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Schweizerisches Bundesblatt

XVlll. Jahrgang. lll.

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Nr. 53.

8. Dezember 1866.

Botschaft des

Bundesrathes

an die h. Bundesversammlung , betreffend die

Anwendung der außerordentlich ertheilten politischen Vollmachten.

(Vom 28. November 1866.)

Tit. l Am 17. Juli abhin haben Sie mit Bziehung aus die Neutralitätssrag.. den nachstehenden ..Beschluß gefasst : ,, D i e . B u n d e s v e r s a m m l u n g ,, d e r s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n scha f t , ..nach Einsicht einer Botschaft und eines Beschlussentwnrfes des .Bundesrathes vom 4. Heumonat 1866, betreffend die Stellung der Eidgenossenschaft bei der gegenwärtigen europäischen Weltlage , so wie in Würdigung der in dieser Beziehung bereits getroffenen Maßnahmen, ,, .. e schl i esst : ,,1. Die Haltung, welche der Bundesrath bei dem gegenwärtig zwischen mehrexen europäischen Staaten aufgebrochenen Kriege eingeno.umeu, und die Maßnahmen, welche er zux Wahrung der Neutralität der Schweiz , so wie der Jntegxität ihres Gebietes getroffen hat , werden vollständig gutgeheißen.

,,2. Der Bundesrath ist ermächtigt, die zur Ausrechthaltung der Neutralität und zur Sicherstellung des f..hweizerisch..n Gebietes weiter

Bundesblatt Jahrg. XVIII. Bd.lII.

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224 ersorderlichen Truppen aufzubieten und die nothigen Vertheidigungsmaßregeln anzuordnen. Sollten sich jedoch die Verhältnisse drohender gestalten, und hiednrch Aufgebote in gros.erem Massstabe nothwendig werden, so ist die Bundesversammlung unverzüglich wieder einzuberufen.

,,3. Zur Bestreitung derjenigen Ausgaben , welche der Bundesxath in Anwendung der im gegenwärtigen Beschlusse ertheilten Voll^.

machten zu machen in den Fall kommen dürste, wird ihm ein Kredit vorläufig bis zum Betrage von fünf Millionen Franken eroffnet.

,,Es bleibt dem Bundesrathe anheimgeftellt, die benothigteu Summen auf die ihm angemessen scheinende Weise, sei es aus vorübergehendem Wege durch Ausgabe von verzinslichen Schuldscheinen, sei es durch feste Anlehen aufzubringen.

,,4. ^er Bundesrath hat der Bundesversammlung bei ihren..

nächsten Zusammentritte Rechenschaft über den Gebranch abzulegen, welchen er von den ihm krast gegenwärtigen Beschlusses erteilten ..^ollmachten gemacht haben wird.

,,5. ^.er Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.^ ^ie im Art. 4 des vorstehenden Beschlusses verlangte Berichterstattuug über den Gebrauch der ertheilten Vollmachten kann sich nm so kürzer fassen , als bekanntlich unmittelbar nach dem Schlusse der lezten Session die politische Lage eine günstigere Gestalt annahm und Schlag aus Schlag^ zwischen den damals im Kriege befindlichen Staaten Wasfeustillstand und ^riedensschlnss sich folgten.

^.vischeu Breussen und .^esterreich trat nämlich schon am 21. Jnli Waffenruhe , am 26.. Juli Waffenstillstand und am 13. August der ^xiedensabschluss ein.

.^.vischen Breussen und Bauern erfolgte der Waffenstillstand aut 28. Juli, der Friedensschluß am 22. August.

Zwischen Breussen einerseits und Württemberg und Baden andererseits wurd... am 2. August der Wassenstillstand und am 16., be^iehnngsweise 17. August der ^riedeussehluss vereinbart.

