549

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschliesslich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, zum Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I.

und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung und über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftli und portofrei bis zum 5. September 1899 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich. St. Gallen, Chur oder Bellenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse ; 2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektio bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 11. August 1899.

Die Telegraphendirektion : Fehr.

550

Stellen-Ausschreibungen.

Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle: Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an :

Eidgenössischer Geueralanwalt.

Fr. 8000 bis 10,000.

16. September 1899.

Justiz- und Polizeidepartement.

W*l

Militärdepartement.

Unteroffizier des Materiellen der äußern Verteidigung der Gotthardbefebtigungen.

Unteroffiziersgrad ; Befähigung zur Instruktion Erfordernisse : der Beobachtertruppe.

Fr. 2000 bis 3500.

Besoldung : Anmeldungstermin 25. August 1899.

Militärdepartement.

Anmeldung an: Dienstdomizil in Andermatt.

Bemerkungen: Vakante Stelle:

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

II.

Assistent der schweizerischen landwirtschaftVakante Stelle: lichen Versuchs- und Untersuchungsanstalt in Zürich.

Erfolgreiche Absolvierung der chemischen AbErfordernisse : teilung einer höhern Unterrichtsanstalt und genügende botanische Kenntnisse.

Fr.

3000 bis 4000.

Besoldung: Anmeldungstermin: Ende August 1899.

Anmeldung an: Landwirtschaftsdepartement.

551 Bemerkungen:

Außer der geforderten chemischen Vorbildung werden in botanischer Richtung Ausweise über ausreichende Kenntnis der Anatomie, namentlich der landwirtschaftlich in Betracht kommenden Pflanzen, sowie Übung im Mikroskopieren verlangt. Eintritt auf 1. Oktober 1899.

[3/s]

Post- und Eisenbahndepai-tement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur für die elektrischen Bahnen und die mit den Bahnen in Berührung kommenden Starkstromleitungen.

Erfordernisse : Theoretische Fachbildung und praktische Erfahrung in der Elektrotechnik.

Besoldung : Maximum Fr. 5500 nebst den gesetzlichen Reiseentschädigungen .

Anmeldungstermin 26. August 1899.

Anmeldung an: Post- und Eisenbahndepartement (Eisenbahnabteil ung~).

Bemerkungen : Die Anmeldung ist von einem Curriculum vitse und Zeugnissen über Studien, bisherige Praxis etc. zu begleiten.

Vakante Stelle:

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle seni; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Lutry (Waadt). Anmeldung bis zum 5. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

552 2) Postcommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 5. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Posthalter und Briefträger in Großdietwil (Luzern). Anmeldung bis zum 5. September 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Paketträger in Bischofszell. Anmeldung bis zum B. September 189& bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Briefträger in Flawil. Anmeldung bis zum 5. September 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Briefträger in Bellinzona. Anmeldung bis zum 5. September 1899 ber der Kreispostdirektion in Bellinzona.

7) Telegraphist und Telephonist in Neßlau (St. Gallen). Jahresgehalt.

Fr. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 440 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 5. September 1899 bei, der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Postcommis in Bern.

l Anmeldung bis zum 29. August > 1899 bei der Kreispostdirektioa l in Bern.

2) Briefträger in Brieuz (Bern).

3) Drei Postcommis in Basel.

Anmeldung bis zum 29. August.

4) Posthalter und Bote in Grellingen 1899 bei der Kreispostdirektion, (Bern).

in Basel.

5) Postpacker in Solothurn.

6) Vier Postcommis in Luzern.

Ì Anmeldung bis zum 29. August > 1899 bei der Kreispostdirektioa, 7) Postcommis m Samen.

J jn Luzern.

8) Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 29. August.

9) Vier Bureaudiener beim Haupt1899 bei der Kreispostdirektion postbureau Zürich.

in Zürich.

10) Briefträger in Seebach (Zürich).

11) Posthalter in Neßlau (St. Gallen). Anmeldung bis zum 29. August 1899^ bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12) Briefträger und Bureaudiener in Mendrisio. Anmeldung bis zum 29. August 1899 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

13) Telegraphist in Riehen (Baselstadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. August 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

14) Telegraphist und Telephonist in Hütten (Zürich). Jahresgehalt Fr. 20&1 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 120 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 29. August 1899 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

·*sx»-

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

Jß 34.

Bern, den $3. August 1899.

I. Allgemeines.

84

649. ( /99) Betriebseröffnung

der Linie Pont-Brassus.

Wir teilen andurch mit, daß die Betriebseröffnung der Linie Pont-Brassus für den Personen-, Gepäck- and Güterverkehr am 21. August 1899 stattfindet.

Sentier, den 20. August 1899.

Yerwaltnngsrat der Eisenbahn Font-Brassns.

II, Eeglemente und Tarif Vorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

3 <>50. ( */99) Zuschlagsfrist au den reglementarischen Lieferfristen für Frachtgüter, vom 99. August 1899.

