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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates.

(Vom 18. Mai 1899.)

Der schweizerische Bundesrat hat den Rekurs des Friedrich J a u s s i in Oey bei Diemtigen, betreffend Verweigerung einer Wirtschaftsbewilligung, gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet abgewiesen.

Es ist den Ausführungen des Beschwerdeführers beizupflichten, daß der Entscheid der Regierung des Kantons Bern vom 21. Januar 1899 bundesrechtlich nur so weit geschützt werden darf, als er sich auf eine Bestimmung des bernischen Gesetzes über das Wirtschaftswesen und den Handel mit geistigen Getränken, vom 19. April 1894, berufen kann; daß dagegen Erwägungen allgemeiner Natur, wie der Hinweis auf Spekulationsabsicht des Patentbewerbers und dergleichen, die im Gesetze selbst keinen Halt finden, nicht zur Begründung des eine Wirtschaftsbewilligung verweigernden Entscheides herangezogen werden können.

Nun stützt aber die kantonale Regierung ihren Entscheid vom 21. Januar 1899 vorab auf § 6 des genannten Gesetzes, das der Vollziehungsbehörde vorschreibt, das Patent für die Errichtung einer neuen Wirtschaft überall .da zu verweigern, wo das Entstehen einer solchen am betreffenden Orte den lokalen Bedürfnissen und dem öffentlichen Wohle zuwider ist. Aus den Erklärungen der Regierung geht hervor, daß in der Bäuertgemeinde Oey, mit einer Bevölkerung von cirka 300 Seelen, ein Bedürfnis nach einer fünften Wirtschaft nicht besteht und auch nicht ein Bedürfnis für eine besondere Bahnhofwirtschaft, da zwei der bereits vorhandenen Wirtschaften in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnstation sind und den Bedürfnissen des Stationsverkehrs vollauf genügen, so daß der "Bären" geradezu als Stationswirtschaft bezeichnet werden kann.

Was den Vergleich des Beschwerdeführers mit den Ortschaften Erlenbach und Wimmis anbetrifft, so liegen eben dort die thatsächlichen Verhältnisse ganz anders, der große Viehmarktverkehr in Erlenbach und die Eigenschaft von Wimmis als Bezirkshauptort, Ausgangspunkt der Niesenbesteigungen und Ausflugsziel der Thunerbevölkerung, lassen eine im Verhältnis zur Seelenzahl größere Wirtschaftsziffer als vollauf gerechtfertigt erscheinen. Gegenüber

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dieser Darstellung thatsächlicher Verumständungen hat nun der Beschwerdeführer bloß eine Anzahl Gesichtspunkte namhaft gemacht, die allgemein für eine Wirtschaftsbewilligung inOey sprechen, die aber keineswegs eine gegenteilige Verfügung der Kantonsbehörden, denen eine Abwägung aller dieser Faktoren grundsätzlich zunächst zusteht, als verfassungswidrigen Willkürakt und rechtsungleiche Behandlung eines Bürgers gegenüber ändern erscheinen lassen. (Vgl. die Entscheidung des Bundesrates vom 4. April 1899 in Sachen Jos. Scherrer von Wolhusen, Bundesbl.

1899, II, 538.)

(Vom 23. Mai 1899.)

An die Kosten der Erstellung eines zur Alpbestoßung dienenden Steges auf dem Gebiete der Gemeinde Lavertezzo wird, unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrages, ein Bundesbeitrag von 20 °/o derselben, im Maximum Fr. 400, zugesichert.

(Vorn 26. Mai 1899.)

Die Normalien für den Unterbau der Spiez-Frutigen-Bahn, sowie das allgemeine Bauprojekt der Teilstrecke der Bahn von km. 0,200--3,2i3 auf dem Gebiete der Gemeinde Spiez werden unter einigen Bedingungen genehmigt.

Anläßlich der letztjährigen Feier des 70. Geburtstages von Professor Dr. Gustav Z e u n e r in Dresden, der von 1855--1871 an dem eidgenössischen Polytechnikum Lehrer gewesen und sich in hohem Maße um diese Schule verdient gemacht hat, ist eine Sammlung veranstaltet worden, deren Ertrag ihm zu einer Stiftung nach seinem Gutfinden überwiesen werden sollte.

