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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 6000 fertigen Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1900.

Muster können beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postblusen" versehen bis zum 30. September 1899, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 1. September 1899.

[2/2]

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Heu, Stroh und inländischem Getreide (Weizen, Korn und Hafer) werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Da die eidgenössische Pferderegieanstalt in Thun und das Centralremontendepot in Bern für ihren Bedarf an Heu und Stroh keine besonder Ausschreibungen erlassen, so sind diesbezügliche Offerten ebenfalls an das eidgenössische Oberkriegskommissariat einzusenden.

653 Die Lieferimgsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift : ,,Angebot für Heu, Stroh oder inländisches Getreide" bis zum 9. Oktober 1899 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

[3/i]

B e r n , den 9. September 1899.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung von eisernen und hölzernen Rollladen zur schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Versuchsanstalt Liebefeld" bis und mit dem 20. dieses Monats franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 7. September 1899.

Die Erstellung der Blitzableitung für das Bundeshaus, Mittelbau, in Bern, wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Vorausmaße und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bundeshaus, Mittelbau", bis und mit dem 20. dieses Monats franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 8. September 1899.

Die Malerarbeiten für die Friedenskaserne in Andermatt werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidgenössischen Bauten in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) und im Baubureau der Friedenskaserne in Andermatt zur Einsicht aufgelegt.

654 Überuahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bauarbeiten in Andermatt" bis und mit dem 20. dieses Monats franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 7. September 1899.

Die Lieferung von eisernen und hölzernen Rollladen für das Postgebäude in Freiburg

wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127) und im Bureau des Bauführers des Postgebäudes in Freiburg zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 20. dieses Monats franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 7. September 1899.

Die Glasmalerelen für das Bundeshaus Mittelbau (Parlamentsgebäude) in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Prof. Auer in Bern, Bärenplatz 38, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 31. Oktober nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 12. September 1899.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Abteilungschef auf dem Generalstabsbureau.

Erfordernisse : Generalstabliche Ausbildung.

Besoldung: Fr. 5000 bis 6500.

Anmeldungstermin: 20. September 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

655 Vakante Stelle: Erfordernisse :

Magazinier der Pulver Verwaltung des IV. Bezirks in Chur.

Körperliche Tauglichkeit, Kenntnis der deutschen Sprache und der Buchhaltung; Bürgschaftsleistung Fr. 5000.

Besoldung :

Fr. 1200 *) bis 3500.

Anmeldungstermin: 16. September 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Bemerkungen:

Dienstantritt: 1. Oktober 1899.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

t)ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für "die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Genollier fWaadt). Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postcommis in Aarau. Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

3) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich. Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Briefträger in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Kondukteur für den Postkreis Chur. Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Chur.

6) Telegraphist in Genollier (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

7) Telephongehülfe I. Klasse (Elektrotechniker) in Luzern. Anmeldung bis zum 23. September 1899 beim Chef des Telephonnetzes in Luzern.

8) Telegraphist und Telephonist in Ebnat. Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 740 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 26. September 1899 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

*) Nicht 2000, wie in letzter Nummer angegeben.

656 9) Chef des Telegraphen- und Telephoubureaus in Davos-Platz. Anmeldung bis .zum 23. September 1899 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Revisor, resp. ßevisionsgehülfe bei der Oberpostdirektion (Oberpostkontrolle). Anmeldung bis zum 19. September 1899 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Postcommis in Genf.

Anmeldung bis zum 19. Sep3) Drei Unterbriefträgerchefs in Genf. tember 1899 bei der Kreispostdirektion in Genf.

4) Drei Briefträger in Genf.

5) Postcommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 19. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

ö) Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 19. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Luzern. Anmeldung bis zum 19. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Fünf Postcommis in Züricb.

Anmeldung bis zum 19. Sep9) Drei Postcommis in Winterthur.

tember 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Zürich.

11) Telegraphist in Bern. Anmeldung bis zum 19. September 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der scfiweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbalindepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N« 37.

