122

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Konkurrenz-Eröffnung fUr eine Druckarbeit.

-Der Katalog der eidgenössischen Bibliothek, gegen 50 Bogen (à 16 Seiten groß 8 °) umfassend, soll in einer Auflage von 700 Exemplaren neu gedruckt werden. Diese Arbeit wird hiermit öffentlich ausgeschrieben. Alles Nähere über die zu verwendenden Schriftgattungen, das Format und die Qualität des Papiers sind aus einem Probeabzug ersichtlich, welcher den Interessenten auf Verlangen vom unterzeichneten Departement zugestellt wird.

Wöchentlich sind mindestens 3--4 Bogen zu liefern ; die erste Korrektur ist von der betreffenden Buchdruckerei zu besorgen.

Übernahmsangebote, welche den Preis für Satz, Druck und Papier per Bogen, sowie den Preis für einen farbigen, auf der ersten Seite bedruckten Umschlag und bezügliche Papiermuster, und endlich den Preis für das Broschieren enthalten sollen, sind bis 5. .Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 14. Januar 1899.

Eidg. Departement des Innern.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 15. Februar 1899 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 25 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen. Der Anmeldung, welche eine kurze Lebensbeschreibung des Bewerbers enthalten soll, sind beizulegen:

12H «. der Geburts-. oder Heimatschein ; &. ein Sittenzeugnis; c. ein Arztzeugnis, mit speoieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane; d. Zeugnisse üher den bisherigen Bildungsgang.

Ferner haben sich die Bewerber später bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis wenigstens zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Verwendung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 13. Januar 1899.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung von Gehülfenstellen der Zollverwaltung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden und allfällig neu zu kreierenden Gehülfenstellen II. Klasse bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund. Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) besucht haben, oder deren bisherige Bethätigung auf merkantilem Gebiete sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Es können nur solche Bewerber berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, wenigstens die Rekrutenschule absolviert haben.

Jeder Bewerber hat seme Anmeldung in wenigstens zwei Landessprachen abgefaßt einzureichen und auf Verlangen eine Prüfung zu bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Anstellung erfolgt -vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 140 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Zollverwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst, als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

124 Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfe II. Klasse beträgt nach dem neuen Besoldungsgesetz Fr. 2000, mit gesetzlichem Maximum von Fr. 3500.

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden ohne bestimmten Anmeldungstermin jederzeit von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 6. Januar 1899.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse werden hiermit pro 1899 folgende Lieferungen ausgeschrieben: Auf den Waffenplätzen : a. Lausanne, Colombier, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Chur und Bellinzona:

Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh.

b. Bière, Thun, Frauenfeld und Andermatt:

Brot und Fleisch.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift : ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" bis zum 25. Januar 1899 franko einzureichen an das B e r n , den 6. Januar 1899.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferung von Weizen wird zur Konkurrenz ausgeschrieben. Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle erhoben werden.

Die Angebote sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Weizen" bis 20. Januar 1899 franko einzureichen an das B e r n , den 29. Dezember 1898.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

125

Stellen-Ausschreibungen.

Politisches Departement.

Die erledigte Stelle eines Registrato« des politischen Departements wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Erfordernisse : gute allgemeine Bildung und Kenntnis des Deutschen und des Französischen.

Besoldung : Fr. 3500 bis 4500.

Anmeldungsfrist: 20. Januar.

Gleichzeitig wird eventuell die Stelle eines I. Kanzlisten des politischen Departements (Besoldung: Fr. 3000 bis 4000) ausgeschrieben.

Erfordernisse : gründliche Kenntnis des Deutschen und des Französischen und eine schöne Handschrift.

Bewerber wollen angeben, ob ihre Anmeldung nur für die Stelle des Registrators, oder nur für die eines I. Kanzlisten, oder für beide Stellen gelten soll.

Die Anmeldungen sind nebst Studienzeugnissen und einem Lebensabriß in deutscher und in französischer Sprache an das politische Departement zu richten.