Herr Professor Zeuner hat nun dem eidgenössischen Polytechnikum den Betrag von Mk. 6000 für eine V)Zeunerstiftung(A (Unterstützung bedürftiger Schüler durch Stipendien) übermittelt.

Diese Schenkung wird zu Händen der eidgenössischen polytechnischen Schule unter bester Verdankung angenommen.

280 An die Kosten der Ausführung folgender Drainageprojekte werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher, von dritter beteiligter Seite zu leistenden Beiträge die nachstehend bezeichneten Bundesbeiträge zugesichert: 1. für die Entwässerung der Liegenschaft ,,Hageli" (3 ha.), Eigentum von Kantonsrat L. Diethelm in Schübelbach (Kostenvoranschlag Fr. 3000, kantonaler Beitrag 15 %), ein Bundesbeitrag von 15%, im Maximum Fr. 450; 2. für eine Entwässerung im "Grien-Horgenberg" (4,32 ha.), Eigentum von Karl Ruhstaller in Einsiedeln-Horgenberg (Kostenvoranschlag Fr. 3100, Beitrag des Kantons Schwyz und des Bezirks Einsiedeln je 15 °/o), 25 %, im Maximum Fr. 775; 3. für eine Entwässerung im ,,Filzboden", ,,Staudenweid" und ,,Vordermedenen" (4,68 ha.), Eigentum von Moriz Kälin in Einsiedeln-Trachslau (Kostenvoranschlag Fr. 3800, Beitrag des Kantons Schwyz und des Bezirks Einsiedeln je 15 °/o), 25 °/o, im Maximum Fr. 950.

An die wirklichen Kosten der Erstellung eines Stalles auf der Alp Trachselegg, Eigentum der Viehzuchtgenossenschaft von Zell und Umgebung, wird unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen kantonalen Beitrages ein Bundesbeitrag von 10 %, im Maximum Fr. 442, zugesichert.

Um die Verschiedenheiten in der Ausrüstung der Büchsenmacher der Infanterie und der Kavallerieregimentsstäbe zu beseitigen, wird folgendes bestimmt: 1. Die Büchsenmacher der Infanterie, ebenso die den Kavallerieregimentsstäben zugeteilten Büchsenmacher, behalten ihre Infanterieausrüstung (Bekleidung und Gepäck inkl. Patrontaschen Modell 1898, welche sie erst bei der Mobilisierung mit der Handfeuerwaffe abgeben) unverändert bei.

2. Die Büchsenmacher des Stabes der Kavallerieregimenter tragen gemäß Art. 63 des Bekleidungsreglements vom 11. Januar 1898 keine Achselnummern und auf dem Käppi statt einer Nummer das eidgenössische Kreuz, dazu Waffenabzeichen, kantonale Kokarde und einen weißen Pompon, an der Mütze eine weiße Quaste, beziehungsweise Einteilungskokarde.

281 3. Die Büchsenmacher tragen dieselbe Feuerwaffe wie das Corps, dem sie zugeteilt sind, als Nahwaffe bei der Kavallerie den Säbel der Spielleute, bei den übrigen Waffen die Nahwaffe der betreffenden Truppe. Die schwarzen Scheiden der Nahwaffen bedingen nicht den Austausch des braunen Leibgurtes und der Säbeltasche gegen solche aus schwarzem Leder.

An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Boden- und Alpverbesserungen im Kanton Bern werden folgende Bundesbeiträge bewilligt (15% für die unter Ziff. 1--10, 20% für die unter 11--50 erwähnten): 1. Stallbaute auf Alp Bohl, der Bergschaft Bohl, Gemeinde Habkern, Kostenvoranschlag Yr. 9350, Bundesbeitrag Fr. 1402.

2. Stallbaute auf Rinderalp, der Alpgenossenschaft Wärgisthal, Grindelwald, Kostenvoranschlag Fr. 6108, Bundesbeitrag Fr. 916.

