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Es wird hiemit zur offentliehen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis

für das schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1867 bloß Fr. 4 beträgt, mit Jnbegriss der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatl. wird enthalten . Alle wichtigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft gewisse Be.

schlüsse derselben, nnd Schlußnahmen des Bundesrathes über fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind ., Auszüge aus den Verhandlungen der Bundes..

versammlung und Berichte ihrer kommissionen , serner die von schweizerischen .Konsuln im AusIande eingehenden Berichte , wenn solche für das Publikum von Interesse sind ; die monatlichen Uebersichten der Ein - , Aus - und Durchfuhr in der Schweiz und des Geldanweisungsverkehrs im Jnnern der Schweiz sowohl als mit Frankreich und Italien, so wie namentlich die zur Beroffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes , endlich Anzeigen von eidgenosstschen und kantonalen Behorden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben . Die neu erscheinenden Bundesgeseze, Beschlüsse und Verordnungen, so wie die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge, die Voranschläge der Bundesbehorden über .Einnahmen und Ausgaben, die jährliche eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatskalender, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in

der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatt konnen das g a n z e Jahr hindurch,.

nnd nicht bloß trimester- oder s e m e s t e r w e i s e , bei allen schwelz. Postämtern gemacht werden, und es find diese leztern verpflichtet, die Abonnemente anzunehmen, zu welcher Zeit es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r t i c h nachgeliefert.

Aeltere Jahrgänge des Bundestages konnen stets von der .Spedition desselben bezogen werden, hingegen hat man sich für g e s c h l o s s e n e Gesezbände an die BundeskanzIei zu wenden.

Alle .Deklamationen in Belresf des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbüreaux, in zweiter Linie bei der .Spedition des B u n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei Monaten. vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bern, den 21. Dezember 1866.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Siehe eidg. Gesez sammlung, Band vIII. Seite 890.

414 Bekanntmachung.

^eldanmeis^ng^nerkehr mit ^tatien.

Wir setzen hiemit da.^ Publikum ln .^enntniß . daß die Klassifikation der schweizerischen und italienischen Postbüreaux^ in Bezug auf den .Geldanweisung.....

verkehr ln folgender Weise festgesetzt ist.

1)

Cs konnen

Fr. 1000 .

Anweisungen a u s s t e l l e n bi^ zum Ma^imalbelrage von

a. Die schweizerischen .^auplpostbüreau^ Genf, Lausanne, Bern, ^euenburg, Basel , Aarau . Luzern , .^uri.b . St. Gallen , Cl.ur . Bellenz . sowie die in einzelnen dieser Städte bestehenden ^ilialpostbüreau^ , auf die italienischen Postbüreau^ Aneona, Bergamo, Bologna, Breseia, Como, Cremona , Florenz , Genua , Livorno , Cessina , Mailand, ^antua.

Modena, ^eave., ^ovara, Padua^, Palermo, Parma, Pavla , Piaeenza, . Turin, ^ e n e d i g ^ , ^ e r ^ n a ^ und ..^ieenza^^ o. bis zum ^a^imalbetrage von ^r. 500 .

d.e obgenannten schweizerischen Postbüreau^ , sowie die Bureau^ in Chiasso, ^aido , Grono , Loearno, Lugano, Magadino , ^ar.^inach , ^en.

drisio , ^on^he.., , ^ontre.^, Ponte^resa, Po^chiavo, Samaden , Schuld, Sider.^, Sitten und .^ivis, auf die ^genannten italienischen Postbüreau^, sowie auf diejenigen von .^llessandria in ^iemont, ..Ile^andrien in .^g.^pten, .^losta, .^Irona, ^Isti, Bari, Biella, .^agllari , Nasale Monferrato . .^^iavenna , Domo ^.Ossola, Fer^ r a r a , ^ntra, Jvrea, Leeeo, Lodi, ^onza, Pisa, leggio (Emilia), Son^ drio, T r e v i s o ^ , Tnni^, Udine^, ..^..rallo, barese und .^ereelli .

c. bis zum Ma^imalbetrage von Fr. 200 .

die sämmilichen schweizerischen ^ostbüreau^, auf samn^liche Postbureau^ de^ ^onigreichs Jtalien , worunter , vom 1. Januar 18.^7 an , auch die Postbüreau^ in ^enelien verstanden sind, sowie auf die in A l e^ and r i e n (.^gvpten) und in Tunis bestehenden italienischen Postbüreaux^.

