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Schweizerisches Bundesblatt.

5l. Jahrgang. II.

Nr. 14.

5. April 1899.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Rp. -- Inserate franko an die Expedition, Druck und Expedition der Suchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1898.

0. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation und Personal.

In Bezug auf die Organisation des Departements ist zu erwähnen, daß in drei Fällen eine Personalvermehrung notwendig wurde, die über den Rahmen hinausgeht, den der in weiterer Vollziehung des Organisationsgesetzes von uns gefaßte, im letztjährigen Berichte erwähnte Beschluß vorsieht.

Bei der steten Zunahme sowohl der elektrischen Bahnen, als der ebenfalls unter der Aufsicht des Eisenbahndepartements stehenden Kreuzungen der bestehenden Bahnen durch Starkstromleitungen erwies sich zunächst im Interesse der dringend gebotenen intensiven Überwachung aller bezüglichen Anlagen die Beiziehung eines weitern Elektrotechnikers als dringendes Bedürfnis, indem der bisher einzig damit betraute, 1897 gewählte Kontrollingenieur für diese -Aufgabe nicht mehr ausreichte. Sie bewilligten dann im Wege des Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

17

258

Nachtragskredites die zur Anstellung des neuen Kontrollingenieurs erforderlichen Mittel, und es trat der Gewählte im Juni sein Amt an.

Ferner erschien es, im Hinblick sowohl auf die Bedeutung, als den Umfang der im Berichtsjahr begonnenen Arbeiten am Simplontunnel nicht bloß als zweckmäßig, sondern als unerläßlich, für die specielle Überwachung derselben, ähnlich wie seiner Zeit beim Baue der Gotthardbahn, eine besondere Beamtung (Inspektorstelle)' zu schaffen, der dann noch für die Erledigung der Kanzleigeschäfte ein Gehülfe (Kanzlist) zugeteilt werden mußte. Sie traten unsererAuffassung durch Bewilligung des erforderlichen Kredites bei. Der gewählte Inspektor trat seine Punktionen im Oktober an, während die Wahl des Kanzlisten in das folgende Jahr fällt.

Sodann wurde es notwendig, dem Inspektorat für Rechnungswesen und Statistik der administrativen Abteilung zur Bewältigung namentlich der mit dem Rückkauf zusammenhängenden außerordentlichen Arbeiten (Festsetzung der Einlagen in den Erneuerungsfonds tur die einzelnen Unternehmungen, definitive Berechnungen für den Rückkauf auf Grundlage der prinzipiellen Entscheidungea des Bundesgerichtes etc.), die nicht bloß eine zuverlässige, sondern, nach der Natur der Sache, jeweilen auch eine thunlichst rasche Ausführung erheischen, einen geeigneten, mit dem Rechnungswesen der Eisenbahnen vertrauten Gehülfen beizugeben. Sie bewilligten auch hierfür den erforderlichen Kredit. Der Gewählte trat gegen Schluß des Berichtsjahres ein.

Endlich mußte auch der Kanzlei, damit sie den an sie gestellten vermehrten Anforderungen genügen konnte, um die Mitte des Jahres, wenigstens für einige Zeit, Aushülfe zugeteilt werden.

Das bezügliche Nachtragskreditbegehren blieb unbeanstandet.

Wie schon der letztjährige Bericht erwähnt, erfolgte auf Beginn des Berichtsjahres die Besetzung von zwei durch die Organisation neu geschaffenen Kontrollingenieurstellen, die eine für Bahnbau und Unterhalt, die andere speciell für Nebenbahnen. Ferner war ein Kontrollingenieur, der als Sektionsingenier in den Dienst einer Eisenbahngesellschaft übertrat, zu ersetzen. Endlich machte der am 26. April erfolgte Tod des langjährigen Übersetzers der Departementskanzlei eine Ersatzwahl notwendig.

2. Gesetze, Verordnungen und Postulate.

In der Volksabstimmung vom 20. Februar 1898 wurde das Bundesgesetz betreffend die E r w e r b u n g und denBet r i e b v o n E i s e n b a h n e n f ü r R e c h n u n g des B u n d e s u n d die Organisation der V e r w a l t u n g der schweizeris c h e n B u n d e s b a h n e n , vorn 15. Oktober 1898, mit 386,63*

259 gegen 182,718, also mit einer Mehrheit von 203,916 Stimmen angenommen und von uns sofort in Kraft erklärt.

Über die in Vollziehung desselben getroffenen Schlußnahmen und die weitere Vorbereitung des Rückkaufs überhaupt findet sich das Nähere hiernach unter ,,D. Administrative Kontrolle, I. Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen"1, im Zusammenhange angegeben.

Der den eidgenössischen Räten mit Botschaft vom 5. März 1897 vorgelegte G e s e t z e s e n t w u r f ü b e r B a u u n d B e t r i e b d e r s c h w e i z e r i s c h e n N e b e n b a h n e n gelangte i n d e r Herbstsession des Berichtsjahres beim Ständerate zur abschließlichen ersten Beratung. Der Nationalrat wird sich damit erst im Jahre 1899 zu befassen in die Lage kommen.

Mit Botschaft vom 11. März 1898 erstatteten wir Ihnen einläßlichen Bericht über eine Petition des Verbandes des Personals schweizerischer Traosportanstalten abzielend auf eine Revision des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1890 betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Transportanstalten, indem wir Ihnen gleichzeitig den Entwurf zu einem revidierten Gesetze vorlegten. Einen von Seite der Kommission des Nationalrates verlangten ergänzenden Bericht über weitere Postulate konnten wir Ihnen infolge Verzögerung der eingeholten Vernehmlassung der Bahngesellschaften im Berichtsjahre nicht mehr vorlegen.

An Verordnungen erließen wir im Berichtsjahre eine solche betreffend die Aufsicht über den Bau des Simplontunnels, welche in der E. A. S. (XV, 352) aufgenommen ist.

Das Eisenbahnwesen betreffende unerledigte Postulate liegen nicht vor.

3. Internationale Verhältnisse.

Die 3. internationale Konferenz in Sachen der t e c h n i s c h e n E i n h e i t i m E i s e n b a h n w e s e n konnte auch im Jahre 1898 nicht einberufen werden, da die Vorbereitungsarbeiten in einzelnen Staaten noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind.

Die revidierten Verzeichnisse der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen größten festen Radstände wurden in üblicher Weise erstellt und versandt.

Ein Nachtrag zu der im Jahre 1895 herausgegebenen Sammlung der Begrenzungslinien der im internationalen Verkehr zugelassenen Personen- und Güterwagen ist in Arbeit.

Das im Frühjahr 1896 durch eine Konferenz von Fachmännern festgestellte Z u s a t z ü b e r e i n k o m m e n zu dem i n t e r n a t i o n a l e n Übereinkommen über den Eisenbahn f r a c h t v e r k e h r ,

260

vom 14. O k t o b e r 1890, wurde am 16. Juni 1898 in Paris unterzeichnet. Wir legten dasselbe mit Botschaft vom 29. November der Bundesversammlung zur Genehmigung vor, welche durch Bundesbeschluß vom 22. Dezember ausgesprochen wurde. Die Niederlegung der Ratifikationsurkunden, wozu wir der Gesandtschaft in Paris die erforderliche Vollmacht erteilten, wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 1899 stattfinden können.

Nach Maßgabe des Art. 59 des Übereinkommens hätte schon im Jahre 1898, oder jedenfalls 1899 die zweite periodische Revisionskonferenz stattfinden sollen. Da
Das von dem Fürstentum M o n a c o gestellte Beitrittsgesuch, welches wir den Vertragsstaaten zur Kenntnis gebracht hatten, dem aber zwei derselben nur in einer Weise zu entsprechen geneigt waren, die dem Fürstentum unannehmbar erschien, wurde unter diesen Umständen einstweilen zurückgezogen.

Was die Thätigkeit des C e n t r a l a m t e s im Berichtsjahre anbelangt, so verweisen wir auf dessen Geschäftsbericht, der zur Verfügung der Mitglieder der Bundesversammlung steht. An die Fr. 88,936. 60 betragenden Kosten des Amtes leistete die Schweiz pro 1898 einen Beitrag von Fr. 1647. 72.

Mit Genugthuung können wir konstatieren, daß das Unternehmen des S i m p l o n d u r c h s t i c h e s nach jahrelangen fruchtlosen Bemühungen endlich im Berichtsjahre in das Stadium der Ausführung getreten ist. Am 28. Juli fand in Bern der Austausch der Ratifikationen zu dem Staatsvertrage, vom 25. November 1895, zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von Brig nach Domo d'Ossola statt. Eingehendere Mitteilungen über die Angelegenheit finden sich hiernach unter ,,C. Technische Kontrolle, L Bahnbau und
Unterhalt, 1. Bahnbau, Neue Bahnliniena, und ^D. Administrative Kontrolle, I. Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen, f. Simplonbahn".

Die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte Konferenz zur Besprechung einer R e v i s i o n einzelner Punkte der in t e r-

261

nationalen Schiffahrts- und Hafenordnung auf dem B o d e n s e e , vom 22. September 1867, hat noch nicht stattgefunden.

Wir gewärtigen eine bezügliche Einladung.

Eine Sammlung der auf die Schiffahrt auf dem Bodensee, Untersee und Rhein Bezug habenden Vorschriften haben wir auf Wunsch der Großherzoglich-Badischen Regierung einer Durchsicht unterzogen und unsere Bemerkungen mitgeteilt.

Die internationale Konferenz zur Begutachtung der R e v i s i o n des Übereinkommens mit Frankreich betreffend die S c h i f f a h r t auf dem G e n f e r s e e hat stattgefunden. Ihre Vor.schlage unterliegen nunmehr der Prüfung der beteiligten Regierungen.

Eine Session des i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n k o n g r e s s e s fand im Berichtsjahr nicht statt. Der hierseilige Beitrag an die Kosten des Unternehmens blieb der gleiche wie im Vorjahr.

B. Rechtliche Verhältnisse.

1. Kechtliche Grundlagen der Eiseiibakminternehuumgeu.

Von 49 aus dem Vorjahre anhängigen und 62 im Berichtsjahre angebrachten K o n z e s s i o n s g e s u c h en fanden 22 durch Erteilung der Konzession, 9 durch Nichteintreten oder Rückzug ihre Erledigung. Von den Ihnen noch am Schlüsse des Vorjahres unterbreiteten 5 Gesuchen entsprachen Sie 3, während Sie auf 2 nicht eintraten. Im ganzen wurden also 36 Konzessionsbegehren abschließlich erledigt.

Aus verschiedenen Gründen (Ausstehen der Vernehmlassung der beteiligten Kantonsregierungen oder der Bewilligung zur vorgesehenen Straßenbenützung u. s. w.) mußten 80 Konzessionsgesuche auf das folgende Jahr übergeschrieben werden. Davon ist aber eine Anzahl als thatsächlich fallen gelassen zu betrachten ; es fehlen jedoch noch ausdrückliche Erklärungen in diesem Sinne von seiten der Potenten.

In 4 Fällen e r n e u e r t e n Sie die infolge unbenutzten Fristablaufs erloschenen K o n z e s s i o n e n , je einmal unter gleichzeitiger Übertragung, beziehungsweise Abänderung derselben.

K o n z e s s i o n s ä n d e r u n g e n und K o n z e s s i o n s e r w e i t e r u n g e n wurden im ganzen 10 bewilligt; einmal war damit eine Fristverlängerung verbunden. Ein Ihnen unterbreitetes Gesuch blieb auf Jahresschluß unerledigt.

262 K o n z e s s i o n s ü b e r t r a g u n g e n sind 10 zu verzeichnen, wovon 3 mit Fristerstreckungen und eine mit einer Konzessionsänderung Hand in Hand gingen.

Da die Anwendbarkeit des B u n d e s b e s c h l u s s e s vom 14. O k t o b e r 1897, betreffend E r g ä n z u n g der R ü c k k a u f s b e s t i m m u n g e n der neuern Konzessionen auf die unterm 15. Oktober 1897 erteilten Konzessionen zweifelhaft sein konnte, so wurde dieselbe durch Bundesbeschluß vom 22. April 1898 ausdrücklich statuiert.

Auf ein Gesuch der Seethalbahn um Bestimmung des Rückkaufstermines für ihre Unternehmung auf Grund des erwähnten Bundesbeschlusses vom 14. Oktober 1897 in dem Sinne, daß der Rückkauf frühestens auf den Zeitpunkt erfolgen könne, in welchem ihre letzteröffnete Linie Lenzburg-Wildegg 30 Jahre im Betriebe stehen werde, traten Sie nach unserem Antrage nicht ein.

Den Konzessionären der B r i e n z - R o t h o r n - B a h n erstreckten Sie die F r i s t zur V e r z i c h t l e i s t u n g auf die Konzession, zur Einstellung des Betriebes und zum Abbruch der Bahn um 2 Jahre.

F r i s t v e r l ä n g e r u n g e n bewilligten wir, gestützt auf die ieweilen von der Bundesversammlung erhaltene Ermächtigung, für 33 Projekte.

B e t r i e b s v e r t r a g e legten wir Ihnen 5 zur Genehmigung vor, die in allen Fällen erteilt wurde.

Nach vorangegangener Untersuchung bewilligten wir die E r o f fn u n g des B e t r i e b e s auf 13 neuen Liuieu und auf 3 Abzweigungen, beziehungsweise Fortsetzungen bestehender Linien.

E r l o s c h e n sind infolge unbenutzten Fristablaufs 8 K o n z e s s i o n e n , von denen 2 schon im Laufe des Jahres wieder erneuert wurden. Auf eine Konzession leisteten die Inhaber förmlich Verzicht, und eine fiel dahin infolge Erlöschens der kantonalen Bewilligung zur Straßenbenützung.

Auf Ende des Berichtjahres bestanden im ganzen 96 K o n z e s s i o n e n von n o c h n i c h t e r ö f f n e t e n , teilweise aber schon im Bau begriffenen B a h n e n in K r a f t ; von der namentlichen Aufzählung sehen wir im Interesse der Kürze, wie in den letzten Jahren, hier ab. Für 2 Projekte waren auf Jahresschluß Fristverlängerungsgesuche anhängig.

S t a t u t e n von neugegründeten Gesellschaften genehmigten wir 9, S t a t u t e n ä n d e r u n g e n 13.

263

E r s a t z w a h l e n in die V e r w a l t u n g e n der Hauptbahnen (Art. 6 des Stimmrechtsgesetzes) hatten wir im Berichtsjahre nicht au treffen.

2. Finanzausweise und Kautionen.

Für 14 neue Linien wurde der F i n a n z a u s w e i s vorgelegt und von uns genehmigt. Specielle Erwähnung verdient, daß sich darunter derjenige für den S i m p l o n d u r c h s t i c h befindet.

K a u t i o n e n waren im Jahre 1898 keine hinterlegt.

3. Expropriation.

Im Laufe des Jahres wurden 10 neue S c h ä t z u n g s k o m m i s s i o n e n bestellt und eine größere Anzahl von Ersatzwahlen, die infolge Ablebens oder Rücktrittes notwendig geworden waren, entweder von uns selbst getroffen oder beim Bundesgericht und den Kantonsregierungen veranlaßt.

E i n s p r a c h e n g e g e n d i e A b t r e t u n g s p f l i c h t gelangten 14 zur besondern Behandlung; davon wurden 8 abgewiesen, 5 zurückgezogen und eine sonst gegenstandlos.

Begehren um sofortige E i n w e i s u n g in den B e s i t z entsprachen wir in 4 Fällen, eines wurde abgewiesen.

Die Anwendung des a u ß e r o r o r d e n t l i c h e n E x p r o p r i a t i o n s v e r f a h r e n s bewilligten wir in 8 Fällen.

Sodann wurden auch im Berichtsjahre eine größere Anzahl v o n G e s u c h e n , B e s c h w e r d e n u n d E i n g a b e n aller Art, die sich auf Expropriationsverhältnisse bezogen, meist vom Eisenbahndepartement direkt erledigt. In einem vom Bundesrate behandelten Beschwerdefall hatte, der hierseitigen Schlußnahme vorgängig, eine Verständigung mit dem Bundesgericht über die Kompetenz der Administrativbehörde stattgefunden (Art. 194 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893).

4. Pfandbuch.

V e r p f ä n d u n g e n wurden im Berichtsjahre nach vorausgegangener Publikation an 8 Bahngesellschaften für einen Gesamtbetrag von Fr. 8,475,000 bewilligt.

264 Zu Anfang des Jahres fand die Liquidation der Brienz-RothhornBahn ihren Abschluß.

Vom Pfandbuchführer wurden mit dem Vermerk des Pfandbucheintrages versehen: 14,871 Titel im Gesamtnennwerte von Fr. 12,695,000; mit den Löschungszeichen: 9101 Titel im Gesamtwerte von Fr. 5,980,650, und die entsprechenden Eintragungen im Eisenbahnpfandbuch vorgenommen.

C. Technische Kontrolle.

I. Bahnbau und Bahnunterhalt.

Planvorlagen.

Die im Berichtsjahr behandelten und genehmigten, bezw. erledigten Planvorlagen für neue Bahnlinien, für Ergänzungs- und Umbauten aller Art auf den im Betrieb stehenden. Linien, für das Rollmaterial, sowie für elektrische Starkstromleitungen im Bereiche von Bahnlinien und für industrielle Anschlußgeleise, verteilen sich wie folgt :

Ergänzungs- und Umbauten.

Neue Bahnlinien. Bahnhöfe und Freie Bahn.

Stationen.

PlaiiYorlogen.

Allgemeine Baupläne und Profile: Situationspläne LängenprofHe Sammlungen von Querprofilen Normal- und Specialpläne : Normalprofìle für Unterbau Erdarbeiten uiid Mauern Tunnelbauten .

Brücken und Durchlässe .'

Ufer- und Schutzbauten

.

65 41 12

3

13 9 7 120

3 36

5 5

12 11 194 5 4 10

11 4 67 13 43 14 Stationserweiterungen .

.· 1 78 Stationshochbauten 34 122 Übrige Stationseinrichtungen . . . .

4 40 1 Mechanische Einrichtungen für Seilbahnen 3 Leitungen und Kraftstationen für elektrische Bahnen . . .

70 17 Wärterhänser und Bahnabschluß 28 9 41 Signale, CentralweichensteDungen u n d Eiegelungen . . . .

85 44 8 128 29 Rollmaterial (inkl. Remisen und Werkstätten) 34 Zusammen 741 412 330 Bahnkreuzungen durch elektrische Starkstromanlagen und Para llelleitungen (jAnzahl Projek le). . . .

Industrielle Verbindungsgeleise .

Oberbau

. . . .

Zusammen.

73 46 12 16 21 18 350 5 19 90 57 79 156 45 3 87 78 137 191 1483 68 53

266

li Bahnbau.

Neue Bahnlinien.

Während dos Berichtsjahres befanden sich im ganzen 29 Bahnlinien im Bau (24 im Vorjahr). Davon wurden die folgenden 18 Linien neu in Angriff genommen : Brig-Iselle (Simplontunnel), Bern-Neuenburg (direkte Linie), Önsingen-Balsthal, Schmalspurbahn (mit Zahnstangenstrecke) Bex-Gryon-Villars, ,, ,, ,, Aigle-Leysin, Seilbahn Neuveville-St-Pierre in Freiburg, ,, Davos-Platz-Schatzalp, ,, Lausanne-Signal, Groß wabern-Gurten, Tramway Winterthur-Töß, ,, Ohaux-de-Fonds (Erweiterung des Netzes), ,, Zürich-Höngg, ,, Aubonne-Gimel, ,, Rolle-Gimel, ,, Lausanne (Erweiterung des Netzes), Städtische Straßenbahn Zürich (Erweiterung des Netzes), Tramway Neuenburg-Serrières, ,, Station Riffelalp-Hotel Riffelalp (Gornergrat).

Die Haupt Verhältnisse der 29 Baulinien sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

Die Kosten derselben sind im ganzen auf rund Fr. 104,059,000 veranschlagt.

Baulinieii.

Normalspurbahnen.

1 Jura-Simplon-Bahn : Brig-Iselle (Simplontunnel) . .

2 Burgdorf-Thun 3 *Freiburg-Murten 4 Pont-Lieu-Brassus 5 Bern-Neuenburg (direkte) . . . .

6 Önsingen-Balsthal

7

Schmalspurbahnen (reine).

*Bern-Muri-Gümligen-Worb . . .

& **· .

Brücken Gewöhn- MaxiTunnel.

lis über 10 m.

licher ·sii Baulänge. Minimal- malsteiGesamtGesamt- H -i -- radius. gung. Zahl. länge. Zahl. länge. < 5>

1

km.

m.

o/oo

22,471

300 250 200

4,310

200 300 270

10 25 30 21 18 12

9,867

50

36,2

33,500 17.960

13,386 39,500

m.

m.

1

19.770

3

345

2

69

5

--

1 4 1

15 114

\

1,910

2 3 1

17 37 488 12

10 5 8 11 2

--

1

12

10

1

35

Schmalspurbahnen

8 9

(mit Zahnstangenstrecke).

* Stansstad-Engelberg : Adhäsionastrecke Zahnstangenstrecke . . .

Bex-Gryon- Villars : © Adhäsionsstrecken Zahnstangenstrecke

20,993 1,412

8,558 .4,786

Übertrag 176,782 * 1898 eröffnet. -- © 1898 teilweise eröffnet.

50 100

50 250

25 80

78 200

--

--

-- 1

12 1

-- 177

2 1

22,271

17

1

AA

}

«

42 L 19 33

/

805

bis Einfahrtsweiche Iselle.

70 !

05

-a

Banlinien.

km.

Übertrag 10

14 15 16 17 18 19

Seilbahnen.

*Biel-Leubringen . . . . . . .

Reichenbachfall Neuveville-St-Pierre in Freiburg. .

Davos Platz-Schatzalp Lausanne-Signal Großwabern-Gurten . . .

. .

Übertrag * 1898. eröffnet.

1

17

805

m.

70

30 80

99 230

3

222

4

97

9,122

80

200

4

450

2

109

5

2,160

100 120

250 148,7

1

70 1

25

1 2

360 600 550 480 290 330

2

2 2

80 69

1

70

0,880

0,»UO 0,668 0,113 0,649 0,467 1,018

2 180 2

150 2 120 2 200 2 180 2 250

1

508

125

}

6

2 2 2 2 2 2

96 23,646 29 1255 bis EndiDeiche E igergletsc her. -- * Badins in dwa Ausweich tingen.

199,091 1

m.

22,271

4,868

2,019

13

11 12

12

°/00

176,732

Aigle-Leysin : Adhäsionsstrecke Zahnradbahnen.

*Zennätt-Gornergi'at Jungfraubahn: *Scheidegg-Eigergletscher . . .

*Trait-Planches(mitTramwaybetrieb)

m.

BrUcken über 10 m.

GesamtZahl.

länge.

Anzahl eigener Stationen resp.

Haltstellen.

Gewöhn- MaxiTunnel.

licher Baulänge. MinimalmalsteiGesamtradius. gung. Zahl. länge.

23

<7> 00

Banlinien.

km.

Übertrag

m.

°/oo

199,091

m.

m.

23

23,646

Anzahl eigener!

Stationen respj Haltstellen.

Brücken Gewöhn- MaxiTunnel.

über 10 m.

licher Baulänge. Minimal- malsteiGesamtGesamtradius. gung. Zahl. länge. Zahl. länge.

29

1255

96

65

6 9

Tramways.

20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

*Iadustriequartier-Straßenbahu Zürich III . : *Winterthur-Töß Tramway Chaux-de-Fonds : '^Erweiterung des Netzes . . .

*Zürich-Höngg *Aubonne-Gimel *Rolle - Gimel Tramways lausaunois: © Erweiterung des Netzes . .

StädtischeStraßenbahnZürich : ® Erweiterung des Netzes . . .

Neuenburg-Serrieres Station Riffelalp-Hotei Riffelalp (_tìornergratl Total * 1898 eröffnet, © 1898 teilweise eröffnet.

11

1

15 20

17

10,586

20 20 50 25

79,4 60 60 84

2,867

30

78

5.760 2,300

19 50

44,5 32

12 2

0,484

60

50

1

2,375 2,020 1,090 3,065 7,653

237,190 1 Provisorischer 2

1

M

54

3 4 4 9 6

23

23,646

Steg üb er die Sihl.

Provi sorischer Steg üb er die Limmat.

3t

1374

152 to

270 Im Stadium der Projektgenehmigung befanden sich am Ende des Berichtsjahres folgende Linien : Ürikon-Bauma, Pruntrut-Bonfol, Filisur-Sarnaden (Albulatunnel), Seilbahn am Geißberg in Zürich, Seilbahn Vevey-Chardonne-Pèlerin.

Über die einzelnen Baulinien lassen wir einige kurze Bemerkungen folgen : S i m p l o n t u n n e l . Ein von der Jura-Simplon-Bahngesellschaft vorgelegtes generelles Bauprojekt für den Durchstich des Simplon vom Oktober 1893, welches von den hierfür bestellten Experten geprüft und in empfehlendem Sinne begutachtet worden war, haben wir schon im August 1894 grundsätzlich gutgeheißen, in der Meinung, daß bei Aufstellung der Ausführungspläne und später bei der Ausführung des Baues und beim Bahnbetrieb den Vorschlägen der Experten thunlichst Rechnung getragen werde.

Dieses Projekt wurde in der Folge dem Staatsvertrag mit Italien und -- mit einigen Modifikationen -- dem unterm 15. April 1898 zwischen der Jura-Simplon-Bahn und der Unternehmung Brandt, Brandau & Cie. in Wintevthur abgeschlossenen Bauvertrag zu Grunde gelegt.

Nachdem wir am 14. Juli 1898 auch dem Finanzausweis für den Bau des Tunnels und der beidseitigen Zufahrtslinien von Brig bis Iselle (Gesamtbausumme Fr. 70,000,000) die Genehmigung erteilt, legte die Bahndirektion die allgemeinen Pläne (Situationsplan l : 50,000, Längenprofil l : 1000/50,000 nebst Tunneltypen), welche dem erwähnten Bauvertrag zu Grunde liegen, zur Genehmigung vor.

Da eine Prüfung derselben durch unsere technischen Organe ergab, daß die Abweichungen vom Projekt des Jahres 1893 von keiner wesentlichen Bedeutung seien, so nahmen wir keinen Anstand, dieser Vorlage die Genehmigung zu erteilen, welcher dann diejenige der Projekte für die nördliche Zufahrtslinie (Bahnhof Brig), sowie einiger Nebenanlagen (Verbindungsgeleise zwischen der Station Brig und dem Installationsplatz, Rhonekanal zur Kraftgewinn uug für die Installationen des Tunnels, Dynamitanlage in Brig, Spital der Tunnelunternehmung etc.) folgte.

Einer Einladung des Departements, auf Vermehrung der Tunnelnischen, welche nach dem Bedingnisheft für die Bauunternehmung in Abständen von je 100 m. erstellt werden sollten,

271

Bedacht zu nehmen, wurde von der Bahngesellschaffc in der Weise Folge gegeben, daß sie sich mit der Unternehmung auf Erstellung der Nischen in Abständen von 50 m. verständigle.

Der Simplontunnel wird eine Länge von 19,770 m erhalten.

Laut Bauvertrag sollen der erste Tunnel und der Sohlenstollen des zweiten (Paralleltunnels) binnen 51/s Jahren, vom Beginn der mechanischen Bohrung (22. November) an-gerechnet, vollendet sein.

Der Tunnel beginnt auf der Nordseite mit einer 140 m. langen Kurve von 350 m. Rad., geht sodann in die große 19,321,s m.

lange Gerade über, auf welche auf der Südseite eine 185,6 m. lange Kurve von 400 m. Rad. und sodann wieder eine 122,7 m. lange Gerade folgt. Auf jeder Seite wird die große Gerade durch einen Richtstollen (galerie de direction) fortgesetzt.

Von Brig an bis zur 500 m. langen Kulminations-Horizontalen (704,1 m. über Meer) liegt der Tunnel in einer Steigung von 2°/oo, von da an bis zum Südportal in einem Gefäll von 7 °/oo.

Mit den Arbeiten außerhalb des Tunnels (Installationen etc.)

wurde in Brig und Iselle schon im August 1898 begonnen.

Der 134 m. lange Richtstollen auf der Nordseite, welchen man am 1. August mittelst Bohrung von Hand in Angriff genommen, war bis 8. Oktober vollendet. Der am 16. August mit Handbohrung begonnene, später mit Maschinen bearbeitete Richtstollen auf der Südseite hatte am Ende des Jahres eine Länge von 76 m.

Die Bohrung im Sohlenstollen des Tunnels I begann bei Brig am 8. Oktober von Hand, am 22. November setzte alsdann die Maschinenbohrung ein. Beim Sohlenstollen in Iselle kam bis jetzt nur Handbohrung zur Anwendung. Der bis Ende 1898 erzielte Fortschritt beträgt: auf der Nordseile 333 m.

,, ,, Südseite 76 m.

Am Sohlenstollen des Paralleltunnels wurde auf beiden Tunnelseiten bis jetzt nur von Hand gebohrt. Die bis Ende 1898 erzielte Länge beträgt : auf der Nordseite 206 m.

,, ,, Südseite 25 m.

Der erste Querstollen bei km. 0,i86 der Nordseite ist vollendet.

Die Zahl der durchschnittlich per Tag beschäftigten Arbeiter betrug : Außerhalb des Tunnels.

a u f d e r Nordseile . . . . 2 4 5 _ _ Südseite . . . . 246

Im Tunnel.

205 85

272

Für die Wohlfahrt der Arbeiter wird durch Erstellung größerer Gebäude (Baraken) und Kantinen, eines Spitals etc. in Brig und Iselle gesorgt.

Die Bezeichnung des i n t e r n a t o n a l e n B a h n h o fe s, eventuell der internationalen Bahnhöfe, ist im Staatsvertrag mit Italien einer Vereinbarung zwischen den beiden Staaten vorbehalten. Den bezüglichen Verhandlungen mit Italien vorgängig hat behufs Fixierung des hierseits in dieser Frage einzunehmenden Standpunktes eine erstmalige Konferenz der beteiligten Verwaltungen stattgefunden.

Die A u f s i c h t über den Bau des S i m p l o n t u n n e l s haben wir durch Erlaß einer bezüglichen Verordnung geregelt und deren Ausübung in ähnlicher Weise, wie dies seiner Zeit für den Bau der Gotthardbahn geschehen ist, unter der Leitung des Eisenbahndepartements einem speciell hierfür ernannten Inspektor über tragen, welchem insbesondere folgende Verpflichtungen obliegen: -- Die Prüfung der Pläne und Kostenvoranschläge über den Tunnelbau inklusive Installationen und über die nördliche Zufahrtslinie.

-- Die Überwachung der Bauausführung.

-- Die Prüfung des jährlichen Bauprogramms und Voranschlages.

-- Die Kontrolle über die Ausgaben.

-- Die Prüfung aller Fragen überhaupt, welche mit dem Tunnelbau inklusive nördliche Zufahrtslinie im Zusammenhang stehen.

Für den g e o l o g i s c h e n D i e n s t beim Bau des Simplontunnels ist von der Bahndirektion eine aus Fachmännern bestehende Specialkommission bestellt worden, welche für die Aufzeichnung der geologischen, physikalischen und technischen Verhältnisse, der in diesem Tunnel vorkommenden Steinarten und das Schlagen ·einer Anzahl von Sammlungen für die wissenschaftlichen und technischen Anstalten zu sorgen hat. Auf ein Gesuch der Bahngesellschaft haben wir nach dem Vorgang beim Bau des Gotthardtunnels für die Dauer der Bauzeit an die Kosten der fraglichen geologischen Studien und der anzulegenden Steinsammlungen auf Rechnung des Kredits für die Arbeiten der eidgenössischen geologischen Kommission eine Subvention bewilligt.

* * *· Die Bauarbeiten der B u r g d o r f - T h u n - B a h n sind während des Berichtsjahres so weit gefördert worden, daß die Eröffnung des Betriebes voraussichtlich im Sommer laufenden Jahres wird stattfinden können. Zu längeren Verhandlungen gaben namentlich die Vorlagen für
die elektrischen Leitungen Anlaß. Einem Vorschlage der Bahnverwaltung, für die Kontaktleitung, statt der ursprünglich vorgesehenen 2 Drähte, 3 Leiter zu verwenden, dabei aber die

273 Spannung von 750 auf cirka 1040 Volts zu erhöhen, wurde hierseits entgegengetreten, weil eine derartige Spannungserhöhung den Grundsätzen widersprach, welche an Hand des im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnten Gutachtens einstweilen aufgestellt worden sind. Diese Grundsätze glaubten wir als maßgebend betrachten zu müssen, solange die im Berichtsjahr vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission zur Beratung und Aufstellung neuer Normen für Starkstromanlagen sich in Sachen nicht ausgesprochen hatte.

Da ein bezüglicher Entscheid dieser Expertenkommission nicht abgewartet werden konnte, so beschloß die Bahnverwaltung, auf das ursprünglich vorgesehene Zweileitersystem, mit der hierseits als zulässig bezeichneten Spannung von 750 Volts, zurückzukommen.

Für die Primärleitung (15,000 Volts) wurde ein Projekt genehmigt, wonach die Leitung, wie bei der Engelbergerbahn, auf besonderen, möglichst an der äußersten Grenze des Bahnkörpers aufzustellenden Stangen, der Bahn entlang geführt werden sollte. Eine an den gleichen Stangen vorgesehene, mehrdräthige Hochspannungsleitung für Kraftübertragung nach der Stadt Burgdorf glaubten wir jedoch von der Genehmigung ausschließen zu müssen; infolgedessen sah sich die Bahnverwaltung veranlaßt, für die beiden Hochspannungsanlagen ein eigenes, von der Bahn unabhängiges Trace in Aussicht zu nehmen. Die Erledigung der bezüglichen neuen Vorlage wird in das laufende Jahr fallen.

Nach dem derzeitigen Stand der Bauarbeiten auf der normalspurigen Nebenbahn P o n t - L i e u - B r a s s u s wird diese Linie im laufenden Jahre zur Vollendung gelangen, ebenso die im Berichtsjahr in Angriff genommene Normalbahn Ö n s i n g e n - B a l s t h a l .

Der Bau der direkten Linie B e r n - N e u e n b u r g wurde gegen den Herbst des Berichtsjahres in Angriff genommen und ist gegenwärtig auf dem größeren Teil der Linie im Gang. Mit Bezug auf die successive erfolgte Genehmigung des allgemeinen Bauprojektes waren am Ende des Jahres noch pendent : die Anschlußstrecken in Bern und Neuenburg, sowie die Kreuzung mit der Broyethalbahn in Kerzers.

Bei der am 21. Oktober 1898 in Betrieb gesetzten schmalspurigen Lokalbahn B e r n - M u r i - G ü mligen-Wor b ist die Frage der Erstellung einer Güterumladestation in Gümligen ungelöst geblieben, d. h. die daherigen Unterhandlungen zwischen
den beiden Bahnverwaltungen sind noch nicht abgeschlossen.

Von der elektrischen Schmalspurbahn B e x - G r y o n - V i l l a r s (l m. Spurweite) konnte die untere auf der Straße angelegte Adhäsionsstrecke von Bex nach Bévieux am 10. September 1898 in Betrieb gesetzt werden. Diese Strecke soll als Tramway das Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. II.

18

274

ganze Jahr betrieben werden, während für die beiden ändern Sektionen Saisonbetrieb in Aussicht genommen ist. Die mittlere Strecke, Bévieux-Gryon, erhält eigenen Bahnkörper und wird mit der Zahnstange ausgerüstet. Elektrische Zahnradlokomotiven werden auf dieser Strecke die Beförderung der Motorwagen übernehmen. Die letzte noch nicht begonnene Sektion, Gryon-Villars, ist wieder Straßenbahn mit Adhäsionsbetrieb. Mit Rücksicht auf den städtischen Charakter der Ortschaft Bex konnte die von der Bahnverwaltung für die oberirdische Kontaktleitung vorgesehene Spannung von 750 Volts (Gleichstrom) nicht zugestanden werden. Dieselbe wurde für jene Tramwaystrecke auf 600 Volts normiert.

Die elektrische Schmalspurbahn A i g l e - L e y s i n (l m. Spurweite) weist ähnliche Verhältnisse auf wie die soeben erwähnte Linie. Die Adhäsionsstrecke Aigle-Grand Hôtel wird als Tramway gebaut und mit der Zahnradstrecke Pont de la Grande Bau-Leysin durch eine Spitzkehre verbunden.

Die e r s t e S e k t i o n der J u u g f r a u b a h n (Kleine ScheideggEigergletscher) konnte erst am 20. September, das heißt kurze Zeit vor dem Schluß der Saison, dem Betrieb übergeben werden.

Auf die Behandlung der eingereichten allgemeinen Bauvorlagen für die übrigen Sektionen der Bahn können wir solange nicht eintreten, als die noch pendente Frage der Konstituierung einer Aktiengesellschaft nicht in befriedigendem Sinne ihre Lösung gefunden hat und der vorschriftsmäßige Finanzausweis nicht vorgelegt ist. Wir haben den Konzessionär wiederholt zur Leistung dieses Finanzausweises aufgefordert und ihm gegenüber mündlich und schriftlich betont, daß er für die eventuellen Folgen des ohne hierseitige Ermächtigung erfolgten Beginnes und Fortführens der Bauarbeiten auf der zweiten Sektion die Verantwortlichkeit selbst zu tragen habe.

Die Seilbahn zum R e i c h e n b a c h f a l l bei Meiringen ist in der Hauptsache vollendet und soll mit dem Beginn der diesjährigen Saison eröffnet werden.

Die Bauarbeiten der Seilbahn N e u v e v i l l e - S t . P i e r r e in Freiburg konnten ebenfalls nahezu vollendet werden. Von den im Berichtsjahr begonnenen Seilbahnen ist dies die einzige, welche mit Wasserübergewicht betrieben werden soll. Für die drei anderen Seilbahnen, D a v o s P l a t z - S c h a t z a l p , L a u s a n n e S i g n a l und G r o ß
w a b e r n - G u r t e n sind feste elektrische Motoren in Aussicht genommen. Sämtliche neue Seilbahnen werden einspurig mit automatischer Ausweichung erstellt.

Für die im Berichtsjahr ausgeführten, beziehungsweise im Bau befindlichen T r a m w a y l i n i e n kommt wiederum ausschließlich elektrischer Betrieb mit oberirdischer Stromzuführung in Anwendung.

Die Spurweite der neuen Tramwaylinien beträgt durchgehends l m.,

275 mit Ausnahme des zur Verbindung des H o t e l s R i f f e l a l p mit der gleichnamigen Station der Gornergratbahn zu erstellenden Tramways, welcher mit Spurweite von 0,so m. gebaut wird.

In Bezug .auf die Niveaukreuzungen der Linie H a u p t b a h n h o f - H e u r i e d t der städtischen Straßenbahn Zürich mit der linksufrigen Zürichseebahn, sowie der Straßenbahn W i n t e r t h u r - T ö ß mit der Bülacherlinie in Töß wurden die im vorjährigen Bericht beim Tramway Zürich-Örlikon-Seebach erwähnten Bestimmungen getroffen, das heißt es dürfen die betreffenden Niveauübergänge von besetzten Tramway wagen nicht befahren werden.

Auf elektrischen Betrieb wurden umgebaut die Schmalspurbahn
der Regionalbahn Neuchatel-Cortaillod-Boudry.

Wir wollen an dieser Stelle noch die im Berichtsjahr in Angriff genommenen Arbeiten für die V e r l e g u n g der E l s ä s s e r l i n i e und den Bau einer Guterstation zu St. J o h a n n bei Basel erwähnen.

Während des Berichtsjahres wurden folgende Bahnlinien oder Bahnstrecken nach stattgehabter amtlicher Kollaudation dem Betrieb eröffnet : Eröffnungsdatum.

1. Biel-Leubringen 19. Januar 2. Industriequartier-Straßenbahn Zürich III . . 23. April ·3. Tramway Chaux-de-Fonds : a. Linie in der Rue du Versoix . . . l Anfangs Juli (ohne vor6. ,, fl ,, ,, des Armes réunies/ herige Bewilligung) c. ,, ,, ,, ,, de l'Hôpital 26. Juli 4. Trait-Planches 6. Juli 5. Tramway Winterthur-Töß 13. Juli 6. Gornergratbahn 20. August 7. Freiburg-Murten 23. August 8. Tramway Zürich-Höngg 27. August 9.

,, Aubonne-Gimel 27. August 10.

,, Bex-Bévieux 10. September 11. Jungfraubahn (I. Sektion. Kleine SoheideggEigergletseher) 20. September 12. Stansstad-Bngelberg 5. Oktober 13. Tramway Rolle-Gimel 12. Oktober 14. Bern-Muri-Gümligen-Worb 21. Oktober 15. Städtische Straßenbahn Zürich : Hauptbahnhof-Heuriedt 24. Dezember

276 16. Tramway Lausanne: o. Chailly-La Rosiaz , Ecole de médecine-Hôpital o.

Die Gesamtlänge (Baulänge) dieser neuen 97,628 km.

\ ,,., j31.Dezember Linien beträgt

Zweite Geleise.

Wie wir in unserm letztjährigen Bericht angedeutet, ist über den weitern Ausbau des schweizerischen Bahnnetzes auf die zweite.

Spur ein neues Programm ausgearbeitet worden, nach welchem, außer den Strecken Cully-Lausanne und Lausanne-Palézieux, welche gemäß frühern Verhandlungen mit der Jura-Simplon-Bahn bis 1900 (inkl.) auszuführen sind, zunächst folgende Linien ein zweites Geleise erhalten sollten : Palézieux-Thörishaus-Bern, Basel-Delsberg, W y l e r f e l d - G ü mligen, Immensee-Brunnen, B ö t z b e r g b a h n (Stein-Brugg), N e u h a u s e n-S c h ä f f h a u s e n , Wi n t e r t h u r - R o m a n s h o r n , Winterthur-St. Gallen.

Wir haben das Eisenbahndepartement ermächtigt, mit den beteiligten Bahnverwaltungen hierüber in Verhandlungen zu treten.

Die gegen Ende 1897 in Angriff genommenen Bauarbeiten für das zweite Geleise Au v e r n i e r - N e u c h â t e l konnten vor Beginn des eidgenössischen Schützenfestes in Neuenburg vollendet werden.

Die Eröffnung des zweispurigen Betriebes auf dieser 4986 m. langen Strecke erfolgte am '1. Juni 1898. Über die schon bei der Genehmigung der Bauvorlagen vorbehaltene Frage der Erstellung eines dritten Geleises zwischen N e u e n b u r g und V a u s e y o n , dem Abzweigungspunkte der Jura-Neuchâtelois-Linie, sind seither mit der Regierung von Neuenburg Unterhandlungen angeknüpft worden.

Bahnhöfe und Stationen.

B a h n h o f B a s e l . Wie im vorjährigen Bericht angegeben, haben wir die Frage des Umbaues des P e r s o n e n b a h n h o f e s der S. C. B. in Basel durch Beschluß vom 25. Januar 1898 im Sinne der Anlage eines tiefergelegtendurchgehenden Bahnhofes mit einigen Kopfgeleisen für den Lokalverkehr prinzipiell erledigt. Gleichzeitig wurden die der Kantonsregierung zugemuteten Subventionsbedin-

277

gungen festgestellt uud diese Behörde eingeladen, sich darüber noch io rechtsverbindlicher Weise auszusprechen. Die Bahnverwaltung wurde ihrerseits angehalten, Studien für eine Tieferlegung des Bahnplanums wenn möglich bis auf 3 m. vorzulegen. Diesen Einladungen Folge leistend, wurde vom Großen Rat durch Beschluß vom 12. Mai die Annahme des von ihm verlangten Beitrages an <3ie Kosten der behufs Errnögliehung passender Straßenüberführungen tiefergelegten Bahnhofanlagen erklärt. Die Bahndirektion hatte uns bereits am 24. März die verlangten Studien für eine weitere Tieferlegung des Bahnhofes, über die von ihr schon zugestandene von 2,54 m. hinaus, vorgelegt. Dieser neuen Projektvariante wurde jedoch nur eine Tieferlegung von 2,70 m. zu Grunde gelegt, indem die Bahnverwaltung eine solche von 3 m. als mit den in unserem Beschluß vom 25. Januar 1898 festgesetzten Grundsätzen unvereinbar und bloß mittelst einer weitgehenden Umänderung des prinzipiell gutgeheißenen Projektes erreichbar erklärte. Seitens der Kantonsbebörden wurde jedoch an der Forderung einer Tieferlegung um 3 m. festgehalten und die Einberufung einer neuen Konferenz behufs Festsetzung des definitiven Bahnhofniveaus verlangt. Diese Konferenz fand am 29. August statt, ohne eine Verständigung zwischen den Interessenten herbeizuführen. Der Große Rat von Basel beschloß darauf unterm 22. September, die aus der vermehrten Tieferlegung um 30 cm. erwachsenden Kosten allein zu übernehmen und in eine weiterere Senkung des Bahnhofplatzes vor dem Aufnahmsgebäude um 30 cm. einzuwilligen. Trotz diesen Anerbietuugen konnte sich aber das Direktorium der S. C. B. nicht entschließen, das Projekt der Regierung zu acceptieren, welches ihm sowohl aus bau- und betriebstechnischen Gründen als aus ästhetischen Rücksichten unannehmbar erschien. Zu weiteren Verhandlungen gab auch noch die Korrektion der Güterstraße am westlichen Ende des Bahnhofes Anlaß, so daß erst gegen Ende des Berichtsjahres das Material für einen hierseitigen Entscheid als vollständig betrachtet werden konnte. Auf Grund eines einläßlichen Berichts des Departements sahen wir uns in der Lage, über die noch bestehenden Differenzen zu entscheiden, und es mußten dabei die AblehnungsgrUnde der S. C. B. gegen eine größere Tieferlegung als diejenige von 2,70 m. im allgemeinen als richtig betrachtet werden.
Wir haben uns daher mit Beschluß vom 24. Januar dieses Jahres definitiv zu gunsten des Umbauprojektes mit 2,70 m. Tieferlegung ausgesprochen.

Gleichzeitig mit den obenerwähnten Verhandlungen wurden im Berichtsjahr solche über die V e r l e g u n g des G ü t e r b a h n h o f e s auf den W o l f und die E r w e i t e r u n g des R a n g i e r b a h n h o f e s d a s e l b s t geführt. Es konnte indessen dabei zwischen

278

Kantonsregierung und Bahnverwaltung eine Verständigung nicht durchwegs erzielt werden. Auf hiersei tige Einladung hat die Bahnverwaltung am 6. Dezember ein bezügliches Ausführungsprojekt zur Genehmigung vorgelegt.

Wir haben demselben am 21. Februar dieses Jahres, teils grundsätzlich, teils definitiv, die Genehmigung erteilt und dabei den Entscheid über die definitive Lage des Rohmaterialbahnhofes bis nach Abschluß der darüber zwischen Bahn und Regierung zu führenden Verhandlungen verschoben. Die S. C. B. wurde eingeladen, die Bauarbeiten für die endgültig genehmigte Verlegung des Güterbahnhofes auf den Wolf ohne Verzug zu beginnen und so zu führen, daß der Umbau des Personenbahnhofes rechtzeitig in Angriff genommen werden kann.

Im Laufe der im Berichtsjahr zwischen der Regierung von Basel-Stadt und der Generaldirektion der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen geführten Unterhandlungen betreffend den Umbau des B a d i s c h e n B a h n h o f e s in B a s e l ist die genannte Direktion zu der Ansicht gelangt, daß bei Festhaltung an der gegenwärtigen: Lage des fraglichen Bahnhofes keine auf längere Dauer befriedigende Lösung der Umbaufrage erreicht werden dürfte.

Es wurden daher Studien über eine Verlegung des Bahnhofes unternommen und ein bezügliches Vorprojekt ausgearbeitet, laut welchem der neue Bahnhof 650 m. nördlich vom jetzigen Bahnhof zu erstellen wäre. Nach den uns von den Interessenten im Laufe des Monats Januar dieses Jahres gemachten Mitteilungen wurdfr auch eine vorsorgliche öffentliche Planauflage dieses Vorprojektes in der Gemeinde Basel angeordnet.

B a h n h o f Z ü r i c h . Im Berichtsjahr wurden die Arbeiten der I. Bauperiode eifrig fortgesetzt, und es sind dieselben gegenwärtig nahezu beendet. Als im Jahr 1898 ausgeführte Arbeiten sind hauptsächlich zu erwähnen: Vollendung der Hardstraßenüberführung^ Verlegung und Umgestaltung des Rohmaterialien- und des Rangierhahnhofes, Durchführung des neuen Geleiseplanes im Vorbahnhof mit der Weichencentralisierung, Vollendung der Längsperrons für Personen und Gepäck nebst ihren Überdachungen. Ferner wurden eine Reihe von provisorischen, die definitive Lösung der noch pendenten Hauptumbaufrage jedoch nicht präjudizierenden Umänderungen im Innern des Aufnahinsgebäudes getroffen, wie Schaffung eines geräumigen Stirnperrons mittelst
Abschneidung der Personengeleise am östlichen Ende der Halle, Erstellung eines neuen centralen Gepäcklokals und neuer Billetschalter, sowie Anordnung eines neuen Ausganges. Diese Verbesserungen haben sich bis jetzt als sehr praktisch bewährt. Noch nicht ganz vollendet sind die

279

neuen, in unserm vorjährigen Bericht bereits besprochenen Depotanlagen (Lokomotivremise mit 42 Ständen und Drehscheibe von 16 m.), für welche wir auf Drängen der Bahnverwaltung hin und im Einverständnis mit den Kantonsbehörden die definitive Genehmigung unterm 18. März erteilt haben.

In Sachen des definitiven Bahnhofumbaues und der Umgestaltung der linksufrigen Zürichseebahn im Bereich der Stadt behufs Beseitigung der zahlreichen bestehenden Niveauübergänge haben die im Jahr 1897 seitens der Stadt angeordnete Expertise des Herrn Ingenieur Gleim und die nachherigen Studien der Stadtbehörden das ganze Berichtsjahr in Anspruch genommen.

