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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Dachdecker- (Holzcement- und Ziegelbedachung) und Spenglerarbeiten, sowie die Erstellung von Blitzableitungen für die landwirtschaftliche Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Versuchsanstalt Liebefeld" bis und mit dem 17. April nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 4. April 1899.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Bundeskanzler Vakante Stelle: Erfordernisse :

Übersetzer ins Französische beim Nationalrat.

Gründliche Kenntnis der beiden Hauptlandessprachen, vorab der französischen.

Taggeld von Fr. 30 für in Bern und unmittelBesoldung : barer Umgebung, von Fr. 36 nebst ßeiseentschädigung für auswärts Wohnende.

Anmeldungstermin : 29. April 1899.

Anmeldung an: Bundeskanzler Der Anmeldung ist ein curriculum vite nebst Bemerkungen : allfälligen Studienzeugnissen beizulegen.

545

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Hauptzollamt Zürich-Eilgut.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3500 bis 4200.

Besoldung : Anmeldungstermin 22. April 1899.

Anmeldung an: Zolldirektion in Schaffhausen.

Militärdepartement.

Vakante Stelle:

Chef des Korrespondenzbureaus des Oberkriegskommissariats.

Erfordernisse: Gewandtheit in der Behandlung militärischer Angelegenheiten, Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache; Kenntnis der italienischen Sprache erwünscht.

Besoldung : Fr. 5000 bis «000.

Anmeldungstermin : 20. April 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Fort ver walter in Savatan.

Gründliche Kenntnis der französischen und einige Kenntnisse der deutschen Sprache.

Fr. 3000 bis 4500.

Besoldung : Anmeldungstermin 15. April 1899. Amtsantritt sofort.

Militärdepartement.

Anmeldung an: Bemerkungen : Der Bewerber muß schweizerischer Offizier und zur Instruktion der Festungstruppen, sowie zum Verwaltungsdienst der zu besetzenden Stelle befähigt sein.

Vakante Stelle: Besoldung:

Hülfsinstruktor der Artillerie.

Fr. 2000 bis 3200.

Anmeldungstermin: 15. April 1899.

Anmeldung an: Militärdepartement.

546

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Gully (Waadt). Anmeldung bis zum 25. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter, Briefträger und Bote Anmeldung bis zum 25. April in Subingen (Solothurn).

1899 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Briefträger in Liestal.

4) Posthalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 25. April Sarmenstorf (Aargau).

1899 bei der Kreispostdirektion 5) Briefträger und Bote in Oftringen in Aarau.

(Aargau).

(i) Bureaudiener, Briefkastenleerer und Postpacker in Luzern. Anmeldung bis zum 25. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Zwei Bureauchefs beim Hauptpostbureau Zürich.

8) Sechs Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 25. April 9) Fünf Bureaudiener beim Haupt1899 hei der Kreispostdirektion postbureau Zürich.

in Zürich.

10) Postcommis in Zug.

11) Posthalter in Gibswil-Ried (Zürich) 12) Telegraphist in Agno (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. April 1899 bei der Telegrapheuinspektion in Bellinzona.

13) Telegraphist und Telephonist in Ruswil (Luzern). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 140 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 25. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

14) Telegraphist in Bern-Beundenfeld. Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Genf. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 25. April 1899 beim Chef des Telegraphenbureaiis in Genf.

547 1) Briefträgerchefgehiilfe beim Haupt- "> postbureau in Genf.

Anmeldung bis zum 18. April ,, ,, ( 1899 bei der Kreispostdirektion 2) Briefträger beim Hauptpostbureau l jn Qenf in Genf.

J 3) Kondukteur für den Postkreis Bern (Domizil in Saanen). Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Posthalter und Briefträger in Meisterschwanden (Aargau). Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Zwei Briefträgerchefgehiilfen und ) zwei Briefträger beim HauptpostAnmeldung bis zum 18. April bureau in Luzern.

( *899 bei der Kreispostdirektion l in Luzern.

6) Posthalter in Ruswil (Luzern).

' 7) Packer beim Hauptpostbureau in Zürich.

Anmeldung bis zum 18. April 8) Briefträger in Adliswil (Zürich).

