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Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schlosserarbeiten für das Postgebäude in Freiburg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 127) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Freiburg" bis und mit dem 22. Mai nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 9. Mai 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Schreinerarbeiten für das Gebäude des mechanisch-technischen Laboratoriums der eidgenössischen Schulanstalten in Zürich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei Herrn Prof. Recordon in Zürich, Polytechnikum, Zimmer Nr. 18 6, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für mechanisch-technisches Laboratorium in Zürich" bis und mit dem 31. Mai 1899 franko einzureichen an die B e r n , den 12. Mai 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Politisches Departement.

Ein juristisch und sprachlich gebildeter junger Mann, der sich dem diplomatischen Dienst der Eidgenossenschaft zu widmen

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wünschte, würde sofort bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris als unbesoldeter Volontär Verwendung finden.

Das politische Departement, bei welchem die Anmeldungen nebst Studienzeugnissen und einem Lebensabriß bis Ende dieses Monats einzureichen sind, wird gern weitere Auskunft erteilen.

Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle : Besoldung :

Chef der Abteilung für Gesetzgebung und Rechtspflege.

Fr. 6000 bis 8000 unter Hinweis auf Art. l, Abs. 3, des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897.

Anmeldungstermin: 3. Juni 1899.

Anmeldung an :

Justiz- und Polizeidepartement.

[3/a]

Militärdepartement.

Hülfsinstruktor der Sanitätstruppe.

Befähigung zum Instruktionsdienst; Kenntnis der zwei Hauptlandessprachen.

Fr. 2000 bis 3000.

Besoldung : Anmeldungstermin: 31. Mai 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Vakante Stellen: Erfordernisse :

2 Sanitätsinstruktoren II. Klasse.

Offiziersgrad (Militärarzt) ; Befähigung zum Instruktionsdienst, Kenntnis der zwei Hauptlandessprachen.

Besoldung : Fr. 3000 bis 4500.

Anmeldungstermin : 31. Mai 1899.

Militärdepartement.

Anmeldung an:

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Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

2) Postcommis in Wohlen (Aargau). Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Kfeispostdirektion in Aarau.

3) Drei Bureaudiener beim Hauptpostbureau in Luzern. Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Postcommis in Glarus.

Ì Anmeldung bis zum 30. Mai 5) Postablagehalter und Briefträger iu \ ^ £». der Kreispostdirektion Niederteufen (Appenzell A.-Rh.). J m bt- ^allen6) Briefträger und Packer in Sargans (St. Gallen). Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Telegraphist in Suchy (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8) Telegraphist und Telephonist in Muri (Aargau). Jahresgehait Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 650 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

9) Telegraphist in Sonogno (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. Mai 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Briefträger und Bureaudiener in ·> Vernier (Genf).

Anmeldung bis zum 23. Mai . ,, _ } 1899 bei der Kreispostdirektion 2) Bureaudiener beim Hauptpostl jn (jenf bureau in Genf.

J 3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Treyvaux (Freiburg). Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Postwagenmeister in Bern. Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Briefträger, Bureaudiener und Packer in Laufen (Bern). Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

44 6) Postcommis in Brunnen. Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Bureau chef beim Hauptpostbureau in Zürich.

8) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau in Zürich.

Anmeldung bis zum 23. Mai 9) Briefträger in Zürich.

1899 bei der Kreispostdirektion 10) Postpacker beim Postbureau in Zürich.

Zürich 12 (Neumünster).

11) Postverwalter in Zug.

12) Postablagehalter und Briefträger in Hugelshofen (Thurgau).

13) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

14) Postpacker und Bureaudiener in Locamo. Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

15) Telegraphist in Ottenbach (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Mai 1899 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Erbennachsuchung.

Da die Erben des den 13. November 1898 in der Armenanstalt Burgrain zu Ettiswil verstorbenen X a v e r S c h w e n d i m a n n , von Ehikon, Kanton Luzern, Sohn des Xaver und der Rosa Walker, geboren zu Altdorf den 2. Janner 1815, gewesener Schreiner und früher wohnhaft in Ebikon, nicht bekannt sind und Erblasser Vermögen hinterlassen hat, so werden alle diejenigen, welche von Erbrechts wegen Anspruch auf genannte Verlassenschaft zu machen gedenken, aufgefordert, innert zwei Monaten, von dieser Bekanntmachung an gerechnet, beim tit. Teilungsofficium von Ebikon, Kanton Luzern, sich anzumelden und die erforderlichen Ausweisschriften vorzulegen. Die Unterlassung der Anmeldung, den Fall der Unmöglichkeit ausgenommen, ·wird als freiwillige Verzichtleistung auf die Erbschaft angesehen.

