724

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1900, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 8. Juni 1899.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1900, sowie für die Kleiderreserven zu leistenden Entschädigungen zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

In der B e k l e i d u n g tritt gegenüber dem Jahre 1899 keine Änderung ein; der Tarif bleibt daher unverändert.

Die Feststellung der sämtlichen Modelle für die übrigen Gegenstände der persönlichen Ausrüstung ist vor kurzem zum Abschluß gelangt. Damit wird auch die wünschenswerte Stabilität in der. Ausrüstung der Rekruten, welche während der Übergangsperiode gefehlt hat, wieder eintreten, ebenso, wie aus nachstehendem hervorgeht, eine wesentliche Vereinheitlichung, soweit es jeweilen gleichartige Verhältnisse erlauben.

Dieses Gepäck würde inskünftig wie folgt verabfolgt: Den gewehrtragenden Rekruten (Infanterie, Genie und Festungsartillerie) : Gleiche Modelle mit naturfarbenem Riemenzeug wie im Jahre 1899; der Tarif bleibt daher unverändert.

725

Den übrigen Rekruten: 1. T o r n i s t e r : Ein Modell für alle nicht gewehrtragenden Fußtruppen, dem bisherigen entsprechend, Lederzeug jedoch naturfarben.

2. T r a i n t o r n i s t e r : Gleiches Modell wie bisher für die gesamte Trainmannschaft. (Die Trompeter - Rekruten des Trains erhalten einen getragenen Tornister aus der Reserve, wie bisher.)

3. B r o d s a c k : Gleiches Modell von 1898 für alle Truppen, ausgenommen Kavallerie und Train.

4. Kavallerie und Train erhalten einheitlich das Brodsack-Modell 1893 der Kavallerie, welches bereits bei den Unteroffizieren, Trompetern und Ordonnanzen des Trains eingeführt ist.

5. F e l d f l a s c h e : Modell 1898 für alle Truppen.

6. K o c h g e s c h i r r o d e r G a m e l l e : Das Aluminium-Kochgeschirr erhalten außer den Gewehrtragenden inskünftig: die Gebirgsartilleristen; das stählerne Kochgeschirr wie bisher: die Rekruten der Kavallerie, der Positionsartillerie und inskünftig diejenigen der Sanität; die Gamelle : die Rekruten der Feldbatterien, des Trains und der Verwaltung.

Für diese Gegenstände l--6 bleibt der bisherige Tarif beibehalten.

7. M a n n s p u t z z e u g : Modell 1898 für alle Truppen. Für sämtliche Artillerie-, Train-, Sanitäts- und Verwaltungsrekruten ist die Putzzeugtasche mit der Trippelbüchse und der Trippelbürste auszurüsten, was für diejenigen Rekrutengattungen, welche diese Gegenstände neu erhalten, eine Tariferhöhung von je 40 Cts. ergiebt.

Bei diesen Ansätzen ist die Selbstanschaffung der Garnituren (Schnallen, Hacken, Ringe etc.) durch die kantonalen Verwaltungen, wie bisher, vorgesehen, ausgenommen derjenigen des Tornister- und des Brodsack-Modells 1898, für welche die Lieferung nach bisherigem Modus durch den Bund nach einem den Verhältnissen entsprechend reduziertem Tarif zu erfolgen hat (für Tornister Fr 2. 50, für Brodsack 25 Cts., total Fr. 2. 75 statt Fr. 3. 75 wie bisher). Garniturstücke für die übrigen Gegenstände können auf Bestellung von der eidgenössischen Militärverwaltung den Kantonen nach besonderm Tarit geliefert werden.

Die Ausrüstung der Rekruten ist vorstehendem gemäß nach Tabelle I durchzuführen. Die Entschädigungsansätze sind auf Tabelle II ersichtlich.

Tabelle I.

Zu Seite 725,

Persönliche Ausrüstung und Bewaffnung der Mannschaft des Bundesheeres pro 1900.

Truppengattung.

Gegenstand.

GewehrKanonlere Positions- FestungsFahrer tragende Kavallerie. der Feld- artillerie. artillerie. und Train.

artillerie.

Infanterie.

Genie.

Sanitat, Verwaltung.

A. Ausrüstung.

T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T * # * * * * # * * * M M M M M M M

Käppi mit Garnitur 1 1 Feldmütze m i t Einteilungskokarde .

. . .

1 Waffenrock mit Achselklappen .

.

Waffenrock m i t Achselschuppen . . . .

. . . . . . .

(E B) .

