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Schweizerisches Bundesblatt

51. Jahrgang. V.

Nr. 46.

15. November 1899.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Aus denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom. 7. November 1899.)

Mit Note vom 25. Oktober dieses Jahres hat die britische Gesandtschaft in Bern den Bundesrat davon benachrichtigt, daß die britische Kolonie der Straits-Settlement mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1900 an, dem Washingtoner Übereinkommen vom 15. Juni 1897 betreffend den Austausch von Briefen und Schachteln mit Wertangabe unter den nämlichen Vorbehalten beitrete, die auch von den übrigen an diesem Übereinkommen teilnehmenden britischen Kolonien geltend gemacht worden seien. Nach diesen Vorbehalten wird sich die britische Kolonie der Straits-Settlements nur an der Auswechslung von Wertbriefen, nicht aber auch von Wertschachteln beteiligen. Im fernem ist das Maximum der zulässigen Wertdeklaration beschränkt auf den im internen Dienst der genannten Kolonie festgesetzten Betrag von 500 Dollars (50 Pfd. St.).

Diese Beitrittserklärung wird den Regierungen der am Übereinkommen betreffend den Austausch von Briefen und Wertschachteln mit Wertangabe teilnehmenden Ländern notifiziert. Es sind dies folgende : Deutschland und deutsche Schutzgebiete, Argentinische Republik, Britisch Indien und Ceylon, Großbritannien und Irland, Honduras, Nicaragua, Oesterreich-Ungarn Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark und dänische Kolonien, Dominikanische Republik, Ägypten, Spanien, Frankreich und französische Kolonien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal und portugiesische Kolonien, Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, Schweden, Regentschaft Tunis, Türkei, britische Kolonien Jamaika, Falksland-Inseln Gambiern, Hongkong, Lagos, St. Helena, Trinidad, Britisch Guyana und Neufundland.

Bundesblatt. 51. Jahrg.

Bd. V.

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Au die Kosten zweier Drainagen in ,,Seiglistena und ,,Baunigarten" zu Arisdorf werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge Bundesbeiträge von je 20 %, im Maximum Fr. 84 und Fr. 100, zugesichert.

(Vom 10. November 1899.)

Die in Ziffer l des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1897 betreffend Erneuerung der Konzession einer Bisenbahn von Renens nach Lausanne (gare du Flon) angesetzte Frist zur Einreiehuug der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 17. Dezemher 1901, verlängert.

Die bisherige Konzession der Versicherungsgesellschaft ,,Zürichu wird auf den Betrieb der Kautionsversicherungsbranche ausgedehnt.

Die von der Gesellschaft zu hinterlegende Kaution wird auf Fr. 42,000 erhöht. Den vorgelegten Versicherungsbedingungen für Kautionsversicherungen wird die Genehmigung erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton T e s s i n für Aufforstungs- und Verbauungsarbeiten in Fianca della Navegna, Eigentum der Patriziato Brione, Minusio und Mergoscia: a. 60 °/0 (Maximum Fr. 6000) für Aufforstungen und b. 50 % (Maximum Fr. 1000) für Verbauungen und Einfriedigungen.

2. Dem Kanton S c h a f f h a u s e n für die Erstellung und Einrichtung eines kantonalen Absonderungshauses im Hemmen thalerthal: a. an die Kosten des Platzes, der Wasserleitung, der Döckerschen Baracke, des Wasch- und Leichenhauses (VoranschlagFr. 18,110) 25 %, im Maximum Fr. 4500 und b. für Krankenmobiliar (Voranschlag Fr. 3100) 50 %, im Maximum Fr. 1500.

In Ersetzung des verstorbenen Herrn Antoine Pocheion, Bijoutier in Genf, wird als Mitglied der Centralkommission für die

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Weltausstellung in Paris Herr Joseph F e r r e r ò , graveur-joaillier, in Genf, ernannt.

(Vom 14. November 1899.)

Der Bundesrat hat für die am 4. Dezember 1899 beginnende Session der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgesetzt : Wahlaktenprüfung.

Bureauneubestellung.

Buudesrat, Neubestellung.

a. Wahl der sieben Mitglieder des Bundesrates.

b. Wahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrates.

Wahl des Kanzlers der Eidgenossenschaft.

Wahl eines Mitgliedes des Bundesgerichtes.

Wahl der Geschäftsprüfungskommissionen pro 1899.

Geschäftsverkehr zwischen den eidgenössischen Räten.

Nationalratsreglement.

Ständeratsreglement.

Verlängerung des Reußkanales.

Korrektion der Kleinen Emme.

Tößkorrektion.

Schwyz, Verfassung.

Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts.

