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Bekanntmachungen Ton

Departementen ut ändern Verwaltungsstellen des Bondes, Bekanntmachung.

in den Tagen vom 20.-- 29. Mai nächsthin veranstaltet die k. k. Landwirtschaftsgesellschàft in Wien einen IV. internationalen landwirtschaftlichen Maschinenmarkt, zu dessen Beschickung sie einladet. Der Anmeldungstermin ist auf den 1. April nächsthin festgesetzt. Programme sind durch die Kanzlei des unterzeichneten Departements zu beziehen.

B e r n , den 24. März 1899.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vorn 11. März 1899 hat der Verwaltungsrat der elektrischen Straßenbahn Altstätten-Berneck um die Bewilligung nachgesucht zur Verpfändung im I. Rang der 11,8 km. langen elektrischen Straßenbahn vom Bahnhof in Altstätten bis zum Rathaus in Berneck, samt Zubehörden und Betriebsmaterial (insbesondere auch tnit Einschluß der Liegenschaft im "Schönthal" an der Rorschacherstraße zu Altstätten, jedoch mit Ausschluß der Kraftstation), im Sinne von Art. 9 des eidgenössischen Verpfändungsgesetzes vom 24. Juni 1874, für einen Betrag von Fr. 250,000, zum zwecke der Sicherstellung eines zur Deckung laufender Schulden und zur Anlage eines Betriebsfonds zu verwendenden Anleihens im gleichen Betrage.

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Da die Bahn in ihrer ganzen Länge auf der öffentlichen Straße angelegt ist, ergreift das Pfandrecht außer den Oberbaueinrichtungen und den Leitungsanlagen lediglich das Recht zur Benutzung der Straße nach Maßgabe der kantonalen Bewilligung.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 1. April 1899 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung beim Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 21. März 1899.

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Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

Zollamtliche Bekanntmachung.

Angesichts der stetsibrt zahlreich eingehenden Reklamationen in Zollsachen, welche auf mangelhafte Kenntnis der Zollvorschriften, zurückzuführen sind, sehen wir uns veranlaßt, dem Publikum, welches mit dem Zolldienst in Berührung kommt, dringend zu empfehlen, sich mit den Vorschriften des Zollgesetzes vom 28. Junil89ä und insbesondere der Vollziehungsverordnung zu demselben, vont 'J2. Februar 1895, einläßlich vertraut zu machen.

Letztere enthält alle Vorschriften, welche in Bezug auf die schweizerische Zollbehandlung zu befolgen sind, und zerfällt in folgende Teile : · · I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften.

U.

,, Verfahren bei der Zollabfertigung: A. Zolldeklaration und Berechnung der Gebühren.

B. Zollabfertigung und Zollscheine.

C. Zollamtliche Kontrolle und Warenrevision.

III.

Die Abfertigung mit Geleitschein.

n IV.

,, Eidgenössische Niederlagshäuser.

V.

,, Die Abfertigung mit Freipaß.

VI.

., Ausnahmen von der Zollpflicht, Retourwaren.

VII.

., Landwirtschaftlicher Grenzverkehr.

VIII.

., Allgemeine Schlußbestimmungen.

Anhang : Formulare.

252 Für jedermann, der mit dem Zolldienst zu verkehren hat und dem daran gelegen ist, Anstände wegen Nichtbeachtung der Zollvorschriften zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Anschaffung gedachter Verordnung, welche zum Preise von 50 Cts. bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Sehaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden kann.

B e r n , den 18. Januar 1899.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Die Fortsetzung des Nachweisers zum Bundesblatt, d. h. das Register sämtlicher der Bundesversammlung erstatteten und im Bundesblatt abgedruckten Berichte, nebst Angaben über die Erledigungsweise der betreffenden Geschäfte, umfassend die Jahrgänge 1888 bis und mit 1897, ist soeben erschienen und kann zum Preise von Fr. 2. -- beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.

B e r n , den 11. Januar 1899.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der eidgenössische Staatskalender für 1899 ist erschienen und kann solange Vorrat zum Preise von Fr. 1. 50 bezogen werden beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

NB. Postmarken können als Bezahlung nicht angenommen werden

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Jahr

1899

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.03.1899

Date Data Seite

250-252

Page Pagina Ref. No

10 018 691

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