Bern, den Ì3. September Ì899.

II. Eeglemente and TarifVorschriften, A. Schweizerischer Verkehr.

683. (37/99) Zuschlagsfrist zu den reglementarischen Lieferfristen für Frachtgüter, anläßlich der Truppentransporte am 15. September 1899.

Am 15. September 1899 werden mit Rücksicht auf starke Militärtransporte die Güterzüge auf den Linien Olten-Biel und Herzogenbnchsee-Lyß gänzlich und auf den Linien Aaran-Olten-ßern-Thun und Basel-Olten teilweise eingestellt.

Für alle diejenigen Frachtgutsendungen, welche hiervon betroffen werden, hat der ßundesrat eine Zuschlagsfrist von 34 Stunden zu den reglementarischen Lieferfristen bewilligt.

Basel, den 8. September 1899.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

68e. (37/99) Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen für Frachtgütertransporte, vom 14. und 15. September 1899.

Anläßlich der Entlassung der Truppen des I. Armeecorps hat der Bundesrat für die Güter in gewöhnlicher Fracht folgende Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen bewilligt : 1. 48 Stunden auf den Linien Lausanne-Bern, Palezieux-Lyß, FreiburgYverdon, Bulle-Romont und Freiburg-Mnrten für Frachtgüter, welche von der am 14. und 15. September 1899 angeordneten Einstellung des Frachtgüterdienstes betroffen werden; 303

2. 24 Stunden auf den Linien Lausanne-Biel, Cosspnay-Vallorbe, GenfBrig, Bern-Biel, des Bernischeu Jura und des Neuenbnrger Jura für Prachtgüter, welche von der am 15. September 1899 angeordneten gänzlichen oder teilweisen Einstellung des Frachtgüterdienstes betroffen werden.

Bern, den 11. September 1899.

Direktion der Jnra-Sünplon-Babn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

685. (37/99) Teil IB der belgisch-deutschen Gütertarife. Aenderung.

Die Bestimmungen der belgisch-deutschen Güterklassifikation im Verbandsgütertarif (Teil l, Abteilung B, vom 1. September 1896) für die belgischdeutschen Eisenbahnverbände betreffs der Futtermittel: Melassefutter, Malztreber getrocknete, Maiskuchen, Ölkuchen aller Art, Fleischfuttermehl, Kleie, Ölkuchenmehl (zerkleinerte Ölkuchen) aller Art, Keisabfälle, Samen, entölte (abdestillierte) sind mit Geltung vom 1. September 1899 geändert worden, womit Frachtermäßigungen verbunden sind. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertignngsstellen.

Straßlwg, den 1. September 1899.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

III, Personen- nnd Gep&okverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(37/99Ì Reglement betreffend den Transport inländischer Armen auf den schwelgerischen Eisenbahnen, vom 9. Juli 1881. Neuausgabe.

Mit 1. Oktober 1899 tritt ein neues Reglement in Kraft, wodurch dasjenige vom 9. Juli 1881 aufgehoben nnd ersetzt wird.

St. Gallen, den 11. September 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eiseribahnverlandes.

686.

687. (87/99) Distanzenzeiger Aarg. Sudbahn und Wohlen-Bremgarten -- Ostschweiz, vom l, November 1897. Nachtrag I.

Am 1. Oktober 1899 tritt ein Nachtrag I in Kraft.

Basel, den 11. September 1899.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

304

688. ( 37 /99) Plakattarif für Lust- und Rundfahrtbillete der S C B, AS B und W B B, vom i. Juni 1899. Ergänzung.

Am 1. Oktober 1899 treten nachgenannte Eundreisebillete in Kraft: II III Gültig Nr.

Tage Fr.

Fr.

A 61 a.

