#ST#

Schweizerisches Bundesblatt

5l. Jahrgang. IV.

Nr. 39.

27. September 1899.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): S Franken, Einrückung sgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Rp. -- Inserate franko an die Expedition, Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in. Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Aarau.

(Vom 25. September 1899.)

Tit.

In der Stadt Aarau, dem Sitz des VI. eidgenössischen Postkreises, besitzt die Eidgenossenschaft kein ihr eigentümlich angehörendes Postgebäude. Das Gebäude, in welchem das Hauptpostbureau Aarau (Bureau I. Klasse mit verschiedenen Abteilungen) und die Bureaux der Kreispostdirektion sich befinden, gehört den Herren Näff und Zschokke (beziehungsweise deren Rechtsnachfolgern), mit welchen die Postverwaltung in einem Mietvertragsverhältnis steht. Im Jahr 1891 ist der frühere Mietvertrag durch einen neuen ersetzt, und es sind bei diesem Anlasse die Eigentümer des Gebäudes verpflichtet worden, an demselben verschiedene bauliche Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Der neue Vertrag wurde auf eine feste Dauer von 25 Jahren, d. h. bis zum 1. Oktober 1916, abgeschlossen und der Mietzins neu festgesetzt auf Fr. 14,500 per Jahr.

Das genannte Gebäude befindet sich in nächster Nähe des Bahnhofes Aarau. Es enthält im Erdgeschoß die Schalterhalle und die Bureaux der verschiedenen Dienstabteilungen. Im ersten Stock sodann befinden sich die Bureaux der Kreispostdirektion (Direktor, Kreispostkanzlei mit Materialabteilung, Kreispostkontrolle und Kreispostkasse). Der zweite Stock endlich, der nur aus einem Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. IV.

52

722

Mittelbau besteht, enthält eine Wohnung-, die bis jetzt stets an den jeweiligen Kreispostdirektor vermietet war. Endlich gehören zu dem Mietobjekt auch der Posthof und die an denselben grenzende Postremise.

Mit Rücksicht auf die Lage des Hauptpostbureaus, die übrigens vom postalischen Standpunkt aus als sehr günstig bezeichnet werden muß, sowie-im Hinblick auf die Ausdehnung der Stadt Aarau war es nötig, im Innern dieser Stadt ein Filialpostbureau zu errichten.

Dieses Bureau besteht seit vielen Jahren. Es hat sich nur mit der Entgegennahme von Postsachen und der Spedition derselben zu befassen, ist also eine sogenannte A u f g a b e poststelle. Das Bureau befindet sich im Erdgeschoß des ehemaligen, der Gemeinde Aarau eigentümlich angehörenden Kaufhauses an der Laurenzenstraße. Im ersten Stock dieses alten Gebäudes sodann ist das Telegraphen- und Telephonbureau Aarau installiert. Die Postverwaltung ist Mieterin sowohl der für den Postdienst, als -- in der Hauptsache -- auch der für den Telegraphen- und Telephondienst bestimmten Lokale. Ebenfalls im Jahre 1891 ist bezüglich dieser Lokale mit der Gemeinde Aarau ein neuer Mietvertrag vereinbart worden, durch welchen die Vermieterin zur Ausführung verschiedener Bauarbeiten etc. verpflichtet wurde. Der jährliche Mietzins für beide Verwaltungen beträgt seither Fr. 2200. Der Mietvertragwurde für eine feste Dauer von 15 Jahren, d. h. bis 1. Oktober 1906, vereinbart. Durch zwei Verträge vom Jahre 1897 zwischen der Telegraphenverwaltung und der Gemeinde Aarau wurden der erstem die zwei einzig noch verfügbaren Lokale in dem mehrgenannten ehemaligen Kauf hause um den jährlichen Mietzins von zusammen Fr. 350 abgetreten. Die Telegraphenverwaltung bedurfte dieser Lokale zur Vergrößerung der Telephoncentrale. Beide Verträge gehen gleichzeitig mit dem Hauptvertrage, d. h. am 1. Oktober 1906, zu Ende.

