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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 29. August 1899.)

Es werden Bundesbeiträge zugesichert: 1. Im Kanton B e r n an die Kosten der nachstehend bezeichneten Alpverbesserungen : a. dem Peter Inäbnit und Chr. Boß, Grindelwald für eine Stallbaute auf der Scheidegg 15 °/o, im Maximum Fr. 922 (Kostenvoranschlag Fr. 6148); b. der Burgergemeinde Gsteigwyler für eine Wasserleitung von 540 m. Länge auf Schwendi und Schönegg 20 %, im Maximum Fr. 1099 (Kostenvoranschlag Fr. 5494); c. der Bäuertgemeinde Hasliberg für drei Wasserleitungen von zusammen 990 m. Länge auf Alp Arni 20 %, im Maximum Fr. 417 (Kostenvoranschlag Fr. 2084); d. der Alpgenossenschaft Wenden für eine Wasserleitung von 970 m. Länge auf Alp Wenden 20 %, im Maximum Fr. 579 (Kostenvoranschlag Fr. 2896); e. dem Chr. Zürcher in Steffisburg und Witwe Hildebrand in Wimmis für eine Wasserleitung von 240 m. Länge auf der Gattafelweide 20 %, im Maximum Fr. 73 (Kostenvoranschlag Fr. 368) ; /. dem Jakob Marggi, Ägerten, Lenk, für eine Wasserleitung von 560 m. Länge auF der Antonweide 20 °/o, im Maximum Fr. 155 (Kostenvoranschlag Fr. 776); g. dem Anton Schmid und Johann Rieder, Lenk, für eine Wasserleitung von 785 m. Länge auf der Kehrweide 20 °/o, im Maximum Fr. 213 (Kostenvoranschlag Fr. 1066).

2. Im Kanton G l a r u s : a. für die Urbarisierung der Liegenschaft Schwändiberg, Eigentum des Georg Streiff im Giseneggli-Braunwald, 25 °/o, im Maximum Fr. 400 (KostenVoranschlag Fr. 1600); b. für die Urbarisierung des Berggutes Lachen, Eigentum des Pankraz Kamm in Obstalden, 25 °/o, im Maximum Fr. 450 (Kosten Voranschlag 1800); c. für die Urbarisierung der Liegenschaft ,,Weid", Eigentum des Adam Zweifel im Auen-Lintthal, 25 °/o, im Maximum Fr. 625 (Kostenvoranschlag Fr. 2500).

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3. Im Kanton Schaf l'ha us e n an die zu Fr. 2550 veranschlagten Kosten der Drainage der Rietwiesen in Stetten 35 °/o, im Maximum Fr. 892.

4. Im Kanton T h u r g a u an die zu Fr. 9000 veranschlagten Kosten der Ausführung eines Entwässerungskanals im Langenmoosriet, Gemeinden Mattweil und Klarsreute, 30 %, im Maximum Fr. 2700.

(Vom 7. September 1899.)

Herr Friedrich von S t e i g e r , Kontrollingenieur für die Specialbahnen bei der technischen Abteilung des Eisenbahndepartements, der zum Betriebsdirektor der Wengernalpbahn ernannt worden ist, erhält die nachgesuchte Entlassung auf Januar 1900 unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Der Bundesrat hat für die am 25. September 1899 beginnende Session der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgesetzt : Wahlaktenprüfung.

Geschäftsverkehr zwischen den eidgenössischen Räten.

Nationalratsreglement.

Ständeratsreglement.

Lebensmittelgesetz.

Grabserbachkorrektion.

Simmykorrektion.

Kanderkorrektion.

Maggiabrücke bei Ascona.

Sasso Rosso. Sicherungsarbeiten.

Oberaufsicht über die Forstpolizei.

St. Maurice, Tröcknereien etc.

Schwyz, Verfassung.

Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts.

Beschwerde Germani.

Ausweisung Jotti, Ciacchi und Speroni.

Begnadigungsgesuch Müller.

Rekurs Locher.

Militärpflichtersatz.

Organisation des Militärdepartements.

Filiale des Kavallerieremontendepots im ,,Sand11.

