465 # S T #

Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-. Kanalisations-, Steinhauer-, Pflasterer-, Verputz-, Zimmer-, Spengler-, Holzcementbedachungs-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Blitzableitungs-, Gipser- und Malerarbeiten für ein Dependenzgebäude der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Augebot für Dependenzgebäude in Thun" bis und mit dem 8. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 27. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Spenglerarbeiten, Holzcementbedachungen, Wasser- und Klosettableitungen für das Bundeshaus Mittelbau werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 12. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 16. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Dachdecker- (Holzcement- und Ziegelbedachung) und Spenglerarbeiten, sowie die Erstellung von Blitzableitungen für die landwirtschaftliche Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Versuchsanstalt Liebefeld" bis und mit dem 17. April näcbsthin franko «inzureichen an die B e r n , den 4. April 1899.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

Direktion der eidg. Bauten.

30

466

Stellen-Ausschreibungen.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Hauptzollamt Bouverel.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Erfahrung im Zolldienste.

Besoldung : Fr. 3500 bis 4000.

Anmeldungstermin: 8. April 1899.

Zolldirektion Lausanne.

Anmeldung an:

Militärdepartement.

Vakante Stelle:

Chef des Korrespondenzbureaus des Oberkriegskommissariats.

Erfordernisse : Gewandtheit in der Behandlung militärischer Angelegenheiten, Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache ; Kenntnis der italienischen Sprache erwünscht.

Besoldung : Fr. 5000 bis 6000.

Anmeldungstermin : 20. April 1899.

Militärdepartement.

Anmeldung an:

Besoldung : Anmeldungstermin Anmeldung an: Bemerkungen :

Fortverwalter in Savatan.

Gründliche Kenntnis der französischen und einige Kenntnisse der deutschen Sprache.

Fr. 3000 bis 4500.

15. April 1899. Amtsantritt sofort.

Militärdepartement.

Der Bewerber muß schweizerischer Offizier und zur Instruktion der Festungstruppen, sowie zum Verwaltungsdienst der zu besetzenden Stelle befähigt sein.

Vakante Stelle: Besoldung:

Hülfsinstruktor der Artillerie.

Fr. 2000 bis 3200.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Anmeldungstermin: 15. April 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

467 Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträgerchefgehülfe beim Haupt-1 postbureau in Genf.

Anmeldung bis zum 18. April v 1899 bei / io»» uè der Kreispostdirektion 2) Briefträger beim Hauptpostbureau jn (jenf.

îr» l in f^i-onf Genf.

3) Kondukteur für den Postkreis Bern (Domizil in Saanen). Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Posthalter und Briefträger in Meisterschwanden (Aargau). Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Zwei Briefträgerchefgehülfen und Anmeldung bis zum 18. April zwei Briefträger beim Hauptpost1899 bei der Kreispostdirektion bureau in Luzern.

in Luzern.

6)' Posthalter in Ruswil (Luzern).

7) Packer beim Hauptpostbureau in Zürich.

Anmeldung bis zum 18. April 8) Briefträger in Adliswil (Zürich).

1899 bei der Kreispostdirektion 9) Briefträger in Dielsdorf (Zürich).

in Zürich.

10) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Schweizersholz (Thurgau).

11) Briefträger in Appenzell. Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12) Telegraphist in Meisterschwanden (Aargau). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Davos-Platz. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 18. April 1899 beim Chef des Telegraphenbureaus in Davos-Platz.

14) Telegraphist in Lugano-Paradiso. Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Briefkastenleerer in Genf.

2) Briefträger in Satigny (Genf).

Ì Anmeldung bis zum 11. April [ 1899 bei der Kreispostdirektion l in (jenf.

468

3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)

12)

Briefträger in Lausanne.

j Anmeldung bis zum 11. April Posthalter in Mézières (Waadt).

j 1899 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Schmitten (Freiburg), j m LausannePosthalter und Briefträger in Gampelen (Bern). Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Posthalter und Briefträger in ·> Ottenbach (Zürich).

Anmeldung bis zum 11. April ; 1899 bei der Kreispostdirektion Posthalter und Briefträger in jn Zürich Räterschen (Zürich).

) Postconimis in Bellinzona. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

Telßgraphist in Genf. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Telegraphist und Telephonist in Herzogenbuchsee. Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 1420 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Telegraphist in St. Gallen. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Öffentlicher Erbenaufruf.