Anläßlich der Manöver dea I. Armeecorps hat der Bundesrat eine Zuschlagsfrist zn den reglementarischen Lieferfristen von 24 Stwnden bewilligt für alle diejenigen Güter in gewöhnlicher Fracht, welche am 29. August 1899 -auf der Broyethalhahn durch die vollständige und auf den Linien G-enl.Lausanne-Nenenburg-Biel-Delsberg und Sonceboz-Chaux-de-Fonds durch die -teilweise Einstellung des Frachtgutdienstes Verspätung in der Ablieferung «rleiden sollten.

Bern, den 22. Angust 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Babn.

283

III. Personen- and Qepâokverkehr.

C. Transitverkehr.

651. ( S4 /99) Französisch-belgisch-deiitsch-schweizerisch-österreichischungarisch-rumänisch-serbisch-bulgarisch-orientalischer Personen- und Gepäckverkehr.

Die in Ziffer 3 auf Seite 38 des Heftes C, vom 1. März 1898, enthaltenen Bestimmungen und Taxen, wovon unter Ziffer 321 des Pnblikationsorgans Nr. 19, vom 10. Mai 1899, die Rede ist, werden mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1899 an wie, folgt wieder eingeführt: Für deu Leertransport von Salonwagen, welche Privatpersonen oder einer andern Eisenbahnverwaltung als der Ostbahugesellschaft gehören, sind bei der Abfertigung außer den eigentlichen Beförderungskosten (siehe Ziffer 1) und den Kosten der Laufmiete der Wagen (siehe Ziffer 2) zu Gunsten der Ostbahngesellschaft die folgenden Taxen zu erhoben: Per Salonwagen mit Paris 2 oder 3 Achsen 4 Achsen von und nach Fr.

fr.

Petit-Croix -- Grenze 182. 40 273. 60 Delle -- Grenze 186. -- 279. -- Bern, den 17. August 18H9.

Direktion der Juru-Siiuplon-Bufin.

IV. Güterverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

652.

34

( /99) Getreidetarife Württemberg -- Schweiz. Kündigung.

Mit 1. Dezember 1899 treten die Getreide.tarife Württemberg -- N OB und Bötzbergbahn, sowie S C B, A S B, S T B und E B, vom 1. November 1895, bezw. 1. September 1896, außer Kraft, Bezüglich deren Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 17. August 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C34/99) Teil H, Heft 4, zweite Abteilung, des norddeutschschweizerischen Güterverkehrs.

Ausnahmetarife für den Seehafenverkehr.

Am 15. September 1899 tritt für den Verkehr zwischen norddeutschen Seehäfen einerseits und Stationen der central- nnd westschweizerischen Bahnen anderseits ein neuer Tarif in Kraft, enthaltend Taxen für die im Verkehre mit den Seehäfen hauptsächlich vorkommenden Artikel.

653.

284

Durch diesen Tarif wird Teil II, Heft 4, zweite Abteilung, vom 1. Januar 1893, samt Nachtrag aufgehoben.

Basel, den 22. August 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

654. ( 84 /99) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. von Stationen der badischen Bahn, der Elsaß-Lothringer-Bahn, der Eisenbahndireklion Frankfurt al M., der kgl. preußischen und großh. hessischen Eisenbahndirektion Mainz, der MainNeckar-Bahn und der pfälzischen Eisenbahnen nach Stationen der central- und westschweizerischen Eisenbahnen, vom i. Februar 1898. Berichtigungen.

Mit sofortiger Gültigkeit treten nachverzeichnete Distanzen und Taxen in Kraft, durch welche die korrespondierenden, im Tarif enthaltenen Distanzen und Taxen aufgehoben und ersetzt werden: Schnitt-Tabelle A.

Effilt. Tarif Els.-Lothr.-Bahnen. Fr.

35 35 Mülhausen Nord . 2. 20

Km.

Effekt. Tarif

Schnitt-Tabelle B.

Bödelibahn.

Fr.

159 175 Bönigen . . . . 9.90 155 167 Interlaken (Bahnhof) . 9.10 106 169 Interlaken (Oststation) 9.30 Schnitt-Tabelle B.

Thtmerseebahn.

Km. Schweiz. Centralbahn.

150 157 Därligen Scherzligen . . . 7. 10 131 132 Gwatt . . .. .. . 8.60 127 7.30 Thun 7. -- 146 153 Leißigen . . . . 8.40 125 137 141 7.80 Jura-Simplon-Bahn.

Spiez-Erlenbaeh-Bahn.

Konolfingen-Stalden 6. 20 110 Tägertschi . . . 6. 40 149 159 Erlenbach (Simmenthal) 8.70 114 118 Worb . .

