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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Gipserarbeiten zum Postgebäude in Freiburg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127) und im Bureau des Bauführers des Postgebäudes in Freiburg zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 9. Juni franko einzureichen an die B e r n , den 25. Mai 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Lieferung von Eisenbalken.

Über die Lieferung der Eisenträger für das Postgebäude in Schaffhausen wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Vorausmaße und Bedingungen sind im Bureau der bauleitenden Architekten, Herren Kuder & Müller, Jenatschstraße 4, Zürich, zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Schaffhausen" bis und mit 10. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 27. Mai 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Erd- und Terrassierungsarbeiten für das Postgebäude in Zug werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes am Schanzengraben in Zug zur Einsicht aufgelegt.

290 Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Augebot für Postgebäude Zug" bis und mit dem 12. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 30. Mai 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Schlosserarbeiten und die Lieferung der eisernen Rouladen flir die Friedenskaserne in Andermatt werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidg.

Bauten in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) und im Baubureau der Friedenskaserne in Andermatt zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Augehot für Bauarbeiten in Andermatt" bis und mit dem 13. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 30. Mai 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepai'teinent.

Oberfeldarzt.

Vakante Stelle: Besoldung: Fr. 6000 bis 8000.

Anmeldungstermin : 3. Juni 1899.

Militärdepartement.

Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Adjunkt der Fortverwaltung Savatan.

Offiziersgrad. Technische Bildung. Befähigung zur Instruktion der Festungstruppen (inkl.

Genietruppen). Beherrschung der französischen Sprache und genügende Kenntnis der deutschen Sprache.

Besoldung : Fr. 3000 bis 4500.

-Anmeldungstermin 20. Juni 1899.

Militärdepartement.

Anmeldung an:

291 Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahrne der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

' 1) Briefträger in Bern.

Ì Anmeldung bis zum 13. Juni 2) Packer und Wagenbesorger beim f l899 bei der Kreispostdirektion in Hauptpostbureau Bern.

J Bern.

3) Zwei Briefträger in Neuenburg.

4) Briefträgerchefgehülfe in Chaux-deAnmeldung bis zum 13. Juni 5) Mandatträger in Chaux-de-Fonds.

1899 bei der Kreispostdirektion 6) ZweiPaketträger in Chaux-de-Fonds. in NeuenburS7) Ablagehalter, Briefträger und Bote in Courtemaiche (Bern).

8) Paketträger in Basel. Anmeldung bis zum 13. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Postcommis in Luzern.

Ì Anmeldung bis zum 13. Juni 10) Packer und Lampist beim Haupt- \ 1899 bei der Kreispostdirektion postbureau in Luzern.

) m Luzern.

11) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 13. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Postverwalter in Buchs (St. Gallen). Anmeldung bis zum 13. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

13) Telegraphist in Lausanne. Anmeldung bis zum 10. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion io Lausanne.

14) Telegraphist in Birsfelden (Baselland). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

15) Telegraphist und Telephonist in Hütten (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 120 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 10. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Mandatträger in Freiburg. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

292 2) Postcommis in Thun. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Kreiapostdirektion in Bern.

3) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Zürich. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Telegraphist und Telephonist in Romont. Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 1020 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 3. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

6) Gehülfe I. Klasse (Beamter) auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 3. Juni 1899 bei der Telegraphendirektion in Bern.

7) Telegraphist und Telephonist in Wald (Zürich). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 1080 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8) Telegraphist in Gersau (Schwyz). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

- 9) Telegraphist in Rodels (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbah.ndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

jVs 22.

Bern, den 31. Mai Ì899.

III, Personen- and Gep&okverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

22

399. ( /99) Nachtrag I zum Tarif vom i. Juni Ì897 für Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der ARE.

Mit dem 15. Juni 1899 tritt der Nachtrag l zum obgenannten Tarif in Kraft.

Goldau, den 27. Mai 1899.

Direktion der Arth-Rigibahn.