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Bauliche Anlagen für die Balloncompagnie.

Finanzlage des Bundes.

Bankgesetz.

Revision des Alkoholgesetzes.

Alkoholzehntel pro 1897.

Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung pro 1898.

Krankenversicherung.

Unfallversicherung.

Militärversicherung.

Lohnzahlung; Arbeitszeit an Samstagen; internationaler Arbeiterschutz.

Lohn- und Anstellung^Verhältnisse der eidgenössischen Arbeiter.

Eisenbahngeschäfte : a. Stalden-Saas-Fee.

b. Dent de Vaulion.

c. Biasca-Acquarossa-Olivone.

d. Vevey-Blonay.

e. Vevey-Châtel-St. Denis.

f. Leuk (.1. S.)-Leukerbad.

ff. Spiez-Erlenbach.

h. Trélex-Gringins.

i. Straßenbahnen in Bern.

Je. Bödelibahn.

l. Lilterswil-Solothurn.

m. Caux-Sauderan.

n. Siders-Zinal und Vissoye-St. Luc.

o. Pont-Brassus.

p. Toggenburgerbahn.

q. Apples-Llsle.

r. Schwanden-Elm.

Nebenbahnengesetz.

Arbeitszeit beim Betriebe der Transportanstalten.

Rekurs der Nordostbahn.

Seethalbahn. Riickkaufstermin.

Zeitungstransporttaxe.

Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

Elektrische Anlagen.

Besoldungen der Bundesräte und des Kanzlers.

Motion Zschokke.

Motion Joos.

Motion Sourbeck. (Wasserkräfte.)

Motion Schmid (Uri).

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Motion Sourbeck. (Revision des Bundesgesetzes über die Bundesrechtspflege.)

Motion Richard.

Motion Decurtins.

Motion Muri.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Aargau an die wirklichen Kosten nachfolgend bezeichneter Bodenverbesserungsunternehmungen, unter Voraussetzung mindestens gleich hoher Leistungen des Kantons oder der Gemeinden : a. an die Neueinteilung des ,,Unterfeldes" zu Oftringen 25 %, im Maximum Fr. 475; b. an die Neueinteilung des "Unterfeldes" und im ,,Rebberg" zu Zurzach 40%, im Maximum Fr. 30,160; c. an die verbesserte Feldeinteilung im ,,Rappenschnabel" zu Rietheim 25%, im Maximum Fr. 2475; d. an die Entwässerung des ,,Wannenhof a zu Unterkulm 25 %, im Maximum Fr. 2850.

2. Dem Kanton Waadt an die wirklichen Kosten der plangemäßen Ausführung nachbezeichneter Bodenverbesserungsprojekte, unter der Voraussetzung gleich hoher Beiträge des Kantons, je 25 % im unten angegebenen Höchstbetrag: a. der Gemeinde Rances für die Erstellung einer gemauerten Cisterne auf der Weide ,,Mont-Suchet" im Maximum Fr. 700 ; b. der Gemeinde Vaulion für die Erstellung eines Alpweges auf der Weide ,,Dent de Vaulion" im Maximum Fr. 1150; c. der Gemeinde Genollier an die Kosten der Erstellung eines Alpstalles auf der Weide ,,Haut-Mont" im Maximum Fr. 4618; d. der Gemeinde Morrens an die Kosten der Entwässerung des Mooses ,,En Maupraz, Prés au Grand"- und ,,En la Fattaz" im Maximum Fr. 3000.

3. Dem Kanton Wal lis: a. an die Kosten dor Ausführung der auf der Tunetschalp, Gemeinde Mörel, projektierten Alpverbesserungen (Wasserleitungen, Weidewege und Räumungsarbeiten), unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen Beitrages der Burgergemeinde Mörel, 40 %, im Maximum Fr. 1928 ;

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·b. an die Kosten der Ausführung zweier Alpverbesserungsprojekte der Alpgenossenschaft La Léchère, Gemeinde Orsières (Alpweg, Wasserreservoir, Entwässerung und Räumungsarbeiten) und der Alpgenossenschaft von Conche und Plan de Croix, Gemeinde Vionnaz (zwei Stallbauten, Weidweg und Wasserleitung), unter der Voraussetzung von mindestens ebenso hohen, von den Gemeinden Orsières und Vionnaz zu leistenden Beiträgen, je 40 %, im Maximum Fr. 1200 für das erstgenannte und Fr. 11,573 für das zweite Projekt; ·c. für die Ergänzung der Baggereinrichtungen in der Rhone zwischen Saillon und Fully und für den Ankauf von 2 weitern Transportschiffen aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds eine Aversalsumme von Fr. 2400.

