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Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Tapeziererarbeiten für das neue Postgebäude in Winterthur werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Dorer & Füchslin, Architekten, Florastraße 13 in Zürich, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Winterthur" bis und mit dem 4. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 21. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Spengler-, Holzcementbedachungs-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser- und Malerarbeiten für die Erstellung eines Bad- und Abortgebäudes zu der eidg. Laborierwerkstätte in Altdorf werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der eidg.

Laborierwerkstätte in Altdorf zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bad- und Abortgebäude in Altdorf " bis und mit dem 4. April nächsthin.

franko einzureichen an die B e r n , den 21. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben : 1. Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler- und Schlosserarbeiten, sowie die Erstellung von Blitzableitungen für ein Fouragemagazin auf der Allmend bei Frauenfeld und 2. Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Spengler-, Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten für den Umbau von 2 Schuppen bei der Kaserne in Frauenfeld.

254 Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Kasernen-verwaltung in Frauenfeld zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bauarbeiten in Frauenfeld" bis und mit dem 4. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 21. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Erd-, Maurer-, Kanalisations-, Steinhauer-, Pflasterer-, Verputz-, Zimmer-, Spengler-, Holzcementbedachungs-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Blitzableitungs-, Gipser- und Malerarbeiten fUr ein Dependenzgebäude der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Dependenzgebäude in Thun" bis und mit dem 8. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 27. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Spenglerarbeiten, Holzcementbedachungen, Wasser- und Klosettableitungen für das Bundeshaus Mittelbau werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 85, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 12. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 16. März 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Einnehmer beim Hauptzollamt Bouveret.

Erfahrung im Zolldienste.

Besoldung: Fr. 3500 bis 4000.

Anmeldungstermin: 8. April 1899.

.Anmeldung an: Zolldirektion Lausanne.

255 Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o t f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefkastenleerer in Genf.

2) Briefträger in Satigny (Genf).

3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)

12)

Ì Anmeldung bis zum 11. April ; 1899 bei der Kreispostdirektiou J jn (jenf.

Briefträger in Lausanne.

j Anmeldung bis zum 11. April Posthalter in Mézières (Waadt).

\ 1899 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Schmitten (Freiburg). J m LausannePosthalter und Briefträger in Gampelen (Bern). Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Posthalter und Briefträger in -i Ottenbach (Zürich).

Anmeldung bis zum 11. April ,, , ,, } 1899 bei der Kreispostdirektion Posthalter und Briefträger m ;,, Zürich Eäterschen (Zürich).

J Postcommis in Bellinzona. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

Telegraphist in Genf. Anmeldung bis zum 11. Api'il 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Telegraphist und Telephonist in Herzogenbuchsee. Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 1420 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Telegraphist in St. Gallen. Anmeldung bis zum 11. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Kanzlist erster Klasse, resp. Sekretär zweiter Klasse bei der Oberpostdirektion (Kursinspektion). Bewerber französischer Zunge erhalten den Vorzug. Anmeldung bis zum 4. April 1899 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau J Anmeldung bis zum 4. April Genf.

j. 1899 bei der Kreispostdirektiou 3) Briefträger in Nyon.

J in Genf' 4) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 4. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

256 5) Zwei Poetcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 4. April 6) Paketträger in Zürich.

1899 bei der Kreispostdirektion 7) Vier Mandatträger beim Postbureau in Zürich.

Zürich 12 (Neumünster).

8) Bureaudiener beim Postburean Appenzell. Anmeldung bis zum 4. April 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telephongehülfe I. Klasse in Neuenburg. Anmeldung bis zum 4. April 1899 beim Telephonchef in Neuenburg.

-Ajnzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinseudung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstaudsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert : Fr. 4. -- Solid gebunden : Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem laugst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No. 13.

Bern, den 29. März 1899.

I. Allgemeines.

200. (13/99) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badisehen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badisehen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 1. April 1899 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 124,38 Centimes.

l Franken = 80,4 Pfennig.

II. Reglemente and Tarif Vorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

'201. (13/99) Teil I, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife.

Neuauflage, Auf 1. Mai 1899 wird der obige Tarifteil, enthaltend die reglementarischen Bestimmungen, neu ausgegeben, unter Aufhebung der Ausgabe vom 1. Januar 1893 nebst Nachträgen.