E b i k o n , den 9. Mai 1899.

Namens des Bezirksgerichts Habsburg, Der Gerichtspräsident: K. J. Meier.

Der Gerichtsschreiber: Gasp. Kopp.

Publikationsorgan · für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz, Eisenbalmdepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

M 20.

Bern, den 47. Mai Ì899.

%

II. Réglemente and Tarif Vorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

330. ( 20 /89) Schweizerisches Transportreglement vom Ì. Januar i&QU.

Anlage V und Nachtrag 1.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 tritt eine neue Anlage V zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfscniffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, enthaltend die Bestimmungen über die von der Beförderung ausgeschlossenen und die nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände, in Kraft.

Am gleichen Tage gelangt ein Nachtrag I zum obgenannten Reglement zur Einführung, wodurch die bisher erschienenen Nachträge l--IV aufgehoben und ersetzt werden.

St. Gallen, den 16. Mai 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

( 20 /99) Teil IB der niederländisch-deutschen Verbandsgütertarife. Neuausgabe.

Am l, Mai 1899 ist eine Neuausgabe der die allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassiükation enthaltenden Abteilung B des Verbandsgütertarifs (Teil 1) für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände zur Einführung gekommen. Durch dieselbe wird die Abteilung B im Verbandsgütertarif 331.

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vom 1. Januar 1893 nnd in den zu demselben erschienenen Nachträgen aufgehoben. Preis'45 Pfennig.

Straßburg, den 3. Mai 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

III. Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

332. ( 2 %9) Dislanzengeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Leichen, Gepäck und Expreßgut im Verkehr Rh B -- V S B, TB, W R B, R H B, AStrB, AB, F W, T T B, N OB, Bötzbergbahn, SihUhalbahn, S OB, R B, R S B und STB.

Am 1. Juni 1899 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch aufgehoben und ersetzt werden: a. die im Personen- und Gepäcktarif Rh B -- V S B, E H E und A B, vom 1. August 1890, nnd dessen Nachträgen I--IV enthaltenen Tarifdistanzen nnd Gepäcktaxen, sowie die auf die Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Leichen, Gepäck und Expreßgut Bezug habenden Bestimmungen ; b. die Distanzen und Gepäcktaxen, sowie die Bestimmungen über die Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Leichen und Gepäck im Personenund Gepäcktarif L D -- S OB, vom 1. Jnli 1892; c. die Teildistanzen der Ehätischen Bahn, der Schweiz. Nordostbahn und der Bötzbergbahn im Anhang des provisorischen Personen- und Gepäcktarifes Rhätische Bahn -- Schweiz, vom 15. April 1897.

Chur, den 16. Mai 1899.

Direktion der Rhätischeu Bahn.

( 2 %9) Personen- und Gepäcktarif Vereinigte Schtveizerbahnen -- Schweizerische Südostbahn, vom i. Juni 4897.

Ergänzungen.

Anf den 1. Juni 1899 gelangen folgende Taxen und Bistanzen zur Einführung : Einfache Fahrt Hin- u. Rückfahrt Effekt- Tarif- Borschach I li III I II III 333.

Km.

nach

via

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Sarg.-Lach.

150 157 Einsiedeln Utz °^,wil. 16. 20 11.35 8.10 25.0517.4512.40 .

Woll.

St. Gallen, den 16. Mai 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

154

334:. (20/99) Personentarif VSB -- 8 C B, vom i. Februar Ì897.

Nachtrag II.

Mit der Eröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn tritt zum oben genannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft.

St. Gallen, den 16. Mai 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

335. ( 20 /99) Interner Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der Sihlthalbahn. Aenderung von Abonnementstaxen.

Mit 1. Juni 1899 treten für Abonnemente zu 90 und 180 Hin- und Rückfahrten im internen Verkehre der Sihlthalbahn neue bedeutend ermäßigte Taxen in Kraft.