. . 6. 60 147 156 Oey-Diemtigen . . 8.50 114 Zäziwyl . . . . 6. 40 142 149 Wimmis . . . . 8.20 Gleichzeitig ist die unter Ziffer 8 der Tran Sportbestimmungen vorgesehene Bemerkung betreffend den Verkehr mit Ciarens, sowie das auf Seite 14 hei diesen Stationsnamen angebrachte Sternchen *) zu streichen.

Basel, den 22. August 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C. Transitverkehr.

655. (,84/99) Transporte von zerquetschten Weintrauben Frankreich -- Württemberg.

Für die Beförderung zerquetschter Weintrauben in Pässern und Reservoirwagen in Ladungen von 5000 und 10 000 kg. aus Südfrankreich nach Württemberg kommen die Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 6 für Wein im Heft 4 des Teiles II der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1886, zur Anwendung.

285

Im Fernern werden für bezügliche Transporte ab Cette und Marseille mit Bestimmung nach Deutschland etc. für die Strecke Genf -- Romanshorn die im Transittarif Romanshorn transit nnd Singen transit -- Genf transit etc., vom 1. Januar 1889, enthaltenen Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 19 gewährt.

Zürich, den 22. August 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

656

(84/99) Belgisch-südwestdeutsches Gütertarifheft Aenderung.

2 a.

Der Artikel Kastanienholzextrakt wird vom 15. August 1899 ab in den Ausnahmetarif Nr. 7,1, e, des belgisch-südwestdeutschen Tarifheftes 2« (Verkehr der belgischen Häfen mit Basel) versetzt.

Für den Verkehr mit bestimmten westschweizerischen Stationen tritt infolgedessen eine anderweite Berechnung der Ermäßigungen auf Seite 14, Spalte 5, des Heftes 2 a ein, wobei in einigen Fällen (für Brüssel, Löwen und Termonde) geringfügige Erhöhungen sich ergeben. Letztere erlangen aber erst vom 1. Oktober 1899 ab Geltung.

Nähere Auskunft erteilt die Güterabfertigungsstelle in Basel.

Straßburg, den 12. August 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 17. August 1899: 487. Zusammenstellung der Frachtbegünstigungen für den Transport der für die Weltausstellung Paris 1900 bestimmten Objekte aus Österreich-Ungarn und weiter, sowie aus Bosnien und der Herzegowina nach Paris, bezw. umgekehrt.

Genehmigt am 18. August 1899 : 488. Anwendbarkeit der Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 6 im Gütertarif "Württemberg -- Genf transit etc. und der Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 19 im Gütertarif Genf transit etc. -- Romanshorn transit etc. auf Transporte von zerquetschten Weintrauben in Fässern und Reservoirwagen.

489. Personentaxen für die Strecke Pâquis -- Mon Repos der Gesellschaft des Mouettes genevoises.

Genehmigt am 19. August 1899 : 490. Nachtrag I zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schalen nnd Kranken etc., Aarg. Südbahn und Bremgarten -- Ostschweiz.

286

Genehmigt am 22. August 1899: 491. Nachtrag l zum Ausnahmetarif für Lebensrnittel aus Italien nach Deutschland.

492. Nachtrag J zum Ausnahmetarif für Lebensmittel aus Italien nach England.

493. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für Lebensmittel aus Italien nach Belgien und den Niederlanden.

494. Nachtrag III zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. im südwestdeutsch-schweizerischen Verkehr (Verkehr mit der Central- und Westschweiz).

495. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr J S, B R, K V T und F M B -- E B und B T B.

496. Neuausgabe des Anhanges zum allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. ab Bouveret transît, Vallorbe transit, Genf loco und transit, Verrières transit, Locle transit und Delle transit.

497. Entwurf II eines Teiles II, Heft 4, Abteilung II, der norddeutschschweizerischen Gütertarife.

498. Ergänzung und Änderungen des Ausnahmetarifs für Steinkohlen etc.

Südwestdeutschland -- Central- und "Westschweiz.

499. Änderung des ersten Absatzes des Art. 16 der schweizerischen Tarifvorschriften, mit Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Buudesrat hat in seiner Sitzung vom 18. August 1899 die Verwaltung der Jura-Simplon-Bahn ermächtigt, für Frachtgutsendungen, welche infolge der am 29. August angeordneten gänzlichen Einstellung des Frachtgutdienstes auf den beiden Broyethalbahnen, sowie durch die teilweise Einstellung desselben auf den Linien Genf-Lausanne-Biel-Sonceboz-Delsberg und Sonceboz-Chaux-de-Fonds verspätet werden, eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden in Anrechnung zu bringen.

Der schweizerische Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 18. August 1899 die Stadt Porto in Portugal als pegtverseucht erklärt und die Provenienzen aus Stadt und Hafen von Porto unter die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 11. Mai 1897 betreffend Einfuhrverbot von verdächtigen Waren aus pestverseuchten Gegenden gestellt.

287

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.08.1899

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549-552

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10 018 878

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