Die Neuausgabe kann zum Preise von 80 Cts. bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 24. März 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

93

(13/99) Teil I, Abteilung B, der schweizerisch - italienischen Gütertarife.

Neuauflage, Auf 1. Mai 1899 wird der obige Tarifteil, enthaltend die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Warenklassifikation, neu ausgegeben, unter Aufhebung der Ausgabe vom 1. August. 1888 nebst Nachträgen.

Die Neuausgabe kann zum Preise von Fr. 4 bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 24. März 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

202.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

18

203. ( /99) Deutscher Eisenbahngüter-, Personen- und Viehtarif, Teile 1. Nachträge.

Am 1. April 1899 treten zu den vorbezeichneten Tarifen die Nachträge I in Kraft, die Änderungen und Ergänzungen der Zusatzbestimmungen und der Anlage B zur Verkehrsordnung, der allgemeinen Tarifvorschriften, der Güterklassifikation und des Nebengebührentarifs enthalten.

Der deutsche Eisenbahngütertarif, Teil I, erfährt eine grundlegende Ergänzung durch Einfügung eines Eilgut-Specialtarifs, der für bestimmte Artikel die eilgutmäßige Beförderung zu den gewöhnlichen Frachtsätzen gewährleistet.

Daneben werden noch zahlreiche andere Vergünstigungen und Ï rachtermäßigungen durch die Nachträge eingeführt. Die in die Nachträge aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I (2) genehmigt worden.

Straßburg, den 18. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 20. März 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

III.

Personen- and Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

18

204. ( /99) Kündigung von Personen- und Gepäcktarifen im Verkehr mit der E D.

Die nachverzeichneten Tarife werden hiermit auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn gekündigt: 1. Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im internen Verkehr der Emmenthalbahn. vom 1. Januar 1896, nebst dem zugehörigen Nachtrag I: 94

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut zwischen Stationen der E B einerseits und Stationen der S C B, A S B und Woblen-Bremgarten anderseits, vom 1. Januar 1896, nebst den zugehörigen Nachträgen l und II; 3. Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen den Stationen der Emmenthalbabn einerseits und Stationen der Nordostbahn anderseits, vom 1. Januar 1896, nebst den zugehörigen Nachträgen I und II ; 4. Plakattarif der Sonntags-, Kundreise- und Lustfahrtsbillete im Verkehr mit andern Transportanstalten zu ermäßigten Preisen, vom 1. Juni 1898.

Wegen der Einführung von entsprechenden neuen Tarifen wird später besondere Publikation erfolgen.

Burgdorf, den 24. März 1899.

Direktion der Emmenthalbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

13

205. ( /99) Schweizerisch - österreichisch - ungarisch - rumänischorientalischer Personenverkehr, vom i. Januar Ì898.

Mit 1. April 1899 treten für Konstantinopel via Belgrad folgende ermäßigte Taxen in Kraft: Konstantinopel von und nach Basel C B via Belgrad Bern Genf Lausanne Luzern Zürich H B

Einfache Fahrt I. Kl.

II. Kl.

Fr. 235. 45 156. 50 240. -- 159. 70 ,, 256. 45 171. 25 , 250. 20 166. 85 ,, 229. 20 152. 10 ,, 226. 20 150. --

St. Gallen, den 28. März 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizcrbahnen.

206. C 18 /»») Tarif für den schweizerisch-mitteldeutschen Personenund GepäcTcverkehr, vom i. Januar 1891. Sündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 1. Juli 1899 gekündigt; bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Basel, den 23. März 1899.

Direktorium der Schweiz. Ceutralhahn.

95

C. Transitverkehr.

207. (13/99) Belgisch - österreichisch - ungarisch - rumänisch - orientalischer Personen- und Gepäckverkehr via Süddeutschland und via Arlberg; Teil H, Heft D.

Mit 1. April 1899 treten für Konstantinopel via Belgrad folgende ermäßigte Fahrpreise in Kraft: a. Gesamttaxen.

Konstantinopel via Belgrad von oder nach Dover ; Brüssel Brügge Ostende

Fr.

,, ,, ,,

Einfache Fahrt I. Kl.

