhebung ins Quadrat oder in den Kubus ^eigte sich diese Theilungsart als sehr uube.^ueu.. ^ie bequemste Theilung ist immer die durch 10, 100, 1000 .e., weun es sich um Laugen. Flachen oder Korper handelt, und das Meters.^stem hat dieses sogenannte dekadische System in seiner ganzen Vol.ll^ou.menheit und Konsequenz in aus- und absteigender Linie zur Anwendung gebracht.

..^

^

442 Untersuchen wir nun , welche von den alten Mass - und Gewichtgrossen mit und neben den neuen metrischen Grossen als zulässig erscheinen. Zu diesem Zwecke stellen w.r z.vei Tabellen auf, pon welchen die eine (I) sämmtliche franzosisch metrischen Masse und Gewichte mit der Reduktion in schweizerisches Mass und Gewicht, und die andere (ll) die schweizerischen Masse und Gewichte mit dex Reduktion in metrisches

Mass darstellt. .^lus den ersten Blick ^eigt sich die Merkwürdigkeit, dass

alle schweizerischen Masse und Gewichte bei Umwand lnng in^ metrische in reinen dekadischen Zahlen sich darstellen lassen und wirkliche Metermas^e sind. Es kommt daher, dass wir unsere Längeumass-Einheit von 1 Fuss ^ ^/^ Meter angenommen haben, wodurch die Theiluug durch 10,100,1000, je nachdem Längen, Flächen oder Korper in Rechnung fallen, im Brinzip ausgesprochen war.

Hätten wir, wie später ^raukreich, den Fnss-^ Meter angenommen, so wäre damit das dekadische ^.S.^stem zerstort und die Theiluug mit 3, .), 27 angenommen worden, welche Divisoren keine ^.ezimaleu erzeugen konnen. ..^as schweizerische

Mass- und Gewichtigem hat glücklich dem Uebelstand porgebeugt und die Längeneinheit zu ^.^ Meter angenommen . sast will es scheinen, als habe mau dieses so angenommen, um den Uebergang zum reiueu Meters^tem für die Zukunft zn sichern.

^.. ^

^

^Zum^ Beweise, dass ^ die schweizerischen Masse und Gewichte reine metrische .^rossen in Länge, Fläche und Raum sind, führen wir ans der Tabelle II folgende Beispiele hier an .

Es ist in Län.ge 1 Fuss

. 1 Klafter 1 Ruthe

1 Wegstunde

.......

3 ^eeimeter,

^ ^

^

1 Metern 8 .^eei-

^

meter , 3 Meter,

4800 Meter .... 4 Kilo-

meter -^ 8 Hektometer, in Flache1 ^ ^uss

.^

.) ^ ^eeimeter,

1 ^ Ruthe

-

^ ^eeimeter, .) ...... Meter,

1

.

.

.

.

.

.

.

1 ^ Klaster Juchart

1 ^.l Stunde

-

3 ^ Meter ^ 24

3^00

.

.

.

.

.

l

Meter

-

Aren ,

36

.... 23040000 .^ ^eter ..^ 2304 Hektaren ,

443 ^n ........ u tn 1 Kubikfuss 1 Kubikklafter

.-^

1 Kubikruthe 1 Getreidemass

-

1 Weiumass

^

27 Kub^deeimeter, 8 Kubikmeter ^-.832 Kubikdeeimeter , 27 Kubikmeter, 1 5 Liter - 1 5 Kubikdeeimeter,

1,5 Liter .^1,5^ bikdeeimetex ,

^n G e w i c h t 1 Bfund

. ^

.^

1 Loth

...^

500 Gramme ....... 500 Kubikzentimeter Wasser ,

15625 Milligramme .^

15625 Kubikmillimeter Wasser, 1

Unze

.

.

.

.

.

.

.

31250

M i l l i g r a m m e

.

.

.

.

.

.

.

