1052 # S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der bisherigen Lieferungsverträge werden hiermit die nachfolgend verzeichneten Druckarbeiten für die schweizerische Zollverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben: I. Lieferung der Zollscheinformulare; II. Lieferung der Deklarationsformulare und Anschreibeblätter; III. Lieferung diverser Formulare.

Mustersammlungen sämtlicher Formulare der obigen drei Serien können nebst den nähern Lieferungsbedingungen bei der Oberzolldirektion in Bern (Abteilung Inspektorat), sowie bei den Zolldirektionen in Basel. Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf eingesehen werden.

Auf besonderes Verlangen können den Bewerbern Mustersammlungen nebst Lieferungsbedingungen für höchstens drei Tage zur Verfugung gestellt werden. Der mutmassliche Bedarf an Formularen für vier Jahre ist in den Lieferungsbedingungen augegeben.

Inländische Buchdruckereien, welche gesonnen sind, auf die obige Ausschreibung zu reflektieren, werden ersucht, ihre bezüglichen Offerten in frankierter und mit der Überschrift ,,Formularlieferung für die schweizerische Zollverwaltung" versehener Eingabe bis; und mit dem 8. Juli nächsthin an die schweizerische Oberzolldirektion gelangen zu lassen.

Die Angebote können gestellt werden : 1. für eine Serie allein.

2. für zwei Serien, 3. für alle drei Serien, und zwar in allen Fällen unter detaillierter Angabe der Preise gemäß den Lieferungsbedingungen.

B e r n , den 15. Juni 1899.

Schweiz. Oberzolldirektiou.

Lieferungs-Âusschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung von 400 kg. Plombierschnüren aus Hanf, mit rotem Eintrag.

1053 Die Schnüre müssen in Bünden von je 25 Strängen zur Ablieferung gelangen.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten sind bis zum 17. Juni nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 5. Juni 1899.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und Kurse werden hiermit pro 1899 folgende Lieferungen ausgeschrieben : Auf den Wafi'enplätzen Payerne und Zug: Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh" bis zum 24. Juni 1899 franko einzureichen an das B e r n , den 5. Juni 1899.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Gebäude - Abbruch.

Die Gebäude Nr. 19, 21, 23 und 25 an der Amthausgasse, Nr. 35 am Bärenplatz und 26 an der Inselgasse in Bern werden auf Mitte Mai 1900 zum Verkaufe auf Abbruch ausgeschrieben. Die Bedingungen sind bei der unter-zeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 101) zur Einsicht aufgelegt.

Offerten sind bis und mit dem 31. Jnli nächsthin einzureichen an die B e r n , den 7. Juni 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung von Eisenbalken und gusseisernen Säulen für die Telephonremise in Zürich wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Zürich (Clausiusstraße 6) zur" Einsicht aufgelegt.

1054 Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Telephonremise Zürich" bis und mit dem 21. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 12. Juni 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Lieferung von Walzeisen für das Postgebäude in Zug wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes am Schanzengraben in Zug zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Zug" bis und mit dem 23. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 9. Juni 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Schreinerarbeiten für das Postgebäude in Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Jost, Bezencenet & Girardet, Architekten in Lausanne, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Lausanne" bis und mit dem 26. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 12. Juni 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Holzcement-, Glaser-, Schreiner-, Schlosser- und Malerarbeiten für die Telephonremise in Zürich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Zürich (Clausiusstraße 6) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Telephonremise Zürich" bis und mit dem 26. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 14. Jiuii 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Vakante Stelle :

Abteilung Industrie.

Stelle eines Adjunkten II. Klasse des eidg. Fabrikinspektors für den III. Kreis (Schaffhausen).

1055 Erfordernisse:

Tüchtige allgemeine Bildung, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Besoldung : Fr. 3500 bis 4500, nebst der reglementarischen Reiseentschädigung.

Anmeldungstermin : 24. Juni 1899.

Anmeldung an: Industriedepartement.

Bemerkungen : Ausweis über mechanisch-technische Ausbildung wird verlangt.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Adjunkt der Fortverwaltung Savatan.

Offiziersgrad. Technische Bildung. Befähigung zur Instruktion der Festungstruppen (inkl.

Genietruppen). Beherrschung der französischen Sprache und genügende Kenntnis der deutschen Sprache.

Fr. 3000 bis 4500.

Besoldung : Anmeldungstermin 20. Juni 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener und Packer beim Postbureau in Biel. Anmeldung bis zum 27. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 27. Juni 2) Fünf Briefträger in Basel.

1899 bei der Kreispostdirektion 3) Briefträger in Biberist (Solothurn).

in Basel.

