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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Bundesbeiträge für Straßenbauten und Gewässerkorrektionen.

(Vom 17. Januar 1899.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Das Budget der Eidgenossenschaft für das Jahr 1899, wie dasselbe von den eidgenössischen Räten definitiv festgesetzt worden ist, sieht einen Ausgabenüberschuß von Fr. 2,095,000 vor.

Bei dieser Sachlage mußten wir uns mit der Frage beschäftigen, wie die Ausgaben des Bundes beschränkt werden können, damit das Gleichgewicht wieder hergestellt werde.

Es ist nun unzweifelhaft, daß ein bedeutender Teil von den vom Bunde alljährlich an Straßenbauten, Gewässerkorrektionen, Wildbachverbauungen, Entwässerungen und Entsumpfungen ausbezahlten Subventionen herrührt, und da ist es natürlich, daß hier nach Möglichkeit gespart werden muß, solange die Finanzlage des Bundes sich nicht, gebessert hat.

Wir sind nun nicht der Ansicht, daß der weitere Ausbau bereits angefangener Werke, deren Nützlichkeit unbestritten ist, dadurch verzögert werden solle ; immerhin müssen wir den ausdrücklichen Vorbehalt machen, daß man auch hier in jedem einzelnen Falle die Frage, ob ein dringendes Bedürfnis vorliege, noch besonders prüfe.

Was hingegen die Anhandnahme neuer Korrektionen und Verbauungen anbelangt, so sollte diese nach Möglichkeit aufgeschoben werden. Die Kantone werden daher ersucht, nur solche neuen Subventionsgesuche einzureichen, welche durchaus dringlicher Natur sind.

· 68 In Bezug auf die bereits bewilligten Subventionen muß neuerdings daran erinnert werden, daß die Bauprogramme für die im darauffolgenden Jahre auszuführenden Arbeiten bis Ende Juli dem eidgenössischen Departement des Innern einzusenden sind.

Da der im Budget seit mehreren Jahren für die vom Bundesrate bewilligten Subventionen aufgenommene Posten von Fr. 500,000 sehr knapp bemessen ist, so wird hier noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Reihenfolge der Einsendung der Abrechnungen auch als diejenige der Ausrichtung der jährlichen Anzahlungen zu gelten hat, so daß bei Erschöpfung der vorgenannten Summe die zuletzt eingereichten Angaben erst im folgenden Jahre ihre Berücksichtigung finden können.

Wir benutzen den Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen ·samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 17. Januar 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft llingier.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Bundesbeiträge für Straßenbauten und Gewässerkorrektionen. (Vom 17. Januar 1899.)

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Jahr

1899

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1

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03

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.01.1899

Date Data Seite

67-68

Page Pagina Ref. No

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