Eiu.. längere Krise bestand zwischen Jtalieu und Oesterreich. Jndessen konnte mau uaeh der ganzen ^age der ^inge mit ziemlicher Zuversicht auueh^nen, dass, wenn aueh hier über die Modalitäten des Friedens längere Verhandlungen walten dürsten, die Feindseligkeiten anch aus diesem Beulte uicht u.ehr zum Ausbruche komu^eu würden.

Dagegen waren wir nichts desto weniger im ^alle, die Bewachung der ofterreichisch-italieuischen Grenze, welehe ja theilweise der Schauplaz der kriegerischen Ereignisse gewesen war, noch einige Zeit, und zwar so lan^e fortdauern zu lassen, bis wenigstens der Waffenstillstand ^wischen .^..esterreich und Jtalien vereinbart sein würde.

225 Die .^riegsoperationen, die sich am Main auch nach dem Waffenstillstand.. zwischen Vreussen und Oesterreich fortsein zu wollen schienen, veranlagten uns, auch. eine allsällige Besezung unserer ^ordgrenze in's Auge zu fassen , und es wurden dafür vom Militärdepartement die nothigen Vorbereitungen auch getroffen.

Der Waffenstillstand zwischen Oesterreich und Jtalien kam denn auch au. 13. August zu Staude und hat am 3. Oktober ebenfalls zum

Friedensabschlusse geführt.

Jn Folge dieser so wesentlich veränderten Verhältnisse waren wir in den Stand gesezt, zunächst zu einer Reduktion und bald hernach zu einer Aufhebung der aufgestellten Truppenkorper schreiten zu tonnen.

Am 1. August wurde der Brigadestab im Danton Tessin , dann serner von den Besa^ungstruppen im Danton Graubünden das ZürcherBataillon Rr. 5 und die bündnerische Gebirgsartilleriekompagnie aus dem Dienste entlassen.

Am t 3. August erfolgte sodann die Entlassung der Divisions- und Brigadestäbe, so wie der übrigen Okknpatioustruppen, und serner wurde die am .l 3. und 25. Juni angeordnete .^iketstellung verschiedener Truppenkorper der Kantone .Lnzern , ...^idwalden , Zug , Aargau , Bern und .Hessin wieder aufgehoben.

Die Haltung der ini Dienste geweseneu Truppen legte uns die angenehme Bflicht auf, ^den Herrn Divisionskommandanten anzuweisen, den sämmtliehen unter seinem Befehle gestandenen Truppen den lebhaftesten Dank für die geleisteten Dienste anzusprechen, und wie wir keinen Augeublik zweifeln , das.. dieselben auch jedem weitern Rufe des Vaterlandes willig ^olge leisten würden. Denselben Dank n n t.. dieselbe Anerkennung haben wir im wohlverdienten Masse auch dem Herrn Divisionskommandanten S a l i s selbst gegenüber auszusuchen nicht.

ermangelt , welcher seiner beschwerlichen Aufgabe sich mit aller Geschiklichkeit und mit dem grossteu Takte entledigt hat.

A.u 22. August wurde die am 15. Juni beschlossene Bferderationsvergütung für die dazu berechtigten Offiziere auf den nächstfolgenden 15. September wieder aufgehoben.

Am gleichen Tage. 22. Angnft, haben wir das Handels- und Zolldepartement angewiesen , für die Ausfuhr von ^fexden und Maulthiereu den gewohnliehen Ausfuhrzoll wieder eintreten zu lassen , und serner ward gleichzeitig die Verordnung vom 16. Juni, betreffend Massnahmen für Aufreehthaltnng der Neutralität und Jntegrität der Schweiz wieder aufgehoben.

Endlich wurden für die grossh. badische Eisenbahn aus schweizexisehem Gebiete die frühern Verkehrsverhältnisse wieder hergestellt,. wie

226 solche durch den Staatsvertrag vom 27. J..li 1^52 (Amtl. Samml. Hl, 438)

für gewöhnliche Zeiten festgesezt.

