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Bekanntmachungen von

Departementen id andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1898 und 1899.

1899.

Monate.

1898.

Fr.

1899.

Fr.

Mehreinnahme,

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

Januar

. . .

2,938,163. 20 3,299,360. 76

361,197. 56

--

Februar

. . .

3,560,332. 41 3,727,532. 68

167,200. 27

--

463,584. 46

--

April . . . .

4,148,073. 23 4,611,657, 69 4,062,455. 94 4,194,011. 21

13 1,555. 27

--

Mai.

4,001,737. 13 4,159,533. 15

157,796. 02 .155,698. 37

März . .

Juni

. . . .

4,094,309. 88 4,250,008. 25

Juli

. . . .

3,738,586. 36

. . .

3,756,437. 91

August

September

. .

4,007,320. 99

Oktober . . .

4,568,907. 73

November

. .

4,221,743. 72

Dezember

. .

5,709,444. 15

--

Total 48,807,512. 65 Auf Ende Juni 22,805,071.79 24,242,103. 74 1,437,031. 95

--

166

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1899.

1898.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende Mai Juni

. 1010 161

854 110

-f 156 + 5 1

Januar bis Ende Juni

.1171

964

+207

B e r n , den 6. Juli 1899.

(B.-B1. 1899, III, 1050.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Bekanntmachung.

Die beteiligten Kreise werden darauf aufmerksam gemacht, daß im September laufenden Jahres in St. Petersburg eine internationale Ausstellung für Maschinen, Geräte und andere Utensilien der Milchwirtschaft stattfinden wird. Das Programm, sowie die Anmeldungsformulare sind bei der Kanzlei des unterzeichneten Departements erhältlich. Anmeldungstermin 1. August 1899.

B e r n , den 6. Juli 1899.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Wichtige Anzeige betreffend

die Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder einer in Frankreich geborenen Mutter und eines schwel zerischen, ausserhalb Frankreichs geborenen Vaters.

Reproduziert.

Einem am 22. Juli 1893 erlassenen französischen Gesetze gemäß werden die in Frankreich geborenen Kinder einer selbst in

167 Frankreich geborenen Mutter in Frankreich unwiderruflich als Franzosen betrachtet, wenn sie nicht zwischen ihrem 21. und 22. Altersjahre das französische Staatsbürgerrecht ausschlagen. Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf die ausserhalb Frankreichs wohnenden Personen.

Mit Bezug auf die Ausschlagungsförmlichkeiten haben sich die in der Schweiz wohnenden Personen an das schweizerische Departement des Auswärtigen in Bern, .die in Frankreich wohnenden an die schweizerische Gesandtschaft in Paris und die in ändern Ländern anfhältlichen Personen an die schweizerischen Gesandtschaften oder Konsulate, in deren Bezirk sie ihren Wohnort haben, zu wenden.

B e r n , den 23. Juli 1894.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1899

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.07.1899

Date Data Seite

165-167

Page Pagina Ref. No

10 018 842

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