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Schweizerisches Bundesblatt.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1898

D. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I, Abteilung.

Handel.

I. Handelsverträge und auswärtige Zollverhältnisse.

Neue Handelsverträge sind im Jahre 1898 keine zustande gekommen.

Den im Vorjahre mit C h i l e abgeschlossenen Niederlassungsund Handelsvertrag haben Sie in Ihrer Junisession 1898 ratifiziert.

Der Austausch der Ratifikationsurkunden muß in Santiago stattfinden. Wegen dem Ableben unseres Ministerresidenten in BuenosAires, Herrn Rodé, sowie unseres Generalkonsuls in Valparaiso, Herrn Zürcher, konnte diese Formalität im Berichtsjahre nicht vorgenommen werden. Chile hat kürzlich einen ähnlichen Vertrag mit Italien abgeschlossen.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. I.

47

682 Die Verträge mit A r g e n t i n i e n und P a r a g u a y , die, wie derjenige . mit Chile, durch Herrn Rodé vermittelt wurden, sind von den Parlamenten jener Staaten immer noch nicht ratifiziert^ sie konnten Ihnen daher noch nicht zur Genehmigung unterbreitet werden.

Der Handelsvertrag, den wir am 10. November 1896 mit J a p a n abgeschlossen haben, wird am 17. Juli 1899 vollständig in Kraft treten. Der Artikel XI, welcher den Schutz des geistiger» Eigentums betrifft, erlangte schon am Tage des Ratifikationsaustausches Gültigkeit, und der neue japanische Generaltarif ist mit den durch die Verträge mit den ändern Ländern, bedingten Änderungen am 1. Januar 1899 in Kraft gesetzt worden. Unter den übrigen Vertragsbestimmungen, die am 17. Juli in Kraft treten, sind die Öffnung des ganzen Landes und die Ersetzung der Konsulargerichte durch die neueu japanischen Gerichte die wichtigsten.

Mit P o r t u g a l sind wir fortgesetzt in Unterhandlung über den Abschluß eines Meistbegünstigungsvertrages, doch konnten bis jetzt die Besprechungen nur in längeren Zwischenräumen stattfinden.

Die Unterhandlungen über den Abschluß eines Tarifvertrages mit B u l g a r i e n sind nur wenig vorgerückt. Mit dem O r a n j e f r e i s t a a t konnten wir im Berichtsjahre gar nicht unterhandeln und die Bemühungen, mit K a n a d a Tarifermäßigungen oder wenigstens ein Meistbegünstigungsverhältnis zu vereinbaren, mußten infolge des entschiedenen Festhaltens der Regierung dieses Kolonialstaates an der Bevorzugung des Mutterlandes einstweilen gänzlich eingestellt werden. Unsere Bemühungen mit Siam einen befriedigenden Niederlassungs- und Handelsvertrag abzuschließen, blieben bis jetzt ebenfalls ohne Erfolg.

Mit den V e r e i n i g t e n S t a a t e n v o n A m e r i k a sind wir in Unterhandlung über den Abschluß einer Tarifkonvention. Die Angelegenheit hat sich seit der Abfassung unseres letzten Geschäftsberichtes durch eine Auseinandersetzung über den Sinn der Meistbegünstigungsklauseln in unserm Niederlassungs- und Handelsvertrag von 1850 kompliziert. Die Regierung der Vereinigten Staaten hatte im Mai durch ein Abkommen mit Frankreich die Zollansätze für einige Erzeugnisse (Wein, Spirituosen, Wermuth, Weinstein, Weinhefe, Gemälde, Zeichnungen und Bildhauerarbeiten) ermäßigt, wogegen Frankreich seinen Minimaltarif auf eine Reihe von Erzeugnissen der Vereinigten Staaten ausdehnte. Der Mitgenuß der genannten amerikanischen Zollermäßigungen, wovon diejenigen für

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Spirituosen einiges Interesse für uns hatten, wurde uns mit dem Bemerken verweigert, daß die Wirkung der Meistbegünstigungsklauseln sich auf diejenigen Konzessionen beschränke, die einem dritten Lande u n e n t g e l t l i c h gemacht werden, wogegen die an Kompensationen geknüpften durch ebensolche erkauft werden müßten. Wir waren jedoch im Falle, die Regierung der Vereinigten Staaten zu überzeugen, daß uns die Artikel VIII, IX, X und XII unseres Vertrages, gemäß ihrer besonderen, von derjenigen der ändern Verträge abweichenden Redaktion und nach der dokumentierten Absicht der Unterhändler, den unentgeltlichen Mitgenuß aller Konzessionen an Drittstaaten, ohne Ausnahme, garantieren. Indem die genannte Regierung dies schließlich anerkannte, behielt sie sich immerhin vor, den Vertrag zu künden, wenn es nicht gelinge, sich über eine Änderung der Klausel zu verständigen. Die Angelegenheit ist zur Zeit noch pendent.

Einen allgemeinen Überblick unserer Handelsverträge und unseres Handelsverkehrs gewähren die folgenden Zusammenstel- · lungen: ·

Schweizerische Handelsverträge,

O5 ÖD

In dieser Tabelle sind alle am 1. März 1899 in Kraft stehenden, ganz oder teilweise den Handel betreffenden Verträge nnd Abkommen, sowie auch die bereits abgeschlossenen, aber noch nicht ratifizierten Verträge enthalten.

Staaten Argentinien .

Belgien . .

Abschlnss

. . .

. . . .

Inkraftsetzung

Dauer

Pnblikation

12. August 1896 Noch nicht ratifiziert 1 Jahr nach Kündnng Noch nicht publiziert 3. Juli 1889 29. Dezember 1889 1 Jahr nach Kündnng A. S. n. F. XI, 341 Bulgarien. Durch Kotenaastausch vom 28. Feb ruar 1897 haben sich beide Staaten bis zur Inkrtiftsetzung einer förmliehen Handel äkonvention die Me stbegünstignng in Zc llangelegenheiten zugesichei't.

31. Oktober 1897 31. Januar 1899 1 Jahr nach Kündung B.-B. 1898, 111, 588 Chile 16. November 1889 14. April 1890 10 Jahre A. S. n. F. XI, 427 10. Februar 1875 10. Juli 1875 Dänemark 1 Jahr nach Kündung I, 668 Deutschland, Handelsver10. Dezember 1891 1. Februar 1892 trag 31. Dezember 1903 XII, 505 Obereinkunft betreffend die badische Gemeinde BUsingen 21. September 1895 1. Januar 1896 1 Jahr nach Kündung XV, 345 22. Juni 1888 21. Oktober 1889 Ecuador 10 Jahre XI, 210 Frankreich , provisorische Regelung der Handelsbeziehungen (Notenaus/ ß.-B. 1895, III, 673 25. Juni 1895 19. August 1895 Ohne bestimmte Dauer ( A. S. n. F. XV, 204 Reglement betreffend die Landschaft Gex (Noten- 23. Juli 1892 25. Juni 1895 19. Angnst 1895 A. S. n. F. XV, 208 Ohne bestimmte Dauer Grenznachbarliche Ver23. Februar 1882 16. Mai 1882 1 Jahr nach Kündung VI, 468 -- Zusatzartikel . . . 25. Jnni 1895 29. August 1895 Ohne bestimmte Dauer ,, XV, 218 Zoll Verhältnisse zwischen Genf nnd der freien Zone von Hoch-Savoyen . . ' 14. Juni 1881 1. Januar 1883 30 Jahre VI, 515

Staaten

Abschlnss

Inkraftsetzung

Dauer

Publikation

Regelung der Beziehungen mit Tunis . . . 14. Oktober 1896 25. Jannar 1897 Ohne bestimmte Dauer A. S. n. F. XVI, 12 Griechenland 10. Juni 1887 10. Juni 1887 1 Jahr nach Kündnng XI, 357 Großbritannien . . . .

1 Jahr nach Kündung 6. Sept. 1855 A. S. V, 271 6. März 1856 20. Juli 1864 1 Jahr nach Kündnng Hawaii-Inseln ,, IX, 497 26. Februar 1869 Italien 19. April 1892 19. Juni 1892 31. Dezember 1903 A. S. n. F. XII, 929 6. Februar 1864 A. S. VIII, 683 Japan 6. Februar 1864 \ Bis und mit 16. Juli 1899 · Zusatzkonvention . . . 26. April 1867 26. April 1867 ,, IX, 57 Neuer Vertrag . . . . 10. November 1896 17. Juli 1899 12 Jahre A. S. n. F. XVI, 520 Liechtenstein (Vertrag mit Österreich- Ungarn) . . 10. Dezember 1891 1. Februar 1892 31. Dezember 1903 ,, XII, 564 19. August 1875 1 Jahr nach Kündung 1. Oktober 1878 III, 522 Niederlande 31. Dezember 1903 Norwegen . . ; . . . 22. März 1894 1. August 1894 XIV, 326 31. Dezember 1903 XII, 564 Österreich-Ungarn . . . 10. Dezember 1891 1. Februar 1892 B 1. September 1896 Noch nicht ratifiziert 1 Jahr nach Kündung Noch nicht publiziert Paraguay Perslen 23. Juli 1873 1 Jahr nach Kündung 27. Oktober 1874 A. S. n. F. I, 196 3. März 1893 13. Mai 1893 1 Jahr nach Kündung .

XIII, 422 Rumänien Rußland 26. Dezember 1872 30. Oktober 1873 1 Jahr nach Kündnng A. S. XI, 376 Salvador . . . .

30. Oktober 1883 7. Februar 1885 1 Jahr nach Kündung A. S. n. F. VII, 744 Serbien . .

10. Juni 1880 10. Juni 1880 1 Jahr nach Kündung V, 172 Spanien 13. Juli 1892 1 Jahr nach Kündung 1. Jannar 1894 XIV, 2 Südafrikanische Republik .

6. Nov. 1885 18. November 1887 1 Jahr nach Kündung ·X.284 ° TUrkel. Der Vertrag vom 29. April 1861 nebst Konventionaltarif ist am 13. März 1890 erloschen, An Stelle desselben ist einstweilen du rch Notenaustausch die gegenseitige Beb andlung auf dem Fuße de r meistbegünstigten Nation vereinbart worden.

Ver. Staaten von Amerika 25. November 1850 8. November 1855 1 Jahr nach Kündung A. S. V, 201

Schweiz. Handelsverkehr nach den Vertragsverhältnissen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

Einfuhr.

1891. 1892. 1893. 1894. 1895. 1896.