10 Bern-Münsingen-Thun-Oberdießbach-BiglenBnrgdorf-Bern 4. 70 3. 30 Langenthal-Burgdorf-Biglen-OberdießbachA 125 a.

10 Thun-Münsingen-Bern-Langenthal . . . 7. 20 4. 95 B 11 a.

10 Lenzbnrg-Suhr oder Olten-Luzern-KothkreuzMuri-Lenzburg 8. 20 5. 85 Basel, den 12. September 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

(87/99) Tarif für Sonn- und Festtagsbillete im internen Verkehr der J S (Brünigbahn Inbegriffen), B R und R V T, sowie im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich und mit der J N, vom i. Juni 1893. Neuausgabe.

Mit 1. Oktober 1899 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, welche auch Taxen für den internen, direkten und Transitverkehr der Freiburg-Murten-Bahn enthält.

Bern, den 7. September 1899.

Direktion der Jora-Simplon-Bahn.

689.

(87/99) Personentarif RHB -- JS und S C B, vom 15. März 1898. Taxänderungen.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1899 an werden die im obgenannten Tarif enthaltenen Taxen Heiden -- Thun aufgehoben und wie folgt ersetzt: Effektivkilometer

690.

267

Heiden Ton und nach

Einfache Fahrt via

Bergfahrt (nach Heiden)

Thalfakrt (von Heiden)

I

I

II

III

II

III

P

Hin- und Rückfahrt I

II

m

l»«l
Fr. Fr. Fr.

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

KorschacuKhorn-FfeldSt Gallen-Wil Thnn W'thnr-Zttrich- 30.35 21.06 14. S5 29 35 20.05 14.20 2 44.50 29.30 20.1« 10 Turgi-Aar.-OltenAarburg-BernMnnsingen

Bern, den 12. September 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Balin.

305

691. C 37 /99) Personentarif J S (exkl. Brünigbahn), B R, R V T und V Z -- N OB und Bötsbergbahn, vom i. Juni 1897.

Nachtrag II.

Mit 1. Oktober 1899 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag U in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif und Nachtrag I.

Bern, den 12. September 1899.

Direktion der Jara-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

37

Entfernung

692. ( /99) Personen- und Gepäcktarif Württemberg -- Schweiz, vom i. August 1898. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit treten zu obgenanntem Tarif vom 1. August 1898 die nachstehenden Taxen in Kraft:

Von Heiden nach

Einfache Fahrt

via

für alle Zuge Für alle Züge

Km.

25 45 223 250

Friedrichshafen Ravensburg . .

Stuttgart . . .

Stuttgart. . .

129 U l m

Rorsckach Rovschach-Friedrichshafen .

Rorschach- Friedrichshafen -Ulm Rorschach-KonstanzImmondingen-Böblingen . . . . Rorschach-Priedrichshafen .

II.

111.

II.

III.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4.30 2.85 6.15 4.05 6.-- 4.05 8.80 6.05 20.20 14.10 31.60 22.70 21.15 14.75 33.30 ·24.-- 12.80 8.85 19.65 14.05

Ergänzung zu ,,B. Schnittfrachtsätze der schweizerischen des Gepäckschnitttarifes.

Rorschach Nach neben bezeichneten Punkten von unten stehender Station

via Km.

Hin- und Rückfahrt

Gepäck 10kg.

Cts. Pf.

Strecken" Konstanz

via

Km.

Gepäck 10 kg.

Cts. Pf.

52 26 22 Ksch. 87 44 36 -- Zürich, den 12. September 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Seiden

306

693. ( 37 /99) Tarif commun P L M (G. V.) Nr. 205 für den internationalen Rundreiseverkehr mit Frankreich, vom i. August '1895. Neuausgabe.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung iu Nr. 29 des Pnblikationsorgans vom 19. Juli 1899, Ziffer 559, bringen wir zur Kenntnis, daß die Neuausgabe des obgenannten Tarifs am 1. Oktober 1899 in Kraft tritt.

Bern, den 11. September 1899.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

694. ( 37 /99~) Gütertarif Thunerseebahn, Spiez-Erlenbach-Bahn und Bödelibahn -- Ostschweiz, vom i. Juni Ì897. Neuausgabe.