4) Posthalter und Briefträger in Niederwil (Aargau). Anmeldung bis zum 27. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Bureauchef beim Hauptpostbureau in Luzern. Anmeldung bis zum 27. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

1056 6) Landbriefträger in Rüti (Zürich). Ì Anmeldung bis zum 30. Mai > 1899 bei der Kreispostdirektion 7) Posthalter in Kreuzungen (Thurgau). l jn Zürich.

8) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 27. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Posthalter und Briefträger in Murg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 27. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Chur.

10) Telegraphist in Apples (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Juni 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Postcommis in Brig.

2) Posthalter, Briefträger und Bote in Apples (Waadt).

3) Postcommis in Bern.

4) Briefträger in Bern.

5) Postcommis in Neuenburg.

1

Anmeldung bis zum 20. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 20. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6 B M H p Ä >7) PBriefträger =triinpC' " '" '-!

TM° in Neuenburg. ÄÄÄÜS Bouclry (Neuenburg). J 8) Zehn Postcommis in Basel.

9) Briefträger und Bote in MünchenAnmeldung bis zum 20. Juni stein (Baselland).

1899 bei der Kreispostdirektion 10) Briefträger in Basel.

in Basel.

11) Bureaudiener beim Hanptpostbureau Basel.

12) Postpacker in Baden. Anmeldung bis zum 20. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

13) Briefträger in Emmenbrücke (Luzern). Anmeldung bis zum 20. Juni 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

14) Bureaucbef beim Hauptpostbureau Zürich.

15) Postverwalter in Zürich 11 (Industriequartier).

bis zum 20. Juui 16) Postcommis in Zürich 11 (Industrie- 1899Anmeldung bei der Kreispostdirektion quartier).

in Zürich.

17) Briefkastenleerer in Zürich 8 (Fluntern).

18) Posthalter, Briefträger und Bote in Niederglatt (Zürich).

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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Jfi 24.

Bern, den U. Juni Ì899.

III, Personen- and Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

44:4:. (.2*/99) Personentarif der elektrischen Straßenbahn St. Moritz.

Wir bringen hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß der offizielle Saisonbetrieb unserer Bahn mit Donnerstag den 15. Juni 1899 beginnen wird. Es gelangen folgende Billete zur Ausgabe: A. Elnzelblllete:

I. Einfache Fahrt auf ganzer Linie oder beliebiger Teilstrecke 20 Cts.

II. Hin-und Rückfahrt auf ganzer Linie oder beliebiger Teilstrecke 30 ,, B. Inhaber-Abonnemente

für eine oder mehrere Personen gleichzeitig benutzbar: 1. Einfache Fahrten auf ganzer Linie oder beliebiger Teilstrecke: 25 einfache Fahrten Fr. 4. 50 50 ,, ,, ,, 9. 75 ,, ,, 13. 50 100 ,, ,, ,, 18. II. Hin- und Rückfahrten auf ganzer Linie oder beliebiger Teilstrecke: 25 Hin- und Rückfahrten Fr. 7. -- 50 ,, ,, ,, ,, 14. ·5

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100 ,, ,, ,, 28. Diese Inhaber-Abonnemente können sowohl im Betriebsbureau und in ·den verschiedenen Hotels, als auch speciell hei unseren Kondukteuren bezogen werden.

193

Der Verlust eines Inhaber - Abonnements berechtigt den betreffendem Passagier zu keinerlei Ansprüchen an die Verwaltung.

Die bisher zur Ausgabe gelangten ./Vawiew-Abonnemente, sowie die Extrapreise' für /Stehplätze kommen in Wegfall nnd ist durch unseren neuen Tarif auch die Taxgrenze bei der englischen Kirche beseitigt.

St. Morite, den 7. Juni 1899.

Yerwaltnngsrat der elektrischen Strnssenbahn St. Moritz.

( 24 /99) Distanzenzeiger S OB -- N 0 B und Bötzbergbahn,, vom i. Juni 1897. Nachtrag III.

Mit 1. Juli 1899 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag III in Kraft.

Zürich, den 13. Jnni 1899.

Direktion der Schireiz. Nordoslbahn.

445.

446.

( 24 /99) Personentarif S OB -- N OB und Böt2brrgbahnr vom 1. Juni 1891. Nachtrag I.V.

Mit 1. Juli 1899 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft..

Zürich, den 13. Juni 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

44:7. ( 24 /99) AbonnementsJcarten der Dampfbootgesellschaft Wädensweil, gültig für den Inhaber für 500 und ÌOOO Kilometer Fahrlänge.

Mit dem 1. Juli 1899 treten nachstehende Abonnementskarten, gültig, je während einer Betriebssaison, in Kraft: I. Platz II. Platz Karten für 500 Kilometer Fr. 22. 50 Fr. 16. -- Karten für 1000 Kilometer ,, 35. -- ,, 25. -- Wädensweil, den 13. Jnni 1899.

