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Bun desratsbeschluss betreffend

den Eisenbahngüterdienst an Sonntagen während der Herbstsaison.

(Vom 9. September 1899.)

Der schweizerische Bundes rat, nach Einsichtnahme einer Eingabe der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahn ver bandes, vom 5. September 1899, betreffend die Besorgung des Güterdienstes an Sonntagen während der diesjährigen Herbstsaison und eines bezüglichen Berichtes des Eisenbahndepartementes beschließt: 1. Während der Zeit vom 10. September bis 19. November 1899 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes gestattet : a. am Sonntag Vormittag, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, an den Güterschuppen durch ihr Personal, soweit nötig, gewöhnliche Frachtgüter ein- und ausladen zu lassen ; b. an den Sonntagen, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, Güterzüge auszuführen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehres sich als notwendig erweist; c. den an Sonntagen verkehrenden Personenzügen mit Güterbeförderung (gemischten Zügen) Güterwagen mitzugeben, soweit für die Beförderung dieser Wagen kein Vorspann erforderlich wird.

2. Die Annahme und Ablieferung von Gütern an den Sonntagen ist nicht gestattet und es sind die Güterschuppen und Ladeplätze für das Publikum geschlossen zu halten.

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3. Zufolge der ad l bewilligten Ausnahmen dürfen weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit noch Kürzungen ·der gesetzlichen Ruhepausen eintreten.

4. Sofern den Angestellten Freisonntage entzogen werden, sind dieselben bis Ende des Jahres wieder durch Freisonntage zu ersetzen.

5. Im Laufe des Monats Dezember haben die Bahnverwaltungen dem Eisenbahndepartement darüber Bericht zu erstatten, in welchem Umfange sie von den bewilligten Ausnahmen Gebrauch gemacht und in welcher Weise sie die unterdrückten Freisonntage ·ersetzt haben.

B e r n , den 9. September 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bundesratsbeschluss betreffend den Eisenbahngüterdienst an Sonntagen während der Herbstsaison. (Vom 9. September 1899.)

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Bundesblatt

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Jahr

1899

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.09.1899

Date Data Seite

706-707

Page Pagina Ref. No

10 018 908

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