Das Ergebnis derselben wurde uns durch Vermittlung der Kautonsregierung unterm 31. Dezember zur Kenntnis gebracht. In seiner bezüglichen Vernehmlassung kommt der Stadtrat von Zürich zum Schlüsse, daß von der früher von ihm verlangten Verlegung des Aufnahmsgebäudes auf das linke Sihlufer abzusehen sei, daß dagegen die folgenden neuen Anträge, mit welchen die Kantonsregierung sich im allgemeinen einverstanden erklärt, zu stellen seien : 1. Der Hauptbahnhof Zürich soll an seiner jetzigen Stelle zu einem Hochbahnhof umgebaut werden.

2. Der Umbau der linksufrigen Zürichseebahn ist von der Langstraße bis gegen die Station Zürich-Wollishofen auszudehnen ; er ist dringlich und soll auf der ganzen Strecke zur gleichen Zeit vorgenommen werden.

Von der Langstraße ausgehend, soll der Umbau im allgemeinen nach dem Projekt C des Gutachtens von Ingenieur Gleim (Hebung der Bahn bis zur Sihlüberbrückung' beim Sihlhölzli) ausgeführt werden ; im Kreise II ist die Bahn so zu verlegen, daß eine Station an die Grütlistraße oder an die Brandschenkestraße und die Bederstraße zu stehen kommt.

3. Für den Fall, daß beschlossen wird, die linksufrige Zürichseebahn nach den Wünschen der Stadt umzubauen, erklärt sich der Große Stadtrat bereit, der Gemeinde die Leistung eines Beitrages an die Baukosten zu beantragen; die Festsetzung der Höhe dieses Beitrages wird bis zur Vorlegung der definitiven Pläne mit Kostenberechnung vorbehalten.

Die Verhandlungen über diese Begehren fallen in das Jahr 1899.

Betreffend den B a h n h o f Ö r l i k o n konnte im Berichtsjahr eine Verständigung über die beanstandeten Vorbehalte der bereits im Jahre 1897 erfolgten Projektgenehmigung nicht erreicht werden.
Die Gemeinde Örlikon hat sich vielmehr veranlaßt gesehen, von sich aus eine Projektvariante ausarbeiten zu lassen, welche, mittelst Tieferlegung des Personenbahnhofes an jetziger Stelle und Verlegung

280

des Güter- und Rangierbahnhofes jenseits der Schaffhauserstraße, die Vermeidung der beabsichtigten Unterführung dieser Straße, sowie der Überführung der Affolternstraße bezweckt. Dieses Projekt liegt nun bei der N. 0. B. zur Vernehmlassung.

Für die neue S t a t i o n B a c h an der linksufrigen Zürichseebahn konnte endlich das Ausfuhrungsprojekt unterm 4. August genehmigt werden.

Zur vorläufigen Entlastung der unzulänglichen Anlagen im G ü t e r b a h n h o f B e r n wurden im Jahr 1898 eine Anzahl provisorischer Geleise mit Freiverladeeinrichtungen bei Weyermannshaus erstellt und einige kleinere Verbesserungen im Bahnhof selbst angebracht. Diese Maßregeln konnten jedoch die Bedürfnisse des Handelsstandes nicht voll befriedigen, und es langten neue Reklamationen seitens desselben ein. Dabei wurde wiederum auf die Notwendigkeit der gänzlichen Verlegung des Rangier- und Rohmaterialbahnhofes nach Weyermannshaus behufs hinreichender Entlastung des bestehenden Güterbahnhofes hingewiesen. Dazu kommt noch der Umstand, daß die Bern-Neuenburg-Bahu und die Gürbethalbahn ihren Anschluß an die Centralbahn bei Weyermannshaus und die Einführung ihrer Züge bis in den Personenbahnhof dringend verlangen. Es wird somit die Schaffung weiterer Aufstellgeleise für Güterwagen und leere Personenzugskompositionen im gegenwärtigen Güterbahnhof unumgänglich notwendig werden. Das Departement hat sich daher veranlaßt gesehen, von der S. C. B. die schon anläßlich der Genehmigung der bereits erwähnten provisorischen Anlagen verlangten Vorlagen für die Erstellung eines vollständigen Rangier- und Rohmaterial bahnhofes bei Weyermannshaus mit allem Nachdruck zu reklamieren.

B a h n h o f St. G a l l e n . Nach Eingang der Rückäußerung der Direktion der V. S. B. über die von der Regierung von St. Gallen mit Vernehmlassung vom Januar 1898 gestellten Postulate betreffend das Umbauprojekt der Bahn und nach eigener Prüfung der Akten und Pläne hat das Departement die Abhaltung einer Konferenz nebst Augenschein zur Abklärung der streitigen Fragen für nötig gehalten.

In dieser am 20. August in St. Gallen stattgehabten Konferenz kam über einige Punkte eine Einigung zu stände. In Bezug auf die übrigen zu erledigenden Fragen und namentlich auf diejenigen des Ersatzes des Niveauiibergangs der St. Leonhardstraße und der Unterdrückung des
Waisenbausübergangs wurde die Notwendigkeit weiterer Planstudien, sowie Unterhandlungen zwischen den Interessenten allseitig anerkannt und hierfür ein Programm vereinbart.

Dank dem gegenseitigen Entgegenkommen von Bahn Verwaltung und kantonalen wie städtischen Behörden konnte 'in dieser Weise

281

in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Verständigung für die Erledigung der meisten noch streitigen Punkte und insbesondere bezüglich der Verteilung der Kosten für die Erstellung einer Überführung der St. Leonhardstraße, sowie bezüglich der Straßen- und Weganlagen im Bereiche des Bahnhofes erreicht werden.

Diese Vereinbarungen sind in einem zwischen der Direktion der V. S. B. und der politischen Gemeinde St. Gallen abgeschlossenen und von der Kantonsregierung gutgeheißenen Vertrag enthalten, der uns im Laufe des Monats Februar dieses Jahres vorgelegt wurde und die rasche Erledigung der Bahnhoffrage bedeutend erleichtern dürfte.

Um der Verzögerung der Vorlage eines Ausführungsprojektes für die immer dringender werdende Erweiterung der B a h n h o f a n l a g e n in L a u s a n n e seitens der Bahngesellschaft ein Ende zu bereiten und dem bezüglichen Drängen der dortigen Gemeindebehörden Genüge zu leisten, hat das Departement der Direktion der Jura-Simplon-Bahn eine Frist bis Ende des Jahres 1898 zur . Einreichung des wiederholt verlangten Bauplanes angesetzt. Dieser langte am 5. Januar 1899 ein und befindet sich gegenwärtig in Behandlung.

Die Frage des Umbaues des B a h n h o f e s C h a u x - d e - F o n d s hat im Berichtsjahr zu langen Verhandlungen zwischen der Regierung von Neuenburg und den mitbeteiligten Bahnverwaltungen, insbesondere der Jura-Simplon-Bahn, Veranlassung gegeben. Es wurden noch mehrere Projektstudien ausgearbeitet. Das Departement konnte sich grundsätzlich zu gunsten eines von der Regierung angenommenen Projekts mit Hebung der Bahnnivellette, Erstellung eines neuen Aufnah msgebäudes, und umfassender Erweiterung, bezw. Umbau der sämtlichen Bahnhofanlagen (inkl. Anschluß der Schmalspurbahnlinien") aussprechen.

Für den B a h n h o f L o c l e steht das angekündigte Umbauprojekt noch aus.

Für den B a h n h o f B i e l wurde einer Special vorläge der Bahn betreffend die Vergrößerung der Wartlokale die Genehmigung als Provisorium und ohne Präjudiz für die wiederholt verlangte Erweiterung, bezw. den Umbau des ganzen dortigen Bahnhofes inkl.

Aufnahmsgebäude erteilt.

Der Vorlage eines Gesamtprojektes vorgängig hat uns die ·Bahnverwaltung ein Vorprojekt über Entfernung der Depotanlagen aus dem bestehenden Bahuhof und Verlegung derselben in die Nähe der Hauptreparaturwerkstätte in Verbindung mit der Erstellung eines förmlichen Rangierbahnhofes daselbst eingereicht. Dabei drückte die Bahndirektion den Wunsch aus, es möchten die sämtlichen

282

Interessierten am Umbau des Bahnhofes Biel zu einer Konferenz einberufen werden, um die Grundlagen eines Erweiterungsprojekts gemeinsam zu beraten und der Bahnverwaltung die nötigen Anhaltspunkte für den rechtzeitigen Erwerb des erforderlichen Terrains zu liefern. Diesem letzten Postulat hat das Departement durch eine prinzipielle Gutheißung der oben erwähnten generellen Vorlage für einen Rangierbahnhof nebst neuen Depotanlagen entsprochen. Die Ansetzung der verlangten Konferenz wird dagegen erst nach Eingang des Ergebnisses der unterdessen vom Gemeinderat Biel angeordneten eigenen Projektstudien für den Umbau des Bahnhofes erfolgen können.

Dringende Reklamationen des Stadtrates von L u z e r n in Bezug auf die Unzulänglichkeit des dortigen Güterbahnhofes haben das Departement veranlaßt, von der Centralbahn die beförderliche Vorlage eines Erweiterungsprojektes zu verlangen.

Für die zur Einführung der Burgdorf-Thun-Bahn in die Bah n h ö f e B u r g d o r f und T h un nötigen Anlagen sind besondere Pläne genehmigt worden. Bei diesem Anlaß wurde die Frage der späteren Erweiterung dieser Bahnhöfe und die Vorlage bezüglicher Pläne ausdrücklich vorbehalten. Beim Bahnhof Thun ist dabei auf die Berücksichtigung einiger von der Gemeinde Thun seit Jahren wiederholt gestellter Postulate, wie namentlich betreffend die Unterführung der mittleren Straße, Bedacht zu nehmen.

Im Stadium der Bauausführung oder der Behandlung der Detailpläne für Brücken, Hochbauten, Personentunnel, Perrondächer u. s. w.

befanden sich im Berichtsjahr die bereits früher genehmigten Bahnhoferweiterungen i n Ö l t e n , L a n g e n t h a l , S i s s a c h , Z o l l i k o f e n und Genf.

Haltstellen.

Neue Haltstellen wurden eingeschaltet : bei Y v o r n e (Lausanne-St. Maurice"), C o u r c h a v o n (Pruntrut-Delle), D ul li k en (Ölten-Aarau), B o u r d i g n y (Genève-La Plaine).

In T u s e h e r z (zwischen Biel und Twann) eröffnete die JuraSimplon-Bahn eine neue Kreuzungsstation, und die bisherige Haltstelle C o u r t e t e l l e wurde zur Güterstation erweitert.

Über die Errichtung von Haltstellen bei E i n i g e n und F a u l e n s e e an der Thunerseebahn und am S o n n e n b e r g auf der Linie Zug-Goldau sind die Unterhandlungen noch im Gange.

283

2, Bahnunterhalt.

Linien im Betrieb.

Betriebslänge.

km.

a. Hauptbahnen mit Filialbahnen : Jura-Simplon-Bahn Filialbahnen (Bulle-Romont, Traversthalbahn, Thunerseebahn, Bödelibahn und Freiburg-Mnrten).

Nordostbahn Centralbahn Vereinigte Schweizerbahnen . . .

Filialbahnen (Toggenburgerbahn u.

Wald-Rüti) Gotthardbahn Total A u s l ä n d i s c h e Bahnen auf Schweizergebiet: Badische Staatsbahnen . . . . . ' Paris-Lyon-Méditerranée (Genève-La Plaine) Eisenbahnen in Elsaß - Lothringen (Basel-St. Ludwig; österreichische Staatsbahuen bei Buchs und St. Margrethen Rete Mediterranea (bei Chiasso) . .

Total 6. Übrige Normalbahnen: Schweizerische Seethalbahn (meist Straßenbahn) Schweizerische Südostbabn . . . .

Emmenthalbahn Jura Neuchâtelois Tößthalhahn Langenthal-Huttwil-Wolhnsen . . .

Sihlthalbahn Spiez-Erlenbach Ütliberghaha ' .

Genève (Eaux-Vives) - Landesgrenze bei Annemasse Orbe-Chavornay (zum Teil Straßenbahn, elektrische Motorwagen). .

Kriens-Lnzern (meist Straßenbahn) .

Total *) Pont-Vallorbe 38 °/oo.

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung, m.

°/oo

927,7oi

300

25*)

84,847 806,3** 400,384 278,m

180 300 300 300

25 20 26 20

31,422 275,1»

240 300

10 u. 25 27

41,tcs

300

36

15,3«

400

12

3,9«

1000

9

2,795 0,235

380 gerade

8 0

49,885 49,soi 42,260 39,scs 39,5»8 39,88i 18,876 Il,«e2 9,i3o

160 150 250 300 250 250 150 200 ' 150

37 50 15 27 30 25 25 15 70

8,992

350

20

3,899 2,5io

200 120

25 30

2804,049

63,«7

309,7oc

284 Betriebslange, km.

c. Schmalspurbahnen : Ubatisene Bahn : Landquart-Davos . . . . 49,978 Landquart-Thusis . . . . 41,m Genfer Sehmaispurbahnen (Straßenbahnen"), und zwar : Geneve-St. Julien (Landesgrenze) .

7,993 Genève-Lancy 3,»98 Genève-Chancy 17,ie5 Geneve-St. Georges . . . 8,200 Genève-Ferney (Grenze) . 4,8*7 Genève-Vernier 5,066 Genève-Veigy (Grenze) . . 10,99« Genève-Jussy 11,5*0 Plainpalais-Cornavin (VerIrindungs-und Güterlinien) 1,452 Saignelegier-Chaux-de-Fonds . . .

Appenzellerbahn Yverdon-Ste. Croix Lausanne -Echallens-Bercher (meist Straßenbahn) Bière-Apples-Morges Frauenfefd-Wyl (meist Straßenbahn) Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds . . .

Waldenburgerbahn (meist Straßenbahn) Birsigthalbahn (teilweise Straßenbahn) Apples-l'Isle Bern-Mni-i-Worb (z. Teil Straßenbahn) Tramelan-Tavannes Eigi-Kaltbad-Scheidegg Genève-Veyrier (meist Straßenbahn) Brenets-Locle Total d. Schmalspurbahnen mit Zahnstrecken}: Brünigbahn Visp-Zermatt Stansstad-Eugelberg Berner Oberland-Bahnen . . . .

Appenzeller Straßenbahn (St. öallenGais, meist S t r a ß e n b a h n ) . . . .

Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (teilweise Straßenbahn)

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung, m.

°/oo

91,i59

100

45

65,652 26,84t 25,«o 24,167

50 100 100 100

60 40 37 44

22,8« 19,os2 17,684 IG.isa

100 100 60 100

40 35 46 40

13,535 12,*66 10,576 9,7oi 8,731 .

6,ei9 6,518 4,2*8

60 60 100 50 80 105 50 150

30 40 25 36,a 40 50 50 30

379,694 57,B08 35,oso 22,ws 23,«s

120 120 80 125 100 n. 50 250 u. 50 100 120

13,962

30

92

10,9.3

100

86

Total. 163,4oi

285

e. Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren : Grütsch-Mürren Sissach-Gelterkinden (meist Straßenbahn) Bex-Bévieux (I. Sektion der Linie BexGryon- Villars, meist Straßenbahn) Total

f. Tramways : Genfer Tramways (Pferdetraktion, elektrische Motorwagen und Lokomotiven) . . . .

Städtische Straßenbahn Zürich (elektrische Motorwagen und Pferde-

Betriebslänge, km.

4,270

50

50

3,HS

60

15

3,100

25

78

10,527

Betriebslänge, km.

57

15--20

65

20

113

15

73

25 25

50

10,528 10,490

30

34

9 914

40

60

9,231

15

67

v>

R7

75

64

50 22-40

33

20

47

90

11

12 872

Basler Straßenbahnen (mit elektrischen Motorwagen) Altstätten-Berneck (mit elektrischen

Zürich - Örlikon - Seehach (elektrische Motorwagen) Neuchâtel-St. Biaise (elektrische Motorwagen) Bieler Tramway (Pferdebahn) . . .

Tramway Lugano (mit elektrischen Motorwagen) Stansstad- Stana (mit elektrischen Motorwagen) Übertrag

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradins, steigung m.

o/oo 24--40

Tramways lausannois (mit elektrischen

Kolle-Gimel (elektrische Motorwagen) Vevey-Montreux-Chillon (mit elektrischen Motorwagen) Allaman-Aubonne-Uimel (mit elektrischen Motorwagen) . . . .

Tramway St. Gallen (elektrische Motorwagen) Berner Tramway: Bärengraben-ßremgarten -Friedhof (mit Luftmotorwagen) . 2927 m.

Länggasse-Bahnhof-Großwabern (Lokomotiven) 4756 ,,

Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius, steigung.

m.

°/oo

4,672

3,455 139,714

84

286 Gewöhnlicher Minimal- Maximalradius.

Steigung.

°/oo m.

Betriebslange, km.

Übertrag Zentrale Zürichbergbahn (ZürichFluntern, mit Abzweigung nach Oberstraß, elektrische Motorwagen) Zürich-Höngg (elektr. Motorwagen) .

Tramway in La Chaux-de-Ponds (elektrische Motorwagen) Zürich-Hardturm (IndustriequartierStraßenbahn Zürich III ; elektrische Motorwagen) Winterthur-Töß (elektr. Motorwagen) Straßenbahn St. Moritz (mit elek-

139,714

3,4i3 2,9«

16 20

70 60

2,512

20

25,8

2,i6o

15

1,735

20

11 17

1,6«

30

50

1,370

25

92

0,640

20

Tramway in Freiburg (elektrische Pferdebahn auf dem Monte Generoso(Bellavista-Hotel- Pasta) . . . .

Rollbahn in Murren Total System der Zahnstange.

0,451 156,923

Betriebsart,

Betriebslänge.

Wengernalpbahn . . . Eiggenbach Arth-Rigibahn . . . .

,, Gornergratbahn . . .

Abt Generosobahn . . . .

,, Glyon-Rochers de Naye ,, Rothornbahn . . . .

,, Schynige Platte-Bahu . Rtggenbach Rorschach-Heiden-Bahn ,, Vitznau-Rigibahn . .

,, Pilatusbahn . . .

Locher .Jungfraubahn (I. Sektion) Strub Trait-Planches . . . . Riggenb'ach

Betriebsmotor.

h. Seilbahnen: . Elektrisch . Turbine . Wasserübergewicht .

,,

°/oo

250 200

Dampf 17,9i2 ,, H,TM Elektrisch 9,022 Dampf 8,991

200 220 220 250

7,621 7,58«

250 90

7,359 7,10S

250 480

6,858 n

4,270

Elektrisch

2,oae

,,

0,830

. Total

.

.

.

.

MaximalSteigung.

km.

g. Zahnradbahnen :

Stanserhornbahn Lausanne -Ouchy Biel-Magglingen Beatenbergbann

38 37

7,5

250 148,7

90,22J

MaxiBetriebs · mallänge. Steigung.

o/oo km.

600 Zangenbremse 3,ooo 116 Adhäsionsbremse l,48i 320 Z. St. Eiggenbach 1,685 400 1,000 Bremsmittel.

Übertrag

8,300

287 Betriebsmotor.

S. Salvatorebahn . . Elektrisch Kheineck - Walzen hausen . . . . Wasserübergewicht Cossonay-gare J. S.

B Lauterbrunnen-Grütsch ,, Biel-Leubringen . . Elektrisch Bürgenstockbahn. .

,, Dolderbahn . . .

,, Kagaz-Wartensteiu. Wasserübergewicht Territet-Glyon . .

,, Eclnse-Plan . . .

,, Gießbachbahn . .

,, Lausanne-gare J. S. Turbine St. Gallen-Mühleck. Wasserübergewicht Lugano-Bahnh. Gr. B.

,, Zürichbergbahn . . Elektrisch Gütschbahn . . . Wasserübergewicht Marzilibahn . . .

n

MaxiBetriebs- roallänge. Steigung.

km.

°/oo .

Übertrag 8,non Z. St. Abt l,»or 600 Bremsmittel.

Z. St. Riggenbach Z. St. Abt Z. St. Riggenbach Zangenbremse Z. St. Abt Zangenbremse Z. St. Riggenbach ,, ·,, ,, ,, ,, Z. St. Abt ,, Z. St. Riggenbach ,, Total

Rekapitulation.

Schweizerische Hauptbahnen Ausländische Bahnen auf Schweizergebiet Übrige Normalbahnen (Nebenbahnen) Schmalspurbahnen Schmalspurbahnen mit Sjahnstrecken Schmalspurbahnen mit elektrischen Motoren Tramways Zahnradbahnen Seilbahnen Davon werden zweispurig betrieben: Normalbahnen

l,2is l,su 1,20?

0,ooo 0,827 0,799 0,7co O.ws 0,8es 0,920 0,au 0,soo 0,237 0,ios O,IBS 0,m 19,Ms

260 130 600 360 575 177,5 310 570 370 320 116 228 240 260 530 309

Betriebslänge km.

2804,o«a 63,48?

309,7os 379,8Di 163,4oi 10,527 156,923 90,283 19,2*6 Total 3997,465 519,3C3

Bahninspektion und Bahnkontrolle.

Infolge der Ernennung von besondern Kontrollingenieuren für die Nebenbahnen wurden die mit der Kontrolle über den Unterhalt der Bahnen und ihrer Einrichtungen betrauten Beamten etwas entlastet und konnten ihre Thätigkeit um so ungeteilter den Hauptbahnen zuwenden. Es wurden im Berichtsjahr cirka 6250 km. zu Fuß begangen, ungerechnet die zahlreichen Specialinspektionen aus

288

Anlaß von Unfällen, Betriebsstörungen etc. Die bezüglichen Detailberichte, welche in üblicher Weise den Bahnverwaltungen zur Berücksichtigung übermittelt wurden, fanden in der Regel die gewünschte Beachtung. Wo dies nicht in befriedigendem Maße geschah oder einzelne wesentlichere Aussetzungen bei der Beantwortung der Berichte ignoriert wurden, erließ das Departement jeweilen besondere Mahnungen.

Zustand der Bahnen.

Wir glauben uus wie bisher darauf beschränken zu sollen, aus den mannigfaltigen Vorkommnissen und Verhandlungen in Bezug auf den Unterhalt der Bahnlinien, die Erweiterung und Ergänzung bestehender Anlagen, Verbesserungen im Interesse der Betriebssicherheit etc. einige wesentlichere Punkte hervorzuheben.

Unterbau.

Die V e r s t ä r k u n g und E r s e t z u n g der eisernen B r ü c k e n , an welcher seit Inkrafttreten der Verordnung vom 19. August 1892 unausgesetzt gearbeitet wird, und die nun auf einigen Bahnen in der Hauptsache bereits durchgeführt ist, auf ändern ihrem Abschluß entgegengeht, ist auch im Berichtsjahr in angemessenem Umfang gefördert worden. Doch weisen in dieser Beziehung einzelne Bahnen immer noch wesentliche Rückstände auf. Die Ausführung der genehmigten Projekte gab der hievseitigen Kontrolle nur ausnahmsweise zu Aussetzungen Anlaß. Auch die vorgenommenen Belastungsproben und Revisionen, sowie die Qualitätsproben mit dem verwendeten Material lieferten meist befriedigende Resultate.

Die Bestimmung der Brückenverordnung, wonach bei bereits bestehenden Brücken, je nach Art der Konstruktion, Güte der Ausführung und Qualität des Materials, die Inanspruchnahme des letzern die für neue Konstruktionen festgesetzten Grenzen bis um 30 °/o überschreiten darf, führte zu Verhandlungen mit einigen Bahnverwaltungen, welche diese Toleranz für eine Anzahl älterer Brücken in Anspruch zu nehmen gedachten, um einer Verstärkung derselben auszuweichen. Da die erwähnten Voraussetzungen nicht überall in befriedigender Weise zutreffend erschienen, so konnte die gewünschte Vergünstigung nicht allgemein zugestanden werden.

Das Departement behielt sich vor, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob von der fraglichen Toleranz Gebrauch gemacht werden dürfe.

Ein Unfall infolge unvorsichtiger Belastung eines eisernen Perrondaches gab Anlaß, die Bahnverwaltungen auf die Gefahr

289 aufmerksam zu machen, welche aus dem Aufenthalt von Personen oder aus der Lagerung schwerer Gegenstände auf den Vordächern der Aufnahmsgebäude entstehen kann, deren leichte Konstruktion eine derartige Belastung nicht zulässig erscheinen läßt.

Die übliche Revision der T u n n e l hat durchwegs stattgefunden und gab hie und da Anlaß zu partieller Erneuerung des Mauerwerks und ändern Verbesserungen.

Die Verwaltung der Gotthardbahn sah sich im Interesse der Gesundheit des Bahndienst- und Fahrpersonals veranlaßt, im großen Gotthardtunnel eine Verbesserung der Ventilation durch Anwendung eines neuen kunstlichen Lüftungssystems (von M. Saccardo) in Aussicht zu nehmen.

Erhebliche S t ö r u n g e n u n d B e s c h ä d i g u n g e n d u r c h N a t u r e r e i g n i s s e haben die Bahnen im Berichtsjahr nicht erlitten.

Einige Felsstürze und Rutschungen im Frühjahr, welche momentane Betriebsstörungen zur Folge hatten, wie an der Rigilehne (Immensee-Goldau), am Walensee, auf der Verrières-Linie etc.

mahnten die betreffenden Verwaltungen zu fleißiger Abräumung und aufmerksamer Beobachtung unsicherer Felspartien und Berglehnen oder auch zu vorbeugenden Schutzbauten. Beim gewaltigen Felssturz am Sasso rosso, durch welchen Ende Dezember ein Teil des Dorfes Airolo verschüttet wurde, blieb die Gotthardbahn unbeschädigt und der Bahnverkehr erlitt keine Störung, indem die Schuttwalze nicht bis an die Bahn gelangte. Schon vor Eintritt der Katastrophe hatte das Departement die Bahn Verwaltung auf die möglicherweise drohende Gefahr aufmerksam gemacht. Seither sind die als geeignet erachteten Maßnahmen getroffen worden.

Betriebsstörungen durch Bäume, welche bei einem Schneesturm abgebrochen und auf die Bahn geworfen wurden, veranlaßten eine Bahn ver waltung, durch einen Förster festzustellen, welche Bäume längs der Bahn geschlagen werden müßten, um die Wiederkehr derartiger Vorfälle zu verhüten. Ähnliche Vorkehren erscheinen nach den Berichten unserer Kontrollbeamten auch auf ändern Bahnstrecken, wo Bäume zu nahe an der Bahnlinie stehen, angezeigt.

Über die Verbauung des Wolfort- und des Widibaches bei Alpnachstad zur Sicherung der Brünigbahn gegen die häufigen Ausbrüche dieser Bäche kam die angestrebte Verständigung zwischen der Bahnverwaltung und den übrigen Beteiligten zu stände, sodaß die Arbeiten in
Angriff genommen werden konnten.

Auch die durch wiederholte Ausbrüche des Lammbaches nötig gewordene Verlegung der Brünigbahn bei Kienholz mit Hebung Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

19

290 des Bahnkörpers wurde, nachdem der genannte Wildbach im August die Bahn neuerdings mit Geschiebe überschüttet hatte, auf Grund eines genehmigten Projektes zur Ausführung gebracht und soweit gefördert, daß gegen Ende Dezember der neue Damm befahren werden konnte. Dagegen ist das verlangte Projekt für die ebenfalls nötige Hebung der nämlichen Bahn bei Brienzwyler noch nicht eingelangt.

Behufs Sicherung des Betriebes der Thunerseebahn gegen das Reisten von Holz über die Bahn und die Waldausbeutung in der Nähe der letztern wurden ähnliche Vorschriften aufgestellt, wie sie früher für verschiedene andere Bahnlinien im Bereich von bewaldeten Abhängen erlassen worden sind.

Verschiedene neue Schießplätze, deren Schußlinie die Bahn kreuzt oder die in solcher Nähe der letztem angelegt sind, daß bei unvorsichtigem Schießen der Bahnbetrieb gefährdet erschien, veranlaßten das Departement, im Benehmen mit der Militärverwaltung die nötigen Sicherungsanlagen zu verlangen.

Oberbau.

Auf die Notwendigkeit eines sorgfältigem U n t e r h a l t s des O b e r b a u e s und einer rechtzeitigen Erneuerung oder Verbesserung, beziehungsweise Verstärkung desselben, wurden einzelne Bahnverwaltungen aus Anlaß zunehmender Schienenbrüche auf gewissen Strecken, sowie anderer symptomatischen Erscheinungen beim Bahnbetrieb aufmerksam gemacht. Überhaupt hat es das Departement an bezüglichen Mahnungen auch im Berichtsjahr nicht fehleü lassen, namentlich da, wo die Tendenz sich zeigte, notwendig gewordene Arbeiten zu verschieben.

Stationen.

In Bruggen, Wollishofen und Courtetelle wurden neue Aufnahmsgebäude erstellt und auf 42 Stationen die bestehenden Hochbauten vergrößert oder umgebaut. Auf einigen Stationen wird die Ausführung beschlossener Neubauten verzögert durch Differenzen zwischen den Kantons- beziehungsweise Gemeindebehörden und der Bahnverwaltung über Umfang, Bauweise, Ausstattung etc. der Gebäude.

Auf 60 Stationen wurden die Anlagen -- meist durch Ver* mehrung oder Verlängerung der Geleise -- erweitert.

Eine verbesserte Beleuchtung durch Einführung des elektrischen Lichtes erhielten 12 Stationen und mit gutem Trinkwasser wurden 19 Stationen, sowie 17 Wärterhäuser versehen. Über mangelhafte

291 Wasserversorgung werden übrigens von seilen des reisenden Publikums und des Bahnpersonals immer noch Klagen laut; auch in den Berichten unserer Kontrollbeamten finden sich zahlreiche daherige Rückstände notiert.

Weichen- und Signalverriegelungen.

Weichen- und Signalverriegelungen wurden auf 14 Stationen erstellt, nämlich auf der Jura-Simplon-Bahn 10: Siviriez, Chénens, Roche, St.

Triphon, Vauseyon (Bifurkation), Schupfen, Suberg, Bußwyl, Brügg und Givisiez (Bifurkation) ; auf der Nordostbahn 2 : Wildegg und Kemptthal ; auf der Centralbahn 1: Sentimatt (Signalstation); auf den Vereinigten Schweizerbahnen l : Rebstein.

Auf der Station Murg (V. S. B.) ist die bisherige Riegelungsanlage durch eine verbesserte neue ersetzt worden. Ähnliche Verbesserungen sind für einige weitere Stationen vorgesehen.

Wir werden die Bahnverwaltungen anhalten, die Erstellung dieser Sicherungseinrichtungen wieder besser zu fördern und da wo sich Mängel in bisherigen Anlagen ergeben haben, für Verbesserung derselben z.u sorgen.

Bahnabschluss und Niveauübergänge.

Auch im Berichtsjahr haben die Verhandlungen betreffend den N i v e a u ü b e r g a n g d e r L e n z b u r g e r s t r a ß e in A a r a u noch zu keiner abschließlichen Lösung geführt. Indessen liegt seit Juli 1898 ein Projekt für eine im Hinblick auf die wahrscheinliche Benutzung durch die projektierte Wynenthalbahn erweiterte Straßenunterführung vor, und es ist zu hoffen, daß auf Grund desselben eine baldige Verständigung zwischen den Interessenten zu stände kommen werde. Das Departement hat hierüber eine Äußerung der Regierung von Aargau zu gewärtigen.

Die Eröffnung der U n t e r f ü h r u n g des Ü b e r g a n g e s in R e n e n s für den öffentlichen Verkehr wurde verzögert durch eine Einsprache der Kantonsregierung, bezw. der interessierten Gemeinden, welche verlangten, daß an der Stelle des bisherigen Niveauüberganges eine Passerelle für den Fußgängerverkehr erstellt werde, und es glaubte die Regierung, von dieser Forderung die Abschließung des Überganges, d. h. die Verweisung des Gesaintverkehrs auf die Straßenunterführung, abhängig machen zu sollen.

Die Bahnverwaltung erklärte sich bereit, bei angemessener finau-

292 zieller Beteiligung der Interessenten dieser Forderung zu entsprechen und steht mit letztern hierüber in Unterhandlung.

An Stelle des von uns grundsätzlich gutgeheißenen Projekts für die U n t e r f ü h r u n g der N i d a u s t r a ß e in B i e l legte die Bahnverwaltung ein Projekt für Überführung der Straße vor. Das Departement konnte jedoch in demselben eine befriedigende Lösung der Frage nicht erblicken, und lud die Direktion ein, innerhalb einer bestimmten Frist ein den Anforderungen, bezw. den Begehren der Kantons- und Stadtbehörden besser entsprechendes Unterführungsprojekt einzureichen.

Für die verlangte Beseitigung der N i v e a u ü b e r g ä n g e bei den S t a t i o n e n B r u g g (Unterführung der Zürcherstraße), Tav an n es und L a n g n au stehen die Planvorlagen der betreffenden Bahnverwaltungen noch aus. Bei den Übergängen in Ö r l i k o n , L a u f e n und U t z w i l steht die Beseitigungsfrage im Zusammenhang mit der Erweiterung der dortigen Stationen und wird mit dieser zur Erledigung kommen.

Neue Passerellen über die Bahn wurden erstellt in Wädensweil, Tiefenbrunnen, Seebach und Winterthur.

Bahnbewachung.

Der Bahnbewachungsdienst giebt zu Bemerkungen wesentlicher Natur nicht Anlaß. Abgesehen von einigen Aussetzungen des Departements wegen, unzweckmäßiger Einteilung des Dienstes, ungenügender Bewachung einzelner Strecken, zu großer Länge von Wärterbezirken etc., wurde den geltenden Miuimalforderungen durchweg in befriedigender Weise Rechnung getragen. Die Sicherheit des Bahn- und Straßenverkehrs bei Niveauübergängen wurde manchenorts gefördert durch Verbesserung der Barrieren und deren Beleuchtung, und die WohnungsVerhältnisse des Wärterpersonals wurden durch Erstellung neuer Häuser günstiger gestaltet.

Grenz- und Katasterpläne.

Darstellungen nach Vollendung des Bahnbaues gemäß Art. 37 des Eisenbahngesetzes wurden im Berichtsjahr nur für die Nordostbahnlinie Etzweilen-Schaffhausen, die Schmalspurbahn Applesl'Isle, die Seilbahn Biel-Leubringen und die Straßenbahn in St. Moritz mit einer Gesamtlänge von 30 km. eingereicht.

Der in unserm letztjährigen Bericht erwähnten Einladung an die Bahnverwaltungen zur Einsendung neuer, dem gegenwärtigen Stand

293 entsprechender Pläne ist bis jetzt nur von einer Verwaltung entsprochen worden.

3. Specialbahnen.

Besondere Aufmerksamkeit wurde auch im Berichtsjahr den Specialbahnen (Steilbahnen) zugewendet. Es wurden im Berichtsjahr einzig für diese Bahnen 358,5 km. Streckenbegehung ausgeführt, so daß im Mittel jede Bahn 3 Mal genau untersucht wurde. Außerdem fanden zahlreiche Inspektionen auf den fahrenden Zügen statt; auch das Rollmaterial wurde wiederholt gründlich untersucht und die Bremsvorrichtungen desselben probiert. Die besondere Aufmerksamkeit erstreckt sich u. a. auf die K a b e l der D r a h t s e i l b a h n e n , wobei streng darauf gehalten wird, daß die monatlichen Berichte über den Zustand und die Leistung der Kabel seitens der Bahnverwaltungen regelmäßig eingesandt werden.

Bei vier Bahnen wurde im Laufe des Jahres das Triebseil erneuert; auch der Aufzug in Bern hat neue Tragseile erhalten.

Die in früheren Geschäftsberichten erwähnten B r e m s v e r b e s s e r u n g e n sind nunmehr durchgeführt; bei den Zügen der Lausanne-Ouchy-Bahn ist eine Verbesserung der Notbremse in Ausführung begriffen.

Die stetige Zunahme des Verkehrs auf den schweizerischen Bergbahnen veranlaßte die Verwaltungen derselben, auf eine S t e i g e r u n g der L e i s t u n g s f ä h i g k e i t Bedacht zu nehmen, und es haben verschiedene Zahnradbahnen ihren Rollmaterialpark vermehrt/ beziehungsweise entsprechende Bestellungen gemacht.

Bei der Wengernalpbahn wird die Strecke Wengen-Wengernalp in der Weise umgebaut, daß auf derselben künftig nur noch Steigungen von 18 °/o im Maximum vorkommen werden. Dadurch wird es möglich werden, auf der Linie Wengen-Scheidegg per Zug zwei besetzte Personenwagen zu befördern und so mehr Lokomotiven für die Strecke Lauterbrunnen-Wengen disponibel zu erhalten.

4. Elektrische Starkstromanlagen.

Wir haben im letztjährigen Geschäftsbericht darauf hingewiesen, daß dieB e s t i m m u n g e n ü b e r die S t a r k s t r o m - L e i t u n g e n , welche mit Bahnanlagen in Berührung kommen, r e v i s i o n s b e d ü r f t i g geworden seien. Die Revisionsarbeit hat nun durch die Vorkommnisse in Basel und Zürich und die Interpellation

294 Pestalozzi im Nationalrate einen weitem Rahmen erhalten. Wir haben einige wichtige Fragen, welche sich auf den Bestand elektrischer Leitungen, die daherigen Gefahren für Personen und Sachen, die erforderlichen Schutzmittel und eventuell auf die gesetzgeberischen Anordnungen beziehen, einer Kommission von Fachmännern zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt.

Die Arbeit dieser Kommission ist im Berichtsjahre noch nicht zum Abschluß gekommen.

Wir haben inzwischen die elektrischen Bahnen augehalten, in Verbindung mit der eidgenössischen Telegraphendirektion durch p r o v i s o r i s c h e M a ß n a h m e n dafür zu sorgen, daß vor Eintritt der ungünstigen Jahreszeit Vorkommnissen, wie solche im letzten Winter zu verzeichnen waren, rechtzeitig vorgebeugt werde. Bei N e u a n l a g e n wurde diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

D i e V o r l a g e n ü b e r S t a r k s t r o m l e i t u n g e n , welche Bahnen kreuzen oder längs solchen geführt werden, wurden in üblicher Weise zu Händen der Telegraphendirektion begutachtet.

Es betrafen diese Vorlagen vier Längsführungen und 118 Bahnkreuzungen, und zwar von letztern 55 Unterführungen und 63 Überführungen.

II. Rollmaterial.

In Ausführung von Art. 31 des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872 haben wir für den B e s t a n d des R o l l m a t e r i a l p a r k es der fünf Hauptbahnen durch Beschluß vom 8. Februar gewisse M i n i m a l z a h l e n festgesetzt, wonach in Zukunft vom Lokomotivpark jeder dieser Bahnen nicht mehr als 75 % der Lokomotiven im regelmäßigen Dienste eingeteilt sein dürfen, die übrigen 25 °/o zur freien Verfügung oder in Reparatur stehend angenommen werden sollen. In betreff der Personenwagen wurde bestimmt, daß im Minimum auf 9000 Personenkilometer je ein Sitzplatz vorhanden sein muß. Von den Gepäckwagen sollen nicht mehr als 70 % für die regelmäßigen Kurse in den Kompositionen beansprucht werden.

Der Gesamtbestand an Güterwagen sämtlicher Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes ist auf einer solchen Höhe zu halten, daß auf 10,000 zu leistende Kilometer je eia Wagen vorhanden ist.

Gestützt auf diese Normen und an Hand der gepflogenen Verhandlungen wurde der M i n i m a l b e s t a n d wie folgt festgesetzt :

295 Loko- Personenwagenmoilven.

Sitzplätze.

Jura-Simplon-Bahn . .

Schweiz. Centralbahn .

Gotthardbahn . . .

Nordostbahn . . . .

Vereinigte Schweizer bahnen

Gepäckwagen.

,,,,.

Guterwagen.

241 145 138 240

30,788 19,137 10,679 30,409

150 74 40 101

83

11,059

35

Total 847 Stand Ende 1897 757

102,072 90,707

400 376

11,470 10,024

11,365

24

1,446

Fehlbetrag

90

11470 ii,«
Die Bestellungen zur Begleichung dieser Fehlbeträge sind zum größten Teil aufgegeben, und es haben die bezüglichen Lieferungen zum Teil bereits stattgefunden.

Als Endtermin zur Vervollständigung des Rollmaterialparkes wurde der 31. De/ember 1900 festgesetzt.

An R o l l m a t e r i a l b e s t e l l u n g e n sind zur Zeit für die im Betrieb befindlichen Bahnen pendent: Lokomotiven.

Anzahl.

Jura-Simplon-Bahn . 57 Centralbahn . . . 15 Gotthardbahn . . . -- Nordostbahn . . . 30 Vereinigte Schweizerbahnen . . . . -- Normale Nebenbahnen 5 Sonstige Bahnen . . 7 Im ganzen 114

Personenwagen.

Gepäckwagen.

Guterwagen.

Sitzplätze.

2578 1512 524 4150

Achsen.

72 -- 12 --

Achsen.

840 100 508 510

-- 342 1620

-- -- 2

92 30 60

10,726

86

2140

Für die B a h n e n im Bau sind bestellt : Lokomotiven.

Personenwagen.

Gepäckwagen.

F ü r Normalbahnen . 5 *)15 4 ., Schmalspurbahnen . . -- -- -- ,, Zahnrad- u. Seilbahnen . . -- 10 -- ,, Tramways . . -- 25 -- *) Worunter 6 Automobilen.

Guterwagen.

-- -- l --

296 Über den S t a n d des R o l l m a t e r i a l s zu Ende des Berichtsjahres und die Ä n d e r u n g e n im R o l l p a r k im Laufe desselben geben die folgenden Zahlen den üblichen Aufschluß: a. Lokomotiven.

NeuAusrangiert. beschafft.

Normalb ahnen: Jura-Simplon-Bahn Centralbahn Grotthardbahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Nebenbahnen

6

8 1 3 --1

Zuwac

-- 2

8 3 11 -- 3 -- 1

14 5 12

Im ganzen

19

33

14

Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen . . . .

Zahnradbahnen Tramways

-- -- --

7 7 --

7 7 --

Im ganzen

--

14

14

Bestand zu Ende 1898: Normalbahnen .

Sonstige Bahnen .

Im ganzen

870 Lokomotiven.

213 n 1083 n

b. Personenwagen.

Aus-

Neu-

rangiert, beschafft. Zuwachs.

Normalbahnen: Jura-Simplon-Bahn Centralbahn Gotthardbahn Nordostbahn . . . . .

Vereinigte Schweizerbahnen Nebenbahnen Total

7 8 1 1

-- 27

<7

--

12 30 7 2

19 11 29 7 2

17

78

61

297 Sonstige Bahnen: Schmalspurbahnen.

Elektrische Bahnen .

Zahnrad- und Seilbahnen Tramways

Aus-

Neu-

rangiert, -- -- -- --

beschafft.

6 8 15 70

-- 17

Total Im ganzen

Zuwachs.

6 8 15 70

99 177

99 160

Bestand zu Ende 1898: Achsen.

Plätze.

Normalbahnen . . . .

Schmalspurbahnen .

Elektrische Bahnen Zahnrad- und Seilbahnen .

Tramways

5736 918 755 368 119

105,402 13,290 8,783 6,083 1,658

Im ganzen

7896

135,216

c. Bahnpostwagen.

ien.

Zweiachs. Dreiachs.

1 Ausrangiert wurden -- 8 Angeschafft ,, Zuwachs Bestand zu Ende 1898: Zweiachsige Dreiachsige

151 76 Im ganzen

d. Gepäckwagen.

Normalbahnen.

Abgang . . .

l Neubeschaffung . . . .

40 Zuwachs Bestand zu Ende 1898: Normalbahnen .

Sonstige Bahnen

227

Sonstige Bahnen.

39

459 Achsen.

53 Im ganzen

512

298 e. Güterwagen.

Offene Wagen.

NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

Abgang . . . .

Neubeschaffung .

82 312

-- 31

Zuwachs

230

31

Bestand zu Ende 1898: Normalbahnen . . . .

Sonstige Bahnen .

Im ganzen

Gedeckte Wagen.

NormalSonstige bahnen.

Bahnen.

22 --

427

3

405

23,638 Achsen.

1,167 ,, 24,805

Für nähere Angaben verweisen wir auf die alljährlich erscheinende detaillierte S t a t i s t i k des R o l l m a t e r i a l s der Schweiz.

Eisenbahnen.

Beiden N e u a n s c h a f f u n g e n von Roll materia! wird danach getrachtet, deo Anforderungen des modernen Verkehrs nach Möglichkeit Rücksicht zu tragen. Insbesondere wird, in Berücksichtigung eiuer bezüglichen Eingabe des Vereins schweizerischer Maschinenindustrieller, die Zahl der G ü t e r w a g e n von g r ö ß e r e r T r a g k r a f t u n d L a d e f ä h i g k e i t entsprechend vermehrt. Dagegen haben es die Bahnverwaltungen abgelehnt, Wagen zum Transport specieller Konstruktionen einzelner Fabriken zu bauen, indem sie dafür halten, daß es Sache der betreffenden Interessenten sei, solche Wagen, die für allgemeine Verkehrszwecke nicht verwendbar sind, nach eigenem Bedarf und auf eigene Kosten zu beschaffen.

Beim U n t e r h a l t des R o l l m a t e r i a l s werden noch vielfach die von einer Revision zur ändern zulässigen Leistungen überschritten.

Wir hoffen, daß in diesem Punkte, nach entsprechender Vermehrung des Parkes, weitere Besserung eintritt.

L o k o m o t i v d e f e k t e im Betrieb sind uns 167 gemeldet worden, welche sich auf die einzelnen Bahnen wie folgt verteilen : Jura-Simplon-Bahn 40 Centralbahn 10 Gotthardbahn. . .· 9 Nordostbahn 29 Vereinigte Schweizerbahnen . . . . 2 5 Übrige Bahnen 54

299 Im fernem sind eingegangen : 11 Berichte über Kupplungsbrüche auf offener Linie.

45 Berichte über Radreifenbrüche.

5 Berichte über Achsenbrüche.

Außer einzelnen kleinern Störungen im Betrieb haben diese Vorkomnisse keine nachteiligen Folgen gehabt.

Die Ü b e r w a c h u n g der L o k o m o t i v k e s s e l nahm daa Aufsichts-Personal wie gewohnt stark in Anspruch.

In Gegenwart der Kontrolliogenieure wurden vorgenommen : Innere Kesseluntersuclmngen.

Anzahl.

Jura-Simploii-Bahn 38 Centralbahn 20 Grotthardbahn 13 Nordostbahn . . . . . . .

30 Vereinigte Schweizerbahnen . .

11 Normale Nebenbahnen. . . .

10 Sonstige Bahnen 39 Im ganzen

161

Periodische Druckproben.

Anzahl.

Jura-Simplon-Bahn 63 Centralbahn 39 Gotthardbahn 25 Nordostbahn 62 Vereinigte Schweizerbahnen 23 Normale Nebenbahnen . . .

17 Sonstige Bahnen 59 Im ganzen

288

In °/o der KesseL 16,7 14,2 9,4 13,8 13,a 13,2 19,4 14,8 '

In °/o der Kessel.

28 27,6 18 28,5 28 22,* 29,s 26

DrucJcproben neuer Kessel.

Jura-Simplon-Bahn Centralbahn

.

.

. . . .

bei 22 Kesseln (8 Ersatz und 14 für neue Lokomotiven).

.n 7 ,, (2 Ersatz und 5 für neue Lokomotiven).

300 Gotthardbahn . . . .

Nordostbahn

. . . .

Vereinigte Schweizerb. .

Normale Nebenbahnen .

Sonstige Bahnen .

Im ganzen

bei 12 Kesseln (alle für neue Lokomotiven).

,, 2 ,, (alle für neue Lokomotiven).

,, 9 ,, (alle Ersatz).

,, 2 ,, (beide für neue Lokomotiven).

,, 7 ,., (wovon 6 für neue Lokomotiven).

,, "er ,

Für neue Maschinen . 41 Stück.

Als Ersatzkessel . . 20 ,, Nur einer dieser Kessel ist im Auslande erstellt worden.

An den W e r k s t ä t t e n a n l a g e n der Nordostbahn in Zürich sind einige provisorische Erweiterungen vorgenommen worden. Es glaubte die Verwaltung, damit für einmal dem Bedürfnis entsprochen zu haben und daher die von ihr projektierte Neuanlage in Dietikon verschieben zu können. Wir haben die Bahn aufgefordert, den Neubau trotzdem an die Hand zu nehmen ; dieselbe hat jedoch um Wiedererwägung dieses Beschlusses ersucht und für den-Fall, als ihrem Gesuch nicht entsprochen werden sollte, gleichzeitig einen Rekurs an die Bundesversammlung eingereicht.

Für die Erweiterung der Depot- und Werkstätteanlage der Brünigbahn in Meiringen liegt nun ein Projekt vor.

Die starke Verkehrszunahme und die dadurch veranlaßte Vermehrung der Lokomotiven hat auch die E r w e i t e r u n g der D e p o t a n l a g e n der Hauptbahnen zu einem dringenden Bedürfnis gemacht. Zum Teil aus diesem Grunde, zum Teil infolge der Bahnhoferweiterungen und der damit verbundenen Beseitigung alter Anlagen sind in den Bahnhöfen Ölten und Zürich neue Lokomotivremisen erstellt worden.

Wesentlich zu wünschen übrig lassen diese Verhältnisse bei der Jura-Simplon-Bahn, wo die Erstellung entsprechender Anlagen in Lausanne (bezw. Renens) und Biel dringend geworden ist.

III. Bahnbetrieb.

Fahrplanwesen.

Je länger je mehr und namentlich in industriellen Gegenden bricht sich in breiten Schichten der Bevölkerung die Ansicht Bahn, daß möglichst zahlreiche und schnelle Zugsverbindungen eine Grund-

301 bedingung für eine gedeihliche wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes seien. Dementsprechend ist trotz der vielen in den letzten Jahren an den Fahrplänen angebrachten Verbesserungen zur Zeit noch kein Stillstand in den Bestrebungen auf Schaffung vermehrter und bequemerer Fahrgelegenheiten zu verzeichnen.

Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß in absehbarer Zeit sowohl im Nah- als im Fernverkehr noch manche Verbesserung wird angebracht werden müssen, wenn man mit den fortschreitenden Verkehrsbedürfnissen Schritt halten will. Anderseits müssen wir konstatieren, daß mitunter Neuerungen verlangt werden, wofür ein Bedürfnis nicht zu erkennen ist, oder deren Durchführung einen mit den damit zu erzielenden Vorteilen in keinem Verhältnisse stehenden Kostenaufwand erfordern würde. Wir müssen auch noch immer häufig den Bestrebungen entgegentreten, welche darauf hinzielen, die dem Fernverkehr dienenden Schnellzüge durch Einschaltung weiterer Zwischenhalte ihrem Charakter zu entfremden.

Es sind zu den SommerfahrplanentwUrfen 465 und zu den Winterfahrplanentwürfen 224 Änderungsbegehren gestellt worden, von denen 217 durch Zustimmung der Bahn- und Dampfschiffverwaltungen, 199 durch Rückzug in den Fahrplankonferenzen und 273 durch Entscheid des Departements beziehungsweise des Bundesrates ihre Erledigung fanden.

Die wesentlichsten Verbesserungen, welche von den Transportanstalten zum Teil freiwillig, zum Teil gemäß Verfügung der Aufsichtsbehörde im Berichtsjahre übernommen wurden, sind die folgenden : Die Führung von Morgenschnellzügen auf der Linie Bern-Luzern während der ganzen Sommersaison.

Die Führung eines neuen Morgenschnellzuges Bern-lnterlaken und eines neuen Abendschnellzuges Interlaken-Bern in der Zeit vom 1. Juli bis 15. September.

Die Führung eines neuen Personenzuges Bern-Lausanne.

Die Führung eines neuen Zuges Biel-Lausanne und eines Gegenzuges Lausanne-Neuenburg.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Laufen-Basel.

Die Erstellung einer Frühverbindung Bern-Genf.

Die Einlage eines neuen gemischten Zuges Luzern-Bern.

Die Einlage je eines neuen Abendzuges in beiden Richtungen zwischen Biel und Chaux-de-Fonds.

Die Führung eines fünften Zuges in beiden Richtungen auf der Linie Vallorbe-Pont während des Winters.

Die Erstellung einer Nachmittags Verbindung Bern-Brig.

Die Einlage eines neuen Abendzuges Basel-Sissach.

302

Die Führung eines neuen Zuges Olten-Biel an den Werktagen.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Luzern-Olten.

Die Führung eines Lokalzuges Brunnen-Goldau am Nachmittage während des Sommers.

Die Führung aller Wagenklassen in den Schnellzügen 241 und 252 auf der Linie Zug-Goldau.

Die Einlage je eines neuen Expreßzuges in beiden Richtungen zwischen Zürich und Basel.

Die Einlage je eines neuen Zuges in beiden Richtungen zwischen Luzern und Zug.

Die Erstellung von neuen Schnellzugsverbindungen zwischen Zürich und Berlin über Stuttgart.

Die Führung eines neuen Morgenzuges Schaffhausen-Eglisau-Zürich.

Die Einlage eines Arbeiterzuges Winterthur-Schaffhausen am Abend.

Die Erstellung eines Anschlusses von dem um 4.29 von Genf in Zürich eintreffenden Expreßzuge 15 nach Winterthur-St. Gallen.

Die Erstellung eines Anschlusses von St. Gallen auf den um 1.25 von Zürich nach Genf abfahrenden Expreßzug 12.

Basel , ÌGenf womit durchgehende Die Späterlegung des Nachtzuges ,,..

Nachtverbindungen von Chur und Glarus über Rapperswyl und über Wädenswyl nach Genf und gleichzeitig eine vorzügliche Schnellzugsverbindung Berlin- Frankfurt- Straßburg - Basel - GenfMarseille hergestellt wurde.

Die Fortsetzung des Abendschnellzuges 25 Genf-Winterthur nach Frauenfeld und die Einlage eines Spätzuges Romanshorn-Winter thur.

Die Führung je eines neuen Schnellzuges in beiden Richtungen auf der Linie Zürich-Chur via Rapperswyl in der Zeit vom 15. Juni bis 20. September.

Nach längeren Verhandlungen ist auf 1. Juni 1896 mit bedeutenden finanziellen Opfern von Kanton und Stadt St. Gallen und St. Gallischen Interessenten ein neuer Schnellzug St. Gallen-St. Margrethen-Lindau als Teilstück einer durchgehenden Verbindung ParisMünchen und umgekehrt via Basel-St. Gallen zu stände gekommen, und es hat sich die neue Zugsverbindung einer stetig zunehmenden Frequenz erfreut. Die österreichische Staatsbahn hat auf 1. Oktober 1898 diese Verbindung durch Auflassung der korrespondierenden Züge auf der Strecke St. Margrethen-Lindau unterbrochen, obschon behufs deren Aufrechthaltung das Eisenbahndepartement bei der Staatsbahn Innsbruck und die schweizerische Gesandtschaft in Wien beim k. k. Eisenbahnministerium eindringliche Vorstellungen erhoben haben. Die Haltung der österreichischen Staatsbahn hat hier um

303

so mehr befremdet, als seiner Zeit die Verbindung St. MargrethenLindau österreichischerseits gewissermaßen als Gegenleistung für die schweizerischerseits gewährten bessern Anschlüsse vom Arlbergschnellzuge nach der Central- und der Westschweiz zugestanden wurde. Wir geben indessen die Hoffnung nicht auf, daß bei einem nächsten Anlasse die österreichische Verwaltung zur Wiederherstellung der mehrerwähnten Zugsverbindung Hand bieten werde.

Als Ersatz dieser Verbindung ist für nächsten Sommer ein neuer Schiffskurs zwischen Rorschach und Lindau vereinbart worden.

Die österreichische Staatsbahn hat schon vor Jahren die Erstellung einer zweiten Schnellzugsverbindung Paris-Wien-Paris durch den Arlberg und die Schweiz in Anregung gebracht; die Realisierung des Projekts wurde aber während längerer Zeit durch erhebliche Schwierigkeiten hintangehalten, indem einerseits die beteiligten schweizerischen Gesellschaften erhebliche Mehrleistungen hätten übernehmen müssen und anderseits die französischerseits und österreichischerseits in Aussicht genommenen Züge zu weit auseinander lagen. In neuerer Zeit haben nun die Fahrpläoe derartige Änderungen erfahren, daß die gewünschten Züge mit Führung über St. Gallen ohne allzugroße Opfer eingelegt werden können.

Die Direktion der Vereinigten Schweizerbahuen hat sich ' bereit erklärt, die erforderlichen neuen Züge auf ihrem Netze zu fuhren, sofern denselben, entsprechend dem von St. Gallen wiederholt gestellten Begehren, in Bregenz auch Anschlüsse von und nach LindauMünchen und weiter (Norddeutschland) gegeben werden.

Das Eisenbahndepartement hat dann auf den 25. Januar 1898 die beteiligten Verwaltungen zu einer Konferenz behufs Feststellung der Fahrordnungen der neuen Züge nach Zürich einberufen. Die Vertretung der österreichischen Staatsbahn erklärte sich bereit, die erforderlichen schnellfahrenden Züge zwischen St. Margrethen und Wien auf den Sommer 1899 einzulegen, sie lehnte aber die Einlage der verlangten Anschlußzüge auf der Strecke B r e g e n z - L i n d a u entschieden ab, während anderseits die Vertretung der bayerischen Staatsbahnen sich geneigt zeigte, auf der Strecke Lindau-München die erforderlichen Züge zu führen. Da die Vereinigten Schweizerbahnen und die österreichischen Staatsbahnen auf ihrer Stellungnahme verharrten und der seitens der erstem
Gesellschaft gestellten Bedingung die Berechtigung nicht abzusprechen war, so wurde für einmal auf die weitere Verfolgung dieser Angelegenheit verzichtet.

Kontrolle betreffend Dienstvorschriften und deren Handhabung.

Wir haben dem im letztjährigen Berichte erwähnten neuen Réglemente über den Signaldienst die Genehmigung erteilt, und es

304

soll nun dasselbe demnächst in Kraft gesetzt werden. Anläßlich der Genehmigung sind die Verwaltungen des Verbandes der Normalbahnen eingeladen worden, auf 1. März 1899 dem Eisenbahndepartemente Vorschläge betreffend die bessere Kenntlichmachung der Stationsvorsignale und die Vermehrung der letztern zu machen.

Der Verband der Normalbahnen hat ein neues, allgemeines Reglement für das Zugspersonal erstellt, und es ist demselben mit einigen Vorbehalten die Genehmigung erteilt worden.

Es sind sodann die Betriebsreglemente der nachstehenden neuen Bahnunternehmungen behandelt und genehmigt worden : Trait-Planches, Tramway Winterthur-Töß, Freiburg-Murten, Gornevgratbahn, Engelbergerbahn, Industriequartier Staßenbahn Zürich TU, Erweitertes Netz der Zürcher Straßenbahnen, Zürich-Höngg, Jungfraubahn I. Sektion, Aubonne-Gimel, Bex-Gvyon-Villars I. Sektion, Bern-Muri-Worb, Rolle-Gimel.

Die im letzljährigen Berichte erwähnten periodischen Prüfungen des Betriebspersonals sind im Gange und zum Teil bereits durchgeführt.

Vollziehung des Arbeitsgesetzes.

Die vorgelegten Diensteinteiler und die Verzeichnisse der Ruhetage des Bahn- und des Dampfschiffpersonals sind in üblicher Weise geprüft und die den besondern Verhältnissen der verschiedenen Gesellschaften angemessenen Ausnahmen im Sinne von Art. 6 des Gesetzes bewilligt worden. Daneben wurden von den Kontrollorganen des Departements häufig direkte Erhebungen bei den Angestellten gemacht und wir können konstatieren, daß hierbei vom Stations- und Bahnbewachungspersonal nur verhältnismäßig wenige Abweichungen von den Gesetzesbestimmungen signalisiert worden sind, während dagegen das Zugs- und namentlich das Lokomotivpersonal einzelner Gesellschaften sich vielfach über zu starke Inanspruchnahme beklagte. Es ist indessen nicht zu übersehen, daß bei dem fahrenden Personal die strikte Beachtung des Gesetzes erheblichen Schwierigkeiten begegnet, weil an den meisten Orten,

305

um einen billigeo Ausgleich in den Fahiieistungen zu erzielen, die Angestellten abwechselnd verschiedene Diensttouren zu besorgen haben, welche wiederum von der Gestaltung des Fahrplans abhängig sind. Wenn die Diensteinteiler des fahrenden Personals durchwegs genau dem Gesetze angepaßt werden müßten, so würden die Leistungen der einzelnen Angestellten zürn Teil so gering ausfallen, daß Beschwerden vom Personal selbst zu gewärtigen wären.

Bei Feststellung der Diensteinteiler kann übrigens nicht immer allen Zufälligkeiten Rechnung getragen werden; denn heute ist dieser und morgen ein anderer Zug verspätet, oder es sind zwischen den Kurszeiten der Züge ausnahmvveise größere Rangierbewegungen auszuführen, wodurch die Dienstzeiten verlängert werden. Ebenso kann die Dauer des Reservedienstes, welchem die Führung von Extra- und von fakultativen Zügen zukommt, nicht in allen Fällen vorausbestimmt und dem Gesetze genau angepaßt werden.

Das Departement hat es an Erinnerungen gegenüber den Verwaltungen nicht fehlen lassen, und wir wollen hier gerne konstatieren, daß die Verwaltungen im allgemeinen bestrebt waren, die ihnen zur Kenntnis gebrachten Unregelmäßigkeiten ohne weiteres zu beseitigen.

Die meisten Beschwerden sind seitens des Lokomotivpersonals der Nordostbahn angebracht worden, und wir müssen hervorheben, daß hier die Anbringung der notwendigen Verbesserungen mitunter längere Zeit auf sich warten ließ.

Im Anfang und in der Mitte des Berichtsjahres sind wiederholt Stimmen laut geworden, daß der Bestand des Zugspersonals der Jura-Simplon-Bahn ein ungenügender sei, und daß infolgedessen die gesetzlichen Ruhetage nicht regelmäßig benützt werden könnten und auch die Züge nicht immer mit der erforderlichen Bedienungsmannschaft ausgestattet seien. Das Departement sah sich veranlaßt, in Sachen eine Untersuchung anzuheben, wobei es sich herausstellte, daß allerdings die Vermehrung des Personals als ein Bedürfnis bezeichnet werden mußte. Die Bahndirektion, welche in der Folge um Abhülfe angegangen wurde, bestritt zwar in der Hauptsache die Richtigkeit der Ausstellungen des Departements, hat aber gleichwohl auf eine beträchtliche Vermehrung des Personals Bedacht genommen. Derselben Gesellschaft gegenüber hat der Bundesrat seine Mißbilligung darüber ausgesprochen, daß das Bahnbewachungspersonal der Linie
Delsberg-Basel wiederholt in ungesetzlicher Weise dienstlich beansprucht wurde.

Den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes ist im Hinblick auf den erwarteten starken Herbstverkehr für die Zeit vom 4. September bis 13. November gestattet worden : Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

20

306

1. Der Ein- und Auslad von gewöhnlichen Frachtgutern durch ihr Personal soweit nötig am Sonntag vormittag, den eidgenössischen Bettag ausgenommen.

2. Die Ausführung von Güterzügen an den Sonntagen, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehrs sich als notwendig erwies.

Dabei war verstanden, daß infolge dieser Ausnahmeverfügung weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximularbeitszeit noch Kürzungen der gesetzlichen Ruhepausen eintreten durften und daß die allenfalls sistierten Freisonntage bis Ende des Jahre ersetzt werden mußten.

Die Verwaltungen haben von den ihnen eingeräumten Vergünstigungen nur mäßigen Gebrauch gemacht.

In Sachen der vom Verbände des Personals der schweizerischen Transportanstalten nachgesuchten Revision des Arbeitsgesetzes haben wir Ihnen unterm 11. März eine Botschaft unterbreitet. Nachdem ein Mitglied der vorberatenden Kommission des Nationalrates Anträge gestellt hatte, welche in mehreren Punkten von denjenigen des Bundesrates erheblich abwichen, hat die Kommission einen weitern Bericht verlangt, was umfangreiche Erhebungen nötig machte. Der bezügliche Bericht, in welchem wir auch die nachträglich eingegangene Petition des Vereins der schweizerischen Post-, Telegraphen- und Zollangestellten berücksichtigt haben, wird Ihnen demnächst zugehen.

Fahrleistungen und Zugsverspätungen.

Aus der Zusammenstellung der Fahrleistungen ist zu entnehmen, daß der Verkehr sich noch immer in aufsteigender Richtung bewegt.

Auf den rapportpflichtigen Bahnen sind gefahren worden : 26,292,327 Zugskilometer (1897 : 25,218,0143, 669,382,509 Achskilometer (1897 : 623,701,691).

Es wurden ausgeführt : 452,352 fahrplanmäßige Schnell- und Personenzüge (1897: 427,823), 5,578 fakultative- und Extrapersonenzüge (1897: 4885), 70,948 fahrplanmäßige Gttterzüge mit Personenbeförderung (1897 : 68,745), 255 fakultativ- und Extraguterzüge mit Personenbeförderung (1897: 322), 118,950 fahrplanmäßige reine Güterzuge (1897 : 112,653), 40,631 reine Fakultativ- und Extragüterzüge (1897: 40,748).

Aus.den Nachweisen der Bahnverwaltungen geht hervor, daß von den fahrplanmäßigen Schnell- und Personenzügen 8271 (1897 :

Zu Seite 306.

Zusammenstellung der im Jahre 1898 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

11 14 1 ! 21 1 1 1 1 » 1 i 7 j 8 | 9 l 1°

1

1

*

3

1

1

*

1

5

6

13

Total der beförderten

Bezeichnung der Eisenbahnen

Durchschnittliche Länge der DaTon im Betrieb doppelbespurig findlichen Linien

Im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

PersonenZüge

Kilometer 1

Total der zurückgelegten Fakultativ- und Extra-

Güterzüge Güterzüge mit mit Personenreinen reinen PersonenPersonenGüterzüge züge Güterzüge befördebeförderung rung

Achs-

Zugs-

Kilometer



16

18

19

|

20

| 22

|

23 1 24

An den Endpnnkten der Fahrt trafen ein: Ursache der Verspätungen Anf die regelmäßigen Personenzllge Gliterzüge mit PersonenTon den Personenzüge mit 10 und mehr Minuten beförderung mit 15 und Auf der eigenen Linie AchsVerspätung mehr Minuten Verspätung nnd Durch kilometern Güterzüge Verkommen DurchDurchmit l infolge durch anfl Kiloschnitt- Größte schnitt- Größte spätung infolge Personenvon den der liche liche meter VerVervon beförderung StationsVer- spätung Anzahl Ver- spätung Ansehluß- Unfällen Bahnlänge Anzahl RollTotal entfallen : spätung spätnng anstalten und atmos- material nnd '!

phärischen Fahrdefekten j Zugskilometer Minuten Minuten Einflüssen dienst

25

|

2G

|

27

28

*1006

. .

809 411 310 290 51 50 43 40 40 38 19 4

114 130 129 9 122

2

90975

14766

102 575.

21 324

56166 30460 24212 13940 6205 5360 4930 4862 6984 5656

9496 10566

1 637 730 1460 435 2866 3625

9124

32 986 j 33906 !

25413 1 4403

12 328 835 1860 2022

1228 1 307 1 224 622

760 741 476 233 466 131 22 21 14 8 191 21 6

1

203 10 11 21 7

10466 13254 5067 3117 4808

227 396 830 238 76 795 488 14

7-184177

6 739 828 3 708 294 2159270

197 303 190 170 554 207 118731 470 54730528

5 593 014 5 154 093

2521 1 955 1 376 534 565 262 85 31 26 38 108

18 16 16 15 18 13 13 14 19 22 19

173 91 87 153 120 50 27 24 58 67 I0;i

110

16

~6«

14040 23810 35506

42 140 34 27 10 229 20 4 1 31 7 13 7 22 3 8 10 4 38 10

18 20 33 21 26 17 21 32 50 23 17 35 17 27 29 19 17 17 13 19

72 152 173 60 60 51 89 45 50 137 27 80 25 69 38 69 25 34 20 41

186 354

8271

17

173

196127 210822

288 885 1 857 235 176551 1911081 318 868 45075 239 034 201 807 51 600 146 090 67361 2576935

185808

92 471 459 2 298 798 2 578 994 2 896 534

196 603 157 247 '297 308

2147351 2019776 3491191

170631

53684

156 070 245 214

50 495

107839 38992

942 852 77 9«4

94990 36636

348150

4 682 982

340318

193 522

34U9323

183 130

38885 75564 74358 124323 53316 78913

456 056

35600 75454 73224 116142

3 072 936 263 428 240 304

91874 49624 19496

: : ; !

i

2

25 36 22 26 23

93 67 59 152 27

!

"l 3 8 6 10

16 25 22 44 33

16 60

i '.

173 111 59 137

38 86 96

1039 1282 1054 317 416 235 60 25 28 31 52

111 36 20 31 23 2 1

124 87 30 25 15 1 1 1 2 8

3 1 9

110

1655 784 381 354 151 27 26 9 6 13 66

1420 661 331 298 113 24 24 8 1 4 57

der gemäß Kolonnen Anzahl 22 und 23 der verspäteten versäumten im Total Züge im Vorjahre Anschlüsse .

Verhältnis im zur Vorjahre Gesamtzahl der Züge

1359 3513 470 294 469 23 49 2 40 5 63

1,46 0,60 0,65 0,79 0,50

0,1 s 0,36 0,13 0.06 0.16 0,54

3

~

1,16 2,07 0,70 0,65 1,10 0,13 0.36 OJ03 0,5S 0,04 0,56

593 457 230 101 120 19 9 4 2 3 14

0,01

;

2. Schmalspurbahnen.

Rhätische Bahn . .

Brünigbahn (J.-S.)

Viège-Zermatt (J.-S.) . . .

Bieres-Apples-Morges und Apples-L'Isle (J.-S.) .

Saignelegier-Chaux-de-Fonds Appenzellerbahn (Winkeln-Appenzell) . . . .

Yverdon-Ste. Croix Berner Oberlandbahnen Lausanne-Echallens-Bercher . . . .

Stansstad-Engelberg Frauenfeld-Wyl Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds (J.-N.) . . . .

Waldenburgerbahn Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais) .

Birsigthalbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (J.-N.) . . . .

Rolle-Gimel Bern-Muri-Gümligen-Worb Tramelan-Tavannes . . .

Brenets-Locle .

.

. .

92 "54 36 30 27 26 25 24 24 23 18 17 14 14 13 12 10 8 9 5

Totale und Durchschnittszahlen

3592

5922 4987

1460 368

388

1020 4868

1982 8055

730 755

428

2112 5844 3330

1404 3956 3650 2954

730

37-12 10292 12369 3662

1 008 3646

6100 506

452 352

70948

118 950 |'

184 33 6 7 49 48 10 801 23 103 104 8 10 48 722 47 18 62 126 79 5578

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10 58

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770 224 1 950 730 386 538 892 795

52 850 72398 72690 17039

891471 67694

606 534 342 822 486 968 648 408 1 454 392

67 854 62 050 51 576

115833 16454 10379 33948 30895

1019777 32908 112317

214 290 177 530

52388 112957 115087 16362 9778 32814 30500

26 292 327

669 382 509

19 973 046

50902 63136 12669

17814 28527

75 029 15 462 37200

37 145 2944

33 697 20166 34784 46315 111876 84982

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427 823

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202

558

24

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9837

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') Inkl. Bulle-Romont, Régional Val-de-Travers, Thu nerseebahn, ] tödelibahn Spiez-Erle nbach-Babn nnd Freiburg-Murten- Bahn.

-, , Bölzbergbahn mit Koblenz-Stein.

3 ) ,, Aarg. Südbahn, Wohlen-Bremgarten nnd Bas er Verbindn Dgsbahii.

') , Wald-Rüti nnd Toggenburgerbahn.

* 151 Tage 61 » 153 ,, ** 90 ,, 31 ,, 244 ,

à 997 km , 1002 ,, ,, lOlö , ,, 43 ,, , 48 , » 58 ,,

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Prozente

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1. Normalspurbahnen.

Jura-Simplon-Balin 1) Nordostbahn 2) Centralbaho 8) .

i Vereinigte Schweizerbahnen 4) Gotthardbahn Südostbahn Seethalbahn Emmenthal bahn Tößthalbahn Langenthal-Huttwil-Wolhusen Neuenburger Jurabahn Sihlthalbahn Orbe-Chavornay

17

0,93

30o6

307

15,839) mit mehr als 10 Minuten Verspätung und von den fahrplanmäßigen Güterzügen mit Personenbeförderung 537 (1897: 558) mit 15 und mehr Minuten Verspätung am Endpunkte der Fahrt eingetroffen sind.

Angesichts der andauernden Zunahme der Verkehrsdiehtïgkeit, welche die regelmäßige Zugförderung nachteilig beeinflußt und gewisse Gefahren für den Betrieb in sich schließt, ist den Verwaltungen der großen Bahnen eröffnet worden, daß die Aufsichtsbehörde den Moment für gekommen erachte, wo der Einführung des vollen Nachtdienstes wenigstens auf den am stärksten befahrenen Linien nähergetreten werden sollte. Die bezüglichen Verhandlungen sind noch nicht zum Abschlüsse gediehen.

Unfälle.

Im Berichtsjahre wurden die folgenden Unfälle im Eisenbahnbetrieb zur Anzeige gebracht, wobei wir zur Vergleichung die entsprechenden Ziffern des Vorjahrs beisetzen : 1898.

1897.

Entgleisungen in Stationen 47 41 ,, auf offener Bahn 18 35 Zusammenstöße in Stationen 25 43 ,, a u f offener Bahn . . . .

7 10 Sonstige Unfälle . . . .

997 1009 Von den Entgleisungen fanden 46 (59) boi Personen- und Güterzügen, 15 (14) im Rangierdienst und 4 (2) bei Tram wagen statt.

Von den 32 Zusammenstößen ereigneten sich 10 (27) bei fahrenden Zügen, sei es, daß solche mit ändern Zügen oder mit einzelnen Wagen in Kollision gerieten; 10 (12) Fälle beziehen sich auf Vorkommnisse im Rangierdienst und 12 (14) betreffen Kollisionen von Tramwagen. Zusammenstöße fahrender Züge unter sich auf offener Bahn kamen auch dieses Jahr auf den Haupt- und Nebenbahnen nicht vor.

Die sämtlichen Unfälle hatten 69 Tötungen (im Vorjahre 66) und 911 Verletzungen (gegen 946) von Personen zur Folge, und zwar wurden : getötet Reisende.

Bahnbedienstete. Drittpersonen.

1898.

1897.

1898.

1897.

1898.

1897.

bei Entgleisungen und Zusammenstößen .

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Reisende.

bei Entgleisungen und Zusammenstößen infolge sonstiger Ereignisse . T ...

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Nach Bahnen zusammengestellt entfallen hiervon : Tötungen.

Verletzungen.

Auf die Jura-Simplon-Bahn . .

,, ., Nordostbahn . . . .

,, !,, Centralbahn . . . .

,, ., Vereinigten Sehweizerbahneu ,, ., Gotthardbahn . . .

,, ,, übrigen Nofmalbahneri ,, ., Schmalspurbahnen mit eigenem Bahnkörper ,, Straßenbahnen . . .

fl ,, ,, Seil- und reinen Zahnradbahnen . . . .

,, v Tramways . . . .

1898.

1897.

1898.

1897.

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52 74 73

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24 40

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4 95

7 71

Die üblichen weitern Angaben finden sich in der angefügten Tabelle.

Die Tötungen und Verletzungen, welche nicht auf Entgleisungen und Zusammenstöße zurückzuführen sind, gruppieren sich den Ursachen nach wie folgt:

Zu Seite 308.

Statistik der Unfälle beim Eisenbahnbetrieb im Jahre 1898.

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187 183 57 74

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Langenthal-Huttwil-Wolhusen . . . .

Saignelegier-Chaux-de- Fonds . . . .

Sihlthalbahn Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds

. . . .

Tramelan-Tavannes

92 58 50 43 40 40 40 27 26 25 19 17 13 9

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Eisenbahnen.

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Ursachen.

Hindernisse auf der Bahn.

Bezeichnung

Mangelhafte Bahnanlage.

Kilometer im Betr

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Vorschri fts widriges Manöver nnd Unachtsamkeit des Fahrpersonals.

Unrichtige Aufstellung vou Fahrzeugen.

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Verletzung.

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1898. 1897.1898.1897.1898. 1897. 1898. 1897. 1898. 1897. 1898.1897.

Überfahren von Fuhrwerken, Rollwagen und Draisinen Infolge Scheuwerdens von Pferden bei der Fahrt von Zügen Ausgleiten von Fahrzeugen, Fehltreten beim Auf- und Absteigen .

Fehltreten beim Überschreiten und Begehen der Geleise Springen auf und von im Gang befindlichen Fahrzeugen Unvorsichtiges Überschreiten der Geleise und Gehen in denselben Unvorsichtiges Benehmen i m Jährenden Z u g Mitwirkung von Drittpersonen beim Manöver Infolge unglücklichen Zufalls bei Manövern Beim An- und Abkuppeln von Fahrzeugen Infolge verbotener oder unrichtig ausgeführter Manöver Beim Ein-, Aus- und Umlad von Gütern .

Beim Offnen oder Schließen von Wagenthüren Augenverletzungen infolge Funkenwurfs der Lokomotiven Aus andern Ursachen

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310 IQ selbstmörderischer Absicht haben sich 18 Personen (im Vorjahre 11) vor dem herannahenden Zug auf die Schienen gelegt und sind sämtlich getötet worden.

Bei den Hülfsa r b e i t e n des E i s e n b a h n b e t r i e b e » (innerer Betriebs -- Bahnunterhaltungs-Werkstätten -- etc. Dienst) wurden : 1898.

1897.

Tötungen . . . .

3 Verletzungen . . 1861

4 1943

gemeldet.

IV. Dampfschiffe.

Mit dem l. Juni 1898 war der Termin abgelaufen, bis 2111 welchem alle unter der Kontrolle des Bundes stehenden Schiffe den Bestimmungen der Verordnung vom 18. Februar 1896 entsprechend herzurichten waren. Diesen Bestimmungen ist im allgemeinen nachgekommen worden, und nur in einzelnen Fällen waren wir genötigt, eine Verlängerung des Termins eintreten zu lassen. Immerhin entsprachen zu Ende des Berichtsjahres alle Schiffe, soweit dieselben im Dienste stunden, der neuen Verordnung.

In dem Verhältnisse, wie die Schiffe die nötigen Verbesserungen und Ergänzungen erfahren haben, wurden für dieselben an Stelle der provisorischen Betriebsbewilligungen, beziehungsweise der abgelaufenen kantonalen Urkunden, n e u e z e i t l i c h u n b e s c h r ä n k t e B e w i l l i g u n g e n ausgestellt.

Außerdem wurden 23 B e w i l l i g u n g e n für n e u e , beziehungsweise neu unter die eidgenössische Kontrolle gestellte S c h i f f e ausgefertigt, während von den erteilten Bewilligungen 11 dahinfielen. Am Schlüsse des Berichtsjahres waren 7 Gesuche noch nicht erledigt.

Die Zahl der zu Ende des Jahres 1898 zu T r a n s p o r t e n zu gewerblichen Zwecken auf den schweizerischen Gewässern e r m ä c h t i g t e n Schiffe betrug im ganzen 179. Davon sind: 96 Dampfschiffe für Personen- und Gütertransport, 5 ,, nur für den Gütertransport, 9 ,, für den Schleppdienst, 23 Petrol-, Benzin- und Naphthamotorschiffe nur für den Personentransport, 4 Petrol-, Benzin- und Naphthamotorschiffe für den Personenund Gütertransport,

311

41 Petrol-, Benzin- und Naphthamotorschiffe für den Gütertransport, l Accumulatorenboot für den Personentransport.

Außerdem sind der hierseitigen Kontrolle noch 16 Schiffe unterstellt, welche zur Zeit keine Betriebsbewilligung haben, weil sie vorübergehend nicht verwendet werden.

An einer Anzahl Dampfschiffe wurden durchgreifende Umbauten vorgenommen und bei 4 Schiffen die K e s s e l e r n e u e r t .

Die Ü b e r w a c h u n g der S c h i f f e wurde in üblicher Weise ausgeübt, und es fanden, abgesehen von gelegentlichen Inspektionen, statt : 197 äußere Untersuchungen von Dampfschiffen, 113 innere Untersuchungen von Dampfschiffen, 142 Untersuchungen von Motorschiffen aller Art.

Von den Dampfschiffuntersuchungen konnten 34 auf Stapel in den Werften vorgenommen werden, wobei jeweilen die Schiffsschale außen und innen gründlich untersucht wurde.

Wie schon früher bemerkt, wird die Ü b e r w a c h u n g d e r S c h i f f s k e s s e l vom Schweizerischen Verein von Dampfkesselbesitzern ausgeübt, und es wohnen unsere Organe den von den Kesselinspektoren vorgenommenen Proben und Untersuchungen nur gelegentlich und bei besondern Verhältnissen bei.

Die L a n d u n g s e i n r i c h t u n g e n , welche von den konzessionierten Unternehmungen benutzt werden, wurden von unsero Organen regelmäßig untersucht, und es gaben dieselben an verschiedenen Orten zu Aussetzungen Anlaß. Die Schiffahrtsgesellschaften glauben, ihre Unterhaltungspflicht vielfach auf Dritte abladen zu können und das Ihrige gethan zu haben, wenn sie den Ersteller des Steges (Gemeinden oder Private) auf unsere Aussetzungen aufmerksam gemacht haben. Wir konnten diese Ansicht nicht teilen, indem die Schiffahrtsunternehmungen laut Art. 60 der Dampfschiffverordnung mit der Konzession auch die Verpflichtung übernehmen, an den in der Konzessionsurkunde angeführten, für den regelmäßigen Personenverkehr bestimmten Haltestellen solid gebaute Landungsbrücken zu errichten und dieselben selbstverständlich auch entsprechend zu unterhalten.

Die erstmalig nur für eine Dauer von 2 Jahren erteilten K o n z e s s i o n e n für den regelmäßigen und periodischen Transport von Personen mit Dampfschiffen sind im abgelaufenen Jahre alle erneuert worden und bleiben nun, gemäß der Verordnung vorn 18. Februar 1896, für weitere 5 Jahre in Kraft.

312

Die Nordostbahn hat sich das Recht gewahrt, mit dem 1. Oktober 1899 den Betrieb der Dampfschiffe auf dem Zürichsee einstellen zu dürfen.

Die seiner Zeit dem Hr. Cordey, Jachtbauer in Lausanne, erteilte Konzession wurde infolge Verzichtleistung nicht erneuert.

Gesuche um neue Dampfschiffkonzessionen sind keine eingereicht worden.

Bei der neuen Konzessionserteüung wurde festgesetzt, daß die in den dermalen genehmigten T a r i f e n enthaltenen normalen Sätze die M a x i m al t a x e n bilden, deren Erhöhung vom Bundesrate nur den mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfenden Unternehmungen bewilligt wird. Es wurden sodann auch Bestimmungen festgesetzt betreffend Fahrpreisermäßigungen, Armentransporte und Handgepäck.

Die von den Kantonen zu erlassenden V o r 9 c h r i f t e n ü b e r F a h r o r d n u n g u n d S c h i f f s p o l i z e i (einschließlich Signal-und Hafenordnung) sind für den Vierwaldstättersee und den Zürichsee nunmehr aufgestellt, jedoch noch nicht in allen Kantonen in Kraft gesetzt. Betreffend den Genfersee und Bodensee verweisen wir auf das an anderer Stelle Gesagte. Auf dem Luganersee und LängenSee bestellen noch keine kantonalen Vorschriften über diesen Gegenstand, und wir sind trotz wiederholter Anfrage ohne jede Mitteilung über den Stand dieser Angelegenheit, geblieben. Es wird sich empfehlen, hier, wie auf dem Bodensee und Genfersee, eine internationale Vereinbarung anzustreben.

Über die Dampfschiffe und andere mit Motoren versehene Schiffe, welche auf den schweizerischen Gewässern zu Transporten zu gewerblichen Zwecken ermächtigt sind, ist für den Bestand am Ende des Berichtsjahres eine S t a t i s t i k ausgearbeitet und gedruckt worden. Dieselbe enthält, in 7 Tabellen übersichtlich und nach Gewässern geordnet, die hauptsächlichsten Angaben über diese Schiffe und deren Maschinen.

Beim D a m p f s c h i f f b e t r i e b sind laut den beim Departement eingegangenen Mitteilungen keine Passagiere verunglückt, dagegen sind 31 Schiffsbedienstete (im Vorjahre 38) verletzt worden, und der Insasse eines Ruderbootes fand den Tod in den Wellen infolge Kollision des Bootes mit einem Dampfschiffe. Als weitere Unfälle sind anzuführen : ein Zusammenstoß zweier Motorboote im Hafen von Genf, die Kollision einer sogenannten Schwalbe mit einem Schleppschiff auf dem Zürichsee und das Auffahren eines N.-O.-B.Dampfbootes im Nebel bei Romanshorn, sowie der Untergang des Schiffes ,,Helvetia" in der Sturmnacht des 2S./29. November auf

313 dem Luganersee und die gleichzeitige erhebliche Beschädigung des Dampfbootes ,,Milano".

Bei den H ü l f s a r b e i t e n des B e t r i e b e s wurden 32 Personen (im Vorjahre 30) verletzt.

D. Administrative Kontrolle.

I. Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen.

Nachdem das Bundesgesetz betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen vom 15. Oktober 1897 in der Volksabstimmung vom 20. Februar 1898 angenommen worden war, hatte sich die administrative Abteilung des Eisenbahndeparlement.es in erster Linie mit den auf den Rückkauf sich beziehenden Fragen zu beschäftigen. Wir berichten Ihnen daher hier im Zusammenhange über diese Angelegenheiten.

a. Grundsätze für die Berechnung des konzessionsgemäßen Reinertrages und des Anlagekapitales der schweizerischen Hauptbahnen.

Wir haben Ihnen schon im letztjährigen Berichte mitgeteilt, daß die Verhandlungen mit den Bahnverwaltungen betreffend eine Verständigung über die Begriffe des konzessioosgemäßen Reinertrages und des Anlagekapitales zu keinem Resultat geführt haben.

Der Bundesrat faßte daher gemäß Art. 20 des Rechnungsgesetzes die im Bundesblatte enthaltenen Beschlüsse vom 3. Dezember 1897 betreffend die Schweizerische Centralbahn, vom 16. Dezember betreffend die Vereinigten Schweizerbahnen und die Gotthardbahn, vom 23. Dezember betreffend die Jura-Simplon-Bahn und vom 11. Januar 1898 betreffend die schweizerische Nordostbahn.

Gegen alle diese Beschlüsse ist von den Bahngesellschaften der Rekurs an das Bundesgericht ergriffen worden. Die Vertretung des Bundes in diesen fünf Rekursstreiten haben wir Herrn Ständerat Dr. Paul Scherrer, Advokat in Basel, übertragen. Der Schriftenwechsel in allen Fällen ist im September 1898 abgeschlossen worden.

In dem zuerst behandelten Rekursfalle der Centralbahn fand am 30. September ein Rechtstag statt, bei welchem von den Parteien über verschiedene Punkte näherer Aufschluß erteilt und untergeordnete Differenzen redaktioneller Natur erledigt wurden.

Die Verhandlungen vor Bundesgericht dauerten vom 18. bis zum

314

21. Januar 1899; über dessen Entscheid teilen wir, der nächstjährigen Berichterstattung vorgreifend, mit, daß das gerichtliche Urteil hinsichtlich der streitigen Punkte über den ,,Reinertrag* die Auffassung der Bundesbehörden im wesentlichen gutgeheißen hat.

So wurde entgegen den Anträgen der Bahnverwaltung entschieden, daß in der zehnjährigen Rechnungsperiode die Rücklagen für Erneuerungszwecke, beziehungsweise für Wertabgänge im Sinne dea Rechnungsgesetzes voll zu berechnen und den Betriebsausgaben beizufügen sind ; daß die Anleihenszinse nicht zu den Betriebsausgaben gehören und somit der Reinertrag auf Grund des Ertrages des Transportgeschäftes auf den abzutretenden Bahnlinien und nicht etwa gemäß dem Ertrage des Aktienkapitals zu ermitteln ist; ferner, daß der durchschnittliche zehnjährige Reinertrag nicht unter Rücksichtnahme auf den jährlichen Stand des verwendeten Anlagekapitals und speciell auf dessen Höhe Ende 1897, sondern einfach durch Summation der jährlichen Überschüsse der ßetriebsrechnung und Division dieser Summe durch 10 zu berechnen ist. Die von der Centralbahn vereinbarungsgemäß an die Jura-Simplon-Bahn geleisteten Unfallentschädigungen für die Haftpflichtfälle von Mönchenstein und Zollikofen sind wie Versicherungsprämien als Betriebsausgaben der Centralbahn zu betrachten. Dagegen können gemäß dem Autrag der Centralbahn Zinseinnahrnen auf den Betriebsüberschüssen bis Ende des Betriebsjahres den Betriebseinnahmen beigefügt werden. Im übrigen wird auf das später erscheinende schriftliche Urteil verwiesen.

Auf die Entscheidung über den Begriff des ,,Anlagekapitals"1 wurde im Falle der Centralbahn nicht eingetreten, weil für dieselbe kein rechtliches Interesse vorliegt, da deren Rückkaufssumme auf Grund des Reinertrages zu bestimmen sein wird.

Das Bundesgericht ist auch auf die Frage betreffend die ,,Abzüge von der Ruckkaufsentschädigung" nicht eingetreten mit der Begründung, es sei dieselbe nach dem civilrechtlichen Verfahren gemäß Art. 21 des Rechnungsgesetzes zu behandeln und daher erst beim Vollzug des Rückkaufes zu entscheiden.

Die Behandlung der Rekurse der vier ändern Hauptbahnen wird in nächster Zeit erfolgen. Soweit dieselben bezüglich der Bildung des Reinertrages analoge Differenzpunkte aufweisen, wie derjenige der Centralbahn, ist das gefällte Urteil für deren
Entscheidung als maßgebend anzusehen.

b. Ankündigung des konzessionsgemäßen Ruckkaufes.

1. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Rückkaufsgesetzes mußte der Bundesrat zur Rückkaufsanmeldung gegenüber der

315 schweizerischen N o r d o s t b a h n grundsätzlich Stellung nehmen, da der Ankündigungstermin für einzelne Linien derselben schon auf den 25. Februar 1898 bestimmt war. Wie wir Ihnen im letzten Bericht mitgeteilt haben, hatten nämlich die seit Jahren über die Z u s a m m e n l e g u n g d e r e i n z e l n e n K o n z e s s i o n e n geführten Verhandlungen zu keinem Resultate geführt. Die Bestrebungen auf Vereinigung des gesamten Nordostbahnnetzes zu einem einheitlichen Rückkaufsobjekte mußten aufgegeben werden, weil die von der Bahnverwaltung eingereichten Vorschläge sich für den Bund als durchaus unannehmbar erwiesen. Der Bundesrat faßte daher am 22. Februar 1898 gemäß Bericht und Antrag des Eisenbahndepartements folgenden mit der einläßlichen Begründung im Bundesblatte mitgeteilten Beschluß : ,,I. Die von der Direktion der schweizerischen Nordostbahn mit Schreiben vom 28. Dezember 1896 eingereichten sektionsweisen Rechnungen über den Reinertrag und das Anlagekapital der Linien der schweizerischen Nordostbahn werden als den Anforderungen des Rechnungsgesetzes nicht entsprechend zurückgewiesen, und die Direktion der schweizerischen Nordostbahn wird eingeladen, sektionsweise Ertragsrechnungeu für jede einzelne Bahnstrecke, für welche eine besondere Konzession besteht, bis Ende des Jahres 1898 einzureichen, welche Ertragsrechnungen die wirklichen Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Bahnstrecken enthalten. Dabei behält sich der Bundesrat ausdrücklich vor, die in Art. 18 und 19 des Rechnungsgesetzes vom 27. März 1896 vorgesehenen Maßnahmen zu treffen, falls dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden sollte II. Von einer zwangsweisen Zusammenlegung der einzelnen Linien der Nordostbahn im Sinne des Art. 3, Absatz 3, des Rechnungsgesetzes wird Umgang genommen.

III. Der konzessionsgemäße Rückkauf wird der schweizerischen Nordostbahngesellschaft nur bezüglich folgender Bahnlinien angekündigt : 1. Winterthur-Etzweilen-Ramsen (Schweizergrenze gegen Singen), Etzweilen-Konstanz und Etnmishofen-Kreuzlingen vor dem 25. Februar 1898; 2. Romanahorn - Winterthur - Zürich - Aarau, Rorschach - Konstanz und Turgi-Waldshut vor dem 30. April 1898; 3. Winterthur-Sehaffhausen vor dem 30. April 1898; 4. Eglisau-Neuhausen vor dem 30. April 1900 ; 5. Bötzbergbahn, hälftiger Anteil, vor dem 7. Juni 1898; 6. Koblenz-Stein, hälftiger Anteil, vor dem 20. Dezember 1898 ; 7. Winterthur-Bülach-Eglisau-Weiach und Weiach-Koblenz vor dem 21. Dezember 1898;

316 8. Niederglatt -Otelfingen und Otelfingen -Wetlingen vor dem 22. Dezember 1898; 9. Zürich-Richtersweil vor dem 19. Juli 1899; 10. Richtersweil - Ziegelbrücke und Ziegelbrücke - Näfels - (Glarus) vor dem 31. Januar 1900; 11. Aargauische Südbahn, hälftiger Anteil, für die Strecken in den Kantonen Zug und Luzern vor dem 2. Mai 1898 und für die Strecken in den Kantonen Aargau und Schwyz vor dem 30. April 1904.

IV. Auf die Ankündigung des konzessionsgemäßen Rückkaufes gegenüber den ändern Linien der schweizerischen Nordostbahn wird für einmal verzichtet."

Gemäß Ziffer I dieser Schlußnahme legte die Direktion der Nordostbahn neue einläßliche Normen für die Sektionseinteilung und für die Zerlegung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor.

Dieselben wurden, nachdem längere Verhandlungen vorausgegangen und mehrfache Abänderungen vorgenommen worden waren, als sachgemäß befunden und daher vom Bundesrate am 13. August 1898 genehmigt. Der bezügliche Beschluß mit Begründung ist im Bundesblatte mitgeteilt worden. Auf Ende 1898 gingen dann die ersten, das Jahr 1894 betreffenden, auf Grund dieser Normen erstellten, sektionsweisen Rechnungen ein ; für die übrigen neun Jahre ist die Vorlagefrist bis Ende 1899 ausgedehnt worden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reinertrag und Anlagekapital der zum Rückkauf gekündeten Nordostbahnlinien festgestellt werden können.

In Vollziehung der Ziffer III des oben genannten Beschlusses haben wir sodann der schweizerischen Nordostbahn den konzessionsgemäßen Rückkauf angekündigt : 1. mit Zuschrift vom 22. Februar 1898 für die Linien Winterthur-Singen und Etzweilen-Konstanz auf den 26. Februar 1903; 2. mit Zuschrift vom 19.April 1898 für das Stammnetz (Wöschnau-Aarau-Zürich-Winterthur-Romanshorn-Rorschach mit TurgiWaldshut) und Winterthur-Schaffhausen auf den 1.Mai 1903, für den Anteil der Nordostbahn an der aargauischen Südbahn auf den 3. Mai 1903 und für den Anteil derselben an der Bötzbergbahn auf den 8. Juni 1903; 3. mit Zuschrift vom 2. Dezember 1898 für die Linie WinterthurKoblenz auf den 22. Dezember 1903, für Niederglatt-OtelfingenWettingen auf den 23. Dezember 1903 und für den Anteil der Nordostbahn an der Linie Koblenz-Stein auf den 2t. Dezember 1903.

Wir haben nicht unterlassen, der Regierung des G r o ß h e r z o g t u m s B a d e n von der erfolgten Kündigung Kenntnis zu geben,

317 soweit es sich um Linien handelt, deren Endstück auf badischem Gebiet liegt. Mit Zuschrift vom 2. November 1898 hat uns das großherzoglich badische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten geantwortet, daß bei der großherzoglichen Regierung gegen den Eintritt der schweizerischen Eidgenossenschaft an Stelle der Nordostbahngesellschaft in die mit Baden bestehenden Vertragsverhältnisse bezüglich der betreffenden Bahnlinien Bedenken nicht obwalten; wenn der Zeitpunkt der Übernahme derselben durch die schweizerische Eidgenossenschaft näher herangerückt sein werde, sehe das Ministerium weiterer Mitteilung entgegen, um wegen Übertragung der erteilten Konzession auf die Eidgenossenschaft das Erforderliche vorzukehren.

2. Mit Zuschriften vom 19. April 1898 haben wir gemäß Bundesratsbeschluß vorn gleichen Datum den konzessionsgemäßen Rückkauf für das gesamte Bahnnetz angekündigt: der S c h w e i z e r i s c h e n Centralbahn und den V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n und zwar auf den 1. Mai 1903.

c. Finanzierung des Rückkaufes.

Im Einvernehmen mit dem Finanzdepartement hat das Eisenbahndepartement es für zweckmäßig erachlet, die für die Verstaat lichung der schweizerischen Hauptbahnen in Betracht fallenden wichtigen finanziellen Maßnahmen durch eioe Kommission von Sachverständigen begutachten zu lassen.- In diese Kommission wurden gewählt die Herren : G. Ador, Nationalrat in Genf; Arbenz, Direktor der Kantonalbank in Zürich; K. von Arx, Ständerat in Ölten; Dr. C. CramerFrey, Nationalrat in Zürich; Dr. E. Escher, gew. Direktionspräsident der Nordostbahn in Zürich ; J. Hirter, Nationalrat in Bern ; Dr. A. Hoffmann, Ständerat in St. Gallen; E. Isler, Ständerat in Aarau ; J. J. Keel, Nationalrat in St. Gallen ; Paccaud, Direktor der Waadtländer Kantonalbank in Lausanne; Schäfer, Direktor der Kantonalbank in Chur; J. Schmid-Ronca, gew. Ständerat in Luzern; Dr. Paul Speiser, gew. Nationalrat in Basel ; Spühler, Direktor der schweizerischen Kreditanstalt in Zürich ; Ch. E. Tissot, Nationalrat in Locle ; Pl. Weissenbach, Direktor der administrativen Abteilung des Eisenbahndepartements in Bern.

Diese Kommission, an deren Beratungen jeweilen der Chef des Finanzdepartementes teilnehmen wird, wurde auf den 10. Juni einberufen, um sich über den Type der für Beschaffung der Rückkaufsentschädigungen eventuell auszugebenden Titel und über eine

318

Anregung betreffend eine von der Nordostbahn beabsichtigte Konversion eines Teiles ihrer Anleihen auszusprechen, Da beiden Gegenständen für einmal keine weitere Folge gegeben wurde, nehmen wir von näheren Mitteilungen Umgang.

d. Tarifwesen der Bundesbahnen.

Gemäß Rückkaufsgesetz sind die allgemeinen Grundsätze für die Tarifbildung der Bundesbahnen durch ein Bundesgesetz festzustellen. Damit für die Behandlung dieser wichtigen Sache der Bundesbahnverwaltung die erforderliche Zeit zur Verfügung stehe und die interessierten Kreise in der Lage seien, sich rechtzeitig über die Absichten der Bundesbehörden zu orientieren und bezügliche Wünsche geltend zu machen, hat das Eisenbahndepartement den Entwurf eines bezüglichen Bundesgesetzes bearbeitet, durch eine engere Expertenkommission begutachten lassen und dem Schweiz.

Handels- und Industrieverein, dem Schweiz. Gewerbeverein, dem schweizerischen Bauernverband und dem schweizerischen Eisenbahnverband, sowie auf seinen Wunsch auch dem Schweiz. Verkehrsverein zur Vernehmlassung mitgeteilt. Erst nach erfolgter Rückäußerung dieser Verbände wird die Vorlage an den Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung stattfinden.

e. Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz.

