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Ans den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates.

(Vom 14. April 1899.)

Der Bundesrat hat den Rekurs der Anna Elise W e b e r F r i e s in Goldau, betreffend Verweigerung einer Wirtschaftsbewilligung, gestützt auf folgende Erwägungen als b e g r ü n d e t erklärt und die Regierung des Kantons Schwyz eingeladen, dem Gesuche um Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung zu entsprechen.

Ob der Regierungsrat des Kantons Schwyz unter Hinweis auf § 5, litt, d, der kantonalen Wirtschaftsverordnung mit Recht oder Unrecht das Gesuch des Ehemannes Weber-Fries um Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung abgewiesen hat, ist vom Bundesrat nicht zu untersuchen, da nicht der Ehemann, sondern die Ehefrau Beschwerde führt. Was aber die vom Bundesrat zu entscheidende Beschwerde der Ehefrau Weber-Fries anbelangt, so stützt die kantonale Regierung ihre angefochtene Verfügung vom 9. November 1898 auf litt, f des erwähnten § 5 und nicht bloß auf die vage Behauptung, das öffentliche Wohl stehe der Erteilung eines Wirtschaftspatentes an die Beschwerdeführerin entgegen. Es fragt sich daher nur, ob in der Verweigerung des von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1899 nachgesuchten Wirtschaftspatentes ein Willkürakt oder ein Akt rechtsungleicher Behandlung seitens der kantonalen Regierung liegt und damit eine Verletzung des Art. 31 in Verbindung mit Art. 4 der Bundesverfassung, denn die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung der litt, f ist nicht zu beanstanden.

Ehefrauen Falliter, die mit ihren Ehemännern in ungetrennter Ehe und gemeinsamem Haushalte leben, werden nach der Praxis der Schwyzer Regierung Wirtschaftsbewilligungen nicht erteilt; da die Beschwerdeführerin wohl Ehefrau eines Ausgepfändeten, nicht aber Ehefrau eines Falliten ist, erscheint die Verfügung vom 9. November 1898 nicht schon mit dem Hinweis auf diese Praxis als unanfechtbar; es ist daher auch nicht diese Praxis auf ihre bundesrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Die Berufung auf den § 5, litt, f, der Wirtschaftsverordnung ist aber deshalb eine willkürliche, weil unbestrittenermaßen die Beschwerdeführerin seit vier Jahren einen soliden, polizeilich klaglosen Wirtschaftsbetrieb ge-

609 fuhrt hat und während dieses Zeitraumes keine Thatsachen weder in ihrer Person, noch in der Person ihres Ehemannes eingetreten sind, die die Vermutung als gerechtfertigt erscheinen lassen, daß sie für die Zukunft nicht mehr volle Gewähr für Fortführung ihres Wirtschaftsbetriebes in gleicher Weise darbiete. Nun behauptet die Regierung des Kantons Schwyz allerdings, daß sie in den Jahren 1894--1898 in Unkenntnis der Insolvenz des Ehemannes Weber-Fries das Wirtschaftspatent erteilt habe. Diese Behauptung ist jedoch bedeutungslos, weil nach dem deutlichen, klaren Wortlaut der fraglichen litt, f die Gewähr für einen soliden , polizeilich klaglosen Wirtschaftsbetrieb das wesentliche ist. Und mag man auch bis zum näheren Nachweis diese Gewähr als nicht vorhanden annehmen bei einem Patentgesuchsteller, der selbst insolvent oder dessen. Ehegatte insolvent ist, und der bisher keine Wirtschaft geführt hat, so ist eine solche Annahme gegenüber einem Gesuchsteller, der im Moment des Gesuches seit einer Reihe von Jahren eine Wirtschaft klaglos betreibt, durchaus unbegründet. Daß sich die Beschwerdeführerin in einem Civilprozeß oder in dem demselben zu Grunde liegenden geschäftlichen Verkehr irgendwelche unlautere Manipulationen hat zu Schulden kommen lassen, geht aus den Akten nicht-hervor.

(Vom 18. April 1899.)

Dem Kanton T e ss i n werden au die Kosten für Verbauung und Aufforstung im Gebiet der Rufe ,,Ruine di Osco", Eigentum der Patriziato von Osco in Monte und Osco in Piano, folgende B u n d e s b e i t r ä g e bewilligt: Für Aufforstung (Kostenvoranschlag Fr. 10,000) 70 %, im Maximum Fr. 7000, für Verbaue (Kostenvoranschlag Fr. 12,000) 50 %, im Maximum Fr. 6000.

(Vom 21. April 1899.)

Herrn Lewis Stein wird das Exequatur als britischer Vizekonsul in Genf erteilt.

(Vom 25. April 1899.)

Herrn Jay W hi t e aus Michigan wird als Konsularagent der Vereinigten Staaten Amerikas in Luzern das Exequatur erteilt.

CIO Herr T. Zi m m e r m a n n erhält unter Verdankung der geleisteten Dienste die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in Batavia. Zu dessen Nachfolger wird Herr Karl Richard Büß von Winterthur ernannt.

^Wahlen.

(Vom 21. April 1899.} Milüärdepartement.

Instruktoren I. Klasse der Infanterie : Herr Major David Duval, von Genf, in Lausanne.

,, Major Friedrich Ganzoni, von Celenna, in Chur, Instruktoren II. Klasse der Infanterie : ,, Hauptmann BrnstRuef, vonSclilolJrued, in Bern.

,, Hauptmann Heinrich von Muralt, von Zürich, in Wallenstadt, ,, Oberlieutenant Oskar Yuagniaux, von Vuoherens, in Arrissoules sur Yvonand.

., Oberlieutenant Mathias Käppeli, von Mühlen, in Straubenzell.

,, Oberlieutenant Paul Delessert, von Peyres-Possens, in Zürich.

,, Oberlieutenant Gustave Bolomey, von Savigny-Forel, in Savigny.

,, Oberlieutenant de Blonay, Rodolphe, von Blonay, in Morges.

,., Oberlieutenant Leonhard Drißel, von Binningen, in Basel.

,, Oberlieutenant Albert Schmid, von Belligeri, in Bern.

,, Oberlieutenant Rudolf Aider, von Urnäsch, in Bubendorf.

611 Herr Oberlieutenant Otto Willy, von Schiers, in Chur.

,, Hauptmann Ludwig von Sury, von Solothurn, in Luzern.

.n Oberlieutenant Gaston de Loriol, von und in Genf.

,, Oberlieutenant ErnstSchibler, von Rothacker, in Ölten.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim HauptzollHerr Karl Morard, von Gumefens, bisamt Bouveret: her Einnehmer bei dem eidg.

Niederlagshaus Rolle.

Post- und Eisenbalmdepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich:

Posthalter und Briefträger in Gampelen : Posthalter in Mézières:

Herr Job. Schmid, von Möhlin, Postaspirant in Aaràu.

T, Otto Stäheli, von Salmsach, Postaspirant in Zürich VII.

,,

Fritz Luder, von Höchstetten bei Koppigen, in Gampelen.

Frau Rosa Corthésy-Dubois, von Dornpierre sur Lucens, in Mézières.

(Vom 25. April 1898.)

Posi- wìid Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in St. Gallen : Herr Arnold Hophan, von Näfels, Telegraphenaspirant in Zürich.

,, Joseph Wittensehwyler, von Jona, Telegraphenaspirant in Zürich.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1899

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26.04.1899

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