Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die für das nächste Jahr angekündigten Prämienerhöhungen in der Krankenversicherung erfordern rasch wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bereitet deshalb zurzeit eine dringliche KVG-Revision vor, die bereits Ende Mai 2009 vom Bundesrat verabschiedet und dem Parlament unterbreitet werden soll.

Diese Revision soll vom Parlament in einem Sonderverfahren beraten werden und auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Vernehmlassungsfrist: 13. Mai 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Recht, 3003 Bern, Telefon 031 322 69 98, Fax 031 322 68 96, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Mai 2009

2009-1111

Bundeskanzlei

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