Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Chile

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 39 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20152 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20143 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Juni 20174, beschliesst:

Art. 1 Der Bundesrat wird ermächtigt zu notifizieren, dass die Republik Chile in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist.

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Er wird ermächtigt zu notifizieren, ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 653.1 SR 0.653.1 BBl 2017 4913

2017-1172

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Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Chile. BB

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BBl 2017