Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2016 vom 31. Mai 2017

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 20131 über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. März 20172, beschliesst:

Art. 1 Die Eröffnungsbilanz des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur per 1. Januar 2016 mit einer Bilanzsumme von 47 832 028 Franken und einem Eigenkapital von -8 950 494 150 Franken wird genehmigt.

1

Die Rechnung des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur für das Jahr 2016 wird genehmigt. Sie schliesst ab mit 2

a.

einem Ertragsüberschuss von 108 002 219 Franken in der Erfolgsrechnung;

b.

mit einem Ausgabenüberschuss von 3 760 484 610 Franken in der Investitionsrechnung;

c.

einer Bevorschussung in der Höhe von 8 807 090 178 Franken, einem altrechtlichen Verlustvortrag von 8 950 494 150 Franken und einer Gewinnreserve von 108 002 219 Franken in der Bilanz.

1 2

2017-1712

SR 742.140 Im BBI nicht veröffentlicht

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Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2016. BB II

BBl 2017

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 30. Mai 2017

Nationalrat, 31. Mai 2017

Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Jürg Stahl Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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