1899 bei der Kreispostdirektion 9) .Briefträger in Dielsdorf (Zürich).

in Zürich.

10) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Schweizersholz (Thurgau).

11) Briefträger in Appenzell. Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12) Telegraphist in Meisterschwanden (Aargau). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

13) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau in Davos-Platz. Jahresgehalt Fr. 1200. Anmeldung bis zum 18. April 1899 beim Chef des Telegraphenbureaus in Davos-Platz.

14) Telegraphist in Lugano - Paradiso. Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. April 1899 bei der Telegrapheniuspektion in Bellinzona.

Öffentlicher Erbenaufruf.

Den 4. Juni 1898 starb in Baar (Kanton Zug) Frau Josepha Katherina Utiger, geb. Senn, geboren 8. Dezember 1830, Ehefrau des Joseph Anton Utiger, Schlosser, von und in Baar. Die Verstorbene war früher heimatberechtigt in Wasen (Kanton Uri) und ist die Tochter des Stephan Senn und der Karoliua, geb.- EH er.

Auf Verlangen von Herr AI. Hotz, Rechtsagent, Zug, namens Frau Josepha Katharina Meier, geb. Kling in Zürich, unter Hinweis auf § 287 des zugerischen Erbrechtes werden hiermit alle diejenigen, bezw. Namens allfällig abwesender oder bevormundeter Erben die tit. Waisenämter oder sonstigen Vertreter, welche glauben zum Nachlasse der Frau Josepha Katharina Utiger, geb. Senn sei. erbberechtigt zu sein oder das Recht zu dieser Aufforderung

548 bestreiten zu können, gerichtlich aufgefordert, ihre Ein- und Ansprachen unter Beilegung civilstandsamtlicher Verwandtschaftsausweise bis und mit Mittwoch den 31. Mai der Gerichtskanzlei Zug schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine Reklamation mehr berücksichtigt und die Verlassenschaft unter die angemeldeten Erbsberechtigten verteilt wird.

Z u g , den 22. März 1899.

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei, Carl Stadier, Gerichtsschreiber.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r . Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert : Fr. 4. -- Solid gebunden : Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für'das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

.Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabouuement Fr. 1.

AÎ 15.

Bern, den 42. April 4899.

III, Personen- and öepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

240. (15/99) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, vom i. Januar 4877. Ergänzung der Transportbestimmungen.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1899 an werden die ,,Bestimmungen" im Nachtrag II zum obgenannten Tarif durch folgenden Zusatz ergänzt: ,,Ini Verkehr mit den Stationen der Spiez-Erlenbaeh-Bahn werden Gesellschafts- und Schnlfahrtsbillete im Transit über die Strecken ScherzligenJSpiez und Spiez-Interlaken, sowie nach und von den Stationen Scherzligen, Leißigen und Interlaken (Bahnhof oder Thunersee), nur gültig zur Fahrt mit der Bahn, oder nur gültig zur Fahrt mit dem Dampfhoot, ausgesehen.

Die wahlweise Benützung der Kollektivbillete per Bahn oder per Schiff ist ·daher nicht gestattet."

Bern, den 11. April 1899.

Direktion der Jnra>Simplon-Bahn.

241. (15/99) Verzeichnis der schweizerischen kombinierbaren Rundreisebillete, vom 4. Mai 4898. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1899 tritt eine Nenansgabe des obgenannten Verzeichnisses in Kraft. Exemplare desselben können bei den Billetansgabestellen bezogen werden.

Zürich, den 7. April 1899.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

113

242. (15/99) PlaJcattarif der Vereinigten Schweizerbahnen für Lustund Rundfahrtbittete, vom i. Juni 1898. Verlängerung.

Der oben genannte Tarif wird bis 31. Mai 1899 verlängert.

St. Gauen, den 8. April 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

243. (15/99) Interner Personen- und Gepäcktarif der Eisenbahn Oensingen-Balsthal.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Bisenbahn Önsingen-Balsthal tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Balsthal, den 11. April 1899.