"· Departement des Innern.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Kanzlist der Departementskanzlei.

Gute allgemeine Bildung; gründliche Kenntnis und Beherrschung der französischen Sprache ; Kenntnis der deutschen Sprache.

Besoldung : Fr. 3000--4000.

Anmeldungstermin 20. Januar 1899.

Anmeldung an: Departement des Innern.

Vakante Stelle : Erfordernisse :

Gehülfe beim Bundesarchiv.

Vertrautheit mit den Kanzleigeschäften, saubere Handschrift, Kenntnis der deutschen und französischen oder italienischen Sprache.

Besoldung: Fr. 3000 bis 4000.

Anmeldungstermin: 31. Januar 1899.

Anmeldung an :

Departement des Innern.

126

Militärdeparteraent.

Vakante Stelle: Besoldung : Anmeldungstermin Anmeldung an: Bemerkungen :

Instruktor der Festungstruppen von St. Maurice.

Fr. 3000 bis 5000.

20. Januar 1899.

Militärdepartement.

Dienstdomizil in Lavey. Steht während der Zeit, während welcher er keinen Dienst mit deiTruppe zu leisten liât, zur Verfügung des Chefs des Festungsbureaus der Befestigungen von St. Maurice.

Post- und Eisenbalmdeparteinent.

Eisenbahnwesen.

Vakante Stelle :

Kanzlist II. Klasse.

Erfordernisse :

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Übung im technischen Zeichnen.

Besoldung: Fr. 2000 bis 3500.

Anmeldungstermin: 31. Januar 1899.

Anmeldung an: Eisenbahndepartemeot.

Vakante Stelle:

Kontrollingenieur für Bau und Unterhalt der Eisenbahnen.

Erfordernisse : Gründliche technische Bildung; Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Besoldung : Fr. 4000 bis 5500.

Anmeldungstermin : 31. Januar 1899.

Anmeldung an: Eisenbahndepartement.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r ' t j sowie das G e b u r t s j a h deutlich angeben.

127 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf.

Ì Anmeldung bis zum 31. Januar 2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau } 1899 bei der Kreispostdirektion Genf.

) ia Genf3) Bureaudiener beim Postbureau Locle. Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger in Pratteln (Baselland). Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Acht Postpacker in Zürich. Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger in Schwanden (Glarus). Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Postcommis in Locamo. Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

8) Telephongehülfe I. Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 beim Telephonchef in Zürich.

9) Chef, eventuell Telegraphist des Telegraphenbureaus Genf. Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) Telegraphist und Telepho'nist in Tramelaa. Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegrapheudienst und Fr. 340 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 31. Januar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Revisionsgehülfe bei der Oberpostdirektion (Oberpostkontrolle). Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Briefträgerchefgehülfe in Bern. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger und Bote in Rothenburg (Luzern). Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion .in Luzern.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Campo (Valle Maggia). Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona_ 5) Telegraphist und Telephonist in Appenzell. Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 740 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Oberburg bei Burgdorf. Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

7) Gehülfe I. Klasse (Beamter) beim Materialbureau der Telegrapheiidirektion. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegraphendirektion in Bern.

128 8) Gehülfe I. Klasse (Beamter) beim technischen Bureau der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegraphendirektion in Bern.

9) III. technischer Sekretär bei der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegraphendirektion in Bern.

10) Technischer Sekretär II. Klasse für die Starkstromkontrolle der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegraphendirektion in Bern.

11) Starkstromcontroleur bei der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 24. Januar 1899 bei der Telegraphendirektion in Bern.

-A_nzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Girilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem laugst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 3.

Bern, den 18. Januar 1899.

III, Personen- and Gepäck verkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

3

38. ( / 99 ) Personentarif N 0 B -- V S B, vom i. April 1898.

Nachtrag 1.

Mit 1. Februar 1899 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Zürich, den 14. Januar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

39. (3/99) Distanzenzeiger N OB -- V S B, vom 1. Februar 1897.

Nachtrag II.