Auf Abonnemente zu SO Hin- und Bückfahrten in 3 Monaten gewähren wir ab diesem Termin 70 °/<> ßabatt nnd anf solchen zu 180 Hin- und Rückfahrten in 6 Monaten 72 % auf der Hin- und Retourtaxe. Exemplare dieses Tarifs können gratis bei unsern Stationen bezogen werden.

Zürich, den 16. Mai 1899.

Direktion der Sihlthalbahn.

336. (20/99} Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der Schweiz. Nordostbahn, vom i. Januar Ì879. Nachtrag V.

Mit 1. Juni 1899 tritt ein Nachtrag V zu obigem Tarif in Kraft, mit welchem neue Abonnemente für 30, 50 und 100 Hin- und Rückfahrten im Jahr eingeführt werden.

Zürich, den J3. Mai 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

337. (.20/99) Plakattarif der Schweiz. Nordostbahn für Lust- und Rundfahrtbillete, vom i. Juni 4899. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1899 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Plakattarifs in Kraft, wodurch diejenige vom 1. Juni 1898 aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 16. Mai 1899.

Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

338. (20/99) Distanzenzeiger eur Taxberechnung für Gesellschaften, Schulen, Gepäck etc. im Verkehr GB -- S C B, AS B und Bremgarten, vom i. Juni 4897. Nachtrag I.

Am Tage der Eröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn tritt zum genannten Distanzenzeiger ein Nachtrag I in Kraft.

Luzern, den 15. Mai 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

155

339. ( ao /99) Gepäck- und Expreßguttarif SCB -- Waldenburgerbahn, vom i. Juli Ì896. Nachtrag L Mit dem Tage der Betriebseröffnung der ßnrgdorf-Thun-Bahn tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag I in Kraft.

Basel, den 15. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

340. (20/»9) Personen- und Gepäcktarif elektrische Bahn Stansstad-Engelberg -- STB, vom i. Juni Ì899.

Mit 1. Juni 1899 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Hochdorf, den 16. Mai 1899.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

341.

(20/99) Einführimg neuer Personen- und Gepäcktarife Verkehr mit der E B und der B T B.

im

unter Bezugnahme auf Position 204 des Pnblikationsorgans Nr. 13, vom 29. März 1899, bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Bnrgdorf-Thun-Bahn die nachverzeichneten Tarife, bezw. Tarifnachträge in Kraft treten: 1. Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut in den internen Verkehren der Emmenthalbahn und der BnrgdorfThun-Bahn, sowie im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich; 2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und der ßnrgdorfThnn-Bahn einerseits und Stationen der Schweiz. Centralbahn, der Aarg.

Südbahn und Woblen-Bremgarten anderseits; 3. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der Emmenthalhahn und der BurgdorfThun-Bahn einerseits und Stationen der Jura-Simplon-Bahn und der Bulle-Bomont-Bahn anderseits; 4. Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thun-Bahn einerseits und solchen der Nordosthahn, Bötzhergbahn und Vereinigten Schweizerbahnen ander· seits; 5. neuer Plakattarif der Sonntags-, Festtags- und Rnndreisebillete, welche auf den Stationen der Emment baibahn und der Burgdorf-Thun-Bahn im Verkehr mit andern Transportanstalten zur Ausgabe gelangen; 6. Nachtrag l znm Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-ThnnBahn einerseits und denjenigen der Langenthal-Huttwil-Bahn und Hnttwil-Wolhusen-Bahn anderseits; 7. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut zwischen Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thnn-Bahn einerseits und solchen der Gotthardbahn anderaeits.

Burgdorf, den 16. Mai 1899.

Direktion der Emmenthalbahn.

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(20/99) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, vom i. Januar 4877. Nachtrag III.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung in Nr. 7 des Pnblikationsorgans vom 15. Februar 1899, Ziffer 108, bringen wir zur Kenntnis, daß mit 1. Jnni 1899 ein Nachtrag III zum obgenannten Tarif in Kraft tritt.

Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen von Bestimmungen in den Nachträgen I und II, sowie Taxänderungen im Verkehr mit der Briinighahn.

Bern, den 16. Mai 1899.

