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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 27. April 1866.)

Unterm 8. des vorstehenden Monats erliess der Bundesrath an die kais. französische Gesandtschaft eine, die Auseuthaltsgebühren in der Schweiz betreffende Rote, woraus die gedachte Gesandtschaft an den Bnudespräsidenten folgendes Schreiben richtete.

,,Herx Präsident .

,.Jch habe dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten die Rote übermacht , welche der schweizerische Bundesrath unterm 8. April an mich gerichtet hat.

Obwohl die Regierung des Kaisers die Schwierigkeiten nicht verkennt, welche die Bundesregierung findet, die verschiedenen Kantone zur Aenderung des hinsichtlich der f r e m d e n bei ihnen geltenden Systems der Gebühren für Aufenthaltsbewilligungen zu bewegen, so hält sie sich dennoch überzeugt, dass es den Bemühungen des Bundesrathes gelingen werde, die Hindernisse, welche stch bis jezt gezeigt, zu beseitigen, um wo nicht gänzliche Unterdrükung jener Gebühren, doch wenigstens Verbesserung eines Systems zu erlangen, das im vollständigen W.dersprueh mit den freisinnigen Justitutiouen ist, deren sich die Schweizerbürger erfreuen.

Die Regierung des Kaisers wünscht um so lebhafter, dass die in dieser Hinsicht zu pflegenden Unterhandlungen von gutem Ersolg gekrout werden mogeu , weil sie erschlossen ist , in Kurzem die Gebühr sür Bassvisa gegenüber allen Ländern abzuschaffen, in welchen für die Franzosen Gegenreeht gehalten wird , und es wäre ihr hochst unangenehm, wenn sie sich genol.higt sähe , eine Ausuahme machen zu musseu gegenüber der Schweiz, mit welcher Frankreich durch viele Baude der freundschast, des Handels und der Ra.hbarschast verbunden ist.

,,Wie der Bundesrath mit Recht bemerkt hat , legt ihm die Erklärung vom 30. Juni 1864 *) keine moralische Verpflichtung auf, von den Kantonsbehorden eine Ermässigung ihrer Gebühren für AufenthaltsBewilligungen zu erwirken. allein die gedachte Erklärung drükt den eutschiedeuen Willen der Regierung des Kaisers aus, die Bassvisagebühr gegenüber der Schweig uur dann abzuschaffen, , wenn diese ihr System in Betreff der Aufenthaltsbewiligungen verbessert.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band XIII, Seile 378.

625 .,Meine Re^ierun^ würde, ich wiederhole es, mit dem lebhaftesten Bedauern, aber im Gefühl ihres Rechtes die schweiz. Eidgenossenschaft von dem Vortheil aussehliessen, den sie durch die baldige und allgemeine Abschaffung des gegenwärtig noch .n ^.aukreieh bestehenden Bass^stems zu gewähren entschlossen ist. Sie hofft auch , dass die Kantonsregierungen durch eine freisinnige Revision ihrer Reglemente über die ...lufen..haltsbewillig..ngen sie der Notwendigkeit entheben werden, von dem ihr durch die Erklärung vom Jahr 1864 gegebenen Rechte Gebrauch zu machen.

..

Dieses sind die Gründe (considérations) , die ich dem hohen Bundesrathe zur Erwägung vorzulegen beaustragt bin. Vielleicht wi.rd er es passend finden , dieselbe.. den K..ntonsr^ierun^en ^ur Kenntniss ^u bringen.

^Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 23. April 1865.

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Ju Fol^e des vorstehenden Schreibens hat der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregierungen ein Kreisschreiben solgenden Jnhalts erlassen.

,,Tit. l ,,Jn Begehung aus die Aufeuthaltsgebühren, welche dermalen noch in einzelnen Kantonen in grosserem oder geringerem Belange erhoben werdeu, hat sich die fran^ostsche Gesandtschaft veranlagt gesehen, unterm 23. l. Mts. diejenige Rote an uns zu richten , von deren Jnhalt Sie aus der Beilage Kenntniss nehmen wollen.

.,Es erhellt daraus, dass die kaiserliche Regierung im Begriffe steht, dass ste sich aber genothigt sähe, diese Vergünstigung der Schweiz nicht

die bisherigen Vassvisagebühren unter gewissen Bedingungen aufzuheben,

^u gewähren, sofern,^ wider Erwarten, es nicht gelingen sollte, die Beseiti^un.^ oder weuigsteus eine entsprechende Ermässigu.^ der erwähuteu .^ufenthaltsta^en zu erzielen.

..Judem wir die Ehre haben , Sie hievon zu benachrichtigen , mochten wir diejenigen h. Stände, welche für Aufenthalts^ewilligungen, namentlich an die arbeitenden Klassen , noch grossere .^a^en beziehen , angelegentlichst erstehen, diese Gebühren besorderlich einer Durchsicht zu unterwerfen und uns von den etwa angebrachten Abänderungen. Keuntniss zu gebeu. Hiebei beziehen wir uns aus unsere srühern einschlagenden Mittheilungen , serner ans das Schlnssprotokoll ^u den ^taatsverträgen ^wischen der Schweiz und Frankreich vom 30. Juni 1864, so wie aus die Erklärungen in der eingeschlossenen (vorstehenden) Rote , aus

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welchen sich die Wünschbarkeit einer baldigen Erledigung der Angelegenheit genügend ergibt..^

(Vom 3. Mai 1866).

Der Bundesrath hat dem Hrn. eidg. .^berstlieutenant W.^lvan B erchem in Genf die nachgesuchte Entlassung aus der Kommission für Vrüsung der Hiuterladungsgewehxe ertheilt , und an dessen Stelle gewählt: Hrn. eidg. Oberstlieutenant Rudolf Merian in Basel.

Das schweizerische Konsulat in

Triest hat mit

Schreiben vom

25. April abhin dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, dass nach

einer Bekanntmachuug das k. k. österreichische Ministerium die zeitweilige Wiedereinfuhruug der Vassrevision an de^ Grenze des lombardisehvenetia.nschen Königreichs gegenüber den. Auslande angeordnet habe, und dass daher die vor Abschaffung dieser Vassreviston in Krast bestandenen Anordnungen beim Ein- und Austritte über die Grenzen wieder ins Leben treten.

Der Bundesrath wählte als Vosthalter und Telegraphist in Brienz (Bern), Hrn. Joh. Gottfried Maurer, von Trimstein (Bern), und als Bostkomuns in Basel Hrn. Albert D orna cher, von Arlesheim (Basel^andschast).

(Vom 5. Mai 1866.)

Herr Eugenio G ambi ni, welcher von S. M. dem Konig von Jtalien am 1^. April d. J. zum dortseitigeu Konsul für die Kantone ^reiburg, Waadt, Wallis, Reuenburg und Gens, mit Resident in der Stadt G e n s , ernannt worden war, hat in dieser Eigenschaft das Er,e.^uatur vom Bundesrathe erhalten.

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