II. Kl.

314. 40 218. 90 287. 85 197. 45 296. 85 204. 15 298. 95 205. 75

b. Teilfahrscheinhefte ab Wien J^L n r ND nach und von Konstantinopel via Belgrad Fr. 137. 20 93. 35 St. Gallen, den 28. März 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

208. (18/99) Personen- und Gepäcktarif der Eisenbahnen in ElsaßLothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn. Nachtrag I.

Zu dem Tarii'e für die Beförderung von Personen- und Reisegepäck im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der WilhelmLnxemburg-Bahn, vom 1. April 1898 -- Teil II zum deutschen Eisenbahn-, Personen- und Gepäcktarif -- tritt am 1. April 1899 ein Nachtrag I in Geltnng.

Derselbe enthält außer mehreren im VerfÜEfungswege bereits eingeführten ZnBatzbestimmungen und Preisen für Sonntagsrückfahrkarten noch Beslimmungen über die Beförderung von einsitzigen Zweirädern in besonders dazu eingerichteten Personenabteilen III. Klasse, welche vom 1. April 1899 ab für die meisten Züge der Strecken : Basel-Straßburg, Straßburg-Luxemburg, Straßburg-Weißenburg, Straßburg-Deutsch-Avricourt und Straßburg-WingenSaargemünd versuchsweise zugelassen wird.

In diese, mit ,,Kadfahrer" bezeichneten Abteile kann jeder Radfahrer ein gewöhnliches einsitziges Zweirad als Handgepäck hineinnehmen und au den angebrachten Vorrichtungen befestigen. Für die Benutzung der Radfahrerabteile ist neben dem tarifmäßigen Fahrpreise für die ili. Klasse noch der Betrag des Sohnellzngszuschlages, mindestens jedoch der Betrag von 20 Pf.

zu entrichten. Wer z. B. ein Radfahrerabteil in einem Schnellznge benutzen will, muß also eine Schuellzugsfahrkarte III. Klasse und eine Schnellzugszuschlags (Radfahrer) karte gelöst haben. Radfahrerkarten werden, soweit als solche nicht die bereits aufliegenden Schnellzugsznschlagskarten verwendet werden können, von den Zugführern ausgestellt. Sie gelten nur für die einfache Fahrt.

96

Fahrtausweise höherer Wagenklassen berechtigen zur Benutzung der Radfahrerabteile im allgemeinen ohne Zuschlag. Nnr wenn der Preis der Fahrkarten II. Klasse hinter dem Preise der Fahrkarten III. Klasse, zuzüglich des Mindestzuschlages von 20 Pf., zurückbleibt, wird der Unterschied nacherhoben.

Neben dieser versuchsweisen Einrichtung bleibt, die Abfertigung der Fahrräder als Reisegepäck auch ferner beibehalten.

Die in den Tarifnachtrag aufgenommenen besondern Znsatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften derselben unter I (2) genehmigt worden.

Straßburg, den 14. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

209. ( 13 /99) Kilometer zeig er für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Nachtrag III.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1899 gelangt der Nachtrag III zum Kilometerzeiger für den Binnenverkehr, vom 1. Mai 1895, zur Einführung.

Derselbe enthält außer einigen Änderungen in den Abfertigungsbefugnissen und der Bezeichnung von Stationen die Entfernungen für den neu eröffneten Haltepunkt Iplingen, sowie anderweite teilweise ermäßigte Entfernungen für Mülhausen Nord.

Nähere Auskunft erteilen die Abfertigungsstellen und unser Tarifbureau.

Abgabe des Nachtrags erfolgt kostenlos.

Straßburg, den 16. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

( 1 3 /99) Tarif für Expreßgut im Verkehr Reichsbahnstationen -- Stationen der pfälzischen Eisenbahnen. Neuausgabe.

Für die Beförderung von Expreßgut zwischen unsern Stationen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen tritt unter Aufhebung des bisherigen Tarifs vom 1. April 1893 am 1. Mai 1899 ein neuer Tarif in Geltung, durch welchen die direkte Abfertigung nicht unerheblich erweitert ist.

Der neue Tarif, welcher bei den Schnittfrachtsätzen der diesseitigen Verwaltung für gewisse Verbindungen ganz geringfügige Erhöhungen von l bis 3 Pfennig pro 10 kg. enthält, kann bei einer der am Verkehr beteiligten diesseitigen Gepäckabfertigungsstellen eingesehen, auch gegen Erstattung der Selbstkosten von SO Pfennig pro Exemplar von denselben bezogen werden.