3. Stallbaute auf Alp Eggmädern der Alpgenossenschaft vom untern Albristberg, St. Stephan, Kostenvoranschlag Fr. 2474, Bundesbeitrag Fr. 371.

4. Stallbaute auf Alp Bunschleren des Joh. Hirschi-Zeller, Boltigen, Kostenvoranschlag Fr. 2335, Bundesbeitrag Fr. 350.

5. Stallbaute auf Allmend Scheidwegen (Genossenschaft), Gemeinde Boltigen, Kostenvoranschlag Fr. 4121, Bundesbeitrag Fr. 618.

6. Stallbaute auf Alp Oberbachberg der Gebrüder Künzi, Thierachern, Kostenvoranschlag Fr. 1295, Bundesbeitrag Fr. 194.

7. Stallbaute auf Schopfenallmend der Allmendgemeinde Schwenden, Diemtigen, Kostenvoranschlag Fr. 3725, Bundesbeitrag Fr. 559.

8. Stallbaute auf dem untern Niesenberg der Gebrüder Sieber, Reudlen-Reichenbach, Kostenvoranschlag Fr. 1457, Bundesbeitrag Fr. 219.

9. Stallbaute auf Alp Rumpfi des Johann Betschen, ArisReichenbach, Kostenvoranschlag Fr. 557, Bundesbeitrag Fr. 84.

10. Stallbaute auf Laushüttenalp (Genossenschaft) Trüb, Kostenvoranschlag Fr. 7150, Bundesbeitrag Fr. 1072.

282 11. Wasserleitung von 100 m. Länge auf Alp Haugli des Johann Tritten, Matten-St. Stephan, Kostenvoranschlag Fr. 221, Bundesbeitrag Fr. 44.

12. Wasserleitung von 220 m. Länge auf Alp Schärbene des Johann Kühnen, St. Stephan, Kostenvoranschlag Fr. 432, Bundesbeitrag Fr. 86.

13. Wasserleitung von 460 m. Länge auf Alp Flühweide des Johann Matti, St. Stephan, Kostenvoranschlag Fr. 728, Bundesbeitrag Fr. 146.

14. Wasserleitung von 3310 m. Länge auf Alp Obersteg (Bäuertgemeinde), St. Stephan, Kostenvoranschlag Fr. 7139, Bundesbeitrag Fr. 1427.

15. Wasserleitung von 850 m. Länge auf Alp Rütti-Sumpfweide von Jakob Sehläppi und Christian Siegfried, Lenk, Kostenvoranschlag Fr. 1583, Bundesbeitrag Fr. 317.

16. Wasserleitung von 420 m. Länge auf Alp Perretsweide des Peter Bowe-Kammacher, Lenk, Kostenvoranschlag Fr. 776, Bundesbeitrag Fr. 155.

17. Zwei Wasserleitungen von zusammen 1250 m. Länge auf Alp Bühlberg (Genossenschaft), Lenk, Kostenvoranschlag Fr. 2026, Bundesbeitrag Fr. 405.

18. Wasserleitung von 2870 m. Länge auf den Alpen Laubberg und Guggernäll, Lenk, Kostenvoranschlag Fr. 4908, Bundesbeitrag Fr. 982.

19. Wasserleitung von 485 m. Länge auf Alp Metschberg von Jakob Sehläppi und Peter Siegfried, Lenk, Kostenvoranschlag Fr. 883, Bundesbeitrag Fr. 177.

20. Wasserleitung von 460 m. Länge auf Alp Niederhornberg der Gebrüder Ueltschi, Boltigen, Kostenvoranschlag Fr. 930, Bundesbeitrag- Fr. 186.

21. Wasserleitung von 340 m. Länge auf Alp Hohniesen (Genossenschaft), Kostenvoranschlag Fr. 580, Buudesbeitrag Fr. 116.

22. Wasserleitung von 750 m. Länge auf Alp Tschuggen (Genossenschaft), Kostenvoranschlag Fr. 1180, Bundesbeitrag Fr. 236.

