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Ans den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 21. Februar 1899.)

Für die Verlegung des Güterbahnhofes der Schweizerischen Centralbahn auf dem Wolf in Basel und die Erweiterung des Rangierbahnhofes nebst Depotanlagen daselbst wird grundsätzlich der unterm 6. Dezember 1898 vorgelegte Gesamtplan im Maßstab von 1 : 2000 unter folgenden Vorbehalten gutgeheißen : «. Für die verschiedenen Bahnhofteile sind jeweilen definitive Ausführungspläne im Maßstab l : 1000 rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen.

b. In Bezug auf die definitive Lage des Rohmaterialbahnhofes nebst allfälligen Mietlagerplätzen und Anschluß von Industriegeleisen hat die Centralbahn die von der Regierung von Baselstadt gewünschten Unterhandlungen ohne Verzug mit derselben anzuknüpfen und möglichst bald zum Abschluß zu bringen. Unterdessen bleibt das Gesamtprojekt in Bezug auf die definitiven Rohmaterialanlagen, die Verlegung der Jura-Simplon-Bahn und den Anschluß eines städtischen Industriegeleises pendent.

c. Der große Damm hinter den Depotanlagen ist entsprechend dem Begehren der Kantonsbehörde von Baselstadt etwas zurückzusetzen.

Dem am 6. Dezember 1898 vorgelegten Ausführungsplan (l : 1000) für die erste Bauperiode, inbegriffen die Korrektion der St. Jakobsstraße und deren Überführung über die Hauptlinien, wird die Genehmigung erteilt. Die bezüglichen Arbeiten sind sofort zu beginnen und so zu führen, daß der Umbau des Personenbahnhofes rechtzeitig in Angriff genommen werden kann. Es ist noch näher zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, die Anzahl der Stufen an der Güterhalle zu vermehren. Ferner ist auf die Anlage einer Kopframpe zum bequemen Ein- und Auslad von Fuhrwerken Bedacht zu nehmen. Über die einzelnen Bauten werden noch die üblichen Projekt vorlagen gewärtigt.

Es wird Akt genommen von der zwischen der Regierung von Baselstadt und dem Direktorium der Centralbahn getroffenen Vereinbarung betreffend Tieferlegung der Mönchensteinerstraßenbrücke.

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Gemäß dem Wunsche des Zolldepartements sind zu Händen desselben noch Detailpläne, aus denen die Lage der Zolllokale, deren Gattung und Dimensionen ersichtlich sind, zur Prüfung und Begutachtung einzusenden.

(Vom 28. Februar 1899.)

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Herrn F. Ludwig in Chiasso das Patent zum Betrieb einer Auswanderimgsagentiir zu erteilen.

(Vom 3. März 1899.)

In Erweiterung des Art. 57, c. l, der Vollziehungsverordnurig zum Zollgesetz vom 12. Februar 1895 wird auch C a l c i u m c a r b i d unter die Warengattungen eingereiht, welche bei einem Gewichtsminimum von 500 kg', auf Verlangen mit Greleitscheia auf ein Jahr (Partiegeleitschein) abgefertigt werden können.

Dem Kanton St. G a l l e n werden folgende Beiträge un die Kosten nachstehend bezeichneter Alpverbesserungen bewilligt: 1. der Alpkorporation Mols, Gemeinde Quarten, für Stallbaute und Wasserleitung auf der Alp Mols Fr. 2175; 2. der Alpkorporation Tülls, Gemeinde Bleis, für Friedinaueru, Drainage, Brunnenanlagen und Räumungsarbeiten auf der Alp Tülls Fr. 2140; 3. der Alpkorporation Stiegenrain, Stein, für Räurmmgsarbeiten.

auf der Alp Stiegenrain Fr. 408 ; 4. der Ortsgemeinde Ragaz für Bäumungsarbeiten und Friedmauern auf der Alp Pardiel Fr. 1345 ; 5. der Alpgenossenschaft Järflen, Gemeinde Neßlau, für Friedmauern, Räumung und Wasserleitung auf der Alp Järflen Fr. 513; 8. der Ortsgemeinde Wallenstadt für Stallbaute auf der Alp Siez Fr. 1812; 7. der Ortsgemeinde Sevelen für Brunnenleitung, Friedmauer, Düngerwege und Entwässerung auf der Alp Farnbocleri Fr. 500; 8. der Ortsgemeinde Sevelen für Räumung, Friedmauer, Weganlage und Brunnenanlage auf der Alp Altsäß Fr. 1588;

