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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Verpfändung einer Eisenbahn.
Mit Eingabe vom 19. Juli 1899 ersucht der Verwaltungsrat der Neuenburger Strassenbahnen um die Bewilligung zur Verpfändung im I.Rang ihrer 2,315 km. langen neuen Tramwaylinie von Neuchâtel (Place Pury) nach Serrières, samt Zubehörden und Betriebsmaterial, im Sinne von Art, 9 des eidgenössischen Verpfändungsgesetzes vom 24;. Juni 1874, für einen Betrag von Fr. 125,000, zum Zwecke der Sicherstellung eines auf den Bau und die betriebstüchtige Ausrüstung der Bahn zu verwendenden, bezw. bereits verwendeten Anleihens im gleichen Betrage.
Da die Bahn in ihrer ganzen Länge auf der Straße und öffentlichen Plätzen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht außer den Oberbaueinrichtungen und den elektrischen Leitungsanlagen, lediglich das Recht zur Benützung der Straße und öffentlichen Plätze für die Anlage und den Betrieb der Bahn, nach Maßgabe der mit den zuständigen Behörden getroffenen Vereinbarungen..
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 26. August 1899 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung beim Bundesrate schriftlich einzureichen sind.
B e r n , den 15. August 1899.
[2/1]
Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.
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Bekanntmachung, Der Jahrgang 1898 der schweizerischen Handelsstatistik (Jahresband, nebst Bericht und 2 graphischen Tabellen) wird am 14. August 1899 ausgegeben und kann bei allen Postbureaux, sowie beim Bureau für Handelsstatistik (alter Zähringerhof) Bern, bestellt werden (Preis Fr. 3).
Jahresbericht (à Fr. 1) und graphische Tabellen (je à 50 Cts.)
können auch separat bezogen werden.
B e r n , den 12. August 1899.
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Schweiz. Oberzolldirektion.
Bekanntmachung betreffend
die Auswanderung nach den Philippinen.
Zufolge einem Dekret des Kriegsdepartements in Washington vom 11. April laufenden Jahres finden die Einwanderungsgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika auch auf die Einwanderung ÌD das von den amerikanischen Truppen besetzte Territorium der Philippineninseln Anwendung. (Eine deutsche Übersetzung dieser Gesetze ist veröffentlicht im Bundesblatt 1891. IV, 399 u. ff. und 1893, H, 416 u. ff.)
B e r n , den 21. Juli 1899.
Schweiz. Politisches Departement, Abteilung Auswanderunysioesen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1899
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
33
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
16.08.1899
Date Data Seite
475-476
Page Pagina Ref. No
10 018 869
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