Das Rückkaufsgesetz vom 15. Oktober 1897 bestimmt, daß der Bundesrat eine Vollziehungsverordnung zu demselben zu erlassen habe, welche Bestimmungen aufstellt über die Einteilung des Bahnnetzes der Bundesbahnen, die nähere Organisation der Bundesbahnverwaltung, das Rechnungswesen der Bundesbahnen, die Disciplinarbefugnisse und das Freikartenwesen. Die Vorarbeiten für diese Vollziehungsverordnung sind vom Eisenbahndepartement vorgenommen und es ist ein bezüglicher erster Entwurf abgefaßt worden.

f, Simplonbahn.

Gemäß Art. 49 des Rückkaufsgesetzes hat der Bund nach der Verstaatlichung der Jura-Simplon-Bahn in deren Verpflichtungen bezüglich der Ausführung des S i m p l o n d u r c h s t i c h s einzutreten. Dieses Unternehmen konnte im Berichtsjahre aus dem Stadium der bereits Jahrzehnte dauernden Vorbereitungen in dasjenige der Verwirklichung übergeführt werden.

Im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung hat der Bundesrat die Bestrebungen eines Konsortiums der Kantonalbanken von

319 Waadt, Bern, Zürich, Solothurn und Neuenburg unterstützt, welches der Jura-Simplon-Bahngesellsehaft für den Fall der Annahme des Rückkaufsgesetzes ein Anleihen von 60 Millionen Franken zürn Zwecke der Ausführung des Simplondurchstiches angeboten hatte, so daß bereits Ende Dezember 1897 der bekannte Anleihensvertrag zwischen dem Konsortium und der Direktion der Bahngesellschaft zu stände kam. Die Bundesversammlung hat diese Unterstützung gutgeheißen und durch Bundesbeschluß vom 19. April 1898 den Bundesrat ermächtigt, namens des Bundes die in Artikel 2 des Anleihensvertrages vorgesehene Garantie für Verzinsung und Rückzahlung des Anleiheus zu übernehmen, sobald die Genehmigung der Planvorlagen und des Finanzausweises durch den Bundesrat erfolgt sein werde.

Als die verschiedenen italienischen und schweizerischen Subventionen ais gesichert betrachtet werden konnten, von denen namentlich einige der ersteren, und unter diesen hauptsächlich diejenigen der Stadt und Provinz Genua, mehrfache Schwierigkeiten verursacht und zu wiederholten Bemühungen unserer Gesandtschaft in Rom Anlaß gegeben hatten, kam am BÖ. Juni der Bundesbeschluß zu stände, welcher den Simplonkantonen Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf die durch die Bundesgesetze vom 22. August 1879 und vom 27. April 1887 zugesicherte Bundessubvention im Betrage von 4 Va Millionen Franken bewilligte.

Nun befand sich die Jura-Simplon-Bahngesellschaft in der Lage, den Finanzausweis zu leisten, und da auch die Planvorlagen vom Bundesrate genehmigt werden konnten, so hat der Bundesrat durch Beschluß vom 14. Juli 1898, in Ausführung des Bundesbeschlusses vom 19. April 1898 und gemäß der ihm durch letzteren erteilten Ermächtigung, namens des Bundes die Übernahme der Garantie für Verzinsung und Rückzahlung des Anleihens ausgesprochen.

Am 28. Juli erfolgte sodann in Bern zwischen dem italienischen Gesandten und dem Bundespräsidenten der Austausch der Ratifikationsurkunden für den am 25. November 1895 abgeschlossenen, von Italien am 23. Juni 1898, von der Schweiz am 21. Dezember 1896/27.Juli 1898 ratifizierten Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von Brig nach Domodossola.

Am 13. August gab die Jura-Simplon-Bahngesellschaft gegenüber der Bauunternehmung Brandt,
Brandau und Cie. die Erklärung ab, daß der am 15. April 1898 zwischen ihrer Direktion und der genannten Firma abgeschlossene Bauvertrag in Kraft getreten sei, und stellte zugleich der letzteren das zum Beginne der Bauarbeiten erforderliche Terrain zu beiden Seiten des Simplontunnels

320

zur Verfügung. Die Baufirma erklärte sich mit dem Inkrafttreten des Vertrages einverstanden und nahm die Arbeiten sofort an die Hand. Über den Fortgang derselben bis zu Ende des Berichtsjahres verweisen wir auf die Mitteilungen unter C. Technische Kontrolle.

Die Einzahlung des ersten Fünftels der Subveutionsgelder wurde von der Jura-Simplon-Bahngesellschaft auf den 15. September angeordnet. Die Einkassierung besorgte für die schweizerischen Subventionen das Finanzdepartement, für die italienischen die Banca Commerciale Italiana in Mailand.

Schließlich ist noch zu erwähnen die Mitwirkung des Bundesrates bei der im August zum Abschluß gekommenen definitiven Feststellung des Prospektes für die Emission des Simplonanleihens und des Textes für die Obligationen desselben. Am 6. September erfolgte die Zeichnung der ersten Teilemission im Betrage von 20 Millionen Franken.

Im übrigen verweisen wir auf die Auseinandersetzungen in unsero Botschaften betreffend Übernahme der Garantie für das Simplonanleihen der Jura-Simplon-Bahngesellschaft durch den Bund, vom 18. März 1898, und betreffend die Subvention des Bundes finden Simplondurchstich, vom 3. Juni 1898.

g. Schmalspurbahnnetz in Graubünden.

Nur in indirektem Zusammenhange mit dem Rückkaufe steht die Subventionierung des Schmalspurbahnnetzes des Kantons Graubünden. Schon im Juni 1897 hatte dessen Regierung unter Vorlegung eines ausführlichen Memorials beim Bundesrate das Gesuch gestellt, es möchte dem Kanton Graubünden, in Anbetracht der dort herrschenden Ausnahmeverhältnisse, welche die Aufbringung der zum Bau von Eisenbahnen erforderlichen Geldmittel äußerst schwierig gestalten, eine angemessene Bundessubvention zum Zwecke der Herstellung eines bündnerischen Schmalspurbahnnetzea gewährt werden.

Nach eingehender Prüfung der Angelegenheit durch das Finanzdepartement, das Militärdepartement und das Eisenbahndepartement hat der Bundesrat durch Botschaft vom 12. April der Bundesversammlung einläßlich über die Angelegenheit berichtet und in einem Berichte.vom 27. Mai über zwei nachträglich eingegangene Eingaben referiert.

Mit Bundesbeschluß vom 30. Juni 1898 ist dem Kanton Graubünden eine Subvention von acht Millionen Franken in Aktien

321

II. Ranges für den Ausbau des Schmalspurbahnuetzes in Graubünden bewilligt worden.

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen war, wurde dieser Subventionsbeschluß am 4. November in Kraft gesetzt.

Die erste Rate der Subvention, im Betrage von 2 Millionen Franken, ist gemäß Bundesbeschluß vom 30. Juni 1898 aus dem Überschuß der eidgenössischen Staatsrechnung von 1897 ausgeschieden worden.

h. Verschiedenes.

Durch Bundesbeschluß vom 18. Dezember 1897 war der Bundesrat ermächtigt worden, die Erklärung abzugeben, daß finden Fall des Rückkaufes der Centralbahn auf den nächsten Termin (1. Mai 1903) der Bund in die von der Schweizerischen Centralbahn durch das Übereinkommen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Baselstadt und dem Direktorium der Schweizerischen Centralbahn betreffend die Verlegung der Elsässerlinic und den Bau einer Güterstation zu St. Johann in Basel vom 31. Juli 1897 übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfange und ohne Belastung der Schweizerischen Centralbahn eintreten werde, unter der Bedingung, daß die von der Schweizerischen Centralbabn über die Verpachtung der neuen Elsässerlinie und über die Mitbenützung der Güterstation zu St. Johann mit den Reichseisenbahnen in ElsaßLothringen und den anderen den Bahnhof Basel mitbenutzenden Bahnen abzuschließenden Verträge dem Bundesrate zur Genehmigung vorzulegen seien. Nachdem das Rückkaufsgesetz angenommen worden und die Referendurnsfrist für den genannten Bundesbeschluß abgelaufen war, ist derselbe in Kraft gesetzt worden.

Das Eisenbahndepartement ist mehrfach um Auskunft über Angelegenheiten angegangen worden, deren Ordnung in die Kompetenz der künftigen Bundesbahnverwaltung fällt; es wurde jeweilen darauf hingewiesen, daß dem Bundesrat nicht zustehe, Entscheide zu treffen, welche in den Geschäftskreis der Organe der künftigen Buudesbahnverwaltung gehören.

Es mußten auch Gesuche abgelehnt werden, welche die finanzielle Unterstützung an sich berechtigter Bestrebungen durch den Bund als künftigen Eigentümer der Bundesbahnen verlangten. Solange der Bund die zu verstaatlichenden Bahnen nicht übernommen hat und daher keine Einnahmen aus dem Eisenbahnverkehr bezieht, ist er auch nicht in der Lage, Ausgaben zur Hebung desselben zu bewilligen. In diesem Sinne wurde ein Gesuch des Verbandes S c h w e i z e r i s c h e r V e r k e h r s v e r e i n e um Unterstützung der P r o p a Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

21

322 g a n d a in d e n V e r e i n i g t e n S t a a t e n N o r d a m e r i k as filr dea Besuch der Schweiz und ein solches des S c h w e i z . Ei s en b a h n v e r b a n d e s u m Unterstützung der Verbreitun°- eines R e k l a m e t a b l e a u s für den Fremdenverkehr im Auslande behandelt.

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II. Tarif- und Transportwesen.

a. Tarifwesen.

Wie wir im letztjährigen Geschäftsbericht angenommen hatten, beschäftigte uns die B e r e i n i g u n g der d i r e k t e n s c h w e i z e r i schen, sowie der d i r e k t e n T a r i f e mit dem A u s l a n d e während des ganzen Jahres 1898. Diese Arbeiten sind auch heute noch nicht abgeschlossea, obwohl wir die schweizerischen Verwaltungen mit Kreisschreiben vom 14. Mai 1898 speciell auf die Notwendigkeit einer raschern Erledigung der auf das Tarif- und Transportwesen bezüglichen Fragen aufmerksam gemacht und sie eingeladen haben, ihrerseits alles anzuwenden, um die Behandlung dieser Geschäfte möglichst zu beschleunigen. Wenn sich namentlich im Verkehr mit dem Auslande vielfach geradezu entgegengesetzte Interessen der schweizerischen Verwaltungen kundgeben, die erschwerend auf die Lösung der sich ergebenden Anstände über Tarifbildung und Verkehrsleitung einwirken, so muß auch darauf hingewiesen werden, daß io einer großen Zahl von Fällen die Verzögerungen in der Ausgabe der neuen Tarife etc. nicht von unsern, sondern von den ausländischen Verwaltungen herrühren und daß dio schweizerischen Verwaltungen oft zur Behebung derselben wenig oder nichts beizutragen vermögen. Wir werden auch in Zukunft wie bisanhin nichts unterlassen, was den Abschluß der aus dem Jahre 1897 herrührenden Umrechnungsarbeiten fördern kann. Es darf hierbei aber nicht übersehen werden, daß das Tarifwesen nie stille steht, und daß immer wieder Verhältnisse eintreten, welche die Umarbeitung einer größern oder geringern Anzahl von Tarifen nach sich ziehen. Wir erinnern diesfalls nur an die auf 1. Oktober 1898 in Deutschland erfolgte Einführung eines neuen Stückguttarifes, welcher die Richtigstellung sämtlicher direkten Tarife mit den deutschen Bahnen und derjenigen im Transit über dieselben notwendig macht und die Ausgabe der bereits fertiggestellten neuen Tarife wegen der notwendigen Umarbeitung verhindert.

Mit Bezug auf einzelne wichtigere Vorkommnisse auf dem Gebiete des Personen- und Gütertarifwesens verweisen wir auf die nachfolgenden Ausführungen und bemerken hier nur, daß allgemeine Änderungen grundsätzlicher Natur nicht vorgekommen sind.

323

Personentarife. An Stelle des im Jahre 1891 eingeführten Tarifes für die Beförderung von Personen im Abonnement mit halben Billetten ist auf den t. Juni 1898 ein Tarif für die Beförderung von Personen mit G e n e r a l a b o n n e m e n t s getreten, der dem Publikum gegen Zahlung eines bestimmten, nach Wagenklasse und Gültigkeitsdauer verschiedenen Betrages die freie Befahrung dei- sämtlichen dem Tarife unterstellten Linien während 15 Tagen, einem Monat, 3, 6 und 12 Monaten gestattet. Dieser Tarif hat bereits im ersten Halbjahr großen Anklang gefunden und wird namentlich von Geschäfts- und .Vergnügungsreisenden gerne benutzt.

Veranlaßt durch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der gewöhnlichen Retourbillette, worüber wir im Abschnitt über Transportwesen berichten werden, haben die Verwaltungen beschlossen, auch die Gültigkeitsdauer der R e t o u r b i l l e t t e für G e s e l l s c h a f t s und S c h u l f a h r t e n in analoger Weise zu erhöhen.

Für die Beförderung von E x p r e ß g u t ist auf 1. Januar 1899 ein neues Reglement in Kraft getreten, wodurch der Anwendungskreis desselben eine namhafte Erweiterung erfahren hat.

Neuausgaben mit teilweiser gründlicher Umarbeitung haben die T a r i f e für die Beförderung von P e r s o n e n im A b o n n e m e n t auf der J u r a - S i m p l o n - B a h n und auf den V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n erfahren.

Auf der T öß thal b a h n ist auf 1. Februar 1898 ein A b o n n e m e n t s t a r i f für A r b e i t e r in Kraft getreten, dessen Taxen für 25 Hin- und Rückfahrten pro Monat betragen: l--10 km. . . . 50 Cts. pro km.

11 km. und mehr . 25 ,, ,, ,, Gütertarife. Zu den allgemeinen schweizerischen T a r i f v o r S c h r i f t e n nebst G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n ist auf 1. Januar 1899 ein Nachtrag I in Kraft getreten, durch welchen zahlreiche Änderungen, die zum Teil bereits auf dem Instruktionswege eingeführt worden waren, tarifmäßig durchgeführt wurden.

Zu zahlreichen Verhandlungen mit den beteiligten Verwaltungen gaben die Entwürfe zu neuen Tarifvorschriften nebst Güterk l a s s i f i k a t i o n für den direkten Verkehr mit I t a l i e n , D e u t s c h l a n d und Ö s t e r r e i c h - U n g a r n Veranlassung. Während im Verkehr mit Italien die Tarifierung diesseits und jenseits der Grenze» eine andere,
dem jeweiligen internen Tarifsystem möglichst angepaßte ist, und im Verkehr mit Österreich-Ungarn eine direkte Tarifierung wenigstens für eine Anzahl Güter erreichbar wurde, konnte im Verkehr mit Deutschland wegen der bis auf ganz wenige Punkte gleichen Vorschriften eine fast vollständige direkte

324

Tarifierung vorgenommen werden, was den Wert direkter Tarife wesentlich erhöht und den Güteraustausch ganz bedeutend erleichtert.

Der a l l g e m e i n e A u s n a h m e t a r i f Nr. 10 für dea Transport von Flüssigkeiten ia R e s e r v o i r w a g e n ist auf 15. Oktober 1898 neu erstellt worden.

Hierdurch veranlaßt, gelangte auf 15. Dezember 1898 ein Nachtrag I zum allgemeinen N e b e n g e b ü h r e n t a r i f zur Ausgabe, der neben einer Neubeordnung des Bezuges der Verspätungsgebühren für Reservoirwagen auch die Gebühren für das Verbringen von Eil- und Frachtgütern von den Eil- und Frachtgutschuppen behufs Vornahme der Zollrevision in die auf einzelnen Hauptbahnhöfen eingerichteten Zolllokale für Reisendengepäck enthält.

Für die Beförderung von f e u c h t e m H o l z s t o f f , H o l z z e l l s t o f f , S t r o h s t o f f und S t r o h z e l l s t o f f mit mehr als 40 °/o Wassergehalt ist am 1. November ein allgemeiner Ausnahmetarif in Kraft getreten, der für derartige Sendungen ab den hierfür in Betracht fallenden binnenschweizerischen Stationen die Taxen des Special tarifes III gewährt.

Die Güterklassiflkation der A u s n a h m e t a r i f e für S t e i n e , welche im Gegensatz zu dea Taxen für die sämtlichen Normalspurbahnen einheitlich ist, hat mehrfache Ergänzungen und Berichtigungen erfahren. Wir erwähnen diesfalls nur die Aufnahme folgender Artikel unter die Güter der Serie I : ,,Schieferplatten von mindestens 20 mm. Dicke zu Bauzwecken ab den Schiefergrubenstationen1* und ,,ungemahlene Hochofenschlacken1*1.

Die N e u e n b u r g e r J u r a b a h n hat im Berichtsjahr eine wesentliche Reduktion ihrer Gütertaxen dadurch eintreten lassen, daß sie den bisherigen allgemeinen Distanzzuschlag von 60 °/o für die Sendungen nach den Ausnahmetarifen Nr. l für Bier in Fässern und Nr. 3 für Lebensmittel auf 40 °/o und für den ganzen übrigen Verkehr auf 18 % reduziert hat. Der neue Gütertarif für den internen Verkehr ist auf 15. Juni in Kraft getreten: Die Einführung dieser Reduktionen in die direkten Tarife hat eine wesentliche Verzögerung dadurch erlitten, daß von der JuraSimplon-Bahn eine Änderung der seit Übergang der Neuenburger die Intervention des Departemontes angerufen, das seine Vermittlung zur Behebung der schwebenden Differenzen zusagte ; wegen nachheriger direkter Verständigung zwischen den beiden Parteien wurde dieselbe jedoch Überflüssig.

325

Auf 1. Juni sind auf der S ü d o s t b a h n erhöhte Gütertaxen in Kraft getreten, und zwar fand eine Erhöhung der bisherigen 30 °/oigen Distanzzuschläge auf 58 °/o statt.

Die Frage der Erstellung neuer und der Autreehterhaltung beslehender schweizerischer E x p o r t t a r i f e gab auch im Berichtsjahr zu vielfachen Korrespondenzen mit den Verwaltungen Veranlassung. Es wurde darauf Gewicht gelegt, daß bei Erstellung direkter Tarife mit dem Auslande nicht nur die ausländischen Exporttarife berücksichtigt wurden, sondern, soweit ein Bedürfnis vorhanden ist, auch die schweizerischen. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, daß eine schweizerische Verwaltung ihr Urteil über die Notwendigkeit der Erstellung direkter Exportsätze aus der Schweiz nicht auf Erhebungen bei schweizerischen Stationen gründete, sondern auf solche der ausländischen Empfangsbahn, welche an der Förderung der schweizerischen Industrie allerdings kein Interesse hatte und daher sehr leicht zu einem negativen Resultate gelangen konnte. Wir haben auf das Unstatthafte dieses Vorgehens aufmerksam gemacht.

Für den E x p o r t von C a l c i u m - C a r b i d sind von den schweizerischen Verwaltungen in verschiedenen Relationen folgende reduzierte Taxen bewilligt worden, ohne daß bisher eine Einigung auf einen allgemeinen Exporttarif für diesen Artikel erzielt werden konnte :

Streckentaxen pro km. .

.

Wagenladungen von 5000 kg.

10,000 kg.

Centimes pro 100 kg.

. 1.125 O.o

Expeditionsgebüliren. . . . 1 0 10 Der Vorstand des schweizerischen Bnuernverbandes hatte beim schweizerischen Eisenbahnverband ein Gesuch um Reduktion der T a x e n für O b s t t r a n s p o r t e sowohl im internen Verkehr als auch im Exportverkehr eingereicht und das Eiseabahndepartement ersucht, dieses Begehren zu unterstützen. Wir haben diesem Begehren um so eher geglaubt Folge leisten zu sollen, als wir bereits bei Anlaß der Einführung des gegenwärtig in Kraft bestehenden Exporttarifes für Obst den Standpunkt vertreten hatten, daß die von den Bahnen bewilligten Ermäßigungen ungenügend seien (Bundesbl. 1894, I, 698). Das Resultat dieser Schritte war aber, wie nach der bisherigen Haltung der Bahn Verwaltungen in dieser Frage zu erwarten war, ein vollständig negatives. Die Verwaltungeo lehnten die Bewilligung jeder weitergehenden Ermäßigung ab.

Die vollständige Ersetzung der alten s c h w e i z e r i s c h i t a l i e n i s c h e n G ü t e r t a r i f e via Gotthard konnte im Bericht-

326 jähr noch nicht erfolgen, doch ist begründete Aussicht vorhanden, daß dies in nächster Zeit geschehen wird. Für den Export von Lebensmitteln aus Italien nach der Schweiz wurde dagegen auf i. Januar 1899 ein neuer Tarif eingeführt.

Die Umarbeitung der T r a n s i t t a r i f e konnte im Berichtjahre wenig; gefördert werden und zwar größtenteils wegen der Überlastung der Tarifbureaux der Verwaltungen mit ändern dringenden Arbeiten.

Wir können auch dieses Jahr wieder ein gutes und promptes Funktionieren der T a r i f k o n t r o 11 e konstatieren. Die nachstehende Statistik kann nur über die Zahl der behandelten Positionen Aufschluß geben, aber nicht über den Umfang derselben und die öfter notwendige mehrfache Vorlage eines Tarifes.

Vom Vorjahre wurden unerledigt übernommen . 41 ( 34) Vorlagen, zu welchen an neuen Vorlagen im BerichtJahre hinzukommen (die analogen Ziffern des Vorjahres sind in Klammern beigesetzt): Haupttarife. Nachträge, AnTotal.

häu e etc Personen-, GepäckS und ExpreßgutVerkehr . . . 107 (112) 140 (111) 247 (223) Güterverkehr . . 86 ( 95) 293 (249) 379 (344) Zusammen 193 (207) 433 (360) 626 (567) 626 (567) Total zur Behandlung 667 (601) Hiervon wurden im Berichtjahr genehmigt 95,7 % (91,4) oder 638 (549) ferner wurde die Genehmigung versagt oder die Vorlage wurde zurückgezogen l % (l,s) oder 7 ( 11) 645 (560) so daß unerledigt in das Jahr 1899 übergingen . . . 22 ( 41) Vorlagen oder 3,s °/o (6,s).

b.

Transportwesen.

Im vorjährigen Geschäftsbericht haben wir die Erledigung des Postulates der Bundesversammlung betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillette durch Ablehnung des bezüglichen Begehrens durch die Verwaltungen besprochen und erwahnt, daß wir einem Vorschlage der Verwaltungen betreffend die Verlängerung der Gültigkeit eines für die Rückreise noch unbenutzten Retourbillettes auf die doppelte Dauer mittelst Zukaufes eines halben Billettes einfacher Fahrt nur bedingungsweise die Genehmigung erteilen konnten. Die

327 Frage der Ausdehnung der G ü l t i g k e i t s d a u e r d e r R e t o u r b i l l e t t e kam aber nicht zur Ruhe und wurde vorn schweizerischen Eisenhahnverband mehrfach in den Kreis seiner Beratungen gezogen.

Die Verwaltungen einigten sich schließlich dahin, die Gültigkeitsdauer für Retourbillette auf Distanzen von l--10 km unverändert zu lassen, diejenige für Distanzen von 11 km und mehr dagegen einheitlich auf 10 Tage zu erhöhen unter Fallenlassen des oben erwähnten Projektes. Die neuen Vorschriften wurden ia einem Nachtrag IV zürn Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen niedergelegt, der noch einige weitere Ergänzungen zu demselben, enthält, so die Vorschrift, daß in Künstler- und Menageriewagen reisende Personen nur mit halben Billetten III. Klasse versehen sein müssen, ferner eine neue Auflage der Liste der kantonalen Feiertage etc. Dieser Nachtrag ist am i. Juni 1898 in Kraft getreten.

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillette auf 10 Tage wurde im schweizerischen Verkehr für sämtliche Verwaltungen verbindlich erklärt mit Ausnahme der Genfer Schmalspurbahnen, der Tramways suisses, und der Frauenfeld-Wyl-Bahn, solange diese keinen direkten Personenverkehr mit ändern Verwaltungen einrichten. Im Verkehr mit dem Auslande wurden die schweizerischen Verwaltungen eingeladen, dahin zu wirken, daß die neue Gültigkeitsdauer möglichst allgemein durchgeführt werde.

Wo dies nicht erreichbar war, wie namentlich im Verkehr mit Frankreich und mit einzelnen wenigen deutschen Verwaltungen, war dafür zu sorgen, daß die Retourbillette auf den schweizerischen Strecken während der ganzen 10 Tage anerkannt werden. Diese Anordnung scheint sich bewährt zu haben.

Der Entwurf zu einer N e u a u s g a b e der A n l a g e V zum Transportreglement, enthaltend das Verzeichnis der vom Transport gänzlich ausgeschlossenen, sowie der nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Güter, gab zu vielfachen Untersuchungen und Verhandlungen Anlaß. Die Genehmigung desselben fällt nicht mehr ins ßerichtjahr. Dagegen haben wir dem Antrage der Verwaltungen betreffend die instruktionsweise Ergänzung der gegenwärtig in Kraft bestehenden Anlage V zum Trausportreglement durch Aufnahme von Vorschriften für den Transport von Kohlensäurekapseln (Sodor) und von Sicherheitssprengstoff
der Gültler'schen Pulverfabriken unsere Zustimmung erteilt.

Im Kanton Baselstadt wurde der Tag nach Weihnachten (26. Dezember, Stel'anstag) als k a n t o n a l e r F e i e r t a g erklärt, sofern dieser Tag nicht auf einen Dienstng oder Samstag fällt, und die Anlage XI zum Transportreglement (Nachtrag IV) entsprechend ergänzt.

328 Die Lokalbahn B e r n - M u r i - G ü m l i g e n - W o r b wurde ermächtigt, i in internen Verkehr G u t e r o h n e Beigabe der im Transportreglement (§ 59) vorgesehenen F r a c h t b r i e f e abzufertigen.

Ein Verzeichnis der H a u p t s t a t i o n e n sämtlicher schweizerischer Eisenbahnen, auf welchen im Sinne des § 56 des Transportreglements bestellte Wagen in der Regel nach 24 Stunden zur Beladung bereit zu stellen sind, wurde erstellt und in Nr. 18 des Publikationsorgans für das Transport- und Tarifwesen veröffentlicht.

Zu mehrfachen Verhandlungen gab auch dieses Jahr der während der Herbstzeit eintretende W a g e n m a n g e l , wodurch laut den eingegangenen Beschwerden namentlich der Obstexport nachteilig beeinträchtigt wurde, Veranlassung, ebenso die I n t e r p r e t a t i o n , welche die Bahnverwaltungen der litt, a des § 74, Absatz 7, des Transportreglements betreffend die Frist zur Entladung der Güterwagen gaben.

Eine Beschwerde der Kaufmännischen Gesellschaft Zürich vom 19. März 1898 über Anstände bezüglich der Handhabung des Dienstes im neuen Güterbahnhof Zürich fand ihre Erledigung bei einer Augenscheinsverhandlung am 25. Januar 1899.

Bleibende Z u s c hl a g s f r i s t e n zu den reglementarischen Lieferfristen wurden auch diesmal keine bewilligt, dagegen wurden temporäre Zuschlagsfristen bei folgenden Anlässen zugestanden und in vorgeschriebener Weise publiziert : der Jura-Simplon-Bahn anläßlich des im Kanton Waadt als offizieller Feiertag erklärten 24. Januar; der Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen anläßlich der Feier der Eröffnung des schweizerischen Landesmuseums in Zürich (25. Juni) ; der Jura-Simplon-Bahn und der Neuenburger Jurabahn anläßlich der fünfzigjährigen Erinnerungsfeier der Unabhängigkeit des Kantons Neuenburg (11. Juli), sowie anläßlich des eidgenössischen Schützenfestes in Neuenburg (21. Juli, offizieller Tag); der Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen, der Centralbahn, der Gotthardbahn und der Emmenthalbahn anläßlich der Heimbeförderung der Truppen aus den Herbstmanövern (15./16. September).

Die Verhandlungen betreffend die Neuausgabe des R e g l e m e n t s für den Transport i n l ä n d i s c h e r A r m e n wurden weitergeführt und dürften im laufenden Jahre zum Abschluß gebracht werden.

Die Länge der dem i n t e r n a t i o n a l e n Ü b e r e i n k o m m e n über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten schweizerischen Linien

329 betrug Ende März 1898 3346 km., d. h. 159 km. mehr als im Vorjahr. Die Liste der schweizerischen Verwaltungen, welche dem Übereinkommen unterstellt sind, wurde durch Aufnahme der ,,Rhätischen Bahn"-, mit Gültigkeit vom 1. März an, ergänzt.

Neue V o r s c h r i f t e n für den i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r und Änderungen an den bestehenden wurden im Berichtjahr in folgendem Umfange genehmigt: 1. P e r s o n e n v e r k e h r .

Reglementarische Bestimmungen für den französisch-belgischdeutsch - schweizerisch - österreichisch - ungarisch - rumänisch - serbischbulgarisch-orientalischen Personen- und Gepäckverkehr, enthalten in den Tarifs internationaux G. V., Nr. 201/202, Fascicule I, vom 1. Februar 1898.

Reglementarische Bestimmungen für den französisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, enthalten in den Tarifs internationaux G. V., Nr. 201/202, Fascicule II, vom 11. Juni 1898.

Reglementarische Bestimmungen für den württembergischschweizerischen Personen- und Gepäckverkehr vom 23. Juni Î898.

2. G ü t e r v e r k e h r .

Nachtrag IV zürn Teil I, Abteilung A, der Tarife für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen Güterverkehr, vom 14. Januar 1898.

Aufnahme des Artikels ,,Calcium-Carbid" in die Anlage l des Teiles I, Abteilung A, der Tarife für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr, vom 4. November 1898.

Änderung der Zusatzbestimmung 2 zu § 38 des Teiles I, Abteilung A, der Tarife für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr, enthaltend eine neue Fassung der Vorschriften über die Berechnung des Frachtzuschlages für die Deklaration des Interesses an der Lieferung, vom 12. Dezember 1898.

Nachtrag II zu Teil I, Abteilung A, der Tarife für den österreichisch-ungarisch-französischen Güterverkehr, vom 12. Dezember 1898.

Der bereinigte Entwurf zu den reglementarischen Vorschriften für den rumänisch-schweizerischen Verkehr steht auch heute noch aus.

Über die V e r k e h r s q u a n t i t ä t e n und die T r a n s p o r t einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen enthält die beiliegende Tabelle die üblichen Angaben.

Zu Seite 329.

Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen.

(Die Ergebnisse pro 1898 sind approximativ.)

i

Betriebslängen.

E ade

1

:

1897.

1898.

km.

km.

986 27

i ;

19 14 12 5 725 84 323 i 5 i 66 8 ! 279 l 25 7 , 276 j 50 i 50 43 40 1 40 i 19 15 26 3 1

3Ì47

--

Jura-Simulon-Bahu .

Vereinigte Schweizerbahnen . . .

Wald-Rütibahn Schweiz Südostbahn Schweiz Seethalbahn

. . . .

Tößthalbahn

,Vermehrung , f absolute .

r | in 0/o

92 76 36 32 27 26 25 24 23 20 18 17 14 14 13 11 11 11 10 10 9

Rhätische Bahn .

.

Genfer Schmalspurbahnen .

Visp-Zermatt Berner Oberlandbahnen 10 .

Saignelegier-Chaux-de- Fonds Appenzellerbahn Yverdon-Ste Croix .

Lausanne-Bchallens-Bercher Stansstad-En<*elberg " .

Biere-Apples-Morges .

Frauenfeld-Wil .

Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds Waldenburgerbahn .

Appenzeller Straßenbahn .

Birsigthalbahn Neuchatel-Cortaillod-Boudry Apples-l'Isle Rolle-Gimel 12 "nd 34 Aubonne-Allaman-Gimel 13 Bern-Muri-Gümligen-Worb 14 Tramelan-Tavannes

: i ; i

14 13 n 11 3 9

Anzahl.

{Anzahl.

Tonnen.

12,418,249 276,596

13,201,493 318,887 36,861 119.620 234^642 98,371 119,758 13,455,236 847,782 8,416,193 121,294 454,337 45,229 5,132,843 393,999 117,452 2,358,095 594,523 427,311 598,127 435,416 980,914 392,438 143,826 141,321 357,889

2,662,514 63,823

46,416,284

Aargauische Süd bah n 7

92 76 36 32 27 26 25 | 24 20 18 17 14

1897.

Total

. . . .

. . . .

. . . .

Orbe-Chavornay Ütlibergbahn

!

i !

i !

1898.

Sihlthalbahn 9 Langenthal-Huttwil-ßahn . . . .

Huttwil-Wolhusen-Bahn . . . .

Kriens-Luzern-Bahn .

. . . .

Spiez-Erleubach-Bahn Bödelibahn 5 .

Schweiz. Nordostbahn ° Bötzbero'bahQ

4 10

:

1897.

113,611 235,804 40,468 112,806 12,778,410 743,397 7,931,327 115,676 427,552 35,370 4,880,620 395,629 113,572 2,043,516 544,100 392,292 558,826 409,933 901,906 367,237 133,603 131,086 314,698

4

3-170 23

|i

. . .

. . .

. . .

.

. . .

. . .

. .

. . .

. . .

.

. .

. . .

. . .

1898.

Tonnen.

Fr.

Fr.

2,778,671 62,918 6,384 51,741 53,058 12,163 20,268 3,239,994 798,496 2,156,216 359,410 558,345 6,880 1,117,697 58,845 26,269 963^539 75,104 88,778 259,293 86,016 133,168 114,584 61,085 54,908 26,895

13,192,973 305,474 85,611 65,511 19,616 22,096 10,427,394 1,148,962 6,535,149 78,595 259,875 11,682 4,256,913 175,826 43,794 6,444,011 519,261 223,390 237,436 186,951 537,313 118,812 60,870 64,047 48,098

13,942,796 330,062 22,385 91,284 68,017 47,585 22,829 11,063,070 1,262,799 7,051,757 82,918 295,343 15,194 4,482,996 181,028 46,871 6,813,156 550,758 246,251 255,942 194,132 595,035 123,757 66,324 70,032 54,050

49,543,857 12,673,67* 13,170,752 45,069,660

47,976,374

3,127,573

-- 59,293 87,282

. . .

. . .

1897.

495,764 1,696,379 41,081 229,363 116,153 395,074 52,878 113,744 96,210 153,010 90,253 110,213 209,822 782,793 648,724 28,596 75,436 60,974

6,7

(7,3)

53,280 57,894 4,137 21,321 3,139,957 789,624 2,071^718 320J30 519,598 7.743 1,088J758 58,948 28,022 913,692 76,749 83,771 234,988 91,650 132,343 114^305 57,109 52,493 29,104

--

1898.

3,9

(5,8)

1,569 1,940

1,569 1,175

510,700 1,833,912 50,050 247,077 136,464 419,293 54,032 119,825 15,377 83,048 147,858 94,971 . 117,922 216,118 833,030 801,413 i 25,047

84,029 18,719 8,056 18,301 17,872 35,685 8,610 22,297

89,962 33,799 6,735 14,755 16,285 35,271 9,079 22,019 881 10,668 12,380 4,634 9,225 11,108 7,111 3,845 3,407

101,180 48,872 !

63,990 ' .1

505

57,517 90,394

10,583 11,972 3,598 8,790 11,104 7,719 7,351 4,695

7,142

2,906,711

497,081

2,439 31 8,049

--

6,4

(4,2)

j 1897.

!

i !

i !

j

Durchschnittlicher Ertrag pro Kilometer.

Total.

Guter, Gepäck und Vieh.

Personen.

Güter, inkl. Gepäck.

Personen.

. . .

4 10

i

i

986 27 23 19 14 12 5 725 84 323 5 66 8 279 25 7 276 50 50 43 40 40 19 15 26 3

J

Transport-Einnahmen.

"Verlsehrsmeng-en.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

1898.

1897.

1898.

1897.

1898.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

17,698,329 238,900

18,630,076 238,734 13,793 224,511 92,091 35,090 17,789 15,150,109 2,931,854 11,285,573 420,843 1,521,129 13,681 5,501,792 163,816 45,123 10,864,929 226,260 213,888 411,941 211,022 424,048 135,077 95,821 106,306 29,223

30,891,302 544,374

222,932 100,636 16,134 18,773 14,558,630 2,890,880 10,723,772 382,793 1,386,202 13,907 5,339,410 162,161 48,597 10,640,236 259,668 195,771 374,533 226,888 424,778 126,639 90,121 101,449 31,523

308,543 166,147 35,750 40,869 24,986,024 4,039,842 17,258,921 461,388 1,646,077 25,589 9,596,323 337,987 92,391 17,084,247 778,929 419,161 611,969 413,839 962,091 245,451 150,991 165,496 79,621

66,273,662 69,004,519 411,343,322 «6,980,890

--

2,730,857 4,i (4,5)

33,035 21,066 4,510 16,621 11,437 6,889 8,124 36,156 49,936 56,772 100,752 27,522 3,609 35,788 13,794 13,142 64,051 15,540 9,203 15,532 10.129 ' 25^477 13,62.3 10,810 6,782 27,758

32,572,872 31,330 568,796 20,162 36,178 . -- 315,795 | 16.239 160,108 11,868 82,675 7,944 40,618 8,174 26,213,179 35,241 4,194,653 48,093 18,337,330 53,433 503,761 92,278 1,816,472 26,240 28,875 3,199 9,984,788 34,396 344,844 13,520 91,994 13,198 17,678,085 62,810 777,018 15,579 460,139 8,383 667,883 14,232 405,154 10,346 1,019,083 24,052 258,834 14,188 162,145 ' 10,066 176,338 6,365 83,273 26,540

5,637,568 5,i (4,4)

--

--

--

--

--

19,884 100,746

19,441 111,426

5,504 17,548

5,590 12,391

25,388 118,294

25,031 123,817

6.347 11^829

6,258 12,382

665,360 510,756 331,819 494,319 79,569 196,441 66,295 71,394

702,330 533,820 406,820 538,481 78,351 208,562 70,543 74,182 13,754 52,676 75,787 43,602 58,173 134,269 170,233 153,643 11,289

676,886 43,731 124,880 87,895 65,868 122,977 54,140 87,315

728,677 66,170 111,641 87,730 64,087 125,234 55,158 86,155 4,715 33,163 34,808 17.524 26,348 52,002 19,492 10,487 6,351

1,342,246 554,487 456,699 582,214 145,437 319,418 120,435 158,709

1,431,007 599,990 518,461 626,211 142,438 333,796 125,701 160,337 18,469 85,839 110,595 61,126 84,521 186,271 189,725 164,130 17,640

14,590 7,296 12,686 18,194 5,387 12,286 4,817 6,613

15,555 7,894 14,402 19,569 5,275 12,838 5,028 6,681 3,694 4,292 6,144 3,596 6,037 13,305 14,594 14,921

4,584 440 29,865

22,983

61,422 73,118 41,661 55,610 131,788 158,364 136,078 12,925

30,276 15,830 34,100 1

21,374 32,613

31,392 33,003 14,555 24,391 50,917 18,384 15,073 8,193

1,609 26,648

i

Aiitner liungeii.

·1 nklnsive Brnni£ bahn, 2 Lnklnsive der St recke Därligen-] nterlaken.

» I etriebseröffmuij ; den 23. Angn.t 1898.

· E etriebseröffhuDj den 16. Angus t 1897.

* I xklosive der S recke Därligen- Interlaken.

o E röffnnng der n înen Linien Eg! Jsan-Schaffhan sen nnd Thal vreil-Zng am 1. Juni 1897.

'8 t bergang der 8l recke Bothkren.z-Immensee in den Betrieb d er Eigentnmsve rwaltnng am 1. Jnni 1897.

I röffnnng der n inen Linien Lns ern-lmmensee nnd Zng-Arth /Goldau am 1. Jnui 1897.

3 E röffnnng der S recke Sihlwald- Sihlbrngg am 1. Jnni 1897.

io !

iklusive Schynige Plattebahn, » Betriebseröffnnng den 5. Oktobe r 1898.

a Betriebseröffnun; den 12. Oktober 1898.

» Eröffnnng der S recke Anbonne- Gimel den 27 Angnst 1898.

» Betriebseröffnnng den 21. Oktob er 1898.

92,814 106,121 56,216 80,001 182,705 176,748 151,151 21,118

59,261

: i

34,860 16,270 i 63,965 i i

4,641 5,895 3,307 5,714 13,050 13,596 13,741 1,920

i i ; i · | ; : i · i

1,604 ;

7,661

6,972 ; 8,135 · 7,107

6,585 ' !

i !

Certes

J

Betriebslängen.

"Verlsehrsmengfen.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

E ide

Personen.

GUter, inkl. Gepäck.

1897.

1898.

1897.

1898.

1897.

1898.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

5,811 1,786 2,638 4,229 4,820

5,488 1,769 2,541 5,045 5,219

23,328 101,470 42,207 26,672 30,065

23,905 99,028 44,799 29,106 30,320

3,333 16,912 8,441 6,668 7,516

3,415 16,505 8,960 7,272 7,580

63,996 24,287

437,021 194,252

478,055 224,435 85,799 58,119 33,790 177,412 148,256 464,754 232,503 2,674

24,279 16,188

5,061 4,430 8,013 52,949 46,552 4,075

53,123 26,607 2,026 4,211 581 6,359 74,554 39,927 3,365

26,559 18,703 25,235 6,458 4,224 22,177 21,179 66,393 46,501 7,227

29,066 995 108,322 1,603 14,463

28,452 2,693 108,918 1,572 14,519

1,935 850 · -- 4,512 143 110 10,187 399 729 1,542 327 82

871 2,292' 2,981 3,968 94 162 10,319 366 899 1,318 328 75

11,921

13,725

2,085 2,894

1,827 3,634

1,246

860

480

480

1897.

1898.

1897.

1898.

1897.

km.

km.

Anzahl.

Anzahl.

Tonnen.

Tonnen.

7 6 5 4 4

18 12

18 12 10 9 8 8 7 7 5 2

5,49

5,49

3,60

3,60

1.80

1,80

1,68

1,63

1,60

1,60

1,51

1.61

1,86

1,25

1,23

1,23

Ri^i-Kaltbad-Scheidegg .

Genève-Veyrier .

Brenets-Loclo .

.

Stansstad-Stans Sissach-Gelterkinden

.

.

.

.

Wengernalpbahn Arth-Rigibahn Gornergratbahn 15 Montò- Generoso .

Brienzer Rothornbahn Grlyon-Rochers d e Naye . . . .

Rorschach-Heiden Vitznau-Rigibahn 16 Pilatusbahn : Jungfraubahn (I. Sektion) 1T . . .

12,188 377,732 128,474 110,888 128,516

13,132 373,987 137,345 116,637 129,264

494 215 561 1,768 1,485

465 216 565 1,510 1,620

17,517 99,684 39,569 22,443 25,245

18,417 97,259 42,258 24,061 25,101

63,709 89,820

76,329 94,633 10,590 15,490 7,532 37,470 70,934 110,926 38,294 1,045

6,867 4,188

373,025 169,965

278 230

5,079 3,652 40 227 _ 21

18,168 3,589 201

23,506 3,340 171

424,932 197,828 83,773 53,908 33,209 171,053 73,702 424,827 229,138 2,674

959 22 110.265 ' 93 997

924 49 108,705 94 1,034

140 205 529

285 550 274 476

15

20

292 186

357 203

20

19

15,667 5,516 40,679 63,387 104,343 33,811

Lauterbrunnen-Mürren Stanserhornbahn

38,404 12,462 686,131 35,317 34,261 26,733 65,690 15,089

Biel-Mao^linffen Beatenbergbahn Salvatorebahn Rheineck- Walzenhausen . . . .

Cossonay-gare J. S. -- ville 1S .

0,90 0,83

0,83

.0,80

0,80

0,76

0,76

0,66

0,55

0,37

0,37

0,80

0 V 30

0,24

0,24

0,16

0,16

0,14

0,14

0,10

0,10

23,oo

23,00

13,41

16,06

11,93

11,93

11,30

11,80

10,98

10,98

10,49

10,87

9,23

9,28

7,68

7,68

5,60

5 60

5,27

; 4,46 3,38

5,27 4,46 3,38 3,34 3,07

1,45

2,54 2,38 1,74

1.66

1,66

1,42

1,42

Bürgenstockbahn Römerhof-Dolderbahn Ragaz-Wartenstein Territet-Glyon Ecluse-Plan St Gallen-Mühleck Lu^ano-Bahnhof Zürichbergbahn Gütschbahn

20

.

.

36,160 103,067 43,890 147,749 155,588 221,130 207,850 442,249 94,628 167,776

. .

. .

6,475,747 6,812,423 5,376,808 288,156 2,180,403 1,536,087 1,332,980 2,933,009 290.267 421,204 405,979 739,628

Stadt. Straßenbahn Zürich 22 . . .

Kant. Straßenbahnen, Basel 23 Altstätten-Berneek 24 Tramways Lausannois .

.

Vevey-Montreux-Chillon 2B . . . .

Trambahn S t . Gallen 26 . . . .

Berner Tramway Zürich-örlikon-Seebach 27 . . . .

Tramways d e Neuchâtel . . . .

Elektrische Straßenbahn Lugano Zentrale Zilriehbergbahn . . . .

Bex-Bévieux 28 .

Zürieh-Höngg 2a Tramway de la Chaux-de-Fonds ao .

Industriequartier-Straßenb. Zürich 3I Winterthur-Töß 32 TMA ai . . . .

St Moritz-Dorf-Bad 34 Tramway d e Fribourg 33 . . . .

421,134 47,067 198,231

45,871 16,919 864,050 31,273 39,950 26,742 61,532 41,853 156,534 40,736 118,911 47,068 143,251 176,295 225,639 251,905 446,741 109,398 156,164 6,685,924 7,575,924 7,288,996 447,534 2,815,245 1,608,060 2,175,332 2,746,148 1,573,180 782,049 448,451 776,855 47,002 143,454 440,009 791,625 373,633 1

25

79

~65

86

12

12

61,458 25,276 151,417 66,293 400,469 197,719 114,913 41,720 104,453 22,563 42,326 48,188 28,478 3,741 32,142 29,881 17,253 101,447 17,248 24,467 28,590 41,959 27,015 11,685 898,655 899,449 606,218 55,545 288,106 251,245 177,434 299,510 47,415 71.241 39^350 107,579 38,924 15,072 21,764

2 i

130,889 51,149 119,167 18,896 47,709 47,121 25,855 10,266 42,138 39,336 33,296 18,358 107,017 20,184 25,150 32,542 42,612 31,593 10,746 915,787 982,996 776,447 70,806 332,083 254,593 277,274 297,048 248,383 112,017 42,754 109,194 6,701 19,984 41,151 ; 93,610 !

37,999

--

66,519 29,706 159,430 119,242 447,021 201,794 143,979 42,715 212,775 24,166 56,789 48,188 30,413 4,591 36,654 30,024 17,363 111,634 17,647 25,196 30,132 42,286 27,097 11,685 910,576 899,449 608,303 58,439 288,106 251,245 177,434 300,756 47,415 71,721 39,350 107,579

Ì

- !

.

Anmel- £ungren.

15

Durchschnittlicher Ertrag pro Kilometer.

Total.

1898.

1898

7 6 5 4 4

Guter, Gepäck und Vieh.

Personen.

1897.

9 8 8 7 7 5

i

Transport-Einnah.rn.en..

£ etriebseröffnnn; den 20. Angu. t 1898.

die i .nteile der Arti i-Rigibahn an der Strecke Staffelhöhe-- Rig knlm.

" Eetnebseröffnnng der I. Sektion den 20. September 1898.

18 etriebseröffnunt den 28. Angus t 1897.

.9 etriebseröflnunj den 20. Janua r 1S98.

so E etrieb vom 21. November bis : 8. Dezember 898 infolge U mban des Sellaiitriebes einges« lit.

" lD den Einnahm en ans dem Per sonentransporl sind anch die verschiedenen Einnahmen, wi(i für Postdienst u. s. w., enthal ten.

·-'- B etriebseröffnnng der neuen Linie Hauptbahn] iof-Heuriedt d ,n 24. Dezembe r 1898.

··"> Etetriebsero'ffnnn« nener Linien : Centralbahntu f-Wettsteinpla tz-Badische Bai n den 14. Apri 1 1897.

Claraplatz-Klj'heckschloß-Kl einhüningen deii 14. April nnd 15. Mai 1897.

Kohlenberg- ii issionsstraße n nd Aschenplatz Birsfelden am 10. Mai 1897.

2» B etriebseröffnnng den 6. April 897.

* a B etriebseröffnunj der Strecke T rait-Planches ( en 6. Juli 1898.

« £ etriebseröffnnng den 20. Mai 1S97.

" Betriebseröffnnnj den 22. Oktob er 1897.

« Betriebseröffnunj (L Sektion ße>i-Gryon-Villar ) den 10. Sep tember 189S.

-··> B etriebseröffnnnj den 27. Augus t 1898.

sä £ röffnnng nener Linien in Rues du Versoi* n ad des Armes réunies anfangs Jnli, in der Bue de l'Hfipital den 26. Jnli 18 98.

3, B etriebseröffnnng den 23. April 1898.

32 B etriebseröffnnng den 13. Juli 1898.

··= B etriebseröffnnnj den 28. Jnli 1897.

:» B ie Verwaltung hat pro 1898 n ar unvollständ ge Angaben v orgelegt.

38,924 15,072 21,764

7,391 3,713 19,929 17,035 63,860 40,359

159,341 53,842 228,085 20,468 62,228 47,121 26,726 12,558 45,119 43,304 33,390 18,520 117,336 20,550 26,049 33,860 42,940 31,668 10,746 929,512 982,996 778,274 74,440 332,083 254,593 277,274 297,908 248,383 112,497 42,754 109,194 6,701 19,984 41,151 93,610 -- 37,999

26,226 11,865 118,208 14,826 35,493 31,911 24,330 3,760 44,161 37,530 22,846 202,971 47,695 83,987 125,550 264,288 193,550 116,846

!

1 !

' ;

39,590 67,073 68,349 5,172 26,239 23,951 19,224 39,161 8,621 13,609 8,823 31,828 26,844

!

; 9,135 15,327

29,024 14,956 121,158 12,556 38.893 31J198 21,381 10,210 53^081 52,173 41,738 24,368 213,338 55,541 86,830 141,083 268,375 226,200 107,464 40,414 73,303 65,237 6,588 30,244 24,270 30,041 38,790 45,161 21,347 9,586 32,306 6,570 18,852 21,103 57,079 I | 26,760 j i

i

K l ibegriffen B E

i j

330

III. Rechnungswesen und Statistik.

a. Vollziehung des Rechnungsgesetzes.