Bluse mit Achselklappen (>{< Exerzierbluse} 2 Hosen für Fußtruppen dunkelblaue .

Stiefelhosen, wovon 1 mit Tuchbesatz (nach der R. -Seh. erneuert) .

Lederhose, nach der Rekrutenschule mit Tuchbesatz versehen Tuchreithose mit Besatz .

1 Kaputt (Mantel) . . .

. . . .

.

1 Krawatte Sporen (Unteroffiziere bei ihrer Ernennung, blanke) Paar 1 Tornister mit Hülfstragriemen M./98 Tornister mit abnehmbaren Hülfstragriemen M./98 Spielleute Tornister M./75/98 Traintornister M./75 1 Kochgeschirr aus Aluminium .

. .

M./98 Kochgeschirr aus Stahlblech .

M./82 Gamelle M./75 1 ßrotsack .

. .

M./98 Brotsack für Kavallerie und Train M./98 1 Feldflasche mit Becher . .

.

. . . . M /98 1 Leibgurt (Train M/75) M./98 1 Bajonettscheidtasche .

. . . .

.

M./98 1 Faschinenmessertasche (Train M./75) M./98 Tasche für Geniesäbel und Bajonett .

M./98 2 Patronenschlaufen für 30 Patronen M./98 2 Dotation mit Munition · 120 Patrontaschenriemen für 10 Lader 8) M./93 Säbelkoppel mit Schlagband für Kavallerie .

. . .

. .

M./96 Säbelkoppel mit Schlagband für Fahrer M./75 Putzzeugtäschchen für die Waffe 4 ) .

.

1 Marschierschuhe nach Ordonnanz (cirka 1500 g.) Paar 1 Leichtere Marschierschuhe, Paar Quartierschuhe aus Leder oder Segeltuch, Paar 1 Stiefel (i{< liefert die Schäfte gratis), Paar Socken, Paar 2 Hemden und Nastücher, Stück . . .

.

2 Waschtuch, Stück 1

1 1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 2

1 2

1 2

1

1 2

1 2

1

1

2 (1)

1

1

1

1 1 (1)

2

2 1 Spielleute 1

1

·1 1 1

1

1 1 2 2 1

1

1

Feldb.

1

1

1

1 1 1

1 1 1

1 1 1 1

1

1

60 1 1

1

10 1

Gebirgsb.

1

1 Spielleute

1 1 1

Train

1 1 1 1 1

Sanität Verwaltung 1 1 1 1 1

Train

2

1 2

60

60

Fahrer 1 1

1 1

1 1 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

2

1 1 1

1 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

B. Bewaffnung.

Gewehr mit Riemen , .

.

.

* Karabiner mit Riemen # # Revolver Dolchbajonett mit Scheide (für Spielleute und Fouriere langes Modell) . . . .

* Faschinenmesser mit Seheide * Geniesäbel und Bajonett mit Scheiden je * Säbel, Kavallerie M./96, Fahrer M./75 : .

* Unterofflzierssäbel mit Lederscheide und wollener Quaste für höhere Unter* offiziere 7) Offizierssäbel mit Unteroffizierskoppel und wollener Quaste für höhere Unter* offiziere ') . . . . . . . .

.

1

1

1 1B) 6

1

)

1 1

1

Train

1

1

Fahrer

1 1

1 1

1

1

1

1

*) Trompeter erhalten einen getragenen Tornister aus der .Reserve.

) Enthält : 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Büchse mit Schuhfett, 50 g. Seife, 1 Kamm, 1 Nadelbüchse ien mit zw eierlei Fadi>n und 3 Nadeln, 4 gr )ße und 2 1 deine Unifo rmknöpfe, 6 Hosenknöpfe, 1 Sämischleder, 1 Baumwolllappen, 1 Planelllappen, 2 m. Schnur; für die Truppen mit gelb an Knöpfen : 1 Knopfsonere; für Artillerie, Train, San tat und Verwaltung : 1 Trippelbürste und 1 Trippelbüchse; für Train: 1 Paar Stege mit 1 Doppelknopf.

·) Mit 6 Taschen.

*) Enthält: 2 Waffenfettbüchsen, 1 Putzschnur und 1 Patronenlagerreiniger.

6 ) Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train aasgenommen).

'Ì Feldweibel, Fouriere und Trompeter.

') Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

2

NB. Die mit T bezeichneten Gegenstände werden von den Kantonen angeschafft und nach Tarif vergüte>t; die mit Ht1 bezeichileten Gegeiistände bes jhafft der J 3und, eben io die soenannten Garnituren für die Tornister und Brotsäcke (M./98); die mit M bezeichneten Effekten sind vom M »nn zu liefe rn.

g

In den Ledergegenständen für Kavallerie, Fahrer und Train sind noch genügend Vorräte fü r einen R ekrutenjah rgang vor landen ; es erhalten diese Rek ruten im

Jahre 1900 noch schwarzlederne Ausrüstung. Demgemäß ist der Tragriemen des Brotsackes aus nahmswei se aus Wi(ìhsleder zii erstellen -- Dei- iriegsvorr a,t jedoch 8 }11

den neuen · Modellen entsprechend angelegt werden.

Tabelle IL

Tarili

Zu Seite 725

Train.

Berittene Trompeter der Artillerie und des Train.

Genie.

Sanitat.

Verwaltung.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

8.75 4.10 -- 27. 10 17. 25

8.50 4.10 -- 27. 10 17.25

8.75 4.10

8.75 4.10

8.50 4.10

8.40 4.10

-- 27.10 17.25 -- -- 37.40 6.55 25.65

---- 27.

17.25 27.70 -- --

-- 27.-- 17.25 27.70

-- -- 37. 40 6Ì55 25.65

-- -- 37. 40 6.55 25.65

-- 27.55 17.25 27.70

-- -- 28.70

-- -- 28.05

-- -- 28.05

35. 80

35. 80

35.80

00 fjij, -

00 AOt - -

24. -1

19. --

19.-- 1.10

4.50 4.75 3.-- 2.90

2.90 4.75 3. -- 3.20

4.75 3. -- 3.20

-- -- --.25

-- -- --.25

145. 70

143. 80

0

FU: liiere.

Schlitzen.

Dragoner und Guiden.

«

?r.

Fr.

Fr.

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze m i t Einteilungskokarde . . . .

Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . .

V^aöenrock m i t Achselnummern . . . .

Bluse mit Achselnummern Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußtruppen Stiefelhosen für Kavallerie, wovon eine mit Besatz Erneuerung dieses Tuchbesatzes (für 1 Paar) .

Reithosen mit Lederbesatz Tuchbesatz für 1 Paar samt Aufnähen desselben Tuchhosen mit Besatz und Sous-pied . . .

Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern . .

. .

Halsbinde .

Tornister, inkl. Ring für Schanzwerkzeug der Infanterie Gamelle .

. . .

Einzelkochgeschirr Brotsack . .

. . .

Feldflasche .

Putzzeug für den Mann 2 Sporen, 2 Paar für alle Berittenen 8 . . . .

Garnituren für Tornister, Modell 1898 . . .

Garnituren für Brotsack, Modell 1898 . . .

i 8.70 4.10

8.65 4.10 -- 28. 10

18.-- 4.10 6.-- 27.-- 16.95

Gì- e g e n s t an d.

;

1

i t

27r ' -- i

2J7. 70 ,-- _

27.70 45.45 9.75

-- --

_

28.05

--,

-- 28. 05

Festungsartillerie.

Fahrer der Batterien.

Fr.

Kanonlere der Feldartillerie.

Gebirgsartillerie.

Positionsartillerie.

Fr.

Fr.

Fr.

8.75 4.10 -- 27. 10 17.25 27.70 --

8.75 4.10 -- 27.10 17.25 27.70 -- --

-- 10 27.

17.25 27.70

-- 28.70

-- 70 28.

8.75 4.10 -- 10 27.

17.25 27.70 -- -- -- 70 28.

-- -- 28.70

8.75 4.10

-- --

35. 10

--.70 i 24. i 4.50 4.75

-- --

-- __ --

--. 70 24.

2.80 1 i 2.50 4.25

4. 50 4. 75 3. -- 2.90 -- 2.50 -- .25

131 !. 05

139. 20

19.

1. 10

i

2. 90 6. 20 3! -- 2.80 1.50 -- -- 178. 75

19. --

19.--

24.

4. 75 3.

3.30 -- -- --.25

4.50 4. 75 3. -- 3.30 -- -- -.25

--.25

-- 2.50 --.25

145.--

148. 40

146.80

155, 90

2.90 4.75 3. -- 3.30 -- _

4. 50 4. 75 3. -- 3.30

i

1. 10

1. 10

1. 10

6.20 3. -- 3.80 1.50 -- --

6. 20 3. -- 3.80 1.50 -- --

6.20 3. -- 3.80 1.50 --

-- 2.50 --.25

201.20

200. 95

178. 20

155. 95

Spielleute Fr. 1 weniger (Hülfstragriemen abnehmbi r).