400. (22/99) Personen- und Gepäcktarif Oensingen-Balsthalbahn-- Schweie.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Eisenbahn Önsingcn-Balsthal tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Balsthal, den 30. Mai 1899.

Betriebschef der Önsingen-Balsthal-Bahn.

177

C. Transitverkehr.

22

401. ( /99) Personen- und Gepäckverkehr Deutschland -- Italien via Gotthard.

Mit 15. Juni 1899 gelangen Taxen zur Hin- und Eückfahrt von Hamburg nach" Mailand und Genua via Frankfurt a. M.-Basel, sowie solche einfacher Fahrt und Hin- und Rückfahrt von Hamburg nach Mailand und Genua via Köln-Weißenbnrg-Basel nebst den entsprechenden Gepäcktaxen im Instruktionswege zur Einführung.

Luzern, den 30. Mai 1899.

Direktion der Gottbardbahn.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

402. (2S/99) Gütertarif J S, B R und RVT--LHB und H W B, vom 42. Juni 1895.

Der obgenannte Tarif wird mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 an wie folgt abgeändert: 1. Das letzte Alinea von Ziffer 2 der Bemerkungen auf Seite 5 wird gestrichen.

2. Im Kilometerzeiger zur Taxberechnung auf Seiten 8 bis 17 des Hanpttarifes kommt das beim Stationsnamen ,,Clarens" vorgemerkte Verweisungszeichen (f) in Wegfall.

Bern, den 30. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Simplon>Bahn.

403. (22/99) Gütertarif Bötssbergbahn -- A S B, SCB und E B, vom i. Oktober 1884. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der obgenannte Gütertarif, welcher unter Position 143 des Pnblikationsorgans Nr. 9/99 auf den 31. Mai 1899 gekündigt wurde, bleibt noch bis auf weitere Anzeige in Kraft.

Basel, den 26. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

404. (22/99) Gütertarif A S B -- S C B und E B, vom 4. Juni 189Ì.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der unter Position 144 des Publikationsprgans Nr. 9/99 auf den 31. Mai 1899 gekündigte obgenannte Gütertarif bleibt noch bis zum Tage der BetriebseröffnuBg der Burgdorf-Thnn-Bahn in Kraft.

Basel, den 26. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

178

405.

( 22 /99) Gütertarif STB -- S C B, ASB und E B, vom i. Juni 1891. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der obgenannte Gütertarif, welcher unter Position 145 des Publikationsorgans Nr. 9/99 auf den 31. Mai 1899 gekündigt wurde, bleibt noch bis zum Tage der Betriebseröffnung der ßurgdorf-Thnn-Bahn in Kraft.

Basel, den 26. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

é06. ( 22 /99) Gütertarif H W B -- S C B, ASB, STB und E B, vom i. August 1895. Nachtrag HL Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Bnrgdorf-Thun-Bahn tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag^ III in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 30. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

407. ( 22 /99) Tarif für die Ab- und Zufuhr von Gütern im internen Verkehr der V S B. Neuausgabe.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 24. Februar 1899, unter Nr. 142 in Nr. 9 dieses Organs, bringen wir zur Kenntnis, daß der neue Tarif auf den 15. Juni 1899 in Kraft tritt.

St. Gallen, den 27. Mai 1899.

Direktion der Vereinigten Scuweizerbahnen.

Rückvergütungen.

408.

22

( /9o) Taxermäßigung für den Transport von Cément ab Aarau nach Basel bad. Bahnhof loco.

Am 15. Jnni 1899 tritt für den Transport von Cément in Wagenladungen von 10000 kg. ab Aarau nach Basel "bad. Bahn via Verbindungsbahn im Rückvergütnngswege und gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe der ermäßigte Frachtsatz von 35 Cts. per 100 kg. in Kraft.

Basel, den 27. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

179

B. Verkehr mit dem Auslande.

23

409. ( /99) Reexpeditionslarif Basel S C B transit und DeUe transit -- Westschweiz für den Verkehr mit Belgien und Holland, vom i. September Ì896. Ergänzung.