Den 4. Juni 1898 starb in Baar (Kanton Zug) Frau Josepha Katherina Utiger, geb. Senn, geboren 8. Dezember 1830, Ehefrau des Joseph Anton Utiger, Schlosser, von und in Baar. Die Verstorbene war früher heimatberechtigt in Waseu (Kanton Uri) und ist die Tochter des Stephan Senn und der Karolina, geb. Eller.

Auf Verlangen von Herr AI. Hotz, Reehtsagent, Zug, namens Frau Josepha Katharina Meier, geb. Küng in Zürich, unter Hinweis auf § 287 des zugerischen Erbrechtes werden hiermit alle diejenigen, bezw. Namens allfällig abwesender oder bevormundeter Erben die tit. Waisenämter oder sonstigen Vertreter, welche glauben zum Nachlasse der Frau Josepha Katharina Utiger, geb. Senn sei. erbberechtigt zu sein oder das Recht zu dieser Aufforderung bestreiten zu können, gerichtlich aufgefordert, ihre Ein- und Ansprachen unter Beilegung civilstandsamtlicher Verwandtschaftsausweise bis und mit Mittwoch den 31. Mai der Gerichtskanzlei Zug schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine Reklamation mehr berücksichtigt und die Verlassenschaft unter die angemeldeten Erbsberechtigten verteilt wird.

Z u g , den 22. März 1899.

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei, Carl- Stadier, Gerichtsschreiber.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz.

Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 14.

Bern, den 5. April 1899.

II. Réglemente and Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

'225. (14/99) Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen.

Die Position XXVI der Anlage V erhält mit sofortiger Gültigkeit folgenden Zusatz: ,,Für Pulver zur Herstellung von Bordeauxhrühe (Vitriolpulver) wird bei Beförderung in Wagenladungen auch die Verpackung in soliden Säcken gestattet."

St. Gallen, den 29. März 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

226. (14/99) Abonnementstaxen der Drahtseilbahn RheineckWalzenhausen. Aenderung.

Ab 1. Juli 1899 tritt auf die Abonnementstaxen für Bergfahrten eine Erhöhung von 40 Cts. auf 48 Cts. pro Fahrt ein.

Rheineck, den 29. März 1899.

Verwaltung der Drahtseilbahn Rheineck-Walzenhausen.

105

227. ( 14 /99) Personen- und Gepäcktarif der Eisenbahn TerritetGlyon-Naye. Neuausgabe.

Vom 15. April 1899 an gelangt ein neuer Tarif für Reisende und Gepäck zur Anwendung.

Die Erhöhungen des neuen Tarifs treten jedoch erst drei Monate nach dem 1. April 1899 in Kraft.

Montreux, den 29. März 1899.

Direktion der Territet-Glyon-Naye-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

228. ( 14 /99) Personen- und Gepäcktarif England -- Schweiz, Heft llbis der Tarifs internationaux (G. V.) Nr. 201 und 202.

Obgenanntes Heft tritt am 1. Mai 1899 in Kraft, wodurch aufgehoben und ersetzt werden : 1. Das Kapitel II, §§ I, II und III des Nachtrages I, vom 1. Juni 1893, zum Tarif international (Gr. V.) Nr. 201 (Billets simples) für die Beförderung von Personen, Kindern und Gepäck, vom 1. April 1892; 2. das Kapitel II, §§ l, II und III, des Nachtrages I, vom 1. Juni 1893, zum ,,Tarif international (G. V.) Nr. 202 (Billets d'aller et retour)" für die Beförderung von Personen und Gepäck, vom 1. April 1892.

Bern, den 27. März 1899.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

229.

( 14 /99) Oberrheinisch-englischer Personentarif über Köln-- Hoek van Holland . , , .., : ; Harunen oder über Köln--Vlissinqen-- oder Rotterdam Queenboro, Teil II, Heft J. Nachtrag III.

Der Nachtrag III ist erschienen.

Karlsruhe, den 28. März 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

106

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

230.

14

( /99) Gütertarif der Eisenbahn Territet-Glyon-Naye.

Neuausgabe.

Vom 15. April 1899 an gelangt ein neuer Gütertarif zur Anwendung.

Die Erhöhungen des neuen Tarifs treten jedoch erst drei Monate nach dem 1. April 1899 in Kraft, Montreux, den 29. März 1899.

Direktion der Territet-Glyon-Naye-Bahn.

(14/99) Gütertarif für den Verkehr zwischen Genf-Cornavin und den Linien der Genfer Schmalspurbahnen.

Aenderung der Nebengebühren.

Mit Wirkung vom 15. April 1899 an ist die Gesellschaft der Genfer Schmalspurbahnen ermächtigt, für Trucs, welche zum Transport von normalspurigen Privatwagen dienen, die gewöhnliche Wagenmiete zu erheben.