31250 K..bikm.l.lime..er Wasser , 1 Apothekexpfund

1 .Drachme 1 Skrupel 1

Gran

..^

.^ ..^ .

.

.

.

.

.

.

375 Gramme,

3906^ Milligramme, 1302^ Milligramme, 6 5 ^ .^ ^

M i l l i g r ... mm e .

Sammtliche schweizerische Mass^ und Gewichtgrossen sind also evident ^eine dekadische Metergrossen, ausgenommen im ^lpothekergewicht das Skrupel und der ..^xan, weil Brüche wie ^ nnd ^ sich nicht rein dekadisch xeduzixen lassen , während die Drachme ...it einer Bruchzahl von ^ ....^ l.) , 2 5 noch dekadisch ist. Man kann daher sagen, mit Aus.uahme von Skrupel und Grau seien alle schweizerischen Mass- und ^ewichtgrossen als metrische Grossen neben den reinen Meters.^stem^x.ossen zulässig. Etwas ganz anderes aber ist es, wenn man fragt, ob so viele Uuterabtheilungeu, namentlich beim Gewicht, noch nothig oder nicht vielmehr als ganz überflüssig ausser Gebrauch erklärt werden sollteu.

Wir sind entschieden der Meinung, dass das ^oth als .^ Bfund, das

^.lpothekerpfnnd ^.^ ^ Zivilpfuud, die l.luze, die Drachme, das Skrupel

und der Grau al^usehaffeu seien, denu mit Kilogra^umeu, Hektogramnien, Dekagrammen, Grammen, Dezigrammen, Zentigrammen, M^lligxannnen .haben wir alles, was wir nothig haben, nnd in ausgezeichnet harmonischer Unterabtheilung auf- und abwärts.

Eiuige Kautou^ hatten Kummer wegeu der Umtriel^ und Kosten für Anschaffung der neuen Mustermasse, in der irrigen Meinung verfange.., als müssteu für alle Masse und. Gewichte gan^ neue Mustexmasse für die Kantone und die Gemeinden hexgestellt werde... .^....ch ^dem Vorschlag der Kou^uission können mit wenigen Ausnahmen alle .bisherigen Masse und Gewichte auch künftig ini Gebrauche beibehalten werden, und wir haben merkwürdig. genug für die Kautone und deren Gemeinden gar .keine Anschaffung von neuen Mustermassen zu machen,

^unde.^la^. Jahrg. X^llI. Bd. II.

37

444 als diejenige e i n e s M e t e r s und e i n e s L i t e r s , mit welchen sammt^.

liche nothigen Mustermasse komplet vorhanden sein werden.

^..anz anders verhält es sich bei Umwandlung der Metergro^en i...

Schweizermass nach der Tabelle l., und weil je^t dieses das gültige

...^rundmass ist, so vergleicht man es ost mit metrischen Einheiten, kommt.

aber dabei stets ^aus inkonvenirliche gemeine und nicht dekadische Brüche.

Der Meter sollte eben das ^rnndmass sein und nicht der F uss, well nicht der Meter aus dem Fuss, sondern der Fuss ans dem Meter ent^ standen ist. Die Reduktion aus dem Grundmass in das abgeleitet^ kann keine reine Dezimalzahl mehr herstellen, weil eben der Divisor mit 3 in den Längeneinheiten, mit 9 in den Flächeneinheiten und mit 27 in den .^orpereinheiten dieses unmöglich macht. Folgende Bei^

Spiele zeigen dieses :

Es ist in Lange 1 Meter .... ..^ .^ 10^ 1 Kilometer - ^ .^ 10000^

3..^.. Fuß..

.... 3333^ Fuss

-

^ Stunde,

in Fläche 1 Hektare ^ 111111^ ^^ ...^ 2^ Juchart .^ 3086^^ ^ Klaster, 1 Are 11 .l 1^ l^^ ^ ^ Juchart 30.^^ l^ Klaster, im Raum 1 Stere .^ ^- .^ 1000 -^.s..... .^ 1000 Kubikkiafter ^ Knbikklafter, 1 Kiloliter1 Liter .^ im G e w i c h t 1 Kilogramm.^ 1 ^ramm .^^

Flüssigkeitsmass.