B e m e r k u n g e n . Der Verkehr ln Geldanweisungen mil den mit einem ^ be.

zeichneten venezianischen Postbüreau^ beginnt erst vom 1.

..Januar 18l.^ an.

Da^ italienische Postbureau Ferrara bleibt bis zum 1. Januar 1807 in der Blasse ,. hievor.

.^) .^s konnen Anweisungen durch da^senige Postbüreau , auf welches die An^ Weisung speziell ausgestellt ist, e i n g e l o s t w e r d e n , und zwar: d. bis zum ...^imalbe^rage von ,^r. 1000^ durch die .^auptpostbür^au^ Gens, Lausanne, Bern, ^euenburg , Basel, .^larau, Luzern, ^ürich, Sl. Gallen, .^hur und Bellenz, sowie durch die in einigen dieser Stadie bestehenden ^ilialpostbüreau^, wenn diese Anweisungen durch die snl^ ^ hievor bezeichneten italienischen ^ostbüreau^ aufgestellt sind ^ e. bis zum ^ax^imalbetrage ^on ^r. 500.

durch die oben .^ .^ bezeichnen , sowie durch folgende Postbüreau^. .

Chiasso, ^aldo, Grono , Loearno, Lugano, ^agadino, ^ariinach, ^en.^

^

415 dristo, Mvntheh, ^onlreu^, Pontetresa, Poschiavv, Sam^den, Schuls, Siders , Sitten und ^ivis , wenn diese Anweisungen durch die sul^ ^ .^ ^ hievor angegebenen italienischen ^stbüreau^ ausgestellt find , ... bis zum Betrage von Fr. 200.

durch sämmtliche schweizerische ^ostbüreau^.. wenn die Anweisungen durch italienische .I..ostbüreau^ ausgestellt find.

Die Ta^e für Geldanweisungen v.^n der Schweiz nach Italien und umgekehrt betragt für kleinere wie für größere Summen 10 Wappen für ^e 10 Franken, wo^ bei ^eder Bruchtheil dieser Summe für volle 10 ^ranken gerechnet wird.

S... beträgt z. B. die Tar^e für ^r. 1 bis Fr. l 0 . . . . . . 10 .^pn.

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w.

Bern, den 24. Dezember 18^.....

Das schweizerische ^vstdepartement.

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^ e ^ .

An.zeig e an

die .^. Aerate, Wundärzte, Fabrikanten von Ambülance^egen^ ständen u. s. w.

Dle ^erren Aerzte, Wundärzte , Fabrikanten von Ambülaneegegenständen und v^n aller Art Gegenständen, welche auf den Sanitätsdienst Bezug haben. werden hiemlt benachrichtigt, daß die von den ^ülf^vereinen für die Verwundeten im Felde veranstaltete ^nlernatlonalausstellung am 1. April 18.^7 in ^ari^ eroffne.^ werden und die Schweiz dabei vertreten sein wird. Diejenigen Personen, welche die Ab^ stcht haben , sich daran zu beteiligen , konnen sich bis zum 15. Januar an den Sekretär des schweizerischen .^ülf.^vereins, ..l^rof. I..^. Alphon.^ ^ i v i e r , in Bern, wenden.

BnndesbIatt. ^ahrg.X^III. Bd. III.

33

416

Ausschreibung.

Die Stelle eines Sekretars des eidg. Artllleriebüreau in Aarau , mi.. einer ^ahre^besoldung ^on ^r. 18.^ wirv hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche darauf reflektiren. haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 15. Januar 1^7 der unterzeichneten Kanzlei einzusenden und der .^in^ gabe Zeugnisse über ihre Befähigung beizulegen.

Die Bewerber müssen sich über ^ennini^ der deutschen und französischen Sprache ausweisen.

Bern, den ...8. Dezember l8^.

^id^en.^sche ^i^a^an^ei.

Ausschreibung.

Die Stelle eines Unlerinstruktor.^ im eidg. .^rtillerie^^nst.uklionskorps wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche darauf reflektiren, haben ihre Anmeldungen schrifilich bis zum 15. Januar 18.^7 der unterzeichneten Kanzlei einzusenden und der ^in^ gabe Zeugnisse über ihre Befähigung beizulegen.

