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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession für eine schmalspurige Eisenbahn von Cinuskel nach Martinsbruck.
(Vom 21. November 1899.)
Tit.
Durch Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1897 (E. A. S. XIV, 591) übertrugen Sie die unterm 10. Oktober 1890 dem Herrn W. J. Holsboer in Davos erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn von C i n u s k e l nach M a r t i n s b r u c k auf die Gesellschaft der Rhätischen Bahn, indem Sie gleichzeitig die Frist zur Einreichung der vorschritsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen bis zum 10. Oktober 1898 erstreckten.
Da diese Frist nicht eingehalten und ein Gesuch um Verlängerung derselben nicht rechtzeitig gestellt wurde, erlosch die Konzession am 10. Oktober 1898.
'Mittelst Eingabe vom 27. Juli 1899 teilte die Direktion der Rhätischen Bahn dem Eisenbahndepartement mit, es sei ihr leider entgangen, daß diese Frist am 10. Oktober 1898 ablief, und sie erlaube sich nun, das Departement zu bitten, der Bundesversammlung die E r n e u e r u n g der K o n z e s s i o n , in gleichem .Wortlaute wie die erloschene, zu beantragen. Die neue Frist dürfte dabei, in Übereinstimmung mit den übrigen, der Rhätischen Bahn erteilten, bezw. auf sie übertragenen Konzessionen, auf den 30. Juni 1900 angesetzt werden.
553 Der Kleine Eat des Kantons Graubünden, welchem das Gesuch zur Vernehmlassung mitgeteilt worden war, erklärte mittelst Schreibens vom 19. September, daß er gegen die Erneuerung der Konzession nichts einzuwenden habe.
Da auch unserseits kein Grund besteht, der Erneuerung entgegenzutreten, so beantragen wir Ihnen, dem Gesuch durch Annahme des nachstehenden Beschlnßentwurfes zu entsprechen.
Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 21. November 1899.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Müller.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. V.
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(Entwurf.)
Bundesbeschluß betreffend
Erneuerung der Konzession für eine schmalspurige Eisenbahn von Cinuskel nach Martinsbruck.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Direktion der Rhätischen Bahn vom 27. Juli 1899; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 21. November 1899, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 10. Oktober 1890 (E. A.
S. XI, 148) dem Herrn W. J. Holsboer in Davos erteilte uud durch Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1897 (E. A. S. XIV, 591) auf die Gesellschaft der Rhätischen Bahn übertragene Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn von Cinuskel nach Martinsbruck wird unter den gleichen Bedingungen und mit der Maßgabe erneuert, daß die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen dem Bundesrate bis zum 30. Juni 1900 einzureichen sind.
2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession für eine schmalspurige Eisenbahn von Cinuskel nach Martinsbruck. (Vom 21.
November 1899.)
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Jahr
1899
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.11.1899
Date Data Seite
552-554
Page Pagina Ref. No
10 018 974
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