233

239

269

295

298

--

- 122

155

165

135 68

142 76

140 80

154 68

133 71

147 66

4 · 7 714 432

9 460

1Ì 470

15 15 628 669

16 692

ca. 52 31 47 24 ca. 10 7 ca. 6

52 41 49 20 9 11 5

53 38 55 21 10 9 5

51 35 56 23 9 6 5

ca. 177

187

191

185

ca. 23 ca. 23

171 62 233

103 55 158

95 50 145

286

222

204 134 86

A. u s fu.hr.

1891. 1892. 1893. 1894. 1895. 1896. 1897.

1897.

Millionen Franken.

57 39 62 24 9 8 10

62 39 65 23 11 24 14

60 52 67 25 11 29 15

209

241

259

Tarifverträge. ') Deutschland (in Kraft seit 1. Februar 1892) . .

160 Frankreich (Arrangement in Kraft seit 19. August 1895) . . . . 124 Italien (in Kraft seit 19. Juni 1892) 47 Österreich-Ungarn (in Kraft seit 1. Februar 1892) 36 Spanien (in Kraft seit 1. Jan. 1894) 12 379 Melstbegilnstigungsverträge.

Großbritannien und Kolonien ca.

Vereinigte Staaten . .

Knßland Niederlande und Kolonien .

ca.

Übrige Staaten mit Meistbegünstigungsverträgen *) . . . ca.

ca.

»

Millionen Franken.

157

164

154

163

168

172

45

-- 43

-- 38

72 39

80 39

82 39

37 11 250

40 9 256

39 12 243

39 12 325

40 11 338

41 12 346

130 72 14 11 11 19

134 76 13 10 9 18

134 80 18 10 8 18

131 72 22 12 8 18

144 91 22 11 7 16

163 71 24 11 8 16

160 71 24 13 8 18

11 268

11 271

8 276

10 273

11 302

20 313

21 315

20 20

101 28 129

73 36 109

72 29 101

32 32

31 31

27 27

Staaten ohne Verträge.

53 53

47 47

42 42

OJ ÖD O5

Übrige Staaten

ca.

ca.

') Norwegen ist in der schweizerischen Handelsstatiatik nicht getrennt aufgeführt und figuriert in dieser Uebersicht unter den Staaten mit Meistbegttnstigungsverträgen.

Rekapitulation.

'

Rekapitulation.

Einfuhr.

A.usf uhr.

1891. 1892. 1893. 1894. 1895. 1896. 1897.

1891. 1892. 1893. 1894. 1895. 1896. 1897.

Millionen Franken.

714 177

432 460 470 ,628 187 191 185 209

Millionen Franken*

669 692 241 259

Staaten mit Tarifverträgen . .

Staaten mit Meistbegünstigungsvertragen 891 619 651 655 837 910*1951 Vertragsstaaten . . . . .

23 233 158 145 53 47 42 Staaten ohne Verträge . . .

914 852 809 800 890 957 993^ Total Total

379

250

256 243

325 338 346

268 271 276 273 302 313 315 647 521 532 516 627 651 661 20 129 109 101 32 31 27 667 650 641 617 659 682 688

Schweizerischer Handelsverkehr nach Erdteilen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

E i n. fu. li r.

'

Ausfuhr.

1891. 1892. 1893. 1894. 1895. 1896. 1897.

1891. 1892. 1893. 1894. 1895. 1896. 1897.

Millionen Franken. .

Millionen Franken.

850 731 697 695 771 839 860 Europa . . .

14 15 12 12 15 16 13 Afrika . . .

8 39 35 31 36 32 38 Asien . . .

40 62 59 58 63 65 77 Amerika . .

2 5 5 4 5 5 5 Australien . .

-- -- -- -- -- -- -- Unbestimmbar 914 852 808 800 890 957 993 Total Einfuhr 1898: Total 1017 Millionen Franken.

.

.

.

.

.

.

. 542 515 500 491 512 545,5 555,5 .

5 5 5 6 56 6 . 29 28 28 26 24 31 30 . 88 97 104 91 113 93 90,6 .

3 2 2 2 2 2,B 3 . -- 3 2 2 3 4 3

Total 667 650 641 617 659 682 Ausfuhr 1898:

688

Total 717 Millionen Franken.

2

688

II. Anstände im internationalen Handelsverkehr.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnten Zollanstände mit Deutschland haben mit Bezug auf abgepaßte seidene Taschenund Umschlagtücher, sowie Stickereien, eine, wenn auch nicht ganz befriedigende, so doch praktisch annehmbare Erledigung gefunden, indem die deutsche Reichsregierung billigerweise anerkannte, daß die schweizerischen Unterhändler beim Abschluß des Vertrages auf Grund des damaligen Warenverzeichnisses im Glauben sein konnten, daß abgepaßte Tücher gleich denjenigen am Stück, und gesäumte wie ungesäumte behandelt werden, auch wenn es sich um die Anwendung des Vertragstarifs handelt.

Die Gefahr der Einführung von Exportprämien in Form von Zollrückvergütungen bei der Ausfuhr von Seidengeweben aus F r a n k r e i c h hat sich für ein Mal verzogen, indem der betreffende Gesetzesvorschlag vom Senate nicht vor dem Schluß der Legislaturperiode behandelt wurde, daher aus den Traktanden fiel.

Ebenso' ist d a s - j a p a n i s c h e Gesetz betreffend die Ausrichtung von Exportprämien an Rohseidenexporteure japanischer Nationalität, gegen welches wir gleich anderen Staaten Vorstellungen erhoben, sofort nach der Inkraftsetzung, die nur eine formelle war, wieder aufgehoben worden.

Vom Kaufmännischen Direktorium in St. Gallen wurde unsere Intervention angerufen, weil der Zollabschätzer in New-York, in Abweichung von der üblichen, durch die Zollverwaltung selbst verfügten Deklarierung des Produktionswertes in St. Gallen mit bestimmten Zuschlägen für Spesen und Gewinn plötzlich, ohne Benachrichtigung der Exporteure, die Deklarierung des Ve r k a u f s wertes in den Vereinigten Staaten, und zwar auch für Konsignationsware, verlangte. Eine Menge von Waren, die mangels jeder Avisierung noch gar nicht nach dieser neuen Interpretation des Zollgesetzes deklariert sein konnten, wurden in den Zollniederlagen während des ganzen Jahres zurückbehalten, um erst nach einer allgemeinen Untersuchung der st. gallischen Marktverhältnisse abgefertigt zu werden. Zum Teile steht der Entscheid mit Bezug auf Sendungen, die vor einem Jahre in New-York anlangten, heute noch (Mitte Februar) aus, woraus den Exporteuren großer Verlust erwächst.

Wir haben bei der Regierung der Vereinigten Staaten gegen so unvermittelte Änderungen der Tarifinterpretation und Verschleppungen der Zollabfertigung prinzipielle Verwahrung eingelegt.

689

III. Internationale Ausstellungen.

a. Paris 1900.

Der Bundesrat hat am 28. Januar die in Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 15. Dezember 1897, betreffend die Beteiligung der Schweiz an der Ausstellung, vorgesehene Centralkornmission bestellt. Diese aus 44 Mitgliedern bestehende Kommission hat am 12. März unter dem Vorsitze des Chefs des eidgenössischen Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements ihre erste Sitzung abgehalten. Sie hat darin unter anderm das Reglement für die verschiedenen Kommissionen, Experten und schweizerischen Mitglieder des Preisgerichts, sowie das Reglement für die Beteiligung der schweizerischen Aussteller festgesetzt und das Verzeichnis der dem Handelsdepartement zur Wahl vorzuschlagenden Fachexperten aufgestellt. Die Namen der Mitglieder der Centralkommission sind im Bundesblatt 1898, Band I, Seite 229 u. f. und 1899, Band I, Seite 7 (Ersetzung eines zurückgetretenen Mitgliedes) veröffentlicht worden ; die Liste der Fachexperten ist in der Nummer des Schweizerischen Handelsamtsblattes vom 22. März 1898 enthalten.

Am 11. August hat der Bundesrat Herrn Legationsrat Duplan in Paris zum Adjunkten des Generalkommissärs ernannt; sein Amtsantritt ist auf den 1. Januar 1899 festgesetzt worden. Herr Duplan hat die nämliche Stelle schon anläßlich der Ausstellung vom Jahre 1889 bekleidet.

Die Arbeiten des Kommissariats bestanden hauptsächlich in Unterhandlungen zur Erlangung der geeignetsten Räumlichkeiten in den verschiedenen Gruppen.

Der der Schweiz zugeteilte Raum beläuft sich auf ungefähr 12,300 m2, nicht inbegriffen derjenige für die Gruppe Kunst; die für die letztere bestimmten Räume in den Gebäulichkeiten auf dem rechten Ufer der Seine sind noch nicht verteilt. -- 1889 nahmen die schweizerischen Abteilungen 6058 m2, inbegriffen 300 m2 für die Kunst, in Anspruch.

In der Schweiz sind bei allen interessierten Kreisen zahlreiche Schritte gethan worden um Beteiligungserklärungen zu veranlassen.

Wie immer in derartigen Fällen war es indessen schwierig, zwei Jahre voraus definitive Antworten zu erhalten. Die Zahl der Zusagen belief sich Ende des Jahres auf 550, nicht inbegriffen die Gruppen Kunst und Landwirtschaft.

690 Sobald das Kommissariat in den Besitz der Pläne großen Maßstabes der verschiedenen für die Schweiz bestimmten Räumlichkeiten gelangt war, begann es unter Mitwirkung der Herren Fachexperten mit dem Studium der Verteilung und Einrichtung der Gruppen.

In Genf hat sich ein Privatkonsortium gebildet, das auf einem an die Ausstellung anstossenden Stück Land ein S c h w e i z e r d o r f nach Art desjenigen an der Genfer Landesausstellung 1896 zu bauen beabsichtigt. Dem Wunsche des Konsortiums, sein Unter,nehmen der Protektion und Kontrolle unseres Generalkommissariates zu unterstellen, konnte schon wegen der Unmöglichkeit, außerhalb der Ausstellungsgrenze eine genügende Kontrolle auszuüben, nicht entsprochen werden.

b. Andere Ausstellungen.

Offiziell war die Schweiz im Jahre 1898 an keiner Ausstellung vertreten.

Unseres Wissens fanden solche übrigens nur statt in T u r i n (italienische Landesausstellung mit internationaler Abteilung für die Elektricität, 11. April bis 31. Oktober) und in O m a h a , Nebraska (Trans - Mississippi - und internationale Ausstellung, l. Juni bis l. November) ; wir haben beide Unternehmen schon in unserem vorhergehenden Geschäftsbericht erwähnt. Die darin ebenfalls aufgeführte Ausstellung in C o m o (national für die Seidenindustne, international für die Elektricität und die in der Seidenindustrie zur Verwendung gelangenden Maschinen) wird erst vom 15. Mai bis 15. Oktober 1899 abgehalten.