Die dem Bundesrat nach Art. 2 des Rechnungsgesetzes vom 27. März 1896 obliegende Festsetzung der Formulare und der Vorlagefristen für die Jahresrechnungen in Form einer V e r o r d n u n g zum G e s e t z ist bis dahin unterblieben, weil die bundesgerichtlichen Entscheidungen betreffend die Begriffe des Reinertrages und des Anlagekapitals abzuwarten waren. Für die Vorlage und Form der Rechnungen galten daher einstweilen noch die Bestimmungen der bundesrätlichen Verordnung vom 25. November 1884.

Die P r ü f u n g und G e n e h m i g u n g der J a h r e s r e c h n u n g e n pro 1897 bezog sich im ganzen auf 89 Bahnunternehmungen. Noch unerledigt ist die Jahresrechnung der dem Kanton Neuenburg gehörenden Schmalspurbahn Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds, weil die mehrmals verlangten ergänzenden Vorlagen und Aufschlüsse noch ausstehend sind. Ebenso ist die dem neuen Rechnungsgesetz entsprechende Revision der Anlagekosten der Neuenburger Jurabahn, welche Eigentum des Kantons Neuenburg ist, noch nicht vollzogen.

Dus Ausstehen der schon erwähnten Gerichtsentscheide ließ auch in diesem Punkte ein Zuwarten als zweckmäßig erscheinen. Die ausländischen Unternehmungen, welche in der Schweiz gelegene Bahnstrecken besitzen, wurden aus analogen Rücksichten zur Vorlage von Rechnungen noch nicht veranlaßt.

Von der Nordostbahn ist gegen die Beschlüsse des Bundesrates betreffend die Jahresrechnung pro 1897 beim Bundesgerichte Rekurs erhoben worden, weil der Bundesrat auf den Baurechnungen für die neuen Linien Thalweil-Zug und Eglisau-Schaffhausen Fr. 224,602.16 als zu viel belastete Bauzinse beanstandet hat. Die Bahnverwaltung berechnete auf sämtlichen Bau Verwendungen einen 4 1/2%igen Zins und nahm keine Rücksicht darauf, dass ein wesentlicher Teil der Baukosten aus Subventionsdarleihen zu 3 -- 31/2 % und aus den Gesellschaftsanleihen zu 3*/2 °/o bestritten worden ist. Der betreffende bundesgerichtliche Entscheid steht noch aus. Das Gleiche gilt von einem analogen Rekurs, welchen die Nordostbahngesellschaft betreffend die in der Jahresrechnung pro 1896 bestrittenen Bauzinsefür die Linien Zürich-Rapperswil und Etzweilen-Schaffhausen erhoben hat.

Einzelheiten aus den verschiedenen Bahnrechnungen und Bilanzen finden sich in der alljährlich
erscheinenden schweizerischen Eisenbahnstatistik zusammengestellt. Wir verweisen deshalb auf diese Publikation und beschränken uns hier auf kurze Angaben über den Stand und die Veränderungen im Anlagekapital, sowie auf dem Conto der zu amortisierenden Verwendungen.

~

33 i Stand der Bauverwendungen.

(Ausgaben für unvollendete Objekte Inbegriffen.)

a. iMormalspurbahnen.

Centralbahn Aargauische Südbahn . .

. .

Wohlen-Bremgarten Gotthardbahn .

. . . .

Jura-Siniplon-Bahn Bödelibahn Bulle-Roniont . .

Spiez-Erl enbach Thunerseebahn Val-de-Travers . . . . . .

Nordostbahn .

. . .

Bötzbergbahn .

. . .

Vereinigte Schweizerbahnen Toggenburgerbahn Wald-Rüti .

. .

Elmmenthalbahn Jura Neuchatelois Kriens-Lu/ern-Bahn .

Langenthal-Huttwil .

Huttwi 1-Wolhusen Orbe-Chavornay . .

.

. . .

Seethalbahn . . . .

Sihlthalbahn Südostbahn Tössthalbahn Ütliber^bahn

Stand Ende 1897

Vermehrung seit 1896

Kr.

Fr.

129 514075 1 372 016 12,014,447 71,881 1,229,838 -- 2,519 271 376,413 8,409,717 2 505 562 289 550 839 5,107 1,737,930 2,828,628 6,984 1,429 172 1,429,172 5 150 695 13,691 1,161,834 2,305 12,277,563 232,055,752 29,150,937 22,335 872,277 81,949,974 4 000,000 1,286,918 35,176 5 145 977 344,885 7.022,729 58,826 372 980 31,837 1,281,575 23,048 2,143,179 453,143 -- 8,345 218,214 2,430,848 471,147 3 918 612 12 371 3öi -- 147,226 40,216 7 746 089 37 1 545 468

Zusammen

1,108,870,016

28,053,900

b . Schmalspur- u n d Zahnradbahnen . . . .

73,748,194

1,206,679

c . Drahtseilbahnen .

11,375,016

596,891

16 937 708

4,779,700

1,210,931,534

34,637,176

. . .

d Tramways Im ganzen

332 Der pro 1897 von

auf B a u c o n t o nachgewiesene Zuwachs Fr. 34,637,176

verteilt sich wie folgt : a. Verwendungen auf a l t e L i n i e n : 1. Bahnanlage und feste Einrichtungen 2. Rollmaterial 3. Mobiliar und Gerätschaften

.

. Fr. 11,668,402 ,, 5,804,323 ,, 593,146 Fr. 18,065,871

b. Verwendungen auf neu e r ö f f n e t e oder im Bau b e f i n d liche Linien: 1. Bahnanlage und feste Einrichtungen . . Fr. 13,720,196 2. Rollmaterial ,, 2,560,736 3 . Mobiliar u n d Gerätsehaften . . . . . ,, 290,373 Fr. 16,571,305 An Ergänzungs- und Neubauten auf den a l t e n im Betrieb befindlichen L i n i e n sind als bedeutend hervorzuheben: die Erweiterung der Bahnhöfe in Zürich und Ölten.

Die Ausgaben fiir n e u e L i n i e n betreffen: Luzern-Immensee und Zug-Goldau (G. B.) . . · Fr. 4,542,957 Spiez-Erlenbach ,, 1,429,172 Tiialweil-Zug (N. 0. B.)

,, 2,696,630 Eglisau-Schaffhausen (N. 0. B.)

,, 1,968,626 Lenzburg-Wildegg (S. T. B.)

,, 105,978 Sihlbrugg-Sihlvvald (Sihl T. B.)

,, 307,239 Landquart-Chur-Thusis (Rh. B.)

,, 562,182 Cossonay gare-ville ,, 434,563 Altslätten-Berneck ,, 545,533 Basler Straßenbahnen ,, 1,086,883 Tramway St. Gallen ,, 1,073,495 Zürich-Ürlikon-Seebach ,, 1,155,085 Verschiedene Linien : Nachtvagsausgaben und Kosten für Vorstudien . ,, 662,962 Im ganzen

Fr. 16,571,305

333

Zu amortisierende Verwendungen.

Neue Verluste pro 1897

Abschreibungen pro 1897

Stand Ende 1897

Fr.

Fr.

Fr.

a. Normalspurbahnen.

Centralbahn Aargauische Südbahn .

Wohlen-Bremgarten . .

Gotthardbahn Jura-Simplon-Bahn Bödelibahn Bull e-Romont Spiez-Erlenbach Thunerseebahn Val-de-Travers Nordostbahn Bötzbevgbahn .

Vereinigte Schweizerbahnen Toggenburgerbahn . .

Wald-Rüti Euimenthalbtihn JuraNeuchâtelois Kriens-Luzern Laogenthal-Huttwil . . . .

Huttwü-Wolhusen . .

Oi'be-Chavornay Seethalbahn Sihlthalbahn . . .

. .

Südostbahn Tössthalbahn Ütlibergbahn . .

.

142,586

--

. .

. .

73,985

9,680

64,305

461,870

670,000

16,263,293

45,631

452,200

8,721,021

2,400

9600 14,775 8 478 35 000 45082 29 932

2402 . .

10,272 15932

Zusammen

752,678

.

c. Drahtseilbahnen . . .

418,501 17,840 573 3,084,724 8,380,702 10966 5,000

. .

b. Schmalspur- und Zahnradbahnen d . Tramways

700,303 17,103,762

. .

. .

. . .

Im ganzen

500 5000 10000

5,358,308 68,527,489

160,250

89,427

1,257,293

16 428

16 495

211 408

740 735

107 977

845 043

1,670,091

5,572,187

70,841,233

334

Nach vorstehender Aufstellung lasten auf dem A m o r t i s a t i o n s k o n t o zu Ende 1897 Fr. 70,841,233 Auf Ende 1896 waren vorhanden ,, 74,743,329 Die Verminderung beträgt Fr. 3,902,096 Als neue Verluste sind Fr. 581,976 hervorzuheben, welche die Stadt. Straßenbahn Zürich abzuschreiben hat, weil sie für erworbene Linien diesen Betrag über deren bisherigen Bilanzwert hinaus bezahlt hat.

Die von der Jura-Simplon-Bahn vollzogene Abschreibung von Fr. 3,084,724 schließt Fr. 3,025,032 für die im Jahr 1894 entstandenen Emissionskosten auf Anleihen in sich ein. Die Tilgung erfolgte zu Lasten der Jahresrechnung und des Reservefonds.

Die dem Bunriesrate nach Art. 14 des Rechnungsgesetzes zukommende N e u a u f s t e l l u n g d e r A m o r t i s a t i o n s p l ä n e wird erfolgen können, sobald bekannt ist, wie hoch sich die Nachschüsse an den Erneuerungsfonds zu belaufen haben. Die Verlusttilgung pro 1897 vollzog sich, soweit nicht freiwillig höhere Beträge abgesehrieben wurden, auf Grund der früheren Vereinbarungen.

E r n e u e r u n g s f o n d s . Nach Art. 12 des Rechnungsgesetzes sind die j äh r l i c h en E i n l a g e n in den Erneuerungsfonds vorn Bundesrate, nach Anhörung der Bahnverwaltungen, festzusetzen.

Die zu einem bezüglichen Beschluß erforderlichen Vorarbeiten sind zur Zeit noch nicht beendigt. Das Eisenbahndepartement entwarf anfangs Februar 1898 einen auf die Fondseinlagen der Hauptbahnen bezüglichen Bericht und unterbreitete denselben einer Expertenkommission. Nach Eingang des Gutachtens setzte der Bundesrat auf Antrag des Eisenbahndepartementes in der Sitzung vom 3. Juni 1898 die Grundlagen fest, auf denen das Eisenbahndepartement; mit den Verwaltungen der Hauptbahnen in Unterhandlung zu treten und wo möglich eine Verständigung zu suchet) hatte. Eine bezügliche Konferenz fand den 8. und 9. Juli 1898 in Bern statt ; sie führte jedoch zu keiner Einigung, weil die Dotierungsvorschläge der Bahndirektionen, insbesondere für den Oberbau und das Rollmaterial, auf zu niedrigen Ansätzen beruhten. Einer Anregung der Bahnverwaltungen zufolge wurden nun vorerst die bei den Hauptbahnen vorgenommenen Messungen über die Schienenhöhe-Abnützung einer Prüfung durch die technischen Organe des Eisen bahudepartementes unterzogen. Nach Abschluß dieser Untersuchungen wird ein nochmaliger
Verständigungsversuch stattfinden.

Der Gesamtbestand oder S o l l b e t r a g des E r n e u e r u n g s f o n d s kann erst dann ermittelt werden, wenn die normalen Einlagen im Sinne des Rechnungsgesetzes definitiv festgesetzt sind.

335 Um der gesetzlichen Forderung betreffend die Rücklagen für Erneuerung mittlerweile gleichwohl Nachachtung &u verschaffen, wurden die fünf Hauptbahnen vom Bundesrate eingeladen, für 1897, analog wie für das Vorjahr, provisorische Einlagen in don Erneuerunsjsfonds vorzunehmen, in der Meinung, daß die gegenüber der spätem definitiven Berechnung sich ergebenden Differenzen in einer folgenden Jahresrechnung auszugleichen seien. Die vorläufig ermittelten Rücklagen für Erneuerung sind die gleichen wie für 1896, nämlich :

Centralbahn .

Gotthardbahn Jura-Simploii-Bakn . . .

Nordostbabn Vereinigte Scb.weizerbab.nen

Ordentliche Einlage pro 1897

Ergänzungseinlage für frühere Jahre

im ganzen

Fr.

Fr.

Fr.

1,250,000 900,000 2,050,000 1 835 000 740,000

100 000

250 000 650,000 100 000

1 350 000 1 150 000 2,700,000 1 935 000 740,000

Von der Gotthardbahn und der Nordostbahn ist schon gegen die das Jahr 1896 betreffenden Verfügungen beim Bundesgericht rekurriert worden. Da das letztere hierüber noch nicht geurleilt hat, erhob die Gotthardbahn auch gegen die pro 1897 verlangten Einlagen in den Erneuerungsfonds Einsprache. Die Nordostbahn hat, unter Vorbehalt der Anwendung des bundesgerichtlichen Entscheides pro 1896 auch für 1897, die vom Bundesrat geforderten Mehreinlagen durchgeführt. Die Gotthardbahn dagegen dotierte den Fonds nach bisherigen Ansätzen ; sie stellte aber die streitigen Beträge (1896: Fr. 475,811 und 1897: Fr. 493,607) gemäß Art. 17 des Rechnungsgesetzes iu Reserve.

Den Verwaltungen der Nebenbahnen ist, weil die Berechnung der gesetzmäßigen Einlagen auch für diese Unternehmungen noch fehlt, für das Jahr 1897 neuerdings gestattet worden, die Zuweisungen an den Erneuerungsfonds nach den bisherigen Normen vorzunehmen.

b. Konzessionsgemäßer Reinertrag und Anlagekapital.

Die Verwaltungen der fünf Hauptbahnen haben die betreffenden Ausweise pro 1897 rechtzeitig vorgelegt. Für die Jura-Simplon-Bahn, die Centralbahn und die Vereinigten Schweizerbahnen ist dadurch

336

das Rechnungsmaterial für die zehnjährige Periode von 1888 bis 1897 vollständig geworden. Der für die Rückkaufsrechnung maßgebende Reinertrag kann daher ermittelt werden, sobald die bundesgerichtlichen Entscheidungen über die Begriffe von Reinertrag und Anlagekapital getroffen sein werden. Über den Stand der Ausweise bei der Nordostbahn haben wir im Abschnitt I berichtet ; bei der Gotthardbahn geht die zehnjährige Periode erst mit dem 30. April 1904 zu Ende.

c. Vollziehung des Hüliskassengesetzes.

Im Jahre 1898 sind nach vorausgegangener Prüfung folgende Statuten und Bilanzen von Hülfskassen vom Bundesrate genehmigt worden : 1. Die Statuten der Dienstalterskasse für die Angestellten und Arbeiter der Sihlthalbahn.

2. Die Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der Tramways in Freiburg.

3. Die Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der elektrischen Straßenbahn Zürich-Oerlikon-Seebach.

4. Die Statuten der Kranken- und Sparkasse für die Angestellten der Eisenbahn Lausanne-Ouchy.

5. Die Statuten der Dienstalterskasse für die Angestellten der Gornergratbahn.

6. Die Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der Eisenbahn Saignelegier-Chaux-de-Fonds.

7. Die Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der Städtischen Straßenbahn Zürich.

8. Ein Nachtrag zu den Statuten der Krankenkasse für die Angestellten der Trambahn St. Gallen.

9. Ein Nachtrag zu den Statuten der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Seethalbahn.

10. Die technische Bilanz der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Seethalbahn per 31. Dezember 1894.

Die von der Verwaltung der Dampfschiffgesellschaft des Thunerund Brienzersees vorgelegte, auf Ende 1897 abgeschlossene versieherungstechnische Bilanz der Hülfskasse ist noch nicht erledigt.

Mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Südostbahn wurde der gegenwärtig bei dieser Gesellschaft hinsichtlich der Versicherung des Personals gegen Krankheit und Unfall bestehende Zustand provisorisch belassen unter dem Vorbehalte, daß die Südostbahn zu geeigneter Zeit die konzessionsrnäßig vorgeschriebene Pensionskasse oder ein anderes, den Interessen des Personals dienendes Institut errichte.

337

Die Central bahn und die Jura-Simplon-Bahn haben die ihnen für die Einreichung der versicherungstechnischen Bilanzen per Ende 1894 resp. 1895 angesetzten verlängerten Fristen nicht einhalten können, da der mit Begutachtung beauftragte Experte, Herr Prof.

Dr. Kinkelin, die Arbeit noch nicht beendigt hatte.

Für die Nordostbahn hat der Bundesrat gestattet, die vorzulegende Bilanz auf Ende 1897 statt 1894 zu basieren, nachdem die Nordostbahn nachgewiesen, daß ihr Experte nach langer Verzögerung das Mandat zurückgegeben hatte.

Wir lassen in der Beilage eine Zusammenstellung der Bilanzen auf Ende 1897 für diejenigen Hülfskassen folgen, welche den Bestimmungen in Art. 2 und 3 des Hülfskassengesetzes unterstellt sind.

d. Vollziehung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1879 betreffend die Sicherstellung des Hlilfskassefonds und der Barkautionen des Eisenbahnpersonals.

Im Jahre 1898 sind die Rechnungen und Bilanzen betreffend das Jahr 1897 eingelangt und geprüft worden. Das Vermögen der Pensionskassen der Eisenbahnen betrug Ende 1897 Fr. 27,105,699.

Davon waren Fr. 512,998 oder 1,89 °/o noch in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen Inbegriffen und im Sinne des Gesetzes vom Vermögen der Gesellschaften auszuscheiden. Das Vermögen der Krankenkassen, Sparkassen und Unterstützungsfonds bezifferte sich auf Ende 1897 auf Fr. 1,624,708. Hievon waren in den Passiven der Gesellschaftsbilanzen inbegriffen: Fr. 101,069 oder 6,22 °/o.

DieBarkautionen des Personals betrugen Ende 1897 Fr.l,245,597, wovon Fr. 36,716 oder 2,95 % noch nicht ausgeschieden waren.

e. Versicherungsverträge gegen Unfall.

Die Gesellschaften der Linie Zürich-Örlikon-Seebach, der Gornergratbahn, der Tramways in Freiburg und der Seethalbahn, welche konzessionsmäßig verpflichtet sind, das Personal und die Reisenden gegen Unfall bei einer Anstalt zu versichern, haben bezügliche Verträge abgeschlossen und diese dem Bundesrate vorgelegt.

f. Eisenbahnstatistik.

Die schweizerische Eisenbahnstatistik pro 1896 wurde Ende April 1898 ausgegeben; diejenige für das Jahr 1897 wird im Monat April des laufenden Jahres fertiggestellt sein.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

22

Bilanzen der Hülfskassen auf Ende|1897.

Lebte A »erslcherungstechnische Vorhandenes Bilanz auf Ende Vermögen.

1. Hülfskasse für die Beamten der Schweizerischen Centralbahn 2. Hülfskasse für, die Beamten und Angestellten der Grotthardbahn .

3. Hülfs- und Pensionskasse für die Angestellten der Jura-Simplon-Bahn . .

4. Gegenseitige Kranken- und Unterstützungskasse für die ständigen Arbeiter und Bediensteten beiderlei Geschlechts der Jura-Simplon-Bahn 5. Pensions- und Hülfskasse für die Angestellten der Schweiz. Nordostbahn .

6. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten derVereinigten Schweizerbahnen 7. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Emmenthalbahn . . .

8. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Schweiz. Seethalbahn .

9. TJnterstützungs- und Pensionskasse für die Angestellten der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees . . .

10. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der Dampfschiffgesellschaft des Thuner- und Brienzersees . . .

Zusammen .

Zu Seite 337.

Pa ssiv en.

ht i ve n.

Deficit.

Total der Aktiven,

Deckungskapital.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1889

5,196,549

1,613,628

6,810,177

6,810,177

6,810,177 1

1894

3,833 065

3,833 065

3 833,065

3 833,065

1890

8,402,851

1,129,218

9,532,069

9,532,069

1895

376,946

36,906

413,852

413,852

413,852

1889

7,317,466

2,130,267

9,447,733

9,447,733

9,447,733

1895

2,064,125

2,211,798

4,275,923

4,275,923

4,275,923

1894

234,671

1895

56,972

922

57,894

57,894

57,894

1894

391,994

75,668

467,662

467,662

467,662

1897

158,337

. . . 28,032,976

234,671

Total Reserve. der Passiven.

Fr.

--

209,838 24,833

Fr.

9,532,069

234,671

106,666 265,003 265,003 265,003 7,305,073 35,338,049 35,313,216 24,833 35,338,049 ;

co g

339 g. Lohnstatistik des schweizerischen Eisenbahnpersonals.

Da die Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes Ihre Bereitwilligkeit erklärt hatten, bei Erstellung der Lohnstatistik mitzuhelfen, wurde denselben die erforderliche Zahl Fragebogenformulare zugestellt.

Es beteiligten sich an der Lohnstatistik die folgenden Bahngesellschaften : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

A. Die Verwaltungen des Eisenbahnverbandes: Schweizerische Nordostbahn: ,, Centralbahn : Jura-Simplon-Bahn; Vereinigte Schweizerbahnen : Gotthardbahn ; Neuenburger Jurabahn; Tößthalbahn; Emmenthalbahn ; Schweizerische Südostbahn ; ,, Seethalbahn; Langenthal-Huttwil-Bahn; Sihlthalbahn.

B. Andere Verwaltungen: 13. Rhätische Bahn; 14. Appenzeller Bahn ; 15. Berner Oberland-Bahnen.

Die Erhebungen geschahen in der Weise, daß die Fragebogen durch die Verwaltungen an ihre sämtlichen Beamten und Arbeiter ausgeteilt, von diesen ausgefüllt, durch die Verwaltungen kontrolliert und mit Revisionsbemerkungen versehen an das Eisenbahndepartement eingesandt wurden, welches sie dem Generalsekretär des Verbandes des Personals schweizerischer Transportanstalten zur successiven Verarbeitung übermittelte. Die große Mehrzahl der Fragebogen war bis Ende Juni abgeliefert. Die Verarbeitung des Materiales erfolgt auf Grund der im Einvernehmen mit dem Eisenbahndepartement festgestellten Tabellen.

Die zu besorgenden Arbeiten sind so umfangreich, daß die Fertigstellung und Drucklegung der Statistik im Jahre 1898 noch nicht möglich war.

340

II. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Das finanzielle Ergebnis der Postverwaltung im Jahre 1898> ist folgendes : Einnahmen Fr. 31,248,554. 0& Ausgaben ,, 30,204,417. 41 Es ergiebt sich somit ein Reinertrag von Fr. 1,014,136. 67 während im Voranschlag für 1898 ein solcher von Fr. 389,130vorgesehen war, und mit Berücksichtigung der im Laufe von 189& bewilligten Nachkredite im Gesamtbetrage von Fr. 205,000 würde der ursprünglich budgetierte Reinertrag sogar auf Fr. 184,130 zurückgegangen sein. Gegenüber dem Voranschlag ergiebt sich somit mit Hinzurechnung der Nachkredite ein Mehrertrag von Fr. 860,006. 67.

Dieser setzt sich zusammen aus folgenden Abweichungen vomì Voranschlag : Mehreinnahmen . . Fr. 427,554. 08 Minderausgaben . . ,, 432,452. 59 Total Fr. 860,006767 Auch im Berichtsjahre wurde die größte Mehreinnahme aus derRubrik ,,Wertzeichen11, welche sich aus den eingehobenen Posttaxen zusammensetzt, erzielt; stalt der vorgesehenen Einnahme von Fr. 25,525,000 ergiebt sich aus dem Wertzeichenverbrauch eine solche von -Fr. 26,157,709. 58. oder Fr. 632,709. 58 mehr als im Budget vorgesehen und Fr. 1,956,625. 24 mehr als im Vorjahre.

Die Mehreinnahme verteilt sich auf sämtliche Monate des Jahres ;, die größte Mehreinnahme gegenüber dem Vorjahre verzeigt der Monat Dezember mit Fr. 239,387, die kleinste der Monat Juli mit Fr. 77,742. Der letztere Umstand läßt darauf schließen, daß der große Zufluß von Besuchern unseres Landes erst in der zweiten, Hälfte des Monats Juli seinen Anfang genommen bat.

Dieses verhältnismäßig günstige Ergebnis ist zurückzuführen auf die im allgemeinen günstige Geschäftslage des Berichtsjahres,, sodann aber im besondern auf die so sehr in Aufschwung gekommene Gepflogenheit des Austausches von sogenannten Ansichtspostkarten durch das Mittel der Post. Die Vermehrung gegenüber dem Vorjahre beträgt an internen Postkarten 6,021,596 Stücke, wovon 51,735 Doppelpostkarten, bei einem Gesamtverkehr von 24,613,723 und

341

·an Postkarten nach dem Auslande 2,675,156 Stücke bei einem Gesamt verkehr von 10,676,183; die daherige Mehreinnahme beträgt allein rund Fr. 574,000. Es würde uns jedoch als gewagt erscheinen, ·diese zufällige Mehreinnahme auch für die Zukunft als sicheren Einnahmeposten in die Rechnung der Verwaltung zu stellen. Der Austausch von Ansichtspostkarten scheint uns vielmehr eine dermalige Gepflogenheit, welche, wie andere der Mode unterworfene Gebräuche, auf der Bildfläche erscheinen, sich einige Zeit dort erhalten und hernach wieder von derselben verschwinden.

Bei den Ausgaben ergiebt sich in der Rubrik ,,Gehalte und Vergütungen" bei einem Gesamtposten von Fr. 19,021,619. 37 gegenüber dem Vorjahre eine Mehrverwendung von Fr. 2,385,868.04.

Diese außerordentliche Mehrbelastung der Rechnung ist in erster Linie der Ausführung des neuen Besoldungsgesetzes zuzuschreiben, wofür pro 1898 allein an Erhöhungen gegenüber dem Jahre 1897 ·rund Fr. 1,735,000 aufgewendet würden.

Wir werden im Rechnungsbericht Gelegenheit haben, uns über die einzelnen Rubriken der Postverwaltungsrechnung näher auSzusprechen und die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag, resp.

·dem vorjährigen Ergebnisse zu begründen.

Um einen Überblick über den Postverkehr vom Berichtsjahre gegenüber demjenigen von 1897 zu ermöglichen, lassen wir hiernach «ine Zusammenstellung der hauptsächlichsten Verkehrsziffern als Auszug aus der ,,Schweizerischen Post- und Telegraphenstatistik" folgen.

342 Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

j^n-j salii.

1898.

Postbureaux . . . .

. . .

. . .

Postablagen, rechnungspflichtige ,, nicht rechnungspflichtige . .

Agenturen im Auslande Beamte Angestellte (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.)

Zahl der beförderten Reisenden Briefpost : Interner Verkehr: Briefe Postkarten Drucksachen

1,502 1,276 694 13 3,209

5,855 1,315,480

88,355,236 24,613,723 34,025,790 1 075,032 104,628,165 Zeitungen 2,427,222 Rekommandierte Briefpostsendungen 211,315 Zahlungsbefehle n. Konkursandrohungen Gerichtliche Akte 42,636 Verkehr mit dem Auslande: Briefe Versand 18735714 Postkarten ,, 10,676,183 Drucksachen ,, 7063 171 Warenmuster ,, 972 155 Geschäftspapiere . . .

,, 116 103 Rekommandierte Briefpost933 534

1897.

1501 1,240 699 13 3,157

5,702 1 247 069

84 436 307 18,592,127 29,943,463 940 430 100 968,631 2,216,356 229,786 34,708

18,107,540 8,001,027 7,431,619 969,790 105,383 876,933

18 98.

Anzahl.

Wert, resp. Betrag.

18 &
Anzahl.

Fr. .

Geldanweisungen : Verkehr mit dem Auslande laut vorläufigem / Versand Abschluß .

. .

. \ Empfang Fahrpost :

1

Nachnahmen : · D1D.C1JL im» uoiii AUDIUUUO

Versand Empfang Transit

5,130508 730,170 356,416

563,346,299 29,570,697 17,200,470

16,171,390 1,534,592,257 1,452,676 106,306,860 2,535,712 50,429,329 585,022 20,247,618

Wert, resp. Betrag.

Fr.

4,747 664 680,286 334,478

521,947,514 28,408,230 16,455,680

15,276,038 1,494,341,403 1,365,752 114,897,920 50,487,766 2,403,688 16,964,596 550,416

^ Empfang

6,966,725 110,432 276,223

46,287,067 2,232,778 5,505,738

6,418,567 96,729 242,667

42,503,500 1,948,030 4,
800,816 12,217 101,695

70,247,569

713,811 11,289 92,911

63,038,268

( Versand . <( -n -Ümptang

Einzugsmandate: ,, , , . , , , , , Verkehr mit dem Auslande

. . .

4,784,222

4,469,050

344

ti. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. laden Verhandlungen des letzten W e l t p o s t k o n g r e s s e s in W a s h i n g t o n , welcher vom 5. Mai bis 15. Juni 1897 dauerte, sind unter Vorbehalt der Ratifikation folgende Verträge und Übereinkommen, deren Inkraftsetzen auf den 1. Januar 1899 in Aussicht genommen war, abgeschlossen worden: a. Weltpostvertrag mit Schlußprotokoll ; b. Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Schachteln mit Wertangabe, nebst Schlußprotokoll ; c. Übereinkommen betreffend den Geldanweisungsdienst; d. Vertrag betreffend die Auswechslung von Poststücken mit Schlußprotokoll; e. Übereinkommen betreffend den Dienst der Einzugsmandate; f. Übereinkommen betreffend die Einführung von Idenditätsbüchern im internationalen Verkehr; g. Übereinkommen betreffend die postalische Besorgung von Abonnementen auf Zeitungen und andere periodische Veröffentlichungen.

Diese Verträge und Übereinkommen, welche die unterm 4. Juli 1891 in Wien abgeschlossenen Vereinbarungen gleicher Art ersetzen, haben wir der Bundesversammlung mit Botschaft vom 8. März 1898 zur Ratifikation unterbreitet und gleichzeitig hervorgehoben, welche wichtigeren Änderungen und Neuerungen von allgemeinem Interesse dieselben bieten, weshalb wir una an dieser Stelle weiterer Mitteilungen enthalten können.

Die Bundesversammlung hat die Ratifikation dieser Verträge und Übereinkommen unterm 14./22. April 1898 ausgesprochen und dieselben wurden auf den 1. Januar 1899, wie es vorgesehen war, in Kraft gesetzt.

2. Zwischen der schweizerischen und der Postverwaltung von F r a n k r e i c h ist im Berichtsjahre ein Vertrag verhandelt und unter Ratifikationsvorbehalt unterm 15. November 1898 zum Abschluß gebracht worden betreffend die Auswechslung von Poststücken (colis postaux) bis zum Gewicht von 10 kg. Der Zweck dieses Vertrages ist, den Verkehr der Poststücke von 5 bis 10 kg. zwischen der Schweiz und Frankreich zu vereinfachen, billiger zu gestalten und zu beleben. Für den Transport eines Poststückes über 5 bis 10 kg.

wird durch diesen Vertrag sowohl in der Richtung Schweiz-Frankreich als umgekehrt eine einheitliche Taxe von Fr. 1.50 festgesetzt, von welchem Betrag der Schweiz 70 Ct. und Frankreich 80 Ct. zufallen.

345 Diesen Vertrag haben wir der Bundesversammlung mit Botschaft -vom 9. Dezember 1898 (Bundesbl. V, 533) zur Ratifikation vorgelegt, uud die Ratifikation ist unterm 22. Dezember 1898 ausgesprochen worden. Derselbe ist noch nicht in Kraft gesetzt worden, weil zwischen der schweizerischen und der Postverwaltung von Frankreich noch die Formalitäten zu vereinbaren sind, welche bei der Auswechslung der Stücke von 5 bis 10 kg. zu beobachten sein werden. Das Inkrafttreten fällt voraussichtlich auf den 1. April 1899.

3. Unterm 23./24. März 1897 folgendes Postulat angenommen:

hat die Bundesversammlung

,,Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten über die Thunlichkeit und Wünschbarkeit einer Abänderung von Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Posttaxen, vom 26. Juni 1884, und zwar im Sinne einer Herabminderung der Transporttaxe für a b o n n i e r t e Z e i t u n g e n . t t Zur Erledigung dieses Postulats haben wir der Bundesversammlung am 25. November 1898 einen Bericht vorgelegt, in welchem wir zu dem Schlüsse gelangt sind, uns mit Entschiedenheit gegen eine Herabsetzung der Zeitungstransporttaxe auszusprechen, verbunden mit der dringlichen Empfehlung, das Postulat abzulehnen.

Dieser Bericht ist in der Bundesversammlung noch nicht zur Behandlung gelangt.

An dieser Stelle möchten wir nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß das unerwartet günstige Rechnungsergebnis der Postverwaltung im Jahre 1898 unsere Stellungnahme zu dem Postulat betreffend Herabminderung der Zeitungstransporttaxe nicht verändert hat. Das Rechnungsergebnis der Postverwaltung pro 1898, über welches übrigens im Rechnungsbericht ausführlich gesprochen werden wird, muß, neben der Tendenz des möglichsten Haushaltens in den Ausgaben, die pro 1898 bei der Postverwaltung besonders obgewaltet hat, auf einen Faktor zurückgeführt werden, der kaum bleibenden Bestand haben wird. Es ist, wie bereits unter dem Abschnitt ,,Allgemeines" hiervor erwähnt, die so sehr in Aufschwung gekommene Gepflogenheit, einander Ansichtspostkarten zuzusenden, welche der Postverwaltung eine außerordentliche Mehreinnahme von über Va Million Franken gebracht hat.

Es wäre unserer Ansicht nach unbedingt unrichtig und zu gewagt, infolge der außerordentlichen und wahrscheinlich vorübergehenden Mehreinnahme, die der Postverwaltung aus dem Verkehr an Ansichtspostkarten erwachsen ist, die Rechtfertigung für eine bleibende Taxermäßigung auf dem Zeitungstransport ableiten zu wollen.

346

4. Der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetze betreffend die A r b e i t s z e i t beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, welchen wir der Bundesversammlung mit Botschaft vom 1.1. März 1898 vorgelegt haben, ist von den gesetzgebenden Räten noch nicht durchberaten worden.

Wir müssen hier folgendes erwähnen: Als der erwähnte Gesetzesentwurf mit zudienender Botschaft bereits vor dem Bundesrate lag, langte vom Centralvorstand des Verbands Schweiz. Postbeamter beim Post- und Eisenbahndepartement eine Eingabe ein, welche verschiedene Begehren zum Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit postulierte. Einige dieser Begehren sind ähnlich denjenigen, welche in der Petition des Centralkomitees des Verbandes des Personals Schweiz. Transportanstalten, vom 15. Dezember 1895, enthalten sind, so namentlich : a. die Forderung der Ruhepause nach ungefähr der Hälfte der Arbeitszeit; das Postpersonal wünscht eine Ruhepause von l*/2 Stunden, das Eisenbahnpersonal eine solche von wenigstens einer bis zu 2 Stunden ; b. das Begehren um einen zusammenhängenden Urlaub von 8 Tagen über die 52 Ruhetage hinaus; das Postpersonal möchte diesen Urlaub zu einer günstigen Jahreszeit, das Eisenbahnpersonal nach freier Wahl des Personals; c. das Begehren betreffend die Dauer des Ruhetages; das Postpersonal wünscht, daß der Ruhetag von 24 Stunden erst gerechnet werde nach einer 11, resp. lOstündigen Nachtruhe, es will mithin einen Ruhetag von 35, resp. 34 Stunden, das Eisenbahnpersonal petitioniert für einen solchen von 36 Stunden.

Neu sind in der Eingabe des Centralvorstandes des Verbandes Schweiz. Postbeamter folgende Forderungen : a. die Postlehrlinge sollen dem Gesetz ebenfalls unterstellt sein; b. die normale Arbeitszeit soll täglich 9 Stunden nicht überschreiten ; erfordert der Betrieb eine mehr als gewöhnliche Arbeitszeit, so sollen 10 Arbeitsstunden als Maximum gelten; c. bei Nachtdienst sollen die Arbeitsstunden nach Mitternacht bis 4 Uhr morgens bei Berechnung der Dienstzeit doppelt gezählt werden ; d. die ununterbrochene Ruhezeit soll für das Maschinen- und Zugspersonal wenigstens 11 Stunden und für das übrige Personal wenigstens 10 Stunden betragen.

Die Eingabe des Centralvorstandes des Verbands Schweiz. Postbeamter ist zunächst der Oberpostdirektion übermittelt worden, da-

347

mit die Kreispostdirektionen ihr Gutachten über die verschiedenen Begehren und die Möglichkeit der Verwirklichung derselben abgeben. Bevor aber die Oberpostdirektion an Hand der Gutachten der Kreispostdirektionen und der gemachten eigenen Erfahrungen einen resümierenden Bericht über die Eingabe des Centralvorstandes des Verbands Schweiz. Postbeamter erstatten konnte, wurde vom Centralkomitee des Vereins Schweiz. Post-, Telegraphen- und Zollangestellter eine Eingabe an die Bundesversammlung betreffend das Arbeitsgesetz gerichtet. Diese Eingabe enthielt zum Teil wieder neue Punkte und Forderungen, wodurch wiederum Erhebungen durch die Oberpostdirektion und die Kreispostdirektionen veranlaßt worden sind, und ein abschließender Bericht bis Ende 1898 über die zwei Eingaben nicht festgestellt werden konnte. Die Erstattung eines solchen mußte auf das Jahr 1899 verschoben werden.

5. Mit Überweisung vom 7. Juni 1898 hat uns der Nationalrat eine Eingabe der ^Société de retraite et de prévoyance des gardesfrontière du corps Vaud-Valais"1 betreffend Bewilligung der P o r t o f r e i h e i t für die Korrespondenzen der genannten Société zu vorgängiger Berichterstattung übermittelt.

Wir haben der Bundesversammlung den vom Nationalrat verlangten Bericht am 17. Juni 1898 (Bundesbl. 1898, III, 845) vorgelegt, indem wir unsere Ansicht dahin kundgaben, es sei dem Gesuch in Ansehung des Wortlauts von Art. 34, letztes Alinea, des Posttaxengesetzes nicht zu entsprechen und im fernem darauf hinwiesen, daß die Erledigung des Gesuches in die Kompetenz des Bundesrates gehöre.

Die Bundesversammlung hat unterm 30. Juni/L. Juli 1898 den Beschluß gefaßt, auf die Eingabe nicht einzutreten, da die Angelegenheit in der abschließenden Kompetenz des Bundesrates liege.

Wir haben hierauf die Potenten in Erledigung ihrer Eingabe und unter Hinweisung auf den Beschluß der Bundesversammlung ablehnend beschieden.

6. Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 14./22. Dezember 1898 (Botschaft vom 2. Dezember 1898, Bundesbl. 1898, V, 382) wurde für die Erstellung eines P o s t - , T e l e g r a p h enund T e l e p h o n g e b ä u d e s in He r i s a u ein Kredit von Fr. 395,000 bewilligt und unterm 16./22. Dezember 1898 (Botschaft vom 9. Dezember 1898, Bundesbl. 1898, V, 480) kam der Bundesbeschluß zu stände betreffend Bewilligung eines Kredits von Fr. 495,000 für Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Z u g .

348

III. Wichtigere Entscheide und Beschlüsse des Bundesrates, sowie des Departements.

1. In Vollziehung der Verordnung Über die U n v e r e i n b a r k e i t a n d e r w e i t i g e r S t e l l e n u n d B e r u f e m i t eidg. Anstellungen, vom 9. November 1897, hat die Postverwaltung dem in ihrem ausschließlichen Dienste stehenden Personal, also den Beamten und Angestellten bei der Centralverwaltung, den Kreispostdirektionen und den Postbureaux I. und II. Klasse, die Beibehaltung oder Annahme der Stelle eines Direktors oder Verwaltungsrates einer Erwerbsgesellschaft, sowie die aktive Bethätigung an einer industriellen Unternehmung überhaupt untersagt, bezw. es wurde diesem Personal eröffnet, daß die Stelle eines Direktors oder Verwaltungsrates einer Erwerbsgesellschaft, sowie die aktive Bethätigung an einer industriellen Unternehmung mit einer eidg. Beamtung oder Anstellung nicht vereinbar sei. Als Erwerbsgesellschaften wurden auch betrachtet die Konsumvereine, welche Waren nicht nur an die eigenen Mitglieder, sondern auch an dem Verein nicht angehörende Personen verkaufen.

Gegen diese Auffassung erhob der Vorstand des Verbandes schweizerischer Konsumvereine Rekurs, indem er namentlich geltend machte, die Konsumvereine, weil sie Vereinigungen von Konsumenten seien, können ihrer Natur nach nicht auf Erwerb ausgehen und Ihäten dies in Wirklichkeit auch nicht.

Die Erledigung des Rekurses ist nach Ablauf des Berichtsjahres erfolgt.

2. Die B i l d u n g von V e r e i n e n und V e r b ä n d e n unter dem Personal der eidg. Beamten und Angestellten hat dem Bundesrat Veranlassung gegeben, den Departementen und Verwaltungsabteilungen mit Bezug auf den Verkehr mit solchen Vereinen und Verbänden folgende Wegleitung zu geben : ,,Es sei auf die Behandlung von Eingaben der Verbände des Personals der Bundosverwaltung oder der Organe solcher Verbände von Bundesbehörden nur insoweit einzutreten, als es sich um Anregungen allgemeiner Natur handelt. Dagegen sei bei Eingaben von Verbänden des Personals der Bundesverwaltung oder von Organen solcher Verbände, welche die persönlichen Verhältnisse und Beziehungen zwischen den Verwaltungen und ihrem Personal beschlagen, z. B.

das Anstellungsverhältnis des Einzelnen und dessen dienstliche Verwendung, die Besoldung des Einzelnen, die Strafverfügungen etc.,

349

auf den gewöhnlichen Dienstweg zu verweisen, wobei dem einzelnen Potenten das Rekursrecht bis an die oberste Instanz gewährleistet ist.11 3. Zum neuen eidg. B e s o l d u n g s g e s e t z haben wir unterm 30. Dezember 1897 eine V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g für die Postverwaltung erlassen. Dieselbe ist im Band XVI der eidg. Gesetzessammlung, Seite 380 aufgenommen, und anschließend an diese Verordnung hat unser Post- und Eisenbahndepartement neu festgesetzt : a. die Entschädigungen an die Postbeamten und -Angestellten, welche den Dienst in den fahrenden Postbureaux verrichten; b. die Nachtdienstentschädigungen ; c. die Entschädigungen an die Posthalter, Landbriefträger und Landboten zur Gewährung von Freisonntagen.

Die Besoldungsverordnung und die Festsetzung der Entschädigungen ad a, b und c hiervor berühren und regeln so mannigfache Verhältnisse, daß von vornherein erwartet werden konnte, es werde nicht jeder einzelne befriedigt und damit einverstanden sein. In der That sind denn auch, wie der Bundesversammlung bekannt ist, verschiedene Eingaben, gegen die Besoldungsverordnung und die Entschädigungen ad « und b eingelangt. Wir haben diese Eingaben eingehend geprüft und erledigt. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die der Bundesversammlung ausgeteilte, gedruckte Antwort des Bundesrates, vom 25. März 1898, und die Verhandlungen im Nationalrat anläßlich der Budgetberatung in der Dezembersession 1898, sowie auf das im Abschnitt V, 4, hiernach gesagte. Wir fügen hier nur bei, daß die als billig befundene etwelche Erhöhung der Nachtdienstentsehädigungen für lange Nachtdiensttouren mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1899 bereits eingetreten ist.

4. In Vollziehung von Art. 5, zweites Alinea, des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 haben wir am 3. Dezember 1897 eine Verordnung über die Abgabe der D i e n s t k l e i d u n g an die Beamten und Angestellten der Postverwaltung erlassen. Diese Verordnung ist die Ausführung des Grundsatzes, daß, wo Dienstkleidungen für Beamte oder Angestellte vorgeschrieben sind, die Verwaltung dieselben unentgeltlich liefert oder eine entsprechende Barvergütung leistet. Die daherige Mehrausgabe gegenüber dem Vorjahre 1897 beträgt Fr. 79,465. 43.

Im Anschluß an diese Verordnung hat dann die Oberpostdirektion Vorschriften erlassen über die Fuhrung der Dienstkleidungsetats beim Materialbureau der Oberpostdirektion und bei den Kreispostdirektionen, sowie über die Ordonnanzen der Dienstklei-

350 dungsstücke und die Abweichungen, welche hierbei zulässig sind.

Im fernem hat sie die Zeitpunkte bestimmt, auf welche die Dienstkleidungsslücke dem Personal abzugeben sind, oder auf welche die Barentschädigung zu leisten ist.

5. Durch Bundesratsbeschluß vom 19. Dezember 1898 haben wir eine teilweise Änderung, bezw. Ergänzung der Transportordnung für die schweizerischen Posten verfügt, zu dem Zwecke, die Bestimmungen betreffend die Rückscheine zu eingeschriebenen Postsendungen, sowie diejenigen über die Zulässigkeit handschriftlicher Zusätze oder Änderungen an Drucksachen mit den erweiterten internationalen Vorschriften in Einklang zu bringen.

IV. Unterhandlung, Abschluß und Vollziehung wichtigerer Verträge.

a. Inland.

Zum Zwecke der Regelung der Beziehungen des Postdienstes zu den Eisenbahnen sind nachstehende Verträge abgeschlossen worden : 1. Vertrag mit der Drahtseilbahn Biel-Leubringen.

2. Neuer Vertrag mit der Drahtseilbahn Lausanne-Ouchy.

3. Neuer Vertrag mit der Sihlthal-Bahn.

4. Vertrag mit der elektrischen Straßenbahn Rolle-Gimel.

5. Vertrag mit der elektrischen Straßenbahn in Lugano.

6. Vertrag mit der Gornergrat-Bahn.

7. Nouer Vertrag mit der Eisenbahn Territet-Glion-Naye.

8. Vertrag mit der Eisenbahn Freiburg-Murten.

9. Vertrag mit der Straßenbahn Winterthur-Töß.

10. Vertrag mit der elektrischen Bahn Bex-Gryon-Villars.

11. Vertrag mit der elektrischen Straßenbahn Aubonne-Gimel.

12. Vertrag mit der Straßenbahn Bern-Muri-Gümligen-Worb.

13. Vertrag mit der Zentralen Zürichberg-Bahn.

14. Vertrag mit der-Straßenbahn Verwaltung der Stadt Zürich.

b. Ausland.

1. Im Laufe des Berichtsjahres sind ein Nachtrag, sowie eine Änderung zum Vertrag zwischen der schweizerischen und der britischen Postvervvaltung betreffend die Auswechslung von Poststücken vereinbart worden. Gemäß diesem Nachtrag kann der Versender eines PoststUckes, wenn er es wünscht und diesfalls ein förmliches Gesuch stellt, die Bezahlung sämtlicher Gebühren, die seine Sendung

351 beim Eintritt in das Bestimmungsland belasten, auf sich nehmen.

Diese Bestimmung ist ebenfalls anwendbar auf Sendungen im Transit durch die Schweiz oder Großbritannien, sofern das Aufgabe- und das Bestimmungsland der betreffenden Sendungen dies zulassen.

Die Änderung bestimmt sodann, daß der Versender eines verlorenen Stuckes oder eines Stückes, dessen Inhalt während des Transports vollständig zu Grunde gegangen ist, im weitern Anspruch auf die Rückerstattung der Transporttaxe habe.

2. Die Postverwaltungen des Weltpostvereins haben auf den 13. April J898 beschlossen, es sei das in der Advents-Bay, im Westen von Spitzbergen, errichtete Postbureau als der Postverwaltung von Norwegen unterstehend zu betrachten.

3. Im Laufe des Berichtsjahres wurden die Äquivalente, nach welchen Portugal (inkl. Azoren und Madeira), die portugiesischen Kolonien, sowie Paraguay gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages die Taxen für Briefpostgegenstände und Portugal auch für Poststücke beziehen, neu festgesetzt.

4. Aus dem Bericht des internationalen Bureaus des Weltpostvereins, welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, ist außer den Mitteilungen über die Thätigkeit des Bureaus im Jahr 1898 folgendes zu entnehmen.

Die Ausgaben des Bureaus betragen nach Abzug eines kleinen Saldoübertrages vom Vorjahr Fr. 96,052.21, worunter sich Fr. 9479.75 besondere Ausgaben befinden, die sich noch auf den Weltpostkongreß in Washington beziehen. Die Ausgaben des internationalen Postbureaus betrugen im Vorjahre Fr. 118,370. Der Beitrag der Schweiz an das Bureau betrug im Jahr 1898 Fr. 1510, gegenüber Fr. 1900 im Vorjahre.

T. Personal nnd Besoldungen.

1. Poststellen.

Die Gesamtzahl der Postbureaux belief sich Ende 1898 auf 1502 Die Zahl der Postbureaux III. Klasse hat sich im Berichtsjahre um eines vermehrt.

Die Zahl der Postablagen betrug auf den gleichen Zeitpunkt 1970; hiervon wurden 31 im Jahre 1898 neu errichtet.

Die Gesamtzahl der Poststellen, einschließlich 13 Agenturen im Auslande, beträgt 3485, was einer Vermehrung im Betriebsjahre von 32 Stellen entspricht.

Die Zahl der Postbureaux, auf die einzelnen Klassen verteilt, beträgt :

352

I. Klasse (Sitz der Kreispostdirektionen) II.

,, (Bureaux mit mehreren Beamten) III.

,, (übrige Bureaux) Filialen

ll 132 1328 31 Total

1502

Die 1970 Postablagen zerfallen in 1276 rechnungspflicbtige und 694 nicht rechnungspflichtige. Alle rechnungspflichtigen Ablagen sind mit dem gesamten internen Geldanweisungs- und Einzugsmandatdienst betraut. Von diesen letztern Ablagen sind überdies 248 auch zum direkten Geldanweisungs- und Einzugsmandatverkehr mit dem Auslande ermächtigt; ferner können Einzahlungen nach dem Auslande bei allen rechnungs- und nicht rechnungspflichtigen Ablagen gemacht werden.