^.amit hatten die außerordentlichen militärischeu Maßnahmen, hexvorgerufen duxch den im Verhältniss der Resultate änsserst kurzen , an Ereignissen und Lehren überaus reichen .^rieg ...es Frühsommers von 1866 für einmal ihren Abschluss gefunden.

Gebietsverlezunge.n.

Es mag hier am Bla^e sein, einer angeblichen Gebietsverlezung zu . gedenken , welche osterreichisehe Treppen sich während des kurzen ^eldznges gegenüber dem schweizerischen Gebiete sollten erlaubt haben.

.^.bschon die Sache selbst niemals zum Gegenftande diplomatischer Erorteruugeu gemacht worden ist , so .wurde doch das fragliche Gerücht tro^ aller bestimmten Widerlegungen, von einem Theile der italienischen Vresse mit so auffallender Zähigkeit festgehalten, dass es wohl der Mühe lohnt , dasselbe etwas uäher zu beleuchten und auf die wahren Th..tsacheu zurül^usühren.

Unsere Gesandtschaft in Florenz machte uns unterm 1. Jnli die

telegraphische Mittheilung, es sei von Tirano an ^as italienische ^riegsministexium die Anzeige gelangt, dass am 23. Juni die osterrei.^ischen Vorposten bei ihren. Angriffe ans die vierte Cantoniera der Stilfseriochstrasse das S.hweizergebiet verlebt hätten ^).

Es^ wnrde sogar behauptet , dass die ^esterreicher über die Strasse von Sauta Maria sich der Eautoniera genähert hätten. Dieses, .oie wir später sehen werden , grundlose Gerücht scheint zum Theil aus einem Missverständnisse zu ruhen. Abgesehen davou nämlieh , dass ^ur ^eit des ofterreichischeu Ueberfalls das ganze Münsterthal, also auch das ^orf St. Maria , hinlänglich mit eidgenossischeu Truppeu beseht war, leuchtet Jeden.. , der aneh nur einigermaßen ^nit der Lokalität bekannt ist , von selbst ein , dass die vom ^tilfserjoch herabkommenden festerxeiehex , um ^nr vierten Cantoniera ^u gelangen , nicht erst nach den..

zwei bis drei Stunden weiter unten gelegenen ^t. Maria marschireu durften, und sodann ziemlieh wieder auf dem gleichen änsserst beschwerlichen ^ergpsade n ..eh der Eantouiera wieder e^npor ^u klimmen.

Rach eingebogenen Erkundigungen wird aber die vierte Cantoniera mit ihrer nächsten Umgebung im gemeinen Leben ebenfalls ^t. Maria geuauut. ^aher ohne Zweifel die Verwechslung dieser Gegeud mit unserem allerdings am Fusse des Umbrail gelegenen Dorfes .^t. Maria.

.^) .^in Wlenerbla.t dagegen behauptete, der Angriff auf die vierte .Cantoniera s^i von fchweizerischer Seite an die Italiener verraten werden.

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227 J.. der Hauptsache aber, in der Frage, ob überhaupt schweizerisches .Gebiet bei jenem .Anlasse verlebt worden sei, ist folgendes zu fagen.

^as fragliche Gerücht war dem Herrn ^ivisiouskommandanteu sehon am 25. Juni ebenfalls zur Kunde gekommen. ^er Herr ^ivisiouär beauftragte sodann am 26. Juni das Kommando der 23. Brigade, sofort aus ^rt und Stelle einen Untersuch z.. veranlassen, ob beim Angriffe auf die vierte E.^ntouiera, welcher in der Raeht vom 23. aus den 24. stattgefunden hatte, eine Gebietsverl^uug mit unterlaufen sein u.oge.