Trockenmass.

^.^2000Mass ^^^200 Viertel .^ ^.^20 Malter, .

^.^2Mass -^^^^ Viertel .^ ^^^ Malter, 2Vsund^

64 Loth

^

32 Unzen,

^^^ Pfuud ^ .^..^ L.^th

^

^^^ Unzen.

445

446 Bei dieser Reduktion entstehen einzig im Gewichte dekadische Zahlen , die übrigen Massgrossen erscheinen in sehr unbequemen Zahlenverhältnissen. Man kann daher den Sa^ ausstellen, dass dasjenige Mass als ^rundmass ausgestellt werden sollte, in welches die Einheiten der abgeleiteten Schweizermassgrossen, in'.... Metermass umgewandelt, in reinen, dekadisch rationalen Zahlen dargestellt werden können, und nicht umBekehrt, dass ein Masssystem als Grundmass bestehen soll, in welches die Umwandlung der Einheiten des Metermasses nur zu gemeinen, dekadischirrationalen ..Brüchen führt. Kur^, es sei das metrische Mass das ..^rnnd.mass, und das ^.ussmass das abgeleitete, wie es auch nicht anders in de..

Wirklichkeit ist.

Ju vorliegender Angelegenheit kann die Frage entstehen, ob denn ^ar kein anderes Masss.^stem als das metrische weder in der Welt e^istire, noch irgend gedacht werden könne, das besser und vortrefflicher, theoretisch und praktisch rationeller sei. ^on den aus der Erde wirklich eingefüllten Mass- und Gewichtsystemen ist anerkannt und über allen ^weisel erhaben das M e t e r s y s t e m das best... und vollkommenste. Aber dass ein noch besseres und vollkommneres erdacht und erfunden werden konnte, wird Riemaud , der an menschlichen Fortschritt glaubt, in ^weisel se^en. Die Schwierigkeit ist uur, ob das bessere, wenn es auch gesunden wäre, so bald und so leicht in's Leben eingeführt werden kann. Die Wissenschaft hat eine Menge Vorschlage zur Herstellung eines Raturmasses zu Tage gebracht. Der Ahhe M o u t o a A^. 1670 und H n v ^ h e n s 1673 schlugen den damals bekannten Bekundenpendel.vor. als aber Rich.er in C^yenae fand, dass der Sekundenpeudel iu C^yenne kürzer sei als der in l^ris, so schlugen Bonner, La Cond^.mlne und Gandin A^. 1742 den .^uatorpendel und später Bou^uer A^. 1749 den Pendel unter 4..^ Breite vor. Auf den Vorschlag T a l l e y r a n d ' s iu der Nationalversammlung vo^u ^. Mai 1790 sollte durch Kommissäre der Akademie der Wissenschaften in Paris, unter Mitwirkung dazu ernaunter Mitglieder der koniglicheu ..Gesellschaft iu London, der Pendel unter 45^ als die natürliche Einheit von Mass und Gewicht ausgemittelt und bestimmt werden. .^ie aus B o r d a ^ L.^^ran^e, L . ^ n l a c e , Mon^e und C o u d o r c c t bestehende Kommission, mit der Pennellante nicht einverstanden, schlug vor, durch eine Gradmessung von Dünkixchen bis Barcelona, die Entfernung des Rordpols vom Ae^uator zu bestimmen, deren ^ehnmillionsten Theil als Mass anzunehmen und unter der Breite vom 45^ die Anzahl Schwingungen zu bestimmen, welche während eiues Tages ein Pendel machen würde, um jeue natürliche Maßeinheiten .erhalten. Dem Wohlfahrtsaussehuss ging die von Del.^mbre und Mechain uuternon^.meue Gradmessung zu langsam,.^und er befahl am 3.Nivose .^n l1 (1794), ..de donner lc pl......., ^t possible l^.^e des nouvcll^s mesure^ a tou.^ les citovens, en p r o f i t a n t de l^impnlsion révolutionnaire.^