Die Bewerber haben sich über die .^enntniß der deutschen und franzofischen Sprache auszuweisen.

Bern, den 28. Dezember 18.^...

^id^en.^sche ..^i.t^anz^i.

B e k ... n n t m achn n g.

Die .^eimathorigkeit nachstehender Personen, für welche Todscheine eingesandt wurden, ist zu ermitteln, nämlich .

1) ^ür einen C h r i s t i a n . ^ m a n u e l Die m er, unverheiratet, gebürtig von Bern^, S.^hn .^om verstorbenen Schuster Friedrich Diemer, wohnha^ ge^ wesen in S l ^ r a ^ b u r g ^ ^e du ^eu de^ en^nts ^.^7, daselbst verstorben am 1.^. Februar 18^ in einem Alter von .^7 .fahren.

2) Für eine ^..aria F r a n z i s k a W a l ^ e r ^ , ledigen Standes, geboren zu ^randelbruet... in der Schweiz, gewesene .^ochin in Paris, rue du ^u^our^ ^^. ..^nioine ^^ 1.^4, daselbst verstorben am 1.^. ^uli 18l.1 im Alter von 27 Bahren.

^

^

417 ....) Für einen L u d w i g B e r n h a r d ^ o h a n n e s ^e^.., Witwer der Johann..

Maria ^lisabeih .^roesen..., gebürtig ^on Bern^ ohne Professton, gestorben

zu Paris den 20. .^uli 18.^1, seines Aliers .^5 ^h^

..^ Für einen .Rudolf Heller, gew. ^.üstlier in der II. Compagnie des II. Ba^ taillons vom lI. ^remdenregimeni in Algier, geboren den 20. April l^5 zu Oberzofen.. in der Schweiz. nnd gestorben im Miiitärspiial der Gemeinde

^idi l^el ^.l.^ am 27. ^uli 18^.1.

5) Für eine A n n e ..^lisabei.h Marion..., gebürtig von Bern ..., Tochter von Charles Joseph Marion und der Maria Webex , Wiiwe von .^ean Joseph P o i v r e , gewesene Seidenweberin, verstorben in Lpon . rne ..^ I^an^oi^ d^i^es, am 1t. November ..8.^1 iu ein^ A^ .^o.. 5.^ fahren, 2 ..^o^ naten.

.^) Für einen F r é d é r i e A n g u s t e Dégl..,.^, gew. ^eugdruker ^in^nri^neur ^nr étol^e), geboren zu Diesse ^ in der Schweiz , Ehemann einer Christine Gerber, gestorben zu Paris am .^I. November 18^1 in seinem .^0. Alters^ ^ahre.

7^ Für einen Gustav e .^umb e r ^ D r o z , gew. .^mailmaIer (nein^e .^ é.^nail). geboren zu ^enan in der Schweiz, Ga^e von .^lisabe^h Allemann^ gest. am 15. ..^ai 18.^2 zu Pari.^^ ^^e de .^ret.^ne ^.^ .^.^^ 5.^ .^ahre a^.

8^ Für eine ^ a r i a B r i g i t l a B r i e ^ von Luzern^ gew. .Haushälterin, ver^

storben am 12. April 1.^2 im .^ili.arspi^al der Gemeinde Aumale Algier)

in einem A^er von 22 Jahren.

9) Für einen A d o l f S c h n ö d e r , gew. ^otarialsschreiber ^le^ de no^ire^ ledigen Standes, geboren zu Bufforos^ in der Schweiz, Sohn vom sel.

Benedi' Leopold und der sel. Elisabeth Schnöder , wohnhaft gewesen in Paris, rue de Risoli, in den Magazinen des Louvre, allwo er am 1.^.

März 18.^5 im Alter von ....4 Jahren gestorben ist.

10^ Für einen ^ e a n C a r r i e r , ledigen Standes, gew. Taglohner, gebürtig von .^omon^ in der Schweiz, Sohn von Pierre Carrier nnd der Marie Moiguin , gestorben zu Toulon im dortigen Seespital am 29. September

18.^5, seines Alters .^5 .^ahre.