Am 21. März nächsthin wird in C o o l g a r d i e eine internationale westaustralische Bergbau- und Industrie-Ausstellung eröffnet, auf welche wir unsere Geschäftswelt in üblicher Weise aufmerksam gemacht haben.

IV. Kommerzielle Berufsbildung.

A. Handelsschulen.

Im Berichtsjahre sind keine neuen Handelsschulen gegründet worden. Dagegen ist die Handelsabteilung an der Industrieschule in Z ü r i c h -- was im letztjährigen Bericht nicht mehr erwähnt

691 werden konnte -- mit dein 1. Mai 1897 subventionsberechtigt geworden, und es wurde ihr ein Bundesbeitrag von Fr. 7500 für das Jahr 1897 bewilligt. Die Handelsschule in F r e i b ü r g konnte für das abgelaufene Jahr noch nicht subventioniert werden, ·weil ihre Organisation nicht vollständig durchgeführt war. Die Subvention dieser Anstalt steht jedoch für das nächste Jahr in Aussicht. In das Budget für 1899 ist auch ein Beitrag für die Handelsakademie und Verkehrsschule in St. G a l l e n aufgenommen worden. Mit der Eröffnung dieser Schule wird die Zahl der vom Bunde unterstützten Anstalten auf 16 ansteigen.

In der O r g a n i s a t i o n der bisher bestehenden Schulen sind keine Neuerungen eingetreten. Mit Bezug auf das Eintrittsalter machen nur die Schulen in Locle und Chaux-de-Fonds von dem Zugeständnisse G-ebrauch, die Schüler schon nach zurückgelegtem 14. Altersjahre aufzunehmen. In Chaux-de-Fonds sind jedoch Beratungen im Gange, welche darauf abzielen, dem allzufrühen Eintritt in die Fachschule durch Einführung eines zweijährigen Vorkurses entgegenzuwirken. Unserer Forderung, daß bei den überfüllten untern Klassen eine Parallelisation durchzuführen sei, wurde überall in erfreulicher Weise nachgelebt. Im Gegensatz zu dem großen Zudrang zu den untern Klassen zeigt sich neuerdings die bemühende Erscheinung, daß die oberste Klasse vieler Schulen sehr schwach bevölkert ist. An einer Schule konnte sogar keine dritte Klasse durchgeführt werden, und an zwei ändern wurde diese Klasse nur von l Schüler besucht. Nun hat aber die Botschaft des Bundesrates vom 18. November 1890 ausdrücklich betont, daß es sich nicht darum handle, die Handelsschulen bei ihrem alten Bestände und dem bisherigen Lehrziele zu belassen, sondern der Bund bezwecke mit seiner Unterstützung, die kaufmännische Schulbildung zu erhöhen und dahin zu wirken, daß die Schweiz durch tüchtige Ausbildung der in Handel und Industrie wirkenden geistigen Kräfte die schwierige Konkurrenz mit dem Auslande zu bestehen vermöge. Da aber zur Förderung des kaufmännischen Schulwesens die Durchführung der obersten Klasse und ein ordentlicher Besuch derselben erforderlich ist, wird sich die Frage aufdrängen, ob diejenigen Schulen, welche zeitweilig keine 3. Klasse oder eine ungenügende Frequenz derselben auf' weisen, noch weiterhin vom Bunde
subventioniert werden sollen.

Bei den F ä h i g k e i t s p r ü f u n g e n hat sich das Departement vertreten lassen, und es darf konstatiert ·werden, daß bei allen Schulen recht befriedigende Resultate zu Tage traten. Das in Aussicht genommene Reglement, welches für alle Prüfungen als Grund-

692 läge dienen soll, ist ausgearbeitet, aber von den beteiligten Schulbehörden noch nicht durchberaten worden. Die Aufstellung einheitlicher Vorschriften wird eine nicht ganz leichte Aufgabe sein.

Denn das Lehrprogramm der Schulen ist kein stereotypes, sondern dasselbe ist den Verhältnissen der verschiedenen Landesgegenden angepaßt. Zudem haben einzelne Schulen die kaufmännische Praxis in den Rahmen des Unterrichts hineingezogen, während andere einen Lehrplan aufgestellt haben, welcher die Praxis wenig berücksichtigt, aber die allgemeine Fachbildung viel stärker betont.

Indessen hat durch den Mangel eines einheitlichen Prüfungsregle"ments das kommerzielle Bildungswesen keinen Schaden gelitten.

Die einzelnen Schulen haben von sich aus so strenge Vorschriften und so hohe Forderungen aufgestellt, daß nur tüchtige Abiturienten auf die Erlangung eines Fähigkeitszeugnisses rechnen dürfen.

Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Schiller unserer Handelsschulen, die das Fähigkeitszeugnis erworben, ohne Schwierigkeiten ordentlich bezahlte Anstellungen in Handelshäusern und Fabrikationsgeschäften im In- und Auslande finden. Ebenso erwerben sich die weiblichen Abiturienten rasch lohnende Stellungen als Verkäuferinnen, Korrespondentinnen und Buchhalterinnen.

Auch denjenigen jungen Leuten, welche nach Absolvierung einer vom Bunde subventionierten Handelsschule eine praktische Lehrzeit durchmachen, -werden bedeutende Erleichterungen gewährt, indem die Lehrzeit wesentlich verkürzt, oder indem ihnen bei voller Lehrzeit ein von Jahr zu Jahr sich steigernder Gehalt zugesichert wird, der es ihnen ermöglicht, nach Verfluß des ersten Jahres auf eigenen Füssen zu stehen. Aber nur durchaus befähigte und strebsame Leute haben solche Vorteile zu erhoffen, während die Erfahrungen mit mittelmäßig begabten Elementen nicht gerade ermutigend sind.

Mit S t i p e n d i e n wurden 6 Schüler der obersten Klasse der Schulen in Aarau, Bellinzona, Neuenburg und Winterthur unterstützt. Die Verabreichung von Bundesbeiträgen wurde an die Bedingung geknüpft, daß die Schüler vorzügliche Fähigkeiten und Leistungen aufweisen, daß sie sich der Fähigkeitsprüfling unterziehen, und daß sie auch von Seiten des Kantons, der Gemeinde oder von Privaten eine Unterstützung genießen. Von den Stipendiaten, welche sich an höheren Schulen für
das Lehramt ausbildeten, haben 2 weitere ihre Studien vollendet und an den Handelsschulen in Bellinzona und Winterthur Anstellung gefunden, so daß gegenwärtig 4 unserer Stipendiaten als Handelslehrer thätig sind. Zwei Kandidaten, die als bezahlte Arbeiter in englischen

693 Handelshäusern angestellt sind, werden nächstens ihre praktische Ausbildung abschließen. Von den übrigen 4 Lehramtskandidaten studieren 2 an der Akademie in Neuenb'urg, l an der höheren Handelsschule in Venedig und l an der neu errichteten Handelshochschule in Leipzig. Da die Zahl unserer Stipendiaten voraussichtlich dem Bedürfnisse nach Lehrkräften für eine Reihe von Jahren genügen dürfte, gedenken wir den für Stipendien ausgesetzten Kredit künftig zum größeren Teile dazu zu verwenden, bedürftigen und tüchtigen jungen Leuten den Besuch der obersten Klasse unserer inländischen Handelsschulen zu ermöglichen und den vielorts schwach besuchten dritten Jahreskurs unserer kantonalen Lehranstalten etwas stärker zu bevölkern.

Vom 14. bis 18. April tagte in A n t w e r p e n ein i n t e r n a t i o n a l e r K o n g r e ß für das kaufmännische Bildungswesen, an welchen der Bundesrat den Sekretär für das kaufmännische Bildungswesen abordnete. Der Kongreß, war von 250 Delegierten besucht. Die meisten europäischen Landesregierungen und die Vereinigten Staaten von Amerika waren offiziell vertreten. Den Hauptverhandlungsgegenstand bildete die Organisation des kommerziellen Unterrichts auf den verschiedenen Schulstufen. Über den Verlauf der Verhandlungen und deren Resultat hat unser Vertreter dem Handelsdepartement einen ausführlichen Bericht erstattet.

Zur Förderung der Bestrebungen auf dem Gebiete des kommerziellen Unterrichts wird in Zukunft ohne Zweifel auch der neu gegründete V e r e i n s c h w e i z e r i s c h e r H a n d e l s l e h r e r beitragen. Der Verein umfaßt alle Lehrer an Handelsschulen und kaufmännischen Portbildungsschulen und zählt über 300 Mitglieder. Er wird eine Reihe zeitgemäßer Fachfragen besprechen und hat für die nächste Jahresversammlung das Thema: ,,Die zweckmäßigste Art der Ausbildung zum Handelslehrera in Aussicht genommen. Daneben wird er seine Aufmerksamkeit der Einführung von Ferienkursen zuwenden, welche den Zweck haben, die Lehrer an Handels- und Fortbildungsschulen methodisch und wissenschaftlich weiterzubilden und Anregungen zu fruchtbarer Gestaltung des Unterrichts zu bieten.

Über die f i n a n z i e l l e n V e r h ä l t n i s s e der von uns unterstützten Handelsschulen giebt folgende Zusammenstellung Aufschluß :

694 Unterrichtsc honorare und Lehrmittel.

Fr.

Aarau . . .

Bellinzona . .

Bern . . . .

Chaux-de-Fonds Chur Genf . . . , Lausanne .

Lode . . ..

Luzern . . ..

Neuenburg . .

St. Gallen . ..

Solothurn .

Winterthur . .

Zürich . . ,.

.

.

.

..

..

.

.

.

.

.

.

189 7 6) 189'6 , 1895 189 4 189 3

Beiträge* Gesamt- von Staat und Schulausgaben. Gemeinden. gelder.

Fr.

Bnndes- Schuleirsubvention. zahl.

Fr.

Fr.

Fr.