Vom 15. Jnni 1899 an sind die im Nachtrag I zum obgenannten Tarif auf den Seiten 11 nnd 18 (Klassen 2 und 3) vorgesehenen Ansnahmetaxen für Eisen der Specialtarife I und II ab Haine-St. Pierre (Formation) auch auf Sendungen ab Haine-St. Pierre (Verreries) anwendbar.

Bern, den 30. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Slmplon-Bahn.

( 22 /99) Belgisch-Basler Güterverkehr. Teil II, Heft 2 b, belgische Binnenstationen -- Basel, vom 'i. Januar 1895.

Mit Gültigkeit vom 15. Juni 1899 an werden für Eisenwaren der Specialtarife I und II ab Haine-St. Pierre (Verreries) nach Basel transit (Westschweiz) die für die Station Haine-St. Pierre (Formation) auf Seite 32 des obgenannten Tarifs in den Kolonnen a und c, sowie auf Seiten 10 und 11 des Nachtrages I in den Klassen 8 und 9 vorgesehenen Taxen gewährt.

Bern, den 30. Mai 1899.

Direktion der Jura-Simplon-Balm.

410.

( 22 /99") Temporärer Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Lebensmitteln ab Romanshorn transit und Buchs transit nach Stationen der Westschweiz, vom i. Mai 1893.

Aufhebung.

Am 31. August 1899 tritt der obgenannte Tarif außer Kraft uud wird nicht ersetzt.

Bern, den 27. Mai 1899. .

Direktion der Jara-Simplon-Bahn.

411.

412. (2S/99) Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Ausnahmetarif für Zucker Böhmen und Mähren -- Schweiz, vom 1. November 1896. Kündigung der Rückvergütungsbeträge.

Infolge Aufhebung der temporären schweizerischen Ausnahmetarife für die Beförderung verschiedener Lebensmittel von Romanshorn transit, Buchs transit nnd Basel S C B transit nach Stationen der Westschweiz, vom 1. Mai 1893, werden auch die aaf Seiten 73 und 74 des obgenannten Tarifs vorgesehenen Rückvergütnngsbeträge vom 1. September 1899 an nicht mehr gewährt.

Bern, den 27. Mai 1899.

Direktion der Jara-Simplon-Bahu.

180

413. C 23 /99) Teil II, Heft I B, der südwestdeutsch-schweizertschen Verbandsgütertarife, vom 4. Juli 4896.

Kündigung von Rückvergütungen.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß infolge Kündigung des temporären Ausnahmetarifs für diverse Lebensmittel ab Basel S C B transit nach Stationen der Westschweiz, vom 1. Mai 1893, die im Tarifheft I B, Seite 47 und 48, aufgeführten Rückvergütnngsbeträge auf Parinzucker, sowie auf raffiniertem und krystallisiertem Zucker auf den 31. August 1899 ohne Ersatz aufgehoben werden.

Basel, den 29. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

414. ( 22 /99) Teil 11, Heft I A, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September '7892. Kündigung von Rückvergütungen.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß infolge Kündigung des temporären Ausnahmetarifs für diverse Lebensmittel ab Basel S C B transit nach Stationen der Westschweiz, vom 1. Mai 1893, die im Nachtrag V, Seite 7, Nachtrag VI, Seite 16, und Nachtrag VII, Seite 6, des Tarifheftes I A aufgeführten ßiickvergütnngsbeträge auf Farinzucker, sowie auf raffiniertem und krystallisiertem Zucker auf den 31. August 1899 ohne Ersatz aufgehoben werden.

Basel, den 29. Mai 1899.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

e!5. (22/99) Temporärer Ausnahmetarif' für diverse Artikel ab Basel S C B transit nach Stationen der Westschweiz, vom i. Mai 4893. Kündigung.

Der vorbenannte Ausnahmetarif wird hiermit auf den 31. August 1899 ohne Ersatz aufgehoben.

Basel, den 29. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

e!6. ( 22 /99) Ausnahmetarif für Zucker Böhmen und Mähren -- Schweiz. Einbeziehung der Station Radotin.