Betriebschef der Önsingen-Balsthal-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

5

244. (' /9o) Rheinisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. Juni Ì891. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1899 tritt ein nordwestdeutsch-rheinisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif in Kraft, wodurch der obgenannte Tarif aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 8. April 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

245. (18/99) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Comersee und Chiavenna, vom i. August Ì893. Neuausgabe.

Am 1. Mai 1899 tritt eine Nenausgabe des vorstehend genannten Tarifs in Kraft, welche auch Taxen für den Verkehr mit Sondrio enthält.

Lueern, den 10. April 1899.

Direktion der ttotthardbahn.

246. (15/99) farif international G. V. Nr. 202 für Saison-Retour billete Frankreich -- Schweiß über Beifort, vom i. Mai Ì898.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1899 an wird der obgenannte Tarif durch Aufnahme nachstehender Taxen für Saison-Retourbillete ergänzt: Gepäcktaxen Km.

L-KL Fr,

IL KL' » lage Fr.

·'""V mit ohne Freigepäck Fr,

Fr.

von Paris nach Eheinfelden über Altmünaterol oder Delle-Basel 542 98. 90 73. 60 1. 84 --. 47 Bern, den 11. April 1899.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

114

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

247. ( 1B /99) Eilguttarif Rhätische Bahn -- Schweiz, vom i. Dezember 1898. Nachtrag I.

Am 1. Mai 1899 tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag I in Kraft, enthaltend in der Hauptsache Taxen für die Stationen Klosters-Dörfli, Flwns und Lichtensteig.

St. Gallen, den 5. April 1899.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

2e8. C 15 A>9) Interner Gütertarif der N 0 B, vom 1. Mai 1896.

Nachtrag IV.

Mit 1. Mai 1899 tritt zu nnsenn internen Gütertarif, vom 1. Mai 1896, ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend eine Neuausgabe des Aasnahmetarifs Nr. 22 für Steine etc., sowie einige Taxänderungen zum Haupttarif.

Dieser Nachtrag kann vom 18. April 1899 an bei nnsern Stationen, sowie bei unserm Tarifbnrean unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 8. April 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

2e9. ( 15 /9s) Ausnahmetarif für Steine etc. N OB und Bötzbergbahn -- 8 0 B. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1899 tritt eine Neuausgabe des Ausnahmetarifs für Steine etc.

N 0 B und Bötzbergbahn -- S 0 B in Kraft, wodurch die Auflage vom 15. Angnst 1893 aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifs können vom 18. April 1899 an bei unserm Tarif bureau direkt oder durch Vermittlung der Stationen zum Preise von 10 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 8. April 1899.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

250. (15/99) Gütertarif JN -- S C B, A S B, STB, E B, LHB und H W B, vom 1. Märe 1899. Nachtrag I.

Mit dem Tage der Betriebseröffnnng der Burgdorf-Thnn-Bahn tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 11. April 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

115

251. (15/99) Interner Gütertarif der Eisenbahn Oensingen-BalsthaL Mit dem Tage der Betriebseröffnnng der Eisenbahn Önsingen-Balsthal tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Balsthal, den 11. April 1899.

Betriebschef der Önsingen-Balsthal-Bahn.

252.

G 15 /»») Gütertarif J S etc. -- A S B und Bremgarten, vom.

i. Juni 189Ì. Nachtrag Vili.

Mit dem 1. Mai 1899 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag VIH in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 11. April 1899.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

253. (15/99) Teil II, Heft II A, der südwestdeutsch-schweieerischett Gütertarife, vom i. Februar Ì891. Ergänzung.

Zum Ausnahmetarif Nr. 25 des obgenannten Tarifheftes treten mit 1. Mai 1899 folgende weitere Taxen in Kraft: Stühlingen

Nach und von

Thiengen

a

6

a

6

für gebrannten Gips

für rohen gemahlenen Gips

für gebrannten Gips

für rohen gemahlenen Gips

Centimes pro 100 Kilogramm

Küsnacht (Zürich) . . .

Männedorf .

Stäfa Ürikon Utikon Zollikon Zürich-Tiefenbrunnen . .

52 57 55 58 59 57 51 51

48 52 51

53 54 52 48 47

45

50 48 51 52 50 44 44

41

45 44 46 47 45 41 40

Zürich, den 11. April 1899.