Mit 1. Oktober 1899 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Thunerseebahn, Spiez-Erlenbach-Bahn nnd der Bödelibahn einerseits und denjenigen der N 0 B, V S B, E, H B, T T B, Sihlthalbahn und S 0 B anderseits ein neuer Tarif in Kraft. Durch denselben werden aufgehoben und ersetzt: 1. der Gütertarif Thunerseebahn etc. -- Ostschweiz vom 1. Juni 1897 samt Nachtrag 1; 2. der Nachtrag zum provisorischen Gütertarif Rapperswil -- J S B etc.

vom 1. Oktober 1897, enthaltend die Taxen für den Verkehr mit der Thunerseebahn, der Spiez-Erlenbach-Bahn und der Bödelibahn.

Exemplare des neuen Tarifs können vom 25. September 1899 an bei unserm Tarifbureau direkt oder durch Vermittlung der Stationen zum Preise von Fr. l per Stück bezogen werden.

Zürich, den 9. September 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

695. ( S7 /99) Gütertarif Pont - Brassus-Bahn -- J S, B R, R V T und FM.

Am 1. Oktober 1899 tritt für den Verkehr zwischen den Stationen der Pont-ßrassus-Bahn einerseits und denjenigen der Jura-Simplon-Bahn, BnlleRomont-Bahn, Traversthalbahn nnd Freiburg-Mnrten-Bahn anderseits ein neuer Gütertarif in Kraft.

Derselbe kann zum Preise von 50 Cts. per Exemplar direkt oder durch Vermittlung der beteiligten Stationen bei unserm kommerziellen Dienst bezogen werden.

Bern, den 12. September 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

307

B. Verkehr mit dem Auslande.

696. (87/99) Ausnahmetarif für Petroleum Österreich -- Schweif, vom 1. Januar Ì89S. Nachtrag I.

Mit 1. Oktober 1899 tritt zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Petroleum etc. im österreichisch-ungarisch-schweizerischen Güterverkehr, vom 1. Januar 1898, ein Nachtrag I in Kraft.

Dieser Nachtrag enthält geänderte Frachtsätze, für die Stationen Einsiedeln, Thun und Interlaken, sowie einige weitere Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.

Zürich, den 8. September 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

697. (87/99) Tarif für den Grenzverkehr Rußland -- Vorarlberg und Bodenseestationen, vom i. Januar 1897.

Sammelladungen.

Die in oben genanntem Tarif enthaltenen Frachtsätze der allgemeinen1 Wagenladungsklassen A und B gelangen für Sammelladungen nach Szezakowatransit bei Sendungen nach sämtlichen Stationen des rassischen Verkehrsgebietes zur Anwendung.

Zürich, den 12. September 1899.

Namens der Verbandsver waltung en : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

698. (,87/99) Teil U, Hefte U C, 11D und. U F, der südwestdeutschschweizerischen Gütertarife.

Neuausgabe.

Mit 1. Oktober 1899 treten im südwestdeutsch-schweizerischeu Güterverkehr folgende neue Tarif hefte in Kraft: Heft K C, Verkehr der Stationen der Eisenbahndirektionen Frankfurt a/M.

und Mainz, sowie der M N B, Heft II D, Verkehr der Stationen der pfälzischen Bahnen, Heft 11 F, Verkehr der Stationen der Eisenbahndirektion St. Johann-Saarbrücken mit ostschweizerischen Stationen.

Die Tarifhefte können auf tinserm Gütertarif bureau eingesehen und vom 25. September 1899 an bei 'demselben und bei den Stationen bezogen werden.

Zürich, den 9. September 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

308

699.

(81/99) Ausnahmetarif für Holestoff und Ilolzzeïïstoff im norddeutsch-schweizerischen Verkehr, vom i. Juli 1898.

Aufnahme von Strohstoff und Strohzellstoff ab Hirschberg in Schlesien.