Der sachbezügliche Bericht des Hrn. Kommandanten v. E scher ist datirt vom 26. Juni , und wir entnehmen demselben folgende Momente : ,,Sonntag den 24. Juni habe die Vorpostenaufstellung begonnen, gemass welcher ein Zug Schüfen unter der Führung eines zweiten Unterlieutenants die Feldwache Rr. 1 im Muranza-Thal bei Margun zu be^ Ziehen gehabt habe. ^ort angelaugt, habe dieser Ossizier mit zwei Korporalen und vier Mann eine R^ognoszirung auf die Hohe des Umbrail gemacht , woselbst er die Grenze von ....^rol^jägern beseht und die vierte Cantoniera bereits im Besize der ....Österreicher gefunden. Auf sofort erhaltene Anzeige habe das Brigadekommando einen Brigadekommandanten nach dem Umbrail beordert, um üb..r den Vorfall genaue Erkundigung einzuziehen.

Schon au. gleichen Abend sei der Bericht ^..ri.kgefolgt , daß eine Gebie..sverle^ung nicht stattgefunden hab.., indem mau sonst ^ie Spuren davon aus den Sehneeseldern überall gauz gut hatte sehen müssen.

Jn ^olge der ant 26. Juni vom Divisionskommandanten erhalte- ^ neu Weisung wurden die schon genannten .^sfiziere sammt den am 24. Juni aus dem Umbrail geweseneu Schüzen zu nochmaliger BerichtErstattung verhalten , und es erklarten hierauf die beiden Offiziere auf ihr Ehrenwort, dass vou eiuer Grenzverlez..ug durch die ^Österreicher beiu. Angrisse auf die vierte Eautoniera absolut nicht die Rede sein konue, da, wie schon bemerkt, keine Spur vou Fußtritten im dort uoch liegenden Schnee wahrzunehmen sei.

^eftüzt ans das Ergebniss dieses durchaus gewissenhast geführten Untersuches , müssen wir die Andeutung , dass bei dem erwähnten Vorsalle schweizerisches Gebiet mochte verlebt worden sein , mit aller Bestimmtheit zurükweise.n.

Wir hab.n noch die Genugthnuug, wahrzunehmen, dass die italienische Regierung selbst der
in Frage stehenden Jnsinuation keinen Glaubeu scheint beigemessen zu haben ; denn, wie bemerkt ist die Sache niemals zum Gegenstände diplomatischer Erorteruugeu geworden.

228 Eine andere Gebietsverlezung im entgegengesehen Sinne sollte ani 14. Juli an der ä..ssersten .grenze zwischen Boschivo und dem Veltlln sich zugetragen haben.

^ ^ ^lns den namentlich vom^Grenzkommisiär der Regierung von Graubünden sorgfaltig eingebogene.. Erkundigungen läss.. sich indessen mit Wahrscheinlichkeit nur so viel abnehmen, dass zirka 20 Rationalgardisten aus dem .......eltlin, die sieh von^ih^.m ^Korps verloren hatten, in kleinern Gruppen das schweizerische ..^biet betraten, um, wie sie selbst augabeu, dnrch das Eampo..Thal über Val Maleneo, das bei Sondrio ausmündet, ans kürzestem Wege die .^eimat .^u gewinnen.

^ie ganze Sache schien uns zu unbedeutend, um ihr irgend weitere ^olge zu geben , ^umal es überdies noch zweifelhaft ist , ob die fraglichen .Leut.. bewaffnet gewesen se.ien. oder nicht.

^ Anderweitige Konflikte dieser. ^lrt sind uns nicht zur Anzeige gelaugt, wesshalb wir glauben annehmen zu dürfen, dass eigentliche GrenzVerlegungen weder hüben noch drüben vorgekommen seien.

B e n u z n n g des e r ö f f n e t e n K r e d i t e s .

^er vou Jhnen im Art. 4 Jhres Beschlusses von. 17. Juli uns eröffnete Kredit ist wesentlich nur in so weit benuzt worden, als es für den Unterhalt der ^.kkupationstruppen und für die Verabfolgung der Axmeebe.^.tschasts-Rationen erforderlich war.