·Direktion der Schweiz« Nordostbahn.

116

25é. ( I5 /9g) Tarif spécial commun international d'exportation P. V, Nr. 407 für mineralische Brennmaterialien nordfranzösische Stationen -- Basel.

Der im Publikationsorgan Nr. 13/99, unter Ziffer 215, auf 16. April 1899publizierte obgenannte Tarif gelangt erst am 1. Mai 1899 zur Einführung.

Bern, den 8. April 1899.

Direktion der Jnra-Siniplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

(15/99) Ausnahmetarif für verschiedene Artikel Bukowina und Galizien -- Frankreich, vom i. Januar 1895.

Nachtrag II.

Mit 1. Mai 1899 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend eine Neuauflage der Tariftabellen für Wien I K. E. B. transit und Berichtigungen zum Haupttarif.

Zürich, den 8. April 1899.

Namens der Verbandsverwaltwngen : Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

255.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

256. ( 1B /99) Desinfektion der zur Beförderung von lebendem Geflügel verwendeten Eisenbahnwagen.

Für die Desinfektion der zur Beförderung von lebendem Geflügel verwendeten Eisenbahnwagen (ygl. Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Februar 1899, ß. G. El. Seite 11) wird mit Wirkung vom 1. Mai 1899 auf den badischen Staatseisenbahnen die gleiche Gebühr erhoben wie für die Desinfektion der zur Beförderung von Kleinvieh verwendeten Wagen.

Die hierdurch erforderlich werdend_e Ergänzung der Zusatzbestimmungen zu § 44 der Verkehrsordnung im badischen Tiertarif ist gemäß den Vorschriften unter I3 der Verkehrsordnung genehmigt worden.

Karlsruhe,- den 6. April 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

257. (1B/99) Kilometerzeiger der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

Aenderungen.

In den Bezeichnungen und den Abfertigungsbefugnissen unserer Stationen in Mülhausen treten vom 1. Mai 1899 ab folgende, durch den vom gleichen Tage ab gültigen Nachtrag III zu unserem Kilometerzeiger eingeführten Änderungen ein: Die außer dem Bahnhof Mülhausen Nord bestehenden, bisher unter dem gemeinsamen Namen ,,Mülhausen i. Eis." verstandenen Bahnhöfe Mülhausen 117

. (S^adtbahnhof ) und Mülhansen (Wanne) erhalten die Tarifbezeichnung ,,Miilhausen Stadt" und ,,Mülhausen Wanne". Mülhausen Stadt wird für dem Frachtstückgut- und Wagenladungsverkehr geschlossen.

Eine Änderung in den Tarifentfernungen, welche bisher für heide Bahnhöfe (Stadt und Wanne) die gleichen waren, tritt nicht ein.

Vom genannten Zeitpunkte ab bestehen danach in Mülhausen drei Stationen : Mülhansen Stadt, Mülhausen Wanne, Mülhausen Nord.

In Mülhausen Stadt werden nur Eilstückgüter, in Mülhausen Wanne nur zollfreie Wagenladungen, in Mülhausen Nord Eil- und Frachtgüter jeder Art abgefertigt.

Sendungen mit Frachtbriefen ohne Bahnhofsvorschrift werden auf Mülhausen Nord abgefertigt.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, daß die Zollverwaltung vom 1. Mai 1899 ab die Zollstelle von Dornach nach Mülhausen Nord verlegt.

Straßlurg, den 30. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

258. (16/99) Tarif für lebende Tiere im Binnenverkehr der Eisen-

bahnen in Elsaß-Lothringen.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Mai 1899 wird in unseren Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren im Binnenverkehr, Teil II, vom 1. April 1898 (Seite 5), folgende besondere Bestimmung zu § 44 der Verkehrsordnung aufgenommen : ,,4. Für die Desinfektion der Eisenbahnwagen, welche zum Transport von lebendem Geflügel verwendet sind, und der hei der Beförderung benutzten Gerätschaften (Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Februar 1899, E. G. Bl. Seite 11) werden die gleichen Gebühren erhoben, wie, für die Desinfektion bei Beförderung von anderem Kleinvieh."

