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Schweizerische Bundesversammlung,

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 4. Dezember 1899 zur ersten Session der XVIII. Amtsperiode zusammengetreten.

Herr Dr. Wilhelm J o o s , von und in Schaff hausen, geboren im Jahre 1821, eröffnete als Alterspräsident die Sitzung des N a t i o n a l r a t e s mit folgender Ansprache: Hochgeehrte Versammlung! !

Es ist ein löblicher Brauch, daß der Alterspräsident bei Anlaß der Eröffnung einer neuen Sitzung der Räte die hohe Versammlung mit einer Ansprache begrüßt. Da ich Ihnen ziemlich viel zu sagen, aber wenig Zeit zur Verfügung habe, so sehe ich mich nicht zu einer längern Einleitung veranlaßt, sondern gelange sofort zu dem Hauptgegenstand, über den ich mich vor Ihnen zu verbreiten gedenke. Der Gegenstand meiner Besprechung bildet die derzeitige, und wie ich hoffe, künftige Finanzlage des Bundes.

Seit Beginn des neuen Bundes war man gewohnt, die Finanzlage des Bundes als eine günstige zu betrachten, und die Blaßnahmen, welche seitens des Bundes getroffen worden sind, um den an ihn gestellten Anforderungen gerecht zu werden, haben die Erwartungen der öffentlichen Meinung sicherlich in keiner Weise getäuscht. Es darf darum die Ansicht vieler entschuldigt werden, die da glauben, es seien vom Bunde als dem finanziell Hochgestellten teils an die Kantone Beiträge zu leisten, teils öffentliche Werke von allgemeinem Nutzen durchzuführen. So hat denn der Bund, nur um wenige Beispiele zu erwähnen, bereits mehr als 60 Millionen Franken für die Regulierung von Flüssen und Verbauung von Wildbächen ausgegeben ; er hat eine Reihe palastähnlicher Postgebäude ausgeführt, Kunststraßen erstellen lassen.

Außerdem hat er Landwirtschaft, Handel und Gewerbe mit bedeutenden Subventionen bedacht -- kurz, er hat alle diejenigen Aufgaben erfüllt, welche von ihm weit besser als von den Kantonen erfüllt werden konnten.

811 In allerneuester Zeit nun scheinen die für die Bewältigung der stets wachsenden Aufgaben erforderlichen Gelder weniger ausreichend zu sein, aber es scheint auch nur so. Und wenn die Ersparniskommission ihrerseits zu der Überzeugung kam, daß verschiedene bereits von den Räten als notwendig erkannte staatliche Aufgaben eine Zeitlang zurückzustellen seien, so ist ja je nach dem Standpunkt, den einer einnimmt, gegen die Berechtigung einer solchen Überzeugung kaum etwas einzuwenden. Man hat eben angenommen, daß die in Art. 12 der Verfassung verzeichneten Finanzquellen nicht in vollem Maße sollen in Anspruch genommen werden.

Unter den möglichen Einnahmen dürfen u. a. auch Beiträge der Kantone, vorzugsweise nach Maßgabe ihrer Steuerkraft, figurieren.

Unwillkürlich fragt man sich, wie es kam, daß niemand die Erhebung von solchen Beiträgen befürwortete, und die Antwort findet sich in einer erst vor wenigen Wochen durch Dr. J. Steiger veröffentlichten Arbeit über den Finanzhaushalt der Kantone. Aus ihr geht hervor, daß eine auch nur annähernd richtige Schätzung der kantonalen Steuerkraft und ihre Heranziehung zu Bundeszwecken jeder Art von Willkür Thür und Thor öffnen müßte, was selbstverständlich niemand will zur That werden lassen.

Es existiert allerdings ein ßundesgesetz über die Kontingentierung der Kantone; doch wird es den in diesem Saale sitzenden Gesetzgebern kaum einfallen, ein solches Gesetz ohne vorherige gründliche Revision dem Referendum zu unterstellen.

