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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 15. Juni 1899.)

An die Kosten der Ausführung nachstehend bezeichneter Alpverbesserungen im Kanton St. Gallen werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge Bundesbeiträge von je 25 % bis zu den bezeichneten Maximalbeträgen zugesichert : 1. Alpweganlage im ,,Gräpplig'-', Ortsgemeinde Tscherlach, 640 m.

lang, 1,80 m. breit, Kostenvoranschlag Fr. 1750 = Fr. 437.

2. Friedmauer von 427 m. Länge auf der Alp Wald, Ortsgemeinde Wangs, Kostenvoranschlag Fr. 2150 = Fr. 537.

3. Verbesserungen auf Neuenalp, Gemeinde Alt-St. Johann, (Räumungsarbeiten, Wasserleitung von 100 m. Länge, Terrassen und Steinpflästerung, fünf Reservoirs), Kosten voranschlag Fr. 4100 = Fr. 1025.

4. Reservoiranlage auf der Alp ,,Mutteli", Gemeinde Alt-St. Johann, Kosten Voranschlag Fr. 1000 = Fr. 250.

5. Friedmauer von 490 m. Länge auf der Alp Bauernwald, Gemeinde Alt-St. Johann, Kostenvoranschlag Fr. 1470 = Fr. 367.

6. Verbesserungen auf der Alp Großboden des Joh. Rüegg in Goldingen (Stallbaute, Wasserleitung), Kostenvoranschlag Fr. 4800 = Fr. 1200.

7. Verbesserungen auf Alp Mädems, Gemeinde Mels (Friedmauer von 650 m. Länge, Räumungsarbeiten auf 8 ha.), Kosten Voranschlag Fr. 4320 = Fr. 1080.

8. Wasserleitung von 366 m. Länge auf Alp Seeben-Grub,.

Ortsgemeinde Oberterzen, Kosten Voranschlag Fr. 1120 = Fr. 280.

9. Entwässerungen (14,9 ha.) und Weganlagen (374 m. lang und 2,40 m. breit) auf Alp Palfries, Gemeinde Wartau, Kostenvoranschlag Fr. 14,200 = Fr. 3550.

10. Entwässerungen auf 2,84 ha. der Alp Unterstöck, Ortsgemeinde Dorf-Schännis, Kostenvoranschlag Fr. 2800 = Fr. 700.

1103 11. Schweinestallbaute auf der Alp Unterkamor, Gemeinde Rüti, Kostenvoranschlag Fr. 2430 = Fr. 607.

12. Verbesserungen auf der Alp Kühboden bei Ebnat (Einfriedigung in einer Länge von 1060 m., Räumungsarbeiten auf 10 ha., Erstellung von fünf Brunnen), Kostenvoranschlag Fr. 5600 = Fr. 1400.

13. Reservoiranlage auf der Alp Kamm, Orlsgemeinde Rüti, Kostenvoranschlag Fr. 5500 = Fr. 1375.

14. Reservoiranlage auf der ' Alp Oberkamor, Gemeinde Rüti, Kostenvoranschlag Fr. 4650 = Fr. 1162.

Der schweizerische Bundesrat hat die Beschwerde des Felix P i l l o u d in Freiburg, betreffend Verweigerung einer Wirtschaftsbewilligung, gestützt auf folgende Erwägungen als unbegründet abgewiesen : Durch die Verfügung vom 26. November 1898 hat der Staatsrat des Kantons Freiburg das Wirtschaftsgesuch des Felix Pilloud, gestützt auf Art. 9 des freiburgischen Wirtschaftsgesetzes, vom 28. Herbstmonat 1888, abgewiesen, weil das öffentliche Wohl eine Vermehrung der Wirtschaften in Freiburg nicht verlange. Diese Verfügung kann nicht schon deshalb mit Erfolg angefochten werden, weil der Staatsrat nicht behauptet, daß die Errichtung der Wirtschaft Pilloud dem öffentlichen Wohl zuwider wäre ; denn der ßundesrat hat bereits in seiner Entscheidung in Sachen S. Zahnd in St. Antoni, vom 27. Mai 1898 (Bundesbl. 1898, III, 685), unter Hinweis auf die im Jahre 1885 erfolgte Revision des Art. 31 der Bundesverfassung und auf seine bisherige konstante Praxis erklärt, daß, wenn einmal nachgewiesen ist, daß für eine neue Wirtschaft ein Bedürfnis nicht besteht, damit auch festgestellt ist, daß die Errichtung einer solchen dem öffentlichen Wohl zuwider wäre.

Daß nun aber der Staatsrat die Bedürfnisfrage in willkürlicher Weise verletzt habe, läßt sich nicht behaupten angesichts der nicht bestrittenen Thatsache, daß in Freiburg eine Wirtschaft schon auf 157 Einwohner kommt, und daß speciell an der kaum 170 Meter langen Rue de Romont, an der das Haus des Beschwerdeführers liegt, jetzt schon nicht weniger als neun Wirtschaften bestehen.