.Mit 1. Februar 1899 tritt zum obgenannten Distanzenzeiger ein Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 14. Januar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

17

40. (3/99) Tarif für dio Beförderung von Gesellschaften und Schulen, vom 1. Januar 1877. Aufhebung der fakultativen Gültigkeit der KolleMivbillete nach und von der SpiezErlenbach-Bahn auf den Strecken Scherzligen -- Spiee und Spiez -- Interlaken.

Auf den l. Mai 1899 wird die fakultative Gültigkeit der Gesellschaftsund Schulfahrtsbillete nach und von den Stationen der Spiez-Erlenhach-Bahn, per Bahn oder per Schiff, auf den Strecken Scherzligen -- Spiez und Spiez -- Interlaken oder umgekehrt, aufgehoben.

Über die Durchführung im Tarifwege erfolgt später besondere Publikation.

Bern, den 9. Januar 1899.

Direktion der Jnra-Sirnplon-Bahn.

41. (3/9g) Personentarif der Lausanner Tramways.

der allgemeinen Tarife.

Neuausgabe

Auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Linien Medigieschule -- Spital, Pont de Chailly -- Rosiaz, sowie auf den Zeitpunkt der näehstdem zu eröffnenden Linie Chauderon -- Prilly setzen wir eine Neuausgabe der allgemeinen Tarife in Kraft.

Lausanne, den 17. Januar 1899.

Lausanner Tramwaygesellschaft.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8

42. ( /99) Personen- und Gepäcktarif P L M-- Schwele,'vom i. August 1894. Ergänzung.

Um die Station Besançon-Monillère in den Stand zu setzen, Gepäck direkt nach Neu-Solothurn abzufertigen, ist obgenannter Tarif, mit Gültigkeit vom 1. Februar 1899 an, auf den Seiten 56 und 67 wie folgt zu ergänzen: Taxe für die schweizerische Strecke bis Locle transit: Neu-Solothurn via Bienne-St. Imier: Kg.

1--10 11--20 21--30 31--35 36-40 41--50 51--60 84 km. Cts.

45 85 130 170 170 210 255 61--70 71--80 8,1--90 91--100 101--110 111--120 121--180 295 340 3«0 420 465 " 505 550 131--140 141--150 Über 150 Hunde 590 630 42 261 per 87 km. à 3 Cts.

Bern, den 17. Januar 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

18

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

43. (3/99) Vorschriften betreffend den Bezug der N eben gebühr en auf der Straßenbahn Frauenfeld-Wyl.

Mit dein 1. Februar 1899 treten die obgenannten Vorschriften in Kraft.

Der Desinfektionsgebührentarif vom 1. Mai 1889 wird mit dem 15. April 1899 aufgehoben, und es tritt an seine Stélle der allgemein schweizerische Desinfektionsgebührentarif.

Frauenfeld, den 9. Januar 1899.

Direktion der Strassenbahn Frauenfeld-Wyl.

44. (8/99) Gütertarif Schweiz. Seethalbahn -- Ostschweiz.

Nachtrag 11.

Mit 1. Februar 1899 tritt zum Gütertarif S T B -- N 0 B (inkl. Bötzbergbahn), V S B (inkl. T B und W R B), R H B, T T B, Sihlthalbahn und Südostbahn, gültig Vom 1. Juni 1897, ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen in den Bemerkungen und den Taxtabellen des allgemeinen Tarifs und der Ausnahmetaritfe.

Zürich, den 17. Januar 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

45. (8/99) Tarif für den Transport von Personen, Gepäck Und Gütern im internen Verkehr der Regionalbahn NeuchâtelCortaillod-Boudry vom i. Juli 1898. Nachtrag 1.

Obgenannter Tarifnachtrag tritt mit dem 1. Februar 1899 in Kraft; derselbe enthält Taxen für den Transport gewisser Güter in Provenienz odef Bestimmung von Neuchâtel-Port.