447 Das Gese^ vom 1.^. ^.ermmal an lll (1795) bestimmte desiu.tiv die Ramen des neuen Masses und se^te die .Länge des metre .^rovisoir...

et l^^l auf 443,44 pariser Linien fest. Rach Beendigung der Grad.^ messuug hat die aus v.^n binden, Trolles, L a p l ^ c e , L e ^ e n d r e , C i s c a r , M e c b a i n und Del a m b r e bestehende Kommission mit Bericht vom 6. ^loreal an Vll (1799) die Länge aus 443,29^ Linien festgesetzt, und dieselbe wurde gese^lich als , , m e t r e vr.^i et définitif.^ erklärt. ^ie Gradmessungen wurden mit der Toise du P é r o n ge^ macht, und man kann von diesem ,,mctre vrai et d.^mitik.^ sagen, dass er ein gesetzlich bestimmter Theil der Toise du Pérou ist , welcher näherungsweise dem ^.humilliousten Theil des Erd.^uadrauteu gleich ist.

Dieses ist kurz die Beschichte der Entstehung des Meters. Andere Vorschläge zur Ermittlung eines Raturmasses sind noch viele gemacht worden. Wir berühren noch, dass D a v y als Masseinheit die Weite eines Haarröhrcheus vorschlug, in welchem eine bestimmte Flüssigkeit so hoch steigt, dass die gehobene Säule gleich ist dem Durchmesser des Rohreheus, Bobine t hingegen hat die Länge einer Lichtwelle vorgeschlagen, deren Trosse aus den Versucheu von F r a u e n h o f e r bekannt ist.

^er berühmte B e s s e l leugnet, dass wir aus der Ratnr eiu genaues Mass ziehen können, indem aus den vielen Gradmessnng^u ein übereinstimmendes Resultat sür die Grosse und Gestalt der Erde, weg^u der Uuregelmäßigkeit ihrer Oberfläche und Unkenntnis ihres Jnnern, weder erhalten worden sei, noch erhalten werden könne. Eben diese Unbestimmtheit wirst er dem Bendel vor, welcher nicht nur mit der Erdbreite nnregelmassig zunehme, sondern aus gleichen Barallelen nicht übereinstimme.

Schliesslich berühren wir noch in Bezug aus die Auffindung natürlicher Masse die Jnvention unseres schweizerischen Mitbürgers , des sel.

Herrn Domherr Berchtold in Sitten. Mit geschickter Eombination sehlägt derselbe in seinem ,,Masss^stem d e r R a t u r ^ vor, denjenigen Bendel als Einheit anzunehmen, welcher in einem Tage von 10 Stunden 100 Minuten 100000 Sekunden schlägt und dessen Länge genau der 54 millionste Theil des Meridiankreises sei. dieser Bendel müsse zwischen 31^ und 32^ der Breite gesucht und gefunden werden, und würde daher Zeit und Raun. zugleich messen. ^ Er wird eingeteilt in Zehntel, Hundertstel und Tausendstel.

darnach sind

10 Bendel .^ 1 Rnthe, (K^tte),

100 Ruthen .^ 1 Stadium, 10 Stadien .^ 1 Meile, 10 Meilen .^ 1 Erdgrad.

^aher ist 1 Erdgrad - 100000 Bendel, 1 Meile ^ 10000 .