2. Personal.

Die Gesamtzahl des fest angestellten Postpersonals belief sich Ende 1898 auf 9064 Beamte und Angestellte gegenüber 8859 im Vorjahre. Dieses Personal setzte sich wie folgt zusammen : a. Centralverwaltung.

Oberpostdirektor Abteilungschefs und Adjunkte Traininspektoren, Materialverwalter und Wertzeichenkontrolleur .

Sekretäre, Kanzlisten und Gehült'en Revisoren und Gehülfen Angestellte

6 31 20 7

Total

71

l 6

(Ende 1897: 70.)

b. Kreisverwaltungen.

Direktionsbeamte (Kreispostdirektoren, Adjunkte, Kassiere und Controleure) Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs Commis Angestellte

44 28 173 47

Total

292

(Ende 1897: 284.)

353

c. Betriebsdienst.

Bureaux I. Klasse.

Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs Commis Angestellte Total

103 814 1224 2141

(Ende 1897: 1977.Ì Bureaux H. Klasse.

Postverwalter, Bureau-, Dienst- und "Unterbureauchefs . .

Commis Angestellte Total

155 487 1074 1716

(Ende 1897: 1711.)

Bureaux 111. Klasse und Ablagen.

Posthaltev Postablagehalter Landbriefträger und Landboten Total

1325 1970 1280 4575

(Ende 1897: 4539.)

Agenturen.

Beamte . . . ; Angestellte

16 6 Total 22 (Ende 1897: 22.)

Kondukteure

247 (Ende 1897:

256.)

Im Betriebsjahre hat bei der Ceutralverwaltung eine PersonalVermehrung nicht stattgefunden; dagegen wurde die Stelle eines seit Jahren provisorisch verwendeten Beamten mitgezählt, was bisher nicht'der Fall war. Ferner sind die Stellen zweier Angestellten in Gehülfenstelleu umgewandelt worden.

Bei den Kreis ver waltungen ist eine Vermehrung um einen Chefbeamten, einen Commis und 6 Angestellte eingetreten.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

23

354

Im Betriebsdienst hat bei den Bureaux I. Klasse eine Personalvermehrung um 2 Chefbeamte, 33 Commis und 129 Angestellte stattgefunden.

Bei den Bureaux II. Klasse ist eine Vermehrung von 11 Commis eingetreten, während die Angestellten um 6 Mann reduziert werden konnten.

Die Vermehrung der Posthalterstellen um eine und der Ablagehalterstellen um 31 deckt sich mit der Zahl der im Berichtsjahre neu kreierten Postbureaux III. Klasse und Ablagen (siehe vorstehend unter Ziffer l ,,Poststellen"). Die Landbriefträger und Landboten wurden um 4 vermehrt.

In der Zahl des Personals der Agenturen im Auslande ist eine Änderung nicht eingetreten.

Beim Kondukteurpersonal hat im Berichtsjahre infolge Ablebens etc. eine Verminderung um 9 Mann stattgefunden, indem im abgelaufenen Jahre frei gewordene Kondukteurstellen zum Teil durch Bureaudienerstellen ersetzt wurden.

Die Gesamtvermehrung des Postpersonals beträgt somit 205, gegenüber 487 im Vorjahre.

Die gegenüber dem Vorjahre weniger große Personalvermehrung ist darauf zurückzuführen, daß die erweiterten Bestimmungen betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Arbeitszeit (siehe Geschäftsbericht von 1897) schon im Vorjahre vollständig zur Anwendung gelangt sind und daß sodann das Ende 1897 neu eingeführte summarische Speditionsverfahren betreffend die Fahrpoststücke eine wesentliche Dienstvereinfachung und Arbeitsverminderung zur Folge hatte.

Vom Gesamtpersonal der Postverwaltung sind weiblichen Geschlechts: von den 71 Beamten und Angestellten der Oberpostdirektion 0 = 0,oo °/o ,, ,, 245 Beamten der Kreisverwaltungen . 18 = 7,34 °/o ,, ,, 47 Angestellten der Kreisverwaltungen l = 2,12 °/o ,, ,, 917 Beamten der Bureaux I. Klasse . 43= 4,68% ,, ,, 1224 Angestellten der Bureaux I. Klasse 0 = 0,oo % ,, ' ,, 642 Beamten der Bureaux II. Klasse . ° 61 = 9,50 % ,, ,, 1074 Angestellten der Bureaux II. Klasse 2= 0,18 °/o ,, ,, 1325 Beamten der Bureaux III. Klasse . 406 = 30,64 °/o ,, ,, 1970 Ablagehaltern '.

480 = 24,86 °/o ,, ,, 1280 Landbriefträgern und Landboten .

64 = 5,oo °/o ,, 22 Beamten und Angestellten der Agenturen l = 4,54 °/0 ,, ,, 247 Kondukteuren 0 = 0,oo %

355

Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im Berichtsjahre folgende Mutationen vor: Beamte. Bedienstete. Total.

Versetzungen (freiwillige) . . . .

47 43 90 Todesfälle 44 82 126 Freiwillige Rücktritte 26 57 83 Abberufungen (einschließl. Entlassungen auf Einladung der Verwaltung hin) .

12.

57 69 Total 129 239 368 3. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Berichtsjahre würden 193 Lehrlinge aufgenommen, gegen über 187 im Vorjahre. Weibliche Bewerber konnten auch im Berichtsjahre aus dienstlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

401 Lehrlinge legten die Patentprüfung ab. Davon erhielten 63 die Note l (vorzüglich); 147 ,, ,, 2 (gut); 156 ,, ,, 3 (genügend); 35 konnten nicht patentiert werden.

Total 401 Ende 1898 standen in Verwendung: 356 patentierte Aspiranten (9 weibliche); 200 Lehrlinge (-- weibliche), Total 556 Aspiranten und Lehrlinge, wovon 9 weibliche.

4. Stand der Besoldungen.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Berichtsjahres, verglichen mit dem Stand auf Ende 1896 und 1897, findet sich auf nachstehender Tabelle.

356

Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1896, 1897 und 1898.

N. Diese Tabelle hat, weil nur auf die Bechnung des Monats Dezember sich stützend, nur Wert fUr die Darstellung der prozentualen Zunahme der durchschnittlichen Besoldungen. Die wirklichen BesoldungEausgaben weisen andere Zahlen auf, die dem Rechnungsbericht zu entnehmen sind.

M

bC

fl lj]l

1 ·SS S1«J ~!

Oberpostdirektion

. .

1896 1897 1898 Kreispostdirektionen . 1896 1897 1898 Chefs bei den Bureaux 1, Klasse 1896 1897 1898 Postverwalter und Chefs bei den Bnreanx 11. Klasse 1896 1897 1898 Commis bei den Bureaux I.Klasse 1896 1897 1898 Commis bei den Bureaux II. Klasse 1896 1897 1898 Bureaux III. Klasse .

1896 1897 1898 Ablagen .

. . .

1896 Briefträger, Boten etc.

Kondukteure .' . . .

1898 1896 1897 1898 1896 1897 1898

57 61 64 233 241

245 113 128 103

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05 m t-

246 256 247

1-i-s ·a |^o H SS3 .s P"

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gegenüber dem vorhergehenden Jahre.

Fr.

Vr.

o/o

233,692 249,124 283,400 762,856 784,177 897,600 433,992 492,924 426,200

4099 4084 4428 3274 3253 3663 3929 3850 4137

5,04

149 551,946 155 576,492 155 624,500 892 2,026,452 953 2,157,492 814 1,965,400 416 970,362 476 1,065,336 487 1,241,100 1323 1324 1325 184l8 1877" 19023 3216 3507 3638

ÌÉE?

, ad SS >1 3

a s

J3

2,043,012 2,318,544 2,432,500 1 434 528 M76*488 1,759,800 4,977,556 5,470,784 6,251,200 790,500 832,980 868,100

3704 ' 3719' 4029 2271 2263 2414 2332 2238 2548 1544l 1751»6 1835

779 786 925 1547 1559 1718 3213* 3253 4 3514*

% --

0,30 2

8,42

z

1,11 0,04 2

12,6 1,86

7,45 2

2,01 -- 2,82

-- o,* 8,33 -

-- 2,4

0,35

6,07 2 1,52

-- -- 13,85

4,03 "

3,43 13,4

2

4,79 > 16,61

-- __

a

0,89 17,08 2

2,o«

--

0,77 10,10 » 1,03 1,81 8,02

"

Fixes Telegrapheneinkommen nicht Inbegriffen, Allgemeine Gehaltsrevision.

Nicht Inbegriffen die Ablagen, welche nur im Sommer geöffnet sind.

^ Fahrten t Schädigungen Inbegriffen.

Dazu kommen noch die Entschädigungen für das Lokal, ftlr Heizung, Beleuchtung, Sonntagsdienst nnd eventuell Telegrapheneinkommen.

357

Aus der vorstehenden Tabelle geht hervor, daß infolge Vollziehung des neuen Besoldungsgesetzes auf den 1. Januar 1898 die Besoldungen gestiegen sind : bei der Oberpostdirektion um . . . .

8,42 °/o, ,, den Kreispostdirektionen um . . . 12,e °/o, ,, ,, Bureaux I. Klasse: a. Bureau- und Dienstchefs um . .

7,*s °/o, b. Commis uni 6,67 °/o, ,, den Bureaux II. Klasse : a. Postverwalter und Bureauchefs um 8,33 %, b. Commis um 13,85 °/o, ,, den Bureaux III. Klasse um . . . 4,79 °/o, ,, ,, Ablagen um 17,68 °/o, ,, ,, Briefträgern, Boten etc. um . . 10,i9 °/o, ,, ,, Kondukteuren um 8,02 °/o.

Es ist hierzu folgendes zu bemerken : Seit Erlaß des Besoldungsgesetzes vom 2. August 1873 bis zum Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes ist für die Beamten der Oberpostdirektion und der Kreispostdirektionen, mit Ausnahme einiger Sekretäre und Revisoren, zu gunsten welcher die Bundesversammlung s. Z. eine außerordentliche Zulage bewilligt hatte, keinerlei Besoldungsreform getroffen worden, während dies mit Bezug auf alle «ndern Beamten und Angestellten der Postverwaltung der Fall war.

Am 11. Juli 1882 ist die Verordnung aufgestellt worden, welche den Bureauchefs, Postverwaltern und Commis der Bureaux I. und II. Klasse je nach Zurücklegung von 3 Dienstjahren eine Besoldungserhöhung von Fr. 300 bis Fr. 420 bis zur Erreichung des Maximalgehaltes sicherte.

Am 16. Februar 1886 wurde eine Verordnung erlassen, welche ·den Beamten der Bureaux III. Klasse eine Besserstellung brachte, und schon am 5. Februar 1897 wurde durch eine neue Verordnung diesen Beamten neuerdings eine erhebliche Gehaltsaufbesserung zugewendet.

Dieselbe betrug gegenüber dem Vorjahre rund Fr. 338,000. Nicht inbegriffen in dieser Berechnung sind die Entschädigungen, welche den Posthaltern für Lieferung des Diensllokals, sowie für dessen Heizung und Beleuchtung zugesprochen worden sind und welche den Gesamtbetrag von rund Fr. 267,000, durchschnittlich Fr. 201, ausmachen. Auf das ganze Jahr berechnet, ergiebt sich bei den Bureaux III. Klasse sogar eine Gesamtbesserstellung an Besoldungen, einschließlich der Entschädigungen für die Dienstlokale und deren Beleuchtung und Beheizung, von rund Fr. 605,000. Nachdem die Besoldungen der Bureaux III. Klasse im Jahre 1898 nochmals um

358

Fr. 152,000 gestiegen sind, haben sie im Verlaufe von 2 Jahreu (1897 und 1898) Besoldungserhöhungen erhalten, die im ganzen Fr. 757,000 ausmachen. Keine andere Beamten- oder Angestelltengruppe kann sich einer solchen Besserstellung rühmen, und es war daher um so weniger verständlich, als sich auch die Beamten der Bureaux III. Klasse über Benachteiligung oder ungenügende Berücksichtigung beklagten.

Im Jahr 1894 wurde mit der Besoldungsreform zu gunsten der Postablagen begonnen und im Jahr 1896 wurde sie zu Ende geführt. Im Jahr 1894 wurden für Besserstellung der Ablagen; Fr. 220,000 und im Jahr 1896 Fr. 190,000 verwendet. Die durchschnittliche Jahresbesoldung der Postablagen ist von Fr. 545 Ende 1893 auf Fr. 925 Ende 1898 gestiegen.

Im Jahre 1891 begann die Reform der Besoldungen der Briefträger, Boten etc. In diesem Jahr wurden hierfür Fr. 200,000 verwendet. Das folgende Jahr wurde die Reform mit einem Aufwand von Fr. 430,000 zu Ende geführt, wodurch auch für die Briefträger, Boten etc. eine feste Besoldungsnorm erzielt und zu gunsteu dieser Angestellten erreicht war, daß sie periodisch, je nach Zurücklegung von 4 Dienstjahren, in eine höhere Besoldungsklasse vorrückten.

Für die Kondukteure trat die erste einheitliche Regelung des Besoldungswesens auf den 1. Januar 1880 in Kraft. Im Jahre 1891 wurde dann eine Verordnung erlassen, welche diese Regelung zu gunsten der Kondukteure bedeutend verbesserte, indem ihnen ein regelmäßiges Vorrücken im Gehalt je nach 4 Dienstjahren zugesichert und gleichzeitig neben dem fixen Gehalt sog. Fahrzulagen bewilligt wurden. Die Reform zu gunsten der Kondukteure im Jahre 1891 erforderte eine Aufwendung von Fr. 105,000.

Die vorstehenden Auseinandersetzungen zeigen, daß die Postverwaltung schon seit Jahren stets und systematisch daran gearbeitet hat, die Besoldungen ihres untern Personals zu verbessern, und die prozentualen Vergleichungen ergeben, daß auch in Vollziehung des neuen Besoldungsgesetzes die Fürsorge für das untere Postpersonal in reichem Maße vorhanden gewesen ist. Es ist unrichtig, daß in Vollziehung des neuen Besoldungsgesetzes die obern Postbeamten zum Nachteil der untern ausnahmsweise begünstigt worden sind.

Der dahinzielende Vorwurf, der hin und wieder in den beteiligten Kreisen erhoben worden ist, muß an Hand der Thatsachen als unverdient zurückgewiesen werden.

5. Bürgschaften.

1. Im abgelaufenen Jahre hat das Postpersonal, mit Einschluß der Postpferdhalter, wie folgt Bürgschaft geleistet:

359 Anzahl

Betrag Fr.

Personalkaution . . . . 1,160 Realkaution 3 Amtsbürgschaftsverein . . 9,983 Total 11,146

2,603,400 31,000 31,677,000 34,311,400

2. Der schweizerische Amtsbürgschaftsverein hatte im Berichtsjahre Verluste im Betrage von Fr. 5737. 07 der Post- und Telegraphenverwaltung zu vergüten (1897: Fr. 3913.16).

3. Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssumvnen war folgender : Zahl der Mitglieder auf 1. Januar 1899 1898

Bürgschaftssummen auf 1. Januar 1899 1898 Fr.

Fr.

Postverwaltung . . . 9,983 9,685 31,677,000 31,267,388 Telegraphenverwaltung . 1,301 1,276 2,426,000 2,461,569 Zollverwaltung . . .

962 936 1,910,600 1,818,669 Andere eidg. Verwaltungen 54 54 441,000 423,500 Total 12^300 11,951 36,454,600 35,971,126 4. Die von jedem Mitgliede des Amtsbürgschaftsvereins zu entrichtende jährliche Prämie beträgt lk pro mille der Bürgschaftssumme. Auf Ende 1898 besaß der Verein nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß ein reines Vermögen von Fr. 204,868 (Ende 1897: Fr. 195,463).

VI. Inspektionen.

Es wurden folgende Inspektionen vorgenommen: ]898 1897 1. Bei stationären Poststellen 3866 3849 2. Bei fahrenden Postbureaux (Bahn-und Schiffsposten) 570 516 3. Über die Besorgung des Trainmaterials . . . . 223 197 ~4659 4562 Von den 3866 Inspektionen, die im Berichtsjahre bei den stationären Poststellen vorgenommen wurden, sind 68 durch Beamte der Central Verwaltung, die ändern dagegen durch das Personal in den elf Postkreisen ausgeführt worden.

Von den 570 Inspektionen bei fahrenden Postbureaux kommen 82 auf Beamte der Oberpostdirektion.

Mit den 223 Inspektionen über die Besorgung des Trainmaterials sind die vier Traininspektoren der Oberpostdirektion betraut worden.

360 Die Inspektionen bei den stationären Poststellen haben folgende Differenzen im Kassaabschluß zu Tage gefördert: 1898

Zahl der Differenzen über 50 bis * ,, * 100 ,, ,, ,, ,, 200 ,, ,, ,, ,, ,, 500 ,, ,, ,, 1000 ,, * * » ,, 2000 ,, ,, ,, ,, 5000 Fr ,,

100 Fr.

200 ,, 500 ,, 1000 ,, 2000 ,, 5000 ,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 215 . 104 .

51 . 21 .

4 . -

Total

395

1897

241 95 37 18 9 2 ~ 402

Wie wir schon im letztjährigen Berichte über die Geschäftsführung bemerkt haben, sollten größere Fehlbeträge oder Überschüsse von Fr. 50 und darüber bei aufmerksamer und redlicher Kassafuhrung überhaupt nicht vorkommen, weil den Poststellen alle nötigen Mittel an die Hand gegeben werden, ihre Kasse täglich zu verifizieren.

Den wichtigeren Bureaux ist diese Prüfung, nämlich das Erstellen von täglichen Kassabilanzen, sogar ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Zudem müssen die Poststellen am Ende jedes Monates über den Verkehr des verflossenen Monates genaue Rechnung ablegen, und sie sollen bei diesem Anlasse allfällige Differenzen ausgleichen und ihre Easse richtig stellen.

Schwerere Strafen, als welche wir Bußen von Fr. 5 oder darüber, Zurückversetzung in provisorische Anstellung oder Entlassung betrachten, wurden infolge Wahrnehmungen bei Inspektionen, wegen Ungehörigkeiten sei es in der Kassaführung oder in den übrigen Dienstverrichtungen verfügt: 1898

Bußen in 88 Zurückversetzung in provisorische Anstellung in 4 Entlassung in 19

1897

118 Fällen 9 ,, 22 ,,

Bei 1360 Inspektionen ergab sich eine tadellose Dienstbesorgung.

Die Inspektionen sind eines der wirksamsten Mittel, unser Personal zur Ordnung in der Dienstbesorgung und zur sorgfältigen Kassaführung anzuhalten. Ende 1898 bestanden 2791 kassaführende Bureaux und Ablagen. Zieht man die große Anzahl dieser Poststellen und ihren G e l d u m s a t z in B e t r a c h t , der im Berichtsjahre den enormen Betrag von eine r Milliarde, 294 M i l l i o n e n , 688,448 F r a n k e n - e r r e i c h t hat, so kann auch im Berichtsjahre mit Befriedigung konstatiert werden, daß die Kassa-

361

führung im allgemeiuen eine gute ist, und daß die Fälle verhältnismäßig vereinzelt dastehen, welche strengeres Einschreiten notwendig machten.

TU. Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienst und bei Unfällen im Personentransport.

a. Postpersonal.

Die Zahl der Unfälle des Postpersonals im Dienst beläuft sich im Berichtsjahr auf 142 gegenüber 174 im Jahr 1897, und der Be'trag der bezahlten Unfallentschädigungen stellt sich für 1898 auf Fr. 5462.55, gegenüber Fr. 38,913.55 im Jahr 1897. Es ergiebt sich demnach im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme der Unfälle um 32 und eine Minderausgabe an Entschädigungen von Fr. 33,451. Durch dieses günstige Ergebnis ist in der Unfallkasse, die auf Ende 1897 ein Deficit von Fr. 1914. 20 aufwies, wiederum ein Vermögen vorhanden von Fr. 16,290. 20.

Die große Minderausgabe im Jahr 1898 gegenüber 1897 ist namentlich darauf zurückzuführen, daß im Berichtsjahre nur ein einziger Unfall, der den Tod des Betroffenen zur Folge hatte und der überdies im Verein mit einer Eisenbahngesellschaft unter Ausrichtung einer kleineren Entschädigung hat abgewickelt werden können, vorgekommen ist, während im Vorjahr für Unfälle mit töd licheni Ausgange Fr. 29,000 haben bezahlt werden müssen.

b. Unfälle im Personentransport.

Im Berichtsjahre kamen 19 Unfälle vor, die Entschädigungsforderungen zur Folge hatten. Diese Forderungen konnten, insoweit sie erledigt sind, auf gütlichem Wege beglichen werden ; das nämliche wird sehr wahrscheinlich auch bei den wenigen, noch anhängigen Forderungen geschehen. Dagegen sind die zwei schon im Geschäftsberichte für 1897 erwähnten, vor den Richter gebrachten Fälle noch nicht erledigt.

Im Jahre 1898 wurden Fr. 11,655.09 Entschädigungen ausbezahlt.

Die beiden Kassen : a. für Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste, und 6. für Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen im Personentransport

362 werden auf dea 1. Januar 1899 verschmolzen. Da die Batschädigungen alle auf Grund und nach Maßgabe des Postregalgesetzes zu leisten sind, hat es keinen Zweck, zwei getrennte Kassen zu führen.

Wir beziehen uns diesfalls auf das in der Budgetbotschaft des Jahres 1899, Separatabzug, Seite 296 und 297, Gesagte.

TIIL Postregal.

Wegen Übertretung des Postregalgesetzes mußten im Berichtsjahre von Administrativbehörden folgende Strafen ausgesprochen werden : Anzahl der Fälle.

1. Besorgung des nach Artikel 2 des Regalgesetzes der PostanstaTt allein vorbehaltenen Transports von Personen und Sachen 2. vorschriftswidrigen Zusammenpackeus von Sendungen an verschiedene Adressaten 3. Überschreitung der Konzession (Art. 7 des Gesetzes) 4. Verwendung bereits benutzter Wertzeichen, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und absichtlicher Umgehung von Posttaxen 5. unbefugter Benutzung der Portofreiheit 6. unbefugten Mitfahrens in Postwagen 7. Aufgabe von Sendungen verbotenen Inhalts . . .

742 32 -- 2

Total

783

2 2 3

Es ergiebt sich gegenüber dem Vorjahre eine Verminderung der Straffälle um 41 (1897: 824).

Das Total der ausgesprochenen Bußen beträgt im Jahr 1898 Fr. 949. 40, gegenüber Fr. 1078. 80 im Vorjahre, und die für die Postkasse sich ergebende Einnahme beläuft sich nach Abzug der Verleidergebühren auf Fr. 868. 40 (1897 : Fr. 968. 79).

Etwas auffällig ist, daß im Berichtsjahr 32 Strafen wegen unbefugter Benutzung der Portofreiheit haben ausgesprochen werden müssen, während im Vorjahr nur 8 solche Fälle vorkamen.

IX. Postlokale.

Das neue Postgebäude in Zürich wurde am 8. April und dasjenige in Frauenfeld am 24. November bezogen.

Neue von der Verwaltung gemietete Lokale wurden in Dienst genommen in :

363

Worblaufen am 1. Januar, Aarberg ,, 1. Februar, Andermatt ,, 1. Juni, Willisau ,, 15. ,, Zürich-Predigerplatz . . ,, 30. ,, Wetzikon ,, 1. Juli, G r e n c h e n . . . . . . . ,, 18. ,, Olten-Bahnhof . . . . ,, 2 0 . August, Burgdorf-Bahnhof . . . ,, 1 . September, Zürich-Oberstraß . . . ,, 1 . Oktober, Worb ,, 20, ,, Altstetten (Zürich) . . ,, 30, ,, Erlach ,, 1. November, Feydey (Waadt) . . . ,, 1 5 .

,, Uster n 27.

,, Eine Anzahl Lokale mußten vergrößert und den Verkehrsbedürfnissen besser angepaßt werden. Wir erwähnen hiervon : Lausanne-St. Laurent, Laufenburg und Thun-Kaserne.

X. Wichtigere Vorkommnisse im Postbetriebe.

1. Vor dem Bezüge des neuen Postgebäudes in Zürich fand die Vertragung der Briefpostgegenstände auf dem Gebiet der Stadt Zürich von 8 Postbureaux aus statt. Bis zur Durchführung der Züricher Stadtvereinigung war diese Organisation ganz zweckmäßig, da die Postbestellgebiete mit den alten Gemeindegrenzen zusammenfielen und das Publikum seine Korrespondenzen noch nach den alten Gemeinden, z. B. nach Zürich-Außersihl, Zürich-Wiedikon, Oberstraß, Unterstraß etc. adressierte. Nach der Stadtvereinigung haben sich die Verhältnisse geändert, die alten Gemeindegrenzen verschwanden und das Publikum gewöhnte sich immer mehr daran, die Korrespondenzen nach der neuen Stadteinteilung und nicht nach den frühern Gemeindeeinteilungen zu adressieren. Aus diesem Umstand erwuchsen zahlreiche Fehlleitungen und Verspätungen von Korrespondenzen, welche Klagen und Reklamationen von Behörden und Privaten zur Folge hatten. Ungeachtet aller vorsorglichen Anleitungen seitens der Verwaltung zeigte es sich immer mehr, daß gründliche Abhülfe nur möglich sei, entweder durch gänzliche Centralisation der Briefvertragung in dem Sinne, daß alle Briefträger vom Hauptpostbureau aus ihre Touren antreten, oder durch Schaffung nur einer Distributionsstelle in jedem neuen Stadtkreise. Eine nähere Prüfung zeigte, dass der erstere Ausweg vorzuziehen sei. Es wurden

304

daher im neuen Postgebäude zwei große Briefträgersäle erstellt und seit dem Bezug des neuen Gebäudes -- 8. April 1898 -- wird nun die Briefvertragung in Groß-Zürich, mit Ausnahme von Wipkingen und Wollishofen, vom Hauptpostbureau aus besorgt. Die Briefträger werden soweit möglich mit den Tramways nacli und von den entfernteren Stadtquartieren befördert. Die Neuorganisation, die übrigens auch im Einverständnis mit der Stadtbehörde von Zürich getroffen worden ist, bewährt sich gut und der beabsichtigte Zweck wurde erreicht. Die getroffenen Maßnahmen legen zwar der Postverwaltung erhebliche Mehrauslagen auf, allein das Interesse des Verkehr treibenden Publikums erheischte gebieterisch ein Eingreifen wie es geschehen ist. Die alte Organisation, die durch die Verhältnisse überholt und unzweckmäßig geworden war, hat aufgegeben werden müssen.

2. Auch im Berichtsjahre hat die Postverwaltung ihr Augenmerk darauf gerichtet, die Sonntagsarbeit des Personals, soweit dies mit den Verkehrsinteressen des Publikums vereinbar war, einzuschränken.

An mehreren Orten ist die Briefbestellung an Sonntageü auf eine Austragung beschränkt worden, ebenso die Paketbestellung, und gegenwärtig wird geprüft, ob nicht die Paketbestellung an Sonntagen ganz ausfallen könnte. Die Einschränkungen wurden im jeweiligen Einverständnis der betreffenden Ortsbehörden verfügt.

Auch im Bahnpost- und Kondukteurdienst ist der Sonntagsdienst nach Möglichkeit eingeschränkt worden dadurch, daß die Bedienung von für den Sonntagsverkehr unbedeutenden Kursen aufgehoben worden ist.

3. Um den untern Verwaltungsorganen Wegleitung zu geben, unter welchen Umständen der Unfall eines Postillons unter die Bestimmungen des Postregalgesetzes falle, hat die Centralverwaltung folgende Kundgebung erlassen: ,,Als beim Postbetrieb erfolgt ist der einem Postillon zustoßende Unfall zu betrachten, wenn dieser Unfall sich ereignet hat: a. im allgemeinen : innerhalb des Zeitabschnittes, der beginnt mit dem Moment, da der Postillon seine Pferde vom Stall zum Postwagen führt, und aufhört mit dem Moment, da er dieselben in den Stall zurückführt; b. bei Besorgung der Postfuhrwerke: unmittelbar vor der Abfahrt oder nach der Ankunft des Postwagens und während der Fahrt."

4. Am 7. Februar 1898 sind neue Vorschriften aufgestellt worden in Bezug auf die Meldungen, welche die Poststellen an die

365 Kreispostdirektionen und an die Oberpostdirektioii zu erstatten haben bei Verlusten, Unfällen, Feuersbrünsten, Einbruchsdiebstählen, sowie ändern wichtigeren Vorkommnissen.

5. Ende Jahres sind neue Instruktionen erlassen worden: a. betreffend das Mobiliar und die Bureaugerätschaften, b. betreffend das Fuhrwesenmaterial, einschließlich die Bahnpostwagen, c. über die Versicherung des Postmaterials gegen Feuerschaden, d. für das Trainbureau bei der Oberpostdirektion.

6. Folgende Tarife sind im Berichtsjahr neu herausgegeben worden : Tarif und Instruktion betreffend den Briefpostverkehr mit dem Auslande; Tarif und Instruktion betreffend die Fahrpoststucke im Innern der Schweiz ; Fahrposttarif für Rußland (einschließlich Finnland).

7. Identitätsbücher wurden im Jahre 1898 70 Stück verkauft gegenüber 75 Stück im Vorjahre.

8. Die Zahl der Schloßfächer ist seit Ende 1897 von 6434 auf 6893 gestiegen. Die Zahl der größern Fächer hat um 485 zugenommen, dagegen erzeigt sich bei dea kleinem eine Abnahme von 26 Stück.

9. Auf Ende 1898 bestanden 421 P r i v a t v e r k a u f ss t e l l en f ü r P o s t w e r t z e i c h e n . Der Bestand hat sich gegenüber dem Vorjahre um 18 Stellen vermehrt. Die Verkäufer bezogen Fr. 10,288. 07 Provisionen (1897: 9759.10).

10. Folgende Eisenbahnstrecken wurden dem Betriebe über* geben : Biel-Leubringen, am 2I.Januar, Winterthur-Töß, Straßenbahn, am 13. Juli, Gornergrat-Zermatt, am 20. August, Freiburg-Murten, am 23. August, Aubonne-Gimel, am 27. August, Zünch-HöDgg, am 27. August, Bex-Bévieux, am 10. September, Scheidegg-Eigergletscher, am 19. September, Stans-Engelberg, am 5. Oktober, Rolle-Gimel, arn 12. Oktober, Bern-Muri-Gümligen-Worb, am 21. Oktober.

366

Infolge dieser Bahneröffnungen konnte der Postkursbetrieb auf den Strecken Freiburg-Murten, Aubonne-Gimel, Aubonne-Bière, Rolle-Gimel, Zürich-Weiningen-Geroldswil, Stansstad-Engelberg und Bern-Muri aufgehoben werden.

Dagegen wurden 18 neue Postkurse errichtet. Hiervon fallen 11 auf Strecken, die vor Errichtung dieser Kurse von Postwagen überhaupt gar nicht befahren worden sind. Außerdem wurden zahlreiche und eingreifende Verbesserungen im Kursdienst durch Ausdehnung der Beiwagenlieferung, Umwandlung von Saisonkursen in Jahreskurse, Vermehrung der Fahrten, Verwendung größerer und bequemerer Wagen etc. eingeführt.

11. Die Ö f f n u n g der A l p e n p ä s s e für den Wagenverkehr erfolgte: 1898

Ofen Maloja .

Julier .

Flüela .

Albula .

Bernina .

Splügen .

Simplon .

Bernhardin Oberalp .

Furka Lukmanier Grimsel .

.

.

.

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.

.

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. . .

27. April 1. Mai 11. Mai 22. Mai 2 5 .M a i 26. Mai 28.Mai 28. Mai 7. Juni 10. Juni 14. Juni 14. Juni 1 4 . Juni

1897

26. April 14. April 6. Mai 30. Mai 2 . Juni 31. M a i 4 . Juni 19. Mai 9. Juni 9. Juni 15. Juni 15. Juni 1 5 . Juni

III. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

0

Während der i n t e r n e T e l e g r a p h e n v e r k e h r seit einer Reihe von Jahren einen beständigen Rückgang erzeigte, sind wir in der Lage, für das Berichtsjahr eine Vermehrung der internen Telegramme um 19,386 oder l,16 % konstatieren .zu können.

Wenn auch dieses Resultat zum Teil als eine Folge der durch Schneefälle und besonders durch den Brand der Zürcher Telephon-

367

centralstation entstandenen längeren Störungen in den Telephonverbindungen und der dadurch bewirkten stärkern Benutzung des Telegraphen zu betrachten ist, so könnte indessen bei einer Vergleichung der einzelnen Monatsergebnisse mit den entsprechenden des Vorjahres überhaupt auf eine steigende Tendenz im internen Verkehr geschlossen werden. Das Jahr 1897 zeigte nur im Monat März eine Zunahme gegenüber dem Vorjahre, in allen übrigen Monaten eine Abnahme; im Jahre 1898 dagegen findet sich nur in drei Monaten (März, Juni und Juli) eine Verminderung, in sämtlichen übrigen Monaten aber eine Vermehrung. Da jedoch diese Verkehrszunahme wahrscheinlich mit den günstigen Witterungsverhältnissen des Jahres 1898 in Zusammenhang steht, so dürfte dieselbe nur als eine vorübergehende Erscheinung zu betrachten sein und einen Schluß auf den Verkehr der nächsten Jahre kaum gestatten. Die dem Voranschlag zu Grunde gelegte Zahl von 1,674,500 Telegrammen (inkl. 4,500 Phonogramme) wurde nm 10,219 überschritten.

Auch der i n t e r n a t i o n a l e Verkehr stellt sich mit einer Vermehrung von 5,46 % günstiger als im Vorjahre, wo sich nur eine Vermehrung von 8,21 °/o erzeigte. Die Zahl der Telegramme übersteigt die im Voranschlag auf 1,500,000 geschätzte um =69,071.

Der T r a n s i t v e r k e h r weist eine Verminderung von I,G.->% auf, die indessen gegenüber der starken Vermehrung (9,27 %) des Vorjahres nichts Auffallendes hat. Immerhin übersteigt die Zahl der Telegramme «um 16,530 die im Budget angenommene von 550,000.

Die G e s a m t z a h l der Telegramme aller drei Verkehrsarten stellt sich um 91,126 oder 2,44% höher als im Vorjahre, welches' seinerseits nur eine Vermehrung von 0,52 °/o aufwies.

Den Verkehrsverhältnissen entsprechend übersteigt der G e s a m t e r t r a g der T e l e g r a m m e mit Fr. 2,733,112.12 denjenigen des Vorjahres um Fr. 124,005. 56 und den Voranschlag um Fr. 70,112.12.

Die Zunahme im t e l e p h o n i s c h e n G e s p r ä c h s v e r k e h r ist im Jahre 1898 nur eine sehr mäßige, indem dieselbe bei den Lokalgesprächen 3,oa °/o und bei den interurbanen Gesprächen 7,59 % beträgt, während das Vorjahr im Lokalverkehr eine Vermehrung von 16,24% und im interurbanen Verkehr eine solche von 23,82% erzeigte. Die geringe Zunahme der Lokalgespräche erklärt sich aus den längern Dienstunterbrechungen in den Netzen Genf und Zürich, dort wegen Zusammenbruch des Centralträgers infolge Schneedruckes, hier wegen des Brandes der Centralstation. In

368

Zürich dauerte die Unterbrechung der Abonnentenleitungen vom 2. April bis zum 29. Mai und blieb auch auf den interurbanen Verkehr nicht ohne Einfluß, obwohl die Unterbrechung hier nur von kürzerer Dauer oder dann nur eine teilweise war, da der interurbane Transitverkehr schon arn 10. April wieder aufgenommen werden konnte und durch öffentliche Sprechstationen der Verkehr von Zürich nach auswärts vom 11. April an, wenigstens in beschränkter Weise ermöglicht wurde. Dazu kommt, daß die Einrichtung der Stationen und Verbindungen für eine Anzahl neuangemeldeter Abonnenten des Netzes Zürich wegen des Brandunglückes und der damit zusammenhängenden Arbeiten in der Centralstation und im Netze eine längere Verzögerung erleiden mußte. Gleichwohl scheinen uns alle diese Umstände die geringe Vermehrung des interurbanen Verkehrs, gegenüber der im Budget angenommenen Ziffer von 23,5%, nicht genügend zu erklären, um so weniger, als durch Erstellung zahlreicher direkter Verbindungen in den letzten Jahren und auch im Berichtsjahre der interurbane Verkehr bedeutend erleichtert wurde. Es will uns daher scheinen, die verhältnismäßig geringe Zunahme der interurbanen Gespräche sei zum Teil auch dem Umstand zuzuschreiben, daß die Zahl der neuen Abonnenten und Netze gegenüber früheren Jahren in Abnahme begriffen ist.

Der Gesamtertrag der lokalen und i n t e r u r b a n e n G e s p r ä c h e stellt sich mit Fr. 2,060,082. 05 um Fr. 108,845. 20 oder 5,58% höher als im Vorjahre, blieb aber um Fr. 309,417. 95 unter dem Budgetansatz.

Während die Vermehrung der T e l e p h o n - A b o n n e m e n t e sich im Jahre 1896 auf 4555 und im Jahre 1897 auf 3756 belief, ist dieselbe im Berichtsjahre auf 3072 gesunken und somit weit unter der in der Budgetbotschaft angenommenen Zahl von 4000 geblieben. Die Gesamtzahl der auf Jahresende bestehenden Abonnemente beträgt 31,918, welche an Abonnementsgebühren eine Einnahme von Fr. 2,082,799.70 geliefert haben, die um Fr. 119,683. 77 die letztjährige übersteigt, jedoch um Fr. 10,200. 30 unter dem Budgetansatz bleibt.

Das finanzielle Gesamtresultat der Verwaltung stellt sich irn Vergleich zum Vorjahre wie folgt: 1897

Einnahmen . .

Ausgaben . . .

Aktivsaldo . .

Fr. 7,887,189. 50 ,, 7,512,740.94 Fr. 374,448. 56

1898

Fr. 8,285,162,26 ,, 8,285,162.26 --

369 Die Einnahmen reichten nicht aus, um die vorgeschriebene ·ordentliche Amortisation des Baucontos mit 15 % zu decken, da hierfür eine Summe von Fr. 1,247,250 erforderlich gewesen wäre, während der Überschuß der Einnahmen über die übrigen Aus. gaben hinaus nur Fr. 893,184.75 beträgt. Um das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen, mußte man sich für einmal damit begnügen, die letztere, einer Amortisationsquote von 10,74 °/o entsprechende, Summe in Rechnung zu bringen.

Der neben der Betriebsrechnung geführte Bauconto hat im Jahre 1898 einen Zuwachs von Fr. 2,573,361 erhalten und stellt «ich auf Jahresende, nach Abzug der erwähnten Amortisationsquote, auf Fr. 9,995,176.34.

Folgende auf Grund der Rechnungsbelege vorgenommene Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf den Telegraphenund Telephonbetrieb giebt über das Rechnungsergebnis jedes einzelnen der beiden Dienstzweige in den Jahren 1897 und 1898 Aufschluß.

A. Telegraph.

1897

Einnahmen .

Ausgaben

Fr. 2,832,607. 11 n .2,671,845. 29

Aktivsaldo .

Fr.

160,761.82

1898

Fr. 2,921,113.42 ,, 2,906,148. 66 Fr.

14,964. 76

B. Telephon.

1897

Einnahmen .

Ausgaben

Fr. 5,054,582. 39 4,840,895. 65 V) Fr.

213,686. 74

1898

Fr. 5,364,048.84 ,, 5,364,048.84 --

Während der Telegraphenbetrieb für sich allein, über die auf denselben entfallende Amortisationsquote von 15 °/o hinaus, einen Aktivsaldo und damit eine außerordentliche Amortisation von Fr. 14,964. 76 lieferte, vermochte der Telephonbetrieb nur 68 % der entsprechenden ordentlichen Amortisationsquote zu decken.

Das ungünstige Rechnungsergebnis im allgemeinen und bei den beiden Betrieben im einzelnen rührt einerseits von der gegenBundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

24

370

über dem Vorjahr und dem Budget geringern Inventarvermehrung her, die ihrerseits den starken Abschreibungen im Telephonnetz.

Zürich zuzuschreiben ist, anderseits von der bedeutenden Vermehrung der Ausgaben, besonders in den Rubriken I (Gehalte), V (Linienunterhalt) und IX (Verzinsung des Baucontos und des Inventars).

Der bereits erwähnte B r a n d der T e l e p h o n c e n t r a l s t a t i o n Z ü r i c h am 2. April bildet für das Jahr das wichtigsteund folgenschwerste Ereignis im Geschäftskreise der Telegraphenverwaltung. Da die Ursachen dieser bedauerlichen Katastrophe, welche in der Sommersession der eidgenössischen Räte zu einer Interpellation Veranlassung gab, im allgemeinen als bekannt vorausgesetzt werden dürfen, so glauben wir, uns hierüber nicht eingehender verbreiten zu sollen. Immerhin kann auf Grund einer eingehenden administrativen Untersuchung (die gerichtliche Untersuchung scheint noch nicht völlig abgeschlossen) folgendes festgestellt werden.

1. Die direkte Ursache des Brandes liegt in dem Belassen eines einzelnen ungesicherten Telephondrahtes an einer Kreuzung mit der Zentralen Zürichbergbahn, bei gleichzeitigem Fehlen einesSchutznetzes, so daß der durch Schneedruck herabgefallene Draht sich mit dem Kontaktdraht der Trambahn berührte und den zündenden Strom in die Telephoncentrale leitete. Wem das bedauerliche Versehen zur Last fällt, läßt sich nicht ermitteln.

2. Die indirekte Ursache liegt im Zusammentreffen verschiedener ungünstiger Umstände, welche eine Kontrollierung der Telephonanlagen in alles Einzelne hinein bei einem so ausgedehnten und fortwährenden Änderungen unterliegenden Netze, wie Zürich, sehr erschwerten, wenn nicht geradezu verunmöglichten. Als solche Umstände sind speciell anzuführen, die außerordentliche Entwicklung des Telephonwesens in den letzten Jahren, sowohl des schweizerischen Netzes im allgemeinen, als desjenigen von Zürich im besondern. Es genügt diesfalls, darauf hinzuweisen, daß das Telephonnetz Zürich Ende 1893 2041 und Ende 1897 4334 Abonnenten zählte, so daß sich deren Zahl innert vier Jahren mehr als verdoppelte, wie auch die Drahtentwicklung dieses Netzes, mit Einschluß der interurbanen Verbindungen, in der gleichen Zeit von 5269 km. auf 15,183 km. gestiegen ist, sich also nahezu verdreifacht hat. Dazu kamen die zahlreichen, durch die rege
bauliche Entwicklung der Stadt und besonders durch die Entstehung elektrischer Trambahnen bedingten Linienverlegungen und den damit verbundenen Kabelanlagen, welche Arbeiten

371

meistens in kürzester Frist ausgeführt werden mußten, weil die Trambahn-Unternehmungen sich in der Regel erst zu einer Verständigung bequemten, wenn bereits die Fahrten beginnen sollten.

Endlich ist zu erwähnen, daß es bei den gegebenen baulichen Einrichtungen technisch verhältnismäßig schwierig war, auf der Centralstation für sämtliche Leitungen Sicherungen anzubringen, was von den gerichtlichen Experten selbst anerkannt wurde.

Der Brandschaden wurde der Verwaltung von den beteiligten Versicherungsanstalten mit einer Gesamtsumme von Fr. 299,511 ersetzt, wovon Fr. 70,736 auf das Gebäude entfallen und direkt von der eidgenössischen Staatskasse verrechnet werden, während der Rest in der Einnahmenrubrik VI der Telegraphenverwaltung erscheint. In der Versicherungssumme waren allerdings die Kosten für die Montierung der Umschaltapparate (Wechselgestelle) der Centralstation nicht inbegriffen, doch entsteht von daher kein effektiver Verlust, weil die alten Apparate dazu bestimmt waren, für Einrichtung einer provisorischen Centralstation in Genf Verwendung zu finden, so daß ohnehin eine Neumontierung deiCentrale Zürich eintreten mußte.

Der direkte wirkliche Schaden der Telegraphenverwaltung setzt sich annähernd aus folgenden Posten zusammen : 1. Zurückzuerstattende Abonnementsgebühren, gemäß Art. 16 des Gesetzes über das Telephonwesen, rund Fr. 37,000 2. Mindereinnahme auf neuen Abonnementen wegen Verzögerung der Anmeldung oder der Einrichtung cirka .fl 5,000 3. Ausfall an lokalen und interurbanen Gesprächstaxen cirka ., 80,000 Total

Fr. 122,000

Dazu kommt eine Vermehrung der Ausgaben für Material vind Arbeitslöhne, welche der Brand und die Wiedereinrichtung der Centrale mit sich brachten und die auf wenigstens Fr. 50,000 bis Fr. 60,000 geschätzt werden kann.

Ferner ist der Mehraufwand an Baukosten für Wiederherstellung des Gebäudes gegenüber der von der Brandassekuranz ersetzten Schadensumme außer Betracht gelassen. Der Wiederaufbau der durch das Feuer zerstörten Teile des Gebäudes bot übrigens Anlaß, den Anforderungen auf Feuersicherheit und den gesteigerten dienstlichen Bedürfnissen besser entsprechende Ein-

372 richtungen zu treffen, als dies bei dem früheren Zustand des Gebäudes der Fall war.

In der Sitzung des Nationalrates vom 21. Dezember 1898 wurde anläßlich der Beratung der Nachtragskredite, III. Serie, wohl mit Rücksicht auf das stattgefundene Brandunglück, als Mißstand signalisiert, daß für die Sicherung der elektrischen Leitungen des Bundes zu wenig geschehe, und daß insbesondere Beiträge, welche der Bund sich zu diesem Zwecke zusichern lasse, nicht in wiinschbarer Weise verwendet würden. Auf diese etwas allgemein gehaltenen Bemerkungen mögen folgende Zahlen nähere Auskunft erteilen.

Für Anschaffung von Sicherungsapparaten zum Schütze der Telegraphen- und Telephonleitungen und Apparate gegen Blitz und Starkstrom wurden in den letzten fünf Jahren verausgabt: 1894 . . . . F r . 7,760.-1895 . . . . ,, 10,347.

1896 . . . . ,, 22,660. - 1897 . . . . ,, 35,458. -- 1898 . . . . ,, 217,704. 2 0 im ganzen Fr. 293,929. 20 Darin sind nicht Inbegriffen die Ausgaben für Erstellung feuersicherer Räume für Blitzplatten und Abschmelzsicherungen bei den Centralstationen, welche sich ebenfalls auf sehr bedeutende Summen belaufen und z. B. allein für die Centralstation Basel auf Fr. 32,000 veranschlagt sind.

An obige Summe von Fr. 293,929. 20 wurden der eidgenössischen Verwaltung von 5 Unternehmungen elektrischer Trambahnen (Genf, Neuenburg, Basel, Lausanne und Freiburg) im ganzen Fr. 14,852 vergütet und auch speciell zu dem Zwecke verwendet, für welchen diese Beiträge bestimmt waren, nämlich zur Sicherung der betreffenden Central- und Abonnentenstationen für den Fall einer Berührung herabfallender Telephondrähte mit der Kontaktleitung der Trambahn.

Um Mißverständnissen zu begegnen, fügen wir bei, daß von einer Anzahl Trambahnunternehmungen auch Beiträge zu leisten waren an die Kosten der V e r l e g u n g von Telephonleitungen, welche zum Teil, wie in Zürich, Kabelanlagen erforderten und nur deshalb vorgenommen werden mußten, weil die durch den Tramsti'om bewirkte Induktion die telephonische Korrespondenz unmöglich gemacht hätte. Mit den Sicherungen gegen die sonstigen

373

Gefahren des Starkstromes hatten diese Beiträge nichts zu thuri, weil bei Festsetzung der genannten Beiträge die Kosten der betreffenden Einrichtungen von der Telegraphenverwaltung nicht zu den Verlegungskosten gerechnet wurden, und anderseits jene Beiträge auch nicht die Bedeutung haben konnten, daß nun die eidgenössische Verwaltung ganz auf die Benutzung des Luftraumes über den Tramanlagen, d. h. auf Kreuzungen, zu verzichten habe.

Im ganzen wurden von 1894--1898 an derartigen Beiträgen Fr. 163,108 bezahlt, doch stellt diese Summe nur einen mäßigen Bruchteil der von der Telegraphenverwaltung für die Verlegung ihrer Leitungen aufgewendeten Kosten dar. So bezahlte z. B. die Zentrale Zürichbergbahn bei Erstellung ihrer Stammlinie im Jahre 1894 Fr. 15,000 und im Jahre 1895 bei Erstellung der Ergänzungsbahn nach Oberstraß Fr. 20,000, zusammen also Fr. 35,000 für die mit kostspieligen Kabelanlagen "verbundenen Verlegungen von Telephonleitungen, deren Gesamtkosteri über Fr. 70,000 ansteigen.

Daß in Bezug auf ^Sicherungen1'' von der Telegraphenverwaltung das Mögliche geschehen ist, dürften obige Angaben nachweisen ; daß man aber auch bestrebt war, die Sicherungsvorrichtungen technisch möglichst zu vervollkommnen, ergiebt sich schon aus dem letztjährigen Geschäftsberichte (letzter Absatz der Abteilung 2), und aus der Thatsache, daß in der Zeit von 1894 bis 1898 mit einer großem Anzahl verschiedener Typen von Sicherungen für Linien und Apparate praktische Versuche angestellt wurden, die nun zur Aufstellung bestimmter Normen geführt haben. Wenn gleichwohl noch Lücken und Mängel bestehen, so ist zu berücksichtigen, daß es keineswegs eine einfache Sache ist, bei einer so großen Anzahl von Leitungen und Apparaten, bei den komplizierten . Stationseinrichtungen und oft .beschränkten Räumlichkeiten, in kürzester Frist zweckentsprechende Schutzvorkehren anzubringen oder bereits vorhandene gegen vollkommenere auszuwechseln. Zudem erfordert auch die Beschaffung der Sicherungen eine gewisse Zeit, da dieselben nur von durchaus zuverlässigen Lieferanten bezogen werden können. Immerhin sind diese Arbeiten nunmehr soweit vorgerückt, daß sämtliche den Gefahren der Starkströme direkt ausgesetzten Leitungen bereits mit Sicherungen neuen Modells versehen werden konnten.