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9. dem Joseph Bosch, jun., Wiesle, Stein, für "Weganlagen und Räumung auf der Alp Klus Fr. 162; 10. der Ortsgemeinde Dorf für Stallbaute (Nachsubvention) tuif der Alp Bäschnatten Fr. 275 ; 11. der Viehzuchtgesellschaft Wald (Zürich) für Stallbaute, Wegund Brunnenanlage auf der Alp Altschwand (St. G-allenkappel) Fr." 615; 12. dem Elias Bosch, Au-Neßlau, für Räumungsarbeiten auf der Alp Hinterschlatt Fr. 117; 13. der Ortsgemeinde Tscherlach für Drainage, Räumungsarbeiten und Wasserleitung auf der Alp Sennis Fr. 1025; 14. der Alpgenossenschaft Oberstock, Friesen-Neßlau, für Räumungsarbeiten auf der Alp Oberstock Fr. 870 ; 15. der Alpgeriossenschaft Schreint, Wildhaus, für Friedmauern, Weganlage und Wasserbehälter auf der Alp Schreint Fr. 675 ; 16. der Gemeinde Wattwil für Räumen, Düngerwege und Wasserleitung auf der Alp Eggli Fr. 715; 17. der Alpgenossenschaft Meiersalp, Lichtensteig, für Stallbaute, Weganlage und Brunnenanlage auf der Alp Laubberg Fr. 975 ; 18. der Ortsgemeinde Flums-Kleinberg für Entwässerung auf der Alp Wildenberg Fr. 1125; 19. der Ortsgemeinde Kappel für Entwässerung auf der Alp Enge Fr. 712.

(Vom 7. März 1899.)

Mit Note vom 4. Februar d. J. teilt die deutsche Gesandtschaft in Bern dem schweizerischen Bundesrat mit, daß auf Veranlassung des deutschen Centralkomitees zur Errichtung von Heilstätten für Lungenkranke vom 24. bis 27. Mai d. J. in Berlin unter dem Protektorat der Kaiserin und unter dem Ehrenvorsitz des Reichskanzlers ein Kongreß zur Bekämpfung der Tuberkulose als Volkskrankheit abgehalten werden soll. Als Aufgabe des Kongresses wird hingestellt, die Bestrebungen zur Bekämpfung der Tuberkulose zu erklären, denselben durch Erörterung der wissenschaftlichen Basis die richtigen Wege zu weisen und hinsichtlich der geeigneten Maßnahmen möglichste Übereinstimmung herbeizuführen. Der Gegenstand ist vom Organisationskomitee in o Abteilungen zerlegt: 1. Ausbreitung; 2. Ätiologie; 3. Prophylaxis; 4. Therapie; 5. Heilstättenwesen, welche der Reihe nach an den Kongreßtagen zur Verhandlung gelangen sollen. An diesen Kongreß werden vom schweizerischen Bundesrat abgeordnet: HH. Dr.

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S c h m i d, Direktor des schweizerischen Gesundheitsamtes und Dr. E g g e r , Mitglied der Kommission der Basler Heilstätte für Tuberkulöse.

Zwischen dem schweizerischen Generalkonsul in Valparaiso, Herrn Louis E. Sinn und dem Minister des Äußern, Don Ventura Bianco, sind am 31. Januar d. J. in Santiago die Ratifikationsurkunden zu dem am 31. Oktober 1897 in Buenos-Aires unterzeichneten Handelsverträge ausgewechselt worden. Der Vertrag ist demnach, laut Artikel 3 desselben, mit dem Tage des Ratifikationsaustausches, also am 31. Januar 1899, in Kraft getreten und wird in die eidgenössische Gesetzsammlung aufgenommen werden.

"Wahlen.

(Vom 3. März 1899.)

Politisches Departement.

Ministerresident und Generalkonsul für die Republiken Argentinien, Uruguay und Paraguay, mit Sitz in Buenos-Aires: Herr Dr. jur. Joseph Choffat, vonPruntrut, zur Zeit Legationsrat der schweizerischen Gesandtschaft in Rom.

Sekretä r der schweizerischen Gesandtschaft in ßorn: ,, Dr. jur. Alphonse Dutiarit, von Genf, zur Zeit Gesandtschaftssekretär in Paris.

Departement des Innern.

III. Adjunkt des eidgenössischen Oberforstinspektorats: Herr Ernst Müret, Kreisförster in Morges.

Gehiilfebeim Bundesarchiv: ,, Theodor Hermann, Verwalter der Berner Hochschulbibliothek.

669 Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnverwaltung.

Kanzlist II. Klasse : Herr Oskar Weibel, von Schupfen, in Bern.

Kanzlistll.Klasse des Inspektors des Simplontunnels : ,, Gustav Borei, von La Coudre, in Genf.

Postverwaltung.

Postcommis in Bern :

Herr Heinrich Schweizer, von Kappel (St. Gallen), Postaspirant in Bern.

Posthaltor und Briefträger in Brodhäusi bei Wimmis (Bern) : "Witwe Ida Karlen, von Diemtigen, Postgehülfin in Brodhäusi.

(Vom 7. März 1899.)

Kanzlist II. Klasse:

Sundeskanzlei.

Herr Gribi, Alfred, vonLengnau(Bern).

Militärdepartement.

Gehülfe der Inventarkontrolle des Oberkriegskommissariates: Herr Artillerieoberlieutenant . · Bürgin in Basel.

Georg

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Oberburg bei Burgdorf: Frl. Emilie Christen, von Affoltern im Emmenthal.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1899

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10

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08.03.1899

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