Neuenburg, den 17. Januar 1899.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

46. (8/99) Teil IV, Hefte i und 2, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung Nr. 961_ in Nr. 50 dieses Organs teilen wir mit, daß das neue Heft l (Verkehr mit Österreich) des Teiles IV der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Tarife am 1. Februar 1899 in Kraft tritt. Das Heft 2 (Verkehr mit Ungarn) gelangt später zur Einführung.

Das bisherige Heft 2, vom 1. Juni 1894, bleibt daher noch bis zur Einführung des neuen Heftes 2 in Wirksamkeit.

Zürich, den 14. Januar 1899.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

19

4:7. (8/99) Teil II, Heft 7, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Ergänzung.

Mit 1. Februar 1899 treten zu obgenanntem Tarifheft für die Beförderung von Farinzucker, raffiniertem und krystallisiertem Zucker folgende weitere Taxen in Kraft : Ab Wagenladungen von Köln Gereon Hafen und Süd ' 5000 kg. 10000 kg.

nach cts. pro 100 kg.

Interlaken (Bahnhof) 529 432 Interlaken (Oststation) 532 434 Zürich, den 16. Januar 1899.

Namens der Verbandswrwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

48. (3/99) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Tarifheft 4, zweite Abteilung, vom i. Januar 1893. Aufnahme der Stationen Interlaken Bahnhof und Interlaken Oststation in den Ausnahmetarif Nr. 9. Petroleum und Naphta.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1899 werden die Stationen Interlaken Bahnhof und Interlaken Oststation der Bödelibahn mit den nachstehenden Taxen in den vorbezeichneten Ansnahmetarif aufgenommen : a a

-** 3

(D M

a

(D

ä

a o ö ,jq

Ü « W£ B


=2 es J3 M

A

·a g £

$


W

S?

fi a W

W ff et

43 Lrf CS

rt

H t= M o x>

U

Jd S J3 :9 l-q

S 43

_d

Q
S

te

CD

Interlaken Bahnhof 493 493 493 493 522 493 491 491 492 502 493 532 Interlaken Oststation 495 495 495 495 524 495 493 493 494 504 495 534 Cts. per 100 kg.

jßaseZ, den 17. Januar 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

49. (s/99) Teil H, Heft 3, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife. Nachtrag 4.

Mit dem 1. Februar 1899 tritt obiger Nachtrag 4 in Kraft.

Basel, den 17. Januar 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

20

C. Transitverkehr.

50. (3/99) Teil II des niederländisch-italienischenie Gütertarifs, vom L März 1897. Ausnahmetarif Nr. iP (Wein).

Der Ausnahmetarif Nr. H Ms für Wein etc. auf den italienischen Strecken, dessen Gültigkeit gemäß Seite 180 des vorstehend bezeichneten Tarifs am 14. Pebrnar 1899 abläuft, wird bis 14. Februar 1900 verlängert.

Luzern, den 16. Januar 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

3

51. ( /99) Baumwolltransporte Basel transit /Havre) -- Pino transit und Chiasso transit /Italien/.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1899 werden für direkte Sendungen von roher Baumwolle in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. ab Basel S C B transit (mit Provenienz Le Havre) nach Italien via Gotthard gegen monatliche Vorlage der Originalfrachtbriefe bis Basel und der Duplikatfrachtbriefe ab Basel von den beteiligten schweizerischen Bahnen im Rückvergütnngswege folgende ermäßigte Taxen gewährt: Basel S C B transit -- Pino transit Fr. 1. 56 per 100 kg.

,, ,, -- Chiasso transit ,, 1. 76 ,, ,, Die sich hiernach für Basel transit -- Luino und Como S. Giovanni ergebenden Taxen kommen unter den gleichen Bedingungen auch für Sendungen nach den rückwärts gelegenen Stationen der Gotthardbahn zur Anwendung, soweit sie billiger sind als die tarifmäßigen Taxen.