Endlich glauben wir, den anläßlich des Brandes der
Zürcher Telephoncentrale gegen die Telegraphenverwaltung erhobenen Vorwurf' des Mangels an technisch gebildetem Personal nicht mit Stillschweigen übergehen zu sollen, nicht weil wir diesen Mangel

374

in Abrede stellen möchten, sondern weil es durchaus ungerechtfertigt ist, der Verwaltung daraus einen Vorwurf zu machen. In der That wurde das Bedürfnis nach einer Vermehrung des elektrotechnisch gebildeten Personals, welches sich mit der Ausdehnung des Telephonwesens in besonders fühlbarer Weise geltend machte, von der Verwaltung selbst längst erkannt und seit Jahren nichts versäumt, um Leute mit entsprechender Vorbildung herbeizuziehen, leider aber nicht mit dein gewünschten Erfolg. Es würde uns an dieser Stelle zu weit führen, wenn wir die Ursachen dieser auffallenden Erscheinung und die Personalverhältnisse speciell im Telephonwesen eingehender erörtern wollten, weshalb wir uns darauf beschränken, als Beleg für das eben Gesagte eine einzige Thatsache anzuführen. In das Budget des Jahres 1894 wurde die zu einem dringenden Bedürfnisse gewordene Stelle eines III. technischen Sekretärs bei der Telegraphendirektion aufgenommen und nach Genehmigung des Budgets zur Ausschreibung gebracht, konnte aber nicht besetzt werden, weil sich trotz wiederholter Ausschreibung kein geeigneter Bewerber zeigte. Gleichwohl stellte man diese Beamtung auch wieder in das Budget von 1895 ein, um den gleichen Versuch nochmals zu machen, leider wieder ohne Erfolg. Aus diesem Grunde mußte man vorläufig auf die Besetzung dieser Stelle verzichten und den entsprechenden Posten bei Aufstellung der Budgets für die Jahre 1896--1898 fallen lassen, um denselben sodann im Budget für das Jahr 1899 wieder aufzunehmen. Zu unserer Überraschung hatte die kürzlich erfolgte neue Ausschreibung der fraglichen Stelle kein besseres Resultat als die frühern Ausschreibungen, da sich im ganzen nur vier Bewerber stellten, von denen keiner eine elektrotechnische Bildung aufweist. Ob eine weitere Ausschreibung bessern Erfolg haben werde, muß nach den gemachten Erfahrungen bezweifelt werden, obgleich das neue Besoldungsgesetz ermöglicht, ziemlich hohen Ansprüchen entgegenzukommen.

Dagegen darf denn doch konstatiert werden, daß wenigstens die Leitung des technischen Dienstes noch jederzeit in die Hände wissenschaftlich gebildeter Fachmänner gelegt werden konnte, die sich auch in weitern Kreisen einen verdienten Ruf zu erwerben wußten, wie anderseits eine schöne Anzahl, durch eine lange Reihe von Dienstjahren, praktisch geschulter Beamten vorzügliche Dienste leisten und durchaus auf der Höhe der dienstlichen Anforderungen stehen.

375

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1898 fassen sich wie folgt zusammen : Länge in Kilometern

der Linien. der Drähte.

a. Neu erstellte Linien : An Eisenbahnen An Straßen

46,3 Total

182,7

98,,

274,t

b. Neue Drähte an bestehenden Linien : An Eisenbahnen An Straßen Total

c. Umgebaute Linien : An Eisenbahnen An Straßen

166,9 165,4

-- 7,5

Total

91,4

51,8

332,8 27,5

11,0

12,6

18,5

40,,

d. Ausgewechselte Drähte : An Eisenbahnen An Straßen

164,4 39,2

203,6

Total

·e. Abgebrochene Linien : An Eisenbahnen An Straßen

16,5

Total

f . Abgebrochene Drähte : An Eisenbahnen An Straßen Total

111,8

41,1

22,8

57,6

134,c

--

43,4 ..

--

43,4

Infolge dieser Änderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, nach der Drähtezahl geordnet, auf den 31. Dezember 1898 wie folgt: Länge In Kilometern der Linien mit Kreise.

1 Draht.

6 Drähten 2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten.

und mehr.

Total Kilometer.

663,2

492,i

635,9

326,i

116,9

450,8

197,7

198,9

231,!

242,3

37,7

344,3

168,2

127,8

141,4

219,i

174,4

139,9

169,t

89,8

4,o

Bestand auf Ende 1898

2713,5

1690,6

703,6

492,4

508,8

1034,7

7143,5

1897

2763,3

1626,5

748,9

452,s

499,9

1011. ,3

7102,4

--

39,9

8,9

45,4

--

1. Lausanne II. Bern UI. Ölten I V . Zürich

. . . .

V. St. Gallen

.

.

.

VI. Chur VII. Bellinzona .

»

-n

Vermehrung

. .

Verminderung .

-- 49,8

64,i

--

78,8

78,4

158,7

1557,6

72,8

185,2

1458,8

62,o

144,9

229,6

1283,8

19,6

105,o

161,6

797,2

15,8

186,i

983,6

46,o

45,4

47,i

671,9

HT.

46,6

66,6

390,7

86,8 121,9

--

23,4

--

Total Vermehrung

136,3

95,2

41,i

-3

Auf Eisenbahnen und Straßen verteilt, ergeben sich folgende kilometrische Längen der StaatstelegraphenLinien und -Drähte: Lange der Drähte.

Länge der Linien.

Kreise.

An Straßen.

Total.

An Eisenbahnen.

An Straßen.

Total.

446,9

1110,6

1557,6

2,269,9

1816,!

4,086,o

II. Bern

593,2

865,6

1458,8

2,577,o

I298,i

III. Ölten

718,9 522,8

564,9

3,352,9

937,2

274,4

1283,8 797,2

3,875,t 4,290,i

2,013,3

858,8

2,872,i

538,5

445,i

983i6

2,402,2

668,7 16l2,i

An Eisenbahnen.

I. Lausanne

IV. Zürich V. St. Gallen

391,8

13,500,6

7582,3

21,082,9

7102,4

13,327,3

7322,2

20,649,5

41,,

173,3

260,i

433,4

43,2

628,7

671,9

135..1

255,6

390,7

132,4 752,fl

Bestand auf Ende 1898 . .

2998,6

4144,9

7143,B

189? - ·

2960,8

4141,6

37,s

3,8

VI Chur VII. Bellinzona

,,

,,

,,

Vermehrung

3,070,9 1,744,5 1,144,2

'

i

co -3

378

Die im Berichtsjahre ausgeführten Neubauten sind so umfangreich, daß trotz Abtretung beträchtlicher Linienstrecken an das Telephoninventar, im Gegensatz zu den 5 Vorjahren, wieder «ine wirkliche Vermehrung in der Totallänge der Telegraphenlinien zu verzeichnen ist.

Werden zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen : Länge in Kilometern der Linien.

der Drähte.

7102,4 98,i

20,649,5 606,4

Total

7200,5 57,6

21,255,9 178,o

.

.

7142,9 7143,5

21,077,9 21,082,9

Bestand auf Ende 1897 Neubauten im Jahre 1898 Abbruch im Jahre 1898 Scheinbarer Bestand auf Ende 1898 Wirklicher Bestand auf Ende 1898

.

.

Die Differenzen von 0,6 5,o ·entsprechen den Längenänderungen, welche infolge der vorgenommenen Umbauten und Verlegungen eingetreten sind.

In obigen Zahlen sind 155,9 km. Kabellinien Inbegriffen mit «iner Vermehrung von 12,i km. gegenüber dem Vorjahre.

Bei Aufstellung des Geschäftsberichtes für das Jahr 1894 wurde infolge Verwechslung der beiden Ausdrücke Linienlänge {Kanallänge) und Kabellänge der damalige Kabelbestand um 0,9 km. zu hoch angesetzt. Dieser Fehler hat seither unentdeckt fortbestanden. Die letztjährige Totallänge der Telegraphenkabel betrug also nicht 149,7, sondern 143,s km., was die obgenannte Vermehrung von 12,i km. als richtig erscheinen läßt. Die größern Èabelneuanlagen verteilen sich auf die Plätze Neuenburg und Zürich, wo auf den Strecken Neuenburg-Fahis, Neuenburg-Boine, Boine - Maillefer und Zürich-Altstetten neue Kabellinien verlegt wurden.

Die wichtigern Neubauten und Anlagen von Luftlinien betreffen : 1. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 107 (Zeitzeichendraht) Chaux - de - Fonds - Ste. Croix bis Brassus. (Das Teilstück Ste. Croix-Sentier dieser Linie wird vor und nach der Zeitzeichenübermittlung als Telephonverbindung zwischen diesen beiden Netzen benutzt.)

379

2. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 187 St. Gallen-Romanshorn-Ermatingen bis Schaffhausen.

3. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 228 Lausanne-Territet bis Martigny.

4. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 249 Yverdon-PayerneFreiburg mit neuer Linie von Belfaux bis Corcelles.

-5. Den Bau einer neuen Linie von Belfaux bis Murten nebst Anlage des Drahtes Nr. 297 Freiburg-Murten.

6. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 323 Martigny-Orsières.

7. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 399 InterlakenWengen.

8. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 465 Zürich-Richterswil.

9. Die Verlängerung des Drahtes Nr. 523 Brissago-Locarno bis Bellinzona.

10. Die Anlage des neuen Drahtes Nr. 542 Bellinzona-LocarnoBrione - Verzasca mit neuer Linie von Ponte Tenero bis Brione.

11. Die Anlage eines neuen Drahtes Nr. 601 Samaden - Schuls.

Die den Eisenbahnverwaltungen angehörenden Telegraphenlinien und -Drähte erzeigen auf Ende 1898 folgenden Bestand: Länge in Kilometern

Selbständige Bahnlinien Bahndrähte an Staatslinien Bestand auf Ende 1898 Bestand auf Ende 1897 Vermehrung

der Linien.

1064,7 --

der Dräute.

2,555,8 9,194,i

1064,7 1052,4

11,749,9 ll,216,3

12,3

533,6

Während der Zuwachs an selbständigen Bahntelegraphenlinien bedeutend hinter demjenigen der Vorjahre zurückgeblieben ist, hat die Totallänge der Bahndrähte an Staatslinien durch Anlage einer großen Anzahl neuer Signaldrähte und mehrerer längerer Korrespondenzdrähte, wie Freiburg-Murten, Olten-Luzern, HorgenZug und Zürich-Rapperswil, eine beträchtliche Vermehrung erhalten.

Die konzedierten Privatlinien und -drahte (Telegraph-Telephon, Läuteeinrichtungen, elektrische Uhren, Wasserstandsanzeiger u. dgl.)

hatten auf Ende 1898 folgenden Bestand:

380 Länge iu Kilometern der Linien.

der Drähte.

Unabhängige Privatlinien Privatdrähte an Staatslinien

918,5 --

1(554,8 128,6

Bestand auf Ende 1898 Bestand auf Ende 1897

i)18,5 887,4

1783,4 1<>44,8

Ml,i

139, i

Vermehrung

Die Gesamtlänge der in der Schweiz auf Ende 189
der Drähte.

Staatstelegraphenlinieri Bahnlinien Privatlinien

7143,5 1064,7 918,5

21,082,» 11,749,» 1,783,4

Bestand auf Ende 1898 Bestand auf Ende 1897

9126,7 9042,2

34,616,* 33,510,i

84,5

l ,106,i

Vermehrung

Die Statistik der Liriienstürungen ergiebt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : . . .

....

Art der Störungen.

Zahl der Störungen.

I 1897.

1898

Dauer in Stunden.

1897.

1898.

Durchschnittsdauer.

.

1897.

1898.

4.3«

5,oo

7,58 5,o»

10,« 6,-28

.

Verwicklungen .

Unterbrechungen Ableitungen . / Total

182« 2079 8,391,s 10,411,i 539 366

660 4,293.i 7,078,2 427 1,883,2 2,761,o .

j

2731 3166 14,567,e|20,250,8 i i

5,2o ! 6,24

Sowohl hinsichtlich der Anzahl und Gesamtclauer, als auch der durchschnittlichen Dauer, sind die Resultate des Berichtsjahres

381 bedeutend ungünstiger als diejenigen des Vorjahres. Hierzu mögen rieben den zahlreichen Naßschneefällen vom Frühjahr 1898 namentlich die vielerorts zu starke Belastung der Telegraphenlinien durch Telephondrähte und nicht zum wenigsten auch die bedeutende Ausdehnung des Starkstromnetzes beigetragen haben.

Das lange Andauern vieler Störungen rührt hauptsächlich von der ungünstigen Lage gewisser Gebirgslinien in den Kantonen Graubünden, Wallis und Tessin her, ein Umstand welcher wohl kaum je eine erhebliche Besserung in dieser Hinsicht zulassen wird.

Die wöchentlichen Messungen über den Isolationszustand der Drähte erzeigen folgende Zahlen : Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

Total.

1897 .

1898 .

oder 1897 .

1898 .

.

.

in .

.

. 13,80U 2471 1347 . 13,538 2528 1519 Prozenten der Gesamtzahl ausgedrückt: . 78,33 14,08 7,64 . 76,99 14,B7 8,6i

17,618 17,585

Auch diese Meßresultate lauten für das Berichtsjahr ungünstiger als im Vorjahre. Die Ursachen sind in der Hauptsache die gleichen wie diejenigen, welchen die Vermehrung der eigentlichen Störungen zugeschrieben werden muß.

Im Berichtsjahre wurden im ganzen 103 Starkstromvorlagen (gegen 63 im Vorjahre) zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.

Hiervon betreffen 70 Neuanlagen, 28 Erweiterungen und 5 Umänderungen bestehender Anlagen.

Die Neuanlagen umfassen : 33 Beleuchtungsanlagen (23 Gleichstrom und 10 Wechselstrom) ; 23 Kraftanlagen (15 Gleichstrom, l mit Zweiphasen- und 7 mit Dreiphasenstrom) ; 14 gemischte Aulagen für Kraft- und Lichtverteilung (7 Gleichstrom und 7 Dreiphasenstrom).

Bezüglich der Arbeitsleistung zerfallen die Neuanlagen in 48 Anlagen von l bis 100 Kilowatt mit . .

954 Kilowatt 19 ,, ,, 100 ,, 1000 ,, ,, . . 5,435 ,, 3 ,, über 1000 ,, ,, . . 10,465 ,, Gesamtleistung

16,854 Kilowatt

Hiervon wurden neu gefaßt 14,523 Kilowatt und von schon vorhandenen Kraftcentralen bezogen 2331 Kilowatt.

382 Unter den neu erstellten Kraftanlagen linden sich folgende elektrische Bahnen und Tramways : Elektrische Bahn Stansstad-Engelberg (Dreiphasenstrom) ; Gornergrat .Bahn (Dreiphasenstrom) ; Burgdorf-Thun Bahn, im Bau (Dreiphasenstrom) ; Winterthur-Töß (Gleichstrom) ; Aubonne-Gimel (Gleichstrom) ; Rolle-Gimel (Gleichstrom) ; Zürich-Industriequartier (Gleichstrom) ; Zürich-Höngg (Gleichstrom) ; Zürich-Hauptbahnhof-Heuriedt (Gleichstrom) ; Zürich-Bellevue-Enge (Gleichstrom) ; Zürich-Bellevue-Paradeplatz (Gleichstrom) ; Zürich-Hotel Central-Kreuzplaz (Gleichstrom) ; Neuchâtel Port-Gare (Gleichstrom) ; Montreux Trait-Planches (Gleichstrom) ; Genève-Veyrier (Umwandlung des Dampfbetriebes in elektrischen Betrieb mit Gleichstrom).

Als die bedeutendsten im Berichtsjahre im Bau begriffenen Kraft- und Lichtverteilungsanlagen sind anzuführen : Kraftübertragungswerke Rheinfelden mit 5600 Kilowatt; Elektricitätswerk an der Ränder mit 3000 Kilowatt; Usine électrique de la Lonza in Gampel mit 1865 Kilowatt; Die höchste Betriebsspannung von 16,000 Volt wird künftig das Elektricitätswerk an der Kander anwenden.

Die meisten Telephonstörungen verursachten, wie schon im Jahre 1895 in Lugano konstatiert wurde, die elektrischen Bahnen mit Dreiphasenstrom (Drehstrom). Der Betrieb der elektrischen Bahn Stansstad-Engelberg verursachte sowohl auf den eindrähtigen Abonnentenleitungen in Stans und Engelberg, als auch auf der von Erde isolierten Doppelleitung Stans-Engelberg, so starkes Geräusch, daß jede telephonische Korrespondenz unmöglich war und daher die ersteren in Schleifenleitungen umgewandelt und die Doppelleitung mit Drahtkreuzungen versehen werden mußte. Eine totale Beseitigung der störenden Drehstromeinwirkungen wäre nur durch · eine gänzliche Verlegung der Schleife Stans-Engelberg möglich, die aber wegen der ungünstigen örtlichen Verhältnisse nicht ausgeführt werden kann.

Die gefährlichen Wirkungen der Starkströme traten im ersten Quartal des Berichtsjahres in sehr bedauerlicher Weise zu Tage bei der Tötung eines Arbeiters in Basel und beim Brand der

383

Telephoncentrale in Zürich. In beiden Fällen war die StarkstromÜberleitung in die durch Schneelast zerrissenen und auf die Koritaktleitung der elektrischen Tramways herabgefallenen Telephondrähte die unmittelbare Ursache der Unglücksfälle.

Zur Vermeidung derartiger bedauerlicher Unfälle wurden im Berichtsjahre, soweit es möglich war, die Konstruktionen der übergeführten Leitungen für Stark- und Schwachstrom verstärkt oder die Kreuzungen soviel als möglich durch Linienverlegungen beseitigt. Wo gefährliche Kreuzungen nicht zu vermeiden waren, wie namentlich bei den elektrischen Straßenbahnen in den Städten, wurden bis zur unterirdischen Verlegung der Telephonleiturigen über den Starkstromleitungen besondere, mit der Erde oder den Schienen der Tramways verbundene, Schutznetze und Schutzdrähte angebracht, welche eine Berührung herabfallender Telephondrähte mit den Starkstromleitungen verhindern und unschädlich machen.

Eine Reihe von Versuchen hat ergeben, daß derartige Schutzvorrichtungen einen zweckmäßigen Schutz bieten und den örtlichen Verhältnissen leicht angepaßt werden können.

3. Telephonnetze und Telephonliuien.

Der allgemeine Bestand der Telephonnetze und ihrer Verbindungen ergiebt sich aus folgenden Zahlen : Bestand auf Ende 1898.

1897.

VermehruDg1898.

Zahl der Netze 288 27« 12 ,, ., Abonnemente . . . 31,918 28,846 3,072 Länge der Linien in Kilometern 12,665,3 11,865,i 8UU,s ,, ,, Drähte ,, ,, 87,482,8 76,592,7 10,890,i Über den Bestand der einzelnen Telephonnetze in Bezug auf Abonnemente, Stationen, Linien und Drähte giebt die Tabelle I am Schlüsse dieses Abschnittes nähern Aufschluß. Eine zweite Tabelle (II) giebt eine nach Kantonen .geordnete Übersicht über die Telephoneinrichtungen.

Neu eröffnet wurden im Laufe des Jahres folgende 12 Netzet Brig.

Steinen.

Egg.

Tri engen.

Elm.

Unteriberg.

Finhaut.

Vissoye.

Ins.

Vouvry.

Läufelfingen.

Weggis.

384

Ins, Läufelfingen, Triengen und Weggis waren früher Umschaltstationen und sind nun in selbständige Telephormetze umgewandelt worden.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden nachgenannte interurbane Verbindungen erstellt und eröffnet: a. interne Verbindungen: Nr. der Länge Leitung.

in Kilometern.

6 4 Lausanne-Yverdon ( 2 . Verbindung) . . . .

38,g 67 L a u s a n n e - ß e x (neu: Teilstück LausanneMontreux) 25,o 77 Lausanne-Vallorbe 46,4 84 Cossonay-Orbe 13,2 88 * Sentier-Ste. Croix (48,B km. langes Teilstück des im Neubau der Telegraphenlinien erwähnten Zeitzeichendrahtes Nr. 107).

95 Vevey-Aigle.

22,» 119 Aigle-Vouvry 8,8 128 , Salvan-Finhâut 6,3 131 Sitten-Brig 54,a 136 Sierre-Vissoye ll,o 140 Bulle-Romont 18,g 160 Murten-Kerzers 8,3 198 Neuenburg-Neuenstadt 15,» 266 Biel-Freiburg 51,8 281 Biel-Tavannes 16,4 287 Neuenstadt-Ins 9,6 294 Bern-St. Gallen 216,0 306 Bern-Aarau 96,i 315 Bern-Interlaken (2. Verbindung) 59,0 339* Kerzers-Ins 8,3 353 T h u r i r Z w e i s i m m e n (neu: Teilstück ThunErlenbaoh) 15,5 374* St. Beatenberg-Merligen fi,o : 442* Sissach-Läufelfingen 9,7 505 Reinach-Hitzkirch 9,s 511 Brugg-Lenzburg 11,7 523 Luzern-Zofingen 43,o 531 Luzern-Schwyz (1. Verbindung) 34,o Übertrag

855,«

385 Ni1, der Leitung.

540 545 562 564 568 570 611

621 627 647 692 694 695 720 721 736 755 757 770 786.

907 917

Länge in Kilometern.

Übertrag 855,6 Luzern-Stans (2. Verbindung) 14,5 Luzern-Weggis 19,5 Sursee-Triengen 7,s Vitznau-Weggis . .

5,o Schwyz-Arth 14,o Schwyz-Steinen 5,5 Z ü r i c h - B i e l (neu: Teilstück Zürich-Solothurn) 104,8 Zttrich-Glarus (2. Verbindung) 69,c Zürich-Baden (3. Verbindung) 25,4 Zürich-üster (2. Verbindung) 19,2 Einsiedeln-Unteriberg 12,i Rapperswil-üster 21,4 Kapperswil-Richterswil 10,4 Uster-Egg 7,0 Uster-Illnau 7,0 W i n t e r t h u r - A a r a u (neu: Teilstück AarauBülach) 54,o Andelfingen-Marthalen 7,7 Turbenthal-Balterswil 9,0 Schaffhausen-Frauenfeld 30,5 Weinfelden-Bischofszell 14,6 Glarus-Kapperswil 36,s Engi-Elm 6,7 b. internationale Verbindungen:

981 983 988

Basel-Frankfurt a/M.

Basel-Lörrach Zurzach-Waldshut Total 49 interne und 3 internationale bindungen mit km

7,5 7,5 5,9 Ver1379,o

Die mit Sternchen bezeichneten Leitungen sind eindrähtig, die übrigen doppeldrähtig (Schlaufen).

Von den gesperrt gedruckten Leitungen wurden im Berichtsjahre nur die angegebenen Teilstücke neu gebaut. Die übrigen Linienstrecken waren schon im Jahre 1897 fertiggestellt und provisorisch in Betrieb gesetzt. Sie figurieren bereits als neue interurbane Linien im Geschäftsberichte des Vorjahres.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

25

386

Die beiden neuen Verbindungen Luzern-Weggis und VitznauWeggis sind Teilstücke der im Jahre 1897 eröffneten und nun eingegangenen Leitung Luzern-Vitznau II.

Die reine Vermehrung der internen Verbindungen beträgt demnach 44.

Im weitern wurden im Laufe des Berichtsjahres 10 eindrähtige Verbindungen in Schlaufen umgewandelt und die Leitung MalleraySonceboz bis Biel verlängert.

Mit Einschluß der nunmehr auf die Zahl von 8 angewachseneu internationalen Leitungen beträgt die Gesamtzahl der interurbane!!

Verbindungen auf Jahresende 502, von denen noch 49 eindrähtig angelegt sind.

Die Gesamtlänge aller internen und internationalen Netzverbindungen beträgt 12,935,7 km., diejenige der entsprechenden Drähte (die Schlaufen doppelt gerechnet) 25,275,2 km. mit einer Vermehrung von 2877,2 km. gegenüber dem Vorjahre.

Die nachstehende Zusammenstellung zeigt wie die interurbane!!

Verbindungen auf die verschiedenen Netze sich verteilen. Auf Ende 1898 gab es: 104 Netze mit 1 interurbanen Verbindung, 2 ,, ' Verbindungen, 87 ·n n 3 32 11 11 4 17 ·n 11 5 13 ti n fi 6 11 11 1 Netz n 7 4 Netze n 8 5 ·n 9 n 5 n n 10 1 Netz n 11 1 n n 12 1 n n 13 2 Netze n 14 1 Netz n 15 1 n n 17 1 n n 18 1 11 (Basel), n 22 (Lausanne und 2 Netze n 28 Luzern), (St. Gallen), 1 Netz n 31 (Bern), 1 n n 35 (Zürich).

61 1 r> n

387

Der Bestand der Telephonkabel auf Jahresende ist folgender : Länge de r Kabel netze.

MA4vA

Aarau Basel Bern Chur Davos Genf.

.

.

Interlaken . . .

Lausanne . . .

Luzern Montreux . . .

Neuenburg . . .

Ölten S t . Gallen . . .

Schaffhausen .

Vevey Winterthur Zürich Interurbane Kabel

mit einfachen Adern.

mit DoppelAdern,

km.

km.

-- 18,9 5,7

--

2,7

69,8 22,3 0,7

7,2 1*

.

.

.

56.0

0,6 7,5

-- -- -- --

.

.

Bestand 1898 ,, 1897 Vermehrung

104,0

.

5,i 24,7

6,1 9,7 0,7

18,4

5,2

--

8,c

-- 0,3

42,0

--

2,3

-- 146,o 3,8

148,8 148,8

419,5 346,9

--

72,6

Länge der Adern.

Länge der Drähte.

km.

km.

108,5 3,579,6 l,239,o 24,i 195,5 5,154,o 30,o 467,5 691,o 254,4 305,6 138,o 747,6 231,6 125,6 8,6

10,179,2 107,3

217,o 6,648,9 2,343,5 48,2 391,o 8,525,!

60,o 733,7 1,382,5 508,8 611,2

276,0 985,2 463,s 251,2 8,B 19,225,4 215,6

23,587,0 42,895,2 18,994,3 33,720,o 4,593,8

9,175,2

Diese Vermehrung rührt her von der Erweiterung der Kabelnetze in Basel, Bern, Genf, Neuenburg, Vevey und Zürich, sowie von den Neuanlagen in Aarau, Davos, Montreux und Ölten. Die unter der Bezeichnung ,,Interurbane Kabel" angeführten Längen betreffen das im Berichtsjahr auf der Strecke Läufelfingen-Trimbach gemeinsam mit zwei gleich langen Telegraphenkabeln verlegte Telephonkabel über den Hauenstein.

Infolge Vergrößerung oder Verlegung mußten folgende Centralstationen neu montiert werden : Affoltern a/A., Amriswil, Bellinzona,

388

Bremgarten, Buren, Davos-Platz, Dießenhofen, Dietikon, Echallens, Engelberg, Entlebuch, Bschenbach (Luzern), Fahrwangen, Fraubrunnen, Frauenfeld, Goßau (St. Gallen), Grenchen, Grindelwald, Hausen, Hinwil, Lachen, Langenthal, Langnau, Lausanne, Meilen, Monthey, Müllheim, Murgenthal, Nyon, Ölten, Pruntrut, Ragaz, Rehetobel, Richterswil, Riggisberg, Romanshorn, Rorschach, Ste-Croix, Sehwyz, Solothurn, Tramelan, Utzwil, Verrières, Weinfelden, Wetzikon, Willisau, Zofingen, Zürich.

Die Centralstation im neuen Postgebäude in Frauenfeld wurde am 3. Dezember bezogen.

Die Verlegung und Neumontierung der Centralen Rorschach und Zürich wurde durch Feuersbrünste bedingt, welche beiderorts, in Rorschach am 19. Februar, in Zürich am 2. April, durch Berührung einzelner Telephondrähte mit Starkstromleitungen, infolge Schneedruckes, entstanden sind.

Die Statistik der Störungen erzeigt für die Telephonleitungen folgende Zahlen : Verwicklungen.

Ableitungen.

Unterbrechungen.

1898 . . . .

17,050 1678 8357 1897 . . . .

11,405 1189 2922 Vermehrung

5,645

489

5435

Die große Vermehrung der Verwicklungen und Unterbrechungen ist die Folge zahlreicher Naßschneefälle, welche zu Anfang des Berichtsjahres namentlich in den Telephonnetzen der Westschweiz arge Verheerungen anrichteten.

In Genf fielen am 5. März der Centralbock und viele andere Ständer unter der Schneelast zusammen. Von 3100 Abonnentenleitungen waren nur noch 289 nicht unterbrochen oder verwickelt.

Die Notwendigkeit der Ersetzung des alten Centralträgers durch eine Neukonstruktion erzeigte sich bei der zunehmenden Beanspruchung, trotz der successiven Verstärkungen, immer mehr als unabweislich. Indessen mußte die Ausführung verschoben werden mit Rücksicht auf die seit Jahren hängende Frage der Erstellung eines Telegraphen- und Telephongebäudes, beziehungsweise eines Umbaues des jetzigen Gebäudes, welche noch zur Stunde ihrer Lösung harrt. So ist denn auch die gegenwärtige an Stelle des frühern Centralträgers getretene Konstruktion nur als ein Provisorium zu betrachten.

389 Am 28. März waren in Lausanne 400, in Vevey 300, in Montreux 200 Abonnentenleitungen und jeweilen auch die meisten interurbanen Leitungen infolge Schneedrucks unterbrochen.

In der Inner- und Ostschweiz verursachte der Schneefall vom 18. auf den 19. Februar die meisten Störungen. Die Netze Luzern und Zug wurden dabei besonders hart mitgenommen. Am erstem Orte waren 250, am letztern 300 Drähte gerissen.

Unter dem starken Schneefall vom 29. November hatten die Netze Solothurn und Chaux-de-Fonds am meisten zu leiden. In Solothurn wurden 2 Ständer à 48 Drähte und eine Stange mit 42 Drähten, sowie verschiedene andere Stützpunkte durch Schneedruck geknickt, wobei Berührungen mit Lichtleitungen vorkamen, deren Folgen noch rechtzeitig verhütet werden konnten.

In Chaux-de-Fonds waren 516 Drähte entweder unterbrochen oder verwickelt. Dem Übelstande, daß dieses hochgelegene und infolgedessen den Unbilden des Winters in doppeltem Maße ausgesetzte Netz fast Jahr für Jahr durch Schneedruck stark demoliert wird, soll soweit möglich durch eine Kabelanlage abgeholfen ·werden.

Im Berichtsjahre wurden 11 Stangenbeschädigungen und 22 Drahtabschmelzungen durch Blitzschläge verursacht.

Für den Bau und Unterhalt der Telegraphen- und Telephonlinien wurden verwendet: 30,599 imprägnierte Stangen (1897: 29,182) 202,383 Isolatoren ( ,, 282,769) 71,024 kg. Eisendraht ( ,, 47,112) 27,929 kg. Stahldraht ( ,, 24,425)

319,985 kg. Bronzedraht

( ,,

339,830).

390

Tabelle 1.

Bestand der Telephonnetze am 31. Dezember 1898.

Netze.

Aadorf . . . .

Aarau . . . .

Aarberg Adliswil . . .

Affoltern am AI bis Aigle . . . .

Altdorf . . . .

Altstätten(St.Gallen) Amriswil . . .

Andelfingen Appenzell . .

Arbon . . . .

Arosa . . . .

Arth Au (St. Gallen) .

Aubonne . . .

Avenches .

Azmoos . . . .

Baden . . . .

Balsthal. . . .

Balterswil . . .

Bäretswil . . .

Basel . . . .

Bassecourt . . .

Bauma . . . .

Bazeuhaid . . .

Beckenried . . .

Bellinzona . .

Bern Bex . . .

Biel

Länge

Länge

der

der

Linien.

km.

Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen.

3,610

8,080

29 415 52 31 65 80 33 39 36 33 40 26 36 39 50 47 34 18 248 30 20 8

605,614

7,678,499

3,388

22,555

46,155

24,010

75,590

15,676

64,440

18,825

74,070

238,840 42,8io

1,567,684 97,490

Ende 1898.

27 344 52

59,826

136,880

595,807

4,761,289 J JTM**"

28,846

160,160

2,021 t 63

195,665

1,007,850

535

28 60 61 29 39 35 34 39 26 35 38 46 44 33 18 213 26 20 6 3,010 18 20 29 13 28 1,858 61 498

7,541

6,788

10,660

45,980

20,890

111,170

38,786

235,830

15,780

50,490

31,260

103,660

24,155

80,860

29,840

100,920

14,504

61,813

10,16o 6,010

33,225

21,685

81,816

27,666

129,920

30,910 28,7io

101,224

73,670

68,465

5,570

27,516

134,610

849,085

11,385

66,480

14,715

46,520

1,860

15,875

Übertrag 2,329,625 17,959,964

18 23 29 15 40

Vermehrung.

7

25 6 4 7 5 -- 5 -- 2 8 1 3 3 3 3 1 1 26 3 3 -- 266 2 3 4 4 6 211 7 65 684

391

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Übertrag 2,329,525 17,959,954 Bière . . . .

Bischofszell Boudry . . . .

Bremgarten (Aarg.)

Brenets, les Brienz . . . .

±jti Bria . .

& Brugg . . . .

Bubikon . . .

Buchs (St. Gallen) Bülach . . . .

Bulle . . . .

Buren a/d. Aare .

Burgdorf Bütschwil .

Cernier . . . .

Château-d'Oex .

Châtel-St. Denis .

Chaux-de- Fonds, la Chesières Chur Churwalden . .

Colombier .

Concise . . . .

Coppet . . . .

Cossonay Couvet . . . .

Culiy . . . .

Davos-Platz Degersheim . .

Delsberg . . .

Dielsdorf Dießenhofen

3,039

17,220

29,290

75,255

7,986

37,610

25,245

68,886

5,760

15,560

10,461

41,176

31 825

71,881

80,845

324,700

6,590

33,865

31,775

172,900

32,860

129,685

56,'820

323,680

25,766

45,940

102,998

333,415

14,845

59,918

38,586

120,940

6,069

40,142

18,680

77,360

161,986

818,195

1,886

9,525

43,910

272,260

0,880

31,090

23,275

54,458

14,760

22,170

17,607

52,780

36,085

159,150

31,450

60,060

16,066

68,455

32,626

251,218

8,370

39,966

72,612

294,207

38,976

116,925

6,766

21,775

Übertrag 3,364,45l 22,220,716

Abonnemente.

C 4- A

Stationen.

Ende 1898.

7,541

14 38 24 44 17 17 25 109 15 75 59 111 27 163 20 49 29 26 784 7 196 10 46 13 16 49 31 18 215 17 84 47 25 9,961

6,788

Vermehrung.

684

14 1 32 3 23 2 43 14 17 -- 15 -- 20 20 100 17 1 14 7 70 58 9 100 13 2 25 18 147 -- 20 2 44 26 3 -- 23 46 699 7 -- 1 14 172 1 10 8 43 -- 13 17 6 48 5 1 28 1 18 21 195 13 1 10 1 t 47 22 4 8,992

918

392

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Übertrag 3,364,45l 22,220,716 Dietikon ° . . .

Düdingen . .

Dußnang . .

Ebnat-Kappel . .

Echalleus . .

Egg (Zürich) . .

Eglisau . . . .

Einsiedeln . . .

El m (Glarus) . .

Engel berg . . .

Engi (Glarus) . .

Entlebuch . . .

Erlenbach . . .

Ermatingen . .

Escbenbach (Luzern) Eschenbach (St. Gali.)

Escholzmatt Estavayer .

Fahrwangen . .

Feydey-Leysin Fideris . . . .

Finhaut . . . .

Fischenthal Flawil . . . .

Fleurier . . . .

Fraubrunnen . .

Frauenfeld . . .

Freiburg . . .

Frick . . . .

'Frutigen . .

Gais . . .

Gelterkinden .

Genf

13,895 12,010 12,800

55,i2o 50,640

14,640

37,600 48,710

46,195

108,930

11,465 11,926

35,805 25,805

22,495

82,450

2,500

7,760

1,075

9,026

2,153

29,122

12,178

34,803

5,430

19,800

58,440 64,855

6,815

38,961

5,175

38,825 81,410

29,210 25,680 6,590 4,350 1,840

59,210 36,290 9,930

1,380

37,680 14,820

8,816

29,935

27,425

90,140

14,560

36,360 179,840

45,420 111,215

578,070

217,510

1,066,866 210,670 31,850 37,025

30,670 1,825 9,435

7,070

11,170

715.989

9,502,448

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1898.

Vermehrung.

8,992 918 29 26 2 21 20 4 18 1 18 33 33 2 37 37 2 19 19 19 1 19 19 37 36 4 9 9 9 12 12 2 13 3 18 24 24 3 16 15 2 1 21 20 24 24 6 -- 17 17 24 26 2 -- 12 10 17 13 2 12 -- 1 13 -- 10 11 12 12 12 14 14 1 56 46 6 38 40 5 49 52 6 127 137 15 310 350 27 -- 23 24 9 11 1 34 25 3 14 15 3,744 3,459 196

9,961

Übertrag 4,822,23l 34,959,116 14,883 13,529 1,254

393

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1898.

Vermehrung.

Übertrag 4,822,28l 34,959,ii6 14,883 13,529 1,254 13 Glarus . . . . 101,269 210 632,885 188 1 50 Goßau (St. Gallen) 20,225 53 67,595 18 3 Goßau (Zürich) .

18 9,670 36,185 1 Grandson .

24 21 11,210 29,540 1 Granges (Vaud) .

18.

20,0*5 51,110 18 Grenchen . . .

48 57 8 18,776 55,845 15 13 1 Grindelwald .

7,069 2,331 Grüsch . . . .

7 7 17,840 52,870 --1 Hausen am Albis .

14 11 11,830 24,380 2 Heiden . . . .

37 40 8,835 63,305 154 9 Herisau . . . .

258,012 188 38,835 51 5 Herzogenbuchsee .

117,425 54 36,470 1 Hessigkofen . .

8 7,890 25,240 8 Hinwil . . . .

31 28 6 42,096 14,887 -- Hitzkirch . . .

11 27,o9Z 11 2,537 Hochdorf . . .

21 21 2 13,168 27,175 62 Horgen . . . .

6 71 18,870 58,385 Huttwil 27 3 10,726 45,690 28 Illnau . . . .

40 12 40 28,845 113,245 27 Ins 27 146,485 27 37.640 Interlaken .

197 181 16 79,584 539,446 Kalchofen .

27 2 29 10,405 48,546 Kerzers . . . .

17 -- 17 18 1 5,465 37,650 -- 8 Klosters . . . .

9 21,640 76,925 Kloten . . . .

2 20 16 11,170 47,680 Kreuzungen . .

83 101 13 44,715 199,425 Küßnacht (Schwyz) 19 2' 20 5,095 24,155 Lachen . . . .

23 23 8,816 40,915 -- Langenbruck .

11 11 5,975 11,675 -- Langenthal 161 139 23 78,725 309,605 72 69 Langnau (Bern) .

5 33,655 120,870 Läufelfingen 11 11 11 9,175 20,356 55 21 Laufen (Jura) . .

55 40,570 103,495 Übertrag 5,617,067 38,420,786 16,545 15,028 1,434

394

Netze.

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

km.

3

Übertrag 5,617,057 38,420,786 Laufenburg . .

Laupen . . . .

Lausanne . . .

Lauterbrunnen Lenzburg . . .

Lichtensteig Liestal . . . .

Linühal . . . .

Locamo . . . .

Lode, l e ...

Loëche-la-Ville .

Lömmenswil . .

Lugano . . . .

Luzern . . . .

Lyß Malleray . . .

Männedorf . . .

Marihaien . . .

Martigny . .

Meggen . . . .

Meilen . . . .

Meiringen . . .

Merligen . . .

Mézières . . .

Monthey . . .

Montreux Morges . . . .

Moudori . . . .

Mühlehorn . . .

Mullheim . . .

Münsingeo .

Münster (Bern) .

Murgenthal . .

Übertrag

19,585

45,995

63,300

318,990

410,945

3,872,085

11,890 39,780 14,780 69,020 11V848 13,515 43,780 19,980

42,192 158,720 124,325

560,370

29,030 52,665 238,435 58,920

7,860

25,580

37,085

472,115

295,070 2,955,828

12,160

44,240

15,580 9,185 18,060

68,450

36,850

164,425

5,625

27,560

26,775 54,245

6,690

63,855

12,261

18,798

4,210

40,280

11,Ü70

48,426

7,685 78,990

38,116 940,120 372,807

55,826

106,980

8,157

67,859

24,586

91,615

20,050

57,420

15,105

64,816

8,810

23,080

95,754

Abonnemente.

O4-« AIO.-

tionen.

Ende 1898.

16,545 15,028

22 24 62 61 1,603 1,428 32 29 101 88 39 32 103 89 17 13 57 46 204 195 12 12 13 13 165 131 1,067 885 32 37 13 17 26 30 24 27 36 37 17 19 49 52 21 22 10 11 17 17 18 20 414 469 150 162 37 41 10 10 26 27 24 28 22 27 14 15

Vermehrung,

1,434

2 3 106 4 9 1 20 2 3 20 2 -- 21 89 19 1 2 4 -- 7 5 -- -- 5 27 7 2 -- 4 3 1 1

7,298,577 49,518,305 21,112 19,032 1,804

395

Netze.

Länge

Länge

der

der

Linien.

km.

Drähte.

km.

Übertrag 7,298,577 49,518,805 Muri (Aargau) Murten . . . .

Näfels- Mollis . .

Nebikon . . . .

Necker . . . .

Neßlau . . . .

Neuenburg . . .

Neuendorf . .

Neuenkirch-Sempach Neuenstadt . . .

Nieder urnen Noiraigue . .

Nyon . . . .

Oberriet Ölten . . . .

Orbe Oroii Payerne . . . .

Pfäffikon . . .

Pfungen . . . .

Ponts-de-Martel .

Pruntrut . . .

Ragaz . . . .

Rappersvvil . .

Rebstein . . .

Rehetobel . . .

Reinaeh (Aargau) Rheineck . . .

Rheinfeld eu . .

Richterswil Riggisberg . . .

Rolle . . . .

Romanshorn .

30,830

115,ioo

49,400

265,845

5,716

17,807

21,870

80,590

7,510

56,415

8,130

46,676

195,910

1,533,691

24,450

78,260

7,305

45,895

14,060

56,150

11,4G5

33,980

10,145

37,975

71,447

271,182

16,290

71,700

51,370

655,686

38,700

218,125

17,420

47.665

65,045

253,085

24,220

68,840

21,140

90,560

7,970

48,506

102,280

301,770

151,670

595,536

60,075

319,875

4,895

13,190

13,510

53,886

53,885

293,960

8,615

25,380

37,405

95,110

36,180

149,560

17,870

73,206

48,007

186,667

27,760

78,060

Übertrag 8,560,062 55,797,862

Abonnemente.

Stationen.

Ende 1898.

Vermehrung.

21,112 19,032 1,804 37 34 6 80 7 75 12 1 12 21 18 3 -- 21 20 21 · 1 20 672 580 47 . 16 1 ' 16 1 20 19 32 29 -- 1 -- 9 8 13 1 11 172 154 13 20 18 1 111 101 12 44 42 2 18 6 18 71 66 8 1 37 35 22 1 28 18 18 1 151 130 14 106 98 6 87 13 81 1 11 10 -- 30 27 107 95 6 1 27 23 66 56 8 65 59 3 18 18 5 102 91 7 72 65 5 23,427 21,101 1,983

396

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Drähte.

km.

km.

Abonnemente.

Stationen.

G4-A

Ende 1898.

Vermehrung.

Übertrag 8,560,062 55,797,352 23,427 21,101 1,983 Romont . . . .

Root . . . . .

Rorschach . . .

Rue Rüti (Zürich) . .

Saignelégier . .

Salvan . . . .

St.Aubin(Neuchâtel) St. Beatenberg Ste. Croix . . .

S t . Gallen . . .

St. Immer . . .

St. Moritz -Dorf .

St. Peterzell . .

St. Ursanne . .

Samen . . . .

Saxon . . . .

Schaffhausen . .

Schleitheim Schuls . . . .

Schupfen . . .

Schüpfheim . .

Schwarzenburg .

Schwyz . . . .

Sennwald .

Sentier, l e ...

Sépey, l e ...

Siebnen . . . .

Sierre . . . .

Sissach . . . .

Sitten . . . .

Solothurn . . .

Sonceboz . . .

Übertrag

39,450

113,480

4 120

35.200 265,865

51,060 11.285 35,755 18,856 2,490 15,406

38.885 160,635 85,245

22,i4o 36,766

0,810

22,090

15,000

62,680

311,288 45,870

2,854,718 228,700

23,185 8,055 12,485

351,866

33,677

80,3S9

13,000 198,700 12,ooo

1,139,805

58,910 16,100 18,240

44,380

6,260

36,890

15,795

42,215

20,086

62,i8i

41,uo

118,805

32,859

179,947

4,020

38,470

35,275

163,780

0,455

24,160

7,960

26,940

14,865

63,085

12,470

30,756

45,658

181,986

143,464

14,365

1,081,579 116,895

9,805,634

63,600,472

47 16 144 14 55 37 17 26 14 47 1,231

106 132 20 14 34 12 481 23 24 20 44 34 70 13 76 8 13 12 21 64 311 15

46 16 125 14 51 36 17 26 14 44 1,068

4

1

11

14 3 4 1 --5 114 7 11 1 -- 4 2 29 -- 1 3 6 1 6

93 122 17 14 34 12 428 22 22 19 42 34 59 13 --4 75 8 -- -- 12 12 1 20 -- 6 63 7 273 29 12 --

26,622 23,964

2,246

397

Netze.

Länge der Linien.

Länge der Dräbte.

km.

km.

9,805,584

Spiez . . . .

Stäfa Stammheim Stana . . . .

Steckboru . . .

Stein (Aargau) Stein a. Rh. . .

Steinen (Schwyz) Sumiswald . . .

Sursee . . . .

Ta vannes . .

Thalwi) . . . .

Thun Thusis . . . .

15,686

89,550

12,290

35,980

Turbenthal . .

Unterhallau Unteriberg . .

Unterwasser .

Urnäsch . .

üster . . .

Uznach . . .

Uzwil . . .

Vallorbe Vättis . . .

Verrières, les .

Vevey . . .

Vissoye . . .

Vitznau . . .

Vouvry . . .

Wädenswil .

.

-.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Übertrag

16,585

49,405

11,069

121,925

4,5 «5

28,880

4,116

6,036

18,180

43,740

3,185

5,766

16,077

53,142

2,778

35,748

6,160

37,280

18,665

110,190

97,759

511,826

15,295

73,860

1,886 3,610

6,480 16,896

7,965

20,415

50,080

175,686

22,016 5,010

84,100

2,706

48,996

10,026

31,910

39,440

231,480

9,860

64,656

16,876

92,285

13,110

94,080

16,240

0,480

0,890

3,280

11,220

96,412

852,259

5,210

67,400

12,785

53,487

9,660

22,306

25,276

109,700

10,382,824

tionen. Ende 1898.

63,600,472 26,622 23,964

Übertrag

Tramelan Travera . . . .

Triengen

Abonnemente.

Gtn ölft"

30 27 18 29 18 9 37 11 25 24 19 64 245 31 16 15 17 41 44 10 11 18 72 28 62 46 4 10 430 12 16 9 64

Vermehrung.

2,246

29 27 18 28 14 7 34 11 25 24 13 61 221 27 15 11 17 38 43 10 10 15 67 28 54 40 4 10 397 12 16 -- 8 53

66,802,979 28,134 25,351

3 9 --1 -- 3 11 1 7

1 8 25 5 5 -- 17 10 4 10 -- --8 1 7 3 --2 24 12 14

8 3

2,406

398

Netze.

Übertrag Wald (Zürich) .

Waldkirch . . .

Wallenstadt . .

Walzenhausen .

Wangen a. d. A. .

Wängi . . . .

Weesen . . . .

Weggis . . . .

Weinfelden . .

Wetzikon .

Wichtrach . . .

Wil (St. Gallen) .

Willisau . .

Wimmis . . .

Winterthur . .

Wohlen (Aargau) Wolhusen . . .

Yverdon . . .

Yvonand Zeli (Luzern) .

Zoflngen . . .

Zug Zürich . . . .

Z urzach . . . .

Zuzwil . . . .

Zweisimmen .

Bestand am 31. Dezember 1898 .

Länge der Linien.

km.

Länge der Drähte.

km.

Abonnemente.

Stationen; Ende 1898.

66,802,979 28,134 25,351 2,406 5 42,6io 65 48 112,285 17 2 9,835 27,590 16 59 19,295 46 -- 1 79,173 -- 12,3« 23 22 49,765 14,990 24 3 48,945 23 14 12,120 1 13 34,565 -- 5,946 11 11 14,731 14 14 3,395 14 15,294 22 111,685 133 319,270 128 22 31,110 125,080 66 60 3 38,350 51 105,240 49 5 75,726 117 112 358,406 2 10,518 89,524 36 35 -- 19,530 12 10 40,120 74 183,830 610 537 1,155,696 10 29,290 79 71 156,880 8,077 8 31 30 45,933 13 134,9*5 151 647,775 138 -- 10,976 12 15,305 11 -- 12,765 49,588 19 17 22 124,250 464,020 185 146 267,356 27 87.895 197 186 425 1,219,070 16,217,609 5,388 4,759 5 55,255 128,300 58 56 4 6,955 27,670 12 12 1,750 -- 84,370 18 17

10,382,824

12,665,350

87,482,858 35,536 31,918 3,072

Bestand am 31. Dezember 1897 . 11,865,120 76,592,703 32,252 28,846 Vermehrung im Jahr 1898 . .

Vermehrung.

800,280

10,890,iso 3,284 3,072

-- --

399

Tabelle H.

Übersicht der Telephoneinrichtungen nach Kantonen.

Ortschaften Central- Umschalte- Gemeindemit Stationen, stationen. stationen.

Telephon.

Kantone.