Direktionskommissiou der Schweiz. Südostbalui.

( 24 /99) Distanzenzeiger SCB -- STB, vom i. September Ì896. Nachtrag H.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thnn-Bahn, tritt zum obgenannten Distanzenzeiger der Nachtrag II in Kraft.

Basel, den 13. Juni 1899.

Direktorium der Schweiz. Ccntralbnlm» 448.

194

449. ( 24 /99) Personentarif elektrische Bahn Stansstad-Engelberg -- G B nebst Anhang für die Beförderung von Gepäck und Expreßgut, sowie von Leichen, vom i. Juli 1899.

Am 1. Juli 1899 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Luzern, den 8. Juni 1899.

Direktion der bïotthardbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

24

450. ( /99) Personen- und Gepäcktarif Bayern -- Schweiz.

Neuausgabe.

Am 1. Juli 1899 tritt ein neuer Tarif für den bayerisch-schweizerischen Personen- und Gepäckverkehr in Kraft, durch welchen die Ausgabe vom 1. Septemher 1890 nebst Nachträgen I--IV aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 6. Juni 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

451. (24/99) Belgisch-österreichisch-ungarisch-rumänisch-orientalischer Personen- und Gepäckverkehr via Süddeutschland und via Arlberg, Teil H, Heft D. Aenderungen.

Mit sofortiger Gültigkeit treten folgende geänderte Gepäcktaxen in Kraft: FUr 10 kg.

a. ohne Freigepäck

bei Benützung der Wiener Verbindungsbahn mittelst: Konventionszug Orient-Expreßzug Fr.

Fr.

9. 81 9. 88 9. 45 9. 52 10. 26 10. 33 9. 74 9. 81

Brüssel nach und von Bukarest

via Verciorova Predeal Constantza Verciorova ,, Predeal Konstantinopel Jerciorova 10 &1 m 5g f Constantza P''edeal 9.99 10.06 Constantza St. Gallen, den 13. Juni 1899.

Direktion der \ereinigten Schweizerbahnen.

452. (24/99) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen London einerseits und deutschen, österreichischen, ungarischen, serbischen, bulgarischen und orientalischen Stationen anderseits über Süddeutschland und den Arlberg, vom i. Mai Ì899. Neue Relationen.

Der obgenannte Tarif wird vom 1. Juli 1899 an durch die Aufnahme von Taxen für folgende Relationen ergänzt: 195

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IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

453.

(24/99) Gütertarif Bötzbergbahn -- S C B, A S B, Ö B B, E B

und B T B.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn bezw.

Önsingen-Balsthal-Bahn tritt der obgenannte Gütertarif in Kraft.

Basel, den 13, Juni 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

( 24 /99) Gütertarif GB -- S C B und Ö B B, vom Ì. August Ì897. Nachtrag I.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Bnrgdorf-Thun-Bahn bezw.

der Önsingen-Balsthal-ßahn tritt ein Nachtrag I zum obgenannten Gütertarif in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 13. Juni 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

454.

455. ( 24 /99) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc.; Anhang für Basel S C B -- Central- und Westschweiz, sowie G B.

Neuausgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn bezw.

der Önsingen-Balsthal-Bahn tritt eine Nenausgabe des obgenannten Anhangs in Kraft.

Basel, den 13. Juni 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

( 24 /99) Gütertarif Önsingen-Balsthal-Bahn -- Central- und Westschweiz.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Eisenbahn Önsingen-Balsthal tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Balsthal, den 13. Juni 1899.

Betriebschef der Önsingen-Balsthal-Bahn.

456.

197

é57. ( 24 /99) Gütertarif JS etc. -- S C B, vom i. Februar ÌS91.

Nachtrag XIII.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn tritt znm obgenannten Gütertarif ein NachtragXJII in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 13. Juni 1899.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

Ausnahmetaxen.

458.

24

( /99) Taxen für den Transport von Bier in Fässern im internen Verkehr der Appenzeller Straßenbahn.

Am 1. Juli 1899 treten nachstehende Ausnahmetaxen für den Transport von Bier in Kraft: SHirk
St. Gallen-Teufen oder umgekehrt, 7 kni. . .

St Gallen-Bühler oder umgekehrt, 11 km.

St. Gallen-Gais oder umgekehrt, 14 km. . .

44 Cts.

56 ,, 64 ,,

38 Cts.* 46 ,, 52 ,,

* Bis 30. September 1899 findet die bisherige Taxe von 35 Cts. .Anwendung.