Schon kurz nach Abschluß der zwei letztgenannten Mietverträge wurde seitens des Gemeinderates von Aarau beim Postdepartement die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in dieser Stadt durch die Eidgenossenschaft angeregt und dabei namentlich auf die stete Zunahme des Post- und des Telephonverkehrs hingewiesen. Bei dieser Anregung war man der Meinung, daß das Hauptpostbureau in dem bisherigen Gebäude zu verbleiben hätte, daß dabei in dem im Innern der Stadt zu erstellenden neuen Gebäude das bisherige Filialpostbureau und sodann -- hauptsächlich -- das Telegraphen- und Telephonbureau unterzubringen seien.

723

Die Gemeindebehörde von Aarau machte u. a. geltend, daß der in rascher Entwicklung begriffene Telephonverkehr die Beschaffung geeigneterer Räumlichkeiten, als sie in dem alten Kaufhause geboten werden können, erfordere. Das ausschlaggebende Moment für sie -- die Gemeindebehörde -- sei aber darin zu suchen, daß die Ortsbürgergemeinde Aarau ohne allen Zweifel die im Jahre 1906 zu Ende gehenden Mietverträge mit der Post- und der Telegraphenverwaltung nicht mehr erneuern werde, da sie das alte Gebäude nicht mehr länger bestehen lassen könne. Dieses Oebäude bilde ein überaus empfindliches Verkehrshindernis, indem dort die stark frequentierte Straße sehr eingeengt sei. Das Kaufhaus müsse daher sobald als möglich niedergerissen und durch «inen Bau ersetzt werden, welcher dem Straßenverkehr mehr Raum lasse.

Das Postdepartement mußte sich sagen, daß es sich hier jedenfalls nicht um einen bloßen Vorwand handeln könne, daß vielmehr die Absicht der Gemeindebehörde von Aarau, das alte Kaufhaus zu entfernen, ernst zu nehmen sei. Auch die Thatsache der raschen Entwicklung des Telephonverkehrs und die Beschränktheit der für diesen Dienstzweig zur Verfügung stehenden Räume war nicht zu bestreiten. Wir verweisen diesfalls auf die nachstehenden Ausführungen. Da zudem bereits früher seitens der Kreispostdirektion Aarau das Begehren um Beschaffung größerer Lokale für einzelne Abteilungen des Hauptpostbureaus und namentlich für die Direktionsbureaux gestellt worden war -- welches Begehren hiernach ebenfalls näher beleuchtet werden soll -- so sah sich das Postdepartement in die Lage versetzt, der Frage der Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Aarau näher zu treten.

War anfänglich, wie bereits erwähnt, allseitig die Ansicht vorherrschend, daß das neue Gebäude in das Innere der Stadt zu stehen kommen solle und daß in demselben nur Lokale für ein Filialpostbureau und für Telegraph und Telephon vorzusehen seien, so machte sich im Verlaufe der vom Postdepartement eingeleiteten Unterhandlungen über die namhaft gemachten Bauplätze bei den Behörden und Korporationen von Aarau, sowie beim Publikum ein Umechrwung der Ansichten dahin geltend, daß es zweckmäßiger sei, den Neubau in der Nähe des jetzigen Hauptpostbureaus zu erstellen, damit auch das letztere in demselben untergebracht werden könne. Von Anfang
an war man sich nämlich bewußt, daß es nicht angängig oder zum wenigsten höchst tmzweckmäßig sein würde, das Hauptpostbureau vom Bahnhof weg in das Stadtinnere zu verlegen. Deshalb hatte sich die Post-

724

Verwaltung, bevor noch das Gesuch um Erstellung eines Postgebäudes eingebracht worden war, bereits mit der Frage der Erweiterung der Lokale des jetzigen Hauptpostbureaus und der Kreispostdirektion beschäftigt. Das bezügliche Erweiterung«- und Umbauprojekt wurde dann aber nicht weiter verfolgt, als sich der Wunsch nach einem dem Bunde gehörenden Post- und Telegraphengebäude in Aarau immer lebhafter geltend machte.

