Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) Die Vernehmlassungsvorlage basiert auf einem dreistufigen Konzept. Als erstes stellt sie für Medizinalpersonen eine Verbindung zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe in Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausübung der Medizinalberufe in eigener fachlicher Verantwortung her. Damit die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in Zukunft verbessert werden kann, wird dem Bundesrat zweitens eine erweiterte Kompetenz erteilt, die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu regeln. Drittens fokussiert die Vorlage auf einer Neuregelung von Artikel 55a KVG, indem ein Kanton die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen in einem oder mehreren ambulanten medizinischen Fachgebieten eigenständig auf eine Höchstzahl beschränken kann. Hierbei sind für die Bestimmung der Höchstzahlen durch die Kantone die Beschäftigungsgrade der Ärzte und Ärztinnen zu berücksichtigen.

Datum der Eröffnung: 5. Juli 2017 Vernehmlassungsfrist: 25. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, 3003 Bern, Telefon 058 462 37 23, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Juli 2017

2017-1854

Bundeskanzlei

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