23. Wasserleitung von 340 m. Länge und 130 m. Grenzmauer auf Alp Springboden-Weide des Johann Neukomm, HorbodenDiemtigen, Kosten veranschlag Fr. 1795, Bundesbeitrag Fr. 359.

24. Wasserleitung von 380 m. Länge auf Alp Hinterdärfeten (Genossenschaft), Diemtigen, Kostenvoranschlag Fr. 630, Bundesbeitrag Fr. 126.

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25. Wasserleitung von 1000 m. Länge auf Brünstallmend der Allmendgemeinde Zwischenflüh, Kostenvoranschlag Fr. 1534, Bundesbeitrag Fr. 307.

26. Wasserleitung von 283 m. Länge auf Alp Vorderdärfeten der Gebrüder Wiedmer, Zwischenflüh, Kostenvoranschlag Fr. 470, Bundesbeitrag Fr. 94.

27. Zwei Wasserleitungen von zusammen 450 m. Länge auf Klusiallmend der Allmendgenossenschaft Thal, Erlenbach, Kostenvoranschlag Fr. 574, Bundesbeitrag Fr. 115.

28. Wasserleitung von 353 m. Länge auf Alp Zyndweiden von Jakob Greber und Fr. Rosser, Kienthal, Kostenvoranschlag Fr. 730, Bundesbeitrag Fr. 146.

29. Wasserleitung von 245 m. Länge auf Alp Staldenweide des Ch. v. Känel, Reichenbach, Kostenvoranschlag Fr. 650, Bundesbeitrag Fr. 130.

30. Wasserleitung von 300 m. Länge auf Alp Langen weide des Jakob Müller, Gemeinderat, Reichenbach, Kostenvoranschlag Fr. 660, Bundesbeitrag Fr. 132.

31. Wasserleitung von 890 m. Länge auf Alp Riedbündi (Alpgenossenschaft), Frutigen, Kostenvoranschlag Fr.

1940, Bundesbeitrag Fr. 388.

32. Wasserleitung von 370 m. Länge auf Alp Rumpflweide des Joh. Betschen, Reichenbach, Kostenvoranschlag Fr. 700, Bundesbeitrag Fr. 140.

33. Wasserleitung von 950 m. Länge auf Alp Hohfuhrenweiden von Samuel und Fritz Jungen, Kanderbrück, Kostenvoranschlag Fr. 1900, Bundesbeitrag Fr. 380.

34. Wasserleitung von 810 m. Länge auf Alp Zinsmad des Rud. Egger-Studer und Mithafte, Frutigen, Kostenvoranschlag Fr. 1530, Bundesbeitrag Fr. 306.

35. Wasserleitung von 235 m. Länge auf Alp Rostlauenen des Gottfried Jungen, Kandergrund, und Gottfried Sarbach, Frutigen, Kostenvoranschlag Fr. 650, Bundesbeitrag Fr. 130.

36. Wasserleitung von 280 rn. Länge auf Alp Visi (Genossenschaft"), Kandergrund, Kosten Voranschlag Fr. 716, Bundesbeitrag Fr. 143.

37. Wasserleitung von 260 m. Länge auf Alp WintereggSchwand (Bergschaft), Lauterbrunnen, Kostenvoranschlag Fr. 1050, Bundesbeitrag Fr. 210.

38. Wasserleitung von 800 m. Länge auf Mürrenberg (Allmendgenossenschaft), Lauterbrunnen, Kosten Voranschlag Fr. 1706.

Bundesbeitrag Fr. 341.

284 39. Wasserleitung von 430 m. Länge auf Alp Speicherberg (Genossenschaft), Sigriswy], Kostenvoranschlag Fr. 870, Bundesbeitrag Fr. 174.

40. Wasserleitung von 210 m. Länge mit hydraulischem Widder auf Sauermettlenalp des Christian Wyss, Eggiwyl, Kostenvoranschlag Fr. 996, Bundesbeitrag Fr. 199.

41. Grenz- und Schutzmauer von 200 m. Länge auf Alp Geilskummi (Genossenschaft), Adelboden, Kostenvoranschlag Fr. 1300, Bundesbeitrag Fr. 260. , 42. Grenzmauer von 300 m. Länge auf Brünigerälpeli (Genossenschaft), Meiringen, Kostenvoranschlag Fr. 800, Bundesbeitrag Fr. 160.

