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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Nachkredite für die Erstellung von Gebäuden für Tröcknereien Bäder und Eßlokale in den Befestigungswerken von St. Maurice.

(Vom 15. Juni 1899.)

Tit.

Im Dezember 1898 haben Sie anläßlich der ordentlichen Budgetberatung folgende Bauten bewilligt, die zur Aufnahme von Tröeknereien, Bädern und Eßlokalen in den Befestigungswerken von St. Maurice, bestimmt sind : a. In D ai 11 y. Ein Gebäude für eine Tröckneeinrichtung mit cirka 200 m 3 nutzbarem Raum und aufgebautem I. Stockwerk . Fr. 41,000 Ein damit in Verbindungstehender Anbau für Bäder und Duschen ,, 40,000 Fr. 81,000 b. Auf der A i g u i l l e . Ein Gebäude für eine Tröckneinrichtung von cirka 150 m 3 nutzbarem Raum und aufgebautem I. Stockwerk .

29,500

Zusammen Fr. 110,500

1072 Für beide Gebäude waren flache Holzcementdächer angenommen worden. Im weitern wurde beabsichtigt, die darin befindlichen Räume, soweit überhaupt neben den Bade- und Tröckneapparaten eine besondere Heizung notwendig erschien, durch gewöhnliche Öfen zu erwärmen. Endlich ging man von der Voraussetzung aus, daß es möglich sein würde, die Bauten ohne besondere Schwierigkeiten oder Mehrkosten auf einigermaßen ebenen Boden zu stellen.

Nähere Untersuchungen, welche in Verbindung mit der Militärverwaltung vorgenommen worden sind, haben indessen ergeben, daß es sehr zweckmäßig wäre, die Gebäude statt mit Holzcerneritdächern, welche keinen weiteren nutzbaren Raum gestatten würden, mit einem eigentlichen Dachstock und Schieferbedachung zu versehen und auf diese Art große Dachböden zu Magazinzwecken und selbst zur vorübergehenden Unterbringung von Mannschaften zu gewinnen. Anstatt der Öfen empfiehlt sich eine Centra-lheizung, um eine gleichmäßigere Erwärmung und bessere Ventilation der Räume zu erzielen. Diese Änderungen, verbunden mit einer etwelchen Erweiterung der Grundrisse und der Fundamente bedingen ziemlich erhebliehe Mehrkosten. Dieselben stellen sich unter Einbeziehung der ursprünglichen Summen auf folgende Beträge : G e b ä u d e in Dailly.

Ursprünglich budgetiert Mehrkosten

.

.

.

Fr. 81,000 ,, 32,500 Fr. 113,500

Gebäude auf der Aiguille.

Ursprünglich budgetiert .

Mehrkosten

.

.

Fr. 29,500 ,, 8,000 ,, Zusammen

37,500

Fr. 151,000

Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der besprochenen' Verbesserungen und Erweiterungen an beiden projektierten Bauten wird im Übrigen bedungen durch die erhöhte Fürsorge filr die Mannschaften, welche sich derselben bedienen sollen.

1073 Wir empfehlen Ihnen daher dea nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme und versichern Sie gleichzeitig unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. Juni 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. III.

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1074 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Nachkredites für die Erstellung von Gebäuden fUr Tröcknereien, Bäder und EBlokale in den Befestigungswerken von St. Maurice.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 1899, beschließt: Art. 1. Für die Erstellung von Gebäuden für Tröcknereien, Bädern und Eßlokalen in den Befestigungswerken von St. Maurice wird ein Kredit von Fr. 151,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Nachkredites für die Erstellung von Gebäuden für Tröcknereien Bäder und Eßlokale in den Befestigungswerken von St. Maurice. (Vom 15. Juni 1899.)

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Jahr

1899

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.06.1899

Date Data Seite

1071-1074

Page Pagina Ref. No

10 018 812

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