1 Stadium ^ 1000 ,, 1 Ruthe ^ 10 ,, 1 Schritt ^ 1 ,,

448 Rach seiner Kreiseintheilung wird der Halbkreis in ....mal 9 Theile zerlegt und jeder dieser Theile wieder in 10, so dass der ganze Kreis ....... 540 Grade,

1 Grad .-100 Minuten, 1 Minute ..^ 100 Sekunden ist.

Diese Eintheilung auf den Erdkreis übergetragen,

erhält 1 Grad .... 10 Meilen, 1 Minute .... 1000 Schritte ..^ 1 Stadium, 1 Sekunde -^ 10 Schritte ..^ 1 Ruthe.

Die Masseinheit , der Bendel , würde nach ihm eine Länge von

0,74074 Meter haben.

Wir würden durch dieses Masss^stem nicht nur audere Masse, sonderu auch eine andere Zeit- und Kreiseiutheilnng erhalten. Schon die frauzosische Revolution hatte mit einem neuen Kalender eine andere Zeiteintheilung. auch mit einem Tag von 10 Stunden, und die KreisEintheilung zu 400^ angenommen. Die Zeiteintheilung ist ga.^ in Vergessenheit gerathen und der Quadrant von 100^ uicht weit über Fraukreich hiuaus gekommen. Die zähe Gewohnheit des Lebens aller Volker der Welt sträubte sich gegen eine Neuerung , welche den Tag der Arbeit in 5 Stunden und die Racht der Rnhe in 5 Stunden

theilte, die alle Uhren und Zeitmesser mit der Eintheilung in 12 Stnn-

den im halben Tage in fünfstündige Uhren umändern wollte, und alle Vergleich....^ der neuen künftigen mit der ...alten vergangenen Zeitgeschichte der Menschheit in Verwirrung zn bringen drohte. Der Tag von 24 Stunden zu 86400 Sekunden und^ der Kreis von 360^ wurden selbst tn.

Kreisen der Wissenschaft, ganz besonders aber vom Volksleben festgehalten..

denn die Resultate der Forschungen aller Jahrhunderte sorderten gebie-

terisch zur V^.rgleichnng mit neuen Forschungen gle.chgetheilt.. Uhren ..nd Messinstrumente. Ueber die Genauigkeit des 100.)00 ....^..kundenpendeis .

im Tage ..^ 0,7407407 Meter ,^ in der Vorauss.^ung der Richtigkeit des Baiser Meridians, muss nach B e r c h t o l d zugegeben werden, dass

dessen ^änge um 0,04 Millimeter zweiselh^st, also ans 54 Millionen und die ganze Breite, aus welcher der Bendel im .^age 100000 schlägt, .Bendellängen des Erdkreises um 2160 M..ter fehlerhaft sein mog....

wer.^e um einige Minuten -^ 32^ fehlerhaft sein. Der Kreis von .

540.^ erforderte .für den .^ua.^ranten von 135.^ ganz nene trigouometrifehe Tafeln, und der praktische Geometer wird mit seinem Zirtel 135^ ganz gewiss weniger schnell , unsicherer und ungeschickter abgreifen , als bei ......^ oder 100^ Eintheilung^ ^lm bedenklichsten st^ht es aber m.t der Länge des Berchtold-Bendels als neuer Mass.^nh..it, wenn n.an die Hälfte desselben als eine Fussgrosse mit dem schw^erischen F..ss und dem ^uss anderer Länder vergleicht. Raeh der im ^Ma ssens^sten.

449 ^ e x R a t u r ^ von B e rch t old , herausgegeben von Major J o h a n n e s ..Paumgartner, bis auf 7 Dezimalen angegebenen Grosse wäre :

^ Bendel ^ 0,37037035 Meter, - 1,1401644 Bariser Fuss, - 1.17168 Wiener Fuss, - 1,215237 englische und russische Fuss, .^ 1,234568 Schweizer Fuss.

