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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 15. Februar 1899 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 25 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer- der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen. Der Anmeldung, welche eine kurze Lebensbeschreibung des Bewerbers enthalten soll, sind beizulegen: a. der Geburts- oder Heimatschein ; b. ein Sittenzeugnis; c. ein Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane; d. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang.

Ferner haben sich die Bewerber später bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis wenigstens zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Verwendung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 13. Januar 1899.

Schweiz. Oberpostdirektion.

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Ausschreibung von GehUlfenstellen der Zollverwaltung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden und allfällig neu zu kreierenden GehUlfenstellen II. Klasse bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund. Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) besucht haben, oder deren bisherige Bethätigung auf merkantilem Gebiete sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Es können nur solche Bewerber berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, wenigstens die Rekrutenschule absolviert haben.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Landessprachen abgefaßt einzureichen und auf Verlangen eine Prüfung zu bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 140 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Zollverwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfe II. Klasse beträgt nach dem neuen Besoldungsgesetz Fr. 2000, mit gesetzlichem Maximum von Fr. 3500.

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden ohne bestimmten Anmeldungstermin jederzeit von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 6. Januar 1899.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneter Garnituren für die Packungen nach Ordonnanz 1898, nämlich:

·188 Nietknöpfe, Unterlagsscheibchen, Kupfernieten, Haken verschiedener Sorten, Dorne, Haften, Schnallen verschiedener Sorten, Ringe, Meerrohrstäbchen, behäutete Seitenbrettchen aus Nussbaumholz, Patronenschachteln aus Lindenholz, Leinenbändel, braune Gurten.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidgenössischen 'Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen.

Die Augebote sind uns verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Kriegsmaterial" franko bis zum 20. Februar 1899 einzusenden.

Das Nähere besagen die Angebotbogen und die Vorschriften über die Garnituren von 1899.

B e r n , den 30. Januar 1899.

Eidg. Kriegsinaterialverwaltuug, Technische Abteilung.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Spengler-, Ziegel- und Holzcementbedachungs-, Glaser- und Schlosserarbeiten 'der Dachfenster, sowie die Erstellung der Blitzableitungen für das eidgenössische Fohlendepot in Avenches werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127) und am 8. Februar im Stadthaus in Avenches zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Arbeiten in Avenches" bis und mit dem 13. Februar nüchsthiu franko einzureichen an die B e r n , den 2. Februar 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Schreinerarbeiten in Eichenholz in der Schalterhalle des neuen Postgebäudes in Winterthur werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Dorer & Füchslin, Architekten, Florastraße 13 in Zürich zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Winterthur" bis und mit dem 12. Februar nächsthin franko «inzureichen an die B e r n , den 28. Januar 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

189 Die Glaserarbeiten (Liefern und Einsetzen der Scheiben) für das mechanischtechnische Laboratorium in Zürich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Prof. Recordon, Zimmer Nr. 18 &, Polytechnikum, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für mechanisch-technisches Laboratorium in Zürich" bis und mit dem 15. Februar nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 28. Januar 1899.

Direktion der eidg. Bauteil.

Stellen-Ausschreibungen.

Bundeskanzlei.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Kanzlist II. Klasse.

S c h ö n e und g e l ä u f i g e Handschrift ; Kenntnis des Deutschen und Französischen, womöglich auch des Italienischen.

Besoldung : Fr. 2000--3500.

Anmeldungstermin : 15. Februar 1899.

Anmeldung an: Bundeskanzlei.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Besoldung: Anmeldungstermin Anmeldung an:

Sekretär des Waffenchefs der Infanterie.

Kenntnis der deutsehen und französischen Sprache.

Übung in der Behandlung militärischer Angelegenheiten und Kenntnis der italienischen; Sprache erwünscht.

Fr. 4000 bis 5500.

11. Februar 1899.

Militärdepartement.