11) Für einen J e a n P i e r r e B o n f i l s ^ , geboren zu I^ue^e^e.^ les prés^ in der Schweiz, Ehemann der Marie Anne ^ietoire ^ressent, Sohn von Pierre Bonfils und der Marguerite Dube^ , verstorben .^8 Jahre alt zu Paris , ^.ue des ^^tes.

12) Für eine L o u i s e B i s c h o f f , verehelichte Castelli, gebürtig von Bern.^ , gestorben ^ ^ahre alt im Militärspital der Gemeinde Clemeen .^Algier) am

25. Oktober 18^5.

1.^) Für ei..en P e t e r J o s e p h F u r ^ ^ , verheirathet gewesen mit Maria Josepha Gr.....er , geboren im ^ahr 1817 zu Grafenried .^ in der Schweiz , gestorben am 2.^. Mal 18.^ auf dem oon .^avre abgesegelten Dreimaster P l a t o , auf welchem auch drei Solane des genannten Fu^ sich befanden.

14) Für einen A l e x a n d r e F a l a u e l ^ , gew. .^echnungsführer , geboren zu Bern..., Ehemann der Emilie Caulier , Sohn von Mar^ Falguet und der Marie Stürler, gestorben 44 Jahre all ln .^er Gemeinde L o o s , im fran^ zosischen Arrondissement Lille, Departement du ^^d.

Cs wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der S.aa^anzleien der Cantone, so wle der Polizei^ und Gemeinde behorden hiemit hostichst angesprochen.

B e r n , den 21. Dezember 18^.

^ie schweiz. .^nndes^nztei.

418 Bekanntmachung.

Die .^rist für Eingabe von Angeboten zur U m ä n d e r u n g ^ o n B e w e h r e n k l e i n e n . ^ a l i b e r s in . ^ . i n k e r l a d u n g s w a f f e n nach Milbank..Amsler.S^stem wird hiemik bis zum 1^. ^anuar 18^7 verlängert B e r n , den 1..... Dezember 18....^.

Das ei..^. ^i^ita^de^ar^^ent

Ausschreibung.

Bei dem eidg. Ar^illerle^nstrukklonskorps sind drei Stellen für ^nstruktions^ offiziere II. blasse mit einer ^ahresbesoldung von wenigstens Fr. 2.^00 zu besezen.

Schwelgerische Artillerie^ Offiziere, welche sich.hlefür zu bewerben gedenken, haben ihre Eingaben bis und mit dem .^l. Dezember 18l^ unter Beilegung ihrer Dienstetaks , nebst Ausweisen über ihre Befähigung , der eidg. Militärkanzlei

schriftlich einzureichen.

Die Bewerber haben fich über .^enn.^niß der deutschen und sranzostschen Sprache auszuweisen.

Bern

den 15. Dezember 18.^...

^i.^en.^sche .^iIi.ta^anzIei.

Ausschreibung.

Das eidg. Milikärdeparkement ist im .^alIe, in möglichst kurzer Frist ei.^ea .^.^,0^^ ......tii.k nene Jnsanterie^e^el.re und Ja^erge^ehre und eirea 7000 ^til^ Stn^er nach de... .^...ftem Mill^an^.^^ler iu^iutexla.^nn^^ewel^e umzuwandeln, und iade^ daher die ^erren Gewehrfabrikanten, Büchsenschmiede, Mechaniker, die kantonalen ^eugämier u. s. w. ^in, von dem auf der .Verwaltung des eidg. ^riegs^ malerials in Bern aufgelegten Modell ^ Gewehr .Einsicht zu nehmen , um sodann abfällige Eingaben versiegelt un^ mit der Aufschrift ,,^ingabe für Transformation von Gewehren kleinen Kalibers in ^lnterladungswaffen^ bis spätestens ...0. ..^ezen^er an das unterzeichnete Departement einzusenden.

Dle .^onk^rrenz ist eroffnel sowohl für die Lieferung der gesammken Arbeit, als auch für solche der bloßen Bestandtheile in rohem und in vollendetem Zustande, und endlich für die Arbeit der Transformation unter Benü^ung solcher durch Liefen ranken hergestellten Bestandteile. Die Konkurrenten haben in ihren Eingaben die Frist zu bezeichnen, innerk welcher sie eine gewisse Lieferung oder Arbeit vollenden

^

419 wollen, und wird zum .Voraus bestimmt, daß man diejenigen besonders berücksichtigen wird, welche kurze Lie^erungstermine, wenigstens für einen Theil der zur Umande^ rung übernommenen Waffen, zusagen konnen.