Beim Bundesrat ist Klage gegen die Firma Keller & Bonelli, .Ziegeleibesitzer in Boscherina (Mendrisio), erhoben worden, daß sie ihre Arbeiter in ungesetzlichen Münzsorten, nämlich in italienischen Liren, auszahle.

Diese Klage ist begründet, da der eine Firmainhaber die Erklärung abgab, daß seine Arbeiter stets mit italienischen Liren ausbezahlt werden. Dieses Verfahren scheint übrigens im ganzen Distrikt von Mendrisio und wohl auch in den ändern tessinischen Grenzdistrikten allgemein üblich zu sein.

Die Firma Keller & Bonelli in Boscherina steht seit dem 27. April 1898 unter dem Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken. Art. 10, Absatz l, desselben schreibt vor, daß die Fabrikbesitzer verpflichtet seien, die Arbeiter in bar, in gesetzlichen Münzsorten, auszuzahlen. Diese Vorschrift ist durch die Firma Keller & Bonelli verletzt worden, und scheint überhaupt im tessinischen Grenzgebiet nicht beobachtet zu werden.

Nach Antrag des Industriedepartements wird daher beschlossen, der tessinische Staatsrat sei einzuladen, dafür zu sorgen, daß der Bestimmung von Art. 10, Absatz l, des Fabrikgesetzes betreffend die Lohnzahlung in bar und in gesetzlichen Münzsorten, in den tessinischen Fabriken und in der Fabrik Keller & Bonelli insbesondere ernstlich Nachachtung verschafft werde.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. IV.

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(Vom 11. September 1899.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes der elektrischen (rurtenbahn wird auf den 12. dies unter einigen Bedingungen gestattet.

(Vom 12. September 1899.)

Sir John B r un n e r, Baronet, M. P. hat dem Direktor des schweizerischen Landesmuseums einen Check von £ 1000 (Fr. 25,335) zum Zwecke der Bereicherung der Schatzkammer des Landesmuseums durch Einkäufe, welche der Donator dem freien Ermessen des Direktors anheimstellt, übergeben. Dem Donator wird die Schenkung aufs beste verdankt.

"Wahlen.

(Vom 7. September 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement.

P o s t v er w a l t u n g.

Postcommis in Brig:

Postcommis in Bern:

Postcommis in Basel :

Postcommis in Zürich :

Herr Joseph Gay, von Finhauts, Postaspirant in St. Maurice.

,, Henri Grisel, von Travers, Postaspirant in Champéry.

,, Samuel Zeller, von Reichenbach (Bern), Postaspirant in Locle.

Frl. Margaretha Heß, von Wald (Zürich), Postcommis in Aarau.

Herr Wilhelm Grärny, von Trimbach, Postaspirant in Oltea.

,, Karl Albert Kühne, von Kaltbrunn (St. Gallen), Postaspirant in Buchs-Bahnhof.

,, Eugen Heim, von Neuendorf, Postaspirant in Burgdorf.

,, Hans Ruffner, von Maienfeld, Postaspirant in Zürich.

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Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Hütten (Zürich) : Herr Albert Hiestand, Posthalter, von und in Hütten.

Telegraphist in Trins (Graubünden): ,, Julius Caflisch, von Hohentrins.

(Vom 12. September 1899.)

Bundeskanzlei.

Kanzlist II. Klasse der Bundeskanzlei:

Herr Julius Sehärer, von Safenwil, Sekretär des Schweiz. Konsulats in Turin.

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13.09.1899

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