190

Vakante Stelle:

Gehülfe der Inventarkontrolle des Oberkriegskommissariats.

Kenntnis des Kriegsmaterials; Kenntnis der Erfordernisse : deutschen und französischen Sprache.

Fr. 3000 bis 4000.

Besoldung : Anmeldungstermin: 18. Februar 1899.

Militärdepartement.

Anmeldung an:

Post- und Eisenbahndepartement.

Télegraplienverwaltung.

Vakante Stelle:

III. technischer Sekretär bei der Telegraphendirektion.

Gründliche technische Bildung; Kenntnis der Erfordernisse : deutschen und französischen Sprache.

Nach Maßgabe des Besoldungsgesetzes vom Besoldung : 2. Juli 1897.

Anmeldungstermin 21. Februar 1899.

Telegraphendirektion Bern.

Anmeldung an:

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträgerchefgehülfe in Genf.

2) Bureaudiener b eim Hauptpostbureau Genf.

S) Briefträger in Montreux.

4) Briefträger, Bureaudiener und Postpacker in Brig.

5) Postcommis in Freiburg.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in Genf.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

191 6) Posthalter und Briefträger in Brodhäusi (Bern). Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

7) Postpacker und Bureaudiener in Locle. Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

8) Briefträger in Basel.

Anmeldung bis zum 21. Feb9) Briefkastenleerer in Basel.

ruar 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

10) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel.

11) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Seeburg bei Luzern. Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

12) 2 Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Lausanne. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 beim Chef des Telegraphenbureaus in Lausanne.

13) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Chaux-de-Fonds. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 beim Chef des Telegraphenbureaus in Chaux-de-Fonds.

14) 4 Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Basel. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 beim Chef des Telegraphenbureaus in Basel.

15) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Zürich. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 21. Februar 1899 beim Chef des Telegraphenbureaus in Zürich.

16) Einnehmer beim Nebenzollamt in Thayngen-Dorf. Anmeldung bis zum 18. Februar 1899 bei der Zolldirektion in Schaff hausen.

1) Kondukteur für den Postkreis Lausanne, mit Domizil in Brig.

2) Briefträger und Postpacker in Gully (Waadt).

Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter in Erlach (Bern).

Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Kreispost4) Packer beim Hauptpostbureau direktion in Bern.

Bern.

5) Postcommis in Zürich 12 (Neumünster).

Anmeldung bis zum 14. Feb6) Postcommis in Winterthur.

ruar 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Dienstchef beim Postbureau Schaffhausen.

8) Briefträger in Wil (St. Gallen). Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Sitten. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

192 10) Telegraphist in Montreux. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Freiburg. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12) Telegraphist in Erlach. Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision.

Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

13) Telegraphist in Interlaken. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Telegraphist in Basel. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

15) Telegraphist in Aarau. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

16) Telegraphist in Zürich. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

17) Telegraphist in St. Gallen. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

18) Telephongehülfe II. Klasse in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 14. Feb ruar 1899 beim Telephonchef in Schaffhausen.

19) Telegraphist in St. Moritz-Dorf. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

20) Telegraphist in Samaden. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

° 21) Telegraphist in Bellinzona. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

22) Telegraphist in Lugano. Anmeldung bis zum 14. Februar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

·*SS*-

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 6.

Bern, den 8. Februar 1899.

I, Allgemeines.

Sé. ( /99) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

6

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung und umgekehrt für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen und die Stationen der badischen Staatseisenbahnen auf Schweizergebiet vom 6. Februar 1899 an bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: l Mark = 124,22 Centimes.

l Franken = 80,5 Pfennig.

II. Eeglemente and Tarifvorsohriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

6 85. ( /99) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom i. Januar Î894. Zulassung von verdichtetem Sauerstoff und Wasserstoff zum Eilguttransport.

Ab 1. März 1899 können Transpprtgefäßp mit verdichtetem Sauerstoff und Wasserstoff zur eilgutmäßigen Beförderung aufgegeben werden, sofern die Gefäße den Anforderungen der Position XLV der Anlage V zum Transportreglement entsprechen.