^.ieG..sam...tauslagen nach dieser Richtung betragen ^r. 660,326. 50, wobei jedoch uoch anderweitige, auf die dah^rige Rechnung zu stehen kommende Ausgaben nicht begrisfeu sind.

Jm Weitern haben wir den Zeitpunkt für schiklieh erachtet , auf eine Vermehrung der ^chirmzelte bis zum Bedarf von wenigstens 10,000 Mann Bedacht zu nehmen.

^ie Eidgenossenschaft besass bis dahin solche ^ehirmzette bloss für 5961 Mann. Es waren somit , um deu Vorrath auf obigen ^tand ^u bringen, noch für 403.) Mann Schirm^elte anzuschaffen, was naeh de^n definitiv angenommenen System ^n zwei Mann noch weitere 2020 ^elte erforderte. Um diese Anschaffung machen ^u können , haben wir dem Militardepartemeute deu erforderlichen Kredit von ^r. 45,450 bewilligt.

Eine zweite , uicht minder erhebliehe Angelegenheit bezog sich auf

die Anschaffung, be^iehuugsweise Ergänzung des Sanitätsmaterials, die von deu.^ .^erru .^berfeldarzte auf das Wärmste und mit allem Rechte besüru^ort^t roordeu ist.

Angesichts der absoluten Rothweudigkeit , die sämmtliehen Korps mit dem erforderlichen sanitarischeu Material ^u versehen, und der Kalamitäten, welche entstehen müssteu, wenn dies nicht geschähe. ferner im

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Hinblike ans die Rothwendigkeit , auch für die Spitaler in Friedenszeiten schon zu sorgen , haben wir unserm Mil.itärdepartement einen Spezialkredit von Fr. 121,100 zur Vervollständigung und Ergänzung des Ambülanee- und Militärspitalmaterials nach ^dem vom Herrn Ober-

feldar^t eingereichten Schema bewilligt , ohne diessalls dem Budget für 1867 vorzugreifen.

Wir dürfen der Erwartung Raum geben , dass ....^ie diesen , im wohlverstandenen Jnteresse der Armeeverwaltung ausgeworfenen .Krediten Jhre Genehmigung nicht versagen ^werden.

Wir erlauben uns, Sie noch ans einige weitere militärische Massregeln aufmerksam zu macheu , die nach Jhrer Juli-Session angeordnet worden sind. Unterm 6. August haben wir eine Verordnung über Formation und Verwendung der ^reiwilligenkorps erlassen , welche bereits im lausenden Bande der amtlichen ^sezsammlung, Seite 886, verosfentlicht ist, und aus welche wir hiemit hinweisen.

Bezüglich der Organisation des Landsturms find uns vom MilitärDepartement entsprechende Anträge auf den Zeitpunkt in .Aussicht gestellt, wo ihm von den Kantonen die diessalls nachgesuchten Ausschlüsse wirklich ^ng.^gangen sein werden. Unterdessen sind bereits einige sachbezügliche Vorschläge ausgearbeitet worden.

Jhrer Schlussnahme vom 16. Juli 1866, betreffend die VolksBewaffnung. haben wir unsere volle Aufmerksamkeit zugewendet. Einen Tl^eil der uns gewordenen Aufgabe glauben wir so u^.eit an uns durch unsere Vorschläge über die Beschaffung von Waffen erledigt. Ueber den organisatorischen Theil find ausser den bereits erwähnten Vunkteu, betreffend freiwillige und Landsturm, die Kantoue um ihre Erkläruugen angegangen worden, in wie weit sie bereit seien, bei einer vollständigen

Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht mitzuwirken. Rach Eingang

der Antworten werden wir die Angelegenheit weiterer Prüfung unterstellen.