Über die Beweggründe zu seinem Vorgehen äußert sich das Postdepartement in einem dem Bundesrat unterm 1. September abbin erstatteten Bericht, welcher der gegenwärtigen Botschaft als Grundlage gedient hat, wörtlich folgendermaßen : ,,Das Postdepartement ließ sich, indem es sich entschloß, auf das Neubauprojekt einzugehen, nicht etwa in erster Linie von Billigkeitserwägungen leiten, muß aber erklären, daß solche Erwägungen, die hier nicht näher ausgeführt zu werden brauchen, für seinen Entschluß immerhin mitbestimmend gewesen sind. Ausschlaggebend waren in erster Linie die auf die Dauer unhaltbaren Lokalverhältnisse der Telephoncentrale Aarau und die Unmöglichkeit, hier Wandel zu schaffen ohne Verlegung dieser Centrale. In zweiter Linie sodann kam in Betracht, daß das Begehren der Kreispostdirektion Aarau um Beschaffung größerer Räumlichkeiten für das Hauptpostbureau und die Lokale der genannten Direktion als begründet anerkannt werden mußte. Allerdings hätte hier für längere Zeit Abhülfe geschaffen werden können durch Umbau und Erweiterung des Gebäudes, in welchem die genannten Bureaux sich zur Zeit befinden. Die Verwirklichung dieses Umbauprojektes würde aber ganz ohne Zweifel eine bedeutende Erhöhung des von der Postverwaltung zu entrichtenden Mietzinses nach sich gezogen haben, ohne daß dadurch die Posthausfrage in Aarau in dauernder Weise gelöst worden wäre. Es ist vielmehr anzunehmen, daß die Frage der Beschaffung neuer Lokale für das Hauptpostbureau Aarau die Postverwaltung früher oder später neuerdings beschäftigen Würde, wenn sie nicht bei dem gegebenen Anlasse dadurch gelöst werden sollte, daß ein Neubau mit dem Hauptpostbureau im Erdgeschoß erstellt wird. Der Erstellung eines Gebäudes durch die Eidgenossenschaft wird man sich bei der prekären Lage, in der sich die Telegraphenverwaltung hinsichtlich der Lokale der Telephoncentrale Aarau befindet und der dringenden Notwendigkeit,
hier dauernd Abhülfe zu schaffen, sowieso nicht entziehen können. Davon, die Telephoncentrale und das Telegraphenbureau in das Gebäude des Hauptpostbureaus zu verlegen, d. h. das Umbauprojekt auszuführen, und zwar so, daß letzteres thunlich wäre,