18,659 37,572 28,364 27,362 13 994 41 383 23,487 6,100 11,116 109,268 24,506 15,302 25,954 43,730

. 18,819 43,186 32,807 35,681 17,068 52,498 32,149 6,285 12,352 129,861 35,142 18,039 31,573 48,173

12,440 28,886' 19,957 26,560 10,038 25,956 19,407 4,185 9,477 60,162 25,228 12,689 18,384 32,154

160

6,219 12,500 9,455 9,121 4,665 13,000 7,400 2,100 3,706 30,000 8,169 5,100 8,650 10,000

426,797 363,946 269,007 188,584 .154,200 146,035

513,633 444,046 333,753 244,903 201,136 183,812

305,523 261,241 194,666 133,762 113,197 108,342

1,800 3,065

--

2,030 13*542 5^342

-- 89

39,699 1,745

260 4,189 6,018 77,929 67,016 49,455 47,891 38,589 26,860

· 41

74 ') 60 -°) 50 58 125 56 11 24 295 73 3 49 ) 108 45) 106 )

130,085 1,130 111,736 821 89,632 669 542 63,250 432 49,350 46,800 406

B. Die kaufmännischen Fortbildungsschulen.

Der schweizerische kaufmännische C e n t r a l v e r e i n hat im Laufe des Jahres 3 neue Sektionen aufgenommen, wodurch die Zahl der dem Verbände angehörenden Vereine auf 48 angewachsen ist, welche zusammen 4109 aktive Mitglieder zählen. Für das nächste Jahr steht die Gründung von neuen Sektionen in Uzwil, Amrisweil und Locamo in Aussicht, so daß 'mit Einschluß der 4 Vereine, die dem Centralverbande nicht angehören, im ganzen 55 kaufmännische Fortbildungsschulen um Bundesunterstützung nachsuchen werden.

Die L e i s t u n g e n der V e r e i n e auf dem G e b i e t e des U n t e r r i c h t s w e s e n s sind höchst anerkennenswert. Die Inspektion von 22 Schulen hat ergeben, daß überall tüchtig gearbeitet wird und daß die vom Bunde gebrachten Opfer wohl angewendet sind. Mit Bezug auf das Unterrichtsprogramm der Schulen herrscht ^Inbegriffen4 5 Hospitanten. ^Inbegriffen 75 Hospitanten. 8) Inbegriffe» 11 Hospitanten. ) Inbegriffen 38 Hospitanten. ) 2 Auditoren Inbegriffen.

6 ) Zürich Inbegriffen mit Fr. 32,160 für Unterrichtshonorare und Lehrmittel, Fr. 34,384 Gesamtausgaben, Fr. 22,002 Beitrag von Staat und Gemeinde, Fr. 4882 Schulgelder, Fr. 7500 Bundessubvention und 79 Schülern.

695 die größte Mannigfaltigkeit. Während einzelne kleinere Vereine sich mit dem Unterricht in einer oder zwei Fremdsprachen begnügen müssen, haben die großen Sektionen neben den eigentlichen Handelsfächern und den 4 Hauptsprachen auch den Unterricht im Spanischen, Portugiesischen oder Russischen in ihr Programm aufgenommen. Einer ganz besondern Pflege haben sich die Stenographie und das Maschinenschreiben zu erfreuen. Für die Muttersprache und andere allgemein bildende Fächer kann dagegen leider nicht viel geschehen.

Von jeher haben die Vereine auch die V o r t r a g e in den Kreis ihrer Bildungsbestrebungen gezogen. Es wurden eine Reihe von Vorträgen über politische und wirtschaftliche Tagesfragen gehalten, die sich jedoch nur selten einer großen Zuhörerschaft erfreuten. Am nutzbringendsten sind für angehende Kaufleute ohne Zweifel die Darbietungen von erfahrenen Kaufleuten, die ihre künftigen Berufsgenossen mit den Verhältnissen fremder Länder bekannt machen und sie mit guten Ratschlägen auf die bevorstehende Wanderschaft vorbereiten. Dagegen sind die Deklamationen jener Vortragsvirtuosen, die von Ort zu Ort wandern und sich für ihre bloß vorübergehend wirkende Unterhaltung teuer bezahlen lassen, für" die Förderung der kommerziellen Bildung ohne großen Wert und kaum berechtigt, vom Bunde subventioniert zu werden.

Einen günstigen Einfluß haben die Bundesbeiträge auf die Entwicklung des B i b l i o t h e k w e s e n s ausgeübt. Unsere Beiträge werden an die Bedingung geknüpft, daß vorerst jeder Verein in den Besitz einer Normalbibliothek gelange, welche je ein Hauptwerk aller kaufmännischen Wissenschaften, die Werke unserer hervorragendsten vaterländischen Schriftsteller und ausgewählte Werke der Weltliteratur enthalten muß. Abgesehen von. dieser Normalbibliothek fördert der Bund die Erweiterung und Erneuerung der Büchersammlungen durch angemessene Beiträge.

Von der Delegiertenversammlung des Centralvereins waren 10 P r e i s a u f g a b e n gestellt worden. Für 3 Aufgaben gingen 8 Lösungen ein, von denen 7 prämiiert werden konnten. Die erstgekrönte, mit einem Preise von Fr. 100 bedachte Arbeit behandelte das Thema: ^Was mu3 ein schweizerischer junger Kaufmann vorn Handels- und Obligationenrecht wissen ?"· Diese wertvolle Arbeit ist als Broschüre erschienen.

· Die Vereine sind eifrig bestrebt,
in der Organisation i h r e r F o r t b i l d u n g s s c h u l e n Neuerungen und Verbesserungen einzuführen. Die Hauptziele, welche für die nächste Zeit ins Auge

696 gefaßt werden, sind die Schaffung eines rationellen Lehrplanes für die ganze Dauer der Lehrzeit und die Verlegung der Unterrichtsstunden auf die Tageszeit. Einzelne größere Vereine haben den Lehrlingen bereits ein Unterrichtsprogramm für 3 Jahre vorgeschrieben, und es ist ihnen gelungen, einzelne Tageskurse einzurichten. Für die große Mehrzahl der Vereine liegt aber die Durchführung dieses Programms noch in weiter Ferne. Die Verlegung des Unterrichts auf die Tageszeit insbesondere stößt auf hartnäckigen Widerstand, und viele Vereine wagen es nicht, den Kampf aufzunehmen, sondern setzen ihre Hoffnung darauf, daß ein Lehrlingsgesetz diese Verhältnisse zu ihren Gunsten ordnen werde.

Und der richtigen Durchführung des Lehrprogramms tritt die ungleiche und ungenügende Vorbildung hindernd in den Weg; denn das vorgesteckte Ziel kann erst dann erreicht werden, wenn nur solche Elemente in die Fortbildungsschule aufgenommen werden, welche mit gutem Erfolg die Sekundärschule absolviert haben.

Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß selbst in den größern Vereinen Klassen von Fortbildungsschulen! existieren, von denen die Hälfte nur ein Jahr die Sekundärschule besucht und kein einziger den dritten Kurs absolviert hat. Mit Recht haben die Lehrer an solchen Schulen die Lehrmittel der Sekundärschule eingeführt, und bei der geringen Stundenzahl, die dem einzelnen Fache gewidmet werden kann, vermag sich der Lehrling in 3 Jahren etwa diejenigen Kenntnisse anzueignen, über die er beim Eintritt in die Lehre hätte verfügen sollen. Daß unter solchen Verhältnissen der Zudrang zu den Lehrlingsprüfungen nicht groß sein kann, ist einleuchtend, und es läßt sich auch begreifen, daß ein Verein, der viele derartige Elemente als Mitglieder aufweist, mit Macht gegen die drohende weibliche Konkurrenz auftritt.

Die L e h r l i n g s p r ü f u n g e n wurden in 12 Kreisen abgehalten. An denselben haben 183 Kandidaten teil genommen, von denen 170 diplomiert werden konnten. Die Forderungen, welche an die Examinanden gestellt werden, haben sich von Jahr zu Jahr gesteigert und dürften nun ihren Höhepunkt erreicht haben. Die neuerdings gemachte Beobachtung, daß die Banklehrlinge in der Regel die besten Leistungen aufweisen, erklärt sich aus dem Umstände, daß die Bankinstitute bei der Aufnahme ihrer Lehrlinge eine tüchtige Vorbildung
verlangen. In der Centralprüfungskommission kam die Frage zur Sprache, ob auch weibliche Kandidaten zu der Prüfung zuzulassen seien. Die Kommission hat unter der Voraussetzung, daß die reglementarischen Bedingungen einer zweijährigen Lehrzeit oder praktischer Bethätigung in einem

697 kaufmännischen Geschäfte erfüllt werden, die Frage in bejahendem Sinne begutachtet. Die Sektionen des Centralvereins werden die endgültige Entscheidung treffen.

Die ' S u b e n t i o n e n des B u n d e s richten sich nach der finanziellen Lage und den Leistungen der Vereine. Die Unterstützungen , welche die Fortbildungsschulen von den Kantonen, den Gemeinden und dem Handelsstande erhalten, sind sehr verschieden. Die meisten Kantonsregierungen und Gemeinden leisten angemessene Beiträge. Dagegen giebt es immer noch Kantone und Gemeinden, welche jeden Beitrag versagen, und mehrere der letztern lassen sich nicht einmal dazu verstehen, die Schullokalitäten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Mithülfe der Kaufleute ist im allgemeinen sehr anerkennenswert. Vielorts leisten sie sehr bedeutende Jahresbeiträge, treten dem Verein als Passivmitglieder bei oder bezahlen für ihre Lehrlinge das Schulgeld. Die Vereinsmitglieder selbst suchen den Besuch der Kurse auch den Unbemittelten zu ermöglichen, indem sie ihnen Stipendien und Freiplätze gewähren und die Lehrmittel unentgeltlich verabreichen.

Der Bund muß sich in erster Linie derjenigen Vereine annehmen, die sonst von keiner Seite unterstützt werden und mit großen ökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Er hat sodann jene kleinen Vereine, denen schon bei ihrer Gründung fast unüberwindliche Hindernisse im Wege stehen, \veit kräftiger zu unterstützen, als die Sektionen in den großen Städten, die über reichere Mittel verfügen. Es wäre deshalb zu bedauern, wenn der mit der Revision des Bundesbeschlusses vom Jahre i891 im Zusammenhang stehende Vorschlag, in Zukunft alle Vereine in gleicher Weise zu behandeln und ihnen einen Drittel der Ausgaben für Unterrichtshonorare zu vergüten, Zustimmung finden würde. Eine derartige Neuerung würde eine Reihe von Vereinen empfindlich schädigen, andere in ihren Bestrebungen entmutigen und einige sogar zur Auflösung nötigen.

Die f i n a n z i e l l e n L e i s t u n g e n der einzelnen Vereine und des Bundes ergeben sich aus folgender Zusammenstellung:

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. I.

48

698 1. Schweizerischer kaufmännischer Centralverein.

a. Sektionen.

Untemclitshonorare.

Fr.

Aarau . . . . .

Baden Basel Bellinzona . . .

Bern Biel Bulle Burgdorf . . . .

Chaux-de-Fonds .

Chiasso . . . .