Direktion der Jura-Simp Ion-Bahn.

342.

343. C20/") Plakattarif für Billete zu ermäßigten Preisen im internen Verkehr der J S, vom I.Juni Ì898. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1899 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Plakattarifs in Kraft, wodurch diejenige vom 1. Jnni 1898 aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 16. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

344. (20/99) Plakattarif der J S für 'Sonntags-, Lustfahrts- und RundreisebiUete im direkten Verkehr, vom i. Juni 1898.

Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1899 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Plakattarifs in Kraft, wodurch diejenige vom 1. Jnni 1898 aufgehoben und ersetzt wird.

Hern, den 16. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

345. ( 20 /99) Personentarif Brünigbahn -- Schwein, vom 1. September Ì897. Neuausgabe.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung in Nr. 7 des Publikationsorgans vom 15. Februar 1899, Ziffer 108, bringen wir zur Kenntnis, daß mit 1. Juni 1899 eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft tritt, wodurch derselbe, nebst Nachträgen, aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 16. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

(20l99~) Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif JS, B R, R VT, V Z, YSte C und B A M -- S C B, AS B und Bremgarten, vom 1. August 1896. Nachtrag H.

Mit Gültigkeit vom Tage der Betriebseröffnnng der Burgdorf-Thun-Bahn an, welcher noch besonders bekannt gegeben, wird, tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Hanpttarif und zum Nachtrag "1.

Bern, den 12. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Slmplon-Bahn.

346.

157

347. (20/99) Personentarif der Drahtseilbahn Biel-Magglingen.

Aenderungen.

Die Pahrtaxen werden probeweise für die Saison 1899 folgendermaßen festgesetzt: 1. für Hin- und Rückfahrt Fr. 1. -- 2. für Bergfahrt ,, --. 80 3. für Thalfahrt ,, --. 50 4. Gesellschaften von zehn Personen und darüber bezahlen per Person: a. für Hin- und Rückfahrt , --.80 b. für Bergfahrt ,, --. 60 c. für Thalfahrt ,, --. 40 5. Abonnementskarten für zehn Hin- und Rückfahrten . . . ,, 8. -- Die bisherigen Familienbillete treten am 15. August 1899 ohne Ersatz außer Kraft.

· Siel, den 16. Mai 1899.

Yerwaltungsrat der Drahtseilbahn Biel-Magglingen.

8. Verkehr mit dem Auslande.

348. ( /99) Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom i. Mai Ì898.

Neuausgabe.

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Mit 1. Juni 1899 tritt eine Neuansgabe des obgenannten Verzeichnisses, sowie der zugehörigen Übersichtskarte in Kraft.

Exemplare dieser Drucksachen können vom 1. Juni 1899 an durch die Ausgabestellen für schweizerische kombinierbare Rnndreisebillete bezogen werden.

Zürich, den 9. Mai 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

349. (2%9) Nordwestdeutsch-rheinisch-schweizerischer Personenund Gepäcktarif vom i. Mai Ì899. Berichtigungsblalt.

Zum obgenannten Tarif ist ein Berichtignngsblatt II erschienen.

Basel, den 16. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

350. (20/99) Kilometerzeiger der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

Nachtrag III.

In dem vom 1. Mai 1899 ab gültigen Nachtrag III zum Kilometerzeiger der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothriogen und Wilhelin-Luxemburg-Eiseabahn, sowie in unserer Bekanntmachung vom 30. März 1899 betreffend die Abfertignngsbefugnisse unserer Stationen in Mülhansen ist die Bestimmung enthalten : 158

,,Sendungen (nach Mülhausen) mit Frachtbriefen ohne Bahnhofsvorschrift werden auf Mülhausen Nord abgefertigt."

Diese Bestimmung gilt nur für Wagenladungen und Frachtstückgut.

Eilstiickgüter und eilgutsmäßig zu befördernde Frachtstückgüter für Mülhausen ohne Bahnhofsvorschrift werden bis auf weiteres auf Mülhausen Stadt Abgefertigt.

Straßburg, den 10. Mai 1899.

Weneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

351. ( 20 /99) Gütertarif Basel S C B -- Ostschweiz, vom i. Juni Ì897. Aufhebung der Frachtsätze im Verkehr mit Bregenz.