Es entsprechen obige Taxen den verdoppelten Taxen des Ausnahmetarifes Nr. l für den Transport von Bier in Fässern, vom 1. Dezember 1891.

Die bisherigen Taxen (Publikation Nr. 161, vom 24. März 1890) werden mit 1. Jnli 1899 aufgehoben.

Teufen, den 9. Juni 3899.

Betriebsdirektioii der Appenzeller Strasseubahii.

B. Verkehr mit dem Auslande.

2

459. (, */99) Teil 111, Heft i, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend Ausnahmefrachtsätze für Getreide, Hülsenfrüchte, Oelsaaten und Malz in Wagenladungen von ÌO 000 kg.

im. Verkehr mit Stationen der Schweiz. Nordostbalm, Bötzbergbahn und Sihlthalbahn.

Mit 1. Juli 1899 tritt das obgenannte neue Tariflieft in Kraft, wodurch das Tarif heft vom 1. April 1896 samt Nachtrag l aufgehoben und ersetzt wird.

Soweit durch das neue Tarifheft Taxerhöhungen eintreten, oder Taxen ohne Ersatz aufgehoben werden, bleiben die entsprechenden Taxen des bisherigen Tarif hèf'tes noch bis 30. September 1899 in Kraft.

Zürich, den 10. Juni 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbalm.

198

460. (2*/99) Norddeutsch-schweizerische Gütertarife, Teil H, Heft 4, erste Abteilung.

Auf 1. Juli 1899 tritt eine Neuauflage des Teiles II, Heft l, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife in Kraft, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze für den Verkehr zwischen Stationen ·der Direktionsbezirke Elberfeld, Essen, Frankfurt a. M., Köln und Münster, sowie der Eisern-Siegener Eisenbahn einerseits und Stationen der ostschweizerischen Eisenbahnen anderseits.

Durch das neue Heft l, erste Abteilung, wird das seitherige Heft l, vom 1. November 1890, nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt. Soweit indessen ·das neue Heft l gegenüber bisher Erhöhungen bringt, bleiben die seitherigen Frachtsätze bis 30. September 1899 noch in Kraft.

Zürich, den 12. Juni 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahii.

461. (?*/99) Norddeutsch-schweizerische Gütertarife; Telili, Heft3, erste Abteilung.

Auf 1. Juli 1899 tritt eine Neuauflage des Teiles 11, Heft 3, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife in Kraft, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze für den Verkehr zwischen Stationen der Direktionsbezirke Altona, Cassel nnd Hannover, der Lübeck-Buchener Eisenbahn und der großh. oldenburgischen Staatseisenbahnen einerseits und Stationen der ostschweizerischen Eisenbahnen anderseits.

Durch das neue Heft 3, erste Abteilung, wird das seitherige vom 1. November 1890 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt. Soweit indessen das neue Heft 3 gegenüber bisher Erhöhungen bringt, bleiben die seitherigen Frachtsätze bis 30. September 1899 noch in Kratt.

Zürich, den 9. Juni 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

462. (2*/99) Teil H, Heft 9, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom Î5. März -1899. Aenderungen.

Mit Gültigkeit vom Tage der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn ermäßigen sich die in obgenanntem Tarif enthaltenen Taxen der Station Thun in Abteilung a um 12 Cts. und in Abteilung 6 um 15 Cts.

Basel, den 13. Juni 1899.

Direktorinin der Schweiz. Ccutralbahn.

199

463. C2*/99) Teil H, Heft i, der sächsisch-schweizerischen Gütertarife. Verlängerung der Gültigkeit.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen im Pablikationsorgan Nr. 9, vom 1. März 1899, Ziffer 152, und Nr. 19, vom 10. Mai 1899, Ziffer 325r bringen wir zur Kenntnis, daß das Heft l der sächsisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. August 1895, nebst Nachtrag I, sowie die im Verkehr.

Sachsen -- Schweiz zur Zeit bestehenden, im Instruktionswege eingeführten, besondern Taxen noch bis zur Einführung des neuen sächsisch-schweizerischen, Tarifheftes l in Kraft verbleiben.

Zürich, den 9. Juni 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

464. (24/99) Teil II der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, Provisorischer Tarif für Eil- und Frachtstückgut badische Bahn und ßregthalbahn -- Ostschweiz.

Mit 1. Juli 1899 tritt ein provisorischer Tarif für die Beförderung vott Eil- und Frachtstückgut zwischen Stationen der badischen Bahn una der Bregthalbahn einerseits und denjenigen der N 0 B, T T B, Sihlthalhahn und V SB anderseits in Kraft. Die darin enthaltenen Taxen treten an Stelle der Taxen für Eilgnt und für die Stüekgntklasseu l und 2 in den Heften II A, vom 1. Februar 1891, und III A, vom J. Januar 1892. Soweit indessen durch diesen provisorischen Tarif Taxerhöhungen oder Verkehrsbeschränkungen eintreten, bleiben die seitherigen Frachtsätze noch bis 30. September 1899 io Gültigkeit.