Einige wichtige. mit der Landesvertheidignng im Zusammenhange stehenden Studien sind insolge der kriegsvorbereiteudeu Arbeiten der Militärverwaltung wieder ueuerdings iu den Vordergrund getreten und sollen nun nicht wieder sallen gelassen werden , ehe sie eine rationelle .Losung gesunden haben. Mit den daherigen Arbeiten sind verschiedene Kommissionen von Fachmännern betraut.

Auf unsere seinerzeit angesichts der politischen Lage ersolgte Einladung an die Kantone zur Kompletirung ihres Materials , namentlich der Kaputvorräthe und der Korpsausrüstung für die Landwehr, sind von einer Reihe von Kantonen Berichte über daherige Anschafsnugen und Zusagen von weitern Anstrengungen in dieser Richtung eingegangen.

230 Einige Offiziere, die ins Ausland gesandt wurden, haben unserm Militärdepartement über ihre Wahrnehmungen sehr werthvolle Berichte eingesandt, die eine praktische Verwerthuug finden sollen.

Die Erfahrungen, die man sowohl bei unserer Grenzbesezuug. als bei den kriegführenden Armeen bezüglich der Bennzung der Telegraphen gemacht hat, gaben uns Veraulassuug, die ^rage der Organisation des Telegrapheudienstes für den Kriegsfall dem Militär- und Bostdepartement zu weiterer Prüfung und Stellung von Anträgen zu überweisen.

Man hat auch von den die Frage der Beuuzuug der aufzugreifen und Vorarbeit^.

riehtung oder ^erstoruug von

jüngsten Erfahrungen Anlass genommen, Eisenbahnen zu Kriegszweken neuerdings für die Organisation von Korps zur ErEisenbahnen im Kriege zu machen.

Das Kriegsmaterial der Eidgenossenschaft hat durch die im Frühjahr angeordnete Munitionsfabrikation und die Beschleunigung in der ^ewehrfabrikatiou einen nicht unbedeutenden Zuwachs erhalten.

Seither ist die Fabrikation wieder auf den srühern Stand ^.rü.^geführt worden.

Jndem wir glauben , mit gegenwärtiger Beri.^terstattung dem im Art. 4 Jhres Dekretes .vom 17. Juli uns gewordenen Austrage uachgekommeu zu sein, benu^en wir den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommensteu Hochachtuug zu versichern.

B e r n , den 28. November 1866.

Jm ..^amen des schweig. Bundesrathes,

Der Bnndespräsident.

.^. M. Knüsel.

Der Kanter der Eidgenossenschaft .

Schieß.

231

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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Einführung von Hinterladungsgewehren.

(Vom 28. November 1866.)

Tit..

Durch Bundesbeschluß vom 20. Heumonat l. J. *) haben Sie die Einführung von Hinterladuugsgewehren für sämmtliche gewehrtragende Mannsehast des Bundes heer.es beschlossen.

Sie ermächtigten und beauftragten zu diesem Behufe den Buudesrath, das System der Abänderung sur die bereits vorhandenen oder in der Fabrikation begriffenen Gewehre und Stuzer kleinen Kalibers , so wie für das Prelat-Buruand -Gewehr. sofern das lettere sich zur UmÄnderung eigne, festzustellen und die Umänderung selbst sofort aus Kosten des Bundes durchzuführen.

Ferner ermächtigten Sie uns , eiue Anzahl guter Hiuterladungsgewehre sür das eidgenossische Gewehrdepot zu erwerben , sofern solche käuflich oder in kürzester Frist erstellbar sein würden.

Endlich ertheilten Sie uns den Austrag , über Ordonnant und Einsühruug der neuen .Hinterladungsgewehre , welche neben den umgeänderten Gewehren noch nothwendig find, beförderlich Bericht und Antrag zu hinterbringen, mit dem Beifügen, dass jezt schon die zur raschen

*) Siehe eldg. Gesezsammlung, Bd. VIII.. Seite 876.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Anwendung der außerordentlich ertheilten politischen Vollmachten. (Vom 28. November 1866.)

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08.12.1866

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