725 ·sollte man, wenn möglich, schon deshalb absehen können, weil sich das bewußte Gebäude unmittelbar bei der Bahnanlage befindet. Die genannten Bureaux wären deshalb sehr dem Lärm, der durch die Durchfahrt der Züge und die Manöver verursacht wird, ausgesetzt, wenn gleich dieser Übelstand noch in ändern größern Städten, z. B. in Bern, besteht. So gelangten auch wir im Laufe der Verhandlungen zu der Überzeugung, daß es das Richtigste sei, auf Erstellung eines Gebäudes im Bahnhofquartier in Aarau Bedacht zu nehmen und in demselben das Hauptpostbureau, die Bureaux der Kreispostdirektion, das Telegraphenbureau und die Telephoncentrale unterzubringen. Gelangt dieses Projekt zur Ausführung, so bleibt nach Ablauf des Mietvertrages betreffend die Lokale im alten Kaufhaus nur noch die Frage der Beschaffung eines neuen Lokals für das Filialpostbureau Aarau zu lösen. Die Lösung dieser Frage wird keine großen Schwierigkeiten bieten, ·da es sich nur um eine Aufgabepoststelle handelt, deren Raumbedürfnis ein beschränktes ist. Zweifellos wird es der Verwaltung zu gegebener Zeit gelingen, ohne allzu große Mehrkosten ein dem Zweck dienendes Lokal zu beschaffen.t: Von diesen Erwägungen ausgehend, ist das Postdepartement der ihm durch Vermittlung des Gemeinderates von Aarau gemachten Offerte des Herrn Emil Kern-Hunziker, Kaufmann in Aarau, näher getreten. Herr Kern erklärte sich bereit, der Eidgenossenschaft seine an der Bahnhofstraße in Aarau sich befindende Liegenschaft im Halte von 3537 m 2 zum Preise von Fr. 150,000 käuflich abzutreten. Die Besitzung des Herrn Kern bildet einen sozusagen quadratischen Terrainabschnitt, auf dem sich zur Zeit zwei Gebäulichkeiten befinden. Die Entfernung der Grenzen dieses Abschnittes von der Geleiseanlage des Bahnhofes variiert zwischen 150 und 200 m. Die Distanz vom jetzigen Postgebäude zu dem betreffenden Grundstück beträgt 60 bis 70 m. Die Lage eines auf diesem Grundstück zu erstellenden Postgebäudes wird mithin nicht wesentlich verschieden sein von derjenigen des jetzigen, das Hauptpostbureau enthaltenden Gebäudes. Der Transport der Postsendungen vom und zum Bahnhof wird sich nach wie vor mittelst Handkarren abwickeln können, da die Distanz bis zu den Bahngeleisen höchstens 200 m. beträgt und Terrainschwierigkeiten keine vorhanden sind. Immerhin käme das Gebäude nicht in die
allernächste Umgebung des Bahnhofes zu stehen, so daß Störungen des Telegraphen- und Telephondienstes nicht zu befürchten wären.

Für das Publikum, das das jetzige Hauptpostbureau frequentiert, wäre die Lage des neuen Gebäudes eher noch günstiger, weil sie

726 sich etwas gegen das Innere der Stadt hin verschieben wird. Es ist sodann nicht außer acht zu lassen, daß die bauliche Entwicklung der Stadt Aarau sich gegen Osten hin vollzieht, so daß auch von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet der von Herrn Keru offerierte Bauplatz sehr geeignet erscheint. Einer Postfiliale wird allerdings die eigentliche Stadt auch bei Erstellung eines neuen Postgebäudes auf dem Kernschen Grundstück nicht entraten können.

Mit dieser Postfiliale wird alsdann eine Telegrammaufgabe, wie eine solche sich jetzt beim Hauptpostbureau befindet, zu verbinden sein. Daß sich auf dem sehr großen und gut proportionierten Platz ohne jede Schwierigkeit ein den Anforderungen in allen Teilen entsprechendes und sich vorteilhaft präsentierendes Gebäude erstellen läßt, braucht kaum betont zu werden.

Ursprünglich hatte die Gemeindebehörde von Aarau, wie bereits erwähnt, sich für Erstellung des neuen Postgebäudos im Innern der Stadt ausgesprochen. Die beteiligten Verwaltungen hätten sich auch mit dem ihnen diesfalls vorgelegten Projekt befreunden können. Allerdings wäre das der Eidgenossenschaft zum Kaufe angebotene Terrain, das vom Eigentümer auf Fr. 150,000 gewertet worden war, infolge seiner unsymetrischen Gestaltung* nicht gerade sehr geeignet gewesen, um auf demselben ein öffentliches Gebäude zu erstellen. Sein Flächeninhalt beträgt nur cirka 1520 m 2 ; von demselben hätte noch ein ziemlich großer Abschnitt -- cirka 500 m2 --· aur Anlage neuer und zur Korrektion bestehender Straßen abgetreten werden müssen. Dabei hatte sich der Gemeinderat von Aarau anheischig gemacht, als Äquivalent für das Straßenareal von der genannten Kaufsumme den Betrag von Fr. 30,000 zu übernehmen und außerdem die Straßen herzustellen, so daß der betreffende Bauplatz die Eidgenossenschaft nur auf Fr. 120,000 zu stehen gekommen wäre.

An den Kaufpreis für den Bauplatz an der Bahnhofstrasse leistet die Gemeinde Aarau einen solchen direkten Beitrag nicht.