Zürich, den 9. Juni 1899.

Direktion der Schweiz. Mordostbahii.

465. ( 24 /99) Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz. Neuausgabe.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thnn-Bahn bezw. der önsingen-Balsthal-ßahn tritt eine Neuausgabe des obgenannten Ausnahmetarifs in Kraft.

Basel, den 13. Juni 1899.

Direktorium der Schireiz. Centralbahn.

466. ( 24 /99) Reexpeditionstarif Basel S C B transit und Delle transit -- Westschweig für den Verkehr mit Belgien und Holland, vom i, September Ì896. Aenderung der Taxen für ,,Stärke, feuchte".

Auf 1. Juli 1899 werden die Taxen für ,,Stärke, feuchte" im obgenannten Tarif wie folgt geändert: 200

1. Klasse 26 auf Seite 22 des Haupttarifs.

Die Taxen für Genf werden um Fr. 1. 88, diejenigen für Vallorbe um Fr. 1. 79 und diejenigen für die übrigen Stationen um Fr. 2. 54 erhöht.

Die Taxen für Chanx-de-Fonds, Colombier, Grandson, Neuchâtel und Serrières und diejenigen für Stückgut und Ladungen von 5000 kg. für Yverdon werden aufgehoben.

2. Elasse 7 auf Seite 26 des Nachtrags I.

Die Taxen für Chaux-de-Fonds, Grandson, Neuchâtel, St. Imier, Serrières und Yverdon, sowie diejenigen für Aigle, Lausanne, Montreux, Morges und Vevey werden aufgehoben. Die übrigen sind wie folgt zu ändern: Stück- Wagenladungen von Stück- Wagenladungen von gut 5000kg. 10000kg.

gut 5000kg. 10 000 kg.

Fr.

Fr.

Fr.

Aigle . . -- 20. 68 16. 82 Bex . . 32.58 21.48 17.42 11.17 Genève . 25.13 15.23 -- 16. 88 13. 62 Lausanne -- 19. 28 15. 62 Montreux Morges .

16. 88 13. 62 Bern, den 13. Juni 1899.

Fr.

Nyon . . 28.68 St. Maurice 31.98 Sion . . 37.78 Vallorbe. 21.83 Verrières 21.13 Vevey . --

Fr.

Fr.

18.23 21.33 25.43 12.08 11.48 18.68

13.77 17.72 21.02 9.52 9.42 15.12

Direktion der Jnra-Simploc-Balin.

467. ( 2 */99) Reexpeditionstarif Basel /badischer Bahnhof/ transit -- Westschweiz für den Verkehr mit Belgien und Holland, vom '15. Oktober 1896. Aenderung der Taxen für ,,Stärke, feuchte".

Auf 1. Juli 1899 werden die Taxen der Klasse 26 für ,,Stärke, feuchte" auf Seite 23 des obgenanuten Tarifs wie folgt aufgehoben bezw. geändert: Die Taxen für Chaux-de-Fonds, Colombier, Grandson, Neuchâtel und Serrières, sowie diejenigen für Stückgut und Ladungen von 5000 kg. für Yverdon werden aufgehoben. Die Taxen für Genf werden um Fr. 1. 88, diejenigen für Vallorbe um Fr. 1. 79 jind diejenigen für die übrigen Stationen um Fr. 2. 54 erhöht.

Hern, den 13. Juni 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-BahD.

e68. (,24/9») Belgisch-Basler Güterverkehr. Teil U, Heft % a, belgische Seehäfen und Terneuzen transit -- Basel, vom i. September 1896. Aenderung.

Infolge Versetzung des Artikels ,,Stärke, feuchte" in den Ausnahmetarife ·wird derselbe im obgenannten Tarif unter Ausnahmetarif 7, II, h, sowie auf Seite 13 und in der Rubrik 35 auf Seite 17 gestrichen.

Bern, den 13. Juni 1899.

Direktion der Jnra-Siinplou-Bahn.

201

é69. ( 2 */99) Belgisch-Basler Güterverkehr. Telili, lieft 2 b, belgische Binnenstationen -- Basel, vom i. Januar 1895.

Aufhebung von Taxen.

Infolge Versetzung des Artikels ,,Stärke, feuchte" von Specialtarif II in den Ausnahmetarif 4 werden die auf Seite 26 des Nachtrags I zum obgenannten Tarif unter Nr. 26 enthaltenen Taxen gegenstandslos und treten daher auf 1. Juli 1899 außer Kraft, Bern, den 13. Juni 1899.