Chur Delsberg . . . .

Frauenfeld . . .

Freiburg . . . .

Grenchen . . .

Herisau . . . .

Herzogenbuchsee .

Borgen . . . .

Huttwyl . . . .

Langenthal .

Lausanne . . .

.Lenzburg . . .

Liestal . . . .

London . . . .

Lugano . . . .

Luzern . . . .

Moutier . . . .

Neuenburg . . .

Ölten Payerne . . . .

Pruntrut . . . .

Rapperswyl . . .

Romanshorn . .

Schaffhausen . .

Schönenwerd . .

Solothurn . . .

St. Gallen . . .

St. Immer . . .

Thun Uster Vivis Wattwil Wädensweil . . .

Winterthur . . .

Übertrag

1,744 1,780 13,483 2,011 10,428 3,399 201 2,511 650 756 1,853 610 1,575 599 275 1,669 510 1,296 628 1,604 1,030 913 738 1,663 1,088 8,879 582 1,923 696 445 1,203 386 793 3,409 606 2,487 9,949 736 1,635 386 135 · 624 795 3,924 92,607

Gesamtausgaben.

Fr.

3i059 3,588 22,313 4,681 17,824 7,955 307 4,154 1,553 1,771 4,073 1,038 3,317 1,799 386 2,858 864 2,624 1,856 2,541 3,423 1,393 1,305 3,987 3,785 ' 18,685 1,345 4,695 1,333 710 3,464 863 2,148 5,244 959 .4,237 18,849 2,309 3,272 1,121 295 1,065 1,689 7,079 181,816

Subvention von Staat, Gemeinde and Handelsstand.

Fr.

941 1,074 6,140 600 5,080 2,270 _ 906 481 314 1,550 290 783 200 -- 942 300 650 631 876 275 328 285 137 200 5,770 300 -- -- -- 1,876 185 600 1,703 248 1,510 6,461 250 825 412 -- 400 360 2,895 49,048

Bundessubvention.

SchUlerzahl.

Fr.

872 890 4,719 1,408 4690 1,700 130 1,256 325 530 927 366 788 450 165 835 332 778 314 722 618 548 443 1,248 708 3,996 436 1,442 418 · 223 602 193 476 1,705 364 1,368 3,482 479 818 232 81 406 477 1,962 44,922

50 55 238 101 240 155 11 80 45 43 75 38 46 45 13 33 17 56 27 58 52 35 37 93 134 250 35 137 36 17 89 20 25 204 20 93 198 77 102 42 20 72 39 188 3,441

699 Unterriohtähonorare.

Fr.

Übertrag Wyl Zofingen . . . .

Zug Zürich . . . .

Gesamtaasgaben.

Fr.

Subvention von Staat, Gemeinde und Eandelsstand.

Fr.

Bundesaubvention.

Schülerzahl.

Fr.

92,607 346 2,936 727 34,204

181,816 1,043 3,857 1,356 53,309

49,048 658 953 585 19,150

44,922 173 1,908 436 13,028

3,441 16

130,820

241,381

70,394

60,467

4,102

b. Centralkomitee Bibliothek der Sektionen . . . .

Sekretariat . . .

Preisaufgaben . .

Lehrlingsprüfungen Einmalige Specialbei träge an Vereine

45 32 568

des schweizerischen kaufmännischen Vereins.

-- -- -- -- --

130,820

5,700 6,277 528 3,927

-- -- -- --

5,700 6,000 300 2,945

--

--

450

257,813

70,394

.._ -- -- -- --

75,862

4,102

2. Vereinzelte Vereine.

Genf (Association des commis) .

Lausanne (Société des jeunes commerçants) . .

Lichtensteig (Fortbildungsschule) .

Paris (Cercle commercial suisse)

1,522

1,730

---

762

210

1,340

6,370

1,886

670

161

199

265

150

100

5

6,515

14,349

--

4,886

135

9,576

22,714

2,036

6,418

511

Total : 1897/98 140,396 1896/97 121,457 1895/96 100,865

280,527 253,574 208,574

72,430 57,222 50,530

82,280 64,974 53,045

4,613 4,118 3,123

T. Handel samtsblatt.

Der Stand der zahlenden Abonnenten hat mit 3723 gegenüber dem Vorjahre wieder eine Zunahme von 102 erfahren. Die tägliche Auflage des Blattes betrug durchschnittlich 5800 Exemplare. Davon wurden Freiexemplare abgegeben : 1100 an .die Betreibungs- und Konkursbehörden, 530 an die kantonalen Handelsregisterbureaux,

700

an Mitglieder der Bundesversammlung, Gesandtschaften und Konsulate, Handelsschulen und Vereine junger Kaufleute, Bureaux der Bundesverwaltung etc.

Die Einnahmen für Privatinserate belaufen sich auf Fr. 23,632*)gegen Fr. 24,006 im Vorjahre und Fr. 23,798 im Jahre 1896.

Das finanzielle Gesamtergebnis des Blattes können wir erst imBerichte über die Staatsrechnung mitteilen, da zur Zeit die Abrechnung mit den Kantonen betreffend die im Jahr 1898 erhobenen Handelsregistergebühren, wovon der dem Bunde zukommende Fünftel dem Handelsamtsblatte zugeschrieben wird, noch nicht beendigt ist.

Dem nichtamtlichen Teile des Blattes ist im Berichtsjahre besondere Aufmerksamkeit geschenkt worden. Zu erwähnen ist insbesondere die detailliertere statistische Verarbeitung der schweizerischen Eisenbahnbetriebsausweise, die Statistik des Warenver-, kehrs der wichtigsten Handelsstaaten, die Berichterstattung über bemerkenswerte Vorgänge auf den Gebieten des Handels, der Industrie und der gewerblichen Thätigkeit, sowie überhaupt die fortlaufende Orientierung über wirtschaftliche Fragen und die wegleitende volkswirtschaftliche Litteratur. Wir gedenken, diesen Teil des Blattes nach Möglichkeit weiter auszugestalten.

Von besonderer Bedeutung für die Ökonomie des Blattes ist die vom Bundesrat beschlossene V e r p a c h t u n g des P r i v a t a n z e i g e n t e i l s . Die Verpachtung wurde beschlossen, einesteils um die mit dem stetigen Anwachsen des amtlichen Publikationsstoffes verbundenen Mehrausgaben zu decken, und andererseits,, um die Mittel für einen rationellen Ausbau des nichtamtlichen Teils zu gewinnen. Wie die Verhältnisse im Annoncenwesen heute liegen, ist es bei. der Selbstverwaltung ungleich viel schwerer, wenn nicht geradezu unmöglich, den Annoncenteil in vollem Maße nutzbar zu machen. Die Verpachtung erfolgte auf i. Januar 1899, nach vorausgegangener Konkurrenzeröffnung unter den in der Schweiz domizilierten Agenturen, an die Firma Rudolf Mosse in Zürich, von welcher die günstigsten Offerten eingingen., Durch den Pachtvertrag, der auf die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen wurde, ist dem Handelsamtsblatt eine jährliche Einnahme von Fr. 35,000 gesichert. Außerdem hat der Pächter, sofern er mehr als 400 Seiten in Anspruch nimmt, für jede Mehrseite Fr. 80* zu bezahlen. Es dürften auf diese Weise etwas mehr als 50 %· *) Hierzu kommen noch erst nach dem Rechnungsabschluß eingegangene Guthaben im Betrage von Fr. 3938.

701 der Gesamtausgaben durch die Einnahmen aus den Inseraten gedeckt sein.

Ferner ist eine Ersparnis erzielt worden durch den Bezug «ines, laut dem Zeugnis kompetenter Papier-Prüfungsanstalten, in der Zusammensetzung und Beschaffenheit besseren aber trotzdem erheblich billigeren P a p i e r s . Die Minderausgaben, aus diesem Posten beziffern sich auf ungefähr Fr. 1500.

Was das P e r s o n a l anbetrifft, so ist dasselbe mit 3 Beamten und einem, gleichzeitig den Bureaux für das kaufmännische Bildungswesen und die Patenttaxen der Handelsreisenden dienenden Ausläufer, gegenwärtig auf das äußerste beschränkt.

Aus dem Vorstehenden dürfte hervorgehen, daß es unser .Bestreben war, den von der nationalrätlichen Kommission für Prüfung der Staatsrechnung pro 1897 geäußerten Wunsch, es möchte auf eine Reduktion der für das Handelsamtsblatt gemachten Ausgaben hingewirkt werden, thunlichst zu berücksichtigen.

VI. Handelsreisende.

F i n a n z i e l l e s . Die Einnahmen an Patenttaxen betrugen Fr. 296,520, oder 33,610 mehr als im Vorjahre (1897: Fr. 262,910; 1896: 234,350; 1895: 221,700; 1894: 209,200; 1893, erstes Jahr: 310,650, inbegrifien Fr. 75,600 Ausnahmetaxen von französischen Handelsreisenden). Daran haben schweizerische Reisende bezahlt Fr. 274,350, ausländische Fr. 19,400 (Deutschland Fr. 9200; Frankreich Fr. 8850; Italien Fr. 700; Österreich-Ungarn Fr. 350; England Fr. 300) und zur nachträglichen Entrichtung umgangener Taxen verurteilte Reisende Fr. 2770.

Die Gesamtrechnung stellt sich wie folgt: Bruttoeinnahmen Fr. 296,520. -- Kantonale Bezugsgebühr, 4 % ,, 11,860. 80 Fr. 284,659. 20 Kosten der Formulare und Porti Fr. 657. 90 Verzeichnisse der taxpflichtigen Handelsreisenden, der Bestrafungen u. s. w ,, 2495. 75 ,, 3,153.65 Unter die Kantone nach der Bevölkerungszahl zu verteilende Summe Fr. 281,505. 55 Die Abrechnung mit den Kantonen gestaltet sich folgendermaßen :

Zürich . . . . . .

Bern ' . . . . · . .

. . . .

Luzeni Uri .

. .

Schwy^ . . .

.

Obwaldea . . . .

. .

Nidwaiden . . . .

Glarus . . .

Zug Freiburg . ." . . · . . . . . . .

Solothurn . .

Basel-Stadt . . . .

Basel-Land . . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell A.-Rh. .

.

Acpenzell I.-Rh. .

S t . Gallen . . . .

Graubünden Aargau .

Thurgau Tessin Waadt .

. ' .

. . .

. . .

Wallis Neuenburg . '. .

. . .

Genf .

. . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Betreffnis nach BezugsTaxkarte n. Taxen. der Bevölkerung, gebahr.

Fr.

Fr.

Fr.