Mit Gültigkeit vom 15. Juni 1899 wird die Station Badotin der k. k.

österreichischen Staatsbahnen mit den für die Station Nusle-Vrsovic bestehenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif für Zucker aus Böhmen und Mähren nach der Schweiz, vom 1. November 1896, einbezogen.

Die Station Radotin gehört in die Gruppe 2 der ßeexpeditionstahelle.

Zürich, den 30. Mai 1899.

Namens der Verbandsverwaltwngen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0

181

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

417. (23/99) Heft 5 .der südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

Die besonderen Bestimmungen für den Verkehr mit den Stationen der Mannheim-Weinheim-Heidelberg-Älannheimer Nebe.nhahn im Heft 5 des Südwestdeutschen Verbandsgütertarifs werden unter Ziffer 5 mit Geltung vom 1. Juni 1899 dahin abgeändert, daß aui;h im Verkehr mit Station Viernheim die daselbst unter ß vorgesehenen niedrigeren Zuschläge zur Berechnung kommen.

Straßbitrg, den 20. Mai 1899.

tienernldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

418. ( 22 /99) Teil II, Heft 7, des süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verbandsgütertarifs.

Nachtrag I.

Im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband ist zum Gütertarif Teil II, Heft 7, enthaltend Frachtsätze für den Verkehr zwischen Stationen der Eisenhahnen in Böhmen nnd Mähren und solchen der diesseitigen Bahn, mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 der Nachtrag l erschienen.

Derselbe enthält neue ermäßigte Frachtsätze für Eil- and Stückgut, sowie sonstige Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.

Karlsruhe, den 23. Mai 1899.

tleneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

419. ( 22 /99) Heft 7 des südwestdeutschen Neuausgabe.

Verbandsgütertarifs.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 erscheint das Heft 7 zum Süd-westdeutschen Verbandsgütertarif (Saarbrückon-badischer Verkehr) in Neuausgabe, wodurch das bezügliche Tarif heft vom 1. Mai 1895 samt den hierzu erschienenen Nachträgen außer Kraft tritt.

Das neue Heft weist in den Frachtsätzen der allgemeinen Tarifklassen für einige Stationsverhindnngen gegen seither teilweise Ermäßigungen und teilweise Erhöhungen nach.

Ferner kommt durch dieses Tarif heft ein neuer, allgemeiner Ausnahmetarif für rohe Kalisalze, Kalidüngesalze nnd kalcinierten, gemahlenen Kieserit, sowie ein neuer Ausnahmetarif für Schiffsbaueisen von gewissen Stationen des Eisenbahndirektionshezirks St. Johann-Saarbrücken nach Station Mannheim zur Einführung.

Bis zum Erscheinen dieses Tarif heftes erteilen auf Anfragen das diesseitige Gütertarifbureau, sowie das Verkehrsbureau der königl. Eisenbahndirektion in St. Johann-Saarbrücken nähere Auskunft.

Karlsruhe, den 24. April 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen:

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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420. (22/99) Gütertarif badische Staatsbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb. Nachtrag V.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 tritt zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der großh. hadischen Staatseisenbahnen einerseits und den Stationen der badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb anderseits der Nachtrag V in Kraft.

Derselbe enthält die seit Erscheinen des Nachtrages IV im Verfügungswege schon durchgeführten Änderungen und Ergänzungen, sowie Entfernungen für die Stationen der Albthalbahn, Seitenlinie Ettlingen-Pforzheim.

Die Frachtsätze für die Stationen dieser Seitenlinie, Brötzingen (Nebenbahn), Dietlingen, Ellmendingen, W eiler-Haltepunkt und Weiler-Ottenhausen treten indessen erst mit dem Tage der Betriebseröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr, der seiner Zeit noch besonders bekannt gegeben wird, in Kraft.

Auch die für die neu einbezogene Station Neurenth angegebenen Entfernungen haben erst mit dem Tage der Eröffnung für den Güterverkehr Gültigkeit.