Direktion der Jura-Simplon-Bnlin.

· 470. ( 24 /o9) Heft H des belgiscJi-schweizerischen Gütertarifs.

Nachtrag I.

Mit 1. Juli 1899 tritt zum belgisch-schweizerischen Heft II, vom 1. Juli 1898, ein Nachtrag l mit neuen Taxen für Eil- und Stückgut in Kraft.

Derselbe kann vom 20. Juni 1899 an bei unsern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 5. Juni 1899.

Direktion der Schwein. Nordostbahn.

471. ( 24 /9») Tarif commun de transit {Nr. 300] nordfranzösische Seehäfen -- Basel, vom i. Januar ÌS91. Aenderung.

Am I.Juli 1899 tritt ein Deckblatt zu Seite 27 des obgenannten Tarifs in Kraft. Dasselbe sieht eine Ermäßigung der Taxen für Eilgut und der allgemeinen Stüokgutklasse vor.

Bern, den 12. Juni 1899.

Direktion der Jiira-Simplou-Balm.

4:72. ( 24 /9g) Tarif spécial commun d'exportation P. V. Nr. 421 Jgney-Avricourt {transit/ -- Basel S C B.

Am 1. Juli 1899 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Derselbe enthält Taxen für die Beförderung von geschliffenen und rohen Glastafeln.

Bern, den 12. Juni 1899.

Direktion der Jnra-Simploii-Biilm.

C. Transitverkehr.

( 24 /99) Gütertarif Bayern -- Genf transit und Verrières transit, vom i. Juli 1872, beiw. Kachtrag I hierzu, vom i. Mai Ì893. Ergänzung der AusnaJimelaxen für Holilglas.

Der im Nachtrag I zum Gütertarif Bayern -- Genf transit und Verrières transit, vom 1. Juli 1872, gültig vom 1. Mai 1893 an, auf Seite 14 enthaltene Ausnahmetarif Nr. XI für Honiglas ab Egei- nach Frankreich und Spanien 473.

202

wird mit Gültigkeit vom 1. Juli 1899 an durch nachstehende Ausnahmefrachtsätze ergänzt: für Juger -- Verrières transit mit Bestimmung nach Libowne, Bordeaux und weiten bei Aufgabe als Stückgut Fr. 64. 10 pro ,, von mindestens 5000 kg. pro n 1000 kg.

Wagen oder Frachtzahluns hierfür . ,, 33. 30 Gleichzeitig wird die Gültigkeit obgenannten Ausnahmetarifs, sowie der gemäß unsera Bekanntmachungen im Publikationsorgan Nr. 18 pro 1893, Position 280, und Nr. 14 pro 1895, Position 219, im Rückvergütungswege bewilligten Ausnahraefrachtsätze für Hohlglas auf die Artikel : Glasfließen mit und ohne Drahteinlage, ferner Pußbodenplatten und Dachziegel aus Glas ausgedehnt, jedoch mit der Einschränkung, daß bei Wagenladungen diese Artikel höchstens 30°/° des Gesamtgewichtes der einzelnen Ladung betragen dürfen.

Zürich, den 13. Juni 1899.

Namens der beteiligten Bahnen: Direktion der Schweiz. Xordostbnlin.

·474. ( 24 /99) Belgisch-italienische Frachtgutausnahmetarife, vom i. April 1891. Nachtrag 4.

Am 1. Jnli tritt zu den obigen Tarifen ein Nachtrag 4 in Kraft, enthaltend eine Anzahl von Änderungen nnd Ergänzungen. Der Nachtrag kann vom 20. Juni 1899 an bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 9. Juni 1899.

Direktion der Gotthardbalm.

475. (,24/s9) EilstücJcguttarif Belgien -- Italien, vom 15. Juni 1898.

Nachtrag I.

Zum obigen Tarif wird auf 1. Juli 1899 ein Nachtrag I ausgegeben, der in der Hauptsache neue ermäßigte Frachtsätze für die außeritalienischeu Strecken enthält. Üer Nachtrag kann vom 25. Juli 1899 an bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 10. Juni 1899.

Direktion der Gotthardbahii.

D. Verkehr ausländischer Sahnen auf Schweizergebiet.

G 24 /«») Hefte l und 5 des südwestdeutschen Verbandsgüter tarifes. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 15. Juni 1899 ab kommt der Ausnahinetarif Nr. 40 für Getreide u. s. w. zur Ausfuhr in den Heften l und 5 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs auch für die Artikel ,,Reis, roh und geschält, auch Bruchreis" zar Anwendung.

Straßburg, den 3. Juni 1899.

Generaldirektlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothringcn.

476.