Dagegen ist zwischen dem Gemeinderat von Aarau und dem Postdepartement eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die Gemeinde Aarau auf den Zeitpunkt des Bezugs des an der Bahnhofstraße daselbst projektierten Postgebäudes den Mietvertrag betreffend das jetzige Postgebäude zu übernehmen hat. Die Postverwaltung ihrerseits leistet an einen allfällig auf dem Mietzins
(jährlicher Betrag Fr. 14,500) sich ergebenden Ausfall die Hälfte, im Hüchstbetrag jedoch die jährliche Summe von Fr. 2500.

In der Gemeindeversammlung vom 12. Juli abhin hat die Gemeinde Aarau dieser Vereinbarung nahezu einstimmig die vor-

727 behaltene Genehmigung erteilt und gleichzeitig die Erwerbung des Kernschen Grundstückes befürwortet.

Hierauf ist das Postdepartement zum Abschluß des Kaufvertrages mit Herrn Kern geschritten. Durch diesen vom 2S./28. August 1899 datierenden Vertrag hat das Postdepartement, unter Vorbehalt der Ratifikation durch den Bundesrat und die Bewilligung des erforderlichen Kredites durch die eidgenössischen Räte, einen Bauplatz für ein Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Bahnhofstraße in Aarau für die Eidgenossenschaft käuflich erworben.

Der Bundesrat hat diesem Kaufverträge, sowie auch der vorerwähnten Vereinbarung des Postdepartements mit der Gemeinde Aarau unterm 15. September 1899 die Genehmigung erteilt.

Herr Kern hat sich in dem mehrgenannten Kaufvertrage das Recht vorbehalten, das Kaufsobjekt, von der Ratifikation des Vertrages durch die eidgenössischen Räte hinweg gerechnet, noch während höchstens 21/2 Jahren behalten zu dürfen, ist aber auch befugt, dessen frühere Übernahme durch die Eidgenossenschaft anzubegehren.

Diese Bedingung durfte man füglich eingehen, da der genannte Termin auf die Lösung der ganzen Frage keinen erheblichen Einfluß auszuüben vermag. Imm'erhin wollten wir diese Vertragsbestimmung nicht unerwähnt lassen. Der Vollständigkeit halber müssen wir nun aber auch beifügen, daß Herr Kern kürzlich dem Postdepartement mitgeteilt hat, daß er bereits ein neues Heimwesen erworben habe, und daß es ihm sehr zur Beruhigung dienen würde, wenn das Kaufgeschäft mit der Eidgenossenschaft thunlich bald als perfekt betrachtet werden könnte.

Zu weitern Bemerkungen geben die Bestimmungen des Kaufvertrages nicht Anlaß.

Was die Vereinbarung mit der Gemeinde Aarau betrifft, so halten wir dafür, daß die Leistung, welche sie übernommen hat, eine nicht unbeträchtliche werden dürfte, da der Mietvertrag betreffend das Postgebäude am Bahnhof noch bis zum Jahr 1916 andauert, und es kaum gelingen wird, dieses Gebäude auch nur zu annähernd gleich günstigen Bedingungen weiter zu vermieten.

Es sei hier noch gerade betont, daß wenn seiner Zeit eine 25jährige feste Dauer des Mietvertrages vereinbart wurde, hierin bei dem Objekt, um das es sich handelte, nichts Außergewöhnliches erblickt werden kann, dies um so weniger, als das Gebäude erweiterungsfähig ist und eine so rasche Zunahme des Postverkehrs, wie sie thatsächlich eingetreten ist, nicht vorausgesehen

728

werden konnte. Zudem sind es eben in erster Linie die Lokalverhältnisse des Telephonbureaus, die es notwendig machen, jetzt schon die Frage der Erstellung eines Neubaus an die Hand zu nehmen und einer Lösung zuzuführen. Spätestens im Jahr 1906 müssen die neuen Lokale für die Telephoncentrale Aarau bezugsbereit sein. Es war deshalb nicht wohl angängig, die Frage der Erwerbung eines Bauplatzes weiter hinauszuschieben, zumal sich gerade jetzt die Gelegenheit bot, zu einem, nach unserem Dafürhalten, annehmbaren Preise einen äußerst günstigen Platz zu beschaffen.