Die im Gütertarif Basel S C B -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897, und «einen Nachträgen enthaltenen Frachtsätze im Verkehr mit der Bodenseestation Bregenz treten auf den 10. August 1899 außer Kraft. Die an deren .Stelle tretenden Taxen werden in den projektierten neuen Teil II, Heft l, 4er österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife aufgenommen.

Zürich, den 10. Mai 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

352. ( 20 /99) Gütertarif S C B -- T T B, vom i. Dezember 1893.

Nachtrag II.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Bnrgdorf-ïhun-Bahn tritt zum -obgenannten Gütertarif ein- Nachtrag II in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 16. Mai 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

353. ( 20 /99) Gütertarif STB-- GB, vom i. September 4897.

Nachtrag II.

Am 1. Juni 1899 tritt zum obigen Gütertarif ein Nachtrag II in Kraft, der u. a. geänderte Ausnakmetaxen für Wein etc. enthält. Der durch den Nachtrag zur Aufhebung gelangende Ansnahmetarif für Holzstoff etc. bleibt jioch bis 31. August 1899 in Kraft.

Der Nachtrag kann bei unserm kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen gratis bezogen werden.

Luzern, den 13. Mai 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

159

35é. ( 20 /99) Gütertarif L H B und H W B -- G B, vom i. Juni -1897. Nachtrag I.

Am 1. Juni 1899 tritt zum obigen Gütertarif ein Nachtrag I in Kraft, der geänderte Schnitttaxen der Abteilung a des Ausnahmetarifs für Wein etc.

enthält.

Derselbe kann bei nnserm kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen gratis bezogen werden.

Luzern, den 13. Mai 1899.

Direktion der tìotthardbahn.

355. (20/99) Gütertarif J S, B R, RV T und FM -- GB, vom.

i. Mai 4899. Aenderungen.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1899 an treten im obigen Gütertarif folgende Änderungen ein: 1. in Ziffer 2 der Bemerkungen auf Seite 5, 7 und 9 ist das vorletzteAlinea zn streichen ; 2. auf Seite 15 fällt das Verweisungszeichen *) bei Ciarens weg. Unter Stückgutklasse l ist daselbst eine Taxe von 378 Cts. aufzunehmen; 3. auf Seite 136 sind das Verweisungszeichen *) bei Ciarens und die zugehörige Bemerkung am Fuße dieser Seite zu streichen.

Luzern, den 16. Mai 1899.

Direktion der ttotthardbahn.

366. (20/99) Einführung neuer Gütertarife im Verkehr mit der E B und der B T B.

Unter Bezugnahme auf Position 211 des Publikationsorgans Nr. 13, vom 29. März 1899, bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Burgdorf-Thun-Bahn die nachverzeichneten Tarife, bezw. Tarifnachträge in Kraft treten: 1. Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thnn-Bahn, sowie im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich; 2. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahu und der Bnrgdorf-Thun-Bahn einerseits und denjenigen der Tößthalbahn anderseits ; 3. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thun-Bahn einerseits und denjenigen der Sihlthalbahn anderseits ; 4. Nachtrag I zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thnn-Bahn einerseits und denjenigen der Schweiz. Südostbahn anderseits; 5. Nachtrag l zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thun-Bahn einerseits und denjenigen der Gotthardbahn anderseits. Hierdurch werden unter anderm auch die Ausnahmetaxen für den Transport von Holzzellstoff 160

(Cellulose), Holzstoff etc. von Biberist und Utzenstorf nach GordolaVal-Verzasca, vergi. Seite 16 des Hanpttarifs, aufgehoben und durch neue, erhöhte Taxen ersetzt. Die alten Taxen bleiben jedoch noch drei Monate nach Inkrafttreten dieses Tarifnachtrags in Kraft; 6. Nachtrag II zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thun-Bahn einerseits und denjenigen der Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen, einschließlich der Toggenbnrgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn, sowie der Rorschach-Heiden-Bergbann anderseits.

Burgdorf, den 16. Mai 1899.

Direktion der Emmenthalbahn.

357. ( 20 /»9) Gütertarif J S, B R, RVT und FM -- E B und B T B, vom i. Juni 1899.

