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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesu des Heinrich Hafner, Landwirt in Islikon.

(Vom 1. Dezember 1899.)

Tit.

Laut Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau d. d. 29. August 1899 wurde Heinrich Hafner, Landwirt in Islikon, der fahrlässigen Eisenbahngefährdung schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von 3 Tagen und zu einer Geldbuße von Fr. 100 verurteilt. Mit Eingabe vom 14. November 1899 ersucht der Verurteilte im Wege der Begnadigung um Erlaß der Gefängnisstrafe nach und führt zur Begründung an, daß er unschuldig verurteilt worden, indem im gegebenen Falle eine Gefährdung eines Eisenbahnzuges überhaupt nicht angenommen werden könne und er jedenfalls nicht diejenigen Handlungen begangen habe, die ihm zur Last gelegt wurden. Dem gegenüber stellt nun aber das obergerichtliche Urteil fest, daß eine erhebliche Gefährdung des Eisenbahnzuges vorgelegen und daß der Verurteilte der Urheber derselben gewesen sei.

Demnach würde keine Veranlassung bestehen, Begnadigung eintreten zu lassen.

Dagegen ist nach einem nachträglich zu den Akten gelegten ärztlichen Zeugnis der physische Zustand des Potenten der Art, daß eine Vollziehung der Freiheitsstrafe für denselben von den schlimmsten Folgen begleitet sein könnte.

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Mit Rücksicht hierauf halten wir dafür, es sollte dem Gesuche entsprochen werden, und wir stellen bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Heinrich Hafner die Gefängnisstrafe in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 1. Dezember 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Heinrich Hafner, Landwirt in Islikon. (Vom 1. Dezember 1899.)

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Jahr

1899

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5

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49

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06.12.1899

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808-809

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