Genf, den 29. März 1899.

Direktion der Genfer Schmalspurbahnen.

231.

B. Verkehr mit dem Auslande.

( 14 /99) Gütertarif Basel bad. Bahn -- Ostschweiz, vom i. Juni 4897. Minimaltaxe.

Die Zusatzbestimmung zu Art. 4 (Seite 5) erhält folgende veränderte

232.

,,Minimaltaxe.

Die Minimaltaxe im Verkehr mit Bregenz und Friedrichshafen beträgt 50 Cts."

Diese Änderung tritt mit 20. April 1899 in Kraft.

Zürich, den 4. April 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

233. (14/99) Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Ausnahmetaxen für Holzkohlen.

Mit 20. April 1899 treten für die Beförderung von Holzkohlen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Csaktornya und Maramaros-Sziget nachstehende Frachtsätze in Kraft: 107

nach Komanshorn Konstanz Von Cts. pro 100 kg.

Csaktornya (Südbahn) 214 227 Maramaros-Sziget (ungar. Staatsb.)

337 352 Die seit 1. April und 1. Juli 1897 gültigen bezüglichen Taxen (Pulilikationsorgan Nr. 11 und 24 pro 1897) werden hierdurch aufgehohen und ersetzt.

Zürich, den 4. April 1899.

Namens der Vcrbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

234. ( 14 /9o~) Bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischer Güterverkehr. Ausnahmetaxen für Kohlenelektroden nach Basel.

Mit 1. Mai 1899 treten für den Transport von Kohlenelektrpden in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. folgende Ausnahmetaxen in Kraft: Nach Basel von

5000 kg.

10000 kg.

Fr. für 100 kg.

Dutzendteich Nürnberg O B Nürnberg O B Röthenbach b. Lauf

2,93 2,90 2,93 2,98

2,10 2,07 2,10 2,12

.

Zürich, den 4. April 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

C. Transitverkehr.

14

236» ( /99) Gütertarif Genf transit -- Basel loco und vom 4. Oktober 4898. Ergänzung.

transit,,

Mit sofortiger Gültigkeit wird der Ausnahmetarif Nr. 35 für Holzstoff etc.

(Seite 98 des Haupttarifs bezw. Seite 6 des Nachtrages 1) wie folgt ergänzt : Serie I Serie II Bestimmung Jarrie-Vizille bezw. Rioupéroux Cts. per 100 kg.

Von Basel transit nach Genf transit . . .

105 86 Bern, den 4. April 1899.

Direktion der Jura-Simplou-Bnlin,

108

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

236. ( u /99) Milchtarif der badischen Staatsbahnen.

Auf 1. April 1899 gelaDgt ein neuer Milchtarif, die Bedingungen für dieregelmäßige Beförderung von Milch und die Tarifsätze enthaltend, zur Ausgabe, der den Tarif vom 1. Februar 1884 ersetzt.

Die Bedingungen sind gemäß I(2) der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Exemplare des Tarifs können durch Vermittlung der diesseitigen Stationen zum Preis von 10 Pf. bezogen werden.

Karlsruhe, den 28. März 1899.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

237. ( 14 /99) Hefte i--5 der rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarife.

Neue Nachträge.

Zu den rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarif heften Nr. 2--6, welche vom I.April 1899 ab die Nr. 1--5 erhalten, sind mit Gültigkeit von diesem Tage Nachträge ausgegeben worden. Dieselben erhalten neben Ergänzungen der Ansnahmetarife Tarifkilometer für die neu einbezogene Station Asbach der badischen Staatsbahn, für verschiedene neu einbezogene rheinisch-westfälische Stationen, sowie endlich teilweise ermäßigte Tarifkilometer und.

-Frachtsätze für verschiedene diesseitige Stationen.

Karlsruhe, den 28. März 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

238. ( 14 /99) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutsch(r Verbandsgütertarif.

Ausgabt; eines neuen Tarifheftes.

Für den rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verband ist mit Gültigkeit vom 1. April 1899 ein neues Tarifheft, Teil U, besondere Bestimmungen, und Tarifsätze für den Güterverkehr enthaltend, ausgegeben werden.

Karlsruhe, den 28. März 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

239.

( 14 /99)

Südwestdeutsche Verbandsgütertarife. Diverse Nachträge.