Am 1. Juni 1899 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simpion-Bahn, Bulle-Bomont-Bahn, Traversthalbahn und der Freiburg-Murten-Bahn einerseits und denjenigen der Emmenthalbahn und der Burgdorf-Thun-Bahn anderseits ein neuer Gütertarif in Kraft.

Derselbe enthält u. a. Ausnahmetarife für flüssige Milch, frische Butter und Brot, Kochsalz, Holz und Torf, sowie für Eisen und Stahl.

Durch den neuen Tarif, dessen Preis Fr. 1. 50 per Exemplar heträgt, ·werden aufgehoben und ersetzt: a. der Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der JuraSimplon-Bahn, der Bulle-Komont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der Emmenthalbahn anderseits, vom 1. Februar 1891, samt Nachträgen; 6. die im Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Preiburg-MnrtenrBahn einerseits und denjenigen der Neuenburger Jurabahn, Schweiz. Centralbahn, Aarg. Südbahn und ßremgarten, Thunerseebahn, Spiez-Erlenhaeh-Bahn, Bödelibahii, Emmenthalbahn, Langenthal-Huttwil-Bahn, Huttwil-Wolhnsen-Bahn und Schweiz. Seethalbahn anderseits, vom 1. Oktober 1898, enthaltenen Taxen für den Verkehr mit der E B.

Bern, den 12. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

358. (20/99) Teil IV, Heft 2, der österreichiscli-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung Nr. 46, in Nr. 3.des Publikationsorgans vom 18. Januar 1899, bringen wir zur Kenntnis, daß das neue Heft 2 (Verkehr mit Ungarn) des Teiles IV der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife (Aasnahmetarif für Holz) am 1. «Jnni 1899 in Kraft tritt.

Zürich, den 15. Mai 1899.

Namens der Verbandsvenoaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

161

359. ( 20 /99) Teil II, Heft i, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, Neuausgabe.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Position 129 in Nr. 8 des Publikationsorgans vom 22. Februar 1899, bringen wir zur Kenntnis, daß das neue Heft l des Teiles II der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend die Bestimmungen und Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn) und der Sihlthalbahn auf 1. Juni 1899 zur Einführung gelangt.

Zürich, den 13. Mai 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

360. ( 2 %9) Teil II, Heft II G, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife vom i. Januar Ì899. Streichung des Artikels «Amerikanisches Pappelholz» aus Ausnahmetarif Nr. 27.

Auf Seite 53 obgenannten Tarifheftes, Ansnahmetarif Nr. 27 für PitsohPine-Holz, wird in der vierten Zeile die Angabe ,,Pappel-" gestrichen.

Amerikanisches Pappelholz tarifiert nach Aasnahmetarif Nr. 1.

Vorstehende Änderung tritt mit 1. Juni 1899 in Kraft.

Zürich, den 16. Mai 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

361. ( 2 %9) Reexpeditionstarife Basel S C B transit, Delle transit und Basel bad. Bahnhoftransit -- Central- und Westschweie für den Verkehr mit Belgien und Holland, vom i. September bezw. 15. Oktober 4896.

Vom 1. Juni 1899 an werden die in den obgenannten Reexpeditionstarifen in der Abteilung ,,B. Allgemeiner Tarif verzeichneten Frachtsätze unter den für Sendungen mit Umschlag in Mannheim und Ludwigshafen a. Rh.

vorgesehenen Beoingangen auch für Sendungen, welche in Bheinau umgeschlagen werden, eingeräumt.

Bern, den 16. Mai 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Balin.

362. ( 20 /99~) Tarif commun de transit Nr. 400 für die Beförderung von Frachtgütern /zwischen London und Basel S C B via Calais- oder Boulogne-Laon-Delle, vom i. Oktober Ì891.

Aenderung.

Am 1. Juni 1899 gelangt ein Deckblatt zu Seite 7 des obgenannten Tarifes zur Ausgabe. Dasselbe sieht eine Ermäßigung der Taxe der allgemeinen Stückgutklasse, sowie der Minimaltaxen für Stückgut vor.

Bern, den 13. Mai 1899.

Direktion der Jura-Slmplon-Bahu.

162

C. Transitverkehr.

20

363. C /") Gütertarif Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit --. Buchs transit und St. Margrethen transit, vom 1. Januar 4889.