Straßburg, den 17. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

210.

97

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

211. (18/99) Kündigung von Gütertarifen im Verkehr mit der E B.

Die nachverzeichneten Tarife werden hiermit auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn gekündigt: 1. Gütertarif für den internen Verkehr der Emmenthalbahn, vom 1. August 1889 (Nachdruck vom 1. April 1895) ; 2. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der E B einerseits und denjenigen der TTß anderseits, vom 1. Januar 1894; 3. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der E B einerseits und denjenigen der Sihlthalbahn anderseits, vom 1. Juni 1897..

Wegen der Einführung von neuen entsprechenden Gütertarifen wird später besondere Publikation erfolgen.

Burgdorf, den 24. März 1899.

Direktion der Emmenthalbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

13

212. ( /99) Teil H, Heft i, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Tarife, vom i. Dezember 4888. Aenderung einer Bestimmung.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1899 erhält die Ziffer 2 der Bestimmungen des Ausnahmetarifes Nr. XIII für die Beförderung von Gütern aller Art im Teil II, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Dezember 1888, folgende geänderte Passung : ,,Das Znsammenladen verschiedenartiger Güter ist gestattet, insoweit nicht reglementarische Bestimmungen entgegenstehen."

Zürich, den 28. März 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

213. (13/99) Teil H, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife. Nachträge I zu Heft i und 2.

Am 1. Mai 1899 tritt zu den obigen Tarif heften, enthaltend die Frachtsätze etc. für die schweizerischen Strecken je ein Nachtrag l in Kraft, wodurch die provisorischen Nachträge I, vom 21. September 1898, aufgehoben und ersetzt werden.

Die Nachträge enthalten neben einer Anzahl von Änderungen und Ergänzungen neue Ausnahmetarife für Holzstoff und Holzzellstoff (Nr. 3 d), für Obst und Südfrüchte, getrocknet, sowie für öle, vegetabilische (Nr. 5), für Schwefel und Schwefelblüte (Nr. 13), für Südfrüchte, saure (Nr. 21), und für Güter aller Art mit überseeischer Bestimmung oder Herkunft via Genua transit, Venedig transit etc. (Nr. 22).

98

Die Nachträge können, derjenige znm Heft l à 50 Cts. und derjenige zum Heft 2 à 30 Cts. das Exemplar, bei unserem kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 24. März 1899.

Direktion der Gotthardbnhn.

( 13 /99) Teil H, Abteilung B, der schweizerisch - italienischen Gütertarife.

Neuauflage.

Auf 1. Mai 1899 wird der obige Tarifteil, enthaltend die Tariftabellen etc.

für die italienischen Strecken, neu aufgelegt, wodurch der Teil II nebst Nachträgen, vom 1. August 1888, gänzlich aufgehoben wird.

Der neue Teil II B kann zum Preise von Fr. 2. 50 bei unserem kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 24. März 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

214.

(13/99) Tarif spécial commun international d'exportation Nr. 407 für mineralische Brennmaterialien nordfranzösische Stationen -- Basel.

Für die Beförderung von mineralischen Brennmaterialien in einzelneu Wagenladungen von 10000 kg., ferner bei gleichzeitiger Aufgabe von 10 mit je 10000 kg. beladenen Wagen oder hierfür zahlend ab den Kohlenstationen der französischen Departemente Nord und Pas de Calais nach Basel, loco und transit gelangt am 16. April 1899. ein Tarif spécial commun international d'exportation (P. V.) Nr. 407 zur Einführung.

Bern, den 27. März 1899.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn.

215.

Rückvergütungen.

216. (,13/99) Rückvergütungen auf Transporten von kondensierter Milch nach Genua und Venedig transit.