Luzern, den 13. Januar 1899.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Rückvergütung auf Transporten von Mahlprodukten. Vom 1. Jan. 99 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 99, werden für den Transport von Mahlprodnkten aus Getreide und Hülsenfrüchten in Ladungen von 10000 kg.

auf dem Rückvergütnngswege folgende Aasnahmefrachtsätze gewährt: Von Dzieditz Oderberg Oswiecim nach

Centimes pro 100 kg.

Bregenz tr., Buchs tr. und Lindau tr.

332 359 345 St. Margrethen tr 337 364 350 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 146, v. 22. Dez. 98.

21

Ausnahmetaxen für den Transport von Zinkblech. Vom 1. Jan. 99 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 99, werden für den Transport von Zinkblech in Ladungen von 5000 und 10 000 kg. nachstehende Kal'tierungstaxen gewährt : Von Dzieditz Mähr.-Ostrau Oswiecim 6 t. 10 t.

5 t. 10 t.

5 t. 10 t.

nach

'

Heller pro 100 kg.

Bregenz und Lindau .

588 530 564 522 600 542 Buchs 586 530 552 522 592 542 St. Margrethen. . . .

602 552 568 536 608 564 österr. Verordnnngsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 146, v. 22. Dez. 98.

Ausnahmetaxen für Petroleumtransporte. Vom 1. Jan. 99 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 99, werden für den Transport von Petroleum in Ladungen von 10000 kg. nachstehende KartierungstaXen gewährt: Heller pro 100 kg.

Von Bregenz nach Buchs 13 ,, ,, ,, St. Margrethen 5 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 146, v. 22. Dez. 98.

Rückvergütung auf Malztransporten. Vom 1. Jan. 99 bis auf Widerruf, längstens bis 81. Dez. 99, wird auf Malztransporten in Ladungen von 10000kg.

ab Hohenau nach Bregenz, Buchs, St. Margrethen und Lindau und weiter eine Rückvergütung von 13 Hellern pro 100 kg; gewährt.

ÖBterr. Verordnungshl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 146, v. 22. Dez. 98.

Gütertarif für den südösterreichisch-ttngartsch-schweizerischen Grenzverkehr, vom 1. Jan. 93. Vom 1. Jan. 99 an wird der Artikel ,,Datteln" bei Aufgabe als Eilgut zu den im vorgenannten Tarif enthaltenen Frachtsätzen für ermäßigte Eilgüter abgefertigt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 147, v. 24. Dez. 98.

Bückvergütung auf Holztransporten. Vom 1. Jan. 09 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 99, werden auf Transporten von Bau-, Werk- und Schnittholz, auch Faßdauben in Ladungen von 10 000 kg., welche zu Wasser oder mittelst der Barcs-Pakrâczer-Bahn in Bares anlangen, folgende Rückvergütungen gewährt:

Cts. pro 100 kg-

a. für Sendungen ab Bares nach den im österr.-nngar.-schweiz.

Holztarif (Teil IV), Heft 2, enthaltenen Stationen . . .

45 b. für Sendungen ab Bares nach Stationen der franz. Ostbahn, ferner nach Bregenz tr. und Buchs tr. mit Bestimmnng nach Südfrankreich 55 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 148, v. 29. Dez. 98.

22

Rückvergütung auf Holztransporten, Vom 1. Jan. 99 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 99, werden auf Transporten von Ban-, Werk- und Schnittholz, auch Faßdauben in Ladungen von 10000 kg. folgende Rückvergütungen gewährt: Ab Sziszek (Sissek) Zàgrâb (Agra») Qradek nach Prp 100 kg.

a. den im österr.-ungar.-schweiz.

Holztarif (Teil IV), Heft 2, enthaltenen Stationen . . . 15 Cts.

15 Cts.

--=· 6. Stationen der franz. Ostbahn, ferner Bregenz tr. und Bnchs tr., mit Bestimmung nach Belgien oder Südfrankreich . . 44 Cts.

25 Cts.

25 Cts.

c. Konstanz, mit Bestimmung nach Belgien 35 Pfg.