Die neue Masseinheit wäre demnach mit keiner einzigen i^t herx.^ ^chenden Fussmassgrosse in Uebereinstimmuug , sondern durchgängig 14, 17, 211/2 und 231/2 De^imallinien grosser, so dass gar nicht daran zu Senken ist, dass ein gegenüber den alten Massen so ungleiches neues Maß eingeführt werde, und am undenkbarsten ist es, dass dasselbe den Meter überwinden werde, zu dem es in dem u n g e h e u e r n Verhältnisse

^on 1 zu 0,7407407 steht. Die. grosste Schwierigkeit bei Einführung neuer Masse entsteht meistens durch den Umstand, wenn zwischen alter .und neuer Masseinheit ein zu grosser Unterschied zum Vorschein kommt.

Die Einführung des neuen Mass- und Gewichts^stems wurde im ^.ahre 1835 deswegen durch Konkordat von 12 Kantonen um so leichter und unbedenklicher erzielt, weil die alten Masse nicht in so grellem .Widerspruch mit den neuen standen und meistens keine grossen Werthunterschiede unter denselben ^um Vorschein kamen. Wir sühren hier ^.ls eine nicht ganz werth ^ und zwecklose Reminiszenz an alte Massge.wohnheiten den Werth der alten ^uss- und Weinmasse eiuiger Kantone^ ^n, wie er in Reu.^Sehweizermass ausgedrückt sich herausstellt.

E..'. ist nämlick.. in

Zürich . . 1 alter Fuss .... 1 ,00459^ Reu^Schweiz. Fuss und 1 alte^Weiu-Mass - 1 ,046767 Reu^Schweiz. Mass.

..^ 1,113796 Bern ...^ 0,977526 Glarus ^ 1,02265 ^ 1,415566 .^1,01286 -1,084 Zu.^ ^ .

Freiburg ...^0,891 ..^ 1,051 ...^1,015123 ...^ 0,94807 Basel^Stadt ^1,19107 ..^ 0,7356 ^ehafshausen .... 0,977526 Aargau ..^ 0,9603718 Thurgau - ..^012663 .... 0,8.^6829 .^ ^ Die Unterschiede von ^- 1/2, 1, 2, 1... und 19 Dezimallinien sind demnach bei allen, Freibnrg und Sehasfhausen ausgenou^meu , gering , und es ist daraus erklärlieh , warum mau daraus eiugieug. Jn den Fl.üssigkeitsmassen sind die Unterschiede bedeutender , besonders in Thurgau , Sehasfhauseu uud l^larus . dieselben betragen

aus 1000 Mass ^ 40, 47, 51, ^52, 84, 113, 264 und 415. .^ei der legten eidg. Volksabstimmung ist an

einigen Orten der geringe Respekt der Weiutrinker por dem zu kleinen Liter ein Motiv ^ur Verwerfung des revidirten Art. 37 der Bundesverfassung geworden. Hätten dieselben etwas genauer nachgerechnet , so wären sie ihrem Durste da und dort gerechter geworden. denn mit Anuahme des Liter hätten z. B. die .^larner .^andleute, welche nur dieseu und deu Brügelartikel verworfen haben , nicht ganz voll , aber nahezu ihre alte respektable Halbmass und mit dem halben Liter ihren stattlichen alten Sehoppen, jedensalls einen grossern Humpeu als den bisherigen kredenzt erhalten , denn es ist :

11/2 Liter 1 ,, 1/2 ,, 1/2 ,,

.^

.

.

^

- 1 ^ 1,0000 Reuschwe^. Mass, ^ 1/2 ^ 0,6666 ,.

^ ^ 1/2 ^ 0,3333 ,, ,, ^ 1/2 ^ 0,1666 ^ ^,

uud1 alte Glarner Mass .^ 1,41556 Reuschweiz. Mass.

^, 1/2 ^, ,, ,, ^ 0,70778 ,, ^ ,, ,, ^ ^ ,, ,, ^ 0,^5^9 ^ ^,, ,, ,, ^ ^^^ ,, ,,

451 ..^ach den bisherigen Auseinandersetzungen ist eine Revision des Bundesgese^es über Mass und Gewicht vom 23. Dezember 1851 als begründet zu betrachten und ohne Zogerung vorzunehmen. Der Bundesrath soll die Jnitiative ergreifen und in die Vorberathung darüber eintreten.