Das Waffeufett wird vom Band zum Gewehr, bezieh ngsweise Karabiner geliefert und fällt im Tarif außer Betracht. Beide Büchsen sind im Zubehörtäschchen, beziehungsweise in dei- 6len Tasche des Patrontasehenbandes unterzubringen. Die Truppen mii gelben Knöpfen erhalten eine Knopfschere (10 Cts.); Artillerie, Train, Sanität und Verwaltung: Trippelbürste und Trippelbüchse (40 Cts.); Train: 1 Paar Stege und 1 Doppelknopf (50 Cts.).

8 Für Unteroffiziere: 2 Paar blanke Sporren gegen I ückgabe der lackierten; Tarifpreis 70 Cts. per Paar.

s

726

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Bisher bestund der Kriegsvorrat, entsprechend der Verordnung über die Anlagen von Ausrüstungsrererven vom 6. Februar 1883, bloß aus Bekleidungsgegenständen. Wir haben bereits in der letztjährigen Tarifbotschaft vom 3. Juni 1898 die Gründe erwähnt, welche die Ausdehnung der Anlage von Kriegsvorräten auf das Gepäck erfordern. Nachdem im Jahre 1899 für die Gewehrtragenden bereits eine Hälfte dieses Kriegsvorrates angelegt wurde und nachdem die Modelle für alle Gegenstände des Gepäcks, wie in Abschnitt A hiervor angedeutet wurde, bleibend festgestellt sind, soll im Jahre 1900 für die Gewehrtragenden die zweite Hälfte, für die nicht Gewehrtragenden der ganze Bestand nach den neuesten Modellen angeschafft werden, so daß derselbe, gemäß der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 2. Juli 1898, den einer Jahresausrüstung entsprechenden Stand erreicht.

Wir beantragen diese Vervollständigung des Kriegs Vorrates, für welchen den Kantonen eine Entschädigung von 4 % der Wertsumme für 8 Monate, in gleicher Art wie bisher, ausgerichtet würde, in den Details gemäß den Bestimmungen der obgenannten Verordnung vom 2. Juli 1898.

C. Unterhalt der Ausrüstung in Händen der Mannschaft und der Reserve.

Unter Hinweis auf die Tarifbotschaft vom 3. Juni 1898 beantragen wir wiederum die Ausrichtung von 12°/o der Tarifwertsumme der Rekrutenausrüstung an diejenigen Kantone, welche den Bestimmungen der mehrgenannten Verordnung vom 2. Juli 1898 Folge geben, welch letztere wiederum für die Details maßgebend ist.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 8. Juni 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

727

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten und die Kleiderreserven pro 1900 zu leistenden Entschädigungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 1899, beschlie ßt: Die vom Bunde an die Kantone pro 1900 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt -wie folgt: 1. Pur die Rekruten.

Für einen Füsilier Fr. 138. 05 ,, ,, Schützen ,, 139. 20 (Für die Spielleute der Gewehrtragenden je l Fr. weniger.)

,, ,, Guidon und Dragoner ,, 178. 75 ,, ,, Kanonier der Feldartillerie ,, 145. -- ,, ,, Fahrer der Batterien ,, 201. 20 ,, Gebirgsartilleristen ,, 148. 40 fl ,, ,, Positionsartilleristen ,, 146. 80 ,, ,, Festungsartilleristen ,, 155. 90 ,, ,, berittenen Trompeter der Artillerie und des Trains ,, 178. 20 ,, ^ Trainsoldaten des Trains ,, 200. 95 ,, ,, Geniesoldaten ,, 155. 95 ,, ^ Sanitätssoldaten ,, 145. 70 .n ,, Verwaltungssoldaten ,, 143. 80

728

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Die durch die Verordnung vom 2. Juli 1898 vorgesehene Anlage eines Jahres Vorrates an sämtlichen Ausriistungsgegenständen -- Kriegsvorrat genannt -- wird gutgeheißen, ebenso wie bisher die den Kantonen auszurichtende Geldzinsentschädigung von 4 % der Tarifwertsumme per 8 Monate.

3. Für die Reserven an getragenen Stücken.

Für den Unterhalt wird gemäß der Verordnung vorn 2. Juli 1898 eine Entschädigung von 12 % der Wertsumme der Rekrutenausrüstung festgesetzt. Die genannte Verordnung ist in Bezug auf die Details maßgebend.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

-ja«>*$.-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1900, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 8. Juni 1899.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1899

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1899

Date Data Seite

724-728

Page Pagina Ref. No

10 018 786

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.