Die ^rlsten für fertige Gewehre dürfen ln keinem Falle sieh über ein Jahr und diejenigen für bloße Bestandteile über neun Monate erstrecken.

.^ür die den Konkurrenten zur Transformalion abzuliefernden Waffen muß genügende Kaution gestellt werden.

B e r n , den .^0. ..November 1.^....

^i.^en.^sch^ ^^rd..^rt^...^.

Bekanntmachung.

Die nachstehende, vom 2.^. Oktober dalirle ^onkurrenzausschreibung vom eng..

lischen .^rlegsministerium für . ^ i n t e r l a d u n g s g e w e l ^ r e wird hiemlt ln Ueber^ sezung zur .^enntniß des schweizerischen Publikums gebracht.

Bern, den 9. ....^...ember 18^.

^id^en.^.s^sche ^.i^i.ta^anzIei.

^nr Buchsenschmie.de und Andere.

l.

Der Staatssekretär für das Kriegswesen wünsch^ von Büchsenschmieden und Andern Vorschläge zu g e z o g e n e n . ^ i n t e r l a d u n g s g e w e h r e n , gleichviel ob .^epelirgewehren oder nicht, zu erhalten, damit dieselben bei der zukünftigen ^abrlka^ tlon dle Stelle der ^ezt in Anwendung befindlichen einnehmen.

ll.

folgendes sind dle Bedingungen, welche für nicht repetirende Mllitärgewehre als wesentlich betrachtet werden .

a. ^ie.^icht.

Soll ohne Basonnet nich.^ 9 Pfund .^ Unzen übersteigen.

b. Liin^e. .

51 ^oll , mit kurzem Schaff von der Wolbung des .^olbeneisens bis zur Mündung gemessen.

^. l^e^icht der fertigen ^nuiti.^n.

^icht über l^ Pfund 4 Unzen für ^0 zum Dienst verpakte Schüffe.

.... Patronen.

Sollen mil eigener Rundung versehen sein.

420 .. ^ll.sel.e.. imd .^.^rn.

Das ^orn muß so angefertigt sein, daß ein nach den. gegenwärtigen System aufzupflanzendes Ba^onne.^ a..fg..ste^ werden kann.

t. ^.ast.

Muß so angefertigt werden, daß er einen leichten metallenen Puzstok auf.^ nehmen und daß ein Kiemen daran angebracht werden kann.

^. .^st^s,.

Darf den des ^nfield^Skuzers nicht um mehr al... 10.^ überkresfen.

l.. ^ie .^afse ...^ ein ^anz.^.

Darf durch lange forkgesez.^es feuern, achtlosen gebrauch und offenes .^iegen^ lassen so wenig leiden. al^ di^ nach den. Snider.schen System in Hinterlader umgewandelten Marinestuzer. ferner soll sie ebenso oon wenig geübter Mann^ schaff ohne Gefahr von Unfällen gehandhabt nrd in großen Ouanki^äken von gleichsormiger Oualii^ angefertigt werden konnen.

i. ^ ^nniti.^n al.^ ein ..^an^.

Darf durch achtlosen Gebrauch, Feuchtigkeit und offene^ liegenlassen in allen .^lima^ten so wenig Beiden, ^ B o ^ e r . ^ patrone zu ^nider^ umgewandeltem .^nfieldstnzer ^ ^ fie darf eben so wenig zufälligen .^plostonen unterworfen sein als genannte .patrone, und so^l eben so gu^ in großen Quantitäten von gleich.^ formiger Oua.i.^ angefertigt werden konnen.

.....

^li^r.

^.ach freier Wahl.

I. ..^lt itnd ^.^rnt der ^ll^.

^ach freier Wahl.

m. ^l.^.

..^ach freier Wahl.

n. .^.l.ne..ti^eit de^ .^enern.^.

Ohne zu zielen, mit auf einem Tisch aufgestellten Patronen, sollen wenigsten.^ 12 Schüsse in einer Minute abgefeuert werden konnen.

o. ...^esf^e.^eit beint ^^eit ans fester unterla.^e.