Ich wiederhole hier, daß ich den Vorschlägen der Ersparniskommission unter obwaltenden Umständen ihre Berechtigung vollauf zuerkenne. Anders würde sich die Sache gestalten, wenn der Bund die ausreichenden Geldsummen zur unausgesetzten Bewältigung seiner Aufgaben in die Hand bekäme. Es entsteht nun sofort die Frage, ob annähernd bestimmte Anhaltspunkte über die Erträgnisse einer Bundessteuer beigebracht werden können. Ech beantworte diese Frage bejahend, und zwar glaube ich nicht, unbescheiden zu sein, wenn ich im Einverständnisse mit genanntem Dr. Steiger als Norm dasjenige kantonale Steuergesetz vorschlage, das nach seiner Ansicht unter sämtlichen kantonalen Steuergesetzen als .;1das beste und gerechteste11 bezeichnet werden muß. Es ist dasjenige des Kantons, den ich hier mitzuvertreten die Ehre habe.

Eine Bundessteuer für 3 Millionen
Einwohner ergäbe Fr. 25,860,000.

Diese Steuer wäre berechnet zu l Promille vorn Vermögen und 1 Prozent vom Einkommen unter Abzug von Fr. 4000 Kapital oder Fr. 400 Einkommen als Existenzminimum. Der vierte Teil

812 dieser Summe, also */* Promille, oder, deutlicher gesprochen, der vierzigste Teil eines Prozentes ergäbe Fr. 6,465,000. eine Summe, welche ausreicht, nicht nur .zur Durchführung des Forstpolizeigesetzes, des Lebensmittelpolizeigesetzes, für Unterstützung der Volksschule, Beiträge an die Förderung der Kunst in bisheriger Weise, Erstellung des Postgebäudes in Bern nach den Plänen des Bundesrates ; es bliebe außerdem noch ein Rest dienlich zur Verminderung der Schulden des Bundes. Mit Erfüllung dieser Aufgaben würden wir nicht bloß den sittlichen, sondern auch den materiellen Kredit des Bundes stärken, und solche Stärkung erhielte eine greifbare Gestalt in der sichern Voraussicht, daß wir die Milliarde, welche wir für die Bundesbahnen benötigen, um ein halbes Prozent billiger bekämen. Um das zu behaupten, dazu bedarf es weder eines großen, noch eines kleinen Propheten !

Man wird einwenden, daß bei Annahme meines Vorschlages die zur Einführung des sachbezüglichen Gesetzes nötige Zeit viel länger daure, als die Zeit, in welcher wir die Milliardenschuld kontrahieren müssen. Allein hier spielt, wie in manch ändern Dingen, der Glaube eine gewaltige Rolle : sobald das leihende Börsenpublikum sich in der angenehmen Hoffnung wiegen darf, daß die eidgenössischen Finanzen nicht bloß ins Gleichgewicht kommen, sondern einen Überschuß abwerfen werden zur Schuldentilgung, so genügt solche Aussicht; die Zukunft wird eskomptiert.

Sie sehen, geehrte Anwesende: die Sache liegt klar nach allen Richtungen. Wir haben es schließlich mit einer einfachen Neuerung zu thun, einer Neuerung, welche nichts weiter verlangt, als auf ihre Vernunft und ihren Wahrheitsgehalt geprüft zu werden.

Für mich unterliegt es nicht dem geringsten Zweifel, daß Nutzen, Ehre und Wohlfahrt des Vaterlandes durch dieselbe würden gefordert werden. Hiermit erkläre ich die Session als eröffnet !

Am 5. Dezember bestellte der Nationalrat sein Bureau wie folgt : Präsident : Herr G e i l i n g e r , Rudolf, von und in Winterthur, bisheriger Vizepräsident.

Vizepräsident : fl B ü h l m a n n , Fritz, von und in Großhöehstetten (Bern).

Stimmenzähler: ^ S t a u b , Jos. Othrnar, von und in Goßau.

,, P a i l l a r d , Emile, von Ste.Croix, in Yverdon.

,, A b e g g, Johann Jakob, von und in Küsnach.

,, Z i m m e r mann, Johann, von Lyß, iu Aarberg.

813 Zur Eröffnung der Sitzung des Ständerates hielt der abtretende Präsident, Herr Si m en, folgende Ansprache: Meine Herren Ständeräte !

Wir stehen im Anfang einer neuen Legislaturperiode, der XVIII'611 seit der Verfassung von 1848 und seit der Schaffung der Bundesversammlung.

