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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 2. Mai 1899.)

Der schweizerische Bundesrat hat den Rekurs des Jakob F r e y -E g l i n in Tecknau (Baselland), betreffend Verweigerung einer Wirtschaftsbewilligung, gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet abgewiesen : Das Wirtschaftsgesetz des Kantons Baselland vom 18. März 1889 bestimmt in § 11: ,,Aus Gründen des öffentlichen Wohles kann da, wo das Bedürfnis nach einer Wirtschaft nicht nachweisbar ist, die Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung verweigert werden."

Indem der Regierungsrat des Kantons Baselland von der ihm durch das Gesetz übertragenen Befugnis Gebrauch machte und das Wirtschaftsgesuch des Beschwerdeführers abwies, hat er einen Akt der Willkür nicht begangen, da die Bevölkerungszahl von Tecknau eine so geringe ist, daß nur besondere Umstände das Bedürfnis der Eröffnung einer zweiten Wirtschaft im Dorfe rechtfertigen könnten. Solche hat aber der Beschwerdeführer nicht zu nennen vermocht; denn es kann dazu weder der Umstand gezählt werden, daß die projektierte Wirtschaft besser eingerichtet sei und bequemer gelegen wäre als die bestehende Wirtschaft, noch der Umstand, daß im laufenden Jahre eine Straße durch das Eitel gebaut werden soll, da, wie aus den wiederholten Erklärungen der Regierung hervorgeht, die Hauptanlagen gar nicht bei Tecknau vorgenommen werden; ob aber der nach Vollendung der Straße im Jahre 1900 zu erwartende Verkehr später eine Bewilligung zu rechtfertigen vermöchte, braucht im gegenwärtigen Zeitpunkte noch nicht untersucht zu werden.

In zweiter Linie hat der Beschwerdeführer den Beschluß des Regierungsrates angefochten, weil durch denselben ihm gegenüber die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetze verletzt werde, da deiRegi erungsrat in ändern Ortschaften des Kantons bei gleicher Bevölkerungszahl ohne Anstand neue Wirtschaften bewilligt habe.

Aber abgesehen davon, daß die Verhältnisse des Dorfes Tecknau mit den gewerbe- und industriereichen Ortschaften um die Stadt Basel herum überhaupt nicht verglichen werden dürfen, fällt im Durchschnitt auf den Bezirk Liestal, der im Verhältnis zur Bevölkerungszahl am meisten Wirtschaften besitzt, eine Wirtschaft auf 129 Einwohner, während mit der Bewilligung einer zweiten Wirtschaft in Tecknau daselbst bereits eine Wirtschaft auf 75

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Einwohner entfallen würde. Es ist daher auch dieser Anfechtungsgrund des Beschwerdeführers gegen den Entscheid vom 7. Dezember 1898 nicht stichhaltig.

(Vom 5. Mai 1899.)

Die britische Gesandtschaft hat mit Noten vom 1. und 26.

vorigen Monats den Beitritt der britischen Kolonie Ceylon zum Washingtoner Übereinkommen vom 15. Juni 1897, betreffend den Austausch von Wertbriefen und Wertschachteln, auf 1. April erklärt.

(Vom 6. Mai 1899.)

Am 27. April sind im Haag die Ratifikationen der internationalen Übereinkunft betreffend Civilprozeßrecht vom 14. November 1896, sowie des Zusatzprotokolles vom 22. Mai 1897, deponiert worden. Gemäß gedachten Zusatzprotokoll soll die Übereinkunft .vier Wochen nach den Tage des Ratifikationsaustausches, also am 25. Mai nächsthin, in Kraft treten.

Der Bundesrat hat die Veröffentlichung der Übereinkunft in der eidgenössischen Gesetzessammlung angeordnet.

AV ahlera.

(Vom 9. Mai 1899.)

Übersetzer im Nationalrat: Herr Dr. jur. Karl Vogt, von und in Genf.

(Vom 12. Mai 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement.

P o s t v e r w a 11 u n g.

Unterbureauchef beim Postbureau Biel: Herr Henri Lurati, von Lugano, Postcommis in Biel.

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Posthalter und Briefträger in Hendschiken : Herr Friedrich Häusler, von Hendschiken, Gemeindeschreiber in Hendschiken.

Posthalter und Briefträger in Sarmenstorf: Frl. Anna Keller, von und in Sarmenstorf.

Postcommis in Zug : Herr Fridolin Jakober, Postaspirant in Chur.

Postcommis in Zürich : ,, Leon von Arx, von Stüßlingen, Postaspirant in Zürich.

,, Emil G-achnang, von Fällanden, Postaspirant in Zürich.

,, Alfred Lutz, von Wolfhalden, Postaspirant in Lausanne.

.n Veit Stierli, von Aristau, Postaspirant in Schönenwerd.

,n Alfred Schatzmann, von Windisch, Postcommis in Wohlen . (Aargau).

,, Eduard Gasser, von Unterhallau, Postcommis in Basel.

T e l e g r a p h e n v e r w a 11 u n g.

Telegraphist und Telephonist in Tramelan: Frau Marie Zimmerli, von Niederwil (Aargau), in Tramelan.

Telegraphist und Telephonist in Heiden: Frl. Emilie Kühn, von Birwinken (Thurgau), Telegraphen- und Telephongehülfin in Ragaz.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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