Die W asse muß auf 1^0 .^ards eine mittlere Abweichung von nicht mehr

als .^ Zoll, aus 800 ^ards von .^0 Zoll, aus 500 .^ards v.^n 12 Z^ u^auf ^00 .^ards von .^ Zoll ergeben.

Das Mittel soll aus wenigstens 5 Serien .... 20 Schüsse genommen werden.

p. .^lngbahn.

Die ..^levallon darf auf 500 .^ards Entfernung nicht mehr als 1^ 30^ betragen.

... ^erschlei.nnng.

^ach 250 Schüssen soll die Präzision beim Schießen auf 1000 .^ar^s nicht mehr als um 20 ^ vermindert werden.

r. .^rknssi^txast.

Der mittlere Bekrag des Eindringens von fünf Schüssen darf nicht geringer sein als derjenige des ^ezt im Gebrauch stehenden ^orderladungs^nfieldstuzers ,

421 nämlich 12 halbzolldike ulmene Bretler, Welche 48 Stunden i.m Wasser gelegen haben, Distanz .^0 ^ards.

^ Fett.

Bel .^lintenkugeln ist Wachs unerläßlich , wenn es aber der Bewerber für notwendig hält, so kann auch sedes andere .^elt hinzuge^han oder bel der patrone verwendet werden.

lll.

.^s wird keine Waffe ohne die üblichen .^robemarken angenommen werden.

Beschreibungen und Zeichnungen der vorgeschlagenen Methoden. mit dem vermu^ lichen Kostenbetrag per Gewehr^ sind im Beglelt der ausgearbeiteten Musterwaffe nebst zwanzig Schüssen entsprechender Munition an den Arlilleriedirektor, .^riegs^

ministerium. ...^ll ^II Straße ^ire.^ ol^ ^d.....nce. w.^. ^l^e. I^Il .l.^I^ vor oder bis zum ^o. März 1.^7 einzusenden.

Die Beschreibungen und Musterwaffen werden vom Arlillerieausschuß und seinen beigezogenen Mitgliedern, welche der Staatssekretär für das .Kriegswesen noch zu ernennen hat, geprüft werden. Diese Offiziere werden nach vorgängig abgefeuerten zwanzig Schüssen zu einer genauern Prüfung diejenigen Systeme auswählen und empfehlen , welche die in gegenwärtiger Anzeige aufgestellten Be^ dingungen in hinreichendem Maße zu besizen scheinen und ^ene verwerfen , deren Vorzüge nicht zur Ausnahme in diese Mitbewerbung hinreichen.

Sodann wird ^eder angenommene Bewerber aufgefordert werden , behufs der ..^perimente, sechs der eingereichten Musterwaffe vollkommen gleiche .Gewehre, nebst der Munition für 1.^0 Schüsse per Waffe, binnen vier Monaten nach dem Datum der Aufforderung nach Woolwich zu liefern. ..^eder Mitbewerber wird aufgefordert werden, dem Ausschuß genau die Beschaffenheit des von ihm angewandten Fettes mitzutheilen. .^0.0 ^fund Sterling werden sedem der angenommenen Mitbewerber ausbezahlt werden , um die Auslage für die sechs ..Gewehre und die erforderliche Munition zu deken.

Der Staatssekretär bietet eine Belohnung ^on 1^0 ^sund Sterling für die^ Wenige Waffe , welche in ..Bereinigung all^r Eigenschaften vom Ausschuß als die beste der eingereichten betrachtet wird.

.^ine zweite Belohnung von ^00 ^fund Sterling für die, welche wegen der ^rzüge ihrer .^ammerladungsvorrichtungen hervorragt und im Uebrigen einen hinreichenden Grad r,on ..^orzüglichkeit erreicht.

.^ine dri^e Belohnung von 4.^0 ^fund Sterling für die beste patrone. Die bei ^rtheilung dieses greises vorzüglich in Betracht fallenden Eigenschaften sind.

Wohlfeitheit der Anfertigung., die Fähigkeit. durch achtlosen Gebrauch nicht be^

schädigt zu werden^ gleichmäßige Dauerhaftigkeit in verschiedenen ^limaten und

allgemeine Brauchbarkeit.