Wenn wir einen Blick auf das verflossene halbe Jahrhundert werfen, so können wir uns nur freuen, indem wir den auf allen Gebieten unseres demokratischen Lebens und unserer republikanischen Institutionen stattgefundenen Fortschritt feststellen.

Wir dürfen auf das Ansehen stolz sein, in welchem unsere kleine Schweiz bei den ändern Völkern steht, froh über das aus Frieden und Arbeit gewobene Glück, dessen wir genießen, der Vorsehung dankbar, welche über das Geschick unseres lieben und freien Vaterlandes wacht.

Das Werk der Gesetzgebung ist Schritt für Schritt dieser glückerfüllten Entwicklung gefolgt, hat sie gestützt durch eine kluge Initiative und indem sie sich in beständigem Kontakt mit den im Volke lebenden Bestrebungen hielt. Ja, sie ist hie und da über diese hinausgeflutet, doch nicht ohne sofort auf die mächtigen Dämme zu stoßen, welche die Verfassung zur Wahrung des souveränen Volkswillens aufgerichtet hat.

Nachdem zur allgemeinen Zufriedenheit die brennenden politischen und religiösen Fragen auf der unerschütterlichen Basis der Freiheit und der jeder redlichen Vereinbarung geschuldeten Achtung gelöst waren, hat die Gesetzgebung sich fast ausschließlich den ökonomischen und socialen Fragen zuwenden können, welche die Aufmerksamkeit, aller wohlverwalteten Staaten auf sich ziehen. Und unsere Gesetzgebung hat sich bemüht, diese Fragen im Sinne der Wissenschaft und der Erfahrung zu lösen ; sie ist von dem lebhaften Wunsche beseelt, alles Schützens werte zu schützen und den Staat auf die Höhe der großen Pflichten zu heben, welche Grund und Rechtfertigung seines Bestehens sind.

Den klaren Beweis dieser Wendung, einer im besten Sinne des Worts socialen Wendung, finden wir in den hervorragendsten Beschlüssen der jüngsten Legislaturen, besonders der letztverflossenen.

Ja, sie verdient eine ausdrückliche Erwähnung, diese Legislatur, die, nachdem sie die Verstaatlichung der Eisenbahnen und die Vereinheitlichung des Rechts beschlossen noch das schöne Werk

814 der Versicherungen aufgebaut hat, zum Schütze der großen Legion der Arbeiter, der Schwachen und Kleinen.

Es wird von Tag zu Tag wahrscheinlicher, daß gegen dieses wundervolle Werk menschlicher Solidarität das Referendum verlangt werden wird, und wir können das Resultat nicht voraussehen.

Ich kann den Wunsch, daß das Volk sich über diese ernste Frage aussprecheu möge, nicht verurteilen; der Eifer der Bürger im Gebrauch der verfassungsmäßig ihnen zustehenden Rechte ist stets ein erfreuliches Zeichen politischen Lebens. Auch kann man das Bedürfnis, das Gesetz in seinem sehr verwickelten Mechanismus genau kennen zu lernen, wohl begreifen.

Aber man darf sich wohl die Frage stellen, ob es nicht wünschbar wäre, daß die Volksbefragung über so weitläufige Gesetzesvorlagen beschränkt würde auf die grundlegenden Punkte, da ein Eingehen auf die Details einer solchen Frage doch leicht den Blick trüben und vom Wesentlichen ablenken kann. Doch als überzeugte Soldaten der Demokratie müssen wir sie annehmen wie sie ist, mit ihren Vor- und Nachteilen; nur eines dürfen wir thun, nämlich die letztern nach Kräften zu mildern suchen.

Meiner vollen Überzeugung nach wird das Schweizervolk das Werk seiner Vertreter bestätigen ; ich kann nicht vergessen, daß in der Volksabstimmung vom 26. Oktober 1890 der die Kranken- und Unfallversicherung einführende Verfassungsartikel mit einer Majorität von mehr als 191,000 Stimmen und von allen Ständen mit Ausnahme eines Kantons und eines Halbkantons angenommen wurde. Und ich kann nicht glauben, daß das Schweizervolk seither seine Meinung derart geändert haben sollte, daß es heute das Ergebnis von neun Jahren fleißiger und gewissenhafter Arbeit verwerfen würde. Haben nicht Männer aller Parteien, von der edelsten Vaterlands- und Bruderliebe beseelt, mit Einsicht und gutem Willen an diesem providentiellen Gesetzeswerke mitgewirkt? Ist dieses Gesetz nicht fast einstimmig von beiden Räten angenommen worden?