422 57,100 32,531. 50 2,284. -- 3 7 3 53,700 51,778. 80 2,148. -- 93 13,150 13,059. 55 526. -- 1,664. 20 24. -- 4 600 4,853. 65 178. -- 29 4,450 1 1,451.35 6.-- 150 6 1,209. 70 30. -- 750 3,263. 45 196. -- 34 4,900 14 2,221. 85 82. -- 2,050 11,496. 10 236. -- 40 5,900 8,260. 75 340. -- 59 8,500 7,115. 45 686. 80 124 17,170 16 5,976. 10 94. -- 2,350 23 3,645. 35 150. -- 3,750 5,220. 45 60. -- 10 1,500 1 150 1,243. 45 6. -- 163 23,850 22,014, 25 954. -- 70 10,200 9,147.30 · 408.-- 18,676. 60 692. -- 118 17,300 75 11,100 10,099. 35 444. -- 12,228. 95 90. -- 16 2,250 138 20,350 23,893. 75 814. -- 10 1,350 9,839. 55 54. -- 160 23,550 10,434. 60 942. -- 10,179. 50 416. -- 79 10,400

Einnahmen total

1898.

Fr.

34,815.50 53,926. 80 13,585. 55 1,688. 20 5,031. 65 1,457. 35 1,239. 70 3,459. 45 2,303. 85 11,732. 10 8,600. 75 7,802. 25 6,070. 10 3,795. 35 5,280. 45 1,249.45 22,968. 25 9,555. 30 19,368.60 10,543. 35 12,318. 95 24,707.75 9,893. 55 11,376.60 10,595. 50

1897.

1896.

Fr.

Fr.

30,794. 25 27,473. 70 47,602. 55 42,357. 40 11,954. 30 10,689. 20 1,491.40 1,341. 60 4,473. 15 3,993. -- 1,296. 95 1,155. 10 1,086. 95 975. 80 3,097. 30 2,775. 90 1,825. 20 2,053. 10 10,372. 15 9,286. 30 7,593. 65 . 6,794. 60 6,169. 70 6,815. 65 5,382. 90 4,815. 70 3,004. 30 3,345. 40 4,691. 95 4,193. 40 1,112. 85 990. 50 20,406. 40 18,256. 40 8,510. 60 7,636. 60 17,151.40 15,317. 70 8,418. 40 9,345. 50 10,917.95 9,770. 60 21,972. 45 19,678. 60 8,746. 45 7,826. 70 10,208. 30 9,141. 90 9,326.. 45 8,375. 90

Total 2078 296,520 281,505. 55 11,860. 80 293,366. 35 259,750. -- Kosten der Ausweiskai·ten, Abrechnungsformulare und der Verzeichnisse der Namen 3,160. -- 3,153. 65 der taxpflichtigen Reisenden, der gestraften U, s, w, , , , . ,

232,264. 20 2,085. 80

Total 296,52Q.-- 262,910;-- 234,350,--

' 703

S t a t i s t i k . Im ganzen wurden 22,235 Ausweiskarten ausgestellt (1897 : 20,540; 1896: 18,644); davon sind 20,157 Gratisund 2078 Taxkarten (1897: 1861; 1896: 1643). Von den Taxkarten lauten 1247 auf den Namen eines einzelnen Reisenden, 831 sind kollektiv (eine Karte für mehrere Reisende). Auf schweizerische Reisende entfallen 1929 Taxkarten (1135 einzelne, 794 kollektiv), auf ausländische 149 (112 einzelne, 37 kollektiv).

Die Z a h l der R e i s e n d e n beläuft sich auf 23,585 (1897: 21,727; 1896: 19,667). 18,281 Reisende vertraten schweizerische, 5304 ausländische Häuser. Die ausländischen Reisenden verteilen sich auf die verschiedenen Länder wie folgt: Deutschland 3505 (im Vorjahre 3257), Frankreich 1178 (1152), Italien 344 (282), Österreich-Ungarn 150 (163), England 49 (52), Belgien 41 (46), Holland 18 (19), Spanien 17 (11), Luxemburg 2 (1).

-Hinsichtlich der B r a n c h e n verweisen wir auf die nachfolgende Zusammenstellung. Wie bisher sind die Nahrungs- und G-enuSmittel mit 7561 schweizerischen Reisenden (Wein 3457, im Vorjahre 3131), dann die Textilwaren mit 3819 (3533) am stärksten vertreten.

Zahl der Reisenden: Ausländische.

Geschäftszweige.

Inländische.

Textilindustrie Maschinenindustrie Metallindustrie Bijouterie, Uhren und Uhrenfournituren .

Kurzwaren Nahrungs- und Genußmittel Fettwaren Leder, Leder- und Schuhwaren . . . .

Glasindustrie Litterarische u. Kunstgegenstände, Papier etc.

Thon-, Cernent- und Steinindustrie . . .

Chemikalien, Droguen, Parfumerien, Farbwaren Holz- und Holzwaren Abfälle und Düngstoffe Kautschukwaren Stroh-, Rohr- und Bastwaren . . . .

Agenturen Verschiedenes 1897

-3 O

Total.

Total.

Deutschland.

3,819 612 1,011 429 414 7,561 157 447 131 1,220 359

1482 112 598 184 232 693 41 275 78 562 109

1054 95 475 123 166 239 17 176 44 417 60

1898.

5,301 724 1,609 613 646 8,254 198 722 209 1,782 468

4,865 609 1,429 632 680 7,482 404 651 258' 1,638 339

1896.

4,633 588 1,289 568 617 6,735 263 618 185 1,378 303

825 375 105 57 87 361 311

367 216 11 71 29 27 217

220 165 l 66 17 12 158

1,192 591 116 128 116 388 528

833 634 46 141 102 592 392

866 443 51 107 86 538 399

18,281 16,743

5301 4984

3505 3257

23,585 21,727

21,727

19,667

+1,538 -f 320 -f 248 + 1,858

1897.

705

Die Bewilligung, W a r e n m i t s i e h zu f ü h r e n , ist 131 Handelshäusern erteilt worden (1897: 130; 1896: 102). Unter den mitgeführten Artikeln sind vertreten : Uhren (47 Bewilligungen), Mode- und Putzwaren (32), Gold- und Silberwaren (23), Diamanten und Edelsteine (20) u. s. w.

R e c h t l i c h e s . Von kantonalen Gerichten wurden dem Departement vom 1. Februar bis 31. Dezember 196 Bestrafungen wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes zur Veröffentlichung übermittelt. In 67 Fällen ist die Verpflichtung zur Nachzahlung der Patenttaxen ausgesprochen worden, was eine Summe von Fr. 7350- darstellt. In vielen Fällen konnten jedoch die umgangenen Taxen wegen Mittellosigkeit der Bestraften nicht eingebracht werden ; außerdem sind verschiedene Schuldner noch im Rückstande.

Verschiedene Einsprachen des Handelsstandes gegen die bisherige Auslegung des Art. l des Patenttaxengesetzes betreffend den Begriff der Verwendung der von den Handelsreisenden offerierten Artikel im Gewerbe haben uns zu einer einläßlichen Untersuchung veranlaßt, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

YII. Bureau für Gold- uud Silberwaren.

A. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

Kontrollämter und Vollziehung des Gesetzes. Hinsichtlich der Zahl der Kontrollämter ist für das Berichtsjahr keine Änderung zu vermerken. Es waren demnach, wie bisher, 13 Ämter unserer Oberaufsicht unterstellt. Die Einnahmen derselben beliefen sich auf Fr. 330,546.30, denen Ausgaben in der Höhe von Fr. 188,445. 75 gegenüberstehen. Es ergiebt sich somit ein Einhahmenüberschuß von Fr. 142,100. 55. In diesen Summen sind jedoch die Zinsen der Reservefonds, die ausgerichteten Subventionen etc. nicht inbegriffen.

706

Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1898.

Ämter.

1 . Biel . . . .

2. Chaux-de-Fonds .

3. Delsberg . . .

4. Fleurier 5 . Genf . . . .

6. Grenehen . . .

7 . Locle . . . .

8. Neuenburg 9. Noirmont .

10. Pruntrut . . .

11. St. Immer . .

12. Schaffhausen .

13. Tramlingen Total

Einnahmen.

Ausgaben.,

EinnahmenUberschuss.

Fr.

Fr.

Fr.

46J552. 15 90,272. 70 8,655. 80 13,078. 90 12^894. 10 28,913. 15 20,319. 45 2,968. 15 28,891. 55 21,259. 50 20,626. 65 8,676. 90 27,437. 30

22,763. 50 49,030. 75 7,468. 30 6,894. 05 10,022. 65 12,187, 45 12,398. 25 3,277. -- 14,237. 85 13,384. 85 15,787. 25 8,668. 55 12,325. 30

23,788. 65 41,241. 95 1,187. 50 6,184. 85 2,871. 45 16,725. 70 7,921. 20 *) 308. 85 14,653. 70 7,874. 65 4,839. 40 8. 35 15,112. --

330,546. 30 188,445. 75 142,100. 55

*) Deficit Fr. 308. 85 von der Gemeinde Neuenburg ausgeglichen.

Die Überschüsse werden, gemäß den Bestimmungen der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz, in erster Linie zur Verbesserung der Einrichtungen in .den Kontrollämtern und sodann zur Verabfolgung von Beiträgen an gewerbliche Unterrichtsanstalten und zu öffentlichen Werken, die einen ausgesprochen gemeinnützigen Charakter tragen, verwendet.

Die Voranschläge und Rechnungen der Kontrollämter sind, wie früher, durch das Departement geprüft und genehmigt worden, und zwar die meisten ohne Änderungen.

Im Laufe des Jahres konnten, dank der gegenwärtigen Organisation des eidgenössischen Bureaus, vielfache Inspektionen der sämtlichen Kontrollämter vorgenommen werden ; dieselben beeinflußten im allgemeinen den Gang der Geschäfte in günstigster Weise. Im Vorjahre waren, trotz all unserer Wachsamkeit, gewisse Klagen laut geworden über die Art und Weise, wie einzelne Kontrollämter die gesetzlichen Bestimmungen auslegten, um möglichst

70T

viel Stempelgebühren erheben zu können. Die derzeitige Organisation der Kontrolle für Gold- und Silberwaren vermag das Aufkommen von Meinungsdifferenzen über den angedeuteten Punkt nicht vollständigzu verhindern ; immerhin waren die diesbezüglichen Beschwerden im Berichtsjahr sehr selten, und die deswegen angehobenen Untersuchungen ergaben jeweilen, daß die Forderungen der Probierer wohl begründet waren. Überdies hat ein neues Benachrichtigungssystem' zwischen den Kontrollämtern und dem eidgenössischen Bureau viel dazu, beigetragen, die Arbeit der Essayeurs zu erleichtern, indem deren Aufmerksamkeit durch dasselbe auf streitige Punktegelenkt wird, während es sie zugleich in stand setzt, Betrügereien; leichter zu verhindern.