Er wird vor Allem die geeigneten Fachmänner beauftragen , um die wissenschastliehen und technischen Grundlagen des Gesel^svorschlages ge^ nauer als im bestehenden Geseze feststen zu lassen. Rach oberflächlicher Einsicht in^s gegenwärtige Geset^ fehlt in demselben , wir möchten fast sagen, die Hauptsache, nämlich die Beschreibung der wirklichen Ugnasse, aus welchen das ganze System beruht . die Angabe , aus was sie bestehen, welche Zuverlässigkeit der Grössenbestimmnng gegenüber den Urmassen in Baris sie haben und wo sie ausbewahrt sein sollen. Anläss^ lich ist zu bemerken, dass im bestehenden Bnndesgese^e behuss Grössenb...^ stimmuug der Hohlmasse und der Gewichte die Temperatur zu 3 1/2^ Reaumur angenommen ist. dieses ist offenbar unrichtig , denn die französische Gesetzgebung, auf der die unsrige beruht, nimmt eine Temperatur pou 4^ C.els.us au, was 3^2 R. und nicht 3 5 R. gibt, so dass unsere Annahme um 0^,3 R. fehlerhaft ist. ^ie höchste Angabe über die betreffende Temperatur ist, nach Mittheilungen des Herrn Brofessor

Dr. Wild, diejenige von IIallström , nämlich 4^13 C ..^ 3^30 ^,

das Mittel aber aus den neueren und zuverlässigeren Beobachtungen von Dcspret..., H.^en, P i e r r e , .lonle und ^ l a y f a i r ist:

3^,94 C ..^ 3^,15 R. Was diessalls gelten soll, mögen die dazu be-

rufeuen Fachmänner entscheiden ; nach unseren dafürhalten sollte man in Uebereinstimmung mit der französischen .Bestimmung sein, weil uuser Mass unter gleichen Bedinguugeu das sranzösiseh^metrische ist.

Einen Wunsch mochten. wir noch aussprecheu, dass das metrische System im neuen Geseze ganz die gleichen Benennungen, wie im franzosischen Gese^, uuverdeutscht erhalte, dass daher die Rameu Meter, ^ilom.^ter, .^re, Hectare , Liter, l^iloluer, ^tere, Dee^ster^ Gramme, .^ilo^ramme etc. etc. el.^. ganz unverändert beibehalten werden mosten ; denn es sind eigentlich technische. nicht leicht und nicht gut übersehbare Ausdrücke, welche jel^t schon allgemein im ..Sprachgebrauch sind, die von England in der Verordnung vom 2.). Juli 1864 und durch die Fachmännerkomu.issiou des deutschen Bundestages iu^ Dezember 1865 adoptirt wurden. Ju allem Uebxigen enthalten wir uns , Mehreres über den Uu.faug uu.^ die Art und Weise der Revision der Buudesgesel^ gebuug in Mass und Gewicht zu äusseru, indem wir es ruhig und vertrauenspoll dem Bundesrath anheimstellen, die geeigneten Vorschläge ^u machen.

.^chliesslich bemerken wir, dass die Kommission die Meinung nicht hat, als sollte der Antrag dahin ansgelegt werden, es sei damit das .metrische System nunmehr als das .massgebeude und das Konkordats^