Nachdem auf den 1. Mai 1899 im schweizerisch-italienischen Verkehr für die schweizerischen Strecken der Ausnahmetarif Nr. 22 mit ermäßigten Taxen für den Transport von Gütern aller Art in Wagenladungen nach und von italienischen Häfen transit (mit überseeischer Bestimmung oder Provenienz) zur Einführung gelangt, wird darauf aufmerksam gemacht, daß die unter Ziffer 562 des Publikationsorgans Nr. 25 vom 23. Juni 1897 und unter Ziffer 201 des Publikationsorgans Nr. 9 vom 2. März 1898 veröffentlichten Rückvergütungen für kondensierte Milch ab über Zug und Luzern hinaus gelegenen Stationen nach Genua und Venedig transit nur tur Sendungeis gelten, welche auf Grund der Klassen A und B des gegenwärtigen schweizerisch-italienischen Gütertarifs abgefertigt werden.

Für Transporte von kondensierter Milch, für welche die Schnittsätze dos vorstehend erwähnten Ausnahmetarifs Nr. 22 zur Anwendung gelangen, betragen die Rückerstattungen: 99

Pino tr.

Chiasso tr.

(per Genua tr.).

5 t.

10 t.

(per Venedig tr.).

5 t.

10 t.

Centimes per 100 kg,

Zug transit Luzern transit . . . .

Lugern, den 28. März 1899.

-- --

1'2 13

-- --

14 15

Direktion der Gotthardbahn.

(13/99) Transport von sterilisierter Milch aus der Schweiß nach Genua und Venedig transit. Aufhebung von Rückvergütungen.

Nachdem auf den 1. Mai 1899 im schweizerisch-italienischen Güterverkehr für die schweizerischen Strecken ein Ausnahmetarif Nr. 22 mit ermäßigten Taxen für den Transport von Gütern aller Art in Wagenladungen nach und von italienischen Häfen transit (mit überseeischer Bestimmung oder Provenienz) zur Einfuhrung gelangt, treten mit dem 30. April 1899 die sub Ziffer 149 des Publikationsorgans Nr. 7, vom 16. Februar 1898, veröffentlichten Rückvergütungen auf Sendungen von sterilisierter Milch in Wagenladungen nach Genua und Venedig transit außer Kraft.

Luzern, den 22. März 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

217.

218. (13/99) Transporte von Petroleum ab Savona und Venedig nach der Schweiz.

Vom 1. Mai 1899 an wird die in der Publikation Nr. 58, in Nr. 3 dieses Organs, vom 19. Januar 1898, unter litt, b, publizierte Rückvergütung für Petroleum auf der Strecke ab Arth-Goldau nach Luzern transit (Sendungen nach der Jura-Simplon-Bahn) von 28 Cts. aufgehoben und durch eine solche von 29 Cts. für 1ÜO kg. ersetzt.

Für die Gewährung dieser neuen Rückvergütung gelten die Bedingungen in der genannten Publikation.

Luzern, den 28. März 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

219. ( l3 /99) Transport von flüssigem Kastanienholzextrakt aus Italien nach Basel. Aufhebung von Rückvergütungen.

Infolge Einführung entsprechend ermäßigter Frachtsätze im Tarifwege treten mit dem 30. April 1899 die unter Ziffer 440 des Publikationsorgans Nr. 2l, vom 25. Mai 1898, und unter Ziffer 81 des Publikationsorgans Nr. 5, vom 1. Februar 1899, veröffentlichten Rückvergütungen auf flüssigem Kastanienholzextrakt von Cava, Cuneo, Garessio, Mondovi und Sampierdarena 1a e 2* fermata nach Basel S C B loco außer Kraft.

Luzern, den 24. März 1899.

Direktion der Gotthardbahn,

100

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

220. (18/99) Taxermäßigung auf Lokomotivtransporten Chemnitz -- Spanien.

Für die Beförderung von auf Truks und Lowries verladene Lokomotiven und Tender ab Chemnitz nach Spanien tritt mit sofortiger Gültigkeit für den Durchlauf Romanshorn -- Genf eine Taxe von Fr. 13. 76 pro 1000 kg. in Kraft.

Zürich, den 28. März 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

221. ( 18 /99) Tarifierung von raffiniertem Petroleum ab Biblisheim nach Reichsbahnstationen.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1899 werden in unserem Binnenverkehr für den Versand von raffiniertem Petroleum von Station Biblisheim die Frachtsätze des Ausnahmetarifs 27 eingeführt.

Straßburg, den 17. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

222. (13/99) Gebührenberechnung im Verkehr Reichsbahnstationen -- Stationen der Worms-Offsteiner Eisenbahn.