Kündigung des Ausnahmetarifes Nr. 35 für Höh im Nachtrag VI, vom 1. August 1894.

Genannter Ausnahmetarif wird auf den 1. September 1899 gekündet.

Über dessen Ersatz wird besondere Publikation folgen.

St. Gallen, den 15. Mai 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

364. ( 20 /90) Frachtsätze für die Beförderung von Cellulose im schweizerisch-österreichisch-ungarischen Transitverkehr.

In der Publikation Nr. 308 im Publikationsorgan Nr. 18, vom 3. Mai 1899, ist im Verzeichnis der französischen Stationen, für welche der Frachtsatz Hallein-Verrières transit 6 gültig ist, die Station Gerzat nachzutragen.

Zürich, den 16. Mai 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

365. ( äo /99) Badischer Binnengütertarif. Nachtrag VI.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1899 wird zum badischen Binnengütertarif der Nachtrag VI ausgegeben.

Er enthält die seit Erscheinen des Nachtrags V bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs, sowie die Einbeziehung der Station Neureuth.

Die Frachtsätze für diese Station treten erst mit dem noch näher bekannt zu gebenden Tage der Eröffnung dieser Station für den Güterverkehr in Kraft.

Ferner enthält der Nachtrag neue, ermäßigte Frachtsätze der Station Eheinau und einige Änderungen bezüglich der Nebengebührea und der Ausnahmetarife.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen.

Karlsruhe, den 11. Mai 1899.

tJeneraldirektiou der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

( 2 %9) Teil H des Binnenguter tarif es der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Ergänzung.

Unsere Bekanntmachung vom 14. April 1899 über die am 15. April 1899 erfolgte Neuausgabe des Gütertarifs für den Binnenverkehr, Teil II, wird 366.

163

dahin ergänzt, daß die in den Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung mit der gemäß der Vorschrift unter Is daselbst erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde getroffen sind.

Straßburg, den 5. Mai 1899.

Ueneraldirektlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

367. (20/99) Südwestdeutsche Güteriarifhefte i und 5. Ergänzung.

Die Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 35 in den südwestdeutschen Gütertarifheften l und 5 für gewisse Holzarten im Verkehr von Ludwigshafen a. Rh., Mannheim, Rheinau und Straßbarg nach Basel u. s. w. zur Ausfuhr sind vom 1. Mai 1899 ab auch für solche Sendungen anwendbar, welche im Durchgang durch die Schweiz nach Österreich, Italien und Frankreich befördert werden.

.

Straßbwg, den 4. Mai 1899.

(Jeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

368. (20/99') Südwestdeutsches Gütertarifheft

5.

Ergänzung.

Vom 10. Mai 1899 ab werden die Frachtsätze der allgemeinen Tarifklassen und der Aasnahmetarife l a (Holz) und 3 (Gascoaks) für den Verkehr zwischen Rheinau und Basel loco Reichsbahn im südwestdeutschen Giitertarifheft 5 auf die für den Verkehr Rheinau -- Basel S C B mit dem gleichen Tage zur Einführung kommenden Tarifsätze ermäßigt. Nähere Auskunft erteilen die genannten Stationen und das Tarif bureau in Straßburg.

Straßburg, den 6. Mai 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

.369. ( 20 /99) Ausnahmetarif Nr. 40 für Getreide etc. im südwestdeutschen VerbandsverJcehr. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1899 wird das Artikel Verzeichnis des Ausnahmetarifs Nr. 40 für Getreide u. s. w. zur Ausfuhr im badisch-pfälzischen Verkehr durch Aufnahme von ,,Reis, roh und geschält, auch Bruchreis" ergänzt.

Ferner finden vom gleichen Zeitpunkte ab die Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 35 für Pitch-Fine- u. s. w. Holz zur Ausfuhr, Seite 13 des Nachtrags IV zum Heft 9 des Yerhandsgiitertarifs (Baden -- Hessen) auch Anwendung auf Sendungen, die nach Italien, Österreich und Frankreich bestimmt sind und zur Einfuhr dahin verzollt werden.