Beschwerde Germani.

Beschwerde Jotti, Ciacchi und Speroni.

Rekurs Locher.

Begnadigungsgesuch Wasmer.

Rekurs des Kantonsrates des Kantons Zug.

Revision des Bundesgesetzes betreffend Muster und Modelle.

Militärpflichtersatz.

Filiale des Kavallerieremontendepots im ,,Sand".

Baiiliche Anlagen für die Balloncompagnie.

Trockner ei en in Savatan.

Kasernenanbau in Thun.

Budget für das Jahr 1900.

Bankgesetz.

Nachtragskredite pro 1899, II. Serie.

Revision des Alkoholgesetzes.

Alkoholzehntel pro 1897.

Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung pro 1898.

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Betriebsbudget der Alkoholverwaltung pro 1900.

Lohnzahlung; Arbeitszeit an Samstagen; internationaler Arbeiterschutz.

Lohn- und Anstellungsverhältnisse der eidgenössischen Arbeiter.

Revision der Bundesbeschlüsse über Berufsbildung.

Eisenbahngeschäfte : a. Stalden-Saas-Fee.

ö. Lüterswil-Solothurn.

e. Caux-Sauderan.

d. Gais-Appenzell.

e. Castione-Misox.

f. Gland-Begnins.

g. Fristverlängerungen.

h. Montbovon-Zweisimmen.

i. Montreux-Montbovon.

Nebenbahnengesetz.

Arbeitszeit beim Betriebe der Transportanstalten.

Rekurs der Nordostbahn.

Tarifgesetz.

Z eitungs transp orttaxe.

Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

Elektrische Anlagen.

Besoldungen der Bundesräte und des Kanzlers.

Motion Zschokke.

Motion Sourbeck. (Wasserkräfte.)

Motion Sourbeck. (Revision des Bundesgesetzes über die Bundesrechtspflege.)

Motion Decurtins.

Motion Muri.

Initiativbegehren.

Postgebäude in Aarau.

Postgebäude in Bern.

Postulat Rössel.

Antrag Wullschleger.

Anträge Péteut.

Antrag Joos.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

An den vom 2. bis 9. August 1900 in Paris stattfindenden XIII. internationalen medizinischen Kongreß wird vom Bundesrat Herr Professor Dr. Aug. R e v e r d i n in Genf abgeordnet.

449 Der Bundesrat hat eine revidierte Extrapostordnung erlassen.

Herrn Georg Adolf von Freudenreich wird die aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in Odessa unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt. Als dessen Nachfolger wird Herr Emil W e y , von Villmergen, gewählt.

Die Normalien für den Unterbau der Schmalspurbahn ThusisSt. Moritz (Albulabahn), sowie das allgemeine Bauprojekt dieser Bahn für die Teilstrecken zwischen km. 41,600 und 44,580 auf dem Gebiete der Gemeinde Bergü und zwischen km. 50,450 und 54,150 auf dem Gebiete der Gemeinde Bevers werden unter einigen Bedingungen genehmigt.

"Wahlen.

(Vorn 10. November 1899.)

Politisches Departement.

.Attaché bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris: Herr Dr. jur. Hans Fehr, von St. Gallen.

Departement des Innern.

Polytechnikum.

Hülfslehrer für Dynamo- und Dampfmaschinenbau an der mechanisch-techni-schen Abteilung des eidg.

Polytechnikums : Herr Jean Lucien Farny, Maschineningenieur, von Chaux-de-Fonds, zur Zeit Ingenieur der Compagnie de l'Industrie électrique in Genf.

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Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltu g.

Postverwalter in Glarus :

Herr Jakob Zweifel, Postcommis, von und in Glarus.

(Vom 14. November 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement P o s t v e r w a 11 u n g.

Herr Albert Goin, von Pizy (Waadt), Postcommis in Basel : Postaspirant in St. Maurice.

,, Friedrich Haller, von Zofingen, Postaspirant in Lausanne.

,, Charles Klein, von Villiers bei Dombresson (Neuenburg), Postaspirant in St. Gallen.

T e 1 e g r a p h e n v e r w a 11 u u g.

Telephongehülf I. Klasse in Zürich : Herr Joseph Wyniger, von Jona (St. Gallen), zur Zeit Gehülfe II. Klasse.

Telephongehülfe II. Klasse in Zürich: ,, Jakob Huber, von Engishofen (Thurgau), Telegraphist in Romanshorn.

Telegraphist in Ollon-.

Heinrich Anex, von Ollon Posthalter in Ollon.

Telegraphist in BernLorrain : Frau Anna Frey-Hasler von Berneck, Posthalterin in Bern.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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15.11.1899

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