Mit dem 1. April 1899 kommen zu dem Verbandsgütertarif vom 1. Mai 1895 folgende Nachträge zur Einführung: Nachtrag IV zu Teil II, Nachtrag VIII zum Tarifheft l (Verkehr lleichsbahu -- Pfalz), Nachtrag VII 109

zum Tarifheft 2 (Verkehr Reichsbahn -- St. Johann-Saarbrücken) und Nachtrag VIII zum Tarifheft 5 (Verkehr Reichsbahn -- Baden). Durch diese Nachträge werden u. a. neue Ausnahmefrachtsätze für Kalirohsalze (N. 10) und für Schiffbaueisen (N. 45) in Kraft gesetzt. Aus dem Artikel Verzeichnis des Rohstofftarifs (N. 3) scheiden die in Ziffer l (Düngemittel) aufgeführten Kalirohsalze u. s. w., für welche der Ausnahmetarif Nr. 10 neue Frachtsätze enthält, aus. Soweit diese Artikel zu gewerblichen oder Badezwecken bestimmt sind, werden jedoch die Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 3 noch bis zum 15. Mai 1899 gewährt. Neben anderen Tarifänderungen enthält der Nachtrag VIII zum Heft l Entfernungen für die neu aufgenommene Station Tiefenthal und anderweite, teilweise ermäßigte Entfernungen für Station Frankenthal der pfälzischen Eisenbahnen; Nachtrag VII zum Heft 2 geänderte Entfernungen für Basel Reichsbahn im Verkehr mit einigen Stationen des Direktionsbezirks St. Johann-Saarbrücken. Soweit hier Erhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis zum 15. Mai 1899 in Kraft.

In dem Ausnahmetarif Nr. 4 für Eisen und Stahl erscheinen neue Frachtsätze für den Verkehr von Mariahütte, wogegen die gleichartigen Ausnahmefrachtsätze für Türkismühle aufgehoben werden; Nachtrag VIII zum Heft 5 enthält ferner anderweite, teilweise ermäßigte Entfernungen für die badischen Stationen Neckarau, Rheinau uud Schwetzingen, sowie neue Frachtsätze für Cernent u, s. w. von Station Heming im Ausnahmetarif Nr. 17.

Der Kalitarif (Ausnahmetarif 10) und die damit zusammenhängende Änderung des Artikelverzeichnisses zum Rohstofftarif (Ausnahmetarif 3) gilt auch für den Verkehr mit Stationen der Main-Neckar-Bahn (Tarifheft 4).

Ebenfalls vom 1. April 1899 ab gelten die in dem Transittarif vom 15. Juli 1894 zum Tarifheft 5 für Güter belgischer oder holländischer Herkunft im Verkehr mit Mannheim vorgesehenen Bestimmungen und Frachtsätze in gleichem Umfange auch für den Verkehr mit Rheinau der badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 27. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 1. April 1899: 155. Änderung der Personentaxen der Drahtseilbahn Biel-Magglingen.

156. Ausnahmetarif für Steine etc. im Verkehr N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn und Linie Koblenz-Stein) -- S 0 B.

157. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung in Eilfracht von Gütern aller Art, sowie von Bier in Fässern und Lebensmitteln als Stückgut im Verkehr Rh B -- V S B (einschließlich T B und W R B), N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn), S C B, J S, G B und bad. Bahn.

158. Nachtrag IV zum internen Gütertarif der N 0 B.

110

Genehmigt am 4. April 1899 : 159. Aufnahme von Taxen für die Relation Basel transit -- Genf transit mit Bestimmung Jarrie-Vizille bezw. Rioupéroux in den Ausnahmetarif Nr. 35 für Holzstoff etc., enthalten im Gütertarif Genf transit -- Basel loco und transit.

160. Ermäßigung der Minimaltaxe des Gütertarifes Basel bad. Bahn -- Ostschweiz.

161. Ausnahmetaxen für den Transport von Kohlenelektroden in Wagenladungen ab Dutzendteich, Nürnberg C B und 0 B und Röthenbach b. Lauf nach Basel.

162. Ausnahmetaxen für den Transport von Holzkohlen in Wagenladungen ab Csktornya, Station der österreichischen Südbahn, und Maramaros-Sziget, Station der ungarischen Staatsbahn, nach Romanshorn und Konstanz.

2. Sonstige Mitteilungen.

Position XXVI der Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, wird mit sofortiger Gültigkeit wie folgt ergänzt: ,,Für Pulver zur Herstellung von Bordeauxbrühe (Vitriolpulver) wird bei Beförderung in Wagenladungen auch die Verpackung in soliden Säcken gestattet."

111

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1899

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14

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05.04.1899

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465-468

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