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Schweizerisches Bundesblatt.
5l. Jahrgang. IV.
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Nr. 31.
2. August 1899.
Ans den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom
28. Juli 1899.)
Dem Gesuche des Herrn Dr. Rob. B u r r i von Malters um Entlassung von seiner bisherigen Stelle als II. Assistent der schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Zürich wird auf Ende September nächsthin unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.
(Vom 1. August 1899.)
Vorangehend ihrem Schlußberichte über die Haager Friedenskonferenz teilen die schweizerischen Delegierten dem Bundesrate mit, daß am 29. Juli die Schlußakte der Konferenz durch alle Konferenzdelegierten unterzeichnet worden ist.
Diese Schlußakte bedeutet lediglich die Aufzählung aller einzelnen, von der Konferenz mit Mehrheit gefaßten Beschlüsse ; den Regierungen bleibt vorbehalten, bis längstens den 31. Dezember laufenden Jahres ihre Zustimmung zu den einzelnen Konventionen und Deklarationen zu erklären.
Konform den Instruktionen des Bundesrates, in dessen Kollegium auch materiell und insbesondere mit Bezug auf die Ablehnung der Konvention über die Kriegsgebräuche stets vollständige Einstimmigkeit herrschte, haben die schweizerischen Delegierten, im Verein mit denjenigen von Deutschland, Österreich-Ungarn, China, Großbritannien, Italien, Japan, Luxemburg und Serbien, nur dieses Schlußprotokoll vom 29. Juli unterzeichnet; der Bundesrat behält sich eine definitive Stellungnahme zu den einzelnen Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. IV.
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Konventionen bis nach Kenntnisnahme des schließlichen Wortlautes derselben vor.
Die von Herrn Albert S c h e r b nachgesuchte Entlassung vonseiner Stelle als eidgenössischer Generalanwalt wird auf den Zeitpunkt der Wiederbesetzung der Stelle unter Vordankung der geleisteten Dienste bewilligt. Das Justiz- und Polizeidepartement wird ermächtigt, die ^erledigte Stelle zur Wiederbesetzung auszuschreiben.
Dem Herrn William A. S t e i n m a n n wird das Exequatur als Vize- und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Zürich erteilt.
"Wahlen.
(Vom 1. August 1899.)
Post- wid Eisenbahndepartement.
Postverwaltung.
Posthalter und Briefträger in Höngg: Herr August Winkler von Höngg, Postgehülfe daselbst.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1899
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
31
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.08.1899
Date Data Seite
245-246
Page Pagina Ref. No
10 018 858
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