Die in den Tarif aufgenommene zusätzliche Bestimmung zur Verkehrsordnung ist gemäß den Vorschriften unter I (3) genehmigt worden.

Straßburg, den 28. März 1899.

General direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

259. (15/99) Gütertarif für den Reichsbahn-StaatsbahnverJctihr.

Nachtrag I.

Zum Gütertarif für den Reichsbahn-Staatsbahn verkehr ist am 1. April 1899 der Nachtrag I zur Ausgabe gelangt. Derselbe enthält Ergänzungen und bezw. Änderungen der besonderen Tarifvorschriften, der Vorbemerkungen zum Kilometerzeiger, der Entfernungen für Pnschkowa und Frankenhausen (Kyffhäuser), neue Entfernungen für ßreslau Mark. Freiburger Bhf., Brockau, Schweidnitz-Niederstadt, Bock - Wallen dorf, Gräfenthal, Oberrottenbach.

Taubenbach, Dommitzsch, Ruhland, Uhsmannsdorf und Sassnitz Hafen, ferner Ergänzungen und Änderungen der Ausnahmetarife.

118.

Soweit Erschwernisse in den Abfertigungsbedingungen und Tariferhöhungen «eintreten, kommen dieselben erst vom 15. Mai 1899 an zur Durchführung.

Straßburg, den 6. April 1899.

Ueneraldlrektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen.

260. (15/99) Teil II und Heft 4 der ost-mittel-südwestdeutschen Gütertarife. Nachträge IV.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1899 wird zum ost-mittel-südwestdeutschen Gütertarif je der Nachtrag IV zum Teil II und zum Heft 4 (Verkehr mit Baden) ausgegeben. Dieselben enthalten Änderungen der besonderen Tarifvorschriften, anderweite Abgrenzung einzelner Direktionsbezirke, Änderung von Stationsnamen, Entfernungen und Prachtsätze neu einbezogener preußischer Stationen, einen neuen Ausnahmetarif für Eisen und Stahl zum Bau, zur Ausbesserung oder zur Ausrüstung von See- und Flußschiffen, sowie eine anderweitige Passung des Warenverzeichnisses für den Kali-Ausnahmetarif.

Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen und das diesseitige Güteritarif bureau.

Karlsruhe, den 29. März 1899.

tJeneraldirektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

"261. (15/o9) Teil II und Heft 3 des ost-mittel-südwestdeutschen Verbandsgütertarifes.

Nachträge IV.

Am 1. April 1899 tritt zu dem Teil II und dem Heft 3 des ost-mittelsüdwestdeutschen Verbandsgütertarifs, vom 1. Mai 1897, je ein vierter Nachtrag in Kraft. Neben verschiedenen anderen Tarifänderungen sind darin Entfernungen für die neu aufgenommenen Reichsbahnstationen Lautenbach i. Eis. und Münzthal-St. Louis enthalten. Die in dem besonderen Ausnahmetarif für die Beförderung von Zucker zur Ausfuhr nach der Schweiz im Verkehr mit Station Basel, vom 20. Februar 1895, aufgeführten Prachtsätze sind, soweit erforderlich, in das Tarifheft 3 übernommen, wogegen der besondere Ausnahmetarif aufgehoben wurde.

Straßburg, den 30. März 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

"262. (15/9s) Jeu II des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Gütertarifes. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1899 sind im rheinisch-westfälisch-südwestdentschen Verbände ein neuer Gütertarif, Teil II (Besondere Bestimmungen und Tarifsätze für den Güterverkehr), ausgegeben. Teil II 20 Pfennig.

Straßburg, den l. April 1899.

tieneraldirektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen. · 119

"263. (15/99) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Ausgabe eines neuen Tarifheftes.

Gütertarif.

Im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände ist mit Gültigkeit vom 1. April 1899 ein neuer Gütertarif für den Verkehr zwischen den Bezirken Köln, Elherfeld, Essen und Münster, der Dortmund-Gronau-Enscheder, Eisern-Siegener- und Krefelder Eisenbahn, sowie den auf deutschem Gebiet liegenden Stationen der Niederländischen Staats- und Nordbrabant-Deutschen Eisenbahn einerseits und Basel anderseits ausgegeben. Preis 30 Pfennig.