Wir können die Bewilligung des für die Erwerbung der Kernschen Liegenschaft in Aarau erforderlichen Kredites aus voller Überzeugung empfehlen.

Den nachstehenden statistischen Angaben ist zu entnehmen, daß der Verkehr des Hauptpostbureaus Aarau (ohne Filiale) seit dem Jahr 1891 wirklich bedeutend zugenommen hat. Es betrug: im Jahr 1891

im Jahr 1898

die Zahl der Korrespondenzen . . 2,465,706 3,344,236 ,, ,, fl rekommandierten Sendungen . . . .

49,470 79,260 ,, ,, ,, abonnierten Zeitungen . 1,838,267 3,511,312 ,, ,, ,, aufgegebenen Fahrpoststücke 73,743 99,891 ,, ,, ,, distribuierten Fahrpoststücke 106,044 141,366 ,, ,, ,, Geldanweisungen . .

63,646 94,230 ,, ,, ,, Einzugsmandate . .

3,713 11,035 Als zu beschränkt muß namentlich die Fahrpostabteilung des Hauptpostbureaus bezeichnet werden. Es war beabsichtigt, vermehrten Raum durch Erstellung eines Anbaues gegen den Posthof zu schaffen. Vermutlich würde ein solcher Anbau aus praktischen Gründen auch bei der Briefpostabteilung erstellt worden sein, trotzdem das Bedürfnis hier kein so dringendes ist wie bei der Fahrpostabteilung.

So, wie das Postgebäude am Bahnhof gestellt ist, wird vom Publikum der eigentliche Eingang zur Schalterhalle nur wenig benützt. Die meisten mit der Post verkehrenden Personen bedienen sich des Eingangs auf der hintern Seite des Gebäudes, weshalb beabsichtigt war, diesen Eingang zu verbreitern, was eine Verlegung der Kellertreppe erfordert hätte.

729 Von den Direktionsbureaux im ersten Stock muß in erster Linie als viel zu klein dasjenige der Kreispostkasse bezeichnet werden. Diese Thatsache ist bereits im Jahre 1897 vom Inspektionsbeamten des eidgenössischen Finanzdepartements hervorgehoben worden. Sodann erscheint es sehr wünschbar, der Kreispostkanzlei und namentlich der Materialabteilung vermehrten Platz anweisen zu können. Endlich fehlt ein Vorzimmer für das mit der Kreispostdirektion verkehrende Publikum.

Bei Erstellung eines Neubaues kann natürlich allen diesen Übelständen abgeholfen werden.

Im alten Kauf hause der Stadt Aarau, wo außer der Postfiliale {im Erdgeschoß) Telegraph und Telephon untergebracht sind, verfügt die Telegraphenverwaltung über einen Apparatensaal von 73 m2, der letztes Jahr in zwei ungefähr gleich große Teile getrennt worden ist, um Störungen des Telephondienstes durch den Telegraphendienst zu vermeiden. Der Raum für das Telegraphenbureau würde noch für lange Zeit genügen, nicht aber derjenige, in welchem sich die Telephoncentrale befindet. Es geht dies auch .aus den nachfolgenden statistischen Zusammenstellungen hervor.

Die Zahl der Telegramme betrug im Jahr 1891 31,377 gegen 25,956 im Jahr 1898. Im Telephonverkehr dagegen ergeben sich folgende Ziffern : 1891.

1898.

Lokalgespräche 52,226 170,879 Ausgehende, interurbane Gespräche 12,028 52,046 Während der Telegrammverkehr abgenommen hat, ist beim Telephonverkehr innerhalb 7 Jahren eine 3--4fache Vermehrung ·zu konstatieren. Die baldige Beschaffung größerer Räume für die Centralstation Aarau erscheint um so nötiger, als es erforderlich werden wird, den interurbanen Dienst vom Lokaldienst zu trennen, indem Aarau bereits 15 interurbane Verbindungen aufweist, die sich in nächster Zeit noch vermehren werden.