Vom 1. Oktober 1899 an sind die im Ausnahmetarif für Holzstoff und Holzzellstoff im norddeutsch-schweizerischen Güterverkehr, vom 1. Juli 1898, enthaltenen Taxen für Hirschberg in Schlesien auch gültig für Strohstoff und Strohzellstoff.

Zürich, den 6. September 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

700. (37/99) Ausnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. Saargruben etc. -- Central- und Westschweiz, vom 4. April 1899.

Nachtrag I.

Mit 1. Oktober 1899.. tritt zum obigen Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Hanpttarif.

Basel, den 12. September 1899.

Direktorium der Schweiz. Centrulbahn.

701. ( 87 /99) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbe transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom i. Januar Ì897. Nachtrag H.

Zum umgenannten Gütertarif tritt am..l. Oktober 1899 ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Warenklassifikation and der Taxtabellen.

Hierdurch werden die im Pnblikationsorgan Nr. 43/98, Position 844, und Nr. 44/98, Position 852, erschienenen Publikationen bezüglich des Verkehrs mit den Stationen der N 0 B (inkl. Bötzbergbahn), V S B (inkl. T B und W R), T T B, Sihlthalbahn und S 0 B hinfällig.

Der Verkaufspreis dieses Nachtrages beträgt 80 Cts. per Exemplar.

Bern, den 11. September 18&9.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

702. (87/89) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Anhang für Bouveret transit, Vallorbe transit, Genf loco und transit, Verrières transit, Lode transit und Delle transit, vom i. Dezember 1895. Neuausgabe.

Am 1. Oktober 1899 tritt eine Neuansgabe des obgenannten Anhanges in Kraft, wodurch die Ausgabe vom 1. Dezember 1895 aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 8. September 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Babn.

30£

C. Transitverkehr.

703. ( 37 /99) Gütertarif Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit -- Buchs transit und St. Margreihen transit, vom i. Januar Ì889. Verlängerung der Gültigkeit des Ausnahmetarifes Nr. 35.

Der laut Publikationsorgan Nr. 20 auf den 1. September 1899 gekündete Ausnahmetarif Nr. 35 für Holz bleibt über diesen Termin hinaus bis auf weiteres in Kraft.

St. Gallen, den 9. September 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Ausnahmetaxen.

87

704. ( /99) Ausnahmetaxe für den Transport von Eisenbahnwagen Louvain -- Chiasso transit (Bari).

Für den Transport von ungefähr 140 zweiachsigen, auf eigenen Bädern laufenden Eisenbahnwagen ab Lonyain nach Bari tritt am 20. September 1899 auf der Strecke Louvain (Bassin) -- Chiasso transit eine Ausnahmetaxe von Fr. 116. 85 für das Fahrzeug in Kraft.

Luzern, den 4. September 1899.

Direktion der Uottuardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

705. ( 37 /99) Teil 111 des deutsch-russischen Gütertarifes.

Nachtrag VII.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1899 wird zum deutsch-russischen Gütertarif, Teil III, der Nachtrag VII (Auszug für Elsaß Lothringen) herausgegeben.

Derselbe enthält die Aufnahme neuer Stationen, anderweite Eilgutfrachtsätze für russische Stationen, sowie Berichtigungen und Ergänzungen. (Die Abgabe erfolgt unentgeltlich.)

Straßburg, den 3. September 1899.

Geueraldlrektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. September 1899: 525. Neuauflage des Tarif special commun d'exportation (P. V.) Nr. 320 für Gewebe nnd Gespinnste ab Tourcoing nach Basel.

310

526. Ausnahmetaxen für den Transport von gedörrten Pflaumen in Ladungen von 10000 kg. ab Sissek nach Südfrankreich via Genf.

527. Gütertarif für den Verkehr Pont-Brassus-Bahn -- J S, B R, R V T und F M B.

528. Nachtrag IV zum Gütertarif J S, B R und R V T -- Bötzbergbahn.

529. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr J S, B R, R V T -- L H B und H W B.

530. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr ab Heiden nach Friedrichshafen, Ravensburg, Stuttgart und Ulm.

531. Nachtrag II zum Gütertarif Genf transit, Verrières transit etc. -- Ostschweiz, mit Vorbehalten.

532. Ergänzung des deutsch-italienischen Gütertarifes, Teil II, Abteilung A, durch Aufnahme des Artikels ,,Abfälle von Baumwollgarnen (Putzfaden)" in den Ausnahmetarif Nr. 25 & für den Verkehr mit Hamburg.

533. Nachtrag l zum Ausnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. für den Verkehr Saargruben etc. -- Central- und Westschweiz.

534. Ergänzung des Plakattarifes für Lust- und ßundfahrtbillete der S C B, ASB und W B B.

535. Änderung der Tarifvorschriften des Teiles II des Gütertarifes für den Grenzverkehr Rußland -- Vorarlberg, einschließlich der Bodenseeuferstationen Bregenz, Lindau, Romanshorn nnd Rorschach.

536. Änderung der Personentaxen für die Relation Heiden -- Thun im Personentarif für den Verkehr R H B -- J S und S C B.

537. Nachtrag II zum Personentarif für den Verkehr J S (exkl. Brünigbahn), B K, E V T und V Z -- N 0 B und Bötzbergbahn.

538. Aufnahme eines Ausnahmetarifes für den Export von Calciumcarbid in die Hefte I A und l B der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. September 1899 die Verwaltung der Jura-Simplon-Bahn, unter Vorbehalt rechtzeitigen Erlasses der gesetzlichen Publikation, ermächtigt, folgende Zuschlagsfristen zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung zu bringen: 48 Stunden für Frachtguter, welche von der am 14. und 15. September 1899 angeordneten gänzlichen Einstellung des Frachtgutdienstes auf den Linien Lausanne-Bern, Palezieux-Lyß, Freiburg-Yverdon, Bulle-Romont und Freiburg-Murten betroffen werden.

24 Stunden für Frachtgüter, welche von der am 15. September 1899 angeordneten gänzlichen Einstellung des Frachtgutdienstes auf den Linien Lausanne-Biel, Cossonay-Vallorbe und Genf-Brig^ und von der teil weisen Einstellung des Frachtgutdienstes auf den Linien aes Berner und Neuenbnrger Juras, sowie auf der Linie Bern-Biel betroffen werden.

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Der schweizerische Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 7. September 1899 die Verwaltung der schweizerischen Centralbahn, unter Vorbehalt rechtzeitigen Erlasses der gesetzlichen Publikation, ermächtigt, für Frachtgüter, welche von der am 15. September 1899 auf den Linien Olten-Bief und Herzogenbuchsee-Lyß angeordneten gänzlichen und auf den Linien AarauOlten-Bern-Thun und ßasel-Olten angeordneten teilweisen Einstellung der Güterzüge betroffen werden, eine Zuschlagsfrist von 24 Stimden zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung zu bringen.

Der schweizerische Bundesrat hat für die Bewältigung des Herbstverkehrs folgende Ausnahmen vom gesetzlichen Verbot der Besorgung des Frachtgutdienstes an den Sonn- und Feiertagen bewilligt: 1. Während der Zeit vom 10. September bis 19. November 1899 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbands gestattet: a. am Sonntag Vormittag, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, au den Güterschuppen durch ihr Personal, soweit nötig, gewöhnliche Frachtgüter ein- und ausladen zu lassen; b. an den Sonntagen, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, Güterzüge auszuführen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehrs sich als notwendig erweist; c. den an Sonntagen verkehrenden Personenzügen mit Güterbeförderung Güterwagen mitzugeben, soweit für die Beförderung dieser Wagen kein Vorspann erforderlich wird.

2. Die Annahme und Ablieferung von Gütern an den Sonntagen ist nicht gestattet, und es sind die Güterschuppen und Ladeplätze für das Publikum geschlossen zu halten.

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