43. Weganlage von 300 m. Länge mit Brückenbaute auf Alp Gorneren des Job. Knecht, Wimmis, Kostenvoranschlag Fr. 2600, Bundesbeitrag Fr. 520.

44. Alpwegbrücke von 7 m. Länge und 2 m. Breite, auf Alp Schwarzwald (Genossenschaft), Meiringen, Kostenvoranschlag Fr. 1415, Bundesbeitrag Fr. 283.

45. Drainage einer Fläche von -- ha. auf Alp Riedweiden(Erlenbach) der Gebrüder Iseli, Wynigen-Glütsch, Kosten veranschlag Fr. 4483, Bundesbeitrag Fr. 897.

46. Drainage und Wasserleitung von 100 m. Länge auf Flaschenweid (Reichenbach) des Johann Dietrich, Därligen, Kostenvoranschlag Fr. 1932, Bundesbeitrag Fr. 386.

47. Drainage einer Fläche von 2,3 ha. auf Alp EggenschwandKandergrund, des Gottlieb Thönen, Frutigen, Kostenvoranschlag Fr. 1390, Bundesbeitrag Fr. 278.

48. Drainage einer Fläche von 4,s ha. auf Alp Sparrenmoos des Emanuel Knörri, Zweisimmen, Kostenvoranschlag Fr. 5469, Bundesbeitrag Fr. 1094.

49. Drainage einer Fläche von 5 ha. mit Wasserleitung von 70 m. Länge, auf Alp Innerisleten und Vorwaldweiden (Genossenschaft), Unterseen, Kostenvoranschlag Fr. 5117, Bundesbeitrag Fr. 1033.

50. Drainage einer Fläche von 8,9 ha. im Sägetmoos des Christian Bachmann, Uttigen, Kostenvoranschlag Fr. 2898, Bundesbeitrag Fr. 580.

(Vom 31. Mai 1899.)

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Artikel VIII--XII des Niederlassung«- und Handelsvertrages vom

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25. November 1850, durch welche beide Staaten sich in unbedingter Weise die Rechte der meistbegünstigten Nation in Handelsund Zollsachen zusichern, gekündet, und der Bundesrat hat beschlossen, diese teilweise Kttndung des Vertrages anzunehmen.

Die genannten Artikel bleiben noch bis und mit dem 23. März 1900 in Kraft.

AVahlen.

(Vom 26. Mai 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postverwalter wil :

in Rappers-

Posthalter in Gesehenen :

Herr Michael Rohrer, von Buchs und Basel, Postverwalter in Buchs.

,, Anton Korner, von Willisau, Postcommis in Luzern.

Telegraphenverwaltung.

Dienstchef auf dem Telegraphenbureau in Genf: Herr Jules Duboule, von Petit-Sacconnex (Genf).

(Vom 30. Mai 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kanzlist II. Klasse bei der Oberpostdirektion (Oberpostinspektion) : Herr Albert Favre, von Château-d'Oex, Postcommis in Bern.

286 T e 1 e g r a p h e n v e r w a 11 u n g.

Telegraphist auf dem Beundenfeld-Bern: Frl. Rosa Gribi, von Buren a./A., Schneiderin in Bern.

Telegraphist in Lugano-Paradiso : ,, Giuseppina Conti, von Monteggio (Tessin), Postgehülfin in Lugano.

(Vom 31. Mai 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Bureauchef beim Hauptpostbureau in Zürich : Herr Gottlieb Frey, Postdienstchef, von und in Zürich.

Postverwalter in Zug: ,, Kaspar Strebel, von Birri (Aargau), Postverwalter in Zürich 11 (Industriequartier).

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer des Nebenzollamtes auf der Station Altenburg (Baden) : Herr Heinrich Sieber, von Buchberg (Schaff hausen), Stations vorstand der Nordostbahn in Altenbur"-.

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Jahr

1899

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.05.1899

Date Data Seite

278-286

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10 018 767

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