Die auf den Schuß bezüglichen Eigenschaften der patrone dürfen keinem Zweifel unterworfen sein^ da ihre Prüfung aber von der Schießfertigkeit abhängt, mit der die entsprechende Waffe gehandhabt wird, so werden leztere weniger als die ^orbezeichneten Oualität..n erwogen werden.

Wohlverstanden bleibt, daß kein Bewerber unter irgend welchen Umständen zn mehr als einem preise berechtigt ist^ allein dieser ^reis wird unbeschadet solcher Belohnungen ertheilt, welche dem Erfinder der für den Dienst^ angenommenen Waffe gegeben werden mogen.

^

.^etirende und Ma^a^in^^affen.

.^epetirende und Magazingewehre für die Infanterie werden in gleicher ^eise angenommen und geprüft werden, wie die .^inkerladungsgewehre. Sie dürfen mit

Inbegriff des Schaftes nicht unter 48 ^oll lang sein.

422 Die Gewichtsgrenze wird, mit Ausschluß der Ladung, ....^ Pfund für solche Waffen festgesezk.

Unerläßlich ist , daß dieselben so angefertigt werden , daß sie ein Basonnet aufnehmen Tonnen.

Der Staatssekretär bietet e.ne Belohnung von .^00 Pfund Sterling für das besle der beigebrachlen Magazin^ oder .^epetirgewehre , das obigen Bedingungen entspricht, in Ermanglung von Erfahrungen stellt er für sezt weder einen Maß^ stab für die Genauigkeit des Schießens , noch andere zu erfüllende Bedingungen

hinsichtlich dieser Waffe auf.

Diejenigen repetirenden oder Magazingewehre, welche zu einer fernern Prüfung angenommen werden, sollen mit .^o Pfund Sterling per Waffe bezahlt werden.

Jn dieser Summe ist die Munition von 1000 Schüssen per Waffe inbegriffen.

^.

Der Staatssekretär wird Sorge tragen, daß keine dieser Anzeige gemäß bei..

gebrachte ingeniose Neuerung ohne die geeignete Anerkennung zum Dienste ange^ nommen werden wird , und daß von dem ^amen der Person , von der sie her^ stammt, in .Verbindung mit der Neuerung Vormerkung genommen werden s^II.

Falls ein Gewehr, welchem der erste Preis zufällt, für den Dienst angenom.^ men wird, so soll es des .^rfin^ers ^amen tragen.

(.^.) .^ ^.t. ^e^e..

Generalmajor, Artilleriedirektor.

.^u.^chreil^nng o.^n erledigten Stellen.

.^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r k o ^ f r e i zu geschehen haben , gute Leumundszeugnisse beizulegen im FalIe sein , serner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnort auch den . ^ e i m a ^ o r t beutlich angeben.^

Posthalter und B r i e f t r ä g e r in Lükisburg .^Sk. Gallen). ^ahresb^ soldung .^r. 4.^0. Anmeldung bis zum 14. Januar 18l..7 bei der ^reispost^ direk.ion St. Gallen.

1) B r i e f t r ä g e r in S...lo..hurn. ^ahresbesol^

Anmeldung bi^ zum dung .^r. 840.

7. Januar 18.^ bei der ^reispostdi^eklio^ 2, S t a d t b r i e f t r ä g e r in Basel. ^ahre.^beso^ Basel.

dung .^r. ^l.0.

3)Pvstkommis in Delsberg ^Bern... Jahre.^besoldung Fr. .^00. An.^ meldung bis zum 5. Januar 18^7 bei der .^reispostdirekiion ^euenburg.

4) P o s t k o m m i s in J n t e r l a k e n . Jahresbesoldung .^r. 1020. Anmeldung bis zum 10. Januar 18.^ bei der ^reispostdirekiion Bern.

5) P o s t h a l k e r und T e l e g r a f hist in Birrw.^Aargau). ^ahresbesoldung Fr. 700 aus der Postkasfe und ^r. 2.^0 nebst Provifion aus der ^Telegraphen^ kasse. Anmeldung bis zum 10. Jannar 18.^7 ^ei der .^reispostdirektivn Aarau.

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1866

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

56

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1866

Date Data Seite

413-422

Page Pagina Ref. No

10 005 339

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