Vom 1. April 1899 ab wird die besondere Gebühr, welche im Verkehr der Reichsbahnstationen mit Stationen der Worms-Offsteiner Eisenbahn den nach der Kilometer-Tariftabelle sich ergebenden Frachtsätzen hinzuzurechnen ist, nicht mehr erhoben.

Straßburg, den 20. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

223. (13/99) Badisch-württembergischer

Gütertarif.

Nachtrag III.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1899 ist zum badisch-württembergischen Gütertarif, vom 1. Dezember 1897, der Nachtrag III erschienen. Durch denselben wird u. a. die württembergische Station Trossingen Ort in den Tarif einbezogen. Außerdem werden für die württembergischen Stationen Kirchheim und Teck und Öthlingen teilweise geänderte, zumeist ermäßigte Frachtsätze eingeführt. Soweit in einzelnen Fällen Frachterhöhungen eintreten, gelten dieselben erst vom 15. Mai 1899 ab. Ferner enthält der Nachtrag eine Ergänzung der Ausnahmetarife Nr. 2 für Steinkohlen etc., Nr. 3 für Holz, Erde etc. nnd Nr. 6 für Getreide etc., sowie einen neuen Ausnahmetarif Nr. 10 für Sand und Nr. 11 für Harz.

101

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter l 2 genehmigt worden.

Karlsruhe, den 18. März 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

221. ( 13 /99) Transittarif für den süddeutschen Güterverkehr mit den untern Donauländern, Teil II. Nachtrag H.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1899 tritt zum Gütertarif, Teil II, vom 1. Mai 1897, für den Verkehr von Stationen süddeutscher Bahnen nach den deutsch-österreichischen Übergangsstationen zur Ausfuhr nach den untern Donauländern (Rumänien, Serbien, Bulgarien und weiter) der Nachtrag II in Kraft.

Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 21. März 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. März 1899 : 141. Nachtrag I zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr E B und ß T B -- L H B und H W B.

142. Entwurf II eines Nachtrages I zum Gütertarif für den Verkehr E B und B T B -- G B.

143. Entwurf zu einem neuen Tarif für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnlinien Territet -- Glyon -- Rochers-de-Naye.

Genehmigt am 28. März 1899 : 144. Nachtrag II zum Personen- und Gepäcktarif im österreichischschweizerischen Verkehr.

145. Ermäßigung der im Teil II, Heft D, für den belgisch-österreichischungarisch-rumänisch-orientalischen Personen- nnd Gepäckverkehr enthaltenen Personentaxen für die Relationen Konstantinopel -- Dover, Brüssel, Brügge und Ostende via Belgrad.

146. Taxen für den Export von Papier in "Wagenladungen ab den Stationen Papierfabrik a. d. Sihl und Zürich H B nach Dortmund Süd, B M nnd K M zur Aufnahme ins Heft l, erste Abteilung, der norddeutsch - schweizerischen Verbandsgütertarife.

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147. Taxen für den Export von Papier in Wagenladungen ab den Stationen Papierfabrik a. d. Si hl und Zürich H B nach Hamburg H zur Aufnahme ins Heft 3, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

148. Ermäßigung der im schweizerisch-österreichisch-ungarisch-rumänischorientalischen Personen- und Gepäcktarif enthaltenen Personentaxen für den Verkehr Konstantinopel -- Basel S C B, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich H B via Belgrad.

149. Ermäßigung der Abladgebübr für Steintransporte in Zürich H B.

150. Arithmetisch und alphabetisch geordnete Verzeichnisse der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

151. Änderung der Transportbestimmungen des Ausnahmetarifes Nr. XIII für Güter aller Art, enthalten im Heft l des Teiles II der österreichischungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

152. Taxermäßigung für Lokomotivtransporte Romanshorn transit (Chemnitz) -- Genf transit (Spanien).

153. Änderung der Rückvergütungstaxe für die Strecke Arth-Goldau -- Luzern transit für Petroleumsendungen ab Savona marittima und Venedig marittima nach den Stationen der J S.

164. Rückvergütungen auf Transporten von kondensierter Milch ab Zug transit und Luzern transit nach Chiasso transit (Venedig transit) und Pino transit (Genua transit).

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1899

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29.03.1899

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253-256

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