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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten für den Bau der Maggiabrücke bei Ascona.

(Vom 31. Mai 1899.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 30. März 1895 ist dem Kanton Tessin ein Bundesbeitrag für die Maggiabrücke bei Ascona bewilligt worden.

"Dieser Beitrag betrug im Maximum Fr. 155,211. 25, als 50 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 310,422. 45.

Die vorgesehenen Bauten, die im Anschluß an den schon früher erstellten Eisenträger, aus einer weiteren, ähnlichen Eisenkonstruktion, nebst den nötigen Anfahrten und Sicherungsarbeiten bestanden, gelangten unverzüglich zur Ausführung und erreichten am Ende des Jahres 1895 eine Kostensumme von Fr. 342,859.02.

Im Einverständnis mit den eidgenössischen Baubehörden wurden in den folgenden Jahren 1896--1898 noch verschiedene, weiter unten näher bezeichnete Ergänzungsarbeiten ausgeführt, so daß sich das Gesamttotal der nunmehr abgeschlossenen Rechnung auf Fr. 348,117.28 beziffert und somit den Voranschlag um Fr. 37,694.83 übersteigt.

Dieser Summe schließt sich ein Kostenvoranschlag von Fr. 9000 für die auf Wunsch der eidgenössischen Oberbehörden noch zu erstellende Verstärkung des älteren Eisenträgers und Erhöhung des rechtsseitigen Hochwasserdammes Oberhalb der Brücke an.

215 Mit Schreiben vom 6. Februar und 15. Mai abhin richtete Staatsrat des Kantons Tessin an uns das Gesuch, wir möchten den h. eidgenössischen Räten einen Nachtragskredit erwirken, den bewilligten Bandesbeitrag von 50 °/o auch auf die Kosten Mehrarbeiten ausdehnen zu können.

Genannte Regierung begründet ihr Begehren damit, daß die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 30. März 1895 genau eingehalten und die ergangenen Mehrkosten auf unvorherzusehende, notwendige Schutz- und Ergänzungsbauten zurückzuführen seien.

Im ferneren wird noch darauf hingewiesen, daß im Bundesbeschluß vom 19. Juli 1869 eine eidgenössische Subvention von Fr. 188,000 für die Maggiabrücke bei Ascona in Aussicht genommen worden sei.

Wenn man den Kosten veranschlag vom Jahr 1894 mit den Resultaten der definitiven Abrechnung vergleicht, so ergiebt sich folgendes :

der bei um der

Bauten.

Voranschlag.

Fr.

Ausführung.

Fr.

Mehrkosten.

a. Anfahrt (Schutzdamm) b. Brücke c. Sicherungsarbeiten .

d . Allgemeines . . . .

e. Neuer Voranschlag

Fr.

29,374. -- 34,585. 69 5,211.69 70,234.11 77,546. 91 7,312. 80 105,'l60. -- 129,645. 55 24,'485. 55 19,231.89 19,916.68 684.79 -- 9,000. -- 9,000.

f. Frühere Bauten .

224,000. -- 270,694. 83 46,694. 83 86,422.45 86,422.45 -- Total

310,422.45

357,117.28

46,694.83

Ad a. Die Mehrausgabe rührt hauptsächlich von der als notwendig erachteten Bekleidung dei1 Dammböschungen her, welche im ursprünglichen Voranschlag nur zum Teil enthalten war.

Ad b, Schwierigkeiten in der Fundierung des Mauerwerkes, Hochwasserschaden (Zerstörung der provisorischen Holzbrücke) u. s. w. bedingten einen Ausgabenüberschuß von Fr. 3417.99, wozu noch ein solcher von Fr. 3894. 81 für die Eisenkonstruktion kommt.

Ad c. Der größte Posten von Fr. 24,485. 55 fällt auf diejenigen Arbeiten, welche bestimmt sind, die Widerlager und Pfeiler der Brücke gegen die Angriffe der Strömung zu schützen. Im Anschluß an die Korrektion der Maggia mußten, wie dies auch im Nachsubventionsgesuch der Tessiner Regierung erwähnt ist, die

216' Dämme an der Brücke verstärkt und erhöht werden, um Überflutungen und Unterspülungen zu vermeiden. Ebenso bedingte die unregelmäßige Gestaltung des linken Ufers oberhalb der Brücke eine zweckentsprechende Vermehrung der Vovlandstraversen am rechten Ufer, wo die Strömung noch zu heftig war. Weitere Kosten veranlaßte auch die Versicherung des linksseitigen Widerlagers und so gelangte man, gestützt auf die während des Baues gemachten Erfahrungen zu Mehrkosten, die für die Dam m Verstärkungen Fr. 18,153.99 und für den Ausbau des Traversensystems Fr. 6331. 56.

betragen.