Karlsruhe, den 8. Mai 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

164

370. (20/99) Ausnahmetarif Nr. 8 für Eisen und Stahl im Binnenverkehr. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1899 wird die Station Rombach als Versandstation in den Ausnahmetarif 8 unseres Binnenverkehrs für Eisen und Stahl der Specialtarife i (Klasse A) und II (Klasse B) nach Alt-Hünsterol Grenze und Basel mit folgenden Frachtsätzen aufgenommen: Kl. A Kl. B für 100 kg.

Eomhach -- Alt-Münsterol Grenze M. 1,43 M. 1,12 Kombach -- Basel .

,, 1,41 ,, 1,11 Straßburg, den 28. April 1899.

Ueneraldlrektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 13. Mai 1899: 250. Plakattarif der N 0 B für Lust- und Kundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

251. Provisorischer Tarif für Eil- und Frachtstückgut im Verkehr bad.

Staatseisenbahnen und ßregthalbahn -- N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn), T T B, Sihlthalbahn und T S B (einschließlich T B und W R B).

Genehmigt am 16. Mai 1899 : 252. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr B O B (inklusive Schynige Plattebahn) -- JS (inklusive Brünigbahn), J N, S C B, N ÜB, E B, B T B, Bödelibahn, T S B, sowie Vierwaldstätter-, Thuner- und Brienzérsee.

253. Einbeziehung der Station Ciarens für den unbeschränkten Güterverkehr in den Gütertarif J S, B R, R V T und F M -- G B.

254. Aufnahme der badischen Station Rheinan als Rheinumschlagsstation in die Reexpeditionstarife für den Verkehr Basel S C B transit, Delle transit und Basel bad. Bahnhof transit (Belgien und Holland) -- Central- und Westschweiz.

255. Plakattarif der J S für Sonntags-, Lust- und Kundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen im direkten Verkehr.

256. Plakattarif der JS für Billete zu ermäßigten Preisen im internen Verkehr.

257. Personentarif für den -Verkehr elektrische Bahn Stansstad-Engelberg -- OB.

258. Personen-, Gepäck- und Expreßgnttarif für den Verkehr elektrische Bahn Stansstad-Engelberg -- S T B.

259. Nachtrag III zum Personentarif für den Verkehr S C B -- N 0 B.

165

260. Nachtrag III zum allgemeinen schweizerischen Gesellschafts- und Schnltarif.

261. Berichtigungs- und Ergänzungsblatt zu den deutsch-italienischen Gütertarifen, Teil U, Abteilung A, und Ausnahmetarif Nr. 2 für Weine.

262. Plakattarif der E B und B T B für Sonntags- und Rundreisebillete zii ermäßigten Preisen.

263. Ausnahmetaxe für den Transport von Cellulose in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Hallein nach Verrières transit (Gerzat P L M).

264. Neue Abonnementstaxen der Sihlthalbahn für 90 Hin- nnd Rückfahrten mit dreimonatlicher Gültigkeit und für 180 Hin- und Rückfahrten mit sechsmonatlicher Gültigkeit.

265. Distanzenzeiger zur Taxherechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Leichen, Gepäck und Expreßgut im Verkehr Eh B -- VSB, TB, W R B , R H B , A S t r B , AB, F W B . T T B , N 0 B, ßötzbergbahn, Sihlthalbahn, S 0 B, R B, R S B und STB.

266. Nachtrag II zum Personentarif für den Verkehr V S B -- S C B.

267. Personentarif für den Verkehr E B und B T B -- N 0 B, Bötzbergbahn, sowie V S B .

268. Personentarif für den Verkehr Brünigbahn -- Stationen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen.

269. Direkte Personentaxen für die Relation Korschach -- Einsîedeln via Sargans-Lachen oder Dtznach-Rapperswil-Wolleran.

270. Nachtrag II zum Gütertarif für den Verkehr S G B und önsingenBalsthal -- T T B.

271. Tarifiernng des Artikels ,,amerikanisches Pappelholz im Heft II Gder südwestdentsch-schweizerischen Gütertarife.

272. Berichtigungsblatt II zum nordwestdeutsch-rheinisch-schweizerischen Personen- und Gepäcktarif.

273. Personentarif für den Verkehr E B und B T B -- N 0 B, Bötzbergbahn, sowie VSB.

274. Entwurf zu einem neuen Camionnagetarif der VSB.

166

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