Zürich, den 30. Januar 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

45

&6. (ö/99) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Bahnen, vom i. April 4897. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1899 an erhält die Position 270, Ziffer 5, auf Seite 37 der schweizerischen Güterklassifikation folgende Passung: 5. Schnittholz, auch gehobelt und genutet: a. kantiges, als: Balken, Sparren, Latten, Leisten, Stäbe; 6. breites, als : Bohlen, Planken, Borde, Dielen, Bretter (mit Ausschluß jedoch der Parketteriewaren und groben Banschreinerarbeiten, welche zum Specialtarif ll gehören), ebenso Brettchen (auch für Cigarrenkisten).

Si. Gallen, den 4. Februar 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandcs.

III. Personen- and Gep&okverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

87. (6/99) Personentarif S 0 B'-- N 0 B und Bötebergbahn, vom i. Juni 1897. Nachtrag III.

Mit 1. März 1899 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag 111 in Kraft.

Zürich, den 31. Januar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

88. ( 6 /99) Distaneenzeiger N 0B, Bötzbergbahn, VSB etc. -- JSB etc., JN, EB, L H B, H W B, TSB etc., vom i. Juli 4897. Nachtrag U.

Mit 1. März 1899 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 30. Januar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

89. (6/99) Distants eneeig er S 0 ß -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom i. Juni 4897. Nachtrag II.

Mit 1. März 1899 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 7. Februar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbalin.

46

90. (6/9o) Personentarif elektrische Bahn Stansstad-Engelberg -- IV 0 B, VSB, SOB und RhB, vom 1. März 1899.

Mit 1. März 1899 tritt der obgenannte Tarif io Kraft.

Zürich, den 31. Januar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

91. (6/99) Personen- und Gepäcktarif GB -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom i. Juni Ì897. Nachtrag III.

Zum vorstehend genannten Tarif tritt am 1. März 1899 ein Nachtrag 111 in Kraft.

Luzern, den 6. Februar 1899.

Direktion der Uotthardbahn.

92. (6/99) Personen- und Gepäcktarif GB -- S C B, A SB und Bremgarten, vom i. Juni 1897. Nachtrag I.

Am 1. März 1899 tritt zum vorstehend genannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Luzern, den 6. Februar 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

93. (6/99) Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen der Schweiz und Italien via Gotthard, vom 1. Oktober 1898. Nachtrag L Mit 1. März 1899 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Berichtigungen und Ergänzungen des Hanpttarifs.

Luzern, den 31. Januar 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

94. (°/99) Zusammenstellung der Factage- und Camionnagetarife -der Jura-Simplon-Balm, vom 1. Juni 1893. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1899 ist der auf Seite 15 der pbgenannten Zusammenstellung enthaltene Tarif für die Camionnage von Eilgütern auf der Station Morges in der Weise zu ändern, daß Gewichte über 50 kg. bei der Taxberechnung per Einheiten von 50 kg. zu 50 kg. anstatt per Einheiten von 25 kg. zu 25 kg. aufgerundet werden.

Bern, den 7. Februar 1899.

Direktion der Jnra-Siniplon-Bahn.

47

B. Verkehr mit dem Auslande.

95. (°/99) Heft iO der norddeutsch-schweizerischen Ausnahmetarif für Spiritus.

Gütertarife.

Auf den 15. Februar 1899 tritt das Heft 10 der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend Taxen für Sprit und Spiritus von Stationen der Direktionsbezirke Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Casse), Danzig, Halle a. d. Saale, Hannover, Kattowitz, Köln, Magdeburg, Posen und Stettin, sowie der Lübeck-Buchener Bahn nach Stationen der schweizerischen Bahnen in Kraft.

Dasselbe kann zum Preise von 75 Cts. pro Exemplar durch unsere Dienststellen bezogen werden.

