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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer elektrischen Bahn ;(teilweise Straßenbahn) von Aigle nach Leysin.

(Vom 21. Dezember 1899.)

Tit.

Art. 15 der .Konzession einer elektrischen Bahn (teilweise Straßenbahn) von Aigle nach L e y s i n , vom 24. Juni 1892 (E. A. S. XII, 83 ff.), schreibt u. a. vor, daß auf Retourbilleten 20 % Rabatt zu gewähren sei, gestützt auf welche Bestimmung das Eisenbahndepartement den kürzlich von der Gesellschaft für die erste Teilstrecke (Aigle-Grand Hôtel) vorgelegten Tarif, welcher keine Retourbillete vorsah, beanstanden mußte.

Dies veranlaßte die Gesellschaft, unterm 2. Dezember 1899 mit dem Gesuche einzukommen, es möchte der genannte Art. 15 ihrer Konzession durch eine Bestimmung des Inhalts ergänzt werden, daß, wenn auf einzelnen Strecken der Linie ein Tramwaybetrieb (mit Billetausgabe im Wagen) eingeführt werde, für diese Strecken keine Retourbillete ausgegeben zu werden brauchen.

Zur Begründung des Gesuches wird darauf hingewiesen, daß die Linie aus zwei wesentlich verschiedenen Teilstrecken sich zusammensetze, nämlich der einen vom Bahnhof der Jura-SimplonBahn über die Brücke der Grande Eau zum Grand Hôtel, von cirk 2 km. Länge, und der ändern von der genannten Brücke über die Grande Eau bis zürn Dorfe Leysin, von cirka 5 km.

Länge. Die vorgelegten Taxen betreffen einzig die erstere Strecke.

1Ü52 8 Während nun nach Erstellung der ganzen Linie direkte Züge von Aigle nach Leysin zur Ausführung kommen und für dieselben Retourbillete ausgegeben werden sollen, sei dagegen nach Ansicht der Gesellschaft für das Innere der Stadt Aigle und bis zum Grand Hôtel einzig die für Städte allgemein angenommene Betriebsweise, d. h. Tramwaybetrieb möglich. Es rechtfertige sich dies für das Netz noch besonders durch den Umstand, daß das zunächst in Betrieb zu setzende Teilstück nur von ganz geringer Länge und das Grand Hôtel eine bloß im Sommer offene Fremdenstation sei.

Mit Schreiben vom 6./7. Dezember 1899 erklärte das Departement der öffentlichen Arbeiten des Kantons Waadt, welchem die Gesellschaft von ihrem Begehren direkt Kenntnis gegeben hatte, daß es deren Ansicht durchaus teile und daher die Bewilligung der anbegehrten Konzessionsänderung empfehle.

Wir halten dafür, daß in der That die vorliegenden Verhältnisse auf der Strecke vom Bahnhof der Jura-Simplon-Bahn zur Stadt Aigle und bis zum Grand Hôtel die Einrichtung des Betriebes wie bei städtischen Tramways als das richtige erscheinen lassen. Für diese Betriebsweise, bei welcher die Billete im Wagen selbst verabfolgt werden, ist aber die Ausgabe von Retourbilleten zu kompliziert und daher von jeher den Gesellschaften erlassen worden.

Wir beantragen Ihnen daher, dem Gesuche der Gesellschaft zu entsprechen und ihr die Ausgabe von Retourbilleten auf den Strecken mit Tramwaybetrieb zu erlassen, in der Meinung, daß dagegen für den Verkehr zwischen dem Bahnbof der Jura-SimplonBahn und dem Dorfe Leysin, sowie umgekehrt Retourbillete auszugeben sein werden.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. Dezember 1899.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: fiingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend Abänderung der Konzession einer elektrischen Bahn (teilweise Straßenbahn) von Aigle nach Leysin.

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Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht

.

1. einer Eingabe der Eisenbahngesellschaft Aigle-Leysin, vom 2. Dezember 1899; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 1899, beschließt: 1. Art. 15 der Konzession einer elektrischen Bahn (teilweise Straßenbahn) von Aigle nach Leysin, vom 24. Juni 1892 (E. A. S.

XII, 83 ff.), wird durch folgenden Zusatz ergänzt : ,,Wenn auf einzelnen Strecken der Linie ein Tramwaybetrieb eingeführt wird, so kann für diesen Verkehr die. Ausgabe von Retourbilleten unterbleiben.a 2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer elektrischen Bahn ;(teilweise Straßenbahn) von Aigle nach Leysin. (Vom 21. Dezember 1899.)

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Jahr

1899

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52

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27.12.1899

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1051-1053

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