20 Pfg.

20 Pfg.

österr. Verordnungabi, f. Eigenh. u. Schiffahrt. Nr. 148, v. 29. Dez. 98.

Rückvergütung auf Malztransporten. Vom 1. Jan. 99 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 99, wird auf Malztransporten in Ladungen von 10000 kg. ab Nagy-Kanizsa nach der Schweiz und den schweiz.-südbadischen Gemeinschaftsstationen Basel, Schaff hausen, Singen und Konstanz eine Rückvergütung von 15 Cts. pro 100 kg. gewährt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenh. u. Schiffahrt. Nr. 148, v. 29. Dez. 98.

Rückvergütung auf Transporten von Getreide etc. Vom 1. Jan. 99 bis auf Widerrut, längstens his 31. Dez. 99, wird auf Transporten von Getreide, Malz, Hülsenfrücnten, Müblenfabrikaten und ölsaaten in Ladungen von 10000 kg., welche in Bares per Schiff anlangen und ab da nach der Schweiz, den schweiz.-südbadischen Gemeinschaftsstationen Basel, Schaffhansen, Singen und Konstanz and nach Stationen der franz. Ostbahn weiter versandt werden, eine Rückvergütung von 50 Cts. pro 100 kg. gewährt.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 148, v. 29. Dez. 98.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. Januar 1899: 22. Nachtrag II zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr N 0 B -- V S B.

23. Nachtrag l zum Personentarif für den Verkehr N 0 B -- V S B.

Genehmigt am 13. Januar 1899 : 24. Entwurf zu Teil I, Abteilung B, der deutsch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalten.

23

Genehmigt am 14. Januar 1899 : 25. Nachtrag I zum internen Personen-, Gepäck- und Gütertarif der Eisenbahn Neuchatel-Cortaillod- Boudry.

26. Aufnahme der Station Snhr in die Hefte l und 2 des Teiles IV (Ansnahmetarif für Holz) der österreiehisch-ungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

27. Reglement und Tarif für Arbeiterabonnemente der L H B und der H W B.

Genehmigt am 17. Jannar 1899 : . 28. Tarif spécial commun international P. V. Nr. 307Ws für den Transport von Steinkohlen ab Stationen der französischen Nord- und Ostbahnen nach Basel loco und transit.

29. Frachtermäßigung für Salztransporte ah Möhlin, Ebeinfelden und Prattelen nach den zürcherischen Stationen der N 0 ß.

30. Nachtrag II zum Gütertarif für den Verkehr S T B -- N 0 B (einschließlich Bötzbergbahni, V S B (einschließlich TB und WEB), E H B.

T T B, Sihlthalbahn, S 0 B (Heft I).

31. Aufnahme der Stationen Interlaken Bahnhof und Interlaken Oststation in den Ausnahmetarif Nr. 9 für Petroleum und Naphtha des Heftes 4, Abteilung II, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

32. Aufnahme direkter Gepäcktaxen für Loele transit -- Neu-Solothurn in den Personen- and Gepäcktarif P L M -- Schweiz.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Jannar 1899 betreffend die Zulassung von Transportgefäßen mit verdichtetem Sauerstoff und Wasserstoff zum Eilguttransport folgenden Beschluß gefaßt: 1. Transportgefäße mit verdichtetem Sauerstoff und Wasserstoff, welche den Anforderungen der Position XL V der Anlage V zum Transportrèglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, entsprechen, sind zur eilgutmäßigen Beförderung zuzulassen ; 8. § 53, Absatz l, litt, a, des Transportreglements ist bis zur Ausgabe des neuen Nachtrages zum Transportreglement auf dem Instruktionswege zu ergänzen; 3. die Einführung dieser Ergänzung soll nach stattgehabter 14tägiger Voranzeige durch die Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes im Pnblikationsorgan für das Transport- und Tarifwesen.

. erfolgen.

24

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1899

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.01.1899

Date Data Seite

122-128

Page Pagina Ref. No

10 018 625

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.