Straßburg, den 1. April 1899.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

264.

(15/99) Transittarif für Güter, welche von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach Mannheim und von da weiter befördert werden.

Mit Wirkung vom 1. April 1899 gelten die Prachtsätze der Station Mannheim im Transittarif vom 20. Mai 1890 für die Beförderung von besonders benannten Gütern, welche von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach Mannheim nnd von da nachBasel und gewissen andern badischen Stationen befördert werden, auch für den Verkehr der Station Bheinau. Die in diesem Transittarife enthaltenen Beförderungsbestimmnngen finden für den Verkehr von Rheinau transit sinngemäß Anwendung.

Karlsruhe, den 4. April 1899.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Eichenholzextrakt. Vom 5. April 99 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 99, werden für den Transport von Eichenholzextrakt in tropfbar flüssigem Zustande in Ladungen von 10 000 kg. folgende Kartienmgssätze gewährt: Ab

Bares

nach

Sziszek

MHrS.°stv'apart;

Heller pro 100 kg.

Bregenz transit .

Buchs transit St. Margrethen transit österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n.

268 285 382 262 281 378 269 290 387 Schiffahrt, Nr. 37, v. 30. März 99.

120

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 7. April 1899 : 163. Entwarf zu einer Neuansgabe des Tarifs und der Transportbestimmungen der Bürgenstockbahn, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 10. April 1899 : 164. Entwurf zu einem Nachtrag IV zum Camionnagetari der J S.

165. Nachtrag l zum internen Personen-, Gepäck- und Expressguttarif der ARE.

166. Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif für den Verkehr A B, B -- GB.

167. Interner Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der ÖnsingenBalsthalbahn.

168. Ausnahmetaxen für den Transport in Wagenladungen von Baumwollsamenöl ab Basel und Delle transit mit Herkunft von Antwerpen Bassin nach Monthey.

169. Entwarf zu einer Neuausgabe des Teiles I, Abteilung B, der niederländisch-deutschen Verbandsgütertarife zur Anwendung auf den Verkehr mit Basel oder Delle.

Genehmigt am 11. April 1899 : 170. Nachtrag VIII zum Gütertarif für den Verkehr J S, B R und E V T -- A S B nnd Bremgarten.

171. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr JN -- SCB, ASB nnd Bremgarten, STB, E B, B T B, L H B und H W B.

172. Ergänzung der Transportbestimmungen des allgemeinen schweizerischen Tarifes für Gesellschaften and Schulen.

173. Aufnahme von Taxen für die Relationen Stühlingen und Thiengen -- Küsnacht (Zürich), Männedorf, Meilen, Stäfa, Ürikon, Ütikon, Zollikon nnd Zürich-Tiefenbrunnen in den Ausnahmetarif Nr. 25 für Kalk und Gips des südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarifheftes II A.

174. Aufnahme von Taxen für Gisikon-Root, Winterthnr nnd Papierfabrik a. d. Sihl in den Ansnahmetarif Nr. 10 des norddeutsch-schweizerischen Tarifheftes 4, Abteilung I, unter gleichzeitiger Richtigstellung der Taxen für Cham, Zug und Zürich H B nnd Neuberechnung der Frachtsätze dea Aasnahmetarifs Nr. 6 desselben Tarif heftes für Petroleum etc. für Affoltern a. A.

und Zug.

175. Hin- und Rückfahrtstaxen, sowie Gepäcktaxen für die Relation Paris -- Rheinfeld a via Petit-Croix oder Delle-Basel.

121

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. März 1899 beschlossen, die normalspurige Nebenhahn mit elektrischem Betrieb von Burgdorf über Walkringen und Konolfingen nach Thun (Burgdorf-Thnnbahn) auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes auf derselben dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr zu unterstellen.

Eine Änderung der schweizerischen Liste der dem Übereinkommen unterstellten Bahnen wird hierdurch nicht erforderlich, da der Betrieb der neuen Linie durch die demselben bereits unterstellte Emmenthalbahn geführt werden wird.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1899

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.04.1899

Date Data Seite

544-548

Page Pagina Ref. No

10 018 710

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