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s^stem als das geduldete erklärt. Um den Skrupeln Rechnung zu tragen , welche man in Ansehung des Art. 37 der Bundesverfassung hegen kann, stellt die Kommission den Antrag uur im Sinne f a k n lt a t i v e r Einführung des Metersi..stems. Damit ist allen konstitutionellen Bedenken Rechnung getragen. denn der Art. 37 schreibt vor, dass der Buud aus die Grundlagen des bestehenden Konkordates gleiches Mass und Gewicht festzusetzen habe. Wenn daher gleiches metrisches

und gleiches Konkordats-Mass und Gewicht eingeführt wird, so sind die

^Grundlagen, wie sie die Bnndesversassung vorsehreibt, aufrecht erhalten, denn das Meters...ftem ist im Grunde kein anderes, als das Konkordatsfestem, oder besser gesagt, es enthält das Konkordatss^stem w e s e n t l i c h lauter rein metrische Grossen, und uur die Benennungen und Uuterabtheilungen sind uicht die gleichen. Jm W e s e u der Massgrossen liegt die eigentliche Grundlage, und nicht im .....amen und in unwesentlichen Abweichungen der Theilgrossen. Das revidirte Bundesgese^ soll auch so erlasseu werden, dass es mit dem Art. 37 der Bundesverfassung im

Einklau g steht.

Eine mathematische Auseinandersetzung ist nicht verschiedener Aus-

leguug sähig, sondern sie ist e^al.t eins für sich und in sich abgeschlossen.

Von einem mathematischen Sa^e kann man nichts dazu uud nichts davon thnn. Die reine Mathematik kennt keiue ihr widersprechende augewandte Mathematik. Wir haben in Zahlen nachgewiesen , dass die Grundlagen des Konkordates rein metrische Masse enthalten.

Anders ist es mit der Jurispruden^. Wir geben vollständig zu, dass die Rechtswissenschaft in gewisser Beziehung den Eharakter einer exakten Wissenschast hat ; aber diesen manisestirt sie nur in Thesi und keineswegs in Pr^i. Weil Rechtste aus zusammenfegten Worten bestehen und keine mathemathischen Formeln sind , so sind Worte von jeher verschiedener Auslegung unterworfen gewesen. ,,denn mit Worten lässt sich trefflich streiten.^ Ueber einen und denselben Rechtssal^ sind die. grosten Juristen in seiner Anwendung auf konkrete Fälle ga..^ ver-

schiedeuer Meinung. . l^s ist das auch wirklich der ^all in der .^.s-

legung des Art. 37 der Buudesversassnng. Wir wünschen , dass der Geist zum Leben führe und der Buchstabe nicht den Tod bringe in einer Lebensfrage des vernünftigen ^Volkerverkehrs in Mass und Gewicht.

...^ie Kommission. stellt folgeuden Antrag : D i e B u n d e s ^ v e r s a m. m l n n g der schweizerischen Eidg^euosseuschaft, in Erledigung des Berichts des Bundesraths vom 8. September 1865, betreffend die Petitionen um Eiusühruug metrischeu Masses und

Gewichtes,

besehliesst.

453 1. Jn weiterer Ausführung des .^lrt. 37 der Bundesverfassung,. und um das gegenwärtig bestehende Mass- und Gewicht^stem ^u verbessern und zu vervollständigen, soll das metrische Mass- und Gewichts^stem f a k u l t a t i v eingeführt und die laut Bundesgese^ vom 23. ^e^ember 1851 ....genommenen Masse und Gewichte, als aus dem Meters.^stem abgeleitete Masse und Gewichte, sollen neben demselben im W e s e n t lichen beibehalten werden.

2. ^er Bundesrath ist eingeladen, den Räthen einen hieraus basirten ^esel^svorschlag vorzulegen.

Bern, den 6. Juli 1866.

Jm Ramen der Kommission.

^..er Berichterstatter: L. ^ernol^, Oberst.^ ^ o t e . Mitglieder der Immission waren ^ .^err .^. ..... B e r n o l d , ln WaIlenstadt (St. .^allen^.

,, ^. philippin , in ^euenbuxg.

,, ^. . ^ u s e a , in Loearno.

,, Fx. H e i l e r , in Bern.

,, .^r. W i r z , in Sarnen ^Obwalden).

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über Einführung des metrischen Maß- und Gewichtsystems. (Vom 6. Juli 1866.)

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18.08.1866

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