Beinahe alle Kontrollämter besitzen jetzt den modernen Anforderungen entsprechende Einrichtungen und vervollkommnete Werkzeuge; wo dies noch nicht der Fall ist,'wird das mangelhafte oder ungenügende Material successive durch besser geeignete und zweckentsprechendere Apparate ersetzt. Der Verwaltungsrat eines der Kontrollämter hat neulich, unserem Verlangen nachkommend, den Umbau seines die Gesundheit des Personals gefährdenden Laboratoriums beschlossen.

Nach den Stempelungen zu urteilen, scheint das verflossene Jahr für die Uhrenindustrie ausgezeichnet gewesen zu sein. Man wird sich eine Vorstellung davon bilden können bei Durchsicht der nachstehenden Zusammenstellung, laut welcher sich die Zahl der gestempelten Uhrgehäuse auf nicht weniger als 3,570,229 beläuft, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von 197^527 Uhrgehäusen ausmacht.

708

Vergleichende summarische Übersicht der seit Inkrafttreten des Gesetzes, '· d. h. von 1882 bis 1898, von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Gestempelte Gestempelte goldene u. silberne Bijouterie- und Goldschmiedwaren.

Uhrgehäuse.

Jahr.

1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898

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Proben von Gold- und Silberbarren.

*) Stücke.

Stücke.

Anzahl.

911,307 1,101,055 1,174,726 1,021,831 1,289,631 1,547,942 1,941,274 2,502,619 2,617,414 2,283,130 2,148,529 2,364,068 2,439,947 2,564,000 3,274,743 3,372,702 3,570,229

48,549

11,435

45,653 52,994 42,553 35,472 36,891 40,912 41,917 37,725 36,851 40,639 35,752 38,772 32,505 36,887 36,795 40,866

10,738 13,052 14,259 14,616 15,156 14,369 14,605 15,142 15,043 14,261 15,249 14,930 14,146 15,978 15,957 17,787 -

*) Etwa V» dieser Ziffern entfällt auf goldene und 4/5 auf silberne Gehäuse.

Diese Zahlen, welche seit Einführung der eidgenössischen Kontrolle in fortwährender Zunahme begriffen sind, liefern einen .untrüglichen Beweis für den günstigen Einfluß unserer staatlichen Kontrolle, infolge welcher die Fabrikanten gezwungen werden, ausschließlich Waren mit vollem Feingehalt zu liefern. Unzweifelhaft wird hierdurch der gute Ruf einer unserer hauptsächlichsten Industrien im Ausland erhalten und gefördert.

In der Rubrik ,,gestempelte Bijouterie- und Goldschmiedwarenu ist eine Vermehrung zu konstatieren, die namentlich für die letztere Kategorie eingetreten ist; die Stempelung einer gewissen Anzahl Bijouterieartikel muß jedoch als Folge einer in den Bijouteriehandlungen der Ostschweiz vorgenommenen Inspektion bezeichnet

70 £

werden. Es ist zu bedauern, daß ein Teil unserer Fabrikanten nicht besser begriffen hat, welche Nachteile ihnen aus dem Bestehen, der bloß fakultativen Kontrolle erwachsen. Wir wollen nicht des, nähern ausführen, wie sehr das kaufende Publikum, welches doch auf diesem Gebiet staatlichen Schutz beanspruchen darf, geschädigt wird, weil es den Wert der gekauften Gegenstände nicht za beurteilen vermag; dagegen müssen wir darauf hinweisen, dali sich wenig gewissenhafte, meist ausländische Fabrikanten, zumgroßen Schaden des ehrlichen Handels, der dadurch gelähmt wird, diesen Umstand zu nutze machen, um den schweizerischen Markt (Bazare, Kunstartikelgeschäfte etc.) mit Bijouterieartikeln von geringem, ja sehr niedrigem Feingehalt zu überschwemmen. Als erschwerend fällt hierbei noch in Betracht, daß sich fremde Händler jedes Jahr in den Sommermonaten mit geringwertigen Waren frei1 bei uns einstellen dürfen, um dieselben in den verkehrsreichsten Ortschaften abzusetzen. Sie entgehen meist jeder Verfolgung, da das gegenwärtige Gesetz uns hierfür keine genügende Handhabegewährt. Diese Vorfälle bestimmen uns, einen neuen Gesetzes-entwurf über die obligatorische Kontrolle der Bijouteriewaren auszuarbeiten, laut -welchem jeder in der Schweiz detailweise als-.,Golda oder ^Silber10 zum Verkauf ausgebotene Gegenstand mit dem amtlichen Kontrollstempel versehen werden müßte. Wir gedenken, einen solchen Entwurf neuerdings den eidgenössischen Rätenzu unterbreiten, indem wir es für unsere Pflicht erachten, da».

Publikum gegen schreiende Mißbräuche zu schützen. Vorläufighat das eidgenössische Bureau ein Kreisschreiben an sämtlicheFabrikanten und Händler in der Schweiz (im ganzen über 1800) vorbereitet, in welchem dieselben gemäß einer Bestimmung des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1880 auf die gegenwärtig bestehenden einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufmerksam gemacht werden. Diesem Kreisschreiben, das auf Beginn des Jahres 1899 zur Versendung gelangen sollte, wurde auch die Wiedergabeder amtlichen Stempelzeichen beigelegt. Die Darlegung einiger durch die Inspektionen namhaft gemachter Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz wird weiterhin im Abschnitt ^Gesetzesübertretungen"' erfolgen.

Der Wert des in unserm Lande zu Gold- und Silberwaren verwendeten Edelmetalles beträgt, wie in frühern Jahren, ungefähr 40 Millionen
Franken, indem die vermehrte Anzahl der gestempelten Gegenstände durch das fortwährende Sinken des Silberpreises und die Verminderung des Gewichtes der Uhrgehäuse ausgeglichen wird.

710 Wir geben dem vorliegenden Bericht, wie bisher, eine detaillierte Statistik der in den 13 Kontrollämtern gestempelten Uhrgehäuse, Bijouterie- und Goldschrniedwaren, sowie der von genannten Ämtern ausgeführten Barreriproben bei. Aus dieser Zu·sammenstellung ist ersichtlich, daß die Zunahme der silbernen Uhrgehäuse sich auf eine größere Zahl von Kontrollämtern, die Zunahme der goldenen G-ehäuse dagegen vornehmlich auf Chauxde-Fonds erstreckt; Locle und Genf haben jedoch wie bisher die 'schwersten goldenen Uhrgehäuse aufzuweisen. Nicht unerwähnt lassen wir sodann die stetige Entwicklung der Kontrollämter Biel, Tramlingen und Chaux-de-Fonds, sowie ganz besonders auch diejenige von Noirmont und Grenchen. Die Kontrollämter Chaux-de-Fonds und Biel haben die meisten Proben von Gold- und Silberbarren zu verzeichnen.

Wie in frühern Jahren wurden die statistischen Angaben über diese Operationen am Ende jedes Monats und Vierteljahrs im ,,Schweizerischen Handelsamtsblatt11 veröffentlicht.

B e e i d i g t e P r o b i e r e r u n d P e r s o n a l der K o n t r o l l ä m t e r und des e i d g e n ö s s i s c h e n B u r e a u s . In unserm letzten Jahresbericht haben wir die Abhaltung von Prüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Diploms für beeidigte Probierer pro 1898 in Aussicht gestellt. Diese haben denn auch im Mai dieseSo Jahres in Zürich stattgefunden und zwar unter dem Vorsitze des Herr C. Savoie, Chef des eidgenössischen Bureaus.

.Als Mitglieder der Prüfungskommission funktionierten ferner die Herren Eugen Tissot, Essayeur-Bureauchef des Kontrollamtes in ·Chaux-de-Fonds und Dr. Traedwell, Professor der Chemie am eidgenössischen Polytechnikum. Von vier Kandidaten, die sich zur Prüfung einfanden, konnten drei diplomiert werden.

Auf den verschiedenen Kontrollämtern funktionieren derzeit 31 beeidigte Probierer ; die Zahl der übrigen Angestellten beträgt 19. Dieses Personal verteilt sich auf die Kontrollämter wie folgt: Biel 6, Chaux-de-Fonds 9, Delsberg 2, Fleurier 3, Genf 3, Gren-chen 4, Locle 3, Neuenburg l, Noirmont 5, Pruntrut 4, St. Immer 4, Schaffhausen 2 und Tramlingen 4, zusammen 50 Beamte und Angestellte. Dazu kommen noch 3 Lehrlinge.

Auf dem eidgenössischen Bureau haben wir leider auch dieses Jahr wieder einen Todesfall zu verzeichnen, denjenigen eines Kanzlisten, Herrn A. Burri, welcher durch Herrn G. Labhardt von Steckborn (Thurgau) ersetzt wurde.

r

Zu Seite 710.

Verg-leioliencle ~Ül>erisielit der

während der Jahre 1897 und 1898 von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

_ !

Ämter

Silberne

Goldene

.

Ì. ßiel 2. Chaux-de- Fonds 3. Delsberg 4. Fleurier 5. Genf 6. Grenchen 7. Locle 8 . Neuenburg . .

9. Noirmont 10. Pruntrut 11. St. Immer 12. Schaff hausen 13. Tramlingen

Doppelte Taxe bezahlende und vom =_^ Kontrollamte zurückgewiesene Uhrgehäuse

Gestempelte Uhrgehäuse

·

1897

1898

1897

Stücke

Stücke

Stücke

22,533 368,240 19,725 7,426 13,862 1,851 72,577

25,651 406,391 22,125 ' 6,938 12,550 1,747 78,365

14,369 540 7,339 651 8,966

15,807 1 7,558 104

538,079

577,237 39,158

. . .