Sodann wird durch den Nachtrag die Station Käferthal (Nebenbahn) der Mannheim-Weinheim-Heidelberg-Mannheimer Nebenbahn in den Tarif aufgenommen.

Die im Nachtrag enthaltenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter l2 daselbst genehmigt worden.

Karlsruhe, den 23. Mai 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

e21. (.22/99) Teil II des Frankfurt-hessisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs.

Für den am 1. Juni 1899 ins Leben tretenden Frankfwt-hessiseh-südwestdeutschen Verband, den Güterverkehr zwischen den Stationen der Direktionsbezirke Frackfurt a. M. und Mainz, einschließlich der anschließenden Privatbahnen, einerseits und den Stationen der Main-Neckar-Eisenbahn, der pfälzischen, badischen und württembergischen Staatseisenbahnen, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, sowie den auf badischem Gebiet liegenden Stationen der süddeutschen Eisenbahngesellschaft anderseits umfassend, ist das Tarifheft Teil II, besondere Bestimmungen und Tarifsätze für den Güterverkehr enthaltend, ausgegeben worden.

Wegen Einführung der für den Verkehr mit den diesseitigen Stationen in Betracht kommenden Tarif hefte ergehen noch besondere Bekanntmachungen.

Karlsruhe, den 27. Mai 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

183

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 20. Mai 1899: 297. Rückvergütung auf Maschinen- und Röhrentransporten Zürich -- Genf transit (Manosque).

Genehmigt am 27. Mai 1899: 298. Einbeziehung der Station Ciarens für den unbeschränkten Güterverkehr in den Gütertarif J S, B R und R V T -- L H ß und H W B.

299. Heft 3, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

Genehmigt am 29. Mai 1899 : 300. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr GB -- SO B, N O B (einschließlich der Bötzbergbahn), Sihlthalbahn, T T B, V S li (einschließlieh T B nnd W K B) und B, H B.

301. Verzeichnis der im Anschluß an die Couponshefte für französische Strecken, die znsammenstellharen Couponshefte der P L M und andere auf gewissen französischen Strecken gültigen Fahrausweise auszugebenden kombinierbaren Billete für Strecken der schweizerischen Transportanstalten.

302. Personen-, Gepäck- nnd Expreßgnttarif für den Verkehr der Önsingen-Balsthalbahn mit den Stationen der schweizerischen Eisenbahnen.

303. Ausnahmetarif für eilgutmäßige Beförderung gewisser Stückgüter Bad. Bahn -- Ostschweiz, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 30. Mai 1899: 304. Übertragnng der im Keexpeditionstarif Basel S C B und Delle transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz, sowie im Teil II, Heft 2 6, der belgisch-Basler Gütertarife für die Station Haine-St. Pierre (Formation) enthaltenen Ausnahmetaxen für Eisen und Eisenwaren der Specialtarife I und II auf Transporte ab Haine-St. Pierre (Verreries).

305. Direkte Personen- und Gepäcktaxen von Hamburg nach Mailand und Genua über Frankfurt-Basel und über Köln-Weißenburg-Basel.

306. Einbeziehung der Station Radotin der k. k. österr. Staatsbahnen in den böhmisch-schweizerischen Zuckertarif mit den für Nnsle-Vrsovic bestehenden Prachtsätzen.

° 307. Kachtrag III zum Gütertarif H W B -- SCB, A S ß etc.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. Mai 1899 dem Entwurf za einem Anhang II zum Transportreglement der schweizerischen Eisenhahn- und Dampfschiffunternehmnngen, vom 1. Januar 1894, die Genehmigung zur Anwendung bis Ende 1900 erteilt. Dieser Anhang enthält Ausnahmevorschriften von den Bestimmungen des Transportreglements für die Beförderung von landwirtschaftlichen Traglasten, von Expreßgut, von Eilgut und von lebenden Tieren auf der JBurgdori-Thun-Bahn. Im fernem sind die explosionsfähigen Gegenstände vom Transport anf dieser Linie bis anf weiteres ausgeschlossen.

184

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