Wenn das Volk dieses Gesetz verstanden haben wird, so wird es nicht zögern, es zu bestätigen. Aber, was auch kommen mag, dieser Gesetzesentwurf wird ein Monument bleiben zur Ehre der Männer, welche ihn gedacht und an ihm gearbeitet haben, wird bleiben einer der schönsten Edelsteine unserer parlamentarischen Geschichte.

815 Meine Herren Ständeräte !

Auch die Legislaturperiode, in deren Beginn wir stehen, kündigt sich als wichtig und arbeitsreich an ; sie. soll nicht nur vollenden was ihre Vorgängerin vorbereitet, sie soll selbst interessante und einer Lösung bedürfende Probleme zur Reife bringen. Unter den dringendsten sei es mir erlaubt der Volksschule Erwähnung zu thun, dieses höchsten Faktors nationalen Wohlergehens, welche seit langer Zeit auf die wirksame Unterstützung des Bundes hofft, damit ihr endlich möglich werde, in allen Kantonen der ihr durch Art. 27 der Bundesverfassung auferlegten Aufgabe Genüge zu leisten.

Die neuen Bedürfnisse werden neue Mittel erfordern ; ich lebe der Überzeugung, da3 dieselben werden gefunden werden, indem wir das bereits begonnene Werk der Herstellung des finanziellen Gleichgewichts vollenden und alle zu üppig wuchernden Reiser abschneiden, welche sich noch in unserem Budget vorfinden können. Aber an dem, was notwendig ist, um die Landesverteidigung sicher zu stellen, darf nicht gerührt werden; denn leider sind die Zeiten noch fern, da der allgemeine Frieden das Rechtsbuch der Menschheit schreiben wird und nur zu oft noch sehen wir, daß Gewalt vor Recht geht.

Meine Herren Ständeräte l

Angestrengte Arbeit wartet Ihrer; Sie werden an dieselbe herantreten mit dem guten Willen und dem patriotischen Geiste, welche jederzeit der Bundesversammlung eigen waren. Nicht viele Gesetze, aber gute Gesetze, das ist es, was das Volk verlangt, Gesetze, welche die schon gemachten Eroberungen organisieren und befruchten und zugleich die Verwirklichung aller Fortschritte sichern, deren Prinzip in die Verfassung aufgenommen ist.

So werden wir ohne Furcht und ohne Erschütterung der Zukunft entgegengehen und fortfahren, im guten Einverständnis der Parteien untereinander,. unsere materiellen und moralischen Lebensumstände zu verbessern, zum Heile und zur Ehre unseres Bundes.

Meine Herren Ständeräte !

Eine schmerzliche Pflicht bleibt mir zu erfüllen, eine Pflicht, derer Ihre Herzen harren ; ich habe eines verehrten Kollegen zu gedenken, den uns. der Tod entriß, Herrn Lucius Raschein aus Graubünden.

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In unseren Rat war er vor 9 Jahren eingetreten und hatte durch die Aufrichtigkeit seines Charakters, die Festigkeit seiner Überzeugungen und die Sicherheit seines Urteils sich alle Sympathien gewonnen, um so mehr als er einen reichen Vorrat von'Erfahrungen, sicheres und ausgedehntes Wissen und einen lebhaften und energischen Geist mitbrachte.