Die enge Wendeltreppe, die als Zugang zu einzelnen Lokalen des Telegraphen- und Telephonbureaus dient, muß auch zum Aufstieg in den zweiten Stock des Kaufhauses und zu den in den Dachräumen befindlichen Magazinen benutzt werden, so daß eine gehörige Reinhaltung erschwert wird, was sich in den Apparatenzimmern ungünstig bemerkbar macht. Als ein äußerst fühlbarer Mangel muß es sodann bezeichnet werden, daß der Telegraphenverwaltung in dem betreffenden Gebäude keine zu ebener Erde gelegenen Magazine zur Verfügung stehen, so daß alles Material,

730

auch die schwersten Gegenstände, zwei bis drei Stockwerke hoch geschleppt werden müssen.

Der Telephonturm, welcher an Solidität vieles zu wünschen übrig läßt, bietet zwar infolge von Kabellegungen noch die nötige Kapacität, dagegen mußten die Sicherungen gegen Feuersgefahr wegen Mangel an Platz so ungünstig plaziert werden, daß sie nicht die nötige Garantie bieten. Es ist dies namentlich deshalb bedenklich, weil sich über die Hausdächer der Stadt ein ausgedehntes Starkstromnetz hinzieht, so daß auch bei größter Voi-sicht Berührungen mit den Telephondrähten vorkommen können.

Schon einzig dieser Umstand rechtfertigt es, die Beschaffung geeigneterer Räume für die Telephoncentrale Aarau anzustreben, ganz abgesehen davon, daß der geplante Abbruch des alten Kaufhauses die Telegraphenverwaltung und -- für das Filialpostbureau -- auch die Postverwaltung zwingt, bis spätestens zum Jahr 1906 die betreffenden Dienstzweige anderweitig unterzubringen.

Wir haben davon abgesehen, Projektpläne für das zu erstellende Gebäude ausarbeiten zu lassen. Wir halten nämlich dafür, daß es sich empfehle, zu gegebener Zeit eine Plankonkurrenz auszuschreiben, um alsdann an Hand des Ergebnisses dieser Konkurrenz die Baukosten zu bestimmen und in gewohnter Weise um die Bewilligung des für den Bau selbst benötigten Kredites einzukommen. Mit Bezug auf die Gesamtkosten -- für den Bauplatz und das Gebäude -- sei immerhin erwähnt, daß sie in der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Finanzlage des Bundes, vom 26. Mai 1899, approximativ auf Fr. 800,000 berechnet worden sind, eine Summe, die, nach Abzug des für den Bauplatz zu bezahlenden Betrages, genügen dürfte, um ein zweckdienliches und der Kantonshauptstadt Aarau zur Zierde gereichendes Post- und Telegraphengebäude zu errichten.

Daß aus der Verwirklichung des Neubauprojektes für die beteiligten Verwaltungen Mehrausgaben gegenüber den dermaligeu Verhältnissen resultieren werden, liegt auf der Hand. Diese Verhältnisse sind aber auf die Dauer nicht mehr haltbar, so daß auf dieselben, sobald es sich um die Beurteilung der finanziellen Konsequenzen des Neubauprojektes handelt, nicht abgestellt werden darf. Übrigens kann es sich bei diesen Mehrausgaben nicht um Summen handeln, die im Vergleich zum Gesamtbudget der beteiligten Verwaltungen wesentlich ins Gewicht fallen könnten.

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des hiernach folgenden Beschlußentwurfes

731 und benützen gerne den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 25. September 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

732

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Aarau.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 25. September 1899, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Aarau ein Kredit von Fr. 150,000 auf Rechnung des Jahres 1900 eröffnet.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Aarau. (Vom 25.

September 1899.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1899

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.09.1899

Date Data Seite

721-732

Page Pagina Ref. No

10 018 914

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.