203

477. ( 24 /99) Teil U des Tarifes für lebende Tiere im südwestdeutschen Verband. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1899 wird in den Teil II des Tarifs für die Beförderung von lebenden Tieren im südwestdeutschen Verbände, vom 1. April 1896 (Seite 5), folgende Bestimmung zu § 44 der Verkehrsordnung aufgenommen : ,,5. Für die Desinfektion der Eisenbahnwagen, welche zum Transport von lebendem Geflügel verwendet sind, nnd der bei der Beförderung benutzten Gerätschaften (Bekanntmachung des Herrn .Reichskanzlers vom 2. Februar 1899, R. G. ßl., Seite 11) werden die gleichen Gebühren erhoben, wie für die Desinfektion bei Beförderung von anderem Kleinvieh."

Diese zusätzliche Bestimmung ist gemäß den Vorschriften unter I(2) der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Straßburg, den 6. Juni 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass*Lothringeu.

478. ( 24 A>9) Heft 6 des südivestdeutschen Nachtrag VII.

Verbandsgütertarifes.

Zum Heft 6 des Verbandsgütertarifs (Baden-Main-Neckar-Bahn) ist mit Gültigkeit vom 1. Jnni 1899 der Nachtrag VII ausgegeben worden. Derselbe enthält Änderung der Vorbemerkungen und des Kilometerzeigers, Ergänzung der Stationstarife, teilweise Änderung der Frachtsätze des Ausnahmetariß Nr. 23 für Steine des Specialtarifes III und Ergänzung des Anhanges betreffend ,,Bestimmungen über die Abfertigung von Gütersendungen im Verkehr mit den Stationen der schmalspurigen Nebenbahn ,,Albthalbahn".

Karlsruhe, den 5. Juni 1899.

Generaldirektiou der grossherzoglick badisclien Staatseisenbalmen.

e79. [ 2 4 /9o) Hefte 'l, 2 und 3 des norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifes.

Nachträge.

Im norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Eisenbahnverband ist mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 zu den besonderen Bestimmungen und Tarifsätzen Teil II, Hefte l, 2 und 3, je der Nachtrag 4 erschienen. Hierdurch wird eine Anzahl weiterer Stationen in den Tarif einbozogen. Außerdem enthalten die Nachträge Änderungen von Tarifentfernungen in einzelnen Stationsbeziehnngen, sowie Ergänzungen der Ausnahmetarife Nr. l für Holz etc., Nr. 9 für Eisen und Stahl, Nr. 16 für Mineralölrückstände, Nr. 19 für Sprit etc. zur Ausfuhr, Nr. 21 für Salz und der Seehafenausnahmetarife M und T. Ferner sind zwei weitere Ausnahmetarife eingeführt worden, und zwar Nr. 9 S für Schifi'sbaueisen nach binnenländischen Stationen und Nr. 22 für Zucker zur Ausfuhr nach der Schweiz. .Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationeu.

Karlsruhe, den 5. Juni 1899.

Ueneraldirektlon der grossherzoglich badischec Stautseisenbalmen.

204

( 24 /99) Norddeutsch-hessisch-südwestdeutscher Seehafenausnahmetarif. Ergänzung.

Vom 5. Juni 1899 ab sind die im norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Seehafenausnahmetarif für Gambir, Katechu und Kastanienholzextrakt vorgesehenen Frachtsätze auch für den Artikel ,,Eichenholzextrakt, flüssiger", gültig.

Straßburg, den 7. Juni 1899.

tjeneraldirektiou der Eisenbahnen in Elsass-Lotkringeu.

480.

( 24 /99) Tarif für den direkten niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc. Ergänzung.

Die besonderen Ausnahmesätze für Gambir und Katechu (Ausnahmetarif Nr. 5, Abteilung l, unter a) im Tarif für den direkten niederländischen Verkehr mit Basel, Waldshut n. s. w., vom 1. September 1885, kommen vom 1. Juni 1899 ab auch auf den Artikel Kastanienholzextrakt zur Anwendung.

Straßlurg, den 2. Juni 1899.

Oeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

481.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Holzkohlen. Vom 10. Jnni 99 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 99, werden für die Beförderung von Holzkohle in Ladungen von 10000 kg, ab Bares nach Bachs tr., St. Margrethen tr. und Bregenz tr. nachstehende Ausnahmetaxen im Kartiernngswege gewährt: ab Bares nach Buchs tr. St' ggj-« *,, Cts. pro 100 kg.

a. bei Verwendung von Wagen ohne Holzkohlenaufsätze 206 210 6. bei Verwendung von Wagen mit Holzkohlenaufsätzen 202 206 Das Aufladen haben die Parteien auf eigene Kosten zu besorgen, österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 63, v. 3. Juni 99.