Ad d. Der Ansatz für Unvorhergesehenes, Bauleitung und Aufsicht ist nur um den geringen Betrag von Fr. 684. 79 überschritten worden, wobei für Anpflanzungen, die im ursprünglichen Projekt nicht vorgesehen waren Fr. 1438. 30, und für kleinere Ergänzungsarbeiten Fr. 3033. 36 ausgelegt worden sind. Auf dem Posten für Bauleitung und Aufsicht ist eine Minderausgabe von Fr. 4656. 89 zu verzeichnen.

Wie schon erwähnt, sind alle diese Arbeiten mit Genehmigung der eidgenössischen Aufsichtsbehörden erstellt und von denselben, mit Rücksicht auf den gefährlichen Charakter der Maggia, als notwendig anerkannt worden.

Es muß hier noch darauf hingewiesen werden, daß das Durchflußprofil unter der Brücke, verglichen mit dem unterhalb derselben angenommenen Doppelprotil, ein verhältnismäßig enges ist, und es daher angezeigt war, dem Mangel an Expansion durch vermehrte Solidität der Uferbauten und Traversen, sowie durch sorgfältige Sicherung der Pfeiler und Widerlager zu begegnen.

Ad e. Der Posten von Fr. 9000 setzt sich wie sammen : 1. Erhöhung des rechtsseitigen Hochwasserdammes oberhalb der Brücke, in Berücksichtigung der nach den neuesten Längsprofilaufnahmen ermittelten Ausbildung d e s Flußbettes . . . . . . . .

2. Verstärkung des nach den heutigen Begriffen und Erfahrungen als zu leicht ' konstruierten älteren Eisenträgers 3. Aufsicht und Unvorhergesehenes

folgt zu-

Fr. 600 ,, y,

7000 1400

Fr. 9000 Da inzwischen die Regierung des Kantona Tessin den ihr übevbundenen Verpflichtungen mit Bezug auf die seiner Zeit von Italien verlangte Verbreiterung der Straßen strecke Aacona-Brissago-

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Landesgrenze nachgekommen ist und die mit Bundesbeschluß vom 30. März 1895 genehmigten Bauten projektgemäß und solid ausgeführt worden sind, so stehen wir nicht an, Ihnen das vorliegende Nachsubventionsgesuch zur Annahme zu empfehlen.

Es scheint auch kein Grund vorhanden zu sein, für die durch unsere heutigen Erklärungen begründeten Mehrkosten von dem früher zu 50 °/o festgesetzten Beitragsverhältnis abzuweichen. Der von der Eidgenossenschaft noch zu leistende Betrag würde sich demnach auf Fr. 23,347.42, als 50 °/o von Fr. 46,694,83, beziffern, welche Summe ins nächstjährige Budget aufgenommen und anfangs 1900 zur Auszahlung gelangen könnte.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. Mai 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Kingier.

218 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten für den Bau der Maggiabrücke bei Ascona (Tessin).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Bundesbeschlüsse vom 29. Juni 1888 und 30. März 1895 betreffend einen Bundesbeitrag für die Maggiabrücke bei Ascona (Tessin); der Eingaben der Regierung des Kantons Tessin vom 6. Februar und 15. Mai 1899; einer Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 1899, beschließt: cArt. l. Dem Kanton Tessin wird an die Mehrkosten für den Bau der Maggiabrücke bei Ascona im Betrage von Fr. 46,694. 83 ein Bundesbeitrag von 50 % dieser Summe, also von Fr. 23,347. 42, bewilligt.

Art. 2. Die Ausbezahlung dieses Beitrages erfolgt im Jahre 1900.

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Art. 3. Der Kanton Tessin hat für den spätem Unterhalt der betreffenden Bauten, unter Aufsicht des Bundes (Art. 37 der Bundesverfassung), zu sorgen.

Art. 4. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 5. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Mehrkosten für den Bau der Maggiabrücke bei Ascona. (Vom 31.

Mai 1899.)

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31.05.1899

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