In seinem Heimatkanton hatte er schon eine lange und nützliche Laufbahn zurückgelegt. Er war im Jahre 1831 in Malix geboren, aus einem alten Geschlecht, dessen Namen eine ehrenvolle Stelle hat in den Annalen der Bünde. Früh trat er in das öffentliche Leben ein, zu welchem er 'sich durch gute Rechtsstudien auf deutschen Universitäten vorbereitet hatte. Mit 27 Jahren vertrat er seinen Kreis im Großen Rate ; im Wehrdienste bekleidete er damals den Grad eines Infanterielieutenants. Von da ab wurden ihm in rascher Folge zahlreiche öffentliche Ämter übertragen : Kreispräsident, Richter und Präsident des Bezirksgerichtes, Mitglied des Kantonsgerichtes und Präsident dieser höchsten Gerichtsbehörde von 1882 an bis zu seinem Tode. Zu gleicher Zeit oder in den Zwischenzeiten Mitglied des Großen Rates, Mitglied der Regierung und der Staatskommission. Im Militärleben von Grad zu Grad befördert, bis zu demjenigen eines Oberstbrigadiers.

Von 1882 bis 1890 war er Mitglied des Nationalrates; im Jahre 1891 trat er in den Ständerat ein und wurde dessen Präsident für die ordentliche Sitzung von 1897.

Doch seit einiger Zeit untergrub eine schleichende Krankheit seine feste Konstitution ; im September vergangenen Jahres sahen wir schmerzenden Herzens seinen Platz leer bleiben; die traurige Befürchtung, der man sich gerne verschlossen hätte, hat sich nur zu schnell erwahrt. Am 9. November, mit dem fallenden Laube, starb er sanft in seinem geliebten Heimatdörfchen Malix, eine große Lücke hinterlassend in seiner Familie, in seinem Kantone und in noch weiteren Kreisen.

Denn er war ein volkstümlicher Mann im rechten Sinne des Wortes, ein musterhafter Beamter, ein aufrichtiger Freund, treu seiner Pflicht, stets bereit, sich für den Sieg des Rechtes und das Wohl des Landes zu opfern.

In seiner stoischen Einfachheit hatte er den Wunsch ausgedrückt, es möge kein offizielles Geleite seinem Sarge folgen. Aber der Ständerat konnte seiner Pflicht, seinem ehrwürdigen Präsidenten die letzte Ehre zu erweisen, nicht untreu werden und erfüllte diese Pflicht durch Entsendung einer Abordnung.

817 Nun ruht unser trefflicher Kollege an der Seite seiner Almen, wie der getreue Arbeiter, der sein arbeitsreiches Tagewerk beschlossen. Aber sein Land wird in Dankbarkeit seines gerechten und edeln Wirkens gedenken, und alle, die ihn gekannt und geliebt, werden ihm das liebevollste Andenken bewahren.

Meine Herren Ständeräte!

Kurz vor dem Hinscheid unseres Kollegen war schon ein anderes bescheidenes und arbeitsreiches Leben erloschen. Am 19. Oktober starb nach kurzer Krankheit im Alter von 72 Jahren Herr Bundesrichter Johann Broye von Freiburg. Er war Mitglied des höchsten schweizerischen Gerichtshofes seit dem Jahre 1876, und hatte durch die Reinheit seines Charakters wie durch die Höhe seiner Begabung und die Liebenswürdigkeit seines Geistes sich allgemeine Verehrung erworben.

Beide haben sich um das Vaterland hoch verdient gemacht, die ausgezeichneten Beamten, deren Lebensgang ich Ihnen soeben geschildert, und beide sind würdig, dem jungen Geschlechte als Beispiel voranzuleuchten.

Ich bitte Sie, meine Herren Ständeräte, ihrem Andenken zu Ehren sich von Ihren Sitzen erheben zu wollen.

Und nun danke ich Ihnen, meine Herren Ständeräte, für das Wohlwollen, das Sie mir während der beiden letzten Sessionen geschenkt und das meine Aufgabe als Präsident des Rates erleichtert hat. Ich eröffne hiermit die erste Session der XVIIIten Legislaturperiode.

Das Bureau des Ständerates wurde am 5. Dezember 1899 wie folgt neu bestellt: Präsident : Herr R o b e r t , Arnold, von und in Chaux-de-Fonds, bisheriger Vizepräsident.

Vizepräsident : ,, L e u m a n n , Georg, von Mattweil, in Frauenfeld.

Stimmenzähler : ,, Am m a n n , Albert, von und in Schaffhausen.

,, D ä h l e r , Edmund, von und in Appenzell.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. V.

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