Zürich, den 30. Januar 1899.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

96. (6/99") Preußisch-sächsisch-schiueizerischer Gütertarif, vom i. März Ì899.

Auf 1. März 1899 tritt ein Tarif für den preußisch-sächsisch-schweizerischen Güterverkehr in Kraft, enthaltend Taxen für den direkten Verkehr zwischen den preußisch - sächsischen Gemeinschaftsstationen einerseits und Stationen der schweizerischen Bahnen anderseits.

Dieser Tarif kann zum Preise von Fr. 1. 50 pro Exemplar durch die Dienststellen der beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Bezüglich der durch den vorwürfigen Tarif zur Aufhebung gelangenden Frachtsätze verweisen wir auf unsere Veröffentlichungen unter Ziffer 60 und 63 in Nr. 4 des Publikationsorgans vom 25. Januar 1899, sowie auf das dem Tarif beigegebene Avisblatt.

Zürich, den 3. Februar 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

97. ( 6 /99j Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Aenderung eines Stationsnamens.

Am 1. Januar 1899 sind der Freiburger und der Märkische Güterbahnhof in Breslau unter der Bezeichnung ,,Breslau Märk.-Freib. Bahnhof zu einem Bahnhof vereinigt worden. Als Frachtsätze dieser Station gelten : 1. beim Heft 5, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife die auf Seite 32 und 33 desselben angegebenen Frachtsätze für Breslau Märkischer und Freiburger Bahnhof; 2. beim Heft 7 der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife die auf Seite 11 und 12 desselben angegebenen Frachtsätze für Breslau Märkischer Bahnhof. Die im Heft 7 enthaltenen Taxen für Breslau Ffeib. Bahnhof fallen dahin.

Diese Maßnahme tritt auf den 22. Februar 1899 in Kraft.

Zürich, den 1. Februar 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Mordostbahn.

48

98. ( 6 /99) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbe transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom i. September Ì891. Ausnahmetaxen für kaustische Soda und Bleicherde.

Für den Transport in gewöhnlicher Pracht von Soda, kaustischer, flüssiger und fester, und von Bleicherde, flüssiger und fester, in Ladungen von 10000 kg. oder für dieses Gewicht pro Prachtbriet' und verwendeten Wagen zahlend, treten mit Gültigkeit vom 25. Februar 1899 die nachstehenden Frachtsätze in Kraft: Mit Bestimmung nach Lyon Marseille (Gnillotiere und Vaise) 10000 kg.

10000 kg.

Cta. pro 100 kg.

Von MontHey nach Genf transit Bern, den 7. Februar 1899.

48

45

Direktion der Jnra-Slmplon-Bahn.

Rückvergütungen,

99. ( 6 /ä9) Rückvergütung für Holztransporte Ungarn -- Schweiz via Deggendorf-Lindau.

Für Holztransporte ans Oberurigärn und Siebenbürgen, die in Preßburg bezw. Bndapest verschifft und per Donau nach Deggendorf und ab da in Wagenladungen von 10 000 kg. über Lindau-Romanshorn nach Stationen der N 0 B, S C B und weiter Beförderung erhalten, werden ab Romanshorn die Resttaxen für Holzsendungen von Preßbarg bezw. Budapest nach dem Heft 2 der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Holztarife im Rückvergütungsweg berechnet.

Zürich, den 7. Februar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

100. (°/99) Badischer Binnengütertarif. Erweiterung.

Mit Wirkung vom 1. Februar 1899 -- im Verkehr mit Mannheim ab 10. Februar 1899 -- und mit Gültigkeit bis Ende Mai 1899 findet der durch ein besonderes Ergänzungsblatt zum badischen Binnengütertarif bekannt gegebene Ausnahmetarif für Eis in Wagenladungen auch Anwendung im Verkehr badische Staatsbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 31. Januar 1899.

Ueneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

49

101. (6/99) Heft 8 des südwestdeutschen Verbandsgütertarif es.

Nachtrag Vili.

Zum Heft 8 des Verbandsgütertarifs (Baden-Pfalz) ist mit Gültigkeit vom 1. Februar 1899 der Nachtrag VIII ausgegeben worden. Derselbe enthält außer den bisher anf dem Verfügungswege durchgeführten und bereits bekannt gegebenen Tarifmaßnahmen noch die Einbeziehung der für den Wagenladungsverkehr eröffneten Station Tiefenthal der pfälzischen Eisenbahnen nnd aie Aufnahme der Station Speyer Hafen in den Ansnahmetarif für Malz aller Art zur Ausfuhr.

Karlsruhe, den 31. Januar 1899 Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahuen.

102. (6/99) Binnenausnahmetarif für Eis der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

Der im vorigen Jahre in Geltung gewesene Binnenausnahmetarif für Eis in vollen Wagenladungen tritt vom 1. Februar 1899 ab bis zum Jahresschluß wieder in Kraft.

Straßburg, den 1. Februar 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeii.

103. (6/u9;) Abteilung G des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarif es. Ausnahmetarif für Eis. Bekanntmachung.

Der bis zum 31. Dezember 1898 im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände, Abteilung G, in Geltung gewesene Ausnahmetarif für Eis in Wagenladungen tritt vom 1. Februar 1899 ab bis zum Jahresschluß wieder in Kraft.

Straßburg, den 1. Februar 1899.

Generaldirefction der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für den Transport von "Blau- und Qrünöl etc., ferner Petroleum-Naphta etc. Vom 1. Febr. 99 bis auf "Widerruf, längstens bis 31. Dez. 99, werden für Transporte von a. Blau- und Grünöl, Mineralteer nnd mineralische Schmieröle, 6. Petroleum-Naphta nnd Benzin, aus Petroleum destilliert, in Ladungen von 10000 kg. nachstehende Kartiernngstaxen gewährt : Von Triest Piume nach ad a ad 6 ad a ad & Centimes pro 100 kg.

ßregenz tr. und Bachs tr 193 212 235 259 St. Margrethen tr 206 227 248 273 Üsterr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 11, v. 28. Jan. 99.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. Februar 1899 : 55. Änderung des Camionnagetarifes der J S für Morges.

Genehmigt am 7. Februar 1899 : 56. Gewährung im Rückvergütungswege der aus dem Heft 2 des Teiles IV der österreichisch-ungarisch-sohweizerischen Gütertarife für Holztransporte aus Oberungarn über Preßburg nnd aus Siebenbürgen über Budapest für die schweizerischen Strecken ab Romanshorn sich ergebenden Resttaxen nach Stationen der N 0 B, S C B u. s. w. beim Umschlag in Deggendorf.

57. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für bestimmte Güter im Verkehr Bukowina -- Galizien -- Frankreich.

58. Personentarif für den Verkehr Rh B -- V S B, T B, W R B, R H B, A B nnd A St B.

59. Nachtrag II znm Distanzenzeiger zur Taxberechnnng bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen nnd Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen nnd für die Abfertigung von Leichen, Gepäck und Expreßgut im Verkehr S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn.

60. Ausnahmetaxen für den Transport von kaustischer Soda und Bleicherde in Wagenladungen von 10000kg. ab Monthey nach Genf transit (Lyon und Marseille).

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 1899 die Direktion der Nordostbahn ermächtigt, die nnterm 12. Dezember 1898 genehmigte neue Vorschrift über die Berechnung des Frachtznschlages für die Deklaration des Interesses an der Lieferung im deutsch-schweizerischen Verkehr instruktionsweise auch auf den belgisch-schweizerischen Verkehr zu übertragen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen,

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Bundesblatt

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Jahr

1899

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.02.1899

Date Data Seite

186-192

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10 018 638

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