Ausnahmetaxe für Holztransporte. Vom lü. Juni 99 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 99, wird für Transporte von Holz der Position H 18 des Tarifteiles I für die österr.-ungar. Eisenbahnen in Ladungen von 10 (XX) kg.

ab Gilvacs nach Feldkirch tr. zar Weiterbeförderung nach der Schweiz ein Ausnahmefrachtsatz von 329 Heller im Kartiernngsweg gewährt.

Die näheren Transportbedingungen sind zu ersehen im österr. Verordnungsbl. f. Bisenb. u. Schiffahrt. Nr. 63, v. 3. Juni 99.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 10. Juni 1899: 326. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck der Jungfranbahn für die Strecke kleine Scheidegg -- Bigergletseher.

327. Nachtrag III zum Distanzenzeiger zar Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken etc. im Verkehr S 0 B -- N 0 B, sowie ßötzbergbahn.

328. Nachtrag I zum Gütertarif J S B etc. -- Sihlthalbahn.

329. Nachtrag II zum Gütertarif J S B etc. -- Tößthalbahn.

Genehmigt am 12. Juni 1899: 330. Nachtrag XIII zum Gütertarif für den Verkehr J S. B B, und K V T -- S C B.

331. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr GB -- SCß, ASB und Bremgarten, sowie Önsingen-Balsthal-Bahn.

332. Änderungen und Ergänzungen zum Ausnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. im Verkehr Saargruhen etc. -- Central- und Westschweiz.

333. Distanz- und Taxändernngen far den Verkehr mit Thnn, Wort und Zäziwil im Teil II, Heft 3, zweite Abteilung der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgtttertarife.

334. Nachtrag IV zum Personentarif für den Verkehr S 0 B -- N 0 B, sowie Bötzbergbahn.

335. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr JS, B R und R VT -- SO B.

336. Anhang znm allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. für den Verkehr mit Basel S C B.

337. Nachtrag II znm Gütertarif für den Verkehr J S, B R und R VT -- T S B, S E B nnd ßödelibahn.

Genehmigt am 13. Juni 1899 : 338. Tarif für den direkten Güterverkehr Önsingen-Balsthal-Bahn -- Central- nnd Westschweiz.

339. Änderung der im Teil II, Heft 9, der norddeutsch-schweizerischen: Gütertarife enthaltenen Taxen für Thun.

340. Änderung von Taxen und Distanzen im Heft 2, zweite Abteilung,, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

341. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr Basel S C B -- Ostschweiz.

342. Nachtrag 111 zum Gütertarif für den Verkehr Waldshut -- Ostschweiz.

343. Gütertarif für den Verkehr Bötzbergbahn -- S C B, A S B (einschließlich Wohlen-Bremgarten), Önsingen-Balsthal-Bahn, E B und B T B.

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344. Heft l des Teiles II der sächsisch-schweizerischen Gütertarife für den Verkehr via Lindau.

345. Heft IIC der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

346. Nachtrag IV zum Gütertarif S G B und O B -- Ostschweiz.

347. Kilometer-Abonnementstarif für den Personentransport der Dampfbootgesellschaft Wädensweil.

348. Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Basel badische Bahn transit -- Central- und Westschweiz.

349. Versetzung des Artikels ,,Stärke, feuchte", in den belgisch-Basler Gütertarif heften 2 a und 2 6 in den Ausnahmetarif Nr. 4.

350. Ermäßigung der Gepäcktaxen für die Relationen Brüssel -- Bukarest, Constantza und Konstantinopel via Verciorova und via Predeal im Teil II, Heft D, für den belgisch-österreichisch-ungarisch-rumänisch-orientalischen Personen- und Gepäckverkehr via Süddeutsehland und via Arlberg.

351. Aufnahme von Personen- und Gepäcktaxen für die Relation Kitzbühel -- London in den Personen- und Gepäcktariffür den Verkehr London -- Stationen der deutschen, österreichischen, ungarischen, serbischen, bnlgarischeu und orientalischen Eisenbahnen über Süddeutschland und den Arlberg.

352. Aufnahme von Ausnahmetaxen für den Transport von Hohlglaa als Stückgut und in Wagenladungen ab Eger nach Verrières transit in den Ausnahmetarif Nr. XI des Gütertarifes für den Verkehr Bayern -- Genf transit und Verrières transit und Erweiterung des Artikelverzeichnisses des genannten Ausnahmetarif es.

353. Änderung der Taxen für ,,Stärke, feuchte", im Reexpeditionstarif Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland)-- : Westschweiz und im Eeexpeditionstarif Basel bad. Bahn transit (Belgien und Holland) -- "Westschweiz.

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