Was endlich die Rechtsgleichheit betrifft, so dürfen die Kantone bei Erledigung der Gesuche um Wirtschaftsbewilligungeri diesen verfassungsmäßigen Grundsatz nicht verletzen; seine Beobachtung führt durchaus nicht zu der vom Staatsrat des Kantons Freiburg

1104 befürchteten Proklamation absoluter Freiheit im Wirtschaftsgeworbe, wie aus einer Reihe neuerer Entscheidungen des Bundesrates hervorgeht (vergleiche Entscheid des Bundesrates in Sachen Äschlimanu, Vom 9. Mai 1899, Bundesbl. 1899, HI, 83 ff., in Sachen FreyEgli, vom 2. Mai 1899, Bundesbl. 1899, III, 35 ff., sowie die bereits citiertè Entscheidung in Sachen Zahnd, vom 27. Mai 1898, Bundesbl. 1898, III, 685 ff.). Im vorliegenden Fall ist aber der vom Rekurrenten erhobene Vorwurf der Rechtsungleichheit unbegründet; denn die an Buclin im Sommer 1898 erteilte Wirtschaftsbewilligung lautet auf ein Haus, das in einem ändern Quartier liegt als das des Pilloud, und es hat der Staatsrat, wie aus seinen Ausführungen hervorgeht, mit der Erteilung der neuen Bewilligung Umständen Rechnung getragen, die der Bundesrat von jeher für das Bemessen des Bedürfnisses nach neuen Wirtschaften als bestimmend anerkannt hat; die beiden Wirtschaftsgesuche ßuclin und Pilloud können also mangels gleichartiger Verhältnisse in keiner Richtung miteinander verglichen werden.

Dem ostschweizerischen Kavallerieverein wird für das auf den 16. Juli in Zürich angesetzte Militärreiten ein Bundesbeitrag von Fr. 500 bewilligt; ein gleicher Betrag wird dem westschweizerischen Kavallerie verein für das am 18. Juni in Yverdon stattfindende Militärreiten gewährt.

Zu Majoren des Generalstabscorps werden befördert die Hauptleute S c h ä p p i , Richard, von Winterthur, in St. Gallen, und K e l l e r , Hermann, von Aarau, in Bern.

(Vom 20. Juni 1899.)

Herr Ramon B a r r o s L u c o , außerordentlicher Gresandter und bevollmächtigter Minister Chiles in Paris, der von seiner Regierung in gleicher Eigenschaft bei der schweizerischen Eidgenossenschaft beglaubigt worden ist, hat heute dem Herrn Bundespräsidenten, sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Herrn F. S c h u l e , Kontrollingenieur für Brücken in der technischen Abteilung des Eisenbahndepartements, der von der Regierung des Kantons Waadt als Professor für Brückenbau au

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die Hochschule in Lausanne berufen worden ist, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste die nachgesuchte Entlassung erteilt.

Zu Händen der eidgenössischen Winkelriedstiftung ist ein Legat des Herrn Wilhelm Hartmann, sei., in Zürich, im Betrage von Fr. 100 eingegangen.

"Wahlen.

(Vom 15. Juni 1899.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Abteilungschef für Gesetzgebung und Rechtspflege : Herr Prof. Alexander Reichel in Bern.

Militärdepartement.

Oberfeldarzt:

Herr Oberstlieutenant Dr. Mürset, Adjunkt des Oberfeldarztes, unter Beförderung zum Oberst der Sanitätstruppen.

Sanitätsinstruktoren H. Kl. : Herr Fonti, Massimo, von Milieglia, Tessin, Oberlieutenant der Sanitätstruppen (Ärzte), in Basel.

,, Sordet, Georges, von Genf, Oberlieutenant der Sanitätstruppen (Ärzte), in Basel.

Hillfsinstruktor der Sanität : Herr Hummel, Daniel, von Brugg, Felweibel, in Basel.

Bundesblatt. 51. Jahrg. Bd. III.

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1106 (Vom 20. Juni 1899.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Gersau :

Frl. Regina Luthiger, von Zug, Telegraphengehülfin in Freiburg.

Telegraphist und Telephonist in Romont : Herr Julien Deschenaux, von Ursy (Freiburg), in Romont.

Telegraphist und Telephonist in Hütten (Zürich) : ., Alois Kuriger, von Einsiedeln, Gastwirt zum Kreuz in Hütten.

Telegraphi st und Telephonist in Wald (Zürich) : .n Gottlieb Keller, von Dörflingen (Schaffhausen), Postbureaudiener in Wald.

Telegraphist in Rodels (Graubünden) : ., Dietrich Jecklin, Postablagehalter, von und in Rodels.

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1899

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21.06.1899

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