Zürich Bern Luzern 1 Uri Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus Zug FreiburgSolothurn Baselstadt . .

Baselland Schaff hausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell J.-Rh.

St. Gallen Graubünden . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

Total

353 620

35 47

125 3 47 13 11 33 22 198 102 4 48 39 37 7 228 53 208 170 30 403 56 98 87

19 1 8 2 2 7 1 9 6 1 5 3 6 1 35 10 16 14 3 31 10 14 2

2995

288

29

78 9 4 2 2 2 4 17 7 2 3 6 5 2 14 4 23 15

60 117

8 1 1 3 5 3 105 32 2 17 25 1

28 4 7 11

39 12 55 39 4 168 3 8 13

278

721

400 4. Apparate.

Auf Ende 1898 standen folgende Telegraphenapparate im Betriebe : 1874 Morseapparate (Vermehrung 23), 56 Hughes (Vermehrung 1), l Baudot (Duplex), 257 Relais, 31 Telephonstationen an Stelle von Telegraphenapparaten (Verminderung 4).

Diese Verminderung rührt her von der Aufhebung der beiden Leitungen Nr. 546 Mörschwil - Untere Waid und Nr. 607 LenzLenzerheide.

Die Zahl der Ruhestromleitungen (104) ist trotz der neu hinzugekommenen Leitung Nr. 249 Yverdon-Freiburg unverändert geblieben, da im Laufe des Berichtsjahres die zwei Ruhestromdrähte Nr. 506 Winterthur-Frauenfeld und Nr. 556 FrauenfeldWil zu einer einzigen Verbindung Nr. 506 Winterthur-Wil verschmolzen wurden.

Die Zahl der Ruhestromapparate ist infolge verschiedener Schaltungsänderungen und Bureauaufhebungen von 949 im Vorjahre auf 948 zurückgegangen.

Zum Telegraphenbetriebe wurden im ganzen 25,288 Zinkkohlenelemente und 2758 Callaudelemente verwendet.

In Zürich wurden, wie im Vorjahre in Bern, die primären Elemente durch Akkumulatorenbatterien ersetzt.

Die Telephonnetze zählen 35,536 Stationen (Vermehrung 3284) und 873 Umschalter auf den Central- und Umschaltstationen (Vermehrung 104).

Vom Centralinagazin wurden teils für Neueinrichtungen, teils zur Auswechslung reparaturbedürftiger Apparate abgegeben : 147 Morseapparate (1897: 159) 23 Hughesapparate ( ., 23) 19 Relais ( '.n 27) 4773 Telephonstationen ( .,, 5818) 157 Umschaltapparate für Centralstationen ( ,, 256) 2353 Separatglocken (Wecker) ( ., 2673) Außerhalb der eigentlichen Telephonnetze gelegene, unabhängige Verbindungen gab es auf Ende des Berichtsjahres noch 3 mit 7 Stationen.

401

Die Statistik der Apparatenstörungen in den Telephonnetzeri weist folgende Zahlen auf: 1898.

Wechselgestell . . . 3979 Induktor 2484 Glocke 1444 Mikrophon 3829 Telephon 2377 Batterie 1815 Blitzplatte . . . . 4632 Verschiedenes . . . 1533

1897.

5844 2016 1020 3810 2298 2200 5136 1277

mehrung. minderung.

-- 468 424 19 79 -- -- 256

1865 -- -- -- -- 385 504 --

Davon waren vom Blitze verursacht : Störungen der

1898.

1897.

Vpv

^J^g.

Blitzplatten 2586 3639 1053 Apparate der Centralstationen (Klappen) 85 118 Abonnentenstationen (Glocken) 68 75 Als außerordentliche Blitzschäden sind zu verzeichnen der Brandausbruch in den obern Räumen der Centrale Freiburg vorn 23. und die Zerstörung des Einführungsturmes des Centralträgers Centralhof in Zürich vom 26. Mai.

5. Bureaux.

Im Jahre 1898 wurden 8 Staatstelegraphenbureaux und 2 Sommertelegraphenbureaux, somit, wie im Vorjahre, 10 neue Bureaux eröffnet. Überdies wurden 44 mit dem Telegraphennetze in Verbindung stehende Gemeindetelephonstationen errichtet, also 87 weniger als im Vorjahre. Zwei Eisenbahritelegraphenbureaux und zwei Staatstelegraphenbureaux, sowie fünf als Telegraphenbureaux dieuende Telephonstationen wurden aufgehoben, ein Eisenbahntelegraphenbureau in ein Staatsbureau und drei Telegraphenbureaux III. Klasse in Aufgabebureaux umgewandelt.

Endlich wurden auch vier neue Aufgabebureaux eröffnet.

Im Vergleich zum Vorjahre ergiebt sich, mit Einschluß der Gemeindetelephonstationen, folgende Bureauxzalü : Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

28

402

Bestand Ende 1897.

Fortwährend geöffnete Staats- und Privatbureaux .

Sommerbureaux Eisenbahnbureaux .

Total der Telegrapheribureaux .

Aufgabebureaux

VerVerBestand mehrung. minderung. Ende 1899.

1847 81 69

53 2

1997 71

55 5 60

2068 In Bezug auf ihre Dienststunden graphenbureaux wie folgt: M i t ununterbrochenem Dienst .,, verlängertem Tagdienst ., vollem Tagdienst . '.

,, beschränktem Tagdienst

10 3

13 13

1890 83 66 2039 76 2115

verteilen sich die Tele. . . .

. . . '.

. . . .

5 10 119 1905 2039

6. Personal.

Im Laufe des Berichtsjahres sind im Personalbestand der Telegraphenverwaltung folgende Änderungen vorgekommen : Abberufungen Freiwillige (resp. Demission auf Riicktritte. Einladung der Verwaltung hin).

Centralverwaltung . . . .

l Bureaux I . u n d I I . Klasse .

5 Bureaux III. Klasse . . .

60 Telephonnetze I. u. II. Klasse 24 Bedienstete · -- 90

-- l -- -- l

Todes(alle.

-- 5 25 2 l 33

Die nebenstehende Tabelle enthält, nach Kreisen geordnet, eine Übersicht des gesamten, im Telegraphen- und Telephondienste verwendeten Personals, mit Ausnahme der im Taglohn bezahlten Arbeiter.

Die Zahl der Telegraphisten, welche gleichzeitig Telephonnetze überwachen, beläuft sich auf 39 ; dieselben sind auf der

Tabelle 111

Personalbestand der Telegraphenverwaltung auf 31. Dezember 1898.

Zu Seite 402.

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Direktion.

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Telegraphenbureaux 1. und II. Klasse.

Telegraphenbureaux III. Klasse.

T1e t.: graphisten.

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Bahnbeamte.

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Telephonlsten der Centralstationen III. Klasse und Umschaltstationen ohne Telegraphendienst.

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Total Total des Personals. des Personals.

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Teiephonistinnen Telephonder co gehulfen. Centralstationen s 1. und II. Klasse.

67 !

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Telegraphenkreise : Lausanne i Bern Ölten

--

Zürich

-- --

8t. Gallen

-- -- --

1

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Total der Kreise

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107

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82

48

13

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4

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7

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114

37

69

30

16

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13

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48

25

31

3

315

46 i 34

13

48

61

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682

303

576

354

67

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315

46

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61

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682

303

576

354

67

--

12

36

4

3

45

52

--

695

297

550

331

70

--

7

--

9

--

3

9

--

--

26

23

--

--

5

2

--

3

--

--

--

13

3

--

--

8

6

42

1

9

5

1

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6

7

53

2 !

20

1

63

2

2

6

7

53

Gesamtzahl Ende 1897

58

1

2

6

7

14

341

Vermehrung

5

1

--

--

--

39

--

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--

--

--

Verminderung

10

69

1898

Gesamtzahl Ende

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11

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3

13

11

24

6

3

11

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95

30

8

8

492

381

807

66

873

93

24

21

7

415

266

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55

681

67

20

19

4

427

193

556

64

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18

26

9

2

9

16

27

2

3

16

--

93

20

9

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357

219

530

46

576

13

11

2

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3

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34

10

16

4

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123

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25

431

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2

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179

105

254

30

284

68 134 24

13

52

--

390

106

73

27

2178

1287

3179

286

3465

68 134 24

13

52

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2245

1287

3244

288

3532

66 124 25

12

47

--

342

87

65

22

2182

1178

3107

253

3360

1

5

--

48

19

8

5

63

109

137

35

172

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--

--

--

--

--

2

10

-- 1

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8 ·

2

--

--

--

--

--

403

Tabelle nur in ihrer Eigenschaft als Bureauxvorstände oder Telegraphisten mitgerechnet und erscheinen somit nicht unter dem Telephonpersonal, obwohl der Telephondienst sie vorzugsweise in Anspruch nimmt.

Im Berichtsjahre wurden neuerdings 44 Lehrlinge aufgenommen und von den 29 Lehrlingen männlichen Geschlechts, die im Frühjahr 1898 ihre l ^jährige Lehrzeit vollendet hatten, sind infolge der vom 2. bis 4. Mai stattgehabten Schlußprüfungen 28 patentiert worden.

Fünf der im Jahre 1897 aufgenommenen Lehrlinge wurden im Berichtsjahre aus verschiedenen Gründen wieder entlassen.

Die Zahl der im Berichtsjahre getroffenen Bußverfügungen gegenüber Beamten und Bediensteten beläuft sich auf 739, gegenüber 767 im Vorjahre. Der daherige Gesamtbetrag von Fr. 1500. 40 wurde vorschriftsgemäß zu gunsten des Beamtenversicherungsvereins an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert.

Im Jahre 1898 sind der Verwaltung zwei Beschwerden wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zugegangen, wovon die eine sich als unbegründet erzeigte, während die andere unter Berücksichtigung der besondern Umstände durch eine scharfe administrative Buße ihre Erledigung fand.

7. Beziehungen zum Auslaude.

Aus dem Berichte des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s d e r T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g e n , welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, ist außer den Mitteilungen über die Thätigkeit des Bureaus im Jahre 1898 folgendes zu entnehmen : Die Ausgaben des Bureaus beliefen sich auf Fr. 138,565. 15, die Einnahmen auf Fr. 44,429.15, so daß den Verwaltungen ein Ausfall von Fr. 94,136 zu decken bleibt, an welchen die Schweiz Fr. 1640 beizutragen hat.

Die Zahl der dem internationalen Telegraphenvertrage beigetretenen Staaten beträgt auf Ende 1898 47, ist also gegenüber dem Vorjahre unverändert geblieben.

Durch Hinzukommen der .^Direct West India Cable C°a (Kabel Bermuda-Jamaika) ist die Zahl der dem Vertrage beigetretenen Privatgesellschaften auf 15 gestiegen, gegenüber 14 im Vorjahre. Daneben bestehen noch eine Anzahl Gesellschaften, welche dem Vertrage zwar nicht förmlich beigetreten sind, sich

404

jedoch ari die Bestimmungen des internationalen Reglements halten und mit dem internationalen Bureau in regel mäßiger Korrespondenz stehen.

Zur Erleichterung und Förderung des gegenseitigen TelephonVerkehrs wurde im Berichtsjahre zwischen Deutschland und der Schweiz, an Stelle der bisherigen Vereinbarungen von Fall zu Fall, ein neues, auf 1. November in Kraft getretenes, Abkommen getroffen. Dasselbe sieht für die Taxation der telephonischen Gespräche folgende Zonen vor : 1. Grenzverkehr. Zwischen Orten, die in der Luftlinie gemessen nicht über 25 Kilometer voneinander entfernt sind, Taxe für ein einfaches Gespräch 60 Rappen.

Schweizerischer Anteil 30 Rp.

2. Zwischen Orten des nördlichen und mittleren Teils der Schweiz einerseits und solchen des oberen Elsaß und des südlichen Teils von Baden anderseits, sofern deren gegenseitige Entfernung im allgemeinen 100 km. nicht übersteigt, einfache Taxe Fr. 1. 25.

Schweizerischer Anteil 62'/s Rp.

3. Zwischen der Schweiz einerseits und den übrigen Ortschaften des Elsaß und Badens anderseits, einfache Taxe Fr. 2. 50.

Schweizerischer Anteil Fr. 1.

4. Bei größern Entfernungen werden die Gebührensätze wie bisher in jedem Falle besonders vereinbart.

Die vorstehenden Taxen gelten für ein Gespräch von drei Minuten Dauer.

Ferner sollen gemäß diesem Abkommen bis zum 1. September 1899 zwischen Basel und Freiburg (Breisgau), sowie zwischen Zürich und Konstanz direkte doppeldrähtige Telephonverbindungen erstellt werden, mit entsprechenden Anschlüssen an eine Anzahl badischer Telephonnetze. Für die letztgenannte Verbindung erscheint ein entsprechender Posten im Budget für das Jahr 1899.

Außerdem wurden im Berichtsjahre folgende Teleplionverbindungen mit Deutschland erstellt: Basel-Frankfurt a. M., eröffnet den 5. Dezember; Basel-Lörrach, eröffnet den 15. Oktober; Zurzach-Waldshut, eröffnet den 26. November.

Die auf Jahresende ebenfalls vollendete Verbindung Stein a. Rh.Singen konnte erst am 5. Januar 1899 dem Verkehr übergeben werden.

405

Mit der französischen Verwaltung wurden Verhandlungen gepflogen wegen Revision des Telephonvertrages vom 31. Juli 1892, die jedoch erst im Jahre 1899 ihren Abschluß fanden. Folgende neue Telephonverbindungen wurden vereinbart und deren Erstellung begonnen oder doch vorbereitet: Genf-Fernex-Gex, GenfAnnemasse, Genf-Lyon, Basel-Belfort-Paris, Couvet-Pontarlier.

Einern von österreichischer Seite gemachten Vorschlage auf Anschluß des liechtensteinischen Telephonnetzes an das schweizerische, durch eine Verbindung Vaduz-Buchs, wurde hierseits zugestimmt; doch wird das Projekt erst im Jahre 1899 zur Ausfuhrung gelangen.

8. Telegraphischer und telephonischer Verkehr.

Wie in früheren Jahren folgen hiernach: 1. eine vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen in den beiden letzten Jahren (Tabelle IV) ; 2. eine vergleichende Übersicht der in den beiden letzten Jahren nach den verschiedenen auswärtigen Staaten bef ö r d e r t e n und von dort e i n g e g a n g e n e n Telegramme (Tabelle V).

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (Transit- und übertelegraphierte Telegramme nicht inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt:

Tabelle IV.

O5

Vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen pro 1897 und 1898.

Beförderte interne Telegramme.

Monat.

1897.

Januar Februar März .

April .

.

.

.

.

.

.

.

.

Mai

.

.

.

Juni Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

Total Vermehrung .

Verminderung

95,967 95,403 124,331 123,183 134,160 149,955 192,020 217,057 174,487 149,357 108,856 100,557 1,665,333

1898.

96,272 101,885 112,857 140,503 144,129 142.112 178,646 219,440 176,301 154,994 113,257 104,323

Beförderte nnd empfangene interna- Transittelegramme.

tionale Telegramme.

1897.

94,051 91,064 111,788 109,045 119,164 120,887 152,930 194,844 153,918 128,746 107,655 103,701

1898.

102,296 97,837 112,170 120,063 124,692 123,293 151,512 201,994 162,831 143,401 117,232 111,750

1897.

1898.

45,933 42,885 51,974 48,259 54,240 46,023 43,849 45,714 48,549 50,629 48,763 49,250

45,458 42,772 52,438 49,271 47,188 43,781 41,920 44,614 49,985 52,932 47,637 48,534

1,684,719 1,487,793 1,569,071 576,068 566,530 1i -- 19,386 81,278 -- -- 9,538 1,16

°/0

5,46 °/0

1,66

°/0

*· o

Total.

1897.

235,951 229,352 288,093 280,487 307,564 !

316,865 388,799 457,615 376,954 328,732 265,274 253,508 3,729,194

1898.

244,026 242,494 277,465 309,837 316,009 309,186 372,078 466,048 389,117 351,327 278,126 264,607 3,820,320 91,126 -- 2,44

%

Tabelle V.

407

Vergleichende Übersieht der während der beiden letzten Jahre nach auswärtigen Staaten beförderten und von dort eingegangenen Telegramme.

Länder.

Ausgang.

1897.

1898.

Eingang.

1897.

1898.

Europa.

Deutschland 266,085 276,314 242,930 260,413 Frankreich 193,339 207,217 209,839 223,844 Italien .

86,010 90,058 86,722 91,158 Österreich 58,385 59,803 62,000 61,257 England 45,046 46,258 54,406 56,910 Belgien .

22,310 22,298 21,466 22,182 Rußland 14,861 17,081 16,484 18,942 Niederlande 9,349 9,281 9,687 9,432 Spanien 7,004 7,242 6,123 6,476 Rumänien, Serbien, Bosnien, Herzegowina,Montenegro 6,182 4,663 5,028 5,266 Schweden . . .

1,557 1,461 1,647 1,325 Dänemark . .

957 1,151 885 1,093 Norwegen . . .

679 916 613 820 Bulgarien . . .

822 915 1,001 911 Europ. Türkei .

854 1,042 867 1,015 Portugal . . .

679 926 733 613 Griechenland . .

595 635 700 584 Luxemburg . .

499 392 545 400 137 Gibraltar u. Malta 183 143 170 Amerika.

Nordamerika . . 14,035 15,107 16,542 17,965 791 Südamerika . .

551 544 789 107 Centralamerika .

167 82 189 Asien.

Britisch Indien .

2,219 2,348 2,195 2,229 Asiatische Türkei 844 1,018 943 1,021 China . . . .

1,093 688 779 988 .lapan . . . .

856 723 1,189 1,070 Übrige Länder .

317 439 354 248 Afrika.

Ägypten . . .

2853 2,318 3,079 2,547 Algier n. Tunis .

2041 2,097 1,592 1,734 Übrige Länder .

222 172 214 145 Océanien.

Australien u.Nenseeland . . .

127 203 128 168 Niederl. Indien .

116 108 109 161 Philippinen . .

134 93 73 184 Total

Total dar ausgewechselten Telegramme.

1897.

1898.

509,015 403,178 172,732 120,385 99,452 43,776 31,345 18,781 12,599

536,727 431,061 181,216 121,060 103,168 44,480 36,023 18,968 14,246

9,929 2,786 1,842 1,292 1,916 2,057 1,292 1,219 792 313

11,210 3,204 2,244 1,736 1,733 1,721 1,659 1,295 1,014 320

30,577 1,340 356

33,072 1,335 189

4,448 1,787 1,676 2,045 756

4,543 2,039 1,872 1,793 602

5,171 3,633 386

5,626 3,831 367

371 269 277

255 225 207

737.395 773,722 750^398 795,349 1,487,793 1,569,071

408

Total der Telegramme im Jahre 1898.

Zürich Basel Genf Bern Luzern Lausanne Winterthur St. Gallen Neuenburg .

Lugano Chaux-de-Fonds Interlaken Chur St. Moritz, Graubünden (Dorf und Bad) Biel Montreux Davos-Platz Vivis Schaffhausen Freiburg ·. . . .

Thun Rorschach Baden Beilenz Solothurn Aarau Locamo Yverdon Überdies finden 9 Ortschaften 12 ,, 30 ., 63 ,, 917 ,, 868 ,n

sich: mit ,, ,, ,, ,, .n

653,048 429,346 351,968 205,700 144,929 124,555 121,812 121,199 59,512 53,531 49,841 43,939 43,356 42,737 41,661 38,456 36,849 34,706 33,147 33,081 27,487 27,438 27,198 27,104 26,634 25,956 19,826 18,637

Durchschnitt per Tag.

1789 1176 964 564 397 341 334 332 163 147 136 120 119 117 114 105 101 95 91 91 75 75 74 74 73 71 54 51

41--50 Telegrammen per Tag, 31-40 ,, , ,, 21-30 ,, ,, ,, 11-20 ,, ,, ,, 1-10 ,, ., ,, weniger als l Telegramm per Tag.

40y Die S t a t i s t i k der Telegramme ergiebt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze: Interne.

Staatstelegramme . .

Börsennachrichten . .

Handelstelegramme .

Privatangelegenheiten Zeitungsnachrichten .

.

.

.

.

.

Internationale.

1897.

1898.

1897.

1898.

l,is 3,89 32,26 62,43 0,79

l,6o 3,oi 31,44 68,23 0,?2

0,20 10,23 49,69 39,ai · 0,o?

O,B<> 7,ss 47,7,s 41,so 2,io

100,oo

100,oo

100,oo

100,oo

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen Diensttelegramme erreichen die Zahl von 157,256, wovon 61,« °/o auf den Post- und 38,59 % auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der A r t der Telegramme ergiebt folgendes Prozentverhältnis : Interne.

Ohne besondere Angaben .

Mit bezahlter Antwort . .

Bezahlte Antworten . . .

Mit ,,Expressen bezahlt".

Mit ,,Expressen"1 . . . .

Rekommandierte . . . .

Kollationierte Chiffrierte Mit Empfangsanzeige . . .

Nachzusendende . . . .

Mit mehreren Adressen . .

Per Post zu bestellende .

Offene Zustellung . . . .

Während der Nachtzeit zu bestellende * Mit mehreren Angaben .' .

Internationale.

1897.

1898.

1897.

1898.

80,is 8,42 7,si 2,i5 0,47 0,oi 0,os -- 0,02 0,26 0,54 0,is --

79,eo 8,sB 8,01 1,95 0,43 0,oi 0,oi -- 0,o2 0,30 0,45 0,ia --

93,82 2,96 2,sa O,OG 0,os -- 0,io 0,oi O,OT 0,oa 0,43 0,os --

93,« 8,22 2,4s 0,io 0,o» -- 0,o« 0,os 0,os ü,io 0,40 0,os --

0,os 0,23

0,os 0,i9

-- 0,02

-- 0,oa

100,oo

100,oo

100,oo

100,oo

410 Die Klassifikation Prozentverhältnis :

nach der W o r t z a h l ereiebt folgendes Inlernationale.

Interne.

Wortzahl.

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21--30 über 30

1897.

1898.

1897.

1898.

0,04

0,07

1,43

0,99

0,87

3,oo

2,83

1,88

1,35

5,14

4,75

4,78

4,32

6,51

6,0»

5,88

5,66

7,70

7,43

9,99

8,74

8,44

8,73

8,55

8,6?

9,66

9,98

7,64

7,25

6,77

6,87

10,52 ,59

13,14

7,24

13,07

7,83

1,52

9,04

,81

5,40

5,57

5,41

5,37

5,99

6,12

4,77

4,82

3,90

3,99

4,00

4,02

4,M

4,26

3,32

3,80

2,66

2,83

2,69

2,70

2,87

3,08

2,32

2,33

2,07

1,97

2,05

1,81

2,io

2,20

1,G2

1,73

6,90

7,,6

6,14

6,83

2,24

2,57

2,24

3,80

100,oo Dwrchschnittswortzahl 13,os

100,oo 13,so

100,oo 12,26

100,oo 12,98

Als Ausweis über die Beteiligung der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen und internationalen übertelegraphierten und die Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme . ·> 1,684,719 ,, ankommende Telegramme . 1,691,842 3,376,561 773,722 Internationale abgehende Telegramme 795,349 ,, ankommende Telegramme 1,569,071 Übertrag

4,945,632

411

Amtliche abgehende Telegramme .

,, ankommende Telegramme

Übertrag 157,256 143,880

4,945,632 301,136

Interne übertelegraphierte Internationale Transittelegramme (Auswechslungsverkehri Total der Telegramme Anzahl der

Bureaux ,,

Bureaux.

I. Klasse 15 II.

,, · 39 III.

,, 1985

2039

Telegramme.

9,071,123 1,508,414 3,229,863

13,809,400

5,246,768 5,073,782 3,488,850 13,809,400

Durchschnitt per Beamten Arbeitstage. uud per Tag.

108,347 34,270 712,663

83,7 44,o

855,280

16,

4,5

Der Durchschnitt per Arbeitstag ist somit gegenüber dem Vorjahre auf den Bureaux I. Klasse um l,c und auf den Bureaux II. Klasse um 4,o gestiegen, dagegen auf den Bureaux III. Klasse um 0,2 gesunken.

Die der Verwaltung wegen Verstümmlung, Verspätung oder Verlust von Telegrammen zugegangenen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zahl von 1273, wovon 381 durch die Centralverwaltung und 892 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden.

Die'Abnahme in der Zahl der durch die Centralverwaltuug behandelten Reklamationen und der entsprechende Zuwachs bei den Kreisinspektionen rührt daher, daß nunmehr, zufolge der abgeänderten Vorschriften des neuen internationalen Dienstregiementes, die Reklamationen betreffend Taxrückerstattungen für Berichtigungstelegramme (S R) in der Regel durch die Inspektionen definitiv erledigt werden und daher nur wenige Specialfälle zum Entscheid oder zur Nachprüfung an die Centralverwaltung gelangen.

Von obiger Gesamtzahl der Reklamationen fallen auf den i n t e r n e n Verkehr 423, von denen 136 als unbegründet abgelehnt wurden, während 285 zu Disciplinarverfügungen uud Taxrückerstattungen Anlaß gaben. Zwei Fälle blieben auf Jahresende unerledigt. Die Summe der Rückerstattungen im internen Verkehr beläuft sich in 184 Fällen zusammen auf Fr. 155. 05.

412

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 804 Reklamationen, wovon sich 563 als begründet erwiesen, während 213 abgelehnt wurden. 28 Fälle blieben auf Jahresende unerledigt.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrug die Zahl der Reklamationen 46, wovon 40 anerkannt und 3 abgelehnt wurden, während 3 auf Ende des Jahres unerledigt blieben.

In 525 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Betrage von Fr. 13,705. 07 statt, an welchen sich die Schweiz mit Fr. 13,270. 85 zu beteiligen hatte. Diese hohe Anteilsumme der Schweiz erklärt sich daraus, daß darin 369 Fälle von Taxrückerstattungen für Berichtigungstelegramme (taxierte Diensttelegramme S R) inbegriffen sind, mit einem Gesamtbetrage von Fr. 12,816. 75. Da die Taxen solcher Telegramme, gemäS den Bestimmungen des internationalen Reglements, nicht an das Ausland vergütet werden, so sind dieselben im Rückerstattungsfalle auch ganz von der Schweiz zu tragen.

Der t e l e p h o n i s c h e V e r k e h r erzeigt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : 1897

Lokalgespräche

.

. 15,619,172

1898

V er ," menrung

.V,6r" mmderung

16,091,971 472,799

--

Interurbane Gespräche :

I. 1--50 km. . .

2,749,075

2,993,108 244,033

--

II. übei-50--100km.

III. über 100 km. .

518,951 101,713

522,302 3,351 -- 109,921 8,208

--

3,369,739

3,625,331 255,592

--

Internationale Gespräche:

Ausgang Phonogramme . . .

Vermittelte Telegramme .

8,024 4,343 226,670

8,913 4,018 239,343

889 -- 12,673

-- 325 --

Total aller Vermittlungen . . . .

19,227,948

19,969,576

741,628

--

Die Vermehrung beträgt bei den Lokalgesprächen 3,oa % und bei den interurbanen Gesprächen (internationaler Verkehr nicht inbegriffen) 7,5s %.

Bei den Phonogrammen zeigt sich eine Verminderung von 7,48 °/o, bei den Telegrammen aber eine Vermehrung von 5,-.9 %·

413

Die durchschnittliche Zahl der Lokalgespräche nach der Gesamtzahl der mit einer Centralstation verbundenen Abonnenten (31,762) berechnet, beträgt 507, gegenüber 544 im Vorjahre. In betreff dieser Verminderung wird auf die allgemeinen Bemerkungen (1. Abteilung dieses Berichtes) verwiesen.

Von den interurbanen Gesprächen fallen 82,58 % in die erste, 14,4i % in die zweite und 3,os % in die dritte Zone.

Gegenüber dem Vorjahre haben die Gespräche in der ersten Zone um 8,88 °/o, in der zweiten um 0,64 % un d in der dritten um 8,07 % zugenommen.

Der in obigen Zahlen inbegriffene Verkehr der öffentlichen Sprechstationen betrug im Jahre 1898: Lokalgespräche 88,371 Interurbane Gespräche . . . . 57,952 Phonogramme 8 Über den Gesprächsverkehr der verschiedenen schweizerischen Telephonnetze im Berichtsjahre giebt die nachfolgende Tabelle Aufschluß.

414

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang. Total.

Total sämtlicher Gespräche.

2,643 4,725 4,441 Aadorf-Elgg . .

9,166 11,809 170.879 52,046 51,043 103,089 Aarau . . . .

273,968 Aarberg . . . .

16,729 10,819 11,385 22,204 38,933 Adliswil . . . .

3,793 6,780 8,966 15,746 19,539 Affoltern . .

11,412 10.932 10,615 21.547 32,959 Aigle 16,771 1 3^651 14,838 28,489 45,260 3,084 8,015 Altdorf . . . .

8,559 4,931 16,574 5,799 8,177 8,232 16,409 Altstätten (St. Gallen) 22,208 Amriswil . . .

4,847 8,706 . 7,170 15,876 20,723 6,594 13,985 Andelfingen 6,877 7,391 20,862 7,642 7,585 5,891 13,476 Appenzell . .

21,118 Arbon . . . .

4,263 11,027 10,039 21,066 25,329 11,525 6,321 3,167 21,013 Arosa . . . .

9,488 Arth 10,714 7,947 25,672 7,011 14,958 Au 7,726 9,000 7,606 16,606 24,332 8,035 9,380 10,727 20,107 28,142 Aubonue 3,520 10,453 Aveoches 11,037 6,933 21,490 2,908 2,877 8,523 Azmoos . . .

2,738 5,615 108,851 38,853 38,737 77,590 Baden . . . .

186,441 Balsthal . . . .

7,537 7,521 15,058 22,897 7,839 Balterswil .

13,712 5,632 4,149 3,931 8,080 Bäretswil 3,034 1,578 2,896 138 1,318 Basel 2,461,191 129,148 125,738 254,886 2,716,077 1,762 3,270 2,738 6,008 7,770 Bassecourt .

Bauma . . . .

3,588 3,238 7,853 1,027 6,826 5,141 5,271 3,778 9,049 Bazenhaid .

14,190 Beatenberg . . .

1,208 3,131 2,410 5,541 6,749 3,321 2,914 Beckenried . .

1,308 7,543 6,235 2,137 4,905 3,610 10,652 Bellènz . . .

8,515 Bern 1,134,090 197,993 155,467 353,460 1,487,550 Bex 18,643 9,782 6,426 16,208 34,851 Biel 272,272 60,729 55,664 116,393 388,665 Bière 1,309 3,460 3,289 8,058 6,749 Bischofszell . .

4,055 8,753 7,073 15,826 19,881 15,962 Boudry . . . .

3,367 6,189 6,406 12,595 Bremgarten .

6,709 9,198 8,179 17,377 24,086 Brenets, les 2,451 5,442 9,069 3,627 2,991 Brienz . . . .

2,140 3,791 2,754 6,545 8,685

415

Netze.

Brig (20. IX. 98) .

Brugg . . . .

Bubikon . . . .

Buchs . . . .

Bülach . . . .

Bulle ßürea a/A. . . .

Burgdorf Butschwil . . .

Cernier . . . .

Château-d'Oex . .

Châtel-St. Denis .

Chaux-de-Fonds .

Chesières . .

Chur Churwalden Colombier .

Concise . . . .

Coppet . . . .

Cossonay Couvet . . . .

Cully Davos-Platz Degersbeim . .

Delsberg . . .

Dielsdorf . .

Dießenhofen . . .

Dietikon . . . .

Dudingen Dußnang Ebnat-Kappel . .

Echallens .

Egg (21. VII. 98) .

Eglisau . . . .

Einsiedeln .

Elm (13. VII. 98) .

Engelberg . . .

Enei

Lokalgespräche.

535 26,782 2,493 18,146 8,721 33,703 6,792 48,432 3,979 13,504 7,077 2,580 414,473 596 50,319 1,147 4,112 1,914 623 20,554 2,200 3,298 101,857 621 25,808 9,879 1,529 4,161 3,491 2,456 6,730 10,566 618 2,567 3,989 148 682 1,903

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Eingang.

963 18,606 2,331 13,655 8,380 14,194 1 6,641 28,927 3,925 9,350 3,733 5,504 67,850 2,623 22,351 1,785 10,827 2,270 6,076 11,547 5,842 5,928 9,527 4,879 16,515 7,637 5,611 5,794 4,103 2,620 4,494 7,066 1,426 3,342 6,975 729 4,076 2,727

472 16,695 2,331 10,760 8,646 13,2ö5 6,336 29,601 3,108 10,426 2,821 5,400 66,486 1,684 24,138 1,764 9,617 2,063 3,956 9,992 4,672 5,145 8,423 4,497 12,865 6,924 4,476 6,593 4,092 2,715 5,034 7,137 1,061 2,757 4,824 529 2,395 2,467

Total.

1,435 35,301 4,662 24,415 17,026 27,459 12,977 58,528 7,033 19,776 6,554 10,904 134,336 4,307 46,489 3,549 20,444 4,333 10,032 21,539 10,514 11,073 17,950 9,376 29,380 14,561 10,087 12,387 8,195 5,335 9,528 14,203 2,487 6,099 11,799 1,258 6,471 5,194

Total sämtlicher Gespräche.

1,970 62,083 7,1 55 42,561 25,747 61,162 1 9,769 106,960 11,012 33,280 13,631 13,484 548,809 4,903 96,808 4,696 24,556 6,247 10,655 42,093 12,714 14,371 119,807 9,997 55,188 24,440 11,616 17,148 11,686 7,791 16,258 24,769 3,105 8,666 15,788 1,406 7,153 7,097

416

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ansgang. Eingang. Total.

Entlebuch . . .

4,640 Erlenbach .

3,314 2,543 Ermatingen Eschen bach (Luzern) 3,037 2,840 Eschenbach (St.G.)

Escholzmatt . .

4,183 Estavayer . . .

687 Fahrwangen 604 Feydey-Leysin .

4,572 Fideris . . . .

1,079 250 Finhaut(26.VI.98) Fischenthal . . .

3,495 4,643 Flawil . . . .

7,207 Fleurier . . . .

16,810 Fraubrunnen . .

Frauenfeld .

30,697 Freiburg . . . . 137,917 Frick 5,497 Frutigen . . . .

868 Gais . . .

3,226 Gelterkinden .

1,069 Genf 2,088,1 41 Glarus . . . .

69,253 11,407 Goßau (St. Gallen) 2,471 Goßau (Zürich) .

Grandson . .

2,190 3,031 Granges (Vaud) .

Grenchen . . .

10,707 Grindelwald . .

568 Grüsch . . . .

1,280 1,042 Hausen a/Albis Heiden . . . .

6,513 Herisau . . . .

59,611 11,780 Herzogenbuchsee .

Hessigkofen . .

1,099 Hinwil . . . .

3,222 922 Hitzkirch 1,262 Hochdorf . . .

3,060 5,454 3,419 3,477 2,436 3,093 2,941 3,572 5,805 1,600 699 2,895 7,316 6,964 12,511 21,292 40,781 3,560 3,293 5,269 2,854 70,207 21,555 10,709 2,788 4,219 3,361 10,787 4,215 2,491 2,188 6,922 23,765 10,293 1,808 3,088 2,280 3,371

3,476 4,037 7,061 3,204 2,302 2,992 2,210 2,411 3,487 1,094 506 2,398 6,778 7,339 12,274 20,748 37,739 4,220 2,159 5,416 2,022 64,839 21,978 10,942 2,832 5,032 3,919 7,776 4,379 2,125 3,033 6,769 39,971 9,602 1,829 3,049 1,675 2,907

Total sämtlicher Gespräche.

6,536 11,176 9,491 12,805 10,480 13,023 6,681 9,718 4,738 7,578 6,085 10,268 5,151 5,838 6,587 5,983 9,292 13,864 2,694 3,773 1,455 1,205 5,293 8,788 14,094 18,737 14,303 21,510 41,595 24,785 72,737 42,040 216,437 78,520 13,277 7,780 5,452 6,320 10,685 13,911 4,876 5,945 135,046 2,223,187 112,786 43,533 33,058 21,651 8,091 5,620 11,441 9,251 10,311 7,280 29,270 18,563 9,162 8,594 5,896 4,616 6,263 5,221 20,204 13,691 123,347 63,736 31,675 19,895 4,736 3,637 9,359 6,137 4,877 3^55 7,540 6,278

417 Interurbane Gespräche.

Netze.

Borgen . . . .

Huttwil . . . .

lllnau . . . .

Ins (1. 1. 98) . .

Interlaken . . .

Kalchofen . .

Kerzers . . . .

Klosters . . . .

Kloten . . . .

Kreuzungen Küßnacht (Schwyz) Lachen . . . .

Langenbruck . .

Langenthal .

Langnau (Bern) .

Läufelfingen (1. VII.

98) Laufen . . . .

Laufenburg .

Laupen . . . .

Lausanne Lauterbrunnen . .

Lenzburg Lichtensteig Liestal . . . .

Lintthal . . . .

Locamo . . . .

Locle Loëche- Ville . .

.Lömmenswil . .

Lugano . . . .

Luzern . . . .

Lyß Malleray . . .

Männedorf . . .

Marthalen . . .

Martigny . .

Meggen . . . .

Lokalgespräche. Ausgang. Eingang.

19,380 5,366 8,126 5,530 79,075 4,913 3.117 228 1,657 18,689 2,166 1,286 1,4*3 49,965 16,790

16,091 5,264 4,752 4,675 30,869 5,991 4,470 1,688 5,062 14,004 3,942 4,278 2,385 23,421 12,155

18,628

1,278 12,312 2,097 25,285 956,583 4,876 24,139 3,498 22,120 1,178 4,677 82,701 2,241 1,257 32,520 599,567 5,556 1,550 1,904 4,511 7,186 2,972

1,321 6,654 3,209 8,324 115,889 7,274 15,542 6,176 16,642 2,489 2,813 23,734 1,317 2,619 5,253 96,580 7,231 3,162 5,826 4,720 5,927 3,866

1,349 7,090 2,175 9,735 111,323 5,411 15,215 5,645 15,232 2,214 3,251 19,349 ) 766 2,675 2,926 92,674 8,590 2,605 5,550 4,095 5,653 2,708

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. II.

6,256 4.762 5,029 28,746 5,885 4,078 966 5,968 12,948 3,250 3,006 2,442 22,404 10,091

Total.

34,719 11,520 9,514 9,704 59,615 11,876 8,548 2,654 11,030 26,952 7,192 7,284 4,827 45,825 22,246

Total sämtlicher Gespräche.

54,099

16,886 17,640 15,234 138,690 16,789 11,665 2,882 12,687 45,641 9,358 8,570 6,310 95,790 39,036

3,948 2,670 26,056 13,744 5,384 7,481 43,344 18,059 227,212 1,183,795 17,561 12,685 54,896 30,757 15,319 11,821 53,994 31,874 4,703 5,881 iO,741 6,064 125,784 43,083 4,324 2,083 5,294 6,551 40,699 8,179 189,254 788,821 15,821 21,377 7,317 5,767 13,280 11,376 13,326 8,815 11,580 18,766 6,574 9,546 7

27

418

Netze.

Meilen . . . .

Meiriügen . . .

Merligen . . . .

Mézières . . . .

Monthey . . .

Montreux . . .

Morges . . . .

Moudon . . . .

Moutier (Bern) Mühlehorn . . .

Müllheim . . .

Münsingen . . .

Murgenthal . . .

Muri (Aargau) Muvten . . . .

Näfels-Mollis . .

Nebikon . . . .

Necker . . . .

Neßlau . . . .

Neuchâtel . . .

Neuendorf .

Neuenkirch-Sempach Neuenstadt . .

Niederurnen Noiraigue . . .

Nyon Oberriet . . . .

Ölten Orbe Oron Payerne . . . .

Peterzell Pfäfflkon . . .

Pfuugen . . . .

Ponts-de-Martel .

Pruntrut . . . .

Ragaz . . . .

Rapperswü .

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang.

Eingang. Total.

10,591 2,338 2,096 3,154 1,986 276,075 47,173 9,493 3,052 2,017 8,249 4,962 2,101 6,345 24,083

337 3,152 3,408 4,098 307,608 3,996 5,411 2,420

818 574 65,257 4,067 32,334 11,964 2,302 15,953 3,177 5,392 6,352 2,811 54,495 37,036 11,373

8,791 3,940 4,690 3,386 3,550 53,067 24,301 9,573 5,218 2,059 5,083 6,284 4,033 6,216 14,430 2,415 3,895 3,672 3,017 63,073 3,068 3,101 7,712 3,895 3,140 24,440 4,988 21,038 9,487 3,669 12,043 4,085 8,281 6,068 3,418 11,617 19,021 14,661

9,748 3,374 3,767 3,660 3,170 46,318 34,366 8,960 4,595 2,144 5,017 6,563 3,590 5,438 11,409 1,922 4,354 3,273 3,004 61,724 3,167 2,610 5,979 3,661 2,800 23,456 4,429 18,825 7,852 3,079 10,970 3,346 7,286 5,752 3,836 8,737 15,045 13,473

18,539 7,314 8,457 7,046 6,720 99,385 58,667 18,533 9,813 4,203 10,100 12,847 7,623 11,654 25,839 4,337 8,249 6,945 6,021 124,797 6,235 5,711 13,691 7,556 5,940 47,896 ' 9,417 39,863 17,339 6,748 23,013 7,431 15,567 11,820 7,254 20,354 34,066 28,134

Total sämtlicher Gespräche.

29,130 9,652 10,553 10,200 8,706 375,460 105,840 28,026 12,865 6,220 18,349 17,809 9,724 17,999 49,922 4,674 11,401 10,353 10,119 432,405 10,231 11,122 16,111 8,374 6,514 113,153 13,484 72,197 29,303 9,050 38,966 10,608 20,959 18,172 10,065 74,849 71,102 39,507

419

Netze.

Rebstein . . .

Rehetobel . . .

Reinach . . . .

Rheineck . .

Rheinfelden Richterswil . . .

Riggisberg . . .

Rolle Romanshorn . .

Roinont . . . .

Root Rorschach . .

Rue Rüti (Zürich) . .

St. Aubin (Neuchâtel) Ste. Croix . . .

St. Gallen . . .

St. Immer .

St. Moritz . . .

St. Ursanne .

Saignelégier . .

Salvan . . . .

Samen . . . .

Saxon . . . .

Schaffhausen . .

Schleitheim .

Schuls . . . .

Schupfen . . .

SchUpfheim . . .

Schwarzenburg Schwyz . . . .

Sennwald Sentier . . . .

Sépey . . . .

Siebnen . . . .

Sierre . . . .

Sissach . . . .

Sitten . . . .

Lokalgespräche.

Interurbane Gespräche.

Ausgang. Hingang.

362 4,667 2,904 3,680 32,278 9,572 2,217 6,043 14,118 11,246 15,396 11,746 2,859 5,707 21,129 12,601 12,882 12,701 9,245 9,075 2,211 3,081 37,622 27,212 2,242 2,064 8,753 10,813 5,250 5,017 8,929 3,709 660,405 138,074 31,240 15,709 53,933 10,712 1,712 1,956 9,220 5,112 1,358 1,913 9,656 6,025 621 2,501 281,844 36,490 7,639 2,952 7,151 2,696 4,030 3,835 8,743 5,611 9,456 6,189 18,843 10,174 2,479 2,202 5,982 30,768 482 1,959 868 2,742 1,646 2,193 3,032 5,012 9,214 5,992

Total.

5,567 10,234 3,560 6,464 9,333 18,905 4,761 10,804 11,445 22,691 12,125 23,871 4,905 10,612 8,127 20,728 11,254 23,955 9,680 18,755 2,667 5,748 28,550 55,762 1,620 3,684 11,111 21,924 3,911 9,161 3,401 7,110 92,697 230,771 17,611 33,320 5,093 15,805 1,697 3,653 5,024 10,136 1,212 3,125 4,977 11,002 1,725 4,226 34,389 70,879 2,976 5,928 2,105 4,801 4,187 8,022 5,010 10,621 7,268 13,457 9,729 19,903 1,630 3,832 5,567 11,549 2,404 4,363 1,940 4,682 1,637 3,830 4,984 9,996 4,213 10,205

Total sämtlicher Gespräche.

10,596 10,144 51,183 13,021 36,809 39,267 13,471 41,857 36,837 28,000 7,959 93,384 5,926 30,677 14,178 16,039 891,176 64,560 69,738 5,365 19,356 4,483 20,658 4,847 352,723 13,567 11,952 12,052 19,364 22,913 38,746 6,311 42,317 4,845 5,550 5,476 13,028 19,419

420

Netze.

Solothurn Sonceboz . . .

Spiez Stäfa Stammheim . . .

Staus Steckborn . . .

Stein (Aargau) Stein a/Rh. . . .

Steinen (12. VII. 98) Sumiswald . . .

Sursee . . . .

Tavannes . .

Thalwil . . . .

Thun Thusis . . . .

Tramelan » Travers . . . .

Triengen (1. I. 98) Turbenthal . .

Unterhallau Unteriberg(1.9.VII.

98) . . . .

Unterwasser Urnäsch Uster Uznach . . . .

Uzwil . . . .

Vallorbe . . . .

Vättis . . . .

Verrières Vevey . . . .

VissoieC12.VII.98) Vitznau . . . .

Vouvry(24.IX.98) Wädenswil . . .

Wald (Zürich) .

Waldkirch . . .

Lokalgespräche.

Interurbane Gespräche.

Aasgang. Eingang.

Total.

Total sämtlicher Gespräche.

166,599 40,058 37,495 77,553 1,035 2,942 6,542 3,600 9,984 8,433 6,491 14,924 1 3,817 6,270 6,098 12,368 2,437 2,589 4,967 2,378 6,032 8,945 8,310 17,255 6,378 1,235 3,330 3,048 5,880 1,009 3,914 1,966 5,984 6,502 5,266 11,250 282 624 659 1,283 4,213 4,085 8,343 4,258 2,322 5,594 11,905 6,311 2,106 9,583 5,245 4,338 10,143 14,120 12,591 26,711 90,066 40,006 28,795 68,801 2,826 9,074 4,985 4,089 1,103 2,675 6,470 3,795 1,362 2,963 761 1,601 1,844 2,364 2,281 4,645 8,244 14,090 11,311 5,846 10,437 4,372 9,398 5,026

241,152 7,577 24,908 16,185 7,404 23,287 7,613 6,889 17,752 1,565 12,556 14,227 11,689 36,854 158,867 11,900 7,573 3,724 6,489 25,401 19,835

1,491 5,279 6,008 32,735 10,829 20,667 11,660 1,520 6,453 85,577 1,183 14,725 713 25,993 18,469 4,955

2,371 7,649 8,018 51,255 15,506 32,232 25,814 1,524 7,083 262,277 2,083 18,283 906 35,658 29,483 6,618

880 2,370 2,010 18,520 ' 4,677 11,565 14,154 4 630 176,700 900 3,558 193 9,665 11,014 1,663

625 866 2,691 2,588 3,135 2,873 16,006 16,729 5,438 5,391 9,772 10,895 6,029 5,631 794 726 2,957 3,496 42,940 42,637 708 475 8,692 6,033 436 277 12,433 13,560 9,578 8,891 2,346 2,609

421

Netze.

Interurbane Gespräche.

Lokalgespräche. Ausgang.

Eingang. Total.

14,017 Wallenstadt . .

1,434 Walzenhausen .

3,884 Wangen a/A. . .

3,131 Wängi . . . .

911 Weesen . . . .

WeggisCl-VII.98) 1,443 36,054 Weinfelden .

10,423 Wetzikon 15,297 Wichtrach . . .

36,916 Wil 6,405 Willisau . . . .

539 Wimmis . . . .

218,913 Winterthur .

21,459 Wohlen . . . .

4,229 Wolhusen . . .

43,366 Yverdon . . . .

1,663 Yvonand 4,436 Zeli (Luzern) .

Zofingen . . . .

49,198 80,468 Zug Zürich . . . . 2,866,972 Zurzach 13,943 Zuzwil . . . .

956 Zweisimmen 4,311

6,080 3,375 5,193 3,311 2,924 2,004 19,463 10.379 12,112 19,584 7,134 1,801 85,102 16,053 5,841 25,583 2,475 3,712 22,368 21864 383,858 6,523 3,328 3,393

5,965 2,865 4,906 3,471 1,075 1,487 18,197 10,458 11,204 20,276 5,687 1,844 90,936 9,942 5,387 23,076 2,178 3,361 23,273 21,439 260,215 6,098 3,944 2,542

Total sämtlicher Gespräche.

12,045 26,062 6,240 7,674 13,983 10,099 6,782 9,913 3,999 4,910 4,934 3,491 73,714 37,660 20,837 31,260 23,316 38,613 39,860 76,776 12,821 19,226 4,184 3,645 176,038 394,951 25,995 47,454 11,228 15,457 92,025 48,659 6,316 4,653 11,509 7,073 45,641 94,839 43,303 123,771 644,073 3,511,045 12,621 26,564 7,272 8,228 5,935 10,246

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. März 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

422

# S T #

Zuschrift des

schweizerischen Post- und Eisenbahndepartements (Postabteilung) an die nationalrätliche Kommission für das Nebenbahnengesetz.

(Vom 21. Februar 1899.)

Herr Präsident!

Wir bestätigen unser Schreiben vom 7. dieses Monats und beehren uns, Ihnen nun folgendes mitzuteilen: In den vom Bundesrat mit Botschaft vom 5. März 1897 der Bundesversammlung vorgelegten Entwurf zu einem Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen sind vom Ständerat nachstehende, die Postverwaltung beschlagende Specialbestimmungen aufgenommen worden: 1. Der Bund wird den Nebenbahnen, welche nicht Bestandteile des Netzes einer Hauptbahn bilden, für die Beförderung der Fahrpoststücke die volle Eilguttaxe, beziehungsweise die höchste Gütertaxe, und da, wo Gütertaxen nicht bestehen, die volle Gepäcktaxe vergüten. Die Entschädigung wird auf Grund des monatlichen Gesamtgewichtes der Fahrpoststücke ermittelt.

2. Für die Beförderung der zu den Posttransporten gehörenden Kondukteure und der zu den Bahnpostwagen gehörenden

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1898.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1899

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1899

Date Data Seite

257-422

Page Pagina Ref. No

10 018 694

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