Total Vermehrung 1898 Verminderung 1898

1

1898 Stücke

·;

Total

1898

1897 Stücke

466,717 66,069 97,992 146,450 126,372 295,480 47,947 43,543 355,634 399,251 249,966 70,537 468,665

482,156 75,666 72.507 132,688 146,901 369,378 43,574 36,703 419,066 375,937 264129 85,637 488 650

489,250 434,309 117,717 153,876 140,234 297,331 120,524 43,543 370,003 399,791 257,305 71,188 477,631

2,834,623

2,992,992 158,369

3,372,702

%> 14,5 12,9 3,5 .4,5 4,2 8,8 3,6 1,3 10,9 11,8 7,6 2,1 14,3 100

Stücke

°/o

507,807 482,057 94,632 139,626 159,451 371,125 121,939 36,703 434,873 375,938 271,687 85,741 488,650

14 .2 13,5 2,7 3.9 4|5 ,4 ,4

3,570,229 197,527

IOC 5,9

'S ,110 ,2,o

,5 7 ,6 2 ,4 13 ,7

1897

1898'

Stücke

Stücke

1,436 1,171 336 434 24 639 224 12 959 857 1,143 36 1,168

1,519 1,948 300 406 19 398 367 36 989 1,706 792

8,439

11.047 2,608

--

Gestempelte Bijouterie- und Goldschmiedwaren 1897 Stücke

1897

1898 °/o

7,705 1,263

21,0 3,4

~9 6,671

0,0 18,1

104 9 ~

0,3 0,0 ~

21,033

Proben von Gold- und Silberbarren

0,0 57,2

Stücke

6,197 1,118 12 7 6,413

7° 15,2 2,7 0,1 0,0 15,7

6 3

0,0 0,0

27,110

66,3

40,866 4,071

100 11,1

2,567 36,795

100

Anzahl

2,264 8,993 565 555 7 656 631 64 408 483 569 248 514 15,957

1898 °/o

14,2 56,3 3,6 3,5 0,0 4,1 4,0 0,4 2,6 3,0 3,6 1,5 3,2 100

Anzahl



3,152 9,967 506 495 10 757 617 51 429 487 539 317 460

17,7 56,0 2,8 2,8 0,1 4,3 3,5 0,3 2,4 2,7 3,0 1,8 2,6

17,787 1,830

100 11,5

711 Eidgenössische Kontrollstempel. Die Stemp'el werden wie bisanhin auf dem eidgenössischen Bureau angefertigt. Die abgenutzten Stempel werden 'außer Gebrauch gesetzt und von den Kontrollämtern an das eidgenössische Bureau zurückgesandt, Molches dieselben nach erfolgter Eintragung in ein Protokoll vernichtet.

Die über den Ein- und Ausgang der Stempel geführten Register weisen folgende Zahlen auf: Stempel im Gebrauch.

Stempel, welche am 31. Dezember 1897 bei den Kontrollämtern in Gebrauch waren 523 Abgenutzte, von den Ämtern im Jahre 1898 zurückgesandte Stempel 137 Bleiben Im Jahre 1898 an die Ämter abgelieferte Stempel .

386 142

Total der sich am 31. Dezember 1898 bei den Kontrollämtern in Gebrauch befindlichen Stempel

528

Stempel auf Lager in Bern.

Reserve am 31. Dezember 1897 An die Kontrollämter im Jahre 1898 abgelieferte Stempel.

244 142

Bleiben Im Jahre 1898 neu hergestellte Stempel

102 225

Reservebestand am 31. Dezember 1898

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Die Stempel werden den Kontrollämtern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen KU den Herstellungskosten gegen Nachnahme geliefert.

Die Inspektionen haben ergeben, daß die Kontrollstempel von den verschiedenen Ämtern in gutem Zustande gehalten werden ; indessen können wir nicht genug darauf dringen, dieselben nur solange zu gebrauchen, als das Specialzeichen des kontrollierenden Amtes noch deutlich wahrnehmbar ist. Die Stempel länger zu verwenden ist übel angebrachte Sparsamkeit, welche Unzukömmlichkeiten herbeiführen könnte.

712 Beschlüsse und Instruktionen. Während des Berichtsjahres hatten wir über die Zulassung einer ziemlich beträchtlichen Anzahl neuer Genres von Uhrgehäusen zur Kontrolle zu entscheiden.

Einige derselben wurden zugelassen ; die meisten dagegen mußten zurückgewiesen werden, oder deren Annahme erfolgte nur unter Vorbehalt. Wir machten die. bedauerliche Wahrnehmung, daß es sich bei vielen zurückgewiesenen Fabrikaten um die Einführung, einer gewissen Menge unedlen Metalles in einzelne Teile des Uhrgehäuses handelte, wodurch der Käufer benachteiligt worden wäre.

Es wurden diesbezüglich .mehrere Kreisschreiben erlassen, besonders in betreff silberner Uhrgehäuse, welche nach Kontrollierung vergoldet wurden, ohne daß die Bezeichnung ,,Silber11 angebracht wurde, wie dies in jedem Fall bei vergoldeten Silberschalen erforderlich ist.

Gesetzesübertretungen, revidierte Proben. Infolge von Beschwerden, die neuerdings an uns gerichtet wurden wegen Uhrgehäusen fremder Herkunft, die den Vorschriften des eidgenössischen Gesetzes über die Kontrollierung der Gold- und Silberwaren nicht entsprachen, haben wir im Einvernehmen mit dem Zolldepartement, eine Reihe von Maßnahmen zur Unterdrückung dieser Einfuhr ergriffen. Specielle Instruktionen ergingen an alle Zollämter und führten den besten Erfolg herbei. Neben einzelnen Frachtstücken, welche goldene Uhrgehäuse mit Feingehaltsbezeichnung ohne Kontrollstempel enthielten, und für welche die gesetzliche Stempelung nicht nachgesucht wurde, und die deshalb von Amtes wegen unter Anwendung der Buße .des doppelten Tarifs gestempelt wurden, fanden sich, wie eingehende Untersuchungen erwiesen, auch eine große Anzahl von goldplattierten, mit betrügerischen Feingehaltsbezeichnungen versehenen Uhrgehäusen amerikanischen Ursprungs vor. Diese Waren wurden konfisziert und die Fehlbaren zu empfindlichen Geldbußen verurteilt.

Zahlreiche Inspektionen in Bijouteriewarenhandlungen haben vielfache Zuwiderhandlungen bezüglich importierter Waren namhaft gemacht. Dieselben trugen häufig Feingehaltsbezeichnungen, welche weit über dem wirklichen Feingehalte standen. Wir mußten wiederholt Bußen auferlegen, die zum Teil von. den ausländischen Fabrikanten übernommen wurden. Diese Inspektionen lenkten die Aufmerksamkeit der st. gallischen Polizei auf gewisse illoyale Vorgänge.

Eine rasch
durchgeführte Untersuchung führte zurVerhaftung mehrerer Hausierer, welche die Landschaft durchzogen, um mit der Bezeichnung .,18 K.a versehene Eheringe zu verkaufen. Auf dem Kontrollaint

713 Schaffhausen probiert, erwiesen sich diese Ringe, deren Engrospreis ·sich auf 23 Rappen stellte, während sie bis zu 14 Franken das Stück abgesetzt wurden, als geringe D o u b l e w a r e . Die Ringe, nahezu 600 an Zahl, wurden mit Beschlag belegt. Es erwies sich, daß sie sämtlich von der nämlichen Firma herrührten, und daß eine beträchtliche Anzahl derselben bereits vertrieben war. Die Schuldigen wurden vor Gericht gezogen und zu Fr. 500 Buße und den Kosten verurteilt. Diese Vorfälle, wie mehrere andere derselben Art, haben uns, den Wünschen vieler Interessenten entsprechend, bewegen, den bereits erwähnten Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Wie jedes Jahr, war das eidgenössische Amt für Gold- und Silberwaren wiederholt im Falle, Proben von Münzen und Medaillen, Analysen und Nachprüfungen vorzunehmen.

B. Aufsicht über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

Industrielle, welche berechtigt sind, Gold- und Säberabfälle anzukaufen, zu schmelzen oder zu probieren. Am 31. Dezember 1897 betrug die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer 92 Im Laufe des Jahres 1898 haben wir das durch Art. l ·des Gesetzes vorgeschriebene Souchenregister 2 neuen Gesuchstellern abgeliefert, so daß sich die Zahl der Industriellen, welche im Besitz des Registers sind, auf . . 94 beläuft.

Von dieser Zahl müssen die während des Jahres wegen Verzicht oder Streichung zurückgezogenen Ermächtigungen, nämlich 7 abgezogen werden, so daß auf Ende 1898 87 Industrielle verbleiben, die dem Gesetze unterstellt sind.

Dieselben' verteilen sich in folgender Weise auf die einzelnen Kantone : Neuenburg 51 Bern 21 Genf 8 Solothurn 2 Zürich \ Basel l Schaffhausen 2 Waadt l Total ~8~7 Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. I.

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714 Es sind im Jahre 1898 229 Souchenregister und 15,300 Legitimationskarten abgegeben worden.

Übersicht der Operationen. Die Zahl der im Jahre 1898 vollzogenen Käufe, Binschmelzungen und Proben (ein- und ausgegangene Bordereaux) beläuft sich auf 22,850. Die von den Käufern für die Abfälle b e z a h l t e S u m m e erreicht ein Total von Fr. 3,701,118, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 62,611. 80 ausmacht.

Der mittlere Kurs des Feinsilbers (1000/iooo fein) betrug nach den offiziellen Notierungen der Pariser Börse Fr. 99 per Kilogramm, während er im Vorjahre auf Fr. 101 stand. Er ist somit durchschnittlich um Fr. 2 gesunken. Der Hauptgrund liegt in der steigenden Produktion der Silberminen.

Wir übermitteln den Kontrollämtern jede Woche den Kurs des Silbers 1000/iooo. Derselbe steht um 4--5 Fr. unter der Kotierung der Banken für granuliertes Feinsilber, muß indes von den Kontrollämtern als Grundlage für die Berechnung des Wertes der zum Verkaufe angebotenen Abfälle genommen werden. Die Notierung der Banken, welche von vielen Zeitungen reproduziert wird, stellt den Wert des Metalls vor, unter Zuschlag der Transport- und Lagerungskosten, des Gewinns der Verkäufer etc. Selbst verständlich wird der Wert des verarbeiteten Silbers noch höher berechnet.

Der, Wert des Goldes wird fortwährend nach dem üblichen Tarif (Fr. 3437. 46 per Kilogramm 1000/iooo) berechnet; die Preisnotierung der Pariser Börse war jedoch zu Ende des Jahres um 32/3 %o höher und betrug demnach 3450 Fr,.

Am 31. Dezember 1898 waren 9113 C o n t i e r ö f f n e t , , welche Ziffer einer nämlichen Anzahl der zum Verkauf von Goldund Silberabfällen berechtigten Personen entspricht.

Die nachstehende Tabelle zeigt, in welcher Weise sich die oberwähnten Ziffern auf die einzelnen, den Kontrollämtern zugeteilten Aufsichtskreise verteilen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1898.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1899

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